Anforderungsprofil - Internationale Filmschule Köln

Anforderungsprofil zur Stellenausschreibung
W2-Professur für die Inszenierung fiktionaler
Narrative in audiovisuellen Medien (50%)
Bewerbungsfrist: 26.01.2017
Kennziffer: ifs1606
Die Professur ist an der ifs internationale filmschule köln angesiedelt.
Zeitpunkt der Besetzung: 01.09.2017
Allgemeines rechtliches Profil:
Fragen zum Verfahren richten Sie bitte
an:
Stephan Sieper
T: + 49 221-8275-3138
E: [email protected]
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen müssen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 Hochschulgesetz – HG – gegeben sein.
1.
Abgeschlossenes Hochschulstudium;
2.
pädagogische Eignung: Nachweis durch entsprechende Vorbildung bzw.
Überprüfung üblicherweise im einjährigen Probebeamtenverhältnis bzw.
befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis;
3.
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch
die Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Bei fehlender Promotion
sind promotionsadäquate Leistungen durch ein Gutachten einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors nachzuweisen und der
Bewerbung beizufügen.
In künstlerischen Fächern ersetzt die durch eine Professorin oder einen Professor gutachterlich nachgewiesene besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit eine möglicherweise fehlende Promotion und fehlende promotionsadäquate Leistungen. Das Gutachten ist der Bewerbung beizufügen.
In besonderen Ausnahmefällen können die durch eine Professorin oder einen Professor gutachterlich festgestellten hervorragenden fachbezogenen
Leistungen in der Praxis ein fehlendes abgeschlossenes Hochschulstudium,
eine fehlende Promotion und/oder fehlende berufspraktische Erfahrungen
ersetzen.
4.
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer mindestens fünfjährigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit, davon mindestens
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
In künstlerischen Fächern ist der Nachweis durch besondere Leistungen
während einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit zu erbringen, von der
mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden
sein müssen.
Von dem Erfordernis einer berufspraktischen Tätigkeit außerhalb einer
Hochschule kann nur abgewichen werden bei ansonsten habilitationsadäquaten zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen. Diese habilitationsadäquaten Leistungen sind durch ein der Bewerbung beizufügendes Gutachten einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors
nachzuweisen.
Fachliche Fragen zu der Stelle
beantwortet Ihnen gerne:
Simone Stewens
T: + 49 221-920188-202
E: [email protected]
Hochschulabschluss/ Promotion/ Berufspraktische Erfahrungen
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine Promotion
oder promotions-adäquate Leistungen nachzuweisen ist. Eine fehlende Promotion
oder fehlende promotionsadäquate Leistungen können durch den Nachweis der
besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit ersetzt werden. Dies ist durch das
Gutachten eines Professors/einer Professorin zu belegen, das den Bewerbungsunterlagen beizufügen ist. In besonderen Ausnahmefällen können hervorragende
Leistungen in der Praxis ein Hochschulstudium ersetzen. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des § 36 HG NRW.
Fachkompetenzen
Wir erwarten mehrjährige praktische Erfahrung und umfassende Kenntnisse in der
Entwicklung und Realisierung fiktionaler Narrative in audiovisuellen Medien sowie
Interesse an anderen Medien und Kunstformen.
.
Forschungskompetenzen
Ihr Interesse an anderen Kunstformen verbindet sich mit der Bereitschaft zu künstlerisch-wissenschaftlicher Forschung. Wir begrüßen Erfahrungen u.a. in der Drittmitteleinwerbung und in der Organisation wissenschaftlich-künstlerischer Tagungen.
Internationale Kompetenzen
Wir erwarten ein umfassendes Netzwerk in der Medienbranche, wünschenswert
sind zudem nachweisbare internationale Kontakte / Kooperationen.
Didaktische Kompetenzen
Die Lehre in den künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen der ifs beruht
überwiegend auf einer Projekt-Struktur. Lösungsorientiertes und forschendes Lernen gehören zum Studienalltag. Wir wünschen uns Erfahrung mit kompetenzorientierter Lehre durch Lehrtätigkeit an Hochschulen oder in der Weiterbildung. Darüber hinaus erwarten wir Interesse an der Verknüpfung von Theorie und Praxis, um
Lernprozesse zu initiieren und Lernerfolge zu ermöglichen sowie analytische Fähigkeiten und Methodenkompetenz.
Soziale Kompetenzen/Kommunikationskompetenz
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit der Bereitschaft zu fächerübergreifender Kooperation und der Fähigkeit, soziale Kontakte aktiv zu gestalten, sowie Lösungen
gemeinsam und arbeitsteilig zu erarbeiten. Dazu gehören die Kommunikation und
Kooperation mit internen wie externen Einrichtungen sowie die aktive Mitarbeit in
Arbeitsgruppen. Teamfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit sowie die
Fähigkeit zur Selbsthinterfragung sind selbstverständlich.
Fragen zum Verfahren richten Sie bitte
an:
Stephan Sieper
T: + 49 221-8275-3138
E: [email protected]
Gustav-Heinemann-Ufer 54
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Managementkompetenzen
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Organisationskompetenz, strategischem Denken und Führungskompetenz, sowohl in der Entwicklung des eigenen Fachschwerpunktes im Kontext der Hochschule, als auch in fachübergreifender Hinsicht. Gewünscht werden Erfahrungen in der Projektorganisation und die Befähigung zur
Anleitung in der Selbstorganisation.
Die TH Köln legt mit der Ausschreibung und dem Anforderungsprofil fest, welche
Kompetenzen zur erfolgreichen Aufgabenerfüllung der Professur an der TH Köln
vorhanden sein müssen. Diese Kompetenzen werden je nach Ausrichtung der Professur gewichtet und im Auswahlverfahren abgeprüft. Die Vorauswahl erfolgt auf
Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. In der engeren Auswahl werden die
notwendigen Kompetenzen in einer Probelehrveranstaltung und in einem strukturierten Gespräch festgestellt. Die persönliche Vorstellung wird ergänzt durch ein
Gespräch mit einer Personalpsychologin oder einem Personalpsychologen.
Sollten Sie in der engeren Auswahl zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen
werden, werden Sie gebeten, vorab ein schriftliches Lehr- und Forschungskonzept
einzureichen. Nähere Informationen erhalten Sie mit der Einladung zur Probelehrveranstaltung und zum strukturierten Gespräch.
Allgemeine Anforderungen und ergänzende Informationen
Wohnsitz
Die Verlegung des Wohnsitzes als Lebensmittelpunkt an den Hochschulstandort
oder in die nähere Umgebung wird erwartet.
Besoldung
Die Professorenbesoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W 2 der Besoldungsordnung W (Besoldungstabelle NRW und Hinweise zum Familienzuschlag auf
der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung - LBV NRW unter www.lbv.nrw.de). Neben dem Familienzuschlag sieht das Besoldungsrecht
Zulagen (Leistungsbezüge) vor, unter anderem aus Anlass der Berufung, aufgrund
besonderer Leistungen oder auch bei Einwerbung von Drittmitteln (privater Dritter)
für Forschungsvorhaben.
Es gilt die Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO - des Landes NRW
vom 17.12.2004 (GV.NRW. 2004 S. 790) in der aktuell gültigen Fassung. Die TH Köln
hat ergänzend individuelle Regelungen in ihrer Richtlinie zur W-Besoldung getroffen. Informationen zur Ausgestaltung der W-Besoldung siehe Homepage thkoeln.de/besoldung unter Stellenangebote/ Tipps rund um Ihre Bewerbung.
Zusätzlich bieten wir: Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten, eventuell Umzugskostenzuschuss.
Einstellung im Beamtenverhältnis bzw. im privatrechtlichen Dienstverhältnis
Eine Einstellung im Beamtenverhältnis kann nur bei einer Vollzeittätigkeit und bei
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen (unter anderem nach heutiger
Rechtslage bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres). Eine Entscheidung über eine
mögliche Verbeamtung hängt immer vom Einzelfall ab. Deshalb wird empfohlen,
Fragen zum Verfahren richten Sie bitte
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Stephan Sieper
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mit der Teamleitung aus dem Personalbereich der Lehrenden und Assistenzkräfte
persönlichen Kontakt aufzunehmen (Sigrun Weber, Tel. 0221/8275-3120 oder EMail: [email protected]). Bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis
(privatrechtlichen Dienstverhältnis) wird eine Bruttovergütung analog der Besoldungsgruppe W 2 gezahlt. Im Gegensatz zur Beamtenbesoldung werden von der
Angestelltenvergütung die üblichen Sozialabgaben entrichtet.
Nebentätigkeit
Vollzeitprofessur: Nebentätigkeiten sind bis zu acht Stunden wöchentlich nach
dem nordrhein-westfälischen Nebentätigkeitsrecht genehmigungsfähig (z.B. wäre
auf diesem Wege auch ein Praxisbezug aufrechtzuerhalten). Die Ausübung einer
freiberuflichen Tätigkeit in einem Büro unterliegt besonderen Bedingungen nach
den Verwaltungsvorschriften zur Hochschulnebentätigkeitsverordnung.
Teilzeitprofessur: Die Ausübung weiterer, nicht zur Professur gehörender Tätigkeiten unterliegt den nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen.
Hinweise
Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW vorrangig berücksichtigt. Die Bewerbung geeigneter
schwerbehinderter Menschen ist erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und
Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Hochschule erwartet die üblichen Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweise von Schul- und Hochschulabschlüssen,
Verzeichnis abgehaltener Lehrveranstaltungen, Publikations-Verzeichnis, Nachweise der ausgeübten Tätigkeiten. Für nicht in Deutsch verfasste Nachweise sind
zusätzlich beglaubigte Übersetzungen einzureichen.
Bitte senden Sie alle Unterlagen, außer Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, in
Kopie ein, da eine Rücksendung nicht erfolgt. Ausgenommen hiervon sind begleitende Unterlagen, wie Veröffentlichungen in Buchform, CD`s oder Präsentationsmappen. Verzichten Sie bitte darauf, Ihre Bewerbungsunterlagen in einer Bewerbungsmappe zuzusenden. Ausnahmsweise können Sie Ihre Unterlagen auch per EMail einreichen.
Für eventuelle Rückfragen wird die Angabe einer E-Mail-Adresse erbeten.
Fragen zum Verfahren richten Sie bitte
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