weltaidstag 2016 blutdrucksenkung herzinsuffizienz

BRIEFE/MEDIEN
BLUTDRUCKSENKUNG
Eine aktuelle Untersuchung zur Korrelation verschiedener Blutdruckmessmethoden befeuert
die Diskussion über die Ergebnisse der SPRINTStudie (DÄ 48/2016: „Neuer Zündstoff für die
Kontroverse“ von Prof. Dr. med. Rainer Düsing
und Prof. Dr. med. Martin Middeke).
Für die Praxis nicht tauglich
Ich soll also als niedergelassener Internist
83 Patienten mit RR über 135 mm HG
jahrzehntelang antihypertensiv behandeln,
damit ein einziger von ihnen nicht an einem cardiovasculären Ereignis stirbt.
Darüber hinaus zerbricht man sich in der
SPRINT-Studie den Kopf über eine aussagefähige Blutdruckmessung (nach 5
Minuten liegen automatisch oder direkt
durch den Arzt) ohne über die dringend zu
empfehlende RR-Messung im Stehen ein
Wort zu verlieren. Im Extremfall hatte ich
einen – allerdings älteren – Patienten, der
im Liegen einen RR von 200/100 mm HG
hatte und im Stehen auf 100/80 abfiel.
Ich sehe in den „neuen“ Erkenntnissen der
SPRINT-Studie keine Praxistauglichkeit.
Dr. med. Albrecht Kühn, 72070 Tübingen
Vorlaufphase. Dadurch ist die Studie entblindbar und somit anfällig für eine Ungleichbehandlung und Ungleichauszählung.
2) Es liegen keine Aussagen zur Gleichverteilung der kardioprotektiven Begleitmedikation wie Antikoagulantien und ASS
vor, ebenso fehlt die Angabe zur Größe
der randomisierten Blöcke.
3) Paradigm-HF macht keine Angaben zu
Rekrutierungszahlen der einzelnen Studienzentren noch zu Einzelergebnissen von
Ländern und Zentren. Das ist bedauerlich,
denn ähnliche Effektgrößen stützen die
Seriosität der Studie, unterschiedliche Effekte können ein Hinweis auf oben beschriebene periphere Entblindung sein.
4) Verschiedene Subgruppenanalysen zeigen einen deutlich geringeren Nutzen von
Sacubitril/Valsartan bei Patienten, die
gleichzeitig mit einem Mineralkortikoid
behandelt werden.
Das IQWIG sollte seine Nutzenbewertung
ein weiteres Mal korrigieren.
Dr. med. Philipp Conradi, 01219 Dresden
WELTAIDSTAG 2016
Zum Editorial „Erfolge – und Herausforderungen“
in DÄ 48/2016 von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn:
HERZINSUFFIZIENZ
Sacubitril/Valsartan ist bereits kurz nach der
Zulassung in die Leitlinien aufgenommen worden. Ein übergreifendes Studienprogramm soll
nun die Wirksamkeit unter Alltagsbedingugnen
belegen (DÄ 47/2016: „Chronische Herzinsuffizienz: Bilanzanch einem Jahr mit ARNI“ von
Manuela Arand).
Nicht bei allen idealer Verlauf
Den Veröffentlichungen zur Lebenserwartung bei HIV-Infektion aus den maßgeblichen Kohortenstudien ist zu entnehmen,
dass für die Gruppe der optimal Behandelten kaum ein Unterschied zu Nichtinfizierten besteht. Dies gilt explizit für Personen, bei denen der Wert der CD4-HelEinschränkungen
ferzellen in einem ausreichend immunDas Deutsche Ärzteblatt widmet eine gan- kompetenten Bereich gehalten werden
ze Seite dem Medikament Sacubitril/Vals- kann bei durchgehender Suppression der
artan als neue Therapieoption zur Behand- Virusreplikation.
Leider ist nicht bei allen HIV-Infizierlung der chronischen Herzinsuffizienz.
ten ein idealer Therapieverlauf zu erreiDer Artikel wiederholt die Aussagen der
Ankerstudie PARADIGM-HF und umreißt chen. Die angeführten Veröffentlichungen bestätigen auch, dass weiterhin
kurz den Evaluationsprozess durch das
(auch hierzulande!) die Lebenserwartung
IQWIG einschließlich der geforderten
für die Gesamtheit der HIV-Infizierten
Bewertungskorrektur.
Folgende Einschränkungen müssen ange- geringer ist als die der nichtinfizierten
Personen.
führt werden:
1) PARADIGM-HF ist eine multinationa- Die therapeutische Möglichkeit entspricht
le Studie mit zwei sequenziellen und halb nicht der Behandlungsrealität. Beides wird
jedoch seit Jahren immer wieder unzuläsoffenen Vorlaufphasen. Der zweite Vorlauf mit Sacubitril/Valsartan ist doppelt so sig gleichgesetzt, was zu dem in Ihrem Artikel zurecht angeprangerten sorglosen
lang wie die Testphase mit Enalapril und
Umgang mit HIV geführt hat.
für den Patienten ebenfalls unterscheidbar
durch die Dosiserhöhung in der Mitte der Dr. med. Nadya Kirchgessner-Kanafani, 67245 Lambsheim
A 2380
E-HEALTH
Serviceheft informiert
über Neuerungen
Digitale Vernetzung, elektronische
Kommunikation, Telemedizin – mit
dem E-Health-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen
weiter beschleunigt werden. Welche
Neuerungen das Gesetz für Ärzte
und Psychotherapeuten bringt, hat
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Broschüre
„E-Health“ zusammengefasst.
Das Serviceheft aus der Reihe
PraxisWissen bietet auf 24 Seiten Informationen zu Themen wie
dem elektronischen Arztbrief, dem
Medikationsplan, dem Notfalldatenmanagement oder der elektronischen Patientenakte. Behandelt
werden auch die Aspekte Telekonsile und Videosprechstunden. Auf
zwei Seiten ist in einer Übersicht
zusammengefasst, welche Stichtage
es gibt – und welche Bedeutung
diese für die Vertragsärzte haben.
So wird zum Beispiel erläutert, dass
die finanzielle Förderung von Videosprechstunden ab dem 1. Juli
2017 greift. Das Notfalldatenmanagement wird ab dem 1. Januar 2018
vergütet – und ab dem 1. Juli 2018
sind die Ärzte zur Aktualisierung
der Versichertendaten verpflichtet.
Darüber hinaus gibt der Leitfaden
Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten, Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. „Neben Chancen und Nutzen
bringt die Digitalisierung auch einiges an Herausforderungen und – bedingt durch das E-Health-Gesetz –
auch einen eng getakteten Fahrplan
mit sich“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Gassen.
„Mit der Broschüre wollen wir Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen kompakten Überblick bieten, was zu welchem Zeitpunkt gesetzlich vorgesehen ist,
welche Voraussetzungen und Förderungen es gibt und was besonders
wichtig für die Praxis ist.“ Ärzte
können die Broschüre „PraxisWissen E-Health“ kostenfrei bei der
KBV bestellen ([email protected]).
Die Broschüre steht als PDF-Dokument zum Download (http://d.aerzte
blatt.de/KY29) bereit.
EB
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 51–52 | 26. Dezember 2016