amtliche bekanntmachung - RWTH Aachen University

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NUMMER 2016/176
SEITEN 1 - 2
DATUM 21.12.2016
REDAKTION Sylvia Glaser
Berichtigung der
studiengangspezifischen Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
Mobilität und Verkehr
der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
vom 20.12.2016
HERAUSGEGEBEN IM AUFTRAGE DES REKTORS VON DER ABTEILUNG 1.1 DES DEZERNATES 1.0 DER RWTH AACHEN
Templergraben 55, 52056 Aachen | Tel. +49 241 80-99087 | Fax. +49 241 80-92664 | [email protected]
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NUMMER 2016/176
Die studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobilität und Verkehr der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) vom 20.09.2016 (Amtliche
Bekanntmachungen der RWTH, Nr. 2016/111) ist wie folgt zu berichtigen:
1. § 13 Absatz 4 ist durch die folgende Fassung zu ersetzen:
(4)
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel studienbegleitend 6 oder 12
Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den
Prüfungsausschuss nach Maßgabe des § 17 Abs. 7 ÜPO um maximal bis zu sechs Wochen
verlängert werden. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlagen 80 Seiten
nicht überschreiten.
2. Nach § 16 ist der Satz
„Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Bauingenieurwesen
vom 03.06.2015 und 27.01.2016“.
Durch den folgenden Satz zu ersetzen:
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Bauingenieurwesen vom
03.06.2015 und 27.01.2016 sowie des Eilbschusses des Dekans für Bauingenieurwesen vom
03.12.1015.
Der Rektor
der Rheinisch-Westfälischen
Technischen Hochschule Aachen
Aachen, den 20.12.2016
gez. Schmachtenberg
Univ.-Prof. Dr.-Ing. E. Schmachtenberg
HERAUSGEGEBEN IM AUFTRAGE DES REKTORS VON DER ABTEILUNG 1.1 DES DEZERNATES 1.0 DER RWTH AACHEN
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