Kursanmeldung Hiermit meldet sich der die Unterzeichnete Zur Teilnahme an den Kursen der Swiss Judo School an. Er erklärt vom Inhalt des nachstehenden Vertrages Kenntnis genommen, ein Abschrift davon zu haben und ist mit allen nachstehenden Bedingungen einverstanden. 1. Kursart Die Ausbildung erfolgt, sofern keine andere Schriftliche Abmachung besteht, im Gruppenunterecht. Zeit-, Orts- und Lehrplanänderung sind vorbehalten. 2. Kursdauer Dieser Vertrag wird fest für die Dauer von 3 Monaten abgeschlossen. Die vorzeitige Kündigen ist nicht möglich. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, so läuft er automatisch 3 Monaten weiter. Dies gilt auch für die weiteren Perioden. 3. Ferien und Feiertage An den gesetzlichen Feiertagen fallen die Kurse aus. Die Ferien für Kinderkurse fallen mit den obligatorische Schulferien der Stadt Burgdorf und dem Kurslokal zusammen. Je nach Möglichkeiten, wird die Swiss Judo School während den Schulferien ein reduziertes Trainingsangebot anbieten. Ferien sind im Kursgeld einkalkuliert und werden nicht zurückerstattet oder nachgeholt. 4. Absenzen Bleibt der Kursteilnehmer aus irgendwelchen Gründen dem Training fern, so hat er seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen trotzdem zu erbringen. 5. Ausschluss Die Schulleitung kann Personen die kriminelle Vergehen oder schlechten Charakter aufweisen oder auch bei Streitereien oder Krawallen auffallen oder mitwirken, von der Schule ausschliessen. In diesen Fällen hat der Ausgeschlossene kein Recht auf Rückerstattung. 6. Haftung Der Kursteilnehmer ist selber für einen ausreichenden Unfallschutz zuständig. Eine Haftung seitens der Schule ober der Trainers ist bei Unfällen ausgeschlossen. Für Garderobengegenstände, Bargeld, Wertsachen etc. haftet der Schule nicht. Beschädigt ein Kursteilnehmer Einrichtungen, welche der Schule gehören absichtlich oder böswillig, so hat er den Schaden zu ersetzen. 7. Zahlungsart Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung der gesamte ausstehende Restbetrag unter Einbezug von einer Mahngebühr von Fr. 5,-auf rechtlichem Wege eigefordert werden. Der Kursteilnehmer kann bis zur Swiss Judo School Dave de Vries Breitenegg 305 3474 Rüedisbach +41 76 45 45 916 [email protected] swissjudoschool.ch Begleichung seiner Schuld von den Trainingsbesuchen ausgeschlossen werden. 8. Angebotene Disziplinen Judo Judo für Kinder Judo für Erwachsene Selbstverteidigung Mentales Training Fitness/Crosstraining Personal Coaching 9. Zahlungsart Die Kurskosten sind jeweils zum voraus für 3 Monate zu bezahlen. Der Betrag wird vom der Schule jeweils in Rechnung gestellt. 10.Kurskosten Die Kurskosten pro Quartal (drei Monate) betragen: Kinder bis 16 Jahren Jugendliche 16 – 22 Jahre Erwachsene Fr. 120.— pro Quartal Fr. 135.— pro Quartal Fr. 155.— pro Quartal (Die Swiss Judo School kann bei Anstieg der Unkosten die Beiträge dem Umständen entsprechend anpassen.) 11.Miete Judogi(Judokleider) Fr. 30.—pro Saison(Q3,Q4,Q1,Q2) 12.Kursteilnehmer: Vorname …………………………………………………………………………………… Nachname …………………………………………………………………………………… Strasse …………………………………………………………………………………… PLZ/Ort …………………………………………………………………………………… Geb. Datum …………………………………………………………………………………… Handy Nummer …………………………………………………………………………………… E-Mail Adresse …………………………………………………………………………………… Kursanfang ….. ……………………….. 20…………….. Für die Swiss Judo School Kursteilnehmer ………………………………………… ………………………………………… (Bei minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Swiss Judo School Dave de Vries Breitenegg 305 3474 Rüedisbach +41 76 45 45 916 [email protected] swissjudoschool.ch
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