Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER
KASSENÄRZTLICHE
BUNDESVEREINIGUNG
Bekanntmachungen
Beschluss
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Daratumumab
Ataluren (Ablauf Befristung)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung
am 1. Dezember 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Daratumumab zu ergänzen.
Der Beschluss trat am 1. Dezember 2016 in Kraft. Er ist auf der
Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informa
tionen/beschluesse/2772/.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung
am 1. Dezember 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Ataluren zu ergänzen. Der
Beschluss trat am 1. Dezember 2016 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informatio
nen/beschluesse/2773/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie
auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-infoservice.de.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie
auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-infoservice.de.
Beschluss
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung
von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Elotuzumab
Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung
am 1. Dezember 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Elotuzumab zu ergänzen.
Der Beschluss trat am 1. Dezember 2016 in Kraft. Er ist auf der
Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informa
tionen/beschluesse/2774/.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung
am 1. Dezember 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Eribulin (neues Anwendungsgebiet) zu ergänzen. Der Beschluss trat am 1. Dezember
2016 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2775/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie
auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-infoservice.de.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie
auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-infoservice.de.
A 2390
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 51–52 | 26. Dezember 2016