AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2016/176 SEITEN 1 - 2 DATUM 21.12.2016 REDAKTION Sylvia Glaser Berichtigung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobilität und Verkehr der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 20.12.2016 HERAUSGEGEBEN IM AUFTRAGE DES REKTORS VON DER ABTEILUNG 1.1 DES DEZERNATES 1.0 DER RWTH AACHEN Templergraben 55, 52056 Aachen | Tel. +49 241 80-99087 | Fax. +49 241 80-92664 | [email protected] 2/2 NUMMER 2016/176 Die studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobilität und Verkehr der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) vom 20.09.2016 (Amtliche Bekanntmachungen der RWTH, Nr. 2016/111) ist wie folgt zu berichtigen: 1. § 13 Absatz 4 ist durch die folgende Fassung zu ersetzen: (4) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel studienbegleitend 6 oder 12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe des § 17 Abs. 7 ÜPO um maximal bis zu sechs Wochen verlängert werden. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlagen 80 Seiten nicht überschreiten. 2. Nach § 16 ist der Satz „Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Bauingenieurwesen vom 03.06.2015 und 27.01.2016“. Durch den folgenden Satz zu ersetzen: Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Bauingenieurwesen vom 03.06.2015 und 27.01.2016 sowie des Eilbschusses des Dekans für Bauingenieurwesen vom 03.12.1015. Der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Aachen, den 20.12.2016 gez. Schmachtenberg Univ.-Prof. Dr.-Ing. E. Schmachtenberg HERAUSGEGEBEN IM AUFTRAGE DES REKTORS VON DER ABTEILUNG 1.1 DES DEZERNATES 1.0 DER RWTH AACHEN Templergraben 55, 52056 Aachen | Tel. +49 241 80-99087 | Fax. +49 241 80-92664 | [email protected]
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