Broschüre - TÜV Nord Bildung Saar

Arbeitssicherheit und Prüfdienstleistungen
der TÜV NORD Bildung Saar GmbH
TÜV ®
© TÜV NORD Bildung Saar GmbH
Begriffe, Hinweise und Abbildungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. TÜV
NORD Bildung Saar GmbH kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder
juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen.
Die Veröffentlichungsrechte der Bilder liegen beim Unternehmen.
In diesem Angebot wird zugunsten der Übersichtlichkeit auf die Doppelbezeichnung der
weiblichen und männlichen Form verzichtet. Wir betonen, dass die unterschiedlichen
Lebenswelten der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming berücksichtigt
werden.
Stand 11/2016
Prüfdienstleistungen im Alltag
Arbeitsschutz ist heute eine wichtige Aufgabe für jede verantwortliche
Führungskraft und jeden Unternehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
bei der Arbeit beeinflussen. Ebenso hat er Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Der Unternehmer
haftet persönlich für die Folgen arbeitsbedingter Erkrankungen und
Unfälle seiner Beschäftigten.
Um sich hier als Unternehmer rechtssicher zu verhalten und das
persönliche Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist externe
fachliche Unterstützung in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes oft
unerlässlich.
Ihr Vorteil: Eine moderne und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation erhält die Produktivität und Motivationsbereitschaft Ihrer
Mitarbeiter. Das bedeutet höhere Rentabilität, geringere Kosten und
verbesserte Wettbewerbsfähigkeit.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Ansprüche und Wünsche. Gerne erstellen
wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ein speziell auf Ihren Betrieb
und Ihre Wünsche abgestimmtes Konzept und stellen Ihnen unser
Bildungszentrum vor.
Herzlichst
Ihr Harry Laufer
Geschäftsführer
TÜV NORD Bildung Saar GmbH
TÜV NORD Bildung Saar GmbH - Saarbrücker Straße 131 - 66333 Völklingen
Telefon 06898 56628 111 - Fax 06898 56628 154 - E-Mail [email protected]
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
3
Inhaltsverzeichnis
4
Ihre Ansprechpartner
5
Gefährdungsbeurteilung
6
Kompetenzaufbau - Arbeitssicherheit für Führungskräfte
7
Arbeitssicherheitliche Betreuung
8
gemäß DGUV Vorschrift 2
Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel
gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und VDE0701-0702
9
Prüfung von Leitern und Tritten
gemäß DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2
10
Prüfung von Anschlagmitteln
gemäß DGUV Regel 100-500
11
Prüfung von Regalen
gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 und DGUV Information 208-043
12
Prüfung von Kranen
gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 52
13
Prüfung von Hebezeugen
gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel 100-500
14
Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
gemäß BetrSichV und TRBS 1203
15
Prüfung von Anschlagpunkten
gemäß BetrSichV
16
Prüfung von Flurförderzeugen
gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 68
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Unsere Bildungszentren
18
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Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für Informationen und Anmeldung
Persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir stehen Ihnen gerne als
Ansprechpartner zur Verfügung, nehmen Ihre Anmeldung entgegen
oder beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten.
Katharina Weidner
Team Weiterbildung
Telefon: 06898 56628 136
[email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Christoph Engel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon: 06898 56628 166
[email protected]
Dipl.-Ing. (FH) Peter Glasen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon: 06898 56628 120
[email protected]
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Wir vermitteln Kompetenzen
Die Gefährdungsbeurteilung –
Mit der TÜV NORD Bildung Saar GmbH
auf der sicheren Seite
Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber, die
Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen um
festzustellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu
erhalten und sind Dritte nicht zu gefährden. Wie eine solche Beurteilung
vorgenommen wird ist dagegen nicht im Gesetz geregelt. Die in Ihrem
Betrieb vorherrschenden Bedingungen und Gefährdungen müssen
erfasst werden, um daraus die zu treffenden Schutzmaßnahmen
abzuleiten. Dazu dient eine Gefährdungsbeurteilung als wichtiges
Instrument. Sie bildet das Fundament für die Arbeitssicherheit.
Viele Vorgesetzte sind allerdings mit der Herangehensweise an eine
Gefährdungsbeurteilung nicht vertraut und schieben diese wichtige
Aufgabe gerne auf. Wir möchten Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten
unterstützen und bieten Ihnen unsere Mitarbeit beim Erstellen der
Gefährdungsbeurteilung an. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
besuchen Sie in Ihrem Betrieb, lernen die Gegebenheiten kennen und
entlasten Sie und Ihre verantwortlichen Mitarbeiter. Erfragen Sie unser
Angebot, wir beraten Sie gerne!
Unsere Leistungen:
 Aufbau eines Matrixsystems zur Dokumentation der
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
 Vermittlung der strukturierten Vorgehensweise bei der Entstehung
von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
 Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
im Rahmen einer arbeitssicherheitlichen Betreuung
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Wir vermitteln Kompetenzen
Kompetenzaufbau
Arbeitssicherheit für Führungskräfte
Wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht, ist es natürlich sinnvoll
Ihren Mitarbeitern die richtige Herangehensweise nahe zu bringen, um
künftig gut aufgestellt zu sein. Um Unsicherheiten abzubauen bieten wir
Ihnen unseren zweitägigen Workshop an, in dem Vorgesetzte lernen,
welche Aufgaben ihnen obliegen, was das Gesetz von ihnen verlangt
und wie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird – individuell
abgestimmt auf Ihren Betrieb.
Inhalte:
Modul 1
Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Grundlagen
Pflichten des Vorgesetzten
Prozessablauf bei Arbeitsunfällen
Mögliche Konsequenzen eines Arbeitsunfalles
Modul 2
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsfaktoren
Beurteilung von Gefährdungen
Maßnahmenplan nach „TOP“
Modul 3
Praktische Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
Modul 4
Betriebsanweisung und Unterweisung
Aufbau/Erstellen einer Betriebsanweisung
Anlässe für Unterweisungen
Unterweisungen und Dokumentation
Dauer:
2 Tage
Teilnehmerzahl:
Maximal 10 Personen
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Wir vermitteln Kompetenzen
Arbeitssicherheitliche Betreuung
gemäß DGUV Vorschrift 2
Die Arbeitssicherheitliche Betreuung ist seit dem 01.01.2011 durch die
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ neu geregelt. Ein Unternehmer hat Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §§ 3 und 6
des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu
bestellen. Der Arbeitgeber hat dem Unfallversicherungsträger auf
Verlangen nachzuweisen, wie er diese Verpflichtung erfüllt hat.
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten besteht die
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus der
Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Zusammen bildet sich daraus die Gesamtbetreuung.
Sollten Sie nur einzelne Aufgabenfelder der Grundbetreuung
wünschen, wie z. B.:
 Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen
 Unterstützung bei der Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen
 Unterstützung bei Unterweisungen
 Mitwirkung bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
 Erstellung von Betriebsanweisungen
so wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns, damit wir Ihnen ein
passgenaues Angebot unterbreiten können. Dies gilt natürlich auch für
den betriebsspezifischen Teil wie z. B.:
 Arbeitsmedizinische Vorsorge
 Entwicklung eines Gesundheitsmanagements
 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung Ihrer ortsveränderlichen
elektrischen Arbeitsmittel
gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und VDE0701-0702
Gemäß §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 versteht man unter elektrischen
Arbeitsmitteln „alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen
Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen,
Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen“. Ortsveränderliche
Arbeitsmittel sind z.B.:
 Elektrisches Werkzeug (Kabeltrommel, Sägen, Bohrmaschinen,
etc.)
 Bürogeräte (PC, Schreibtischlampe, Drucker, etc.)
 Büroinventar (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ladekabel, etc.)
In einer Einzelprüfung erfolgt:
 Sichtprüfung, ob das Gerät beschädigt ist
 Messung mit einem kalibrierten Messgerät
 Erprobung, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert
Bei bestandener Prüfung erhält das Gerät eine Prüfplakette sowie einen
Barcode-Aufkleber (bei Erstaufnahme des Gerätes), und der Kunde
erhält unseren ausführlichen Prüfbericht.
Die Prüfung bzw. der Prüftermin/die Prüffrist wird jeweils durch eine
Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer
zweitägigen Fortbildung zur „Befähigten Person für die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln“ ausbilden zu lassen
und die Prüfungen selbst durchzuführen.
Voraussetzung: Elektrofachkraft oder Elektrotechnisch unterwiesene
Person
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Leitern und Tritten
gemäß DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Teil 2
Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie
deren sichere Benutzung ein. Um den arbeitssicheren Zustand von
Leitern und Tritten zu beurteilen müssen diese einer Sicht- und
Funktionsprüfung unterzogen werden.
Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den
Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der
Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte mindestens
ein Mal pro Jahr prüfen!
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer
eintägigen Fortbildung zur „Befähigten Person für die Prüfung von
Leitern und Tritten“ ausbilden zu lassen und die Prüfungen selbst
durchzuführen.
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Anschlagmitteln
gemäß DGUV Regel 100-500
Zu den Anschlagmitteln gehören unter anderem






Ketten
Schäkel
Seile
Haken
Ösen
Hebebänder etc.
Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal
jährlich einer Prüfung unterzogen werden.
Eine ausgebildete Befähigte Person prüft, ob sicherheitsrelevante
Schäden vorliegen und schlägt die weitere Vorgehensweise vor.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns einen Prüfbericht.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer
zweitägigen Fortbildung zur „Befähigten Person für die Prüfung von
Anschlagmitteln“ ausbilden zu lassen und die Prüfungen selbst
durchzuführen.
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Regalen
gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
und DGUV Information 208-043
Laut der DIN EN 15635 müssen Regale mindestens einmal jährlich von
einer Sachkundigen Person geprüft werden. Die Norm weist besonders
eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige
Benutzung ausgelegt sind.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers eine geeignete Person
auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung
der Regale vornimmt.
Zu den zu prüfenden Regalen gehören:






Palettenregale
Einfahrregale
Umlaufregale
Durchfahrregale
Fachbodenregale
Kleinteilregale
Im Detail beschreiben die DGUV Regel 108-007 und die DGUV
Information 208-043 wie eine Prüfung Ihrer Regale ablaufen sollte:
Der Prüfer kontrolliert den ordnungsgemäßen Aufbau, das
Vorhandensein der notwendigen Schutzeinrichtungen und Dokumente
sowie die Ausweisung der zulässigen Belastung. Sie erhalten von uns
das Prüfprotokoll mit der Auflistung von eventuellen Beanstandungen
und den daraus abzuleitenden Maßnahmen.
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Kranen
gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 52
Prüfverfahren nach DGUV Grundsatz 309-001.
Wiederkehrende Prüfung durch hierzu befähigte Personen
(Sachkundige)
DGUV Vorschrift 52 Absatz 3.4.4.1
Krane sind gemäß §26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“
entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen
Sachkundigen prüfen zu lassen.






Dokumentationsprüfung
Sichtprüfung
Funktionsprüfung ohne Last
Funktionsprüfung mit Last(en)
Nachbesichtigung
Prüfergebnis
Bei bestandener Prüfung erhält der Kran eine Prüfplakette und der
Kunde erhält unseren Prüfbericht.
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Hebezeugen
gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und
DGUV Regel 100-500
Als Hebezeug werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten
bezeichnet. Es sind sicherheitsrelevante Anlagen, deren technisch
einwandfreier Zustand Voraussetzung für einen unfallfreien
betrieblichen Ablauf ist. Der Gesetzgeber schreibt aus diesem Grund
wiederkehrende Prüfungen von Hebezeuge über die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor.
Zu Hebezeugen gehören unter anderem:
Hebebaum
Hebebühne
Hebelzug
Hubbrücke
Hubwerk
Winde
Kettenzug
Ladebaum
Laufkatze
Seilzug
Wagenheber
Die Verantwortung für die Prüfung liegt beim Betreiber der Hebezeuge.
Die Unfallverhütungsvorschriften als Satzungsrecht schreiben dabei
wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige abhängig von den
betrieblichen Einsatzbedingungen nach Bedarf, mindestens jedoch
einmal jährlich vor.
Die Vorgehensweise bei einer Prüfung:






Bestandsaufnahme
Sichtprüfung
Messung
Rissprüfung
Instandsetzung
Prüfbescheinigung
Unser Sachkundiges Personal führt Ihre Prüfungen ordnungsgemäß
und zeitnah durch.
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Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung
(PSA) gegen Absturz
nach BetrSichV und TRBS 1203
Die Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen
Prüfungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie haben
Folgendes zu veranlassen:
 Eine Sichtprüfung der PSA gegen Absturz vor jeder Nutzung
(Überwachung während des Gebrauchs) durch die Benutzer
 Die regelmäßige Prüfung entsprechend den betrieblichen
Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal jährlich durch
eine Befähigte Person
 Die Prüfung nach besonderen Ereignissen, die schädigende
Auswirkungen haben können, durch eine Befähigte Person
Grundlage für die Prüfung der Sachkundigen sind die von den Herstellern zu den einzelnen Produkten gegebenen Prüfkriterien (Prüflisten)
sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die entsprechenden Vorschriften.
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Prüfung von Anschlagpunkten
gemäß BetrSichV
Bei einer Sicht- und Funktionsprüfung werden permanente
Anschlageinrichtungen, u. a. überprüft auf




Verschleiß
Korrosion
Beschädigungen
lose Bestandteile
Eine sachkundige Überprüfung ist im Regelfall mindestens einmal
jährlich durchzuführen. Darüber hinaus ergibt sich bei besonderen
Umständen eine kürzere Frist. Dies kann bei besonderen
Witterungseinflüssen oder Beschädigungen der Fall sein.
Ist die Anschlageinrichtung durch das Auffangen eines Sturzes
beansprucht, so darf sie erst wieder benutzt werden, wenn eine
Befähigte Person oder eine vom Hersteller autorisierte Person schriftlich
zugestimmt hat.
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Wir vermitteln Kompetenzen
Prüfung von Flurförderzeugen
gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 68
Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt vom einwandfreien
Zustand der einzelnen Bauteile ab. Ein Versagen einzelner Bauteile
kann unter Umständen zu schweren Unfällen führen.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung müssen vom
Unternehmer Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der
in seinem Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge, Anbaugeräte und
Sicherheitseinrichtungen in Schmalgängen festgelegt werden.
Die Prüfung ist mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person
(Sachkundiger) durchführen zu lassen.






Dokumentationsprüfung
Sichtprüfung
Funktionsprüfung ohne Last
Funktionsprüfung mit Last(en)
Nachbesichtigung
Prüfergebnis
Bei bestandener Prüfung erhält das Flurförderzeug eine Prüfplakette
und der Kunde erhält unseren Prüfbericht.
Anbaugeräte wie Lastaufnahmemittel, Drehgeräte, Aufsatzbühnen und
Fassgreifer sind gesondert zu prüfen.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit Mitarbeiter bei uns in einer
zweitägigen Fortbildung zur „Befähigten Person zur Prüfung von
Flurförderzeugen“ ausbilden zu lassen und die Prüfung selbst
durchzuführen.
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Unsere Bildungszentren
Bildungszentrum Fenne
Saarbrücker Straße 131
66333 Völklingen
Telefon: 06898 56628 111
2.000 qm Werkstatt und Schulungsräume
300 Ausbildungsplätze
Bildungszentrum Homburg
c/o Michelin Reifenwerke GmbH
Edouard-Michelin-Platz 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 982 675 0
1.000 qm Werkstatt und Schulungsräume
60 Ausbildungsplätze
Bildungszentrum Saarbrücken
Schroten 1a
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 968 753 00
120 qm Werkstatt und Schulungsräume
15 Ausbildungsplätze
Ausbildungswerkstatt im BZ Fenne
Ausbildungswerkstatt im BZ Homburg
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TÜV NORD Bildung Saar GmbH - Saarbrücker Straße 131 - 66333 Völklingen
Telefon 06898 56628 111 - Fax 06898 56628 154 - E-Mail [email protected]
TÜV NORD Bildung Saar GmbH
In unserem Seminarkatalog finden Sie ausgewählte
Schulungen und Weiterbildungen für sich und Ihre
Mitarbeiter!