Entgeltordnung - gültig ab 1.2.2017 Lohstraße 13 61118 Bad Vilbel Tel. 06101 98 340 Fax 06101 98 3410 Brunnenstraße 2 61184 Karben Tel. 06039 930 803 Fax 06039 930 803 Musikschule Bad Vilbel und Karben Ermäßigter Tarif für Schüler mit Wohnsitz Bad Vilbel oder Karben Grundfächer Musik für Babys von 0 bis 1 1/2 Jahren Eltern und Kind 1 1/2 - 3 Jahren Musikalische Frühförderung (MFF) von 3 - 4 Jahren Musikalische Früherziehung (MFE) ab 4 Jahren Stichtag 30.6. Musikalische Grundausbildung (MGA) (MFE-Abgänger u. Erstklässler) bis 08/17 Instrumentenkarussell für Erst- und Zweitklässler ab 09/17 Unterrichtsminuten pro Woche Jahresentgelt in € monatliche Rate in € Jahresentgelt in € monatliche Rate in € 30 263,28 21,94 256,20 21,35 45 377,88 31,49 367,80 30,65 45/60 390,84 32,57 380,40 31,70 45/60 377,88 31,49 367,80 30,65 45 45 492,00 41,00 43,16 480,00 504,00 40,00 42,00 71,82 107,73 59,18 45,62 34,83 46,44 838,80 1.258,20 691,20 532,80 406,80 542,40 69,90 104,85 57,60 44,40 33,90 45,20 11,44 11,44 11,44 19,55 19,55 13,73 132,00 132,00 132,00 225,60 225,60 158,40 11,00 11,00 11,00 18,80 18,80 13,20 Hauptfächer (Instrumental- und Vokalunterricht) Einzelunterricht 30 Einzelunterricht 45 2er Gruppenunterricht 45 3er Gruppenunterricht 45 4er - 10er Gruppenunterricht 45 4er - 10er Gruppenunterricht 60 Ergänzungsfächer (Entgeltfrei für Hauptfach- und Grundfachschüler) Kinderchor 45 Minisänger 45 Minisinfoniker, Jungsinfoniker 45 / 60 Vil-harmoniker 90 Erwachsenenchor "Vil-belCanto" 90 Seniorenmusizierkreis "Rondo Antico" 90 Ensembles (Kostenpflichtig) Spielkreise Frauenchor "CanTONia" Musical-Dance Bands Bands Kammermusik (Auf Anfrage ab 3 Teilnehmern) 517,92 861,84 1.292,76 710,16 547,44 417,96 557,28 137,28 137,28 137,28 234,60 234,60 164,76 18,80 18,80 317,04 25,40 244,08 19,80 325,56 26,40 234,60 18,80 Entgelte für spezielle Unterrichtsangebote, u. a. Erwachsenenkurse und Projekte, können abweichen. Einmalig bei Anmeldung Aufnahmegebühr 13,00 € Je nach Instrument € 16,00 - € 50,00 monatlich / Normaltarif = Instrumentenmiete 16,00 € Verwaltungskostenzuschlag Erwachsenenzuschlag Familienermäßigung (auf Grund- und Hauptfächer) Sozialermäßigung Begabtenförderung 45 / 60 75 60 45 60 45 234,60 234,60 19,55 19,55 26,42 20,34 27,13 19,55 225,60 225,60 304,80 237,60 316,80 225,60 Das Entgelt wird per Lastschrift eingezogen. Für alle andere Zahlweisen wird ein monatlicher Zuschlag fällig. Das Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie unter Downloads auf unserer Hompage www.musikschule-bad-vilbel.de 3,50 € Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich das Schulgeld automatisch um 10%. In der Ausbildung stehende SchülerInnen zahlen gegen Nachweis weiterhin das bisherige Unterrichtsentgelt. 10 % Für das 3. Familienmitglied Ab dem 4. Familienmitglied 40 % 60 % Anträge erhalten Sie im Büro Anträge werden von den Lehrkräften gestellt. auf Antrag auf Antrag Wichtige Hinweise - (siehe Rückseite) WICHTIGE HINWEISE Musikschule Bad Vilbel und Karben Sie haben sich/ein Familienmitglied bei der Musikschule Bad Vilbel angemeldet oder beabsichtigen eine Anmeldung. Alle uns vorliegenden schriftlichen Anmeldungen werden in der Warteliste erfasst. Sobald ein Platz frei ist, werden Sie benachrichtigt und der Unterricht kann beginnen. Haben Sie eine Unterrichtsbestätigung erhalten wird der Unterrichtsvertrag für beide Seiten verbindlich, hierzu einige Informationen: 1. Sollten Sie an der Aufnahme des Unterrichts nicht mehr interessiert sein, können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Es fallen keine Kosten an. Wurde bereits am Unterricht teilgenommen, ist die Anmeldegebühr, sowie das Entgelt für die in Anspruch genommenen Stunden fällig. 2. Geht der Widerruf erst nach 14 Tagen bei uns ein, gilt die Kündigungsfrist der Probezeit. Die ersten zwei Unterrichtsmonate gelten als kostenpflichtige Probezeit. In dieser Zeit kann der Unterricht mit einer dreiwöchigen Frist zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. 3. Ansonsten sind Kündigungen nur zum 31.1. und 31.8. jeden Jahres möglich. Die Kündigung erbitten wir frühzeitig, sie muss aber spätestens 6 Wochen vor diesen beiden Terminen im Büro der Musikschule schriftlich vorliegen. Die Bestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich. Ausnahme Instrumentenkarussell: Um allen Beteiligten einen Fortbestand der Kurse zu garantieren, gilt nur die Widerrufsfrist. Danach ist keine Kündigung mehr möglich. Der Kurs endet automatisch nach einem Jahr. Sollte Ihr Kind einmalig verhindert sein, am Unterricht teilzunehmen (z. B: durch Krankheit), teilen Sie dies der Musikschule oder der Lehrkraft bitte möglichst frühzeitig mit. Bei regelmäßiger Verhinderung (z. B. Stundenplanänderung) vereinbaren Sie bitte mit der Lehrkraft einen neuen Unterrichtstermin. Der Unterricht findet während der Schulzeit statt. Maßgeblich ist die Ferienregelung (sowie Feiertage, bewegliche Ferientage, etc.) für Bad Vilbel und Karben. Am letzten Schultag vor den Ferien findet der Unterricht in vollem Umfang statt. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und wird in 12 Monatsraten zu Beginn des lfd. Monats erhoben. Ein Erlass des Schulgeldes für versäumten Unterricht kann nicht gewährt werden (vgl. Abs. 3.2 der Schulordnung). Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Schule zu verantworten haben, mehr als zweimal im Schuljahr (September – August) aus, wird das Entgelt ab dem 3. ausgefallenen Unterrichtstermin auf Antrag erstattet. In besonderen Fällen kann das Entgelt auf Antrag ermäßigt werden. Antragsformulare für Sozialermäßigung sind im Büro erhältlich. Reduziert sich beim instrumentalen Gruppenunterricht die Teilnehmerzahl durch Ausscheiden eines oder mehrerer Schüler, wird die Musikschule den Eltern/Schülern eine neue Unterrichtsform anbieten. Bitte bewahren Sie alle zugesandten Unterlagen sorgfältig gut auf. Die vollständige Schulordnung der Musikschule Bad Vilbel kann im Büro oder auf unserer Hompage eingesehen werden. www.musikschule-bad-vilbel.de Entgeltordnung - (siehe Rückseite)
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