BÜRGER FÜR BÜRGER Gemeinderäte sind auf Zeit gewählte Volksvertreter. Als Hauptorgan der Gemeinde legen sie Grundsätze der Verwaltung fest und kontrollieren diese. Gemeinderäte sind verpflichtet im Rahmen der Gesetze und „nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden und sind an keine Aufträge gebunden.“ Es ist also kein imperatives Mandat, sondern ausschliesslich nur gebunden an das eigene Gewissen. Das Gewissen wird als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstein angesehen, die bestimmt, wie man ethisch und moralisch urteilen soll. Schöne Worte, denen in der Realität diverse Rücksichtnahmen und persönliche Vorteilnahmen oft genug entgegenstehen. Es ist unstrittig, dass „ein Spannungsfeld zwischen dem freien Mandat und dem Tatbestand der Bestechung“ besteht.
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