Primarschulgemeinde Götighofen Einladung zur a.o. Schulgemeindeversammlung Dienstag, 7. Februar 2017 20.00 Uhr Turnhalle Schulhaus Götighofen Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Entscheid über die Bildung einer Volksschulgemeinde 4. Allgemeine Informationen und Umfrage Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen. Eingeladen sind: Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Primarschulgemeinde Götighofen Gäste sind herzlich willkommen, haben aber kein Stimmrecht www.schule-goetighofen.ch Primarschulgemeinde Götighofen 3. Botschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde Sehr geehrte Schulbürgerinnen und Schulbürger An der Schulgemeindeversammlung 2015 haben Sie der Schulbehörde den Auftrag gegeben, Einsitz in einer Projektgruppe zu nehmen, welche den Auftrag hat, eine Abstimmungsbotschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde auszuarbeiten. Die «Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde» zeigt auf, wie eine Volksschulgemeinde aussehen könnte. Die Projektgruppe wollte der Schulbehörde einer Volksschulgemeinde keine verbindlichen Vorgaben machen und so dieser Behörde den nötigen Spielraum für zukünftige Entwicklungen geben. Inhaltlich wurde vor allem auf Erfahrungen von anderen Volksschulgemeinden abgestützt, welche jedoch nicht unbedingt auf die individuellen Verhältnisse aller in unserem Sekkreis beteiligten Schulgemeinden zutreffen. Um die standortspezifischen Auswirkungen aufzeigen zu können, wurde jeder der beteiligten Primarschulgemeinden die Möglichkeit gegeben, eine eigene Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde zu verfassen. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf den Schulstandort Götighofen. Mit dem Beitritt zur VSG wird die Verwaltung der PS Götighofen aufgelöst. Die VSG plant, die Verwaltung zentral in Sulgen (voraussichtlich in der Sekundarschule) zu installieren. Verwaltung wird zentralisiert Die Projektgruppe sieht es als Vorteil, dass die einzelnen Primarschulgemeinden keine eigene Schulbehörde mehr stellen müssen. Es könnte jedoch auch ein Privileg sein, dass wir in Götighofen über eine eigene Schulbehörde verfügen, welche nah am Puls des Geschehens ist und sich ausschliesslich dem Schulstandort Götighofen verpflichtet. Voraussetzung dafür ist aber, dass es auch in Zukunft Persönlichkeiten gibt, die bereit sind, sich als Schulbehördenmitglied aktiv für das Wohl unserer Kinder zu engagieren. Unsere bestehende Schulbehörde wurde in dieser Amtsperiode erneuert und für das Präsidium der PS Götighofen stellt sich anlässlich der Gesamterneuerungswahlen Herr Kurt Bühler zur Wahl. Für den frei werdenden Sitz von Herrn T. Müller hat sich bereits ein Kandidat gemeldet. Die Schulbehörde Götighofen kann folglich auch die nächste Legislatur vollzählig antreten. Unsere langjährige Schulpflegerin Frau Cornelia Schneider hat auf Ende des Rechnungsjahres 2017 ihren Rücktritt erklärt. Die Schulbehörde plant eine Nachfolge, welche zusätzlich zur Schulpflege auch Aufgaben im Bereich Sekretariat übernehmen kann. Für diese Stelle würde ein Büroraum im Schulhaus zur Verfügung gestellt. Die Stelle ist mit ca. 15 Stellenprozenten dotiert. Erfreulicherweise liegt der Schulbehörde für diese Stelle eine sehr qualifizierte Stellenbewerbung vor. Es ist nicht absehbar, dass Götighofen als selbständige Schulgemeinde in Zukunft nicht bestehen kann. Der Schulstandort steht und fällt jedoch mit den Schülerzahlen. Auch in einer VSG gibt es keine Garantien für den Schulstandort Götighofen. In Kradolf besteht noch freier Schulraum und in Sulgen wird ein neuer Kindergarten