VG Kurier Januar 2017

VG-KURIER
37. Jahrgang Alteglofsheim, 1. Januar 2017 Nr.01
Mitteilungen
der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim
mit den Gemeinden Alteglofsheim und Pfakofen
Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der
VG Alteglofsheim wünschen
allen Bürgerinnen
und Bürgern ein gutes, gesundes neues Jahr 2017.
Alteglofsheim
Pfakofen
¿
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr: 8.30-12.00 Uhr Do:14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Terminvereinbarungen sind ab 7.00 Uhr möglich!
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:
www.alteglofsheim.de – www.pfakofen.de
Die Gemeinde Alteglofsheim beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n
Gemeindearbeiter/in
einzustellen. Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung und
Führerschein Klasse B sind erforderlich. Der Aufgabenbereich umfasst den
Unterhalt der öffentlichen Straßen und Grünanlagen, Winterdienst und Betreuung der gemeindlichen Wasserversorgung. Ein Wohnort in der näheren
Umgebung wird vorausgesetzt. Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der
üblichen Arbeitszeit und an Wochenenden ist erforderlich. Der Führerschein
Klasse C bzw. CE ist erwünscht. Entlohnung und Einstufung erfolgen entsprechend den tarifrechtlichen Vorschriften. Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse
und Nachweis über bisherige Tätigkeit) richten Sie bitte bis spätestens
13.01.2017 an die
Silvesterraketen
dürfen nur am 31.12.2016
von 17.00 Uhr bis
01.01.2017 8.00 Uhr früh
abgefeuert werden.
Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim, Bahnhofstraße 10,
93087 Alteglofsheim.
Bitte denken Sie auch daran, dass
die Gehwege und Straßen von den
Überresten von Ihnen gereinigt werden müssen. Vergessen Sie bitte
auch nicht Ihre Raketenabschuss-Plätze auf den
Feldwegen. Ihre Nachbarn und die Natur werden
es Ihnen danken.
Standesamtliche Nachrichten
15.11. bis 14.12.2016
Onlinebewerbungen werden nicht angenommen.
Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstellenleiterin,
Frau Gmeinwieser, Tel.: 09453-93115
Verabschiedung von langjährigen Bediensteten
Im Rahmen der Weihnachtsfeier der VG Alteglofsheim wurden langjährige
Bedienstete verabschiedet. Gemeinschaftsvorsitzender Reinhold Winter würdigte die Verdienste der im Standesamt Beschäftigten Sieglinde Kurowski
(über 25 Jahre) sowie der beiden Raumpflegerinnen Waltraud Scherer (über
30 Jahre) und Monika Waltner (über 10 Jahre), dankte für die äußerst loyale
und pflichtbewusste Aufgabenerfüllung und überreichte zum Abschied Blumen
und Präsente. Den Glückwünschen schloss sich die Geschäftsleiterin Monika
Gmeinwieser an.
Alteglofsheim Pfakofen
Eheschließungen/
Lebenspartnerschaften
1
0
Geburten
0
1
Todesfälle
0
0
Inhalt:
VG Alteglofsheim
Gemeinde Alteglofsheim
Gemeinde Pfakofen
Seite 1, 14 - 16
Seite 2 - 8
Seite 9 - 14
v.l.n.r.: Geschäftsleiterin
Monika Gmeinwieser,
Sieglinde Kurowski, Monika
Waltner, Waltraud Scherer
und
Gemeinschaftsvorsitzender
Reinhold Winter.
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der letzten Kurier-Ausgabe erging ein Hilferuf vom Elternbeirat an Sie.
Der Elternbeirat sieht einen dringenden Bedarf unsern Kindern gegenüber,
diese sicher beim Überqueren von Straßen zu unterstützen. Aus diesem
Anlass heraus möchte ich Sie um Ihre Mithilfe bitten.
Melden Sie sich bitte bei Frau Melanie Güllich vom Elternbeirat,
Tel.: 0172-9206090.
Ein Hinweis zum Bringen und Abholen der Kinder an der Grundschule:
Es wurde die Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) auf der Straße
erneuert.
In Bezug auf das Halten und Parken ordnet die Linie an, das mindestens ein
3 Meter breiter Fahrstreifen zwischen dem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung verbleiben muss.
Bitte halten Sie sich daran, um unseren Kindern einen gefahrlosen Schulweg
zu sichern.
Wir alle sollten an die Sicherheit unserer Kinder denken.
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.
Ihr
Herbert Heidingsfelder
1. Bürgermeister
Vom Gemeinderat noch nicht genehmigter ENTWURF der Niederschrift der Gemeinderatssitzung
vom 01.12.2016
1
Genehmigung der
Niederschriften über
die öffentliche Sitzung vom 03.11. und
17.11.2016
Die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung vom 03.11.2016 wird genehmigt. (14:0)
Frau Frey, Herr Lichtenegger und Herr
Bernhard Steinberger haben sich wegen Abwesenheit von der Sitzung der
Stimme enthalten.
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.11.2016 wird genehmigt.
(17:0)
2
2
Bauangelegenheiten
2.1Bauvoranfragen
- keine Eingänge 2.2Bauanträge
2.2.1Bauanträge der laufenden Verwaltung
- keine Eingänge 2.2.2Errichtung von zwei Lagerhallen,
Fl.Nrn 397/26.4 und 391/16.0,
Am Ziegelfeld E3
Der Bau der ersten Lagerhalle soll auf
dem Grundstück mit der Flurnummer
391/16 der Gemarkung Alteglofsheim
erfolgen. Das Baugrundstück befindet
sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet
zugelassen. Da die neue Halle sich an
das bestehende Objekt anschließen
Ausgabe 01/2017
soll, handelt es sich um einen Sonderbau mit der Gebäudeklasse 3 aufgrund der dann entstehenden Fläche
von über 1.600 m² (Art. 2 Abs. 4 Nr. 3
und Abs. 3 Nr. 3 BayBO). Als Nutzung
wird die Lagerung von Gitterboxen auf
einer Fläche von 483,65 m² genannt.
Grundsätzlich richtet sich das Genehmigungsverfahren nach § 35 Abs.
2 BauGB. Danach können sonstige
Vorhaben im Einzelfall zugelassen
werden, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist. Nach Rücksprache mit
dem Landratsamt Regensburg vom
23.11.2016 wird aufgrund der faktischen Nähe zum Gewerbegebiet
„Ziegelfeld“ das Vorhaben nach § 8
BauNVO (Gewerbegebiete) behandelt. In Gewerbegebieten ist die Errichtung von Lagerhäusern oder Lagerplätzen zulässig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1
BauN-VO). Da es sich um eine Lagerhalle für Gitterboxen handelt die nicht
erheblich belästigend ist (§ 8 Abs. 1
BauNVO), wäre die Errichtung dieser
Halle grundsätzlich zulässig.
Der Bau der zweiten Lagerhalle befindet sich auf dem Grundstück mit
der Flurnummer 397/26 der Gemarkung Alteglofsheim. Das Vorhaben
befindet sich im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ziegelfeld“ und unterliegt
der Baugenehmigungspflicht. Da es
sich beim Plangebiet „Ziegelfeld“ um
ein Gewerbegebiet handelt, ist dort
die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben zugelassen. Die Errichtung einer
Lagerhalle ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1
BauNVO zulässig. Da die neue Halle
inklusive Durchfahrt einer Fläche von
1.987,78 m² entspricht, ist auch diese
als Sonderbau mit der Gebäudeklasse 3 (Art 2. Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 3
Nr. 3 BayBO) zu werten. Als Nutzung
wird die Lagerung von Gemüse und
Zwiebeln genannt. Nach Rücksprache
mit dem Ing.Büro Laumer Bautechnik
GmbH dient die Durchfahrt zur Beschickung der Zwiebel in den Lagerhallen.
Eine Vermehrung des Verkehrs im
Gewerbegebiet ist laut Aussage des
Gemeinde Alteglofsheim
Ing.Büros Laumer nicht zu erwarten.
Die Lagerhalle wird über Ventilatoren
belüftet und mittels Gas erwärmt.
Beiliegend wird für die zweite Halle
(Fl.Nr. 397/26 der Gemarkung Alteglofsheim) nach § 31 Abs 2. BauGB
ein Antrag auf Überschreitung der
Baulinie gestellt. Ferner soll die vorgegebene Traufhöhe von 10,00 m,
auf 10,425 m geringfügig überschritten werden. Darüber hinaus wird die
Dachneigung, die Firstrichtung (OstWest) sowie die Dachform nicht eingehalten. Für die vorliegenden Abweichungen kann eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen werden, wenn
die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar sind und sie
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind (§ 31 Abs. 2 Nr.
2 BauGB). Zu erwähnen ist, dass der
Brandschutznachweis mittels Prüfsachverständigen bescheinigt wird.
Aus Sicht der Verwaltung sowie nach
Rücksprache mit dem Landratsamt
Regensburg vom 23.11.2016 sind die
Voraussetzungen für eine Befreiung
gegeben, da bereits Befreiungen dieser Art erteilt wurden.
Ferner muss festgehalten werden,
dass die in § 8 Abs. 1 BauNVO festgesetzte Umschreibung „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“
aufgrund fehlender Betriebsbeschreibung von der Verwaltung nicht zu
überprüfen sind.
Nach kurzer Diskussion über die Folgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit des
Bauvorhabens und Information aus
dem Gemeinderat, dass die gleiche
Belüftungsanlage in einem Nachbarlandkreis keine Probleme verursache
und von lagernden Zwiebeln weniger
Geruchsbelästigung ausgeht, fasst
der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den
Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle für Gitterboxen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 391/16 der
Gemarkung Alteglofsheim sowie den
Antrag auf einen Neubau einer Halle für das Ablagern von Zwiebeln auf
dem Grundstück mit der Flurnummer
397/26 der Gemarkung Alteglofsheim.
Es werden Befreiungen hinsichtlich
der Baulinie, der Traufhöhe, sowie der
Dachneigung, Firstrichtung und Dachform erteilt. Anzumerken ist, dass die
immissionsschutzrechtlichen Belange
für beide Objekte vom Landratsamt
Regensburg zwingend zu überprüfen
sind und mit keiner zusätzlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist.
(17:0)
2.2.3Errichtung eines 2. Bauwagens
für den Waldkindergarten
Alteglofsheim, Fl.Nr. 2402
Gemäß Bescheid des Landratsamtes
Regensburg vom 08.11.2016 wurde
für den Waldkindergarten die Erlaubnis von bisher 20 auf nunmehr 25
Plätze für den Zeitraum 01.10. 2016
bis 31.01.2021 erweitert. Für den bisherigen Betrieb ist bereits ein Bauwagen aufgestellt. Ein zweiter Bauwagen
ist aufgrund der Erlaubniserweiterung
notwendig.
Das Baugrundstück befindet sich im
Außenbereich und grenzt unmittelbar
an die gemeindliche Ausgleichsfläche. Die Zulässigkeit richtet sich nach
§ 35 Abs. 2 BauGB. Danach können
sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Standort des
Bauwagens liegt zwar im Landschaftsschutzgebiet, stellt jedoch keine Beeinträchtigung für das Gebiet dar. Die
Untere Naturschutzbehörde hat im
Verfahren zur Genehmigung des ersten Bauwagens darauf hingewiesen,
dass der Kindergartenbetrieb auf der
Ausgleichsfläche räumlich und jahreszeitlich beschränkt ist. Der Standort
ist über einen öffentlichen Feldweg erschlossen, auf dem kein Winterdienst
geleistet werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung eines zweiten Bauwagens für den Betrieb des Waldkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr.
2402 der Gemarkung Alteglofsheim. In
der Stellungnahmen der Gemeinde ist
auf die Verfahrensbeteiligung der Unteren Naturschutzbehörde hinzuweisen.
(17:0)
2.2.4Errichtung eines Holzzauns,
Fl.Nr. 424/179,
Ludwig-Thoma-Straße 1
Für den Holzzaun an der östlichen
Grundstücksgrenze mit 1,20 m Höhe
ist eine isolierte Befreiung erforderlich,
da nach dem Bebauungsplan „Kirchfeld BAI“ Einfriedungen mit einer max.
Höhe von 1,00 m zulässig sind.
Die Antragsteller beschreiben in Ihrem
Antrag vom 24.10.2016, dass der errichtete Holzzaun mit nachbarlichem
Einvernehmen errichtet wurde.
Bei der Genehmigungseinholung wurde die Nachbarunterschrift jedoch nicht
geleistet.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine
Befreiung von der Festsetzung des
Bebauungsplans hinsichtlich einer
Zaunhöhe von 1,20 m städtebaulich
vertretbar, da im Plangebiet „Kirchfeld
BAI“ in der Vergangenheit mehrere Befreiungen bewilligt wurden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alteglofsheim erteilt
sein Einvernehmen zum beantragten
Holzzaun mit einer Höhe von 1,20 m
an der Ostseite auf der Fl.Nr. 424/179
der Gemarkung Alteglofsheim. Die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan Alteglofsheim „Kirchfeld BAI“ wird
erteilt.
(15:2)
2.2.5Einfriedung mit Gabionensichtschutz- sowie Schiefermauer mit Gitterstabmattenzaun,
Fl.Nr. 488/88, Ahornstraße 3
Das Vorhaben befindet sich im Bereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Platten- und Pfeiffertal-Erweiterung“. Gemäß den Vorschriften der
BayBO können Einfriedungen bis zu
einer Höhe von bis 2,00 m ohne Baugenehmigung errichtet werden (Art. 57
Abs. 1 Nr. 7a BayBO). Da laut Bebauungsplan Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig sind, ist
für die geplante Einfriedung mit einer
Gesamthöhe von max. 2,00 m eine isolierte Befreiung erforderlich.
Die Befreiung kann ausgesprochen
werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und
sie unter Würdigung nachbarlicher
Gemeinde Alteglofsheim3
Ausgabe 01/2017
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2
BauGB).
Aus der Sicht der Verwaltung sind
die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben, weil das Gelände nach
Süden stark abfällt. Der Höhenunterschied kann durch die Schiefermauer
ausgeglichen werden. Die betroffenen
Nachbarn haben ihre Unterschrift erteilt. In anderen Baugebieten wurden
bereits ähnliche Befreiungen ausgesprochen.
Zum Teil wird im Gemeinderat vorgeschlagen die Einfriedung einmal abzustufen, um die Ansicht von der Straße
her etwas aufzulockern.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung einer Einfriedung,
bestehend aus Gabionensichtschutzzaun und Schiefermauer mit Gitterstabmattenzaun auf dem Grundstück Fl.Nr.
488/88 der Gemarkung Alteglofsheim.
Bezüglich der Gesamthöhe von 1,80 m
bis 2,00 m wird eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes
Platten- und Pfeiffertal-Erweiterung
ausgesprochen (§ 31 Abs. 2 Nr. 2
BauGB i. V. m. Art. 63 Abs. 2 BayBO).
(12:5)
2.2.6Neubau eines Bürogebäudes
mit darüber liegender Wohnung,
Fl.Nr. 382/5.0, Brachweg 5
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans „Regensburger Straße“ vom 22.04.1996, letztmals geändert am 09.09.2009.
Zu dem Bauantrag wurden Befreiungen
bzgl. des Kniestocks beantragt, der auf
mind. 1,25 m erhöht werden soll. Im
Bebauungsplan ist ein Kniestock mit
max. 1,00m festgesetzt. Darüber hinaus weicht die Größe der geplanten
Dachgaube vom Bebauungsplan ab,
die mit max. 1,5 m² je Gaube festgeschrieben ist. Die beantragten Gauben
sollen eine Ansichtsfläche von 2,25 m²
und 7,3 m² betragen.
Befreiungen durch die Gemeinde können ausgesprochen werden wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und sie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
4
öffentlichen Belangen vereinbar sind (§
31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Der Bauausschuss empfiehlt folgende
Problemlösung:
Die Nachbarunterschriften wurden vollzählig eingeholt.
•
Der Antragsteller soll zur Verbesserung der Gehwegeinsicht einen
Lkw-Spiegel am Zaunpfosten der
Grundstücksausfahrt anbringen.
•
Die Gemeinde wird probeweise
einen Verkehrsspiegel anbringen
und prüfen, ob damit eine Verbesserung erreicht werden kann.
Mit Vorbescheid vom 30.09.2016 werden Befreiungen bzgl. der Höhe des
Kniestockes von 1,00 m auf 1,25 m,
eine Überschreitung des Baufensters
für die Garage in Richtung Osten, die
Dachneigung von 38-42° auf 30°, sowie das Anteilsverhältnis von betriebszugehörigen Wohnen von ca. 50:50
statt ein Drittel zu zwei Drittel in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist ein erneutes Einvernehmen der Gemeinde.
Im Gemeinderat wird festgestellt, dass
im Vergleich zur befürworteten Bauvoranfrage nun wiederum mehr Befreiungen hinsichtlich Gauben beantragt
werden. Insbesondere besteht mit dem
Antrag eines Kniestocks auf mindestens 1,25 m kein Einverständnis, da
mit dieser beantragten Formulierung
keine genaue Höhe festgestellt werden
kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag bzgl. der Errichtung eines Bürogebäudes mit einer darüber liegenden
Wohnung auf der Flurnummer 382/5
der Gemarkung Alteglofsheim. Zu
den vorstehenden beantragten Abweichungen wird eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes
ausgesprochen (§ 31 ABs. 2 Nr. 2
BauGB i.V.m. Art 63 Abs. 2 BayBO).
(1:16)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
2.2.7Ergebnis Bauausschussitzung
mit Beschlussfassung zu den
Tagesordnungspunkten
2.2.7.1 Antrag auf Anbringung eines
Verkehrsspiegels gegenüber
dem Anwesen
Landshuter Str. 43a
Im Rahmen der Ortseinsicht wird festgestellt, dass es sich um eine private
Grundstücksauffahrt handelt. Für die
Gemeinde besteht daher keine Verpflichtung zur Anbringung eines Verkehrsspiegels. Darüber hinaus wird
bezweifelt, ob der Spiegel an der gewünschten Position überhaupt etwas
bringen würde.
Ausgabe 01/2017
Der Gemeinderat ist damit einverstanden.
(17:0)
2.2.7.2Bürgersteig
Landshuter Str. 43
Die Schadstelle soll vom Bauhof mit
Kaltmischgut ausgebessert werden.
Die Maßnahme ist bereits erledigt, ein
Beschluss ist nicht mehr notwendig.
2.2.7.3 Besichtigung Lindenbaum
Landshuter Str. /
Schützenring 64 in der
Angelegenheit Lehner / Küffner
Im Rahmen der Besichtigung wird
festgestellt, dass der Baum verkehrssicher ist. Der Laubfall stellt keine
unzumutbare Beeinträchtigung für das
Grundstück Schützenring 64 dar. Der
Ausschuss spricht sich gegen die beantragte Beseitigung des Baumes aus.
Der Beschluss des Gemeinderats vom
02.06.2016 bleibt bestehen.
2.2.7.4 Bürgersteigabsenkungen für
Barrierefreiheit
-
-
-
-
-
Bahnhofstraße /
Regensburger Straße
Lessing- /Goethe- /
Schillerstraße
Kirchfeldstraße /
Peter-Gantner-Straße
Am Ziegelfeld
(bei Anwesen Kronseder)
und andere Bereiche
Der Bauausschuss spricht sich für die
Herstellung von barrierefreien Bürgersteigquerungen aus. Die betroffenen
Abschnitte sollen über die nächsten
zwei Haushaltsjahre verteilt Zug um
Zug abgesenkt werden. Die Verwaltung wird für 2017 Kostenangebote zur
Absenkung von 10 Bürgersteigen einGemeinde Alteglofsheim
holen.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden. Die Umsetzung soll ebenfalls
2017 erfolgen.
(17:0)
Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0)
3
2.2.7.5Verschiedenes
2.2.7.5.1 Gehwegzustand beim
Anwesen
Landshuter Str. 53
Der Gehweg weist im Bereich des Anwesens erhebliche Schäden auf und
muss auf der gesamten Länge instand
gesetzt werden. Der Höhenunterschied zwischen Straße und Gehweg
ist anzugleichen. Die Kosten für eine
Bürgersteigabsenkung im Bereich der
Zufahrt hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden.
(17:0)
2.2.7.5.2 Wasserführung beim
Anwesen Sudetenstraße 5
Die Eigentümerin beantragte mit
Schreiben vom 30.09.2015 den Einbau von L-Steinen als Wasserführung
entlang der südlichen Grundstückseinfahrt.
Bei der Ortsbegehung durch den Bauausschuss wurde festgestellt, dass
das Quergefälle der Straße zum Anwesen der Antragstellerin hin verläuft.
Dadurch wird bei stärkeren Regenfällen das tieferliegende Grundstück
überschwemmt. Es wird empfohlen die
Wasserführung im Zufahrtsbereich auf
einer Länge von ca. 6 m mit Betonrinnenbordsteinen auszubilden mit Ableitung bei Bedarf.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0)
Zur Verbesserung der Gesamtsituation
in diesem Bereich wird vorgeschlagen,
den Gully in der Rosenstraße freizulegen.
2.2.7.5.3 Asphaltdeckensetzung in
der Straße Am Ziegelfeld
Die Setzung soll großflächig abgefräst
und mit Asphaltbeton ausgeglichen
werden.
Einfache Änderung
Bebauungsplan
„Platten-PfeiffertalErweiterung“; Hier:
Behandlung der
eingegangenen
Stellungnahmen,
Einstellung des
Verfahrens.
Der Bürgermeister informiert, dass das
Baugebiet zu zwei Drittel bebaut ist und
aller Voraussicht nach keine weiteren
Anträge auf Befreiungen kommen dürften. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten dahingehend gewürdigt
werden, das Verfahren einzustellen.
Die Grundstückseigentümer und das
Landratsamt Regensburg wurden am
Verfahren beteiligt. Es sind folgende
Stellungnahmen eingegangen:
1.
Rupert und Rosa Werkmann
Die Einwandgeber befürchten eine
Einschränkung der Wohnqualität, da
die Bebauung nach Ihrer Meinung bereits zu dicht sei.
Beschluss:
„Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Da sich die Abstandsflächenverringerung auf 0,4 h gem. Art.
6 Abs. 7 BayBO auf alle Seiten des
Gebäudes auswirkt, wo hingegen die
derzeit geltende Regelung gem. Art. 6
Abs. 5 und 6 BayBO die Abstandregelung von 1,0 h und nur an zwei Gebäudeseiten eine Abstandsflächenverringerung auf 0,5 h vorsieht, könnte sich
gegenüber der Nachbarbebauung eine
Einschränkung ergeben. Die Gemeinde trägt dem Einwand Rechnung und
wird das Änderungsverfahren nicht
fortsetzen.“
(17:0)
2. Landratsamt Regensburg SG 42
(Technische Bauaufsicht)
Gegen die geplante 1. Änderung des
B-Planes „Platten-Pfeiffertal-Erweiterung“ und die damit verbundene Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H
bestehen seitens des Landratsamtes
Regensburg grundsätzlich keine Einwendungen.
Jedoch ist zu beachten, dass laut der
Ermächtigungsgrundlage Art. 6 Abs.
7 BayBO die Satzung zusätzlich zur
Reduzierung der Abstandsflächentiefe
(Art. 6 Abs. 7 Nr. 2 BayBo) auch die
Sonderregelung zur Höhebestimmung
bei Dachflächen (Art. 6 Abs. 7 Nr. 1
BayBO) enthalten muss.
Beschluss:
„Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vorstehenden Stellungnahme wird von der
Fortsetzung des Änderungsverfahrens
Abstand genommen.“
(17:0)
4
Erstellung Energienutzungsplan; Zuwendungsbescheid
des Ministeriums und
Auftragsvergabe
Der Gemeinderat Alteglofsheim hat in
der Sitzung am 07.04.2016 die Erstellung eines Energienutzungsplanes für
die Gemeinde Alteglofsheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt,
das entsprechende Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung beim Bayerischen Gemeindetag anzufordern und
drei Angebote einzuholen.
Mit Schreiben vom 14.09.2016 wurde
bei der Bayern Innovativ Gesellschaft
für Innovation und Wissenstransfer
mbH in Nürnberg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erstellung des Energienutzungsplans
für das Gemeindegebiet Alteglofsheim
mit Planung einer Versorgung über ein
Fernwärmenetz für kommunale Liegenschaften gestellt. Die drei Angebote wurden beigefügt.
Mit
Zuwendungsbescheid
vom
24.10.2016 wurde der Gemeinde Alteglofsheim ein Zuschuss bis zu 12.900
€ (70 % an den zuwendungsfähigen
Gesamtkosten i.H.v. 18.468,80 €) bewilligt. Die Mittel werden 2018 bereitgestellt. Folgender Kosten- und Finanzierungsplan wurde für verbindlich
erklärt:
Kostenplan: Auftrag an Energieagentur Regensburg e.V. gem. Angebot vom 19.08.2016 (einschl. MwSt.)
18.468,80 €
Finanzierungsplan:
Eigenmittel der Gemeinde
5.568,80 €
Gemeinde Alteglofsheim5
Ausgabe 01/2017
Zuschuss 70 % bis max.
12.900,00 €
Finanzierungssumme: 18.468,80 €.
Die Maßnahme ist bis 31.01.2018
durchzuführen. Die Mittel sind bis spätestens 30.04.2018 abzurufen.
Vereinzelt wird im Gemeinderat die
Umsetzung eines Energienutzungsplans in Frage gestellt. Die Eigenmittel
der Gemeinde wären durch Sofortmaßnahmen wie LED Lampen am neuen
Bauhof besser eingesetzt gewesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alteglofsheim hat
Kenntnis vom Zuwendungsbescheid
vom 24.10.2016 über die Erstellung
eines Energienutzungsplanes für das
Gemeindegebiet Alteglofsheim mit Planung einer Versorgung über ein Fernwärmenetz für kommunale Liegenschaften.
Der Auftrag wird an die Energieagentur
Regensburg e.V. gem. Angebot vom
19.08.2016 (einschl. MwSt.) zum Preis
von 18.468,80 erteilt. (16:1)
5
Bericht über den
Zustand des Fitnessund Gesundheitszentrums (FGZ)
Der Bürgermeister trägt den Bericht
vor, demnach wurde im Kellergeschoß
die Lüftungsanlage ausgebaut und im
Erdgeschoß eine neue Tür und Fensterfronten an der Südseite eingesetzt.
Die Ursache nach dem Wasserschaden im großen Saal werde derzeit noch
überprüft.
Insgesamt wird festgestellt, dass das
Interesse an sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sehr
groß ist, so dass die Turnsäle im FGZ
und im Rathaus in den Abendstunden
nicht ausreichen und Kurse deswegen
nicht abgehalten werden können. In
Zukunft werde hier Handlungsbedarf
gesehen. Mehr Raumkapazitäten wären wünschenswert.
Der Gemeinderat nimmt den Zustandsbericht zur Kenntnis.
6
Bekanntmachung der
in nichtöffentlicher
Sitzung gefassten Beschlüsse
TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung
vom 03.11.2016
Offene Ganztagsgrundschule;
Beschluss zur Auswahl und Beauftragung der Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der vergebenen Planungsleistungen für
Freianlagenplanung
(Lph.1 – 4 und 5 – 9) an das Ingenieurbüro Michael Wöhrmann, Schlehenstr.
13a, 93095 Hagelstadt als Planungsleistung für Verkehrsanlagen.
Der Beschluss vom 01.09.2016 wird
dahingehend aufgehoben.
7
Verschiedenes
7.1Termine
Fraktionssprechersitzung
09.01.2017
nächste Gemeinderatssitzung
12.01.2017
7.2 Gemäß Bescheid der Regierung
der OPf. wird die Mittagsbetreuung durch die AWO an der Mittelschule im Schuljahr 2016/2017
mit 36.000 Euro bezuschusst.
7.3 Vergabe der Jagdbögen durch die
Jagdgenossen
Jagdbogen 1 – Dettenkofer Franz
Jagdbogen 2 – Dettenkofer Franz
und Kronseder Walter
Die Gerätschaften der Jagdgenossenschaft, die bisher im
Brennereihof untergestellt waren,
können hinter dem alten Bauhof
abgestellt werden.
7.4 Die WC-Anlage am Friedhof ist
mittlerweile barrierefrei umgebaut.
7.5 Der Pflegeschnitt am Weiher erfolgte in Zusammenarbeit mit
dem Bund Naturschutz und dem
Landschaftspflegeverband. Die
Kosten hat der Landschaftspflegeverband übernommen.
Der
Bürgermeister bedankt sich für
die Maßnahme.
7.6 Der Bürgermeister übermittelt den
Gemeinderatsmitgliedern und Zuhörern seine Weihnachtsgrüße.
Sehr geehrte Kunden !
Von Januar bis März wird in
Alteglofsheim die jährliche Immissionsschutzmessung durchgeführt.
Wir reinigen gerne
auch Ihre Heizung !!
Michael Wiethaler
Bez.Kaminkehrermeister
Schulstraße 23
93087 Alteglofsheim
Tel: 09453 / 1471
Ihre Kaminkehrer wünschen
Ihnen allen
ein gutes und gesegnetes
neues Jahr !
6
Herr Heinrich Ebentheuer, FürstFranz-Josef-Str. 7, feierte am
30.11.2016 seinen 80. Geburtstag.
Auch 1. Bürgermeister Herbert Heidingsfelder mischte sich unter die
Gäste und gratulierte im Namen der
Gemeinde.
Ausgabe 01/2017
Frau Johanna Berreck feierte am
30.11.2016 ihren 80. Geburtstag.
1. Bürgermeister Herbert Heidingsfelder überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde.
Gemeinde Alteglofsheim
Turn- und Sportverein
Alteglofsheim e.V. 1927
Gymnastik – und
Gesundheitssport Abteilung
Wir suchen dringend
Übungsleiter/in
die gerne im Verein ihr
Fitness Angebot
an die jüngeren Mitglieder des Vereins
weitergeben wollen.
Es macht Spass im Verein zu arbeiten.
Bitte melden:
auf www.tsv-alteglofsheim.de
oder bei ABtlg. LeitunG
Ingrid Jäger
Email : ingrid_jä[email protected]
Fragebogenaktion
im Zuge des
Energienutzungsplanes
der Gemeinde
Alteglofsheim
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Energieagentur Regensburg erstellt im
Auftrag der Gemeinde Alteglofsheim einen
Energienutzungsplan.
Ziel dieses Planes ist es, das Potenzial
zum Einsatz Erneuerbarer Energien und
Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ermitteln.
Um ein bürger- und verbrauchernahes Energiekonzept für die Kommune entwickeln zu
können, benötigt die Energieagentur Regensburg einige Daten von Ihnen, wie zum
Beispiel das Baujahr des Gebäudes oder
Ihren Energieverbrauch. Diese Daten werden im Zuge der Datenauswertung von der
Energieagentur Regensburg anonymisiert.
Hierfür liegt in dieser Ausgabe des VG-Kuriers ein Fragebogen mit näheren Informationen bei. Bitte füllen Sie den Fragebogen
aus und senden Sie ihn bis Ende Januar
zurück an die Energieagentur Regensburg.
Nur mit Ihrer Mithilfe können wir das Projekt
zum Erfolg führen!
Sollten beim Ausfüllen des Fragenbogens
Fragen auftreten, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Energieagentur Regensburg telefonisch unter (0941) 298 44 91 – 0 sowie in
einer Bürgersprechstunde im Rathaus am
19.01.2017 von 14:00 bis 18:00 Uhr gerne
zur Verfügung.
Gemeinde Alteglofsheim7
Ausgabe 01/2017
Einsammeln Christbäume
Der Landkreis Regensburg stellt den Gemeinden Notfallmappen zur Verfügung.
Die ausgedienten Christbäume
werden - bei guter Witterung am Dienstag, den 10.01.2017
ab 7 Uhr früh eingesammelt.
Interessenten erhalten diese im Rathaus
Alteglofsheim, Zimmer 12 im 1. Stock.
Terminkalender Alteglofsheim
01.01.
17:00
02.01.04.01.
Pfarrei Alt.
Neujahrsgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger
Pfarrei Alt.
Sternsingeraktion
02.01.
14:00
FW/Gleichb.
Gesellschaftsnachmittag
im Gasthaus Schwamm
06.01.
05:00
TSV: Ski & Lauftreff
Tagesfahrt in die Scheffau
(Skigebiet Wilder Kaiser)
06.01.
09:30
Pfarrei Alt.
Familiengottesdienst mit den
Sternsingern und
Dreikönigswasserweihe
06.01.
13:30
KF
Familienwanderung
07.01.
10:00
FFW
Probealarm Sirene
07.01.
20:00
FFW
FF Ball (Spreitz‘n)
08.01.
11.00
Ev.KG Neutr.
Gottesdienst
08.01.
15:00
MA
Musikhistorische Schlossführung
10.01.
17.01.
24.01.
31.01.
18:40-19:40
TSV: Allgemein
TSV-Familien-Schwimmabend im
Hallenbad Alteglofsheim. Jeden
Dienstag (10.01. - 04.04), jeweils
von 18:40 bis 19:40 Uhr.
Kinder bis 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
Eintritt nur für Mitglieder des TSV:
Kinder: 1,50€, Erwachsene: 2,-€,
Familien: 5,-€
im Fitness- und Gesundheitszentrum
Alteglofsheim
Ein erholsamer Abend von 18.00 bis
23.00 Uhr nur für Frauen!
Termine:
21.Januar „Glückliches neues Jahr“
11. und 18. Februar
„Love is in the air“
11. März „ Frühlingserwachen “
Inklusive
Willkommensdrink
Entspannende Pilatesstunde
Wellnessbuffet und Getränke
Fußbad und Gesichtsmaske
Ganzkörper-Peeling (zur Eigenanwendung)
Aroma Saunagänge
Viel Zeit für Dich und Deine Freundinnen
Preis für TSV Mitglieder 35,- Euro,
für Nichtmitglieder 40,- Euro
Für 15,- Euro kannst Du Dir noch
eine professionelle Rückenmassage
(30 Minuten) gönnen!
Anmeldung bei Katrin Wagenfeld
[email protected] oder
09453/997409
¿
Öffnungszeiten und Termine
Wertstoffhof Alteglofsheim:
Mittwoch: 16.30 – 19.00 Uhr
Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
10.01.
18:30
FFW
MÜ Aktive (GH)
11.01.
18:00
FFW
Jugendübung (GH)
(auch online unter www.entsorgungsdaten.de)
14.01.
10:00
FFW
Probealarm FME
14.01.
11:00
TSV: Stocksport
Kesselfleischessen im Stockheim
MülltonnePapiertonne
04.01./18.01./01.02. 31.01.
17.01.
18:30
FFW
Ü40 - Übung (GH)
Gemeindebücherei in Alteglofsheim:
KF
„Australien und Neuseeland“
Referent: Vicki Heindl
Dienstag:
Donnerstag:
Sonntag:
19.01.
8
WELLNESSNACHT
Notfallmappen
19.01.
19:00
BBV
Hl. Messe
19.01.
20:00
BN
Jahresauftakt
20.01.
18:30
FFW
Freitagsübung (GH)
22.01.
10:00
CSU
Neujahrsfrühschoppen mit
Prof. Claus Hipp im FGZ
22.01.
17:00
Gemeinde
Alteglofsheim
Neujahrsempfang der Gemeinde in
der Musikakademie
24.01.
20:00
Pfarrei Alt.
Elternabend zur Firmung im
Pfarrsaal
26.01.
17:00
Pfarrei Alt.
Anmeldung zur Firmung im Pfarrbüro
26.01.
19:30
KDFB
Jahreshauptversammlung
28.01.
09.00-12.00
MS Alteglofsheim
Berufsinformationsmesse
im Gebäude der Mittelschule
Ausgabe 01/2017
Entsorgungstermine:
16.30 bis 18.30 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr
10.00 bis 11.30 Uhr
Nur für Notfälle!
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit
Abwasserbeseitigung:0170-3374228
Wasserversorgung:0160-7009642
0175-2231049
0175-5725782
Bei Gasgeruch
im Gemeindebereich Alteglofsheim
wenden Sie sich bitte an
REWAG Störungsstelle
Tel.: 0941-601-3444
Gemeinde Alteglofsheim
Gemeinderatssitzung vom
08.11.2016
1
Genehmigung der
Niederschrift vom
11.10.2016
Der Gemeinderat Pfakofen hat gegen
die Niederschrift vom 11.10.2016 keine
Einwände und erteilt sein Einvernehmen.
(11:0)
Herr Buhl hat sich wegen Abwesenheit
an dieser Sitzung der Stimme enthalten.
2
Erweiterung Mittelschule Alteglofsheim
Herr Winter begrüßt Schulleiterin Frick
von der Mittelschule Alteglofsheim sowie Schulleiter Winkler von der Mittelschule Schierling. Sowohl Frau Frick
wie auch Herr Winkler stellen ihr schulisches Konzept dem Gemeinderat vor
und erläutern die unterschiedlichen
Konzepte der entsprechenden Schule.
Unter anderem wird auch erwähnt, von
welchen Gemeinden die Kinder zu der
jeweiligen Schule anreisen.
Herr Marco Vilsmeier erscheint zur Sitzung.
Es wird angefragt, wie die Zusammenarbeit der Mittelschule Alteglofsheim
mit der Mittelschule Schierling stattfindet. Laut Frau Frick werden freie bzw.
offene Schulstunden an die Mittelschule Schierling verteilt. Da die Mittelschule Schierling keinen M-Zug hat, sind
die freien Stunden auf die Regelklassen beschränkt. Ferner wird angefragt,
wer der Eigentümer der Mittelschule
Alteglofsheim ist. Laut Frau Frick gehört das Schulhaus allen 10 Schulverbandsgemeinden.
Frau Frick ist der Meinung, dass kein
Schülerrücken stattfinden soll. Deshalb
ist sie für die Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim.
Bürgermeister Winter findet, dass eine
Erweiterung der Mittelschule Alteglo-
fsheim zu unverhältnismäßig hohen
Kosten führen würde. Darüber hinaus
erläutert Herr Winter, dass aufgrund
von nicht besetzten Zimmern in der
Mittelschule Schierling eine Erweiterung nicht in diesem Umfang notwendig sei, auch aufgrund der Tatsache,
dass sich die Schülerzahl in den letzten Jahren verringert hat. Als letztes
wird das vom Schulverband in Auftrag
gegebene Gutachten in Bezug auf die
Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim kritisiert und darauf hingewiesen,
dass das Gutachten keinem wirtschaftlichen Standard entsprechen würde.
Aufgrund einer weiteren kontroversen
Diskussion bzgl. der Erweiterung der
Mittelschule Alteglofsheim lässt Herr
Winter über folgende Beschlüsse abstimmen:
Beschluss:
Der Gemeinderat Pfakofen ist für die
Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim ohne Auslagerung.
(6:7)
Der Gemeinderat Pfakofen ist für die
Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim unter Berücksichtigung der freien
Räumlichkeiten in Schierling.
(8:5)
3
Bauangelegenheiten
- keine Eingänge 4
Bauleitplanung
4.1 Stellungnahmen 1. Änderung
Flächennutzungsplan
Änderung
plans
des
Flächennutzungs-
Keine Einwände oder Bedenken äußerten:
01. Immobilien Freistaat Bayern
03. Amt für Ländliche Entwicklung
Oberpfalz
05. Amt für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung Regensburg
08. Markt Schierling
13. Regionaler Planungsverband Regensburg
14. Landratsamt Regensburg SG L17
Rechtsamt
15. Landratsamt Regensburg SG L54
Kreisbaumeisterin
17.Landratsamt Regensburg SG
L33-1 Immissionsschutz
18.Landratsamt Regensburg SG
L33-2 Natur- und Landschaftsschutz
02. Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz
Das Amt legt ein allgemein gehaltenes
4-seitiges Schreiben unter Verweis
auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde
in Bayern“ Seite 125: „Zu beteiligende
Behörden und Träger öffentlicher Belange“ vor, das nicht explizit auf das
vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht und stellt fest, dass eine generelle
Einbindung des Amtes in das Bauleitplanverfahren ausscheidet.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
(13:0)
04. Staatliches Bauamt
Regensburg
Das Amt verweist auf frühere Stellungnahmen zum bestehenden Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“
und behält sich vor, bei Erschließung
des neuen Wohngebietes nördlich
des Gewerbegebietes über die neue
Einmündung an der St 2146 in Abhängigkeit der Verkehrsstärken und –beziehungen die Errichtung eines Linksabbiegers an der St 2146 auf Kosten
der Gemeinde zu fordern.
Weiterhin weist das Amt darauf hin,
dass den Bauwerbern im neuen Wohngebiet keine Ersatzansprüche für
Schäden zustehen, die durch Lärm
und andere von der Staatsstraße ausgehenden Immissionen entstehen
sollten. Für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen übernimmt das Staatl.
Bauamt keine Kosten.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
Gemeinde Pfakofen9
Ausgabe 01/2017
genommen.
(13:0)
04. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd
Das Amt erhebt keine Einwände, weist
jedoch darauf hin, dass sich bei Erschließung des allgemeinen Wohngebietes auf Fl. Nr. 25/2, Gemarkung
Pfellkofen in diesem Bereich keine Versorgungsleitung befindet. Das ausgewiesene Planungsgebiet kann deshalb
nur im Rahmen einer Sondervereinbarung erschlossen werden.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. Bei Erschließung des Baugebietes wird die vorhandene Erschließungsstraße (Winkelstraße) verlängert. In dieser ist gem. Bestandsplan
des Zweckverbandes eine Wasserleitung DN 150 vorhanden.
(13:0)
07.Telekom
Die Telekom behält sich für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien
eine Prüfung vor. Eine unterirdische
Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten
Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der
Straßen und Wege möglich ist, auf
Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom eingeräumt wird, die
geplanten Verkehrswege in Lage und
Verlauf nicht mehr verändert werden,
eine rechtzeitige Koordinierung mit
den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein
Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird.
Bei einer erforderlichen Erweiterung
der Telekommunikationsinfrastruktur
außerhalb des Planungsgebietes kann
dies auch in oberirdischer Bauweise
erfolgen. Die Telekom wünscht zum
Zwecke der Koordinierung die Mitteilung, welche eigenen oder bekannten
Maßnahmen Dritter stattfinden werden. Zur Abstimmung der Bauweise,
rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sowie zur Koordinierung
mit anderen Versorgern ist es erforderlich, sich mit dem zuständigen Ressort
Technische Produktion Technische
Infrastruktur Regensburg der Telekom
mindestens 3 Monate vor Baubeginn in
Verbindung zu setzen sowie um Mitteilung der vorgesehenen Straßennamen
10
und Hausnummern.
rechtliche Verfahren zu beachten hat.
Beschluss:
Die Ausführungen der Telekom werden
zur Kenntnis genommen.
(13:0)
Das Amt weist darauf hin, dass in unmittelbar an der westlichen Grenze
des Baugebietes ein offener Graben
verläuft. Der innerorts verrohrte Graben hat nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit. Bei Abflüssen die darüber
liegen, kann es zu Überflutungen im
bebauten Bereich kommen, die auch
auf das neue Wohngebiet wirken können. Das Amt weist auf die Möglichkeit
von Schichtwasser, Hangwasser, wild
abfließendem Wasser und die damit
einhergehenden Gefahren hin. Zum
Schutz gegen Starkniederschläge
sollten Gebäudeöffnungen mit einem
Sicherheitsabstand zum Gelände bzw.
zur Straße vorgesehen werden.
09. Bayernwerk AG
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Der Geltungsbereich wird von
20-kV-Versorgungsleitungen tangiert
bzw. benutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind. Weiter wird auf die einschlägigen Vorschriften zur Unterbringung
von elektrischen Anlagen in öffentlichen Flächen, auf das „Merkblatt über
Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen“ sowie
auf die Unfallverhütungsvorschriften
und VDE-Bestimmungen hingewiesen. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzabständen bestehenden
Bau- und Bepflanzungsbeschränkung
macht die Bayernwerk AG darauf aufmerksam, dass die Pläne für Bau- und
Bepflanzungsvorhaben jeglicher Art,
insbesondere auch Straßen- und Wegbaumaßnahmen zur Stellungnahme
vorzulegen sind.
Beschluss:
Die Ausführungen der Bayernwerk AG
werden zur Kenntnis genommen. Die
Bayernwerk AG wird als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung
ohnehin beteiligt.
(13:0)
10.Wasserwirtschaftsamt
Regensburg
Das Amt teilt fachliche Informationen
und Empfehlungen mit und stellt fest,
dass der Umgriff der Änderung außerhalb von Wasserschutzgebieten, am
Rande des Überschwemmungsgebietes der Großen Laber und außerhalb wassersensibler Bereiche liegt.
Oberirdische Gewässer werden nicht
berührt.
Das Amt weist darauf hin, dass die
Erkundung des Baugrundes dem jeweiligen Bauherrn obliegt und dieser
sich eigenverantwortlich gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtwasser schützen muss und ggf. wasserAusgabe 01/2017
Für die Fl. Nr. 25/2 wurde eine Nachvermessung durchgeführt, so dass
dieser Bereich komplett außerhalb des
Überschwemmungsgebietes liegt.
Laut Altlastenkataster liegen keine
Altlastenverdachtsflächen vor. Sollten
im Zuge der Baumaßnahme dennoch
Auffälligkeiten bezüglich Bodenverunreinigungen auftreten, sind umgehend
das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die ausreichende Wasserversorgung
ist durch den Anschluss an die zentrale
Wasserversorgungsanlage sicherzustellen.
Schmutzwasser ist durch Anschluss an
die Abwasseranlage Pfakofen zu entsorgen. Das Amt weist auf die Schwierigkeiten der Reinigungsleistung der
Kläranlage hin und fordert eine zeitnahe Verbesserung anzustreben.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist
ein langfristiges Konzept zur dezentralen Rückführung und Rückhaltung
von Niederschlagswasser zweckmäßig
und notwendig.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
(13:0)
11. Regierung der Oberpfalz Landesplanung
Der Regierung liegen zum Flächennutzungsplanentwurf noch keine deGemeinde Pfakofen
taillierten und nachvollziehbaren Informationen zum Wohnbaulandbedarf,
zu vorhandenen Reserveflächen im
Bestand sowie zu deren Verfügbarkeit
vor. Gegenwärtig kann keine abschließende Bewertung anhand der LEPZiele und –Grundsätze vorgenommen
werden.
Nach Landesentwicklungsprogramm
Bayern 2013
•
•
•
•
Soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des
demographischen Wandels und
seiner Folgen vorgenommen werden
Sind in den Siedlungsgebieten
die vorhandenen Potentiale der
Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen
sind zulässig, wenn Potentiale
der Innenentwicklung nicht zur
Verfügung stehen.
Sollen eine Zersiedelung der
Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige
Siedlungsstruktur vermieden werden.
Sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete
Siedlungseinheiten auszuweisen.
Beschluss:
In der Gemeinde Pfakofen besteht ein
Bedarf an Wohnbaulandflächen, der
mangels vorhandenen Baulands nicht
gedeckt werden kann. Der Gemeinde
liegen ca. 20 konkrete Anfragen für
Baugrundstücke vor. Die Ausweisung
von Bauland ist für die demographische
Entwicklung Pfakofens erforderlich, um
den Wegzug junger Familien mangels
Bauland vorzubeugen.
Die Gemeinde ist immer im Bestreben, Potentiale der Innenentwicklung
zu nutzen. Dies wird auch für die Fl.
Nr. 25/2 im Besonderen genutzt. Jedoch stehen anderweitige Flächen im
Innenbereich wegen fehlender Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer oder überhöhten Preisvorstellungen nicht zur Verfügung. Bereits im
Flächennutzungsplan ausgewiesene
Wohnbauflächen werden wegen in bestimmten Bereichen zu erwartenden
denkmalgeschützten
Bodenfunden
derzeit nicht herangezogen.
dachtsflächen vorliegen.
Durch die Ausweisung von Baulandflächen erfolgt keine ungegliederte bandartige Erweiterung. Die Ausweisung
des Mischgebietes erfolgt anstelle einer im Flächennutzungsplan bereits
ausgewiesenen
Gewerbegebietsfläche. Dies erfolgt, da zum einen ein
Bedarf an kleineren in Mischgebieten
verträglichen Gewerbeeinheiten besteht und zum anderen um einen verträglichen Übergang zum bestehenden
Gewerbegebiet zu schaffen.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. (13:0)
Die Ausweisung des nördlich angrenzenden Wohngebietes ist als neue
Siedlungsfläche an vorhandene Siedlungseinheiten im Westen und Süden
angebunden. Dadurch wird eine Zersiedelung der Landschaft vermieden.
(13:0)
4.2. Stellungnahmen Aufstellung
Bebauungsplan Am Rothbuckel
12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bereich Forsten: Keine Einwendungen
Bereich Landwirtschaft:
Für die Ausweisung des Mischgebietes
und des Wohngebietes nördlich des
bestehenden Gewerbegebietes bestehen keine Einwände. Bei der Ausweisung der Wohnbaufläche anstelle des
bestehenden
Wiesengrundstückes
(Anmerk.: mutmaßlich Fl. Nr. 25/2) gibt
das zu bedenken, dass sich nördlich
der Ackerbaubetrieb Ortsstraße 28 mit
mehreren Kartoffellagerhallen befindet.
Durch die erforderliche Belüftung mit
Gebläsen, die hauptsächlich abends
und nachts betrieben werden, muss zu
den Lagerhallen ein ausreichend großer Lärm- / Immissionsschutzabstand
eingehalten werden, damit die Belüftung weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden kann.
Beschluss:
In unmittelbarer Nähe des Ackerbaubetriebes sind bereits mehrere Wohngebäude vorhanden. Ggf. erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen sind auf den
ausgewiesenen Wohngebietsflächen
zu erbringen.
(13:0)
16.Landratsamt Regensburg SG
31 Natur- und Umweltschutz
Das Amt weist darauf hin, dass keine
wasserrechtlichen Verbote betroffen
sind und keine Altlasten oder Ver-
19. Landratsamt Regensburg, Staatliches Gesundheitsamt
Hinweis:
Die getroffenen Aussagen zur Grünordnung betreffen den Bebauungsplan. Zur Flächennutzungsplanänderung wurde keine Aussage getroffen.
Keine Einwände oder Bedenken äußerten:
02. Amt für Ländliche Entwicklung
Oberpfalz
05. Amt für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung Regensburg
08. Markt Schierling
11.Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
13. Landratsamt Regensburg SG L17
Rechtsamt
14. Landratsamt Regensburg SG L54
Kreisbaumeisterin
01. Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz
Das Amt legt ein allgemein gehaltenes
4-seitiges Schreiben unter Verweis
auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde
in Bayern“ Seite 125: „Zu beteiligende
Behörden und Träger öffentlicher Belange“ vor, das nicht explizit auf das
vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht und stellt fest, dass eine generelle
Einbindung des Amtes in das Bauleitplanverfahren ausscheidet.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
(13:0)
03. Staatliches Bauamt
Regensburg
Das Amt weist darauf hin, dass den
Bauwerbern im neuen Wohngebiet
keine Ersatzansprüche für Schäden
zustehen, die durch Lärm- und andere von der Staatsstraße ausgehenden
Immissionen entstehen sollten. Für
erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
übernimmt das Staatl. Bauamt keine
Gemeinde Pfakofen11
Ausgabe 01/2017
Kosten.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
(13:0)
04. + 18.Landratsamt Regensburg,
Kreisbrandrat
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle
sind keine Änderungen erforderlich.
Es ist eine ausreichende Löschwasserversorgung mit den erforderlichen
Drücken zu gewährleisten.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. Entsprechend der Stellungnahme des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd kann zur Löschwasserversorgung für eine Dauer von mindestens
2 Stunden eine zusätzliche Menge von
48 m³/h entnommen werden.
(13:0)
06. Bayernwerk AG
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Es wird auf
mögliche Mehrkosten, sollten Gebäude vorzeitig errichtet werden, hingewiesen.
Weiter wird auf die einschlägigen
Vorschriften zur Unterbringung von
elektrischen Anlagen in öffentlichen
Flächen, auf das „Merkblatt über
Baumstandorte und unterirdische Verund Entsorgungsanlagen“ sowie auf
die Unfallverhütungsvorschriften und
VDE-Bestimmungen hingewiesen.
Beschluss:
Die Ausführungen der Bayernwerk
AG werden zur Kenntnis genommen.
(13:0)
07.Telekom
Die Telekom behält sich für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien
eine Prüfung vor. Eine unterirdische
Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten
Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der
Straßen und Wege möglich ist, auf
Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom eingeräumt wird, die
geplanten Verkehrswege in Lage und
12
Verlauf nicht mehr verändert werden,
eine rechtzeitige Koordinierung mit
den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein
Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird.
Bei einer erforderlichen Erweiterung
der Telekommunikationsinfrastruktur
außerhalb des Planungsgebietes kann
dies auch in oberirdischer Bauweise
erfolgen. Die Telekom wünscht zum
Zwecke der Koordinierung die Mitteilung, welche eigenen oder bekannten
Maßnahmen Dritter stattfinden werden. Zur Abstimmung der Bauweise,
rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sowie zur Koordinierung
mit anderen Versorgern ist es erforderlich, sich mit dem zuständigen Ressort
Technische Produktion Technische
Infrastruktur Regensburg der Telekom
mindestens 3 Monate vor Baubeginn in
Verbindung zu setzen sowie um Mitteilung der vorgesehenen Straßennamen
und Hausnummern.
Beschluss:
Die Ausführungen der Telekom werden
zur Kenntnis genommen.
(13:0)
09. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd
Die Erschließung des Baugebietes bezüglich der Trinkwasserversorgung ist
gesichert. Zur Löschwasserversorgung
kann für eine Dauer von mindestens 2
Stunden eine zusätzliche Menge von
48 m³/h entnommen werden. Unterhalb der Parzelle 19 ist der Bestand
der Wasserleitung bei der Planung des
Baugebietes zu berücksichtigen“
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. Der Bestand der Wasserleitung wird bei der Planung berücksichtigt.
(13:0)
10. Wasserwirtschaftsamt
Regensburg
Das Amt verweist auf seine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung.
Das Amt weist darauf hin, dass die
Erkundung des Baugrundes dem jeweiligen Bauherrn obliegt und dieser
sich eigenverantwortlich gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtwasser schützen muss und ggf. wasserrechtliche Verfahren zu beachten hat.
Ausgabe 01/2017
Das Gelände fällt von Norden nach
Süden leicht ab, daher ist mit wild abfließendem Wasser zu rechnen und
die Gebäude sind entsprechend zu sichern.
Das Amt weist darauf hin, dass unmittelbar an der westlichen Grenze des
Baugebietes ein offener Graben verläuft. Der Innerorts verrohrte Graben
hat nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit. Bei Abflüssen, die darüber liegen,
kann es zu Überflutungen im bebauten
Bereich kommen, die auch auf das
neue Wohngebiet wirken können. Dies
ist bei der Höhenlage der Gebäude zu
berücksichtigen.
Das Amt weist auf die Möglichkeit
von Schichtwasser, Hangwasser, wild
abfließendem Wasser und die damit
einhergehenden Gefahren hin. Zum
Schutz gegen Starkniederschläge
sollten Gebäudeöffnungen mit einem
Sicherheitsabstand zum Gelände bzw.
zur Straße vorgesehen werden.
Laut Altlastenkataster liegen keine
Altlastenverdachtsflächen vor. Sollten
im Zuge der Baumaßnahme dennoch
Auffälligkeiten bezüglich Bodenverunreinigungen auftreten, sind umgehend
das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die ausreichende Wasserversorgung
ist durch den Anschluss an die zentrale
Wasserversorgungsanlage sicherzustellen.
Schmutzwasser ist durch Anschluss an
die Abwasseranlage Pfakofen zu entsorgen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist
eine fundierte Variantenuntersuchung
zu den verschiedenen Möglichkeiten
der Niederschlagswasserentsorgung
durch die Gemeinde zu veranlassen.
Das Ziel soll eine naturnahe Rückhaltung bzw. dezentrale Rückführung des
Niederschlagswassers in den örtlichen
Wasserkreislauf sein. Hierzu ist aus
wasserwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich von der Gemeinde eine fundierte
hydrogeologische Bewertung der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse durch einen fachkundigen
Dienstleister im Rahmen der Bauleitplanung zu veranlassen. Für eine gezielte Versickerung von gesammeltem
Gemeinde Pfakofen
Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer ist i.
d. R. eine wasserrechtliche Erlaubnis
durch das Landratsamt Regensburg
erforderlich. Die schadlose Niederschlagswasserbeseitigung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im
weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde Pfakofen
darzulegen.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. Die entsprechenden geologischen Untersuchungen und wasserwirtschaftlichen Planungen werden
veranlasst und fließen in die Bauleitplanung ein.
(13:0)
12. Regionaler Planungsverband
Regensburg
Aus Sicht der Regionalplanung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Es ist jedoch nicht ersichtlich, inwiefern
der neue Siedlungsansatz „Am Rothbuckel“ mangels Alternativen aufgegriffen werden muss.
Beschluss:
In der Gemeinde Pfakofen besteht ein
Bedarf an Wohnbaulandflächen der
mangels vorhandenen Baulands nicht
gedeckt werden kann. Der Gemeinde
liegen ca. 20 konkrete Anfragen für
Baugrundstücke vor. Die Ausweisung
von Bauland ist für die demographische
Entwicklung Pfakofens erforderlich, um
den Wegzug junger Familien mangels
Bauland vorzubeugen.
Jedoch stehen anderweitige Flächen
im Innenbereich wegen fehlender Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer oder überhöhten Preisvorstellungen nicht zur Verfügung. Bereits
im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen werden wegen
in bestimmten Bereichen zu erwartenden denkmalgeschützten Bodenfunden derzeit nicht herangezogen.
Der vorliegende Vorentwurf wird im
weiteren Verfahren noch um die entsprechenden Erläuterungen im Zuge
der zu erstellenden Begründung ergänzt.
(13:0)
15. Landratsamt Regensburg SG
31 Natur- und Umweltschutz
Das Amt weist darauf hin, dass keine
wasserrechtlichen Verbote betroffen
sind und keine Altlasten oder Ver-
dachtsflächen vorliegen.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu
klären ob eine Versickerung grundsätzlich möglich ist oder ob die Möglichkeit
besteht, Niederschlagswasser gedrosselt oder ungedrosselt in das gemeindliche Trennsystem einzuleiten.
Der Bauherr/Grundstückseigentümer
ist für die schadlose Beseitigung des
Regen-/Oberflächenwassers verantwortlich. Dieses darf nicht zum Nachteil Dritter ab-/umgeleitet werden. Die
Sickerfähigkeit des Untergrundes ist zu
prüfen.
Bei Freilegen von Grundwasser wird
auf die Erlaubnispflicht von Bauwasserhaltungen gem. BayWG hingewiesen.
Da der Einsatz regenerativer Energien
immer beliebter wird, regt das Amt an,
abzuklären, ob in dem Baugebiet Erdwärmesonden oder Grundwasserpumpen zulässig sind.
Beschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen. Entsprechende Untersuchungen zur Niederschlagswasserentsorgung werden vorgenommen. Der
Einsatz von Erdwärmesonden oder
Grundwasserpumpen wird seitens der
Gemeinde begrüßt. Entsprechende
Untersuchungen bleiben dem jeweiligen Bauherrn im Rahmen der Einzelbauvorhaben vorbehalten. (13:0)
16. Landratsamt Regensburg SG
L33-1 Immissionsschutz
Das Amt hat grundsätzliche Bedenken, die nur dann zurückgestellt werden können, wenn die Kontingente im
südlich angrenzenden Gewerbegebiet
geändert werden, z. B. durch eine Ausweisung als Mischgebiet als Zwischenpuffer.
Beschluss:
Hinweis:
Die Bedenken können nicht ausgeräumt werden, da für das Gewerbegebiet noch kein entsprechendes
Bebauungsplanänderungsverfahren
durchgeführt wird. Für die Fortführung des Verfahrens „Am Rothbuckel“
ist das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an
der Staatsstraße 2146“ erforderlich.
(13:0)
17. Landratsamt Regensburg SG
33-2 Natur- und Umweltschutz
*** siehe Stellungnahme FLU ***
19. Landratsamt Regensburg,
Staatliches Gesundheitsamt
*** siehe Stellungnahme FLU ***
Landratsamt Regensburg Abfallwirtschaft
Nach derzeitigem Stand können sämtliche Parzellen nicht angefahren werden. Es ist ein ausreichend großer
Wendehammer einzuplanen.
Beschluss:
Es ist eine Anbindung zum südlich
gelegenen Gewerbegebiet (teilweise
künftiges Mischgebiet) vorgesehen.
Sofern sich diese Anbindung nicht zeitgleich realisieren lässt, wird eine provisorische Wendeanlage vorgesehen.
(13:0)
5
Antrag: Aufrüstung
der gemeindlichen
Spielplätze
Herr Winter erläutert, dass bei ihm ein
Schreiben von ca. 40 Eltern auf Aufwertung von Kinderspielplätzen im Gemeindebereich Pfakofen eingegangen
ist. Da von Seiten des Gemeinderates
nicht alle Wünsche der Eltern nachvollzogen werden können, soll ein Gremium mit den Eltern gebildet werden, die
konkrete Vorschläge erarbeiten und
diese dem Gemeinderat nochmals vorlegen sollen.
6
Verschiedenes
6.1 Herr Winter liest das Schreiben
der Landrätin in Bezug auf den
geringen sozialen Wohnraum für
Flüchtlinge im Landkreis Regensburg vor. Der Gemeinderat soll
sich bis zur Dezembersitzung Gedanken machen, wie in Pfakofen
sozialer Wohnraum geschaffen
werden kann.
6.2 An der Keltenstraße ist eine Straßenbeleuchtungsanlage umgefahren worden. Die Kosten belaufen sich auf 1.890,00 Euro. Der
Verursacher konnte nicht ermittelt
werden.
Gemeinde Pfakofen13
Ausgabe 01/2017
¿
Herr Karl Schweiger, Buchenstraße 9, feierte am 10.11.2016
seinen 90. Geburtstag. 1. Bürgermeister Reinhold Winter
wünschte im Namen der Gemeinde alles Gute.
Öffnungszeiten und Termine
Wertstoffhof Pfakofen:
Mittwoch: 17.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Entsorgungstermine:
(auch online unter www.entsorgungsdaten.de)
MülltonnePapiertonne
04.01./18.01./01.02.
23.01.
Terminkalender Pfakofen
Bürgermeistersprechstunde in der
Gemeindekanzlei Pfakofen
05.01.
LHT
Rauhnacht
06.01.
TUS
Jahreshauptversammlung
07.01.
LHT
Weihnachtsfeier
07.01.
PGR
Kirchenverwaltung - Neujahrsessen
13.01.
FV
Jahreshauptversammlung
14.01.
FFW Jugend Pfakofen
Christbaumsammlung
14.01.
FFW Pfakofen
Feuerwehrball
20.01.
VDK
Stammtisch
28.01.
PGR
Pfarrball
Dienstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Zu den o. g. Sprechzeiten ist es möglich in
der Gemeindekanzlei anzurufen.
Tel.: 09451-94 38 920
Gemeindebücherei in Alteglofsheim:
Dienstag:
Donnerstag
Sonntag:
16.30 bis 18.30 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr
10.00 bis 11.30 Uhr
Wasserzweckverband Süd
Störungsdienst: 09406-94100
Verwaltungsgemeinschaft
S
VHNeues von der VHS
für den Landkreis Regensburg
Die VHS-Außenstelle Alteglofsheim bietet
im Januar 2017 folgende Kurse und Veranstaltungen an:
H443434, Zumba Fitness
Beginn: 09.01.2017, 20:00 Uhr, (12 x),
Pfakofen, Grundschule
(Ortsstr. 30, Turnhalle)
Weitere Informationen finden Sie im
Programmheft der VHS oder unter
www.vhs-regensburg-land.de.
Anmeldung bei der VHS -Geschäftsstelle
Tel. 09401/52550
oder Mail [email protected]
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V
Informationen: Stobäusplatz 3, 93047 Regensburg, Tel.
0941-55395, E-Mail: [email protected] oder
auf www.volksbund-oberpfalz.de
Kriegsgräberreisen 2017
für die Oberpfalz
14
Vorankündigung der Zugmaschinentermine
für den Landkreis Regensburg 2016/2017
Pfakofen:
Gasthaus Schmalhofer
Mo., 16.01.2017,
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Wolkering:
Gasthof Mauerer
Mo., 16.01.2017,
11.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fundsachen
20.07.2016
Lesebrille
Schlosshof
20.07.2016
Sweatshirt, grau
Schlosshof
31.08.2016
Fossil-Damen Uhr
Schotterweg zum Trimm-Pfad Alt.
15.09.2016
Handy Samsung
Spielplatz Feuerwehr Alteglofsheim
24.10.2016
Ferngesteuerter
schrauber
02.11.2016
Schlüssel mit Anhänger
Schlosspark
04.11.2016
Fahrradlampe
Schlosshof
10.11.2016
Fahrrad
Raiffeisenbank, Landshuter Str.
02.12.2016
Schlüsselbund
Schlosspark
13.12.2016
Autoschlüssel
Ludwig-Thoma-Str.
Hub-
Sportplatzstraße
Die Personen, welche Gegenstände verloren haben, werden gebeten
sich unter Glaubhaftmachung des Verlustes bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Fundbüro im Rathaus, Zi. 08. Tel.: 09453 / 931-19
Ausgabe 01/2017
Gemeinde Pfakofen/Verwaltungsgemeinschaft
Pressemitteilung /
Veranstaltungshinweise
Anlage, Gestaltung und Pflege
von Hausgärten
Dienstag, 07.02.2017
18:30 – 20:00 Uhr
Wie soll mein Garten aussehen?
Grundlagen der Planung und Gartengestaltung mit Wegen, Plätzen, Fassadenbegrünung u.v.m.
Christine Gietl, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege
Dienstag, 14.02.2017
18:30 – 20:00 Uhr
Boden gut – alles gut?
Hinweise zur Bodenpflege und Düngung im
Garten
Josef Sedlmeier, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
Dienstag, 21.02.2017
18:30 – 20:00 Uhr
Einfach lecker?
Gemüse, Kräuter und Obst erfolgreich anbauen und pflegen.
Torsten Mierswa, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
Die Vorträge finden jeweils im Landratsamt
Regensburg, Altmühlstraße 3
im Großen Sitzungssaal 4.035 statt.
Eine Anmeldung zu den einzelnen Vorträgen ist erforderlich. Der Eintritt ist frei.
Anmeldung beim:
Kreisverband Regensburg für Gartenkultur
und Landespflege e.V.
Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg
mail:
[email protected]
fon: 0941/4009-370
fax: 0941/4009-490
www.kv-gartenbauvereine-regensburg.de
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Stephanie Fleiner, Geschäftsführerin
Kreisverband Regensburg für
Gartenkultur und Landespflege e.V.
Neu
im Broschürenständer
der VG
ŸBBV Bildungswerk:
Angebote Sept. 2016 – Nov. 2017
ŸLandkreis Regensburg:
Ferienregion Regensburger Land
Welcher Beruf passt zu mir? – Orientierungshilfen für Schüler
Der Landkreis Regensburg und regionale Anbieter beraten an drei Tagen Jugendliche und deren Eltern
Regensburg (RL.) Für Schulabsolventen aus der gesamten Region organisiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg auch 2017 wieder die Berufsinformationsmesse am
Gymnasium Neutraubling und die „Aktionstage für Ausbildung“. Letztere dieses Mal in Zusammenarbeit mit den Mittelschulen Alteglofsheim, Regenstauf und Wörth a. d. Donau. Ziel der
Aktionstage ist die Zusammenführung von Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der Innungen
usw., mit Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassenjahrgänge und deren Eltern. Dazu
bieten die Messen eine gute Gelegenheit, sich über Praktikumsplätze für das kommende Schuljahr zu erkundigen.
Los geht’s am Samstag, den 21. Januar 2017, mit der Berufsinformationsmesse im Gymnasium Neutraubling (Gregor-Mendel-Straße 5, 93073 Neutraubling). Schüler der 9. bis 13.
Jahrgangsstufe der Gymnasien, der Beruflichen Oberschulen sowie die 9. und 10. Klassen der
Wirtschafts- und Realschulen können sich dort von 9 bis 13 Uhr über Karrieremöglichkeiten informieren. An den Ausstellungsständen der über 40 teilnehmenden Firmen, Institutionen und Fachschulen können Fragen gestellt sowie Auskunftsmaterial mitgenommen werden. Weitere Informationen erhalten die Besucher bei Vorträgen in den Klassenräumen sowie in der Schulmensa.
Die Aktionstage für Ausbildung starten am Samstag, 28. Januar 2017, an der Mittelschule
Alteglofsheim (Schulstraße 9, 93087 Alteglofsheim). In der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr informieren über 50 teilnehmende Firmen, Ausbildungsbetriebe, Fachschulen und Innungen über das
Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Der zweite Aktionstag findet am Samstag,
den 04. Februar 2017 an der Mittelschule Regenstauf (Hauzensteinerstraße 52., 93128 Regenstauf) statt. Auch hier informieren von 9 bis 12.30 Uhr etwa 50 Aussteller über die breite
Palette von Berufsmöglichkeiten und geben den Jugendlichen Tipps aus erster Hand. Gastgeber des dritten Aktionstages am Samstag, 11. Februar, ist die Mittelschule Wörth a.d.
Donau (Gschwellstraße 10, 93086 Wörth a.d. Donau). Von 9.00 bis 12.00 Uhr besteht dort die
Möglichkeit, mit Betrieben ins Gespräch zu kommen.
Als zusätzlichen Service veröffentlicht der Landkreis auf seiner Internetseite über 1000 freie
Ausbildungsplätze für 2017 und 2018 in der Region, geordnet nach Ausbildungsberufen und
–orten, unter www.landkreis-regensburg.de (Wirtschaft & Energie, Schule & Wirtschaft, Stellenbörse). Für Rückfragen stehen Maria Politzka, Tel. 0941/4009-373, und German Sperlich, Tel.
0941/4009-593, von der Wirtschaftsförderung des Landkreises zur Verfügung. Gerne auch per
Mail an: [email protected]
Hintergrund:
Die „Aktionstage für Ausbildung“ gibt es seit 2007. Sie werden im zweijährigen Rhythmus an
den Mittelschulen des Landkreises Regensburg veranstaltet. 2015 fanden die Aktionstage an
den Mittelschulen in Alteglofsheim, Wörth a.d. Donau und Regenstauf statt. 2016 waren die
Mittelschulen Neutraubling und Hemau an der Reihe. Die Berufsinformationsmesse findet seit
2009 jedes Jahr am Gymnasium Neutraubling statt. Die Aktionstage werden immer an Samstagen veranstaltet, damit auch möglichst viele Eltern mitkommen können.
Informationsveranstaltung
im Landratsamt
Integration von geflüchteten
Menschen in den regionalen
Arbeitsmarkt –
Was Unternehmen wissen sollten
am Mittwoch, 15. Februar 2017
um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal
(Raum 4.035) des Landratsamtes
Regensburg.
Weitere Infos und Anmeldung (erforderlich)
bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg (Altmühlstr. 3, 93059
Regensburg) unter Telefon: 0941/4009-464
bzw. 0941/4009-373 oder per E-Mail an:
[email protected]
Möglichkeit der Zahlung von
Beiträgen zum Ausgleich von
Rentenabschlägen
Seit 1992 hat der Gesetzgeber mehrfach die
Altersgrenzen bei Altersrenten angehoben.
Zuletzt bei der Altersrente für langjährig Versicherte vom 65. auf das 67. Lebensjahr.
Mit Abschlägen kann die Altersrente für
langjährig Versicherte aber weiterhin ab 63
Jahren in Anspruch genommen werden.
Ausführliche Informationen in der Fachinformation 05/2016 der Regionalträger der
Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Alle elektronischen Informationen, auch die
der vergangenen Jahre, findet man unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de.
Verwaltungsgemeinschaft15
Ausgabe 01/2017
Notdienstbereitschaft
Apotheken Januar
1
2
3
4
5
So.
Mo.
Di.
Mi.
Do.
6
7
8
9
10
Fr.
Sa.
So.
Mo.
Di.
11
12
13
14
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
15
16
17
18
19
So.
Mo.
Di.
Mi.
Do.
20
21
22
23
Fr.
Sa.
So.
Mo.
24
25
26
27
28
Di.
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
29 So.
30 Mo.
31 Di.
Adler, Neutraubling
Primus-Apotheke, Barbing
St.Georg, Obertraubling
Moritz, Neutraubling
Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
Neue Apotheke, Neutraubling
Regenbogen, Obertraubling
Adler, Neutraubling
Globus, Neutraubling
St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
Primus-Apotheke, Barbing
St.Georg, Obertraubling
Moritz, Neutraubling
Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
Neue Apotheke, Neutraubling
Regenbogen, Obertraubling
Adler, Neutraubling
Globus, Neutraubling
St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
Primus-Apotheke, Barbing
St.Georg, Obertraubling
Moritz, Neutraubling
Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
Neue Apotheke, Neutraubling
Regenbogen, Obertraubling
Adler, Neutraubling
Globus, Neutraubling
St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
Primus-Apotheke, Barbing
St.Georg, Obertraubling
Moritz, Neutraubling
Für den Notfall:
Polizei110
Feuerwehr/Rettungsleitstelle112
ärztl. Bereitschaftsdienst
116117
Giftnotruf Nürnberg 0911/3982451
Zahnärztlicher Notdienst
im Universitätsklinikum:
Tel. 09 41/9440 (Tag und Nacht)
Weitere Auskünfte über den
zahnärztlichen Notdienst unter
09 41 / 59204-41
Impressum:
Herausgeber:
VG Alteglofsheim
Bahnhofstr.10, 93087 Alteglofsheim
Tel.: 09453 / 931 - 0, Fax: 09 453 / 931 - 30
[email protected]
Presserechtlich verantwortlich: Reinhold Winter
Gemeinschaftsvorsitzender
Verantwortliche Redakteurin: Monika Gmeinwieser
Redaktionsschluss: 15. jeden Monats
Gesamtherstellung:
Offsetdruck Dieter Häusler, Alteglofsheim
Tel.: 09453 / 99 63 96
Auflage: 2.015
Für den Inhalt von Einzelbeiträgen ist der
jeweilige Verfasser verantwortlich.
16
Räum- und Streupflichten
in den Gemeinden
Alteglofsheim und Pfakofen
Die Gemeinde erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Sicherungspflichten für die
öffentlichen Gehwege. Alle Eigentümer von
bebauten und unbebauten Grundstücken
innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind
dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schnee
oder Glatteis zu räumen und zu streuen.
Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für
die Eigentümer, die zwar nicht direkt an eine
öffentliche Straße angrenzen, aber über sie
erschlossen sind. Zu räumen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen gesamter Straßenfrontlänge.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist am
Rand der Fahrbahn eine Gehwegfläche auf
1 m Breite zu räumen und zu streuen.
Wir weisen darauf hin, dass von Seiten
der Gemeinde nicht geräumt und gestreut
wird, wenn parkende Autos das Räum- und
Streufahrzeug (Überbreite) behindern. Der
Winterdienst der Gemeinde beginnt ab
4.00 Uhr mit Gemeindeverbindungsstraßen
(Werks- und Schulbuslinien).
Räum- und Streudienst
der Grundstückseigentümer:
an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen
von 8.00 bis 20.00 Uhr
Von der Gemeinde werden Streugutbehälter
(Streugut) bereitgestellt.
Ausgabe 01/2017
Im Rathaus
Neutraubling
(Zimmer 12) findet
am 03.01.2017
von 14:30 bis 15:30 Uhr wieder
eine Caritas - Sprech­stunde statt.
Hausbesuche werden nach
Vereinbarung durchgeführt.
(Tel. 0941/5021-151)
Hör- und Sprachtest
für Kinder
Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstr. 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder
vorzustellen. Die Beratung wird von Frau
Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut
für Hörgeschädigte in Straubing, durchgeführt.
Durch verschiedene Tests wird überprüft,
ob das Kind richtig hört oder altersgemäß
spricht.
Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.
Der nächste Termin findet statt am:
Donnerstag, den 19.01.2017
Die Beratung ist kostenlos!
Um eine telefonische Anmeldung beim
Gesundheitsamt wird gebeten,
Tel. 0941/4009-883
Verwaltungsgemeinschaft