AkaHo – Akademie für Hochschulrecht und Verwaltungsrecht Die Berechnung der Aufnahmekapazität und das Zulassungsverfahren für Mediziner und Zahnmediziner, 13. Februar 2017 in Berlin Programm V. Festsetzung der Zulassungszahl(en) I. Berechnung der stellenbezogenen Aufnahmekapazität VI. Ausschöpfen der Aufnahmekapazität 1. Berechnung des Lehrangebotes • 2. Auswirkungen der geplanten Novellierung der Approba- Lageplan VII. Zulassungsrechtliche Besonderheiten und aktuelle Fra- Krankenversorgungsabzug gen des zentralen Vergabeverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung Relevanz des Studienplans, Vorgaben der Approba- Referenten tionsordnungen für Stundenzahlen und Gruppengrößen, Dr. Matthias Bode (angefragt), ist Abteilungsleiter und Justiziar der Stiftung für Hochschulzulassung. Curricular(eigen)anteile und Curricularnormwert Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin Raum: Auditorium B Studierendenbestandes tionsordnung für Zahnärzte (Dienstleistungsexport), Berechnung der Lehrnachfrage • Überbuchung der festgesetzten Zulassungszahl; Ermittlung des Veranstaltungsort: II. Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität im Studiengang Medizin 1. Herleitung des Parameters 15,5 % der tagesbelegten Betten (Abgrenzung Unterricht am Krankenbett und Blockpraktika) 2. Ermittlung der tagesbelegten Betten 3. Einbeziehung außeruniversitärer Krankenanstalten 4. Einbeziehung von Lehrpraxen im Fach Allgemeinmedizin? 5. Ansatz eines Schwundfaktors? insbesondere Erhöhung der Aufnahmekapazität durch RA Stefan Scharmach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist in der Kanzlei Riehn mit allen Rechtsfragen rund um das Hochschulrecht befasst. Er unterstützt die von der Kanzlei vertretenen Hochschulen unter anderem bei der Erstellung der Kapazitätsberechnungen und vertritt sie vor den Verwaltungsgerichten. Ansatz eines Schwundfaktors Termin: Montag, 13.02.2017, 9:30 bis 16:30 Uhr, mit Pausen III. Überprüfung des Berechnungsergebnisses • RA Hartmut Riehn, Vors. Richter am Verwaltungsgericht a. D. kann auf Erfahrungen als mehrjähriger Leiter der Rechtsabteilung der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt am Main und anschließend als Verwaltungsrichter zurückgreifen. Als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen war er insbesondere für das Sachgebiet Hochschul- und Kapazitätsrecht zuständig. Seit über 9 Jahren ist er mit seiner hochschulrechtlichen Anwaltskanzlei (www.hochschulanwalt.de) außergerichtlich und gerichtlich auf Hochschulseite tätig. IV. Modellstudiengänge 1. Kapazitätsrechtliche Besonderheiten 2. Erprobungszeit und Verlängerungsantrag Teilnahmegebühr: 380,00 €, einschließlich Umsatzsteuer, Entgelt für Mittagessen (3-Gänge-Menü), Kaffeepausen und Getränken www.akaho.de Anfahrt • Bus 142 - Haltestelle Philippstraße, • U-Bahn U6 - Haltestelle Oranienburger Tor, • Straßenbahn M1, M6 und M12 - Haltestelle Oranienburger Tor, • Tramlinie M5 - Haltestellen Naturkundemuseum oder Oranienburger Tor • S-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße, Weiterfahrt mit der UBahn U6, Richtung Alt-Tegel - Haltestelle Oranienburger Tor
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