Gemeinderäte sind auf Zeit gewählte Volksver

BÜRGER FÜR BÜRGER
Gemeinderäte sind auf Zeit gewählte Volksvertreter. Als Hauptorgan der Gemeinde legen sie
Grundsätze der Verwaltung fest und kontrollieren diese.
Gemeinderäte sind verpflichtet im Rahmen
der Gesetze und „nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu
entscheiden und sind an keine Aufträge gebunden.“ Es ist also kein imperatives Mandat, sondern ausschliesslich nur gebunden an das eigene Gewissen.
Das Gewissen wird als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstein angesehen,
die bestimmt, wie man ethisch und moralisch
urteilen soll.
Schöne Worte, denen in der Realität diverse Rücksichtnahmen und persönliche Vorteilnahmen oft genug entgegenstehen. Es ist unstrittig, dass „ein Spannungsfeld zwischen dem
freien Mandat und dem Tatbestand der Bestechung“ besteht.