Fa. IABDEsign | Internet Agentur Biehler Telefon 0911/ 92360172, Telefax 0911/ 92364076, Mobil 0171 / 2087124 Homannweg 9, 90469 Nürnberg Geschäftsführung Dominique Biehler Web: http://www.biehler.at WEBDESIGNVERTRAG Ust-IdNr. DE269708777 E-Mail: [email protected] Seite 1 von 4 Zwischen der Firma IABDesign, Inhaber Dominique Biehler, Homannweg 9, 90469 Nürnberg, - im Folgenden Fa. IAB Design genannt und dem Kunden _______________________________________________________________ - im Folgenden Auftraggeber genannt wird folgender Webdesignvertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand des Vertrages ist: (bitte ankreuzen) O die Konzeptionsentwicklung einer Website O die Erstellung einer Website O die Beschaffung einer geeigneten Internetdomain O der Upload der Website auf einem eigenen oder fremden Server ____________________ O die Weiterentwicklung einer bestehenden Website O die Pflege einer bestehenden Website O sonstiges __________________________________________________________________________ _________________________________________(z.B. weitergehende Serverkonfiguration) 1.2. Die Website soll folgende Bestandteile umfassen (bitte ankreuzen) O bis zu _____ Webseiten O bis zu _____ Logos O bis zu _____ Graphiken O bis zu _____ Navigationsbuttons O bis zu _____ Banner O bis zu _____ Animationen O Einbindung eines eMail-Formulars (Kontaktformulare etc.) O Einbindung eines Web-Counters (Zugriffsstatistiken) O Suchmaschinenoptimierung/ Suchmaschinenanmeldung O Gästebuch O passwortgeschützter Mitgliederbereich O Bildergalerie O Bilderzoom O Datenbank O Bestellformulare O Kostenvoranschläge O Newsletter O Webshow O sonstiges __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ § 2 Pflichten von IAB Design Seite 2 von 4 2.1. Die Fa. IAB Design verpflichtet sich gem. den unter § 1 genannten Vorgaben eine internetfähige Website zu entwickeln und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger O CD, O USB-Stick, O per eMail als ZIP-Datei, O sonstiges: __________ zu übergeben oder auf den bereitgestellten Server hoch zu laden. In letzten Falle sind FA. IAB DEsign die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. 2.2. Bei der Neuerstellung einer Website erbringt IAB Design seine vertraglich geschuldeten Leistungen grundsätzlich in folgenden Phasen: - Konzeptphase: IAB Design erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Websites (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines eMail Fensters, eines Web-Counters usw. - Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt Webdesign Biehler eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion lässt die Struktur der Website erkennen, beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale und weist die notwendige Grundfunktionalität auf. Hierzu gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Websites verbinden. - Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt Webdesign Biehler die Endversion der Website. § 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers 3.1. Verantwortlich für die Lieferung des für die Website relevanten Materialen ist O allein der Kunde. O IAB Design soll die folgenden benötigten Materialien für die Website selbst beschaffen: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ 3.2. Zu den unter 3.1. bereitzustellenden Inhalten und Materialien des Kunden gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, mit Ausnahme unter 3.1. der oben genannten von IAB Design zu beschaffenden Ausgangsmaterialien. 3.3. Der Auftraggeber wird IAB Design die einzubindenden Texte in folgender Form O digital in folgenden Dateiformaten ____________________________________________ O als Druckwerk in einer Qualität, die von IAB Design digitalisiert werden kann, bereitstellen. 3.4 Die gemäß der vorstehenden Absätzen vereinbarten zu liefernden Inhalte und Materialien des Auftraggebers sind IAB Design spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. Für Verzögerungen hierfür übernimmt IAB Design keine Haftung. 3.5. Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist, werden mit dem unter § 6 Ziffer 4. aufgeführten Stundensatz vergütet. § 4 Abnahme 4.1. Nach Fertigstellung der Website ist Fa. IAB Design verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vereinbart wird, sie auf einen bereitgestellten Server hoch zu laden. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. 4.2 Während der Herstellungsphase ist Fa. IAB Design berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen. § 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte Seite 3 von 4 5.1. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte erst, wenn IAB Design dem Kunden die Website auf einem Datenträger übergeben oder auf den bereitgestellten Server hochgeladen hat und der Auftraggeber die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an IAB Design entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß § 6 vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Webdesigner. 5.2. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von IAB Design aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von Webdesign Biehler zu entfernen. § 6 Vergütung 6.1. Als Vergütung vereinbaren Auftraggeber und IAB Design eine O Pauschalvergütung nach Maßgabe des Absatzes 6.2. O Einzelleistungsvergütung nach Maßgabe des Absatzes 6.3. O Stundenvergütung nach Maßgabe des Absatzes 6.4. 6.2. Der Auftraggeber zahlt IAB Design eine Pauschalvergütung von ________ € , zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes von derzeit 19%. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen von IAB Design gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages von IAB Design geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 35,00 €, zzgl. Mehrwertsteuer. 6.3. Einzelleistungen von IAB Design, werden wie folgt vergütet: Aktuelle Preisliste! 6.4. Soweit nach 6.1. Parteien eine Stundenabrechnung vereinbart haben, gilt ein Stundensatz von 35,00 €, zzgl. Mehrwertsteuer. 6.5 Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung von Einzelleistungen nach Ziffer 6.3 oder eine Stundenabrechnung nach Ziffer 6.4. vereinbart ist, verpflichtet sich IAB Design, den Auftraggeber zu verständigen, sobald ersichtlich wird, dass die zu erbringenden Leistungen zu einer Vergütung von mehr als ________ €, zzgl. Mehrwertsteuer, führen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang IAB Design weitere Leistungen noch erbringen soll. 6.6 Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart nach §§ 6.2. bis 6.4. in jedem Fall Aufwendungen, die IAB Design tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen sind mit dem unter § 6.4 angegebenen Stundensatz zu vergüten. § 7 Zahlungsmodalitäten 7.1. Nach Fertigstellung der Website wird IAB Design dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 7.2. IAB Design ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. § 8 Fertigstellungstermin der Website Seite 4 von 4 8.1. Fertigstellungstermin O Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart. O Als Fertigstellungstermin wird ______________ Tag/ Monat/ Jahr / Kalenderwoche (ggf. streichen) vereinbart. 8.2. Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den IAB Design nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers nach § 3 dieses Vertrages. Es gelten im übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Webdesignvertrag in Anlage beigefügt werden. O AGBs erhalten O AGBs nicht erhalten O Preisliste erhalten O Preisliste nicht erhalten Nürnberg, den ________________ _____________________________ Dominique Biehler, IAB Design _______________, den _________ _____________________________ Auftraggeber Bitte ausfühlen, abzeichnen und zurück faxen an: + 49 (0) 911-92364076 Geschäftsinhaber: Dominique Biehler Sparkasse Nürnberg Iban:DE16760501010010210839 Bic: SSKNDE77XXX Ust-IdNr. DE269708777
© Copyright 2024 ExpyDoc