BRIEFE/MEDIEN BLUTDRUCKSENKUNG Eine aktuelle Untersuchung zur Korrelation verschiedener Blutdruckmessmethoden befeuert die Diskussion über die Ergebnisse der SPRINTStudie (DÄ 48/2016: „Neuer Zündstoff für die Kontroverse“ von Prof. Dr. med. Rainer Düsing und Prof. Dr. med. Martin Middeke). Für die Praxis nicht tauglich Ich soll also als niedergelassener Internist 83 Patienten mit RR über 135 mm HG jahrzehntelang antihypertensiv behandeln, damit ein einziger von ihnen nicht an einem cardiovasculären Ereignis stirbt. Darüber hinaus zerbricht man sich in der SPRINT-Studie den Kopf über eine aussagefähige Blutdruckmessung (nach 5 Minuten liegen automatisch oder direkt durch den Arzt) ohne über die dringend zu empfehlende RR-Messung im Stehen ein Wort zu verlieren. Im Extremfall hatte ich einen – allerdings älteren – Patienten, der im Liegen einen RR von 200/100 mm HG hatte und im Stehen auf 100/80 abfiel. Ich sehe in den „neuen“ Erkenntnissen der SPRINT-Studie keine Praxistauglichkeit. Dr. med. Albrecht Kühn, 72070 Tübingen Vorlaufphase. Dadurch ist die Studie entblindbar und somit anfällig für eine Ungleichbehandlung und Ungleichauszählung. 2) Es liegen keine Aussagen zur Gleichverteilung der kardioprotektiven Begleitmedikation wie Antikoagulantien und ASS vor, ebenso fehlt die Angabe zur Größe der randomisierten Blöcke. 3) Paradigm-HF macht keine Angaben zu Rekrutierungszahlen der einzelnen Studienzentren noch zu Einzelergebnissen von Ländern und Zentren. Das ist bedauerlich, denn ähnliche Effektgrößen stützen die Seriosität der Studie, unterschiedliche Effekte können ein Hinweis auf oben beschriebene periphere Entblindung sein. 4) Verschiedene Subgruppenanalysen zeigen einen deutlich geringeren Nutzen von Sacubitril/Valsartan bei Patienten, die gleichzeitig mit einem Mineralkortikoid behandelt werden. Das IQWIG sollte seine Nutzenbewertung ein weiteres Mal korrigieren. Dr. med. Philipp Conradi, 01219 Dresden WELTAIDSTAG 2016 Zum Editorial „Erfolge – und Herausforderungen“ in DÄ 48/2016 von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn: HERZINSUFFIZIENZ Sacubitril/Valsartan ist bereits kurz nach der Zulassung in die Leitlinien aufgenommen worden. Ein übergreifendes Studienprogramm soll nun die Wirksamkeit unter Alltagsbedingugnen belegen (DÄ 47/2016: „Chronische Herzinsuffizienz: Bilanzanch einem Jahr mit ARNI“ von Manuela Arand). Nicht bei allen idealer Verlauf Den Veröffentlichungen zur Lebenserwartung bei HIV-Infektion aus den maßgeblichen Kohortenstudien ist zu entnehmen, dass für die Gruppe der optimal Behandelten kaum ein Unterschied zu Nichtinfizierten besteht. Dies gilt explizit für Personen, bei denen der Wert der CD4-HelEinschränkungen ferzellen in einem ausreichend immunDas Deutsche Ärzteblatt widmet eine gan- kompetenten Bereich gehalten werden ze Seite dem Medikament Sacubitril/Vals- kann bei durchgehender Suppression der artan als neue Therapieoption zur Behand- Virusreplikation. Leider ist nicht bei allen HIV-Infizierlung der chronischen Herzinsuffizienz. ten ein idealer Therapieverlauf zu erreiDer Artikel wiederholt die Aussagen der Ankerstudie PARADIGM-HF und umreißt chen. Die angeführten Veröffentlichungen bestätigen auch, dass weiterhin kurz den Evaluationsprozess durch das (auch hierzulande!) die Lebenserwartung IQWIG einschließlich der geforderten für die Gesamtheit der HIV-Infizierten Bewertungskorrektur. Folgende Einschränkungen müssen ange- geringer ist als die der nichtinfizierten Personen. führt werden: 1) PARADIGM-HF ist eine multinationa- Die therapeutische Möglichkeit entspricht le Studie mit zwei sequenziellen und halb nicht der Behandlungsrealität. Beides wird jedoch seit Jahren immer wieder unzuläsoffenen Vorlaufphasen. Der zweite Vorlauf mit Sacubitril/Valsartan ist doppelt so sig gleichgesetzt, was zu dem in Ihrem Artikel zurecht angeprangerten sorglosen lang wie die Testphase mit Enalapril und Umgang mit HIV geführt hat. für den Patienten ebenfalls unterscheidbar durch die Dosiserhöhung in der Mitte der Dr. med. Nadya Kirchgessner-Kanafani, 67245 Lambsheim A 2380 E-HEALTH Serviceheft informiert über Neuerungen Digitale Vernetzung, elektronische Kommunikation, Telemedizin – mit dem E-Health-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter beschleunigt werden. Welche Neuerungen das Gesetz für Ärzte und Psychotherapeuten bringt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Broschüre „E-Health“ zusammengefasst. Das Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen bietet auf 24 Seiten Informationen zu Themen wie dem elektronischen Arztbrief, dem Medikationsplan, dem Notfalldatenmanagement oder der elektronischen Patientenakte. Behandelt werden auch die Aspekte Telekonsile und Videosprechstunden. Auf zwei Seiten ist in einer Übersicht zusammengefasst, welche Stichtage es gibt – und welche Bedeutung diese für die Vertragsärzte haben. So wird zum Beispiel erläutert, dass die finanzielle Förderung von Videosprechstunden ab dem 1. Juli 2017 greift. Das Notfalldatenmanagement wird ab dem 1. Januar 2018 vergütet – und ab dem 1. Juli 2018 sind die Ärzte zur Aktualisierung der Versichertendaten verpflichtet. Darüber hinaus gibt der Leitfaden Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten, Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. „Neben Chancen und Nutzen bringt die Digitalisierung auch einiges an Herausforderungen und – bedingt durch das E-Health-Gesetz – auch einen eng getakteten Fahrplan mit sich“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Gassen. „Mit der Broschüre wollen wir Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen kompakten Überblick bieten, was zu welchem Zeitpunkt gesetzlich vorgesehen ist, welche Voraussetzungen und Förderungen es gibt und was besonders wichtig für die Praxis ist.“ Ärzte können die Broschüre „PraxisWissen E-Health“ kostenfrei bei der KBV bestellen ([email protected]). Die Broschüre steht als PDF-Dokument zum Download (http://d.aerzte blatt.de/KY29) bereit. EB Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 51–52 | 26. Dezember 2016
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