Ghana Merkblatt zur Urkundenprüfung in Amts

Stand: Dezember 2016
Ghana
Merkblatt zur Urkundenprüfung in Amts- oder Rechtshilfe
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana die Voraussetzungen zur Legalisation
öffentlicher Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist
inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte
Urkunden vorgelegt. Daher wurde die Legalisation ghanaischer Urkunden mit Billigung des
Auswärtigen Amtes eingestellt.
Die Botschaft kann jedoch in Amts- oder Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte
prüfen, ob eine Urkunde formal echt und inhaltlich richtig ist und dadurch den inländischen
Stellen eine Entscheidungshilfe geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt gem. § 438
Abs. 1 ZPO im Ermessen der Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecke
verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst
werden.
Die Inlandsbehörde, die eine Urkundenüberprüfung benötigt, richtet ein Amtshilfeersuchen an
die Botschaft mit der Bestätigung, dass sie die dabei entstehenden Auslagen gem. § 8 Abs. 1
Auslandskostengesetz zu erstatten hat. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die
gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich
regelmäßig auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen stützen muss. Die Behörde kann die
Auslagen ihrerseits dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise
um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.
Die jeweiligen Kosten können der anliegenden Übersicht entnommen werden. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Tätigkeitshonorar und nicht um ein
Erfolgshonorar für die Vertrauensperson handelt.
Es steht der ersuchenden Behörde frei, die Kostenübernahme auf die Urkundenüberprüfung in
einer oder mehreren Regionen zu beschränken, sofern eine Bestimmung der jeweiligen
Region(en) durch den Urkundeninhaber oder die Behörde möglich ist. Kann eine Bestimmung
nicht erfolgen, so ist eine Kostenübernahme über den Höchstbetrag von 650,00 Euro erforderlich.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, liegt die Bearbeitungsdauer erfahrungsgemäß
bei 12 bis 16 Wochen. im Ausnahmefall auch länger. Unter Berücksichtigung von Kurier- und
Postlaufzeiten ist mit einer Verfahrensdauer ab Erhalt der vollständigen Unterlagen von bis zu
fünf Monaten zu rechnen. Das Verfahren kann sich durch Vorlage von ver-/gefälschten
Urkunden, unzureichenden Wegbeschreibungen oder ungenauen Angaben zu Kontaktpersonen
verzögern.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt
AV-Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: Dezember 2016
Hinweis zu Erklärungen (engl.: Affidavit) zum Familienstand:
Bei einem vor dem ghanaischen Notar (engl.: notary public) abgegebenen Affidavit zum
Familienstand kann geprüft werden, ob die notarielle Bestätigung echt ist. Die Erklärung des
Beteiligten kann dagegen nicht überprüft werden.
Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen von Urkunden werden benötigt:
• die zu überprüfende/n Urkunde/n im Original mit je zwei einfachen Kopien (keine
Übersetzungen)
• zwei Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen
versehen)
• beiliegender Fragebogen, vollständig ausgefüllt mit den Angaben des Urkundeninhabers
Weiterhin benötigt die Botschaft regelmäßig folgende Wegbeschreibungen in englischer Sprache,
ebenfalls mit je einer einfachen Kopie:
• zum letzten/jetzigen Wohnsitz des Urkundeninhabers in Ghana
• zum Haus der Eltern (Vater und Mutter) oder (falls verstorben) zum Familienoberhaupt
des Urkundeninhabers
• zum Haus der Betreuungsperson des Urkundeninhabers (falls der Urkundeninhaber nicht
bei den Eltern aufgewachsen ist)
• zum Haus eines weiteren nahen Verwandten (Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten,
mütterlicher oder väterlicherseits etc.), der nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den
übrigen Kontaktpersonen lebt
• zu allen besuchten Schulen mit Angaben des Besuchszeitraumes
• zum derzeitigen/letzten Wohnsitz des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten des
Urkundeninhabers (falls eine Vorehe bestanden hat) bzw. zum Vater/ zur Mutter der
Kinder des Urkundeninhabers
• zum Wohnsitz der Familie des geschiedenen/verstorbenen Ehegatten (falls eine Vorehe
bestanden hat)
• zum Amts-/Geschäftssitz des ghanaischen Notars, bei demein Affidavit abgegeben wurde
Die Botschaft wird nach Auswertung des Fragebogens fallbezogen ggf.
Wegbeschreibungen anfordern (z.B. zu anderen im Verfahren relevanten Personen).
weitere
Die Botschaft bittet darum, die oben genannten Wegbeschreibungen entweder dem
Amtshilfeersuchen beizufügen (nach Prüfung auf Lesbarkeit, Plausibilität und Vollständigkeit)
oder den Urkundeninhaber zu bitten, diese durch eine Kontaktperson einreichen zu lassen.
Zusätzliche oder fehlende Unterlagen können unter Angabe des Geschäftszeichens und Vorlage
eines Identitätsnachweises dienstags bis donnerstags von 07.00 bis 09.00 Uhr an der Pforte des
Rechts- und Konsularreferats der Botschaft abgegeben werden. Mit einer Rückmeldung, ob die
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt
AV-Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
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Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: Dezember 2016
eingereichten Unterlagen nun vollständig sind, kann noch am selben Tag bis ca. 12.00 Uhr
gerechnet werden.
Die Wegbeschreibungen sollten von der Art her dem anliegenden Muster entsprechen. Es muss
sich um eine von deutlichen Landmarken ausgehende Anfahrtsskizze handeln, die ggf. auf einem
Beiblatt weiter erläutert ist. Jede Wegbeschreibung muss den Namen, die Telefonnummer und
die verwandtschaftliche oder andere Beziehung der Kontaktperson zum Urkundeninhaber
enthalten.
Nach Vorlage aller Dokumente, Unterlagen und der erforderlichen Kostenübernahmeerklärung
der anfordernden Behörde leitet die Botschaft die Überprüfung zur inhaltlichen Richtigkeit und
formalen Echtheit ein. Es ist möglich, dass im Laufe der Überprüfung von den Antragstellern
weitere Urkunden und Angaben angefordert werden müssen.
Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich
im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber informieren.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich
zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird. Die Botschaft ist bemüht,
alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls,
von zusätzlichen Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit abzusehen.
Nach Abschluss der Überprüfung übersendet die Botschaft das Ergebnis der Überprüfung und die
Kostenrechnung an die ersuchende Inlandsbehörde.
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die
Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der
amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Amtlicher Kurierweg des Auswärtigen
Amts für inländische Behörden:
Auswärtiges Amt
Für Botschaft Accra
Rechts- und Konsularreferat
Kurstr. 36
10117 Berlin
Postanschrift für Dritte:
German Embassy Accra
Legal and Consular Section
P.O. Box GP 1757
Accra/ Ghana
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der
Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere
wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt
AV-Accra
Kurstr. 36
10117 Berlin
Ghana:
P.O.Box GP 1757
Accra, Ghana
(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
[email protected]
Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211
Stand: Dezember 2016
Anlage
Anzahl der Regionen, in der Urkunde(n)
ausgestellt wurde (n) bzw. die Überprüfung
stattfinden soll
Eine Region
Zwei Regionen Drei Regionen
Zone 1: Greater Accra, Eastern, Central
300,00 €
350,00 €
400,00 €
Zone 2: Ashanti, Volta
450,00 €
500,00 €
550,00 €
Zone 3: Western, Brong-Ahafo
500,00 €
550,00 €
600,00 €
Zone 4: Northern, Upper West, Upper East
600,00 €
650,00 €
650,00 €
Grundlage für die Berechnung ist jeweils die zu bereisende Region mit dem höchsten Kostensatz.
Bei mehr als drei Regionen erhöhen sich die Kosten um jeweils 50,00 € bis zu einem maximalen
Höchstbetrag von 650,00 €.
Wichtiger Hinweis: Kosten fallen pro Einzelfall-Ersuchen an, die Anzahl der zu überprüfenden
Urkunden ist zunächst unerheblich.
Adresse:
Post:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
N° 6, Kenneth Kaunda Road,
North Ridge, Accra
Deutschland (für amtlichen Kurierweg):
Auswärtiges Amt
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(00233 – 302) 211 000 / 221 311 / 241 082
(00233) 302 221 347
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Konsularreferat
N° 4, Sam Nujoma Close,
North Ridge, Accra
Konsularreferat:
(0049) 30 1817 67211