Bautarifverträge A1_20-16 Bauwirtschaft Rheinland

Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Rundschreiben
Bautarifverträge
A1_20-16
08.12.2016
Bau-Mindestlöhne und gesetzlicher Mindestlohn steigen zum 01.01.2017
Ab dem 1. Januar 2017 gelten höhere Bau-Mindestlöhne nach dem Tarifvertrag zur Regelung
der Mindestlöhne im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. Mai
2013. Bereits seit 1997 gelten allgemeinverbindliche Bau-Mindestlöhne (damals umgerechnet
8,18 € ML West und 7,74 € ML Ost) ohne zeitliche Lücke, doch erstmalig wird ab 1. Januar
2017 ein bundeseinheitlicher unterer Mindestlohn für Werker/Maschinenwerker von 11,30 €
pro Stunde gelten.
Die Bau-Mindestlöhne betragen vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017:
West
Lohngruppe
1
11,30 €
GTL
2
14,70 €
GTL
Berlin
1
11,30 €
GTL
2
14,55 €
GTL
Ost
1
11,30 €
GTL
2
./.
Die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 16. Oktober
2013, die den TV Mindestlohn vom 3. Mai 2013 für allgemeinverbindlich erklärt, tritt nach
dem zugrundeliegenden gut vierjährigen Mindestlohnabschluss am 31. Dezember 2017 außer
Kraft. Der TV Mindestlohn kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende - erstmals
zum 31. Dezember 2017 - gekündigt werden. Dementsprechend werden die Tarifvertragsparteien voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2017 über Struktur und Höhe von Bau-Mindestlöhnen ab dem 1. Januar 2018 beraten und verhandeln.
Mit der Anlage 1 erhalten Sie aktualisierte Übersichten zu den derzeit geltenden allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen und der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit.
Auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit noch 8,50 € steigt zum 1. Januar 2017 auf
8,84 € pro Stunde. Zur Relevanz des gesetzlichen Mindestlohns für die Baubranche (etwa im
Bereich der Praktikanten und "Bullifahrer") und zum Verhältnis der verschiedenen Mindestlöhne zueinander verweisen wir auf die aktualisierte Kurzübersicht "Relevanz des Mindestlohngesetzes für die Bauwirtschaft" (Anlage 2).
Fundstelle: Rundschreiben Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, RS2016-GB1-0084
Ihr Ansprechpartner:
Christina Link
Telefon (06131) 983490