Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Service Förderprogramme Innovationsgutscheine INNOVATIONSGUTSCHEINE Seit dem 1. Juni 2009 können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratung in Anspruch nehmen. Das Angebot fällt bei Bayerns Unternehmen auf fruchtbaren Boden: Im Dezember 2009 konnte bereits der 100. Innovationsgutschein übergeben werden, bis Ende der ersten Förderphase zum Ende 2014 wurden über 2.700 Gutscheine ausgegeben. Der Innovationsgutschein wurde mit aktualisierten Förderrichtlinien zum Januar 2015 als Förderprogramm neu aufgelegt. Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt. Weiterführende Links Informieren Sie sich über Antragstellung und Fördervoraussetzungen Auch Kooperationen mit ausländischen Partnern unterstützen wir. Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Fördersatz beträgt dabei 40 % der förderfähigen Kosten, kann aber für Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ beziehungsweise bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Träger des Programms ist das Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB). Weitere Informationen finden Sie hier: Programm-Richtlinien PDF (1.2 MB) 28.12.2016 1/1 Innovationsgutscheine
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