Sozialarbeiter (bis 7. Januar 2017) - Kreisverwaltung Mainz

Bei der KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw.
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
innerhalb der Abteilung 32 „Sozialplanung/Eingliederungshilfe und Ausbildungsförderung“, im
Fachbereich „Sozialplanung/Eingliederungshilfe“ zu besetzen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst der Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege
übernehmen die sozialraumorientierte Teilhabe- und Hilfeplanung einschließlich der
Teilhabeplanung im Bereich Arbeit und Beschäftigung für nachfolgende Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderungen gem. § 53 SGB XII
- Kinder und Jugendliche mit Leistungsansprüchen sowohl nach § 53 SGB XII und § 35 SGB VIII
- Ältere Menschen mit Leistungsansprüchen der Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
- Beratung von Hilfesuchenden und leistungsberechtigten Personen.
- Mitwirkung im Gesamtplanverfahren § 58 SGB XII / Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII zur
Feststellung des konkreten Hilfebedarfs.
- Fortschreibung und Evaluation von Leistungsabsprachen und Gesamtplänen mit ziel- und
wirkungsorientierter Ausrichtung
- Feststellung von Hilfebedarfen im Bereich der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung der
Neuregelungen durch das PSG II und III
- Fallsteuerung in der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
- Durchführung von Ortsterminen, Hausbesuchen zwecks Beurteilung der Notwendigkeit von Hilfen
(auch in Einrichtungen)
- Vorbereitung und Durchführung von Teilhabekonferenzen / Gesamtplankonferenzen
- Abstimmung der Teilhabeplanung / Hilfeplanung mit anderen Rehabilitationsträgern und
Sozialleistungsträgern sowie dem Sozialpsychiatrischem Dienst
Wir suchen belastbare Mitarbeiter/-innen mit abgeschlossenem Studium und staatlicher
Anerkennung als Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Diplom-Sozialarbeiter/-in oder mit
einem Bachelor im Bereich Pflege und Gesundheitsförderung oder im Pflege- und
Casemanagement oder vergleichbarer Qualifikation mit der Bereitschaft zur kooperativen und
engagierten Mitarbeit und Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise.
Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Führerschein Klasse B sowie die Bereitstellung des privaten
Pkws als Dienstfahrzeug. Die Besetzung der Stellen ist grundsätzlich auch in Teilzeit in Form von
Jobsharing möglich. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und ist
deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Auch Bewerbungen von
Schwerbehinderten sind gerne erwünscht. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund
sind uns willkommen.
Bewerbungen werden bis zum
07.01.2017
elektronisch an [email protected] erbeten.