1330_OG_Ritter_Benzenhoefer

Leichte Sprache in der Verwaltung
Ein gemeinsames Projekt von:
Leichte Sprache in der Verwaltung
Gliederung:
 1. Vorstellung des Projekts „Leichte Sprache in
der Verwaltung“ (Florian Ritter)
 2. Vorstellung des Projekts „Landratsamt
Ortenaukreis barrierefrei“(Silke Mainl, Carolin
Lehmann)
 3. Argumente für mehr Leichte Sprache in der
Verwaltung (Peter Benzenhöfer, Florian Ritter)
Leichte Sprache in der Verwaltung
1. Vorstellung des Projekts „Leichte
Sprache in der Verwaltung“
(Florian Ritter)
Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache ist eine spezielle Ausdrucksweise des Deutschen,
welche vor allem auf Verständlichkeit abzielt.

Leichte Sprache hilft vielen Menschen Texte besser zu verstehen, da
die Texte nicht kompliziert geschrieben sind.

Leichte Sprache arbeitet mit Bildern, sie begleiten den Text und sollen
diesen besser verständlich machen.

Texte in Leichter Sprache sollen von einer Prüfgruppe geprüft
werden. Sie lesen den Text und prüfen, ob dieser für sie verständlich
ist und damit auch in Leichter Sprache geschrieben wurde.
Was sind die Regeln der Leichten Sprache?

Auswahl der Wörter
Benutzen Sie keine Fremdwörter und Abkürzungen.
Benutzen Sie immer die gleichen Wörter für einen Begriff.
Trenne Sie lange Wörter.

Satzlänge
Schreiben Sie kurze Sätze.
Machen Sie viele Absätze.

Zahlen
Schreiben Sie Ziffern.
Beschreiben Sie die Menge oder den Zeitraum.

Schrift
Benutzen Sie eine große, klare Schrift.
Beispiel im Standardsprache

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform,
bei der behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in
der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienstoder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Budget
bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung
ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind.
(Quelle:
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Pers_Budget/pers_budget_node.html,
Zugriff: 15.11.2016)
Beispielübersetzung in Leichter Sprache
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist ein Geld·betrag.
Er wird vom Amt bezahlt.
Mit dem Geld kann der Mensch mit Behinderung
seine Unterstützung selbst bezahlen.
Er kann selbst bestimmen:

Welche Unterstützung brauche ich?
 Wer soll mich unterstützen?
Hintergründe des Projekts

Der Auftrag des Projekts ergibt sich aus dem
Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention in BadenWürttemberg.
Laufzeit des Projekts:
01.10.2015 – 31.12.2016 (15 Monate)

Hintergründe des Projekts
DIE PROJEKTSCHRITTE
1. Projektschritt

Oktober 2015 – März 2016
Inhalte des Projektschritts:
•
Erhebung im Kreis der Menschen mit Behinderung (persönlich oder
telefonisch)
•
Erhebung im Kreis der verschiedenen Verwaltungen in BadenWürttemberg (mittels eines Fragebogens)
Erhebung im Kreis der Menschen mit Behinderung

Folgende Dokumente wurden bei der Befragung
der Menschen mit Behinderung am häufigsten
genannt:

Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Antrag auf Grundsicherung (SGB XII)
Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB XII)
Bescheide der Rentenversicherung



Erhebung im Kreis der Verwaltungen

Folgende Erkenntnisse konnten bei der Befragung der
Verwaltungen gewonnen werden:

In Dienststellen von knapp 80% der befragten
Verwaltungsmitarbeitenden werden bisher keine eigenen
Dokumente in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.

Der Bedarf an Dokumenten in Leichter Sprache wird von
ca. 90% der befragten Verwaltungsmitarbeitenden
geäußert.
Erhebung im Kreis der Verwaltungen

Für die praktische Anwendung der Leichten Sprache wünschen sich
die befragten Verwaltungsmitarbeitenden zum Beispiel folgende
Unterstützungsmöglichkeiten:

Einen Leitfaden mit Tipps und Anwendungsbeispielen zur Leichten
Sprache
Textbausteine sowie gesamte Texte in Leichter Sprache
Schulungen zur Anwendung von Leichter Sprache



80% der befragten Verwaltungsmitarbeitenden äußerten
Schwierigkeiten bei der Anwendung der Leichten Sprache. Zum
Beispiel in Bezug auf die fehlende Rechtsgültigkeit bei Dokumenten.
2. Projektschritt

März 2016 – Oktober 2016
Inhalte des Projektschritts:
 Erstellung der praxisnahen Handreichung
Federführung: Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe
für Menschen mit Behinderung e. V. und Ministerium für Soziales und
Integration Baden-Württemberg.

Erstellung der wissenschaftlichen Expertise
Federführung: Sprachwissenschaftler der Universität Leipzig und Halle
an der Saale.
Inhalte der Handreichung

Allgemeine Informationen zur Leichten Sprache

Leichte Sprache – Einfache Sprache – Bürgernahe
Sprache. Was ist der Unterschied?

Umsetzungstipps zur Übersetzung von Dokumenten in
Leichter Sprache

Mögliche Schwierigkeiten beim Einsatz von Leichter
Sprache und unsere Lösungsansätze

Anhang mit beispielhaften Übersetzungen von
Verwaltungsdokumenten in Leichte Sprache
Inhalt der wissenschaftlichen Expertise





Verwaltungssprache und spezifische Textsorten
im Rahmen des Verwaltungshandelns
Verwaltungssprache als besondere Fachsprache
Strukturmerkmale der Verwaltungssprache
Textsorten in der Verwaltung
Leichte Sprache – Funktionen und Ausprägungen
3. Projektschritt

Oktober 2016 – November 2016
Inhalte des Projektschritts:
 Erstellung eines Gesamtleitfadens für die
Verwaltungen
3. Projektschritt
Inhalt des Gesamtleitfadens
1. Handreichung
2. Wissenschaftliche Expertise
3. Merkblätter mit unterschiedlichen
Schwerpunkten der Leichten Sprache
4. Musterübersetzungen von Verwaltungstexten
4. Projektschritt

November 2016 – Dezember 2016
Inhalte des Projektschritts:
 Präsentation und Veröffentlichung der
Handreichung
 Fertigstellung und Veröffentlichung des
Gesamtleitfadens
Landratsamt Ortenaukreis barrierefrei
2. Vorstellung des Projekts
„Landratsamt Ortenaukreis barrierefrei“
(Silke Mainl, Carolin Lehmann)
Landratsamt Ortenaukreis:
Barrierefrei?!
Projekt: Verständliche Sprache
Ein Projekt im Rahmen der
Fortbildung
„Kompetent für Inklusion“
Was heißt Barrierefrei?
Warum das Projekt „ Verständliche Sprache“?
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen
Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen
Umwelt sowie von Informationsangeboten,
Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von
Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche
Einschränkungen genutzt und wahrgenommen
werden können. 1
Die „verständliche Sprache“ ist erforderlich um
Barrierefreiheit zu gewährleisten.
1: Quelle: Wikipedia
Warum sollte eine öffentliche Verwaltung barrierefrei
sein?
Die öffentliche Verwaltung wirkt in viele verschiedene
Lebensbereiche aller Bürger - von der Abfallwirtschaft
bis zur KFZ-Zulassungsstelle. Alle Menschen, auch
Menschen mit einer Behinderung, Senioren oder
Menschen mit Migrationshintergrund sollen
ungehinderten Zugang zu allen Leistungen und
Informationen haben.
Landratsamt Ortenaukreis
Barrierefrei ?!
Projekt: Verständliche Sprache
Das Gebäude
Das Internet
Schriftverkehr
Persönlicher Kontakt
Das Gebäude
Kein weiterer Handlungsbedarf!
Internet
Von meinem iPhone gesendet
Beiblatt zum Bewilligungs∙bescheid in verständlicher Sprache
Guten Tag Herr/ Frau…
Ab dem ….. werden Sie von der Lebenshilfe zu Hause betreut. Das Landratsamt bezahlt die
Betreuung für Sie.
Das Landratsamt bezahlt die Betreuung bis zum ……. Wenn Sie dann immer noch Hilfe
brauchen, wird das vorher mit Ihnen und ihren Ansprechpartnern besprochen. Das
Landratsamt bezahlt die Betreuung dann weiter.
Bewilligungs∙bescheid
Das ist ein Brief mit einer Entscheidung vom Amt. Da steht genau drin, welche
Eingliederungs∙hilfe Sie bekommen.
Bewilligungs∙zeitraum
Das sagt ihnen, wie lange Sie die Eingliederungs∙hilfe bekommen.
Mitwirkungs∙pflicht
Mitwirkung ist ein anderes Wort für Mitarbeit. Damit das Landratsamt bezahlt, müssen Sie
mithelfen und mitarbeiten.
Vermögens∙freigrenze
Bei der Vermögens∙freigrenze geht es darum, ob Sie reich oder arm sind. Sie dürfen 2600
Euro gespartes Geld behalten. Sie müssen das Wohnheim selbst bezahlen, wenn Sie mehr
Geld haben.
Wider∙spruch
Sie sind mit dem Bescheid vom Amt nicht einverstanden. Dann können Sie das sagen und
sich wehren. Sagen oder schreiben Sie dem Amt, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie
haben dazu genau 4 Wochen Zeit. Dann muss nochmal geschaut werden, ob das Amt richtig
oder falsch entschieden hat.
3. Argumente für mehr Leichte Sprache in der Verwaltung
3. Argumente für mehr Leichte Sprache
in der Verwaltung
(Peter Benzenhöfer, Florian Ritter)
Argumente für mehr Leichte Sprache in
der Verwaltung
Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln

Sie erreichen mit Dokumenten in Leichter
Sprache eine große Zielgruppe und
ermöglichen einigen Personen überhaupt
erst einen Zugang zu Informationen.
Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln

Dokumente in Leichter Sprache können in
der Regel ohne technische Unterstützung
gelesen werden. Der Zugang ist somit für
alle Menschen sehr niedrigschwellig.
Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln

Die Rückfragen von Seiten der Bürgerinnen
und Bürger werden abnehmen, da ihre
Dokumente nun für alle verständlich und
gut erklärt sind.
VIELEN DANK FÜR DIE
AUFMERKSAMKEIT!
Hinweis: Trotz sorgfältiger Arbeit erhebt der Verfasser / die Verfasserin keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Korrektheit der Daten.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
© Florian Ritter
Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderung e.V. 11/2016