Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 1 13.03 Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wertes Präsidium! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wie wir schon gehört haben, geht es um die Kompetenzaufteilung und um die Verschiebung der Kompetenzen, die sich an den Wertgrenzen festmachen lassen. Nicht nur die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, die Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs, der Rechnungshof oder die Rechtsanwaltskammer begrüßen das, sondern auch wir Grünen. In aller Kürze: Es ist für uns aber nur ein erster Reformschritt. Es wurde schon von meinen Vorrednern und -rednerinnen angesprochen, dass wir uns ganz genau ansehen müssen, was das für die Planstellen beziehungsweise für die Arbeitsverdichtung bedeutet, denn wir wissen: Je mehr Kompetenzen die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in Zukunft haben werden, desto mehr kann das natürlich dazu führen, dass sie mehr Arbeitsaufwand haben. – Das ist der erste Punkt, den ich unterstreichen möchte. Der zweite Punkt betrifft vor allem die Stellungnahme der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger, die eine Aufwertung in der Ausbildung, sprich eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau anregen. Auch in diesem Punkt sind wir Grünen der Meinung, dass es durchaus überlegenswert wäre, im nächsten Schritt genau diese Aufwertung in der Ausbildung anzugehen. Im Großen und Ganzen gibt es aber auch unsererseits eine Unterstützung für diese Reform. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.) 13.05 Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort. – Bitte, Herr Minister. Version v. 19. Dezember 2016, 17:39 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
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