AkaHo – Akademie für Hochschulrecht und Verwaltungsrecht Aktuelle Fragen zum Hochschulzugang und zur Hochschulzulassung ausländischer Bewerber, 7. Oktober 2016 in Berlin Programm I. Allgemeines VI. Exkurs: „Brexit“ - Zur Verwobenheit von Europäisierung des Wissenschaftsrechts Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin VIII. Sonstiges Lageplan Deutsche, Deutschen gleichgestellte und ausländische Bewerber • Rechtsgrundlagen • Führung ausländischer Hochschulgrade • Die Verpflichtung der Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse ausländischer Studierender zu berücksichtigen (z. B. § 4 Abs. 6 S. 4 BerlHG) • BAföG • Erasmus • Asyl • Konsequenzen des Fälschens von Dokumenten • Gleichwertige HZB (1. Zugangsvoraussetzung) • Erforderliche Kenntnisse deutscher Sprache (2. Zugangsvoraussetzung) • Verfahren der Vorprüfung von Nachweisen über Uni-Assist • Verfahren bei fluchtbedingt fehlenden Nachweisen (KMK-Beschluss vom 3. Dezember 2015) III. Hochschulzulassung • Vorabquote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose (Vorabquote A) (unterschiedliche Größen in den Bundesländern) • Flüchtlingseigenschaft als Härtegrund im Zulassungsverfahren? • Besonderheiten örtliche Verfahren, Zulassungsverfahren • Rangfolge innerhalb der Vorabquote A • Auswahlverfahren der Hochschulen • Zulassung zu höheren Fachsemestern • Besonderheiten im Kapazitätsrecht IV. Wer ist für welche Angelegenheiten zuständig? V. Immatrikulation und Studium • Zusätzliche Immatrikulationshindernisse • Die Anrechnung von vergleichbaren Studienleistungen in anderen Studiengängen ausländischer Hochschulen auf die vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen • Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie VII. Aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen der Hochschule in Zukunft • II. Hochschulzugang Veranstaltungsort: Referenten Dr. Matthias Bode, ist Abteilungsleiter und Justitiar der Stiftung für Hochschulzulassung Dr. Sebastian Söllner (angefragt) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin RA Hartmut Riehn, Vors. Richter am Verwaltungsgericht a. D. kann auf Erfahrungen als mehrjähriger Leiter der Rechtsabteilung der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt am Main und anschließend als Verwaltungsrichter zurückgreifen. Als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen war er insbesondere für das Sachgebiet Hochschul- und Kapazitätsrecht zuständig. Seit über 9 Jahren ist er mit seiner hochschulrechtlichen Anwaltskanzlei (www.hochschulanwalt.de) außergerichtlich und gerichtlich für die Charité Universitätsmedizin Berlin tätig. Zudem unterstützt die Kanzlei seit nunmehr über fünf Jahren auch den Fachbereich Medizin der Goethe – Universität außergerichtlich und gerichtlich in NC-Fragen und berät ihn bei der Gestaltung der Studienordnungen Medizin und Zahnmedizin. RA Stefan Scharmach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist in der Kanzlei Riehn mit allen Rechtsfragen rund um das Hochschulrecht befasst. Er unterstützt die beiden genannten Hochschulen unter anderem bei der Erstellung der Kapazitätsberechnungen und ist an der Führung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt. Anfahrt • Bus 142 - Haltestelle Philippstraße, • U-Bahn U6 - Haltestelle Oranienburger Tor, • Straßenbahn M1, M6 und M12 - Haltestelle Oranienburger Tor, • Tramlinie M5 - Haltestellen Naturkundemuseum oder Oranienburger Tor • S-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße, Weiterfahrt mit der UBahn U6, Richtung Alt-Tegel - Haltestelle Oranienburger Tor
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