Leichte Sprache in der Verwaltung Ein gemeinsames Projekt von: Leichte Sprache in der Verwaltung Gliederung: 1. Vorstellung des Projekts „Leichte Sprache in der Verwaltung“ (Florian Ritter) 2. Vorstellung des Projekts „Landratsamt Ortenaukreis barrierefrei“(Silke Mainl, Carolin Lehmann) 3. Argumente für mehr Leichte Sprache in der Verwaltung (Peter Benzenhöfer, Florian Ritter) Leichte Sprache in der Verwaltung 1. Vorstellung des Projekts „Leichte Sprache in der Verwaltung“ (Florian Ritter) Was ist Leichte Sprache? Leichte Sprache ist eine spezielle Ausdrucksweise des Deutschen, welche vor allem auf Verständlichkeit abzielt. Leichte Sprache hilft vielen Menschen Texte besser zu verstehen, da die Texte nicht kompliziert geschrieben sind. Leichte Sprache arbeitet mit Bildern, sie begleiten den Text und sollen diesen besser verständlich machen. Texte in Leichter Sprache sollen von einer Prüfgruppe geprüft werden. Sie lesen den Text und prüfen, ob dieser für sie verständlich ist und damit auch in Leichter Sprache geschrieben wurde. Was sind die Regeln der Leichten Sprache? Auswahl der Wörter Benutzen Sie keine Fremdwörter und Abkürzungen. Benutzen Sie immer die gleichen Wörter für einen Begriff. Trenne Sie lange Wörter. Satzlänge Schreiben Sie kurze Sätze. Machen Sie viele Absätze. Zahlen Schreiben Sie Ziffern. Beschreiben Sie die Menge oder den Zeitraum. Schrift Benutzen Sie eine große, klare Schrift. Beispiel im Standardsprache Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienstoder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. (Quelle: http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Pers_Budget/pers_budget_node.html, Zugriff: 15.11.2016) Beispielübersetzung in Leichter Sprache Persönliches Budget Das Persönliche Budget ist ein Geld·betrag. Er wird vom Amt bezahlt. Mit dem Geld kann der Mensch mit Behinderung seine Unterstützung selbst bezahlen. Er kann selbst bestimmen: Welche Unterstützung brauche ich? Wer soll mich unterstützen? Hintergründe des Projekts Der Auftrag des Projekts ergibt sich aus dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in BadenWürttemberg. Laufzeit des Projekts: 01.10.2015 – 31.12.2016 (15 Monate) Hintergründe des Projekts DIE PROJEKTSCHRITTE 1. Projektschritt Oktober 2015 – März 2016 Inhalte des Projektschritts: • Erhebung im Kreis der Menschen mit Behinderung (persönlich oder telefonisch) • Erhebung im Kreis der verschiedenen Verwaltungen in BadenWürttemberg (mittels eines Fragebogens) Erhebung im Kreis der Menschen mit Behinderung Folgende Dokumente wurden bei der Befragung der Menschen mit Behinderung am häufigsten genannt: Antrag auf Feststellung einer Behinderung Antrag auf Grundsicherung (SGB XII) Antrag auf Eingliederungshilfe (SGB XII) Bescheide der Rentenversicherung Erhebung im Kreis der Verwaltungen Folgende Erkenntnisse konnten bei der Befragung der Verwaltungen gewonnen werden: In Dienststellen von knapp 80% der befragten Verwaltungsmitarbeitenden werden bisher keine eigenen Dokumente in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Der Bedarf an Dokumenten in Leichter Sprache wird von ca. 90% der befragten Verwaltungsmitarbeitenden geäußert. Erhebung im Kreis der Verwaltungen Für die praktische Anwendung der Leichten Sprache wünschen sich die befragten Verwaltungsmitarbeitenden zum Beispiel folgende Unterstützungsmöglichkeiten: Einen Leitfaden mit Tipps und Anwendungsbeispielen zur Leichten Sprache Textbausteine sowie gesamte Texte in Leichter Sprache Schulungen zur Anwendung von Leichter Sprache 80% der befragten Verwaltungsmitarbeitenden äußerten Schwierigkeiten bei der Anwendung der Leichten Sprache. Zum Beispiel in Bezug auf die fehlende Rechtsgültigkeit bei Dokumenten. 2. Projektschritt März 2016 – Oktober 2016 Inhalte des Projektschritts: Erstellung der praxisnahen Handreichung Federführung: Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. und Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Erstellung der wissenschaftlichen Expertise Federführung: Sprachwissenschaftler der Universität Leipzig und Halle an der Saale. Inhalte der Handreichung Allgemeine Informationen zur Leichten Sprache Leichte Sprache – Einfache Sprache – Bürgernahe Sprache. Was ist der Unterschied? Umsetzungstipps zur Übersetzung von Dokumenten in Leichter Sprache Mögliche Schwierigkeiten beim Einsatz von Leichter Sprache und unsere Lösungsansätze Anhang mit beispielhaften Übersetzungen von Verwaltungsdokumenten in Leichte Sprache Inhalt der wissenschaftlichen Expertise Verwaltungssprache und spezifische Textsorten im Rahmen des Verwaltungshandelns Verwaltungssprache als besondere Fachsprache Strukturmerkmale der Verwaltungssprache Textsorten in der Verwaltung Leichte Sprache – Funktionen und Ausprägungen 3. Projektschritt Oktober 2016 – November 2016 Inhalte des Projektschritts: Erstellung eines Gesamtleitfadens für die Verwaltungen 3. Projektschritt Inhalt des Gesamtleitfadens 1. Handreichung 2. Wissenschaftliche Expertise 3. Merkblätter mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Leichten Sprache 4. Musterübersetzungen von Verwaltungstexten 4. Projektschritt November 2016 – Dezember 2016 Inhalte des Projektschritts: Präsentation und Veröffentlichung der Handreichung Fertigstellung und Veröffentlichung des Gesamtleitfadens Landratsamt Ortenaukreis barrierefrei 2. Vorstellung des Projekts „Landratsamt Ortenaukreis barrierefrei“ (Silke Mainl, Carolin Lehmann) Landratsamt Ortenaukreis: Barrierefrei?! Projekt: Verständliche Sprache Ein Projekt im Rahmen der Fortbildung „Kompetent für Inklusion“ Was heißt Barrierefrei? Warum das Projekt „ Verständliche Sprache“? Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können. 1 Die „verständliche Sprache“ ist erforderlich um Barrierefreiheit zu gewährleisten. 1: Quelle: Wikipedia Warum sollte eine öffentliche Verwaltung barrierefrei sein? Die öffentliche Verwaltung wirkt in viele verschiedene Lebensbereiche aller Bürger - von der Abfallwirtschaft bis zur KFZ-Zulassungsstelle. Alle Menschen, auch Menschen mit einer Behinderung, Senioren oder Menschen mit Migrationshintergrund sollen ungehinderten Zugang zu allen Leistungen und Informationen haben. Landratsamt Ortenaukreis Barrierefrei ?! Projekt: Verständliche Sprache Das Gebäude Das Internet Schriftverkehr Persönlicher Kontakt Das Gebäude Kein weiterer Handlungsbedarf! Internet Von meinem iPhone gesendet Beiblatt zum Bewilligungs∙bescheid in verständlicher Sprache Guten Tag Herr/ Frau… Ab dem ….. werden Sie von der Lebenshilfe zu Hause betreut. Das Landratsamt bezahlt die Betreuung für Sie. Das Landratsamt bezahlt die Betreuung bis zum ……. Wenn Sie dann immer noch Hilfe brauchen, wird das vorher mit Ihnen und ihren Ansprechpartnern besprochen. Das Landratsamt bezahlt die Betreuung dann weiter. Bewilligungs∙bescheid Das ist ein Brief mit einer Entscheidung vom Amt. Da steht genau drin, welche Eingliederungs∙hilfe Sie bekommen. Bewilligungs∙zeitraum Das sagt ihnen, wie lange Sie die Eingliederungs∙hilfe bekommen. Mitwirkungs∙pflicht Mitwirkung ist ein anderes Wort für Mitarbeit. Damit das Landratsamt bezahlt, müssen Sie mithelfen und mitarbeiten. Vermögens∙freigrenze Bei der Vermögens∙freigrenze geht es darum, ob Sie reich oder arm sind. Sie dürfen 2600 Euro gespartes Geld behalten. Sie müssen das Wohnheim selbst bezahlen, wenn Sie mehr Geld haben. Wider∙spruch Sie sind mit dem Bescheid vom Amt nicht einverstanden. Dann können Sie das sagen und sich wehren. Sagen oder schreiben Sie dem Amt, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie haben dazu genau 4 Wochen Zeit. Dann muss nochmal geschaut werden, ob das Amt richtig oder falsch entschieden hat. 3. Argumente für mehr Leichte Sprache in der Verwaltung 3. Argumente für mehr Leichte Sprache in der Verwaltung (Peter Benzenhöfer, Florian Ritter) Argumente für mehr Leichte Sprache in der Verwaltung Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln Sie erreichen mit Dokumenten in Leichter Sprache eine große Zielgruppe und ermöglichen einigen Personen überhaupt erst einen Zugang zu Informationen. Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln Dokumente in Leichter Sprache können in der Regel ohne technische Unterstützung gelesen werden. Der Zugang ist somit für alle Menschen sehr niedrigschwellig. Argumente für mehr Leichte Sprache im Verwaltungshandeln Die Rückfragen von Seiten der Bürgerinnen und Bürger werden abnehmen, da ihre Dokumente nun für alle verständlich und gut erklärt sind. VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! Hinweis: Trotz sorgfältiger Arbeit erhebt der Verfasser / die Verfasserin keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit der Daten. © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 © Florian Ritter Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. 11/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc