Bei der KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge innerhalb der Abteilung 32 „Sozialplanung/Eingliederungshilfe und Ausbildungsförderung“, im Fachbereich „Sozialplanung/Eingliederungshilfe“ zu besetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst der Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege übernehmen die sozialraumorientierte Teilhabe- und Hilfeplanung einschließlich der Teilhabeplanung im Bereich Arbeit und Beschäftigung für nachfolgende Zielgruppen: - Menschen mit Behinderungen gem. § 53 SGB XII - Kinder und Jugendliche mit Leistungsansprüchen sowohl nach § 53 SGB XII und § 35 SGB VIII - Ältere Menschen mit Leistungsansprüchen der Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: - Beratung von Hilfesuchenden und leistungsberechtigten Personen. - Mitwirkung im Gesamtplanverfahren § 58 SGB XII / Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII zur Feststellung des konkreten Hilfebedarfs. - Fortschreibung und Evaluation von Leistungsabsprachen und Gesamtplänen mit ziel- und wirkungsorientierter Ausrichtung - Feststellung von Hilfebedarfen im Bereich der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das PSG II und III - Fallsteuerung in der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - Durchführung von Ortsterminen, Hausbesuchen zwecks Beurteilung der Notwendigkeit von Hilfen (auch in Einrichtungen) - Vorbereitung und Durchführung von Teilhabekonferenzen / Gesamtplankonferenzen - Abstimmung der Teilhabeplanung / Hilfeplanung mit anderen Rehabilitationsträgern und Sozialleistungsträgern sowie dem Sozialpsychiatrischem Dienst Wir suchen belastbare Mitarbeiter/-innen mit abgeschlossenem Studium und staatlicher Anerkennung als Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Diplom-Sozialarbeiter/-in oder mit einem Bachelor im Bereich Pflege und Gesundheitsförderung oder im Pflege- und Casemanagement oder vergleichbarer Qualifikation mit der Bereitschaft zur kooperativen und engagierten Mitarbeit und Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise. Voraussetzung für die Tätigkeit ist der Führerschein Klasse B sowie die Bereitstellung des privaten Pkws als Dienstfahrzeug. Die Besetzung der Stellen ist grundsätzlich auch in Teilzeit in Form von Jobsharing möglich. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Auch Bewerbungen von Schwerbehinderten sind gerne erwünscht. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Bewerbungen werden bis zum 07.01.2017 elektronisch an [email protected] erbeten.
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