Impfkalender für Kinder und Erwachsene gemäß STIKO-Empfehlungen Stand: 2016 G Grundimmunisierung (bis zu 4 Dosen) W Wiederimpfung alle 10 Jahre A Auffrischung J jährlich mit aktuellem Impfstoff N Nachholimpfung (bisher nicht geimpft) S Standardimpfung E einmalig in Verbindung mit der nächsten Tetanus-/Diphtherie-Impfung * bei bestimmten Impfstoffen kann dieser Impf-Termin entfallen 1970 einmalige Masern-Impfung für alle nach 1970 geborenen, noch nicht geimpften Personen Checkliste „Impfen“ Alle Informationen zum Impfen: www.kvberlin.de > Für die Praxis > Themen > Impfen Oder fragen Sie unser Service-Center: 030 / 31003-999 Klären Sie Ihre Patienten auf Sprechen Sie Patienten bei jedem Besuch auf den Impfstatus an. Vereinbaren Sie ggf. Termine nur zum Impfen. So haben Sie Zeit, in Ruhe aufzuklären über: ▪▪ Nutzen der Impfung und die Krankheit, die sie verhüten kann ▪▪ Impfstoff, Impfschema und Dauer des Schutzes ▪▪ Kontraindikationen ▪▪ Verhalten nach der Impfung und mögliche Nebenwirkungen Achtung: Das Aufklärungsgespräch ist Bestandteil der Impfleistung und ohne anschließende Impfung nicht abrechenbar! So bestellen und verordnen Sie Impfstoffe Impfstoffe zulasten der GKV: Verordnung über Sprechstundenbedarf ▪▪ Formblatt 16 ohne Angabe des Patientennamens ▪▪ Impfstoff = 8 und Bezugsweg = 9 ▪▪ Krankenkasse = AOK Nordost ▪▪ keine weitere Nutzung des Rezeptes, bspw. zusätzliche Anforderung von Arznei- oder Verbandstoffen! Postexpositionelle Impfstoffe: Verordnung auf Patientenname und zulasten der versichernden Krankenkasse >> Empfohlener Rezept-Vermerk: „Im Rahmen der Expositionsprophylaxe“ Impfstoffe für Privatpatienten oder als IGe-Leistung: Einzelverordnung auf Privatrezept Dokumentieren Sie sorgfältig Impfungen, die nicht korrekt dokumentiert sind, gelten als nicht verabreicht! Unbedingt in Impfbuch und Patientenakte vermerken: ▪▪ Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde ▪▪ Handelsname des Impfstoffes plus Chargennummer ▪▪ Datum, Stempel und Unterschrift So rechnen Sie Impfungen korrekt ab Impfungen, die nicht zum Leistungsspektrum der Schutzimpfungsrichtlinie gehören: Impfungen im Rahmen der Schutzimpfungsrichtline: ▪▪ extrabudgetär vergütet Postexpositionelle Impfungen ▪▪ durch Versicherten- bzw. Grundpauschalen abgegolten >> beeinflussen also weder Arzneimittelbudget noch RLV >> keine Impfposition der Schutzimpfungsvereinbarung abrechnungsfähig ▪▪ Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes = eine Leistung Impfungen für private Auslandsreisen ▪▪ als IGe-Leistung gemäß GOÄ abrechnen >> Kassen zur Kostenerstattung von Impfungen berechtigt, die in ihren Satzungen hinterlegt sind Für weitere Impfungen als Kassen-Satzungsleistung ist es Aufgabe des Patienten, sich zu informieren! Bitte beachten Sie auch Impfstoffe immer vor Licht und Wärme schützen, Lagerung im Kühlschrank bei +2 bis +8 Grad Celsius Weisen Sie Patienten auf Einhaltung der Kühlkette hin, wenn diese den Impfstoff selbst in der Apotheke besorgen Laut Infektionsschutzgesetz ist schon ein Verdacht auf Impfkomplikationen an das örtliche Gesundheitsamt zu melden
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