Medienkonferenz Städte und Gemeinden sagen Nein

Stadt Zürich
Finanzdepartement
Departementssekretariat
VZ Werd
Werdstrasse 75
8036 Zürich
Medienkonferenz Städte und Gemeinden sagen Nein zur USR III,
20. Dezember 2016: Rede von Stadtrat Daniel Leupi
Geschätzte Medienschaffende
sehr geehrte Damen und Herren
Ich begrüsse Sie im Namen des Komitees «FinanzdirektorInnen, Stadtpräsidien und Stadtregierungen gegen die USR III» zur heutigen Medienkonferenz.
Dass die Städte und Gemeinden von der USR III stark betroffen sind, wurde bereits verschiedentlich geäussert. Die heutige Medienkonferenz hat zum Ziel, Ihnen die Betroffenheit
der Städte und Gemeinde näher darzulegen und die Folgen direkt aufzuzeigen. Neben mir
darf ich Ihnen vorstellen: Sandrine Salerno, Stadträtin Genf (SP), Vorstandsmitglied der
KSFD; Ursula Wyss, Gemeinderätin Bern (SP); Marco Rupp, Gemeindepräsident Ittigen (BVI
– Bürgervereinigung Ittigen) und Silvia Steidle, Gemeinderätin Biel (FDP) und Vizepräsidentin der KSFD.
Bevor ich auf die Situation der Stadt Zürich im Speziellen zu sprechen komme, will ich Ihnen
drei grundsätzliche Punkte zur USR III aus Sicht der städtischen FinanzdirektorInnenkonferenz darlegen.
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Eine solche Reform auf nationaler Ebene ist notwendig. Dies auch, um die internationale Akzeptanz des Steuerstandorts Schweiz wiederherzustellen. Das eidgenössische Parlament hat die Vorlage des Bundesrats jedoch überladen und eines der drei
Ziele, die Ergiebigkeit für Gemeinden und Kantone, aus den Augen verloren. Die
USR III ist von zu vielen Unsicherheiten geprägt. Etwa, wie sich Massnahmen wie
zinsbereinigte Gewinnsteuer, Patentbox, Abzug für Forschung und Entwicklung und
Kapitalsteuer finanziell auswirken. Vieles erinnert an die USR II. Ich erinnere Sie: damals hat sich der Bundesrat um mehrere Milliarden Franken verschätzt.
Die KSFD hat von Anfang an auf die besondere Situation der Städte und Gemeinden
aufmerksam gemacht, etwa auch in Bezug auf eine adäquate Kompensation der Ausfälle. Unsere Anliegen wurden jedoch im ganzen Vernehmlassungsprozess nicht aufgenommen, zuweilen schlichtweg ignoriert.
Nicht nur Zürich, sondern auch viele andere Städte und Gemeinden sind von der
USR III massiv betroffen. Sie werden im Anschluss an meine Ausführungen weitere
Beispiele hören. Es ist aber klar – kommt die USR III in dieser Form, droht uns eine
Das Finanzdepartement umfasst
Finanzverwaltung, Human Resources Management, Liegenschaftenverwaltung, Organisation und Informatik, Steueramt,
Büro für Wohnbauförderung, Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien, Stiftung für bezahlbare und ökologische
Wohnungen
erhebliche Umverteilung der Steuerlast von den Unternehmungen zu den Privatpersonen.
Nun komme ich zu den erwarteten Einnahmeausfällen der Stadt Zürich. Wir rechnen mit
Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Millionen Franken jährlich ab 2019. 180 bis 200
Millionen allein aufgrund der vom Regierungsrat vorgesehenen Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent. Rund 100 Millionen Franken aufgrund der zusätzlichen Massnahmen wie zinsbereinigte Gewinnsteuer, Lizenzbox, Abzug für Forschung und
Entwicklung und Kapitalsteuer.
Dass der Kanton Zürich alle vom Bund zur Verfügung gestellten Massnahmen umsetzen und
dazu noch den Steuersatz senken will, halte ich für übertrieben. Dies vor allem auch deshalb, weil gerade die betroffenen, bisherigen Statusgesellschaften in Zürich hiervon kaum einen Nutzen haben werden. Begünstigt werden von diesen Massnahmen also primär die anderen, nicht privilegiert besteuerten Unternehmen, die gar nicht im Fokus der USR III stehen.
Es fühlt sich somit an, als fahren wir in einen langen, schwarzen Tunnel, ohne zu wissen, ob
und wo wir auf der anderen Seite raus kommen. Niemand kann verlässliche Zahlen liefern,
wie sich diese Massnahmen tatsächlich auswirken werden. Aber man kann sich darauf verlassen, dass CFO und Treuhandgesellschaften das Beste aus ihrer Sicht daraus machen
werden.
Die Befürworter der Vorlage argumentieren, dass ohne die Anpassung der Steuersätze ein
Exodus an Unternehmen erfolgen wird. Dieses Argument mag womöglich für Basel zutreffen,
das einen sehr hohen Anteil an privilegierten Unternehmen hat. Für viele Städte und Gemeinden trifft dieses Argument aber nicht zu. Im Gegenteil. Auch nicht in Zürich. Die Steuerbelastung ist im ohnehin schon attraktiven Wirtschaftsstandort Zürich nur einer von vielen
Faktoren, die für die Standortfrage von Unternehmungen eine wichtige Rolle spielen. Wir
verzeichnen nach wie vor – trotz heute schon wesentlich höheren Steuersätzen als in Nachbarkantonen wie Zug oder Luzern – hohe Zahlen bei der Zuwanderung von Unternehmungen. Die vorliegende Reform kommt allein jenen Regionen zugute, die heute viele privilegiert
besteuerte Unternehmungen haben. Ja, durch die für alle Unternehmen einheitlichen Steuersätze, welche höher liegen als die bisherigen privilegierten Sätze, werden diese Kantone
und Gemeinden in Bezug auf die zukünftigen Steuererträge in vielen Fällen sogar noch von
höheren Steuererträgen profitieren. Ich frage Sie: Muss dies zulasten jener Kantone und Gemeinden gehen, die bisher in Bezug auf diese Sonderprivilegien grosse Zurückhaltung geübt
haben?
Ich habe eingangs von den Kompensationen an die Städte und Gemeinden gesprochen. Angesichts der erwarteten Einnahmeausfälle decken die vorgesehenen Kompensationen des
Kantons nur einen kleinen Teil unserer Ausfälle; 78 Millionen Franken sind für die Stadt Zürich vorgesehen. Zudem haben die am meisten betroffenen Gemeinden nicht eine Kompensation über den Finanzausgleich erwartet, sondern direkt über den Anteil des Kantons an der
direkten Bundessteuer. Wie der Kanton diese Kompensation genau berechnet hat, wird er
uns in den nächsten Tagen noch darlegen. Mindestens im Kanton wirkt es zudem störend,
dass bestenfalls die Hälfte der Kompensationen den Gemeinden zufliessen soll, obgleich
diese offensichtlich wesentlich höhere Steuerausfälle haben als der Kanton.
Etwas ist aber jetzt schon klar: Mit den vorgesehen Kompensationen lassen sich die Einnahmeverluste kaum wettmachen. Das heisst: Wenn die USR III in der aktuellen Form kommt,
droht nicht nur in der Stadt Zürich, sondern in vielen Teilen der Schweiz eine Verschiebung
der Steuerlast von den Unternehmen zu den Privatpersonen. Zürich wird wie die meisten anderen Gemeinden kaum darum herum kommen, den Steuerfuss erhöhen zu müssen. Privatpersonen und der Mittelstand werden auf Kosten der Unternehmungen die Zeche zahlen
müssen. Dazu kommt, dass ein grosser Teil der Steuergeschenke, also mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr, ins Ausland verschoben werden.
Wie eingangs erwähnt – ich halte die USR III grundsätzlich für angebracht – aber nicht in der
aktuellen Form, wo ganz wenige auf Kosten der grossen Allgemeinheit profitieren. Es gibt
durchaus möglichen Optimierungsspielraum, damit eine Vorlage resultiert, welche auch die
Städte und Gemeinden «zähneknirrschend» mitgetragen werden könnte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe mein Wort nun an Sandrine Salerno.