gebaut. Es ist nicht zu erwarten, dass bei einem Rückgang der Schülerzahlen, Kinder Keine Standortsicherung durch eine VSG 3 Primarschulgemeinde Götighofen nach Götighofen gefahren würden. Es gibt in den umliegenden Volksschulgemeinden Beispiele, wo Aussenstandorte, welche im Alleingang geschlossen worden wären, erhalten wurden. Das ist aber grösstenteils dem Umstand zu verdanken, dass durch eine erhebliche Steigerung der Schülerzahl ein Ausbau der Infrastruktur umgangen werden konnte. Es gibt auch Beispiele, bei welchen trotz VSG Schulstandorte geschlossen wurden. Pädagogische Vielfalt könnte eingeschränkt werden In der Botschaft VSG wird die Absicht deklariert, die pädagogische Vielfalt zu erhalten. Die Ausarbeitung der pädagogischen Modelle soll Sache der neuen Behörde sein. Die Überarbeitung und «Optimierung» der pädagogischen Strukturen wird aber bereits angedacht: Die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Modelle und Angebote sei in die Entwicklungsarbeit der neuen VSG aufzunehmen. Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe könne ein einheitliches pädagogisches Profil über alle Schulstufen hinweg entwickelt werden. Die Stufenübergänge könnten so für das Kind harmonischer gestaltet werden. Ein einheitliches pädagogisches Konzept für Schulen, deren Voraussetzungen unterschiedlicher nicht sein könnten, würde in Götighofen alle pädagogischen Entwicklungen der letzten Jahre in Frage stellen. – Götighofen mit seinem Schulmodell hat andere Bedürfnisse bezüglich Lehrmittel, der Pädagogik und der Weiterbildung seiner Lehrpersonen. – Die heute praktizierte Zusammenarbeit mit gleichgelagerten Schulen und in kantonalen Netzwerken kommt unserer Entwicklungsarbeit besser entgegen und ist mindestens so kostengünstig. – Die Einführung des neuen Lehrplans wurde mit der PSG Sulgen und der PSG Schönenberg-Kradolf gemeinsam angegangen, die finanzielle und personelle Zusammenarbeit konnte auch ohne VSG problemlos geregelt werden. Entwicklungsarbeit- und Weiterbildung laufen harmonisiert, aber unterschiedlich in den Details. – Der Übergang in die Sekundarstufe ist, was Sulgen betrifft, bereits harmonisiert. Der Übertritt der Schüler aus Buchackern in die Sekundarschule Erlen läuft problemlos. Gemeinsame Personal entwicklung ist kein Gewinn Die Aussage, eine grössere Organisation wie die VSG könne eine koordinierte und gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung betreiben und Synergien nutzen, ist unter den geschilderten Gegebenheiten für Götighofen nicht zutreffend. Da wir als Basisstufenstandort andere Bedürfnisse haben, ist eine gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung kein Gewinn. Angebot wird nicht erweitert Dass grössere Schulorganisationen eher in der Lage sind, ein breites, attraktives und innovatives schulisches Angebot zu organisieren und zu finanzieren, ist theoretisch möglich. Praktisch sieht es aber so aus, dass die Gemeinden im Einzugsgebiet der Sek Sulgen wenig anbieten, was Götighofen nicht auch anbietet. Mit Ausnahme vielleicht des Angebots von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und der Schulsozialarbeit. Für diese Angebote besteht heute aber keinen Bedarf, ansonsten würde es angeboten. Es ist gemäss der Botschaft auch in einer VSG nicht vorgesehen, das Angebot in Götighofen zu erweitern. 4 Primarschulgemeinde Götighofen Dank der gebündelten Innovationen bezüglich Finanzen, Organisation und Pädagogik, gepaart mit hoher Motivation bei Behörde und Schulteam, hat unsere Schule in den letzten Jahren viel geleistet und grosse Schritte nach vorn gemacht. Die Schule Götighofen ist sