Checkcard "Impfen"

Impfkalender für Kinder und Erwachsene
gemäß STIKO-Empfehlungen
Stand: 2016
G Grundimmunisierung (bis zu 4 Dosen)
W Wiederimpfung alle 10 Jahre
A Auffrischung
J jährlich mit aktuellem Impfstoff
N Nachholimpfung (bisher nicht geimpft)
S Standardimpfung
E einmalig in Verbindung mit der
nächsten Tetanus-/Diphtherie-Impfung
* bei bestimmten Impfstoffen kann dieser Impf-Termin entfallen
1970 einmalige Masern-Impfung für alle nach 1970 geborenen, noch nicht geimpften Personen
Checkliste „Impfen“
Alle Informationen zum Impfen: www.kvberlin.de > Für die Praxis > Themen > Impfen
Oder fragen Sie unser Service-Center: 030 / 31003-999
Klären Sie Ihre Patienten auf
Sprechen Sie Patienten bei jedem Besuch auf den Impfstatus an. Vereinbaren Sie ggf. Termine nur zum Impfen. So haben Sie Zeit, in Ruhe aufzuklären über:
▪▪ Nutzen der Impfung und die Krankheit, die sie verhüten kann
▪▪ Impfstoff, Impfschema und Dauer des Schutzes
▪▪ Kontraindikationen
▪▪ Verhalten nach der Impfung und mögliche Nebenwirkungen
Achtung: Das Aufklärungsgespräch ist Bestandteil der Impfleistung und ohne anschließende Impfung nicht abrechenbar!
So bestellen und verordnen Sie Impfstoffe
Impfstoffe zulasten der GKV: Verordnung über Sprechstundenbedarf
▪▪ Formblatt 16 ohne Angabe des Patientennamens
▪▪ Impfstoff = 8 und Bezugsweg = 9
▪▪ Krankenkasse = AOK Nordost
▪▪ keine weitere Nutzung des Rezeptes,
bspw. zusätzliche Anforderung von Arznei- oder Verbandstoffen!
Postexpositionelle Impfstoffe:
Verordnung auf Patientenname und zulasten der versichernden Krankenkasse
>> Empfohlener Rezept-Vermerk: „Im Rahmen der Expositionsprophylaxe“
Impfstoffe für Privatpatienten oder als IGe-Leistung:
Einzelverordnung auf Privatrezept
Dokumentieren Sie sorgfältig
Impfungen, die nicht korrekt dokumentiert sind, gelten als nicht verabreicht! Unbedingt in Impfbuch und Patientenakte vermerken:
▪▪ Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
▪▪ Handelsname des Impfstoffes plus Chargennummer
▪▪ Datum, Stempel und Unterschrift
So rechnen Sie Impfungen korrekt ab
Impfungen, die nicht zum Leistungsspektrum der Schutzimpfungsrichtlinie gehören:
Impfungen im Rahmen der Schutzimpfungsrichtline:
▪▪ extrabudgetär vergütet
Postexpositionelle Impfungen
▪▪ durch Versicherten- bzw. Grundpauschalen abgegolten
>> beeinflussen also weder Arzneimittelbudget noch RLV
>> keine Impfposition der Schutzimpfungsvereinbarung abrechnungsfähig
▪▪ Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes = eine Leistung
Impfungen für private Auslandsreisen
▪▪ als IGe-Leistung gemäß GOÄ abrechnen
>> Kassen zur Kostenerstattung von Impfungen berechtigt, die in ihren Satzungen hinterlegt sind
Für weitere Impfungen als Kassen-Satzungsleistung ist es Aufgabe des Patienten, sich zu informieren!
Bitte beachten Sie auch
Impfstoffe immer vor Licht und Wärme schützen, Lagerung im Kühlschrank bei +2 bis +8 Grad Celsius
Weisen Sie Patienten auf Einhaltung der Kühlkette hin, wenn diese den Impfstoff selbst in der Apotheke besorgen
Laut Infektionsschutzgesetz ist schon ein Verdacht auf Impfkomplikationen an das örtliche Gesundheitsamt zu melden