Das Beamtenrecht in der Bundesrepublik Deutschland

AkaHo – Akademie für Hochschulrecht und Verwaltungsrecht
Aktuelle Fragen zum Hochschulzugang und zur Hochschulzulassung
ausländischer Bewerber, 7. Oktober 2016 in Berlin
Programm
I. Allgemeines
VI. Exkurs: „Brexit“ - Zur Verwobenheit von Europäisierung
des Wissenschaftsrechts
Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin
VIII. Sonstiges
Lageplan
Deutsche, Deutschen gleichgestellte und ausländische
Bewerber
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Rechtsgrundlagen
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Führung ausländischer Hochschulgrade
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Die Verpflichtung der Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse ausländischer Studierender zu berücksichtigen
(z. B. § 4 Abs. 6 S. 4 BerlHG)
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BAföG
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Erasmus
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Asyl
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Konsequenzen des Fälschens von Dokumenten
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Gleichwertige HZB (1. Zugangsvoraussetzung)
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Erforderliche Kenntnisse deutscher Sprache
(2. Zugangsvoraussetzung)
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Verfahren der Vorprüfung von Nachweisen über Uni-Assist
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Verfahren bei fluchtbedingt fehlenden Nachweisen
(KMK-Beschluss vom 3. Dezember 2015)
III. Hochschulzulassung
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Vorabquote für ausländische Staatsangehörige und
Staatenlose (Vorabquote A)
(unterschiedliche Größen in den Bundesländern)
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Flüchtlingseigenschaft als Härtegrund im Zulassungsverfahren?
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Besonderheiten örtliche Verfahren, Zulassungsverfahren
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Rangfolge innerhalb der Vorabquote A
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Auswahlverfahren der Hochschulen
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Zulassung zu höheren Fachsemestern
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Besonderheiten im Kapazitätsrecht
IV. Wer ist für welche Angelegenheiten zuständig?
V. Immatrikulation und Studium
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Zusätzliche Immatrikulationshindernisse
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Die Anrechnung von vergleichbaren Studienleistungen in
anderen Studiengängen ausländischer Hochschulen auf
die vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen
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Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie
VII. Aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen der Hochschule in Zukunft
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II. Hochschulzugang
Veranstaltungsort:
Referenten
Dr. Matthias Bode,
ist Abteilungsleiter und Justitiar der Stiftung für Hochschulzulassung
Dr. Sebastian Söllner (angefragt)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
RA Hartmut Riehn, Vors. Richter am Verwaltungsgericht a. D.
kann auf Erfahrungen als mehrjähriger Leiter der Rechtsabteilung
der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt am Main und
anschließend als Verwaltungsrichter zurückgreifen. Als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen war er insbesondere
für das Sachgebiet Hochschul- und Kapazitätsrecht zuständig. Seit
über 9 Jahren ist er mit seiner hochschulrechtlichen Anwaltskanzlei (www.hochschulanwalt.de) außergerichtlich und gerichtlich für
die Charité Universitätsmedizin Berlin tätig. Zudem unterstützt die
Kanzlei seit nunmehr über fünf Jahren auch den Fachbereich Medizin der Goethe – Universität außergerichtlich und gerichtlich in
NC-Fragen und berät ihn bei der Gestaltung der Studienordnungen Medizin und Zahnmedizin.
RA Stefan Scharmach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
ist in der Kanzlei Riehn mit allen Rechtsfragen rund um das Hochschulrecht befasst. Er unterstützt die beiden genannten Hochschulen unter anderem bei der Erstellung der Kapazitätsberechnungen
und ist an der Führung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
Anfahrt
• Bus 142 - Haltestelle Philippstraße,
• U-Bahn U6 - Haltestelle Oranienburger Tor,
• Straßenbahn M1, M6 und M12 - Haltestelle Oranienburger Tor,
• Tramlinie M5 - Haltestellen Naturkundemuseum oder Oranienburger Tor
• S-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße, Weiterfahrt mit der UBahn U6, Richtung Alt-Tegel - Haltestelle Oranienburger Tor