Allgemeine Geschäftsbedingungen Momo – Alles was Kinder bewegt 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werben in dem Magazin Momo und auf der Internetseite www.momo-magazin.de. 2. ‚Anzeigenauftrag‘ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen (oder eines anderen Werbemittels) eines Unternehmens oder Institution im Magazin Momo und auf der Internetseite www.momo-magazin.de zum Zweck der Verbreitung. 3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, das Magazin Momo nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflicht den vertraglich vereinbarten Anzeigenpreis zu bezahlen. Die Zahlung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf einen Grund im Risikobereich von Momo beruht. 4. Momo behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen Momo abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier zur Veröffentlichung geeigneter Dateien ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Dateien fordert Momo unverzüglich Ersatz an. 6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfrei Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt Momo eine ihr hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlenden Entgelts. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch Momo, ihres gesetzlichen Vertreters und ihres Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung Momo für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Momo darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Belegexemplars geltend gemacht werden. Seite 1 7. Banner oder ähnliche Werbemittel werden in einer für die Gestaltung der Internetseite angemessenen Größe geschaltet, es sei denn es wird etwas anderes vereinbart. Für das Magazin Momo gelten die Mediadaten. 8. Die Rechnungsstellung / Fälligkeit erfolgt 7 Tage nach Auftragsbestätigung. 9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Momo kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 10. Momo fordert die Druckfreigabe der Beiträge von seinen Kunden vor Drucklegung ein und liefert nach Druck ein Belegexemplar. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, kann die Online-Ausgabe vom Magazin Momo als Beleg genutzt werden. 11. Ein Ausschluss von Mitbewerbern kann nur nach Absprache gewährt werden. 12. Es gilt für den Auftragsgeber nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn dies vorher ausdrücklich mit dem Magazin Momo vereinbart wurde. 13. Kosten für die Anfertigung der für die Anzeige notwendigen Dateien sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 14. Dateien werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 15. Erfüllungsort ist der Sitz von Momo. Gerichtsstand ist der Sitz von Momo. Soweit Ansprüche von Momo nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Momo vereinbart. Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc