SLZ-Regeln - Apostelgymnasium

Benutzerordnung
Selbstlernzentrum (SLZ) in der Schülerbibliothek
des Apostelgymnasiums Köln
Das SLZ ist Lern-, Arbeits- und Informationsraum für Schüler und Schülerinnen der Oberstufe des
APGs und eröffnet ihnen die Möglichkeit, selbstständig schulische Aufgaben zu erledigen.
Allgemeine Regeln:
1.
Jeder Schüler, der die Angebote des SLZ wahrnehmen möchte, hat zuvor diese Benutzerordnung durch Unterschrift zu akzeptieren.
2.
Bei Eintritt in die Bibliothek ist der Schülerausweis am Empfang abzugeben.
3.
Das SLZ steht unter Aufsicht des Bibliotheks- und SLZ-Teams (Lehrer, Schüler, Eltern).
Den Anweisungen der anwesendenen Aufsicht ist Folge zu leisten.
4.
Eine Benutzung des Selbstlernzentrums in den Pausen ist leider nicht möglich.
5.
Im SLZ wird nicht gegessen, getrunken, Musik gehört und nur leise gesprochen.
6.
Am Arbeitsplatz benutzte Bücher und/oder Zeitschriften sind nach Gebrauch wieder an
ihren Platz zurück zu stellen.
7.
Einrichtungsgegenstände, Materialien, Computer und andere Gegenstände im SLZ und in
der Bibliothek sind pfleglich zu behandeln, Tische und Stühle an ihrem Platz zu belassen.
8.
Taschen und Jacken sind in den Regalfächern im Eingangsbereich abzustellen bzw.
aufzuhängen.
Benutzung der Computer:
9.
Die Arbeit am Computer darf nur zu schulischen Zwecken erfolgen.
10. Die allgemeinen Computernutzungsregeln des APGs gelten auch im SLZ.
Konsequenzen bei Regelverstößen:
11. Bei Missachtung einer der oben genannten Regeln ist die Aufsicht berechtigt, den
betreffenden Schüler des SLZs und der Bibliothek zu verweisen.
12. Bei wiederholter Missachtung von Regeln kann der Schüler dauerhaft aus dem SLZ und
der Bibliothek ausgeschlossen werden.
13. Bei groben Verstößen können Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz eingeleitet
werden.
Die Benutzerordnung kann jederzeit ergänzt oder verändert werden. Der Nutzer hat sich über
Änderungen zu informieren und erkennt mit der Nutzung des SLZ die Benutzerordnung in der
jeweils aktuellen Fassung an.