VG-KURIER 37. Jahrgang Alteglofsheim, 1. Januar 2017 Nr.01 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim mit den Gemeinden Alteglofsheim und Pfakofen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG Alteglofsheim wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein gutes, gesundes neues Jahr 2017. Alteglofsheim Pfakofen ¿ Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 8.30-12.00 Uhr Do:14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Terminvereinbarungen sind ab 7.00 Uhr möglich! Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.alteglofsheim.de – www.pfakofen.de Die Gemeinde Alteglofsheim beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gemeindearbeiter/in einzustellen. Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung und Führerschein Klasse B sind erforderlich. Der Aufgabenbereich umfasst den Unterhalt der öffentlichen Straßen und Grünanlagen, Winterdienst und Betreuung der gemeindlichen Wasserversorgung. Ein Wohnort in der näheren Umgebung wird vorausgesetzt. Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit und an Wochenenden ist erforderlich. Der Führerschein Klasse C bzw. CE ist erwünscht. Entlohnung und Einstufung erfolgen entsprechend den tarifrechtlichen Vorschriften. Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweis über bisherige Tätigkeit) richten Sie bitte bis spätestens 13.01.2017 an die Silvesterraketen dürfen nur am 31.12.2016 von 17.00 Uhr bis 01.01.2017 8.00 Uhr früh abgefeuert werden. Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim, Bahnhofstraße 10, 93087 Alteglofsheim. Bitte denken Sie auch daran, dass die Gehwege und Straßen von den Überresten von Ihnen gereinigt werden müssen. Vergessen Sie bitte auch nicht Ihre Raketenabschuss-Plätze auf den Feldwegen. Ihre Nachbarn und die Natur werden es Ihnen danken. Standesamtliche Nachrichten 15.11. bis 14.12.2016 Onlinebewerbungen werden nicht angenommen. Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstellenleiterin, Frau Gmeinwieser, Tel.: 09453-93115 Verabschiedung von langjährigen Bediensteten Im Rahmen der Weihnachtsfeier der VG Alteglofsheim wurden langjährige Bedienstete verabschiedet. Gemeinschaftsvorsitzender Reinhold Winter würdigte die Verdienste der im Standesamt Beschäftigten Sieglinde Kurowski (über 25 Jahre) sowie der beiden Raumpflegerinnen Waltraud Scherer (über 30 Jahre) und Monika Waltner (über 10 Jahre), dankte für die äußerst loyale und pflichtbewusste Aufgabenerfüllung und überreichte zum Abschied Blumen und Präsente. Den Glückwünschen schloss sich die Geschäftsleiterin Monika Gmeinwieser an. Alteglofsheim Pfakofen Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften 1 0 Geburten 0 1 Todesfälle 0 0 Inhalt: VG Alteglofsheim Gemeinde Alteglofsheim Gemeinde Pfakofen Seite 1, 14 - 16 Seite 2 - 8 Seite 9 - 14 v.l.n.r.: Geschäftsleiterin Monika Gmeinwieser, Sieglinde Kurowski, Monika Waltner, Waltraud Scherer und Gemeinschaftsvorsitzender Reinhold Winter. Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, in der letzten Kurier-Ausgabe erging ein Hilferuf vom Elternbeirat an Sie. Der Elternbeirat sieht einen dringenden Bedarf unsern Kindern gegenüber, diese sicher beim Überqueren von Straßen zu unterstützen. Aus diesem Anlass heraus möchte ich Sie um Ihre Mithilfe bitten. Melden Sie sich bitte bei Frau Melanie Güllich vom Elternbeirat, Tel.: 0172-9206090. Ein Hinweis zum Bringen und Abholen der Kinder an der Grundschule: Es wurde die Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) auf der Straße erneuert. In Bezug auf das Halten und Parken ordnet die Linie an, das mindestens ein 3 Meter breiter Fahrstreifen zwischen dem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung verbleiben muss. Bitte halten Sie sich daran, um unseren Kindern einen gefahrlosen Schulweg zu sichern. Wir alle sollten an die Sicherheit unserer Kinder denken. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg. Ihr Herbert Heidingsfelder 1. Bürgermeister Vom Gemeinderat noch nicht genehmigter ENTWURF der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2016 1 Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzung vom 03.11. und 17.11.2016 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.11.2016 wird genehmigt. (14:0) Frau Frey, Herr Lichtenegger und Herr Bernhard Steinberger haben sich wegen Abwesenheit von der Sitzung der Stimme enthalten. Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 17.11.2016 wird genehmigt. (17:0) 2 2 Bauangelegenheiten 2.1Bauvoranfragen - keine Eingänge 2.2Bauanträge 2.2.1Bauanträge der laufenden Verwaltung - keine Eingänge 2.2.2Errichtung von zwei Lagerhallen, Fl.Nrn 397/26.4 und 391/16.0, Am Ziegelfeld E3 Der Bau der ersten Lagerhalle soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 391/16 der Gemarkung Alteglofsheim erfolgen. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet zugelassen. Da die neue Halle sich an das bestehende Objekt anschließen Ausgabe 01/2017 soll, handelt es sich um einen Sonderbau mit der Gebäudeklasse 3 aufgrund der dann entstehenden Fläche von über 1.600 m² (Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 BayBO). Als Nutzung wird die Lagerung von Gitterboxen auf einer Fläche von 483,65 m² genannt. Grundsätzlich richtet sich das Genehmigungsverfahren nach § 35 Abs. 2 BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg vom 23.11.2016 wird aufgrund der faktischen Nähe zum Gewerbegebiet „Ziegelfeld“ das Vorhaben nach § 8 BauNVO (Gewerbegebiete) behandelt. In Gewerbegebieten ist die Errichtung von Lagerhäusern oder Lagerplätzen zulässig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauN-VO). Da es sich um eine Lagerhalle für Gitterboxen handelt die nicht erheblich belästigend ist (§ 8 Abs. 1 BauNVO), wäre die Errichtung dieser Halle grundsätzlich zulässig. Der Bau der zweiten Lagerhalle befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 397/26 der Gemarkung Alteglofsheim. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ziegelfeld“ und unterliegt der Baugenehmigungspflicht. Da es sich beim Plangebiet „Ziegelfeld“ um ein Gewerbegebiet handelt, ist dort die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben zugelassen. Die Errichtung einer Lagerhalle ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig. Da die neue Halle inklusive Durchfahrt einer Fläche von 1.987,78 m² entspricht, ist auch diese als Sonderbau mit der Gebäudeklasse 3 (Art 2. Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 BayBO) zu werten. Als Nutzung wird die Lagerung von Gemüse und Zwiebeln genannt. Nach Rücksprache mit dem Ing.Büro Laumer Bautechnik GmbH dient die Durchfahrt zur Beschickung der Zwiebel in den Lagerhallen. Eine Vermehrung des Verkehrs im Gewerbegebiet ist laut Aussage des Gemeinde Alteglofsheim Ing.Büros Laumer nicht zu erwarten. Die Lagerhalle wird über Ventilatoren belüftet und mittels Gas erwärmt. Beiliegend wird für die zweite Halle (Fl.Nr. 397/26 der Gemarkung Alteglofsheim) nach § 31 Abs 2. BauGB ein Antrag auf Überschreitung der Baulinie gestellt. Ferner soll die vorgegebene Traufhöhe von 10,00 m, auf 10,425 m geringfügig überschritten werden. Darüber hinaus wird die Dachneigung, die Firstrichtung (OstWest) sowie die Dachform nicht eingehalten. Für die vorliegenden Abweichungen kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und sie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Zu erwähnen ist, dass der Brandschutznachweis mittels Prüfsachverständigen bescheinigt wird. Aus Sicht der Verwaltung sowie nach Rücksprache mit dem Landratsamt Regensburg vom 23.11.2016 sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben, da bereits Befreiungen dieser Art erteilt wurden. Ferner muss festgehalten werden, dass die in § 8 Abs. 1 BauNVO festgesetzte Umschreibung „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“ aufgrund fehlender Betriebsbeschreibung von der Verwaltung nicht zu überprüfen sind. Nach kurzer Diskussion über die Folgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und Information aus dem Gemeinderat, dass die gleiche Belüftungsanlage in einem Nachbarlandkreis keine Probleme verursache und von lagernden Zwiebeln weniger Geruchsbelästigung ausgeht, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle für Gitterboxen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 391/16 der Gemarkung Alteglofsheim sowie den Antrag auf einen Neubau einer Halle für das Ablagern von Zwiebeln auf dem Grundstück mit der Flurnummer 397/26 der Gemarkung Alteglofsheim. Es werden Befreiungen hinsichtlich der Baulinie, der Traufhöhe, sowie der Dachneigung, Firstrichtung und Dachform erteilt. Anzumerken ist, dass die immissionsschutzrechtlichen Belange für beide Objekte vom Landratsamt Regensburg zwingend zu überprüfen sind und mit keiner zusätzlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. (17:0) 2.2.3Errichtung eines 2. Bauwagens für den Waldkindergarten Alteglofsheim, Fl.Nr. 2402 Gemäß Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 08.11.2016 wurde für den Waldkindergarten die Erlaubnis von bisher 20 auf nunmehr 25 Plätze für den Zeitraum 01.10. 2016 bis 31.01.2021 erweitert. Für den bisherigen Betrieb ist bereits ein Bauwagen aufgestellt. Ein zweiter Bauwagen ist aufgrund der Erlaubniserweiterung notwendig. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich und grenzt unmittelbar an die gemeindliche Ausgleichsfläche. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Standort des Bauwagens liegt zwar im Landschaftsschutzgebiet, stellt jedoch keine Beeinträchtigung für das Gebiet dar. Die Untere Naturschutzbehörde hat im Verfahren zur Genehmigung des ersten Bauwagens darauf hingewiesen, dass der Kindergartenbetrieb auf der Ausgleichsfläche räumlich und jahreszeitlich beschränkt ist. Der Standort ist über einen öffentlichen Feldweg erschlossen, auf dem kein Winterdienst geleistet werden kann. Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung eines zweiten Bauwagens für den Betrieb des Waldkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2402 der Gemarkung Alteglofsheim. In der Stellungnahmen der Gemeinde ist auf die Verfahrensbeteiligung der Unteren Naturschutzbehörde hinzuweisen. (17:0) 2.2.4Errichtung eines Holzzauns, Fl.Nr. 424/179, Ludwig-Thoma-Straße 1 Für den Holzzaun an der östlichen Grundstücksgrenze mit 1,20 m Höhe ist eine isolierte Befreiung erforderlich, da nach dem Bebauungsplan „Kirchfeld BAI“ Einfriedungen mit einer max. Höhe von 1,00 m zulässig sind. Die Antragsteller beschreiben in Ihrem Antrag vom 24.10.2016, dass der errichtete Holzzaun mit nachbarlichem Einvernehmen errichtet wurde. Bei der Genehmigungseinholung wurde die Nachbarunterschrift jedoch nicht geleistet. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich einer Zaunhöhe von 1,20 m städtebaulich vertretbar, da im Plangebiet „Kirchfeld BAI“ in der Vergangenheit mehrere Befreiungen bewilligt wurden. Beschluss: Der Gemeinderat Alteglofsheim erteilt sein Einvernehmen zum beantragten Holzzaun mit einer Höhe von 1,20 m an der Ostseite auf der Fl.Nr. 424/179 der Gemarkung Alteglofsheim. Die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan Alteglofsheim „Kirchfeld BAI“ wird erteilt. (15:2) 2.2.5Einfriedung mit Gabionensichtschutz- sowie Schiefermauer mit Gitterstabmattenzaun, Fl.Nr. 488/88, Ahornstraße 3 Das Vorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Platten- und Pfeiffertal-Erweiterung“. Gemäß den Vorschriften der BayBO können Einfriedungen bis zu einer Höhe von bis 2,00 m ohne Baugenehmigung errichtet werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO). Da laut Bebauungsplan Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig sind, ist für die geplante Einfriedung mit einer Gesamthöhe von max. 2,00 m eine isolierte Befreiung erforderlich. Die Befreiung kann ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und sie unter Würdigung nachbarlicher Gemeinde Alteglofsheim3 Ausgabe 01/2017 Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Aus der Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben, weil das Gelände nach Süden stark abfällt. Der Höhenunterschied kann durch die Schiefermauer ausgeglichen werden. Die betroffenen Nachbarn haben ihre Unterschrift erteilt. In anderen Baugebieten wurden bereits ähnliche Befreiungen ausgesprochen. Zum Teil wird im Gemeinderat vorgeschlagen die Einfriedung einmal abzustufen, um die Ansicht von der Straße her etwas aufzulockern. Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung einer Einfriedung, bestehend aus Gabionensichtschutzzaun und Schiefermauer mit Gitterstabmattenzaun auf dem Grundstück Fl.Nr. 488/88 der Gemarkung Alteglofsheim. Bezüglich der Gesamthöhe von 1,80 m bis 2,00 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Platten- und Pfeiffertal-Erweiterung ausgesprochen (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. Art. 63 Abs. 2 BayBO). (12:5) 2.2.6Neubau eines Bürogebäudes mit darüber liegender Wohnung, Fl.Nr. 382/5.0, Brachweg 5 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Regensburger Straße“ vom 22.04.1996, letztmals geändert am 09.09.2009. Zu dem Bauantrag wurden Befreiungen bzgl. des Kniestocks beantragt, der auf mind. 1,25 m erhöht werden soll. Im Bebauungsplan ist ein Kniestock mit max. 1,00m festgesetzt. Darüber hinaus weicht die Größe der geplanten Dachgaube vom Bebauungsplan ab, die mit max. 1,5 m² je Gaube festgeschrieben ist. Die beantragten Gauben sollen eine Ansichtsfläche von 2,25 m² und 7,3 m² betragen. Befreiungen durch die Gemeinde können ausgesprochen werden wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und sie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den 4 öffentlichen Belangen vereinbar sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Der Bauausschuss empfiehlt folgende Problemlösung: Die Nachbarunterschriften wurden vollzählig eingeholt. • Der Antragsteller soll zur Verbesserung der Gehwegeinsicht einen Lkw-Spiegel am Zaunpfosten der Grundstücksausfahrt anbringen. • Die Gemeinde wird probeweise einen Verkehrsspiegel anbringen und prüfen, ob damit eine Verbesserung erreicht werden kann. Mit Vorbescheid vom 30.09.2016 werden Befreiungen bzgl. der Höhe des Kniestockes von 1,00 m auf 1,25 m, eine Überschreitung des Baufensters für die Garage in Richtung Osten, die Dachneigung von 38-42° auf 30°, sowie das Anteilsverhältnis von betriebszugehörigen Wohnen von ca. 50:50 statt ein Drittel zu zwei Drittel in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist ein erneutes Einvernehmen der Gemeinde. Im Gemeinderat wird festgestellt, dass im Vergleich zur befürworteten Bauvoranfrage nun wiederum mehr Befreiungen hinsichtlich Gauben beantragt werden. Insbesondere besteht mit dem Antrag eines Kniestocks auf mindestens 1,25 m kein Einverständnis, da mit dieser beantragten Formulierung keine genaue Höhe festgestellt werden kann. Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Antrag bzgl. der Errichtung eines Bürogebäudes mit einer darüber liegenden Wohnung auf der Flurnummer 382/5 der Gemarkung Alteglofsheim. Zu den vorstehenden beantragten Abweichungen wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen (§ 31 ABs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. Art 63 Abs. 2 BayBO). (1:16) Damit ist der Antrag abgelehnt. 2.2.7Ergebnis Bauausschussitzung mit Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2.2.7.1 Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber dem Anwesen Landshuter Str. 43a Im Rahmen der Ortseinsicht wird festgestellt, dass es sich um eine private Grundstücksauffahrt handelt. Für die Gemeinde besteht daher keine Verpflichtung zur Anbringung eines Verkehrsspiegels. Darüber hinaus wird bezweifelt, ob der Spiegel an der gewünschten Position überhaupt etwas bringen würde. Ausgabe 01/2017 Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0) 2.2.7.2Bürgersteig Landshuter Str. 43 Die Schadstelle soll vom Bauhof mit Kaltmischgut ausgebessert werden. Die Maßnahme ist bereits erledigt, ein Beschluss ist nicht mehr notwendig. 2.2.7.3 Besichtigung Lindenbaum Landshuter Str. / Schützenring 64 in der Angelegenheit Lehner / Küffner Im Rahmen der Besichtigung wird festgestellt, dass der Baum verkehrssicher ist. Der Laubfall stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung für das Grundstück Schützenring 64 dar. Der Ausschuss spricht sich gegen die beantragte Beseitigung des Baumes aus. Der Beschluss des Gemeinderats vom 02.06.2016 bleibt bestehen. 2.2.7.4 Bürgersteigabsenkungen für Barrierefreiheit - - - - - Bahnhofstraße / Regensburger Straße Lessing- /Goethe- / Schillerstraße Kirchfeldstraße / Peter-Gantner-Straße Am Ziegelfeld (bei Anwesen Kronseder) und andere Bereiche Der Bauausschuss spricht sich für die Herstellung von barrierefreien Bürgersteigquerungen aus. Die betroffenen Abschnitte sollen über die nächsten zwei Haushaltsjahre verteilt Zug um Zug abgesenkt werden. Die Verwaltung wird für 2017 Kostenangebote zur Absenkung von 10 Bürgersteigen einGemeinde Alteglofsheim holen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden. Die Umsetzung soll ebenfalls 2017 erfolgen. (17:0) Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0) 3 2.2.7.5Verschiedenes 2.2.7.5.1 Gehwegzustand beim Anwesen Landshuter Str. 53 Der Gehweg weist im Bereich des Anwesens erhebliche Schäden auf und muss auf der gesamten Länge instand gesetzt werden. Der Höhenunterschied zwischen Straße und Gehweg ist anzugleichen. Die Kosten für eine Bürgersteigabsenkung im Bereich der Zufahrt hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0) 2.2.7.5.2 Wasserführung beim Anwesen Sudetenstraße 5 Die Eigentümerin beantragte mit Schreiben vom 30.09.2015 den Einbau von L-Steinen als Wasserführung entlang der südlichen Grundstückseinfahrt. Bei der Ortsbegehung durch den Bauausschuss wurde festgestellt, dass das Quergefälle der Straße zum Anwesen der Antragstellerin hin verläuft. Dadurch wird bei stärkeren Regenfällen das tieferliegende Grundstück überschwemmt. Es wird empfohlen die Wasserführung im Zufahrtsbereich auf einer Länge von ca. 6 m mit Betonrinnenbordsteinen auszubilden mit Ableitung bei Bedarf. Der Gemeinderat ist damit einverstanden. (17:0) Zur Verbesserung der Gesamtsituation in diesem Bereich wird vorgeschlagen, den Gully in der Rosenstraße freizulegen. 2.2.7.5.3 Asphaltdeckensetzung in der Straße Am Ziegelfeld Die Setzung soll großflächig abgefräst und mit Asphaltbeton ausgeglichen werden. Einfache Änderung Bebauungsplan „Platten-PfeiffertalErweiterung“; Hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Einstellung des Verfahrens. Der Bürgermeister informiert, dass das Baugebiet zu zwei Drittel bebaut ist und aller Voraussicht nach keine weiteren Anträge auf Befreiungen kommen dürften. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten dahingehend gewürdigt werden, das Verfahren einzustellen. Die Grundstückseigentümer und das Landratsamt Regensburg wurden am Verfahren beteiligt. Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: 1. Rupert und Rosa Werkmann Die Einwandgeber befürchten eine Einschränkung der Wohnqualität, da die Bebauung nach Ihrer Meinung bereits zu dicht sei. Beschluss: „Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Da sich die Abstandsflächenverringerung auf 0,4 h gem. Art. 6 Abs. 7 BayBO auf alle Seiten des Gebäudes auswirkt, wo hingegen die derzeit geltende Regelung gem. Art. 6 Abs. 5 und 6 BayBO die Abstandregelung von 1,0 h und nur an zwei Gebäudeseiten eine Abstandsflächenverringerung auf 0,5 h vorsieht, könnte sich gegenüber der Nachbarbebauung eine Einschränkung ergeben. Die Gemeinde trägt dem Einwand Rechnung und wird das Änderungsverfahren nicht fortsetzen.“ (17:0) 2. Landratsamt Regensburg SG 42 (Technische Bauaufsicht) Gegen die geplante 1. Änderung des B-Planes „Platten-Pfeiffertal-Erweiterung“ und die damit verbundene Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H bestehen seitens des Landratsamtes Regensburg grundsätzlich keine Einwendungen. Jedoch ist zu beachten, dass laut der Ermächtigungsgrundlage Art. 6 Abs. 7 BayBO die Satzung zusätzlich zur Reduzierung der Abstandsflächentiefe (Art. 6 Abs. 7 Nr. 2 BayBo) auch die Sonderregelung zur Höhebestimmung bei Dachflächen (Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO) enthalten muss. Beschluss: „Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vorstehenden Stellungnahme wird von der Fortsetzung des Änderungsverfahrens Abstand genommen.“ (17:0) 4 Erstellung Energienutzungsplan; Zuwendungsbescheid des Ministeriums und Auftragsvergabe Der Gemeinderat Alteglofsheim hat in der Sitzung am 07.04.2016 die Erstellung eines Energienutzungsplanes für die Gemeinde Alteglofsheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung beim Bayerischen Gemeindetag anzufordern und drei Angebote einzuholen. Mit Schreiben vom 14.09.2016 wurde bei der Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH in Nürnberg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erstellung des Energienutzungsplans für das Gemeindegebiet Alteglofsheim mit Planung einer Versorgung über ein Fernwärmenetz für kommunale Liegenschaften gestellt. Die drei Angebote wurden beigefügt. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.10.2016 wurde der Gemeinde Alteglofsheim ein Zuschuss bis zu 12.900 € (70 % an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten i.H.v. 18.468,80 €) bewilligt. Die Mittel werden 2018 bereitgestellt. Folgender Kosten- und Finanzierungsplan wurde für verbindlich erklärt: Kostenplan: Auftrag an Energieagentur Regensburg e.V. gem. Angebot vom 19.08.2016 (einschl. MwSt.) 18.468,80 € Finanzierungsplan: Eigenmittel der Gemeinde 5.568,80 € Gemeinde Alteglofsheim5 Ausgabe 01/2017 Zuschuss 70 % bis max. 12.900,00 € Finanzierungssumme: 18.468,80 €. Die Maßnahme ist bis 31.01.2018 durchzuführen. Die Mittel sind bis spätestens 30.04.2018 abzurufen. Vereinzelt wird im Gemeinderat die Umsetzung eines Energienutzungsplans in Frage gestellt. Die Eigenmittel der Gemeinde wären durch Sofortmaßnahmen wie LED Lampen am neuen Bauhof besser eingesetzt gewesen. Beschluss: Der Gemeinderat Alteglofsheim hat Kenntnis vom Zuwendungsbescheid vom 24.10.2016 über die Erstellung eines Energienutzungsplanes für das Gemeindegebiet Alteglofsheim mit Planung einer Versorgung über ein Fernwärmenetz für kommunale Liegenschaften. Der Auftrag wird an die Energieagentur Regensburg e.V. gem. Angebot vom 19.08.2016 (einschl. MwSt.) zum Preis von 18.468,80 erteilt. (16:1) 5 Bericht über den Zustand des Fitnessund Gesundheitszentrums (FGZ) Der Bürgermeister trägt den Bericht vor, demnach wurde im Kellergeschoß die Lüftungsanlage ausgebaut und im Erdgeschoß eine neue Tür und Fensterfronten an der Südseite eingesetzt. Die Ursache nach dem Wasserschaden im großen Saal werde derzeit noch überprüft. Insgesamt wird festgestellt, dass das Interesse an sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sehr groß ist, so dass die Turnsäle im FGZ und im Rathaus in den Abendstunden nicht ausreichen und Kurse deswegen nicht abgehalten werden können. In Zukunft werde hier Handlungsbedarf gesehen. Mehr Raumkapazitäten wären wünschenswert. Der Gemeinderat nimmt den Zustandsbericht zur Kenntnis. 6 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 Offene Ganztagsgrundschule; Beschluss zur Auswahl und Beauftragung der Planungsleistungen Der Gemeinderat beschließt die Änderung der vergebenen Planungsleistungen für Freianlagenplanung (Lph.1 – 4 und 5 – 9) an das Ingenieurbüro Michael Wöhrmann, Schlehenstr. 13a, 93095 Hagelstadt als Planungsleistung für Verkehrsanlagen. Der Beschluss vom 01.09.2016 wird dahingehend aufgehoben. 7 Verschiedenes 7.1Termine Fraktionssprechersitzung 09.01.2017 nächste Gemeinderatssitzung 12.01.2017 7.2 Gemäß Bescheid der Regierung der OPf. wird die Mittagsbetreuung durch die AWO an der Mittelschule im Schuljahr 2016/2017 mit 36.000 Euro bezuschusst. 7.3 Vergabe der Jagdbögen durch die Jagdgenossen Jagdbogen 1 – Dettenkofer Franz Jagdbogen 2 – Dettenkofer Franz und Kronseder Walter Die Gerätschaften der Jagdgenossenschaft, die bisher im Brennereihof untergestellt waren, können hinter dem alten Bauhof abgestellt werden. 7.4 Die WC-Anlage am Friedhof ist mittlerweile barrierefrei umgebaut. 7.5 Der Pflegeschnitt am Weiher erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz und dem Landschaftspflegeverband. Die Kosten hat der Landschaftspflegeverband übernommen. Der Bürgermeister bedankt sich für die Maßnahme. 7.6 Der Bürgermeister übermittelt den Gemeinderatsmitgliedern und Zuhörern seine Weihnachtsgrüße. Sehr geehrte Kunden ! Von Januar bis März wird in Alteglofsheim die jährliche Immissionsschutzmessung durchgeführt. Wir reinigen gerne auch Ihre Heizung !! Michael Wiethaler Bez.Kaminkehrermeister Schulstraße 23 93087 Alteglofsheim Tel: 09453 / 1471 Ihre Kaminkehrer wünschen Ihnen allen ein gutes und gesegnetes neues Jahr ! 6 Herr Heinrich Ebentheuer, FürstFranz-Josef-Str. 7, feierte am 30.11.2016 seinen 80. Geburtstag. Auch 1. Bürgermeister Herbert Heidingsfelder mischte sich unter die Gäste und gratulierte im Namen der Gemeinde. Ausgabe 01/2017 Frau Johanna Berreck feierte am 30.11.2016 ihren 80. Geburtstag. 1. Bürgermeister Herbert Heidingsfelder überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde. Gemeinde Alteglofsheim Turn- und Sportverein Alteglofsheim e.V. 1927 Gymnastik – und Gesundheitssport Abteilung Wir suchen dringend Übungsleiter/in die gerne im Verein ihr Fitness Angebot an die jüngeren Mitglieder des Vereins weitergeben wollen. Es macht Spass im Verein zu arbeiten. Bitte melden: auf www.tsv-alteglofsheim.de oder bei ABtlg. LeitunG Ingrid Jäger Email : ingrid_jä[email protected] Fragebogenaktion im Zuge des Energienutzungsplanes der Gemeinde Alteglofsheim Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Energieagentur Regensburg erstellt im Auftrag der Gemeinde Alteglofsheim einen Energienutzungsplan. Ziel dieses Planes ist es, das Potenzial zum Einsatz Erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ermitteln. Um ein bürger- und verbrauchernahes Energiekonzept für die Kommune entwickeln zu können, benötigt die Energieagentur Regensburg einige Daten von Ihnen, wie zum Beispiel das Baujahr des Gebäudes oder Ihren Energieverbrauch. Diese Daten werden im Zuge der Datenauswertung von der Energieagentur Regensburg anonymisiert. Hierfür liegt in dieser Ausgabe des VG-Kuriers ein Fragebogen mit näheren Informationen bei. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn bis Ende Januar zurück an die Energieagentur Regensburg. Nur mit Ihrer Mithilfe können wir das Projekt zum Erfolg führen! Sollten beim Ausfüllen des Fragenbogens Fragen auftreten, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Energieagentur Regensburg telefonisch unter (0941) 298 44 91 – 0 sowie in einer Bürgersprechstunde im Rathaus am 19.01.2017 von 14:00 bis 18:00 Uhr gerne zur Verfügung. Gemeinde Alteglofsheim7 Ausgabe 01/2017 Einsammeln Christbäume Der Landkreis Regensburg stellt den Gemeinden Notfallmappen zur Verfügung. Die ausgedienten Christbäume werden - bei guter Witterung am Dienstag, den 10.01.2017 ab 7 Uhr früh eingesammelt. Interessenten erhalten diese im Rathaus Alteglofsheim, Zimmer 12 im 1. Stock. Terminkalender Alteglofsheim 01.01. 17:00 02.01.04.01. Pfarrei Alt. Neujahrsgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger Pfarrei Alt. Sternsingeraktion 02.01. 14:00 FW/Gleichb. Gesellschaftsnachmittag im Gasthaus Schwamm 06.01. 05:00 TSV: Ski & Lauftreff Tagesfahrt in die Scheffau (Skigebiet Wilder Kaiser) 06.01. 09:30 Pfarrei Alt. Familiengottesdienst mit den Sternsingern und Dreikönigswasserweihe 06.01. 13:30 KF Familienwanderung 07.01. 10:00 FFW Probealarm Sirene 07.01. 20:00 FFW FF Ball (Spreitz‘n) 08.01. 11.00 Ev.KG Neutr. Gottesdienst 08.01. 15:00 MA Musikhistorische Schlossführung 10.01. 17.01. 24.01. 31.01. 18:40-19:40 TSV: Allgemein TSV-Familien-Schwimmabend im Hallenbad Alteglofsheim. Jeden Dienstag (10.01. - 04.04), jeweils von 18:40 bis 19:40 Uhr. Kinder bis 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Eintritt nur für Mitglieder des TSV: Kinder: 1,50€, Erwachsene: 2,-€, Familien: 5,-€ im Fitness- und Gesundheitszentrum Alteglofsheim Ein erholsamer Abend von 18.00 bis 23.00 Uhr nur für Frauen! Termine: 21.Januar „Glückliches neues Jahr“ 11. und 18. Februar „Love is in the air“ 11. März „ Frühlingserwachen “ Inklusive Willkommensdrink Entspannende Pilatesstunde Wellnessbuffet und Getränke Fußbad und Gesichtsmaske Ganzkörper-Peeling (zur Eigenanwendung) Aroma Saunagänge Viel Zeit für Dich und Deine Freundinnen Preis für TSV Mitglieder 35,- Euro, für Nichtmitglieder 40,- Euro Für 15,- Euro kannst Du Dir noch eine professionelle Rückenmassage (30 Minuten) gönnen! Anmeldung bei Katrin Wagenfeld [email protected] oder 09453/997409 ¿ Öffnungszeiten und Termine Wertstoffhof Alteglofsheim: Mittwoch: 16.30 – 19.00 Uhr Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr 10.01. 18:30 FFW MÜ Aktive (GH) 11.01. 18:00 FFW Jugendübung (GH) (auch online unter www.entsorgungsdaten.de) 14.01. 10:00 FFW Probealarm FME 14.01. 11:00 TSV: Stocksport Kesselfleischessen im Stockheim MülltonnePapiertonne 04.01./18.01./01.02. 31.01. 17.01. 18:30 FFW Ü40 - Übung (GH) Gemeindebücherei in Alteglofsheim: KF „Australien und Neuseeland“ Referent: Vicki Heindl Dienstag: Donnerstag: Sonntag: 19.01. 8 WELLNESSNACHT Notfallmappen 19.01. 19:00 BBV Hl. Messe 19.01. 20:00 BN Jahresauftakt 20.01. 18:30 FFW Freitagsübung (GH) 22.01. 10:00 CSU Neujahrsfrühschoppen mit Prof. Claus Hipp im FGZ 22.01. 17:00 Gemeinde Alteglofsheim Neujahrsempfang der Gemeinde in der Musikakademie 24.01. 20:00 Pfarrei Alt. Elternabend zur Firmung im Pfarrsaal 26.01. 17:00 Pfarrei Alt. Anmeldung zur Firmung im Pfarrbüro 26.01. 19:30 KDFB Jahreshauptversammlung 28.01. 09.00-12.00 MS Alteglofsheim Berufsinformationsmesse im Gebäude der Mittelschule Ausgabe 01/2017 Entsorgungstermine: 16.30 bis 18.30 Uhr 17.30 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 11.30 Uhr Nur für Notfälle! Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit Abwasserbeseitigung:0170-3374228 Wasserversorgung:0160-7009642 0175-2231049 0175-5725782 Bei Gasgeruch im Gemeindebereich Alteglofsheim wenden Sie sich bitte an REWAG Störungsstelle Tel.: 0941-601-3444 Gemeinde Alteglofsheim Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016 1 Genehmigung der Niederschrift vom 11.10.2016 Der Gemeinderat Pfakofen hat gegen die Niederschrift vom 11.10.2016 keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen. (11:0) Herr Buhl hat sich wegen Abwesenheit an dieser Sitzung der Stimme enthalten. 2 Erweiterung Mittelschule Alteglofsheim Herr Winter begrüßt Schulleiterin Frick von der Mittelschule Alteglofsheim sowie Schulleiter Winkler von der Mittelschule Schierling. Sowohl Frau Frick wie auch Herr Winkler stellen ihr schulisches Konzept dem Gemeinderat vor und erläutern die unterschiedlichen Konzepte der entsprechenden Schule. Unter anderem wird auch erwähnt, von welchen Gemeinden die Kinder zu der jeweiligen Schule anreisen. Herr Marco Vilsmeier erscheint zur Sitzung. Es wird angefragt, wie die Zusammenarbeit der Mittelschule Alteglofsheim mit der Mittelschule Schierling stattfindet. Laut Frau Frick werden freie bzw. offene Schulstunden an die Mittelschule Schierling verteilt. Da die Mittelschule Schierling keinen M-Zug hat, sind die freien Stunden auf die Regelklassen beschränkt. Ferner wird angefragt, wer der Eigentümer der Mittelschule Alteglofsheim ist. Laut Frau Frick gehört das Schulhaus allen 10 Schulverbandsgemeinden. Frau Frick ist der Meinung, dass kein Schülerrücken stattfinden soll. Deshalb ist sie für die Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim. Bürgermeister Winter findet, dass eine Erweiterung der Mittelschule Alteglo- fsheim zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde. Darüber hinaus erläutert Herr Winter, dass aufgrund von nicht besetzten Zimmern in der Mittelschule Schierling eine Erweiterung nicht in diesem Umfang notwendig sei, auch aufgrund der Tatsache, dass sich die Schülerzahl in den letzten Jahren verringert hat. Als letztes wird das vom Schulverband in Auftrag gegebene Gutachten in Bezug auf die Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim kritisiert und darauf hingewiesen, dass das Gutachten keinem wirtschaftlichen Standard entsprechen würde. Aufgrund einer weiteren kontroversen Diskussion bzgl. der Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim lässt Herr Winter über folgende Beschlüsse abstimmen: Beschluss: Der Gemeinderat Pfakofen ist für die Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim ohne Auslagerung. (6:7) Der Gemeinderat Pfakofen ist für die Erweiterung der Mittelschule Alteglofsheim unter Berücksichtigung der freien Räumlichkeiten in Schierling. (8:5) 3 Bauangelegenheiten - keine Eingänge 4 Bauleitplanung 4.1 Stellungnahmen 1. Änderung Flächennutzungsplan Änderung plans des Flächennutzungs- Keine Einwände oder Bedenken äußerten: 01. Immobilien Freistaat Bayern 03. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz 05. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg 08. Markt Schierling 13. Regionaler Planungsverband Regensburg 14. Landratsamt Regensburg SG L17 Rechtsamt 15. Landratsamt Regensburg SG L54 Kreisbaumeisterin 17.Landratsamt Regensburg SG L33-1 Immissionsschutz 18.Landratsamt Regensburg SG L33-2 Natur- und Landschaftsschutz 02. Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz Das Amt legt ein allgemein gehaltenes 4-seitiges Schreiben unter Verweis auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde in Bayern“ Seite 125: „Zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange“ vor, das nicht explizit auf das vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht und stellt fest, dass eine generelle Einbindung des Amtes in das Bauleitplanverfahren ausscheidet. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 04. Staatliches Bauamt Regensburg Das Amt verweist auf frühere Stellungnahmen zum bestehenden Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“ und behält sich vor, bei Erschließung des neuen Wohngebietes nördlich des Gewerbegebietes über die neue Einmündung an der St 2146 in Abhängigkeit der Verkehrsstärken und –beziehungen die Errichtung eines Linksabbiegers an der St 2146 auf Kosten der Gemeinde zu fordern. Weiterhin weist das Amt darauf hin, dass den Bauwerbern im neuen Wohngebiet keine Ersatzansprüche für Schäden zustehen, die durch Lärm und andere von der Staatsstraße ausgehenden Immissionen entstehen sollten. Für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen übernimmt das Staatl. Bauamt keine Kosten. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis Gemeinde Pfakofen9 Ausgabe 01/2017 genommen. (13:0) 04. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd Das Amt erhebt keine Einwände, weist jedoch darauf hin, dass sich bei Erschließung des allgemeinen Wohngebietes auf Fl. Nr. 25/2, Gemarkung Pfellkofen in diesem Bereich keine Versorgungsleitung befindet. Das ausgewiesene Planungsgebiet kann deshalb nur im Rahmen einer Sondervereinbarung erschlossen werden. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Bei Erschließung des Baugebietes wird die vorhandene Erschließungsstraße (Winkelstraße) verlängert. In dieser ist gem. Bestandsplan des Zweckverbandes eine Wasserleitung DN 150 vorhanden. (13:0) 07.Telekom Die Telekom behält sich für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien eine Prüfung vor. Eine unterirdische Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der Straßen und Wege möglich ist, auf Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom eingeräumt wird, die geplanten Verkehrswege in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden, eine rechtzeitige Koordinierung mit den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird. Bei einer erforderlichen Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Planungsgebietes kann dies auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Die Telekom wünscht zum Zwecke der Koordinierung die Mitteilung, welche eigenen oder bekannten Maßnahmen Dritter stattfinden werden. Zur Abstimmung der Bauweise, rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sowie zur Koordinierung mit anderen Versorgern ist es erforderlich, sich mit dem zuständigen Ressort Technische Produktion Technische Infrastruktur Regensburg der Telekom mindestens 3 Monate vor Baubeginn in Verbindung zu setzen sowie um Mitteilung der vorgesehenen Straßennamen 10 und Hausnummern. rechtliche Verfahren zu beachten hat. Beschluss: Die Ausführungen der Telekom werden zur Kenntnis genommen. (13:0) Das Amt weist darauf hin, dass in unmittelbar an der westlichen Grenze des Baugebietes ein offener Graben verläuft. Der innerorts verrohrte Graben hat nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit. Bei Abflüssen die darüber liegen, kann es zu Überflutungen im bebauten Bereich kommen, die auch auf das neue Wohngebiet wirken können. Das Amt weist auf die Möglichkeit von Schichtwasser, Hangwasser, wild abfließendem Wasser und die damit einhergehenden Gefahren hin. Zum Schutz gegen Starkniederschläge sollten Gebäudeöffnungen mit einem Sicherheitsabstand zum Gelände bzw. zur Straße vorgesehen werden. 09. Bayernwerk AG Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Der Geltungsbereich wird von 20-kV-Versorgungsleitungen tangiert bzw. benutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind. Weiter wird auf die einschlägigen Vorschriften zur Unterbringung von elektrischen Anlagen in öffentlichen Flächen, auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ sowie auf die Unfallverhütungsvorschriften und VDE-Bestimmungen hingewiesen. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzabständen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung macht die Bayernwerk AG darauf aufmerksam, dass die Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeglicher Art, insbesondere auch Straßen- und Wegbaumaßnahmen zur Stellungnahme vorzulegen sind. Beschluss: Die Ausführungen der Bayernwerk AG werden zur Kenntnis genommen. Die Bayernwerk AG wird als Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung ohnehin beteiligt. (13:0) 10.Wasserwirtschaftsamt Regensburg Das Amt teilt fachliche Informationen und Empfehlungen mit und stellt fest, dass der Umgriff der Änderung außerhalb von Wasserschutzgebieten, am Rande des Überschwemmungsgebietes der Großen Laber und außerhalb wassersensibler Bereiche liegt. Oberirdische Gewässer werden nicht berührt. Das Amt weist darauf hin, dass die Erkundung des Baugrundes dem jeweiligen Bauherrn obliegt und dieser sich eigenverantwortlich gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtwasser schützen muss und ggf. wasserAusgabe 01/2017 Für die Fl. Nr. 25/2 wurde eine Nachvermessung durchgeführt, so dass dieser Bereich komplett außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt. Laut Altlastenkataster liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Sollten im Zuge der Baumaßnahme dennoch Auffälligkeiten bezüglich Bodenverunreinigungen auftreten, sind umgehend das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die ausreichende Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Schmutzwasser ist durch Anschluss an die Abwasseranlage Pfakofen zu entsorgen. Das Amt weist auf die Schwierigkeiten der Reinigungsleistung der Kläranlage hin und fordert eine zeitnahe Verbesserung anzustreben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist ein langfristiges Konzept zur dezentralen Rückführung und Rückhaltung von Niederschlagswasser zweckmäßig und notwendig. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 11. Regierung der Oberpfalz Landesplanung Der Regierung liegen zum Flächennutzungsplanentwurf noch keine deGemeinde Pfakofen taillierten und nachvollziehbaren Informationen zum Wohnbaulandbedarf, zu vorhandenen Reserveflächen im Bestand sowie zu deren Verfügbarkeit vor. Gegenwärtig kann keine abschließende Bewertung anhand der LEPZiele und –Grundsätze vorgenommen werden. Nach Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 • • • • Soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen vorgenommen werden Sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Sollen eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur vermieden werden. Sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Beschluss: In der Gemeinde Pfakofen besteht ein Bedarf an Wohnbaulandflächen, der mangels vorhandenen Baulands nicht gedeckt werden kann. Der Gemeinde liegen ca. 20 konkrete Anfragen für Baugrundstücke vor. Die Ausweisung von Bauland ist für die demographische Entwicklung Pfakofens erforderlich, um den Wegzug junger Familien mangels Bauland vorzubeugen. Die Gemeinde ist immer im Bestreben, Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen. Dies wird auch für die Fl. Nr. 25/2 im Besonderen genutzt. Jedoch stehen anderweitige Flächen im Innenbereich wegen fehlender Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer oder überhöhten Preisvorstellungen nicht zur Verfügung. Bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen werden wegen in bestimmten Bereichen zu erwartenden denkmalgeschützten Bodenfunden derzeit nicht herangezogen. dachtsflächen vorliegen. Durch die Ausweisung von Baulandflächen erfolgt keine ungegliederte bandartige Erweiterung. Die Ausweisung des Mischgebietes erfolgt anstelle einer im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche. Dies erfolgt, da zum einen ein Bedarf an kleineren in Mischgebieten verträglichen Gewerbeeinheiten besteht und zum anderen um einen verträglichen Übergang zum bestehenden Gewerbegebiet zu schaffen. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. (13:0) Die Ausweisung des nördlich angrenzenden Wohngebietes ist als neue Siedlungsfläche an vorhandene Siedlungseinheiten im Westen und Süden angebunden. Dadurch wird eine Zersiedelung der Landschaft vermieden. (13:0) 4.2. Stellungnahmen Aufstellung Bebauungsplan Am Rothbuckel 12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bereich Forsten: Keine Einwendungen Bereich Landwirtschaft: Für die Ausweisung des Mischgebietes und des Wohngebietes nördlich des bestehenden Gewerbegebietes bestehen keine Einwände. Bei der Ausweisung der Wohnbaufläche anstelle des bestehenden Wiesengrundstückes (Anmerk.: mutmaßlich Fl. Nr. 25/2) gibt das zu bedenken, dass sich nördlich der Ackerbaubetrieb Ortsstraße 28 mit mehreren Kartoffellagerhallen befindet. Durch die erforderliche Belüftung mit Gebläsen, die hauptsächlich abends und nachts betrieben werden, muss zu den Lagerhallen ein ausreichend großer Lärm- / Immissionsschutzabstand eingehalten werden, damit die Belüftung weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden kann. Beschluss: In unmittelbarer Nähe des Ackerbaubetriebes sind bereits mehrere Wohngebäude vorhanden. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind auf den ausgewiesenen Wohngebietsflächen zu erbringen. (13:0) 16.Landratsamt Regensburg SG 31 Natur- und Umweltschutz Das Amt weist darauf hin, dass keine wasserrechtlichen Verbote betroffen sind und keine Altlasten oder Ver- 19. Landratsamt Regensburg, Staatliches Gesundheitsamt Hinweis: Die getroffenen Aussagen zur Grünordnung betreffen den Bebauungsplan. Zur Flächennutzungsplanänderung wurde keine Aussage getroffen. Keine Einwände oder Bedenken äußerten: 02. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz 05. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg 08. Markt Schierling 11.Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13. Landratsamt Regensburg SG L17 Rechtsamt 14. Landratsamt Regensburg SG L54 Kreisbaumeisterin 01. Regierung der Oberpfalz, abwehrender Brandschutz Das Amt legt ein allgemein gehaltenes 4-seitiges Schreiben unter Verweis auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung der Obersten Baubehörde in Bayern“ Seite 125: „Zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange“ vor, das nicht explizit auf das vorliegende Bauleitplanverfahren eingeht und stellt fest, dass eine generelle Einbindung des Amtes in das Bauleitplanverfahren ausscheidet. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 03. Staatliches Bauamt Regensburg Das Amt weist darauf hin, dass den Bauwerbern im neuen Wohngebiet keine Ersatzansprüche für Schäden zustehen, die durch Lärm- und andere von der Staatsstraße ausgehenden Immissionen entstehen sollten. Für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen übernimmt das Staatl. Bauamt keine Gemeinde Pfakofen11 Ausgabe 01/2017 Kosten. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 04. + 18.Landratsamt Regensburg, Kreisbrandrat Aus Sicht der Brandschutzdienststelle sind keine Änderungen erforderlich. Es ist eine ausreichende Löschwasserversorgung mit den erforderlichen Drücken zu gewährleisten. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Entsprechend der Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd kann zur Löschwasserversorgung für eine Dauer von mindestens 2 Stunden eine zusätzliche Menge von 48 m³/h entnommen werden. (13:0) 06. Bayernwerk AG Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Es wird auf mögliche Mehrkosten, sollten Gebäude vorzeitig errichtet werden, hingewiesen. Weiter wird auf die einschlägigen Vorschriften zur Unterbringung von elektrischen Anlagen in öffentlichen Flächen, auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Verund Entsorgungsanlagen“ sowie auf die Unfallverhütungsvorschriften und VDE-Bestimmungen hingewiesen. Beschluss: Die Ausführungen der Bayernwerk AG werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 07.Telekom Die Telekom behält sich für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien eine Prüfung vor. Eine unterirdische Verlegung erfolgt nur unter Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung. Dazu ist es unter anderem erforderlich, dass eine unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der Straßen und Wege möglich ist, auf Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom eingeräumt wird, die geplanten Verkehrswege in Lage und 12 Verlauf nicht mehr verändert werden, eine rechtzeitige Koordinierung mit den Tiefbauarbeiten erfolgt und ein Bauablaufzeitenplan aufgestellt wird. Bei einer erforderlichen Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Planungsgebietes kann dies auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Die Telekom wünscht zum Zwecke der Koordinierung die Mitteilung, welche eigenen oder bekannten Maßnahmen Dritter stattfinden werden. Zur Abstimmung der Bauweise, rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sowie zur Koordinierung mit anderen Versorgern ist es erforderlich, sich mit dem zuständigen Ressort Technische Produktion Technische Infrastruktur Regensburg der Telekom mindestens 3 Monate vor Baubeginn in Verbindung zu setzen sowie um Mitteilung der vorgesehenen Straßennamen und Hausnummern. Beschluss: Die Ausführungen der Telekom werden zur Kenntnis genommen. (13:0) 09. Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd Die Erschließung des Baugebietes bezüglich der Trinkwasserversorgung ist gesichert. Zur Löschwasserversorgung kann für eine Dauer von mindestens 2 Stunden eine zusätzliche Menge von 48 m³/h entnommen werden. Unterhalb der Parzelle 19 ist der Bestand der Wasserleitung bei der Planung des Baugebietes zu berücksichtigen“ Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Bestand der Wasserleitung wird bei der Planung berücksichtigt. (13:0) 10. Wasserwirtschaftsamt Regensburg Das Amt verweist auf seine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung. Das Amt weist darauf hin, dass die Erkundung des Baugrundes dem jeweiligen Bauherrn obliegt und dieser sich eigenverantwortlich gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtwasser schützen muss und ggf. wasserrechtliche Verfahren zu beachten hat. Ausgabe 01/2017 Das Gelände fällt von Norden nach Süden leicht ab, daher ist mit wild abfließendem Wasser zu rechnen und die Gebäude sind entsprechend zu sichern. Das Amt weist darauf hin, dass unmittelbar an der westlichen Grenze des Baugebietes ein offener Graben verläuft. Der Innerorts verrohrte Graben hat nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit. Bei Abflüssen, die darüber liegen, kann es zu Überflutungen im bebauten Bereich kommen, die auch auf das neue Wohngebiet wirken können. Dies ist bei der Höhenlage der Gebäude zu berücksichtigen. Das Amt weist auf die Möglichkeit von Schichtwasser, Hangwasser, wild abfließendem Wasser und die damit einhergehenden Gefahren hin. Zum Schutz gegen Starkniederschläge sollten Gebäudeöffnungen mit einem Sicherheitsabstand zum Gelände bzw. zur Straße vorgesehen werden. Laut Altlastenkataster liegen keine Altlastenverdachtsflächen vor. Sollten im Zuge der Baumaßnahme dennoch Auffälligkeiten bezüglich Bodenverunreinigungen auftreten, sind umgehend das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die ausreichende Wasserversorgung ist durch den Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage sicherzustellen. Schmutzwasser ist durch Anschluss an die Abwasseranlage Pfakofen zu entsorgen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist eine fundierte Variantenuntersuchung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Niederschlagswasserentsorgung durch die Gemeinde zu veranlassen. Das Ziel soll eine naturnahe Rückhaltung bzw. dezentrale Rückführung des Niederschlagswassers in den örtlichen Wasserkreislauf sein. Hierzu ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich von der Gemeinde eine fundierte hydrogeologische Bewertung der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse durch einen fachkundigen Dienstleister im Rahmen der Bauleitplanung zu veranlassen. Für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Gemeinde Pfakofen Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer ist i. d. R. eine wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Regensburg erforderlich. Die schadlose Niederschlagswasserbeseitigung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde Pfakofen darzulegen. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden geologischen Untersuchungen und wasserwirtschaftlichen Planungen werden veranlasst und fließen in die Bauleitplanung ein. (13:0) 12. Regionaler Planungsverband Regensburg Aus Sicht der Regionalplanung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es ist jedoch nicht ersichtlich, inwiefern der neue Siedlungsansatz „Am Rothbuckel“ mangels Alternativen aufgegriffen werden muss. Beschluss: In der Gemeinde Pfakofen besteht ein Bedarf an Wohnbaulandflächen der mangels vorhandenen Baulands nicht gedeckt werden kann. Der Gemeinde liegen ca. 20 konkrete Anfragen für Baugrundstücke vor. Die Ausweisung von Bauland ist für die demographische Entwicklung Pfakofens erforderlich, um den Wegzug junger Familien mangels Bauland vorzubeugen. Jedoch stehen anderweitige Flächen im Innenbereich wegen fehlender Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer oder überhöhten Preisvorstellungen nicht zur Verfügung. Bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen werden wegen in bestimmten Bereichen zu erwartenden denkmalgeschützten Bodenfunden derzeit nicht herangezogen. Der vorliegende Vorentwurf wird im weiteren Verfahren noch um die entsprechenden Erläuterungen im Zuge der zu erstellenden Begründung ergänzt. (13:0) 15. Landratsamt Regensburg SG 31 Natur- und Umweltschutz Das Amt weist darauf hin, dass keine wasserrechtlichen Verbote betroffen sind und keine Altlasten oder Ver- dachtsflächen vorliegen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu klären ob eine Versickerung grundsätzlich möglich ist oder ob die Möglichkeit besteht, Niederschlagswasser gedrosselt oder ungedrosselt in das gemeindliche Trennsystem einzuleiten. Der Bauherr/Grundstückseigentümer ist für die schadlose Beseitigung des Regen-/Oberflächenwassers verantwortlich. Dieses darf nicht zum Nachteil Dritter ab-/umgeleitet werden. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist zu prüfen. Bei Freilegen von Grundwasser wird auf die Erlaubnispflicht von Bauwasserhaltungen gem. BayWG hingewiesen. Da der Einsatz regenerativer Energien immer beliebter wird, regt das Amt an, abzuklären, ob in dem Baugebiet Erdwärmesonden oder Grundwasserpumpen zulässig sind. Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Entsprechende Untersuchungen zur Niederschlagswasserentsorgung werden vorgenommen. Der Einsatz von Erdwärmesonden oder Grundwasserpumpen wird seitens der Gemeinde begrüßt. Entsprechende Untersuchungen bleiben dem jeweiligen Bauherrn im Rahmen der Einzelbauvorhaben vorbehalten. (13:0) 16. Landratsamt Regensburg SG L33-1 Immissionsschutz Das Amt hat grundsätzliche Bedenken, die nur dann zurückgestellt werden können, wenn die Kontingente im südlich angrenzenden Gewerbegebiet geändert werden, z. B. durch eine Ausweisung als Mischgebiet als Zwischenpuffer. Beschluss: Hinweis: Die Bedenken können nicht ausgeräumt werden, da für das Gewerbegebiet noch kein entsprechendes Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt wird. Für die Fortführung des Verfahrens „Am Rothbuckel“ ist das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Staatsstraße 2146“ erforderlich. (13:0) 17. Landratsamt Regensburg SG 33-2 Natur- und Umweltschutz *** siehe Stellungnahme FLU *** 19. Landratsamt Regensburg, Staatliches Gesundheitsamt *** siehe Stellungnahme FLU *** Landratsamt Regensburg Abfallwirtschaft Nach derzeitigem Stand können sämtliche Parzellen nicht angefahren werden. Es ist ein ausreichend großer Wendehammer einzuplanen. Beschluss: Es ist eine Anbindung zum südlich gelegenen Gewerbegebiet (teilweise künftiges Mischgebiet) vorgesehen. Sofern sich diese Anbindung nicht zeitgleich realisieren lässt, wird eine provisorische Wendeanlage vorgesehen. (13:0) 5 Antrag: Aufrüstung der gemeindlichen Spielplätze Herr Winter erläutert, dass bei ihm ein Schreiben von ca. 40 Eltern auf Aufwertung von Kinderspielplätzen im Gemeindebereich Pfakofen eingegangen ist. Da von Seiten des Gemeinderates nicht alle Wünsche der Eltern nachvollzogen werden können, soll ein Gremium mit den Eltern gebildet werden, die konkrete Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat nochmals vorlegen sollen. 6 Verschiedenes 6.1 Herr Winter liest das Schreiben der Landrätin in Bezug auf den geringen sozialen Wohnraum für Flüchtlinge im Landkreis Regensburg vor. Der Gemeinderat soll sich bis zur Dezembersitzung Gedanken machen, wie in Pfakofen sozialer Wohnraum geschaffen werden kann. 6.2 An der Keltenstraße ist eine Straßenbeleuchtungsanlage umgefahren worden. Die Kosten belaufen sich auf 1.890,00 Euro. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Gemeinde Pfakofen13 Ausgabe 01/2017 ¿ Herr Karl Schweiger, Buchenstraße 9, feierte am 10.11.2016 seinen 90. Geburtstag. 1. Bürgermeister Reinhold Winter wünschte im Namen der Gemeinde alles Gute. Öffnungszeiten und Termine Wertstoffhof Pfakofen: Mittwoch: 17.00 – 18.00 Uhr Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr Entsorgungstermine: (auch online unter www.entsorgungsdaten.de) MülltonnePapiertonne 04.01./18.01./01.02. 23.01. Terminkalender Pfakofen Bürgermeistersprechstunde in der Gemeindekanzlei Pfakofen 05.01. LHT Rauhnacht 06.01. TUS Jahreshauptversammlung 07.01. LHT Weihnachtsfeier 07.01. PGR Kirchenverwaltung - Neujahrsessen 13.01. FV Jahreshauptversammlung 14.01. FFW Jugend Pfakofen Christbaumsammlung 14.01. FFW Pfakofen Feuerwehrball 20.01. VDK Stammtisch 28.01. PGR Pfarrball Dienstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Zu den o. g. Sprechzeiten ist es möglich in der Gemeindekanzlei anzurufen. Tel.: 09451-94 38 920 Gemeindebücherei in Alteglofsheim: Dienstag: Donnerstag Sonntag: 16.30 bis 18.30 Uhr 17.30 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 11.30 Uhr Wasserzweckverband Süd Störungsdienst: 09406-94100 Verwaltungsgemeinschaft S VHNeues von der VHS für den Landkreis Regensburg Die VHS-Außenstelle Alteglofsheim bietet im Januar 2017 folgende Kurse und Veranstaltungen an: H443434, Zumba Fitness Beginn: 09.01.2017, 20:00 Uhr, (12 x), Pfakofen, Grundschule (Ortsstr. 30, Turnhalle) Weitere Informationen finden Sie im Programmheft der VHS oder unter www.vhs-regensburg-land.de. Anmeldung bei der VHS -Geschäftsstelle Tel. 09401/52550 oder Mail [email protected] Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V Informationen: Stobäusplatz 3, 93047 Regensburg, Tel. 0941-55395, E-Mail: [email protected] oder auf www.volksbund-oberpfalz.de Kriegsgräberreisen 2017 für die Oberpfalz 14 Vorankündigung der Zugmaschinentermine für den Landkreis Regensburg 2016/2017 Pfakofen: Gasthaus Schmalhofer Mo., 16.01.2017, 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Wolkering: Gasthof Mauerer Mo., 16.01.2017, 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr Fundsachen 20.07.2016 Lesebrille Schlosshof 20.07.2016 Sweatshirt, grau Schlosshof 31.08.2016 Fossil-Damen Uhr Schotterweg zum Trimm-Pfad Alt. 15.09.2016 Handy Samsung Spielplatz Feuerwehr Alteglofsheim 24.10.2016 Ferngesteuerter schrauber 02.11.2016 Schlüssel mit Anhänger Schlosspark 04.11.2016 Fahrradlampe Schlosshof 10.11.2016 Fahrrad Raiffeisenbank, Landshuter Str. 02.12.2016 Schlüsselbund Schlosspark 13.12.2016 Autoschlüssel Ludwig-Thoma-Str. Hub- Sportplatzstraße Die Personen, welche Gegenstände verloren haben, werden gebeten sich unter Glaubhaftmachung des Verlustes bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Fundbüro im Rathaus, Zi. 08. Tel.: 09453 / 931-19 Ausgabe 01/2017 Gemeinde Pfakofen/Verwaltungsgemeinschaft Pressemitteilung / Veranstaltungshinweise Anlage, Gestaltung und Pflege von Hausgärten Dienstag, 07.02.2017 18:30 – 20:00 Uhr Wie soll mein Garten aussehen? Grundlagen der Planung und Gartengestaltung mit Wegen, Plätzen, Fassadenbegrünung u.v.m. Christine Gietl, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege Dienstag, 14.02.2017 18:30 – 20:00 Uhr Boden gut – alles gut? Hinweise zur Bodenpflege und Düngung im Garten Josef Sedlmeier, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege Dienstag, 21.02.2017 18:30 – 20:00 Uhr Einfach lecker? Gemüse, Kräuter und Obst erfolgreich anbauen und pflegen. Torsten Mierswa, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege Die Vorträge finden jeweils im Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3 im Großen Sitzungssaal 4.035 statt. Eine Anmeldung zu den einzelnen Vorträgen ist erforderlich. Der Eintritt ist frei. Anmeldung beim: Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege e.V. Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg mail: [email protected] fon: 0941/4009-370 fax: 0941/4009-490 www.kv-gartenbauvereine-regensburg.de Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Stephanie Fleiner, Geschäftsführerin Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege e.V. Neu im Broschürenständer der VG BBV Bildungswerk: Angebote Sept. 2016 – Nov. 2017 Landkreis Regensburg: Ferienregion Regensburger Land Welcher Beruf passt zu mir? – Orientierungshilfen für Schüler Der Landkreis Regensburg und regionale Anbieter beraten an drei Tagen Jugendliche und deren Eltern Regensburg (RL.) Für Schulabsolventen aus der gesamten Region organisiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg auch 2017 wieder die Berufsinformationsmesse am Gymnasium Neutraubling und die „Aktionstage für Ausbildung“. Letztere dieses Mal in Zusammenarbeit mit den Mittelschulen Alteglofsheim, Regenstauf und Wörth a. d. Donau. Ziel der Aktionstage ist die Zusammenführung von Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der Innungen usw., mit Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassenjahrgänge und deren Eltern. Dazu bieten die Messen eine gute Gelegenheit, sich über Praktikumsplätze für das kommende Schuljahr zu erkundigen. Los geht’s am Samstag, den 21. Januar 2017, mit der Berufsinformationsmesse im Gymnasium Neutraubling (Gregor-Mendel-Straße 5, 93073 Neutraubling). Schüler der 9. bis 13. Jahrgangsstufe der Gymnasien, der Beruflichen Oberschulen sowie die 9. und 10. Klassen der Wirtschafts- und Realschulen können sich dort von 9 bis 13 Uhr über Karrieremöglichkeiten informieren. An den Ausstellungsständen der über 40 teilnehmenden Firmen, Institutionen und Fachschulen können Fragen gestellt sowie Auskunftsmaterial mitgenommen werden. Weitere Informationen erhalten die Besucher bei Vorträgen in den Klassenräumen sowie in der Schulmensa. Die Aktionstage für Ausbildung starten am Samstag, 28. Januar 2017, an der Mittelschule Alteglofsheim (Schulstraße 9, 93087 Alteglofsheim). In der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr informieren über 50 teilnehmende Firmen, Ausbildungsbetriebe, Fachschulen und Innungen über das Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Der zweite Aktionstag findet am Samstag, den 04. Februar 2017 an der Mittelschule Regenstauf (Hauzensteinerstraße 52., 93128 Regenstauf) statt. Auch hier informieren von 9 bis 12.30 Uhr etwa 50 Aussteller über die breite Palette von Berufsmöglichkeiten und geben den Jugendlichen Tipps aus erster Hand. Gastgeber des dritten Aktionstages am Samstag, 11. Februar, ist die Mittelschule Wörth a.d. Donau (Gschwellstraße 10, 93086 Wörth a.d. Donau). Von 9.00 bis 12.00 Uhr besteht dort die Möglichkeit, mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Als zusätzlichen Service veröffentlicht der Landkreis auf seiner Internetseite über 1000 freie Ausbildungsplätze für 2017 und 2018 in der Region, geordnet nach Ausbildungsberufen und –orten, unter www.landkreis-regensburg.de (Wirtschaft & Energie, Schule & Wirtschaft, Stellenbörse). Für Rückfragen stehen Maria Politzka, Tel. 0941/4009-373, und German Sperlich, Tel. 0941/4009-593, von der Wirtschaftsförderung des Landkreises zur Verfügung. Gerne auch per Mail an: [email protected] Hintergrund: Die „Aktionstage für Ausbildung“ gibt es seit 2007. Sie werden im zweijährigen Rhythmus an den Mittelschulen des Landkreises Regensburg veranstaltet. 2015 fanden die Aktionstage an den Mittelschulen in Alteglofsheim, Wörth a.d. Donau und Regenstauf statt. 2016 waren die Mittelschulen Neutraubling und Hemau an der Reihe. Die Berufsinformationsmesse findet seit 2009 jedes Jahr am Gymnasium Neutraubling statt. Die Aktionstage werden immer an Samstagen veranstaltet, damit auch möglichst viele Eltern mitkommen können. Informationsveranstaltung im Landratsamt Integration von geflüchteten Menschen in den regionalen Arbeitsmarkt – Was Unternehmen wissen sollten am Mittwoch, 15. Februar 2017 um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal (Raum 4.035) des Landratsamtes Regensburg. Weitere Infos und Anmeldung (erforderlich) bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg (Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg) unter Telefon: 0941/4009-464 bzw. 0941/4009-373 oder per E-Mail an: [email protected] Möglichkeit der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen Seit 1992 hat der Gesetzgeber mehrfach die Altersgrenzen bei Altersrenten angehoben. Zuletzt bei der Altersrente für langjährig Versicherte vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Mit Abschlägen kann die Altersrente für langjährig Versicherte aber weiterhin ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Ausführliche Informationen in der Fachinformation 05/2016 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, findet man unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de. Verwaltungsgemeinschaft15 Ausgabe 01/2017 Notdienstbereitschaft Apotheken Januar 1 2 3 4 5 So. Mo. Di. Mi. Do. 6 7 8 9 10 Fr. Sa. So. Mo. Di. 11 12 13 14 Mi. Do. Fr. Sa. 15 16 17 18 19 So. Mo. Di. Mi. Do. 20 21 22 23 Fr. Sa. So. Mo. 24 25 26 27 28 Di. Mi. Do. Fr. Sa. 29 So. 30 Mo. 31 Di. Adler, Neutraubling Primus-Apotheke, Barbing St.Georg, Obertraubling Moritz, Neutraubling Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf Neue Apotheke, Neutraubling Regenbogen, Obertraubling Adler, Neutraubling Globus, Neutraubling St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim Primus-Apotheke, Barbing St.Georg, Obertraubling Moritz, Neutraubling Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf Neue Apotheke, Neutraubling Regenbogen, Obertraubling Adler, Neutraubling Globus, Neutraubling St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim Primus-Apotheke, Barbing St.Georg, Obertraubling Moritz, Neutraubling Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf Neue Apotheke, Neutraubling Regenbogen, Obertraubling Adler, Neutraubling Globus, Neutraubling St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim Primus-Apotheke, Barbing St.Georg, Obertraubling Moritz, Neutraubling Für den Notfall: Polizei110 Feuerwehr/Rettungsleitstelle112 ärztl. Bereitschaftsdienst 116117 Giftnotruf Nürnberg 0911/3982451 Zahnärztlicher Notdienst im Universitätsklinikum: Tel. 09 41/9440 (Tag und Nacht) Weitere Auskünfte über den zahnärztlichen Notdienst unter 09 41 / 59204-41 Impressum: Herausgeber: VG Alteglofsheim Bahnhofstr.10, 93087 Alteglofsheim Tel.: 09453 / 931 - 0, Fax: 09 453 / 931 - 30 [email protected] Presserechtlich verantwortlich: Reinhold Winter Gemeinschaftsvorsitzender Verantwortliche Redakteurin: Monika Gmeinwieser Redaktionsschluss: 15. jeden Monats Gesamtherstellung: Offsetdruck Dieter Häusler, Alteglofsheim Tel.: 09453 / 99 63 96 Auflage: 2.015 Für den Inhalt von Einzelbeiträgen ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. 16 Räum- und Streupflichten in den Gemeinden Alteglofsheim und Pfakofen Die Gemeinde erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Sicherungspflichten für die öffentlichen Gehwege. Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für die Eigentümer, die zwar nicht direkt an eine öffentliche Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind. Zu räumen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen gesamter Straßenfrontlänge. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist am Rand der Fahrbahn eine Gehwegfläche auf 1 m Breite zu räumen und zu streuen. Wir weisen darauf hin, dass von Seiten der Gemeinde nicht geräumt und gestreut wird, wenn parkende Autos das Räum- und Streufahrzeug (Überbreite) behindern. Der Winterdienst der Gemeinde beginnt ab 4.00 Uhr mit Gemeindeverbindungsstraßen (Werks- und Schulbuslinien). Räum- und Streudienst der Grundstückseigentümer: an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr Von der Gemeinde werden Streugutbehälter (Streugut) bereitgestellt. Ausgabe 01/2017 Im Rathaus Neutraubling (Zimmer 12) findet am 03.01.2017 von 14:30 bis 15:30 Uhr wieder eine Caritas - Sprechstunde statt. Hausbesuche werden nach Vereinbarung durchgeführt. (Tel. 0941/5021-151) Hör- und Sprachtest für Kinder Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstr. 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut für Hörgeschädigte in Straubing, durchgeführt. Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten. Der nächste Termin findet statt am: Donnerstag, den 19.01.2017 Die Beratung ist kostenlos! Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird gebeten, Tel. 0941/4009-883 Verwaltungsgemeinschaft
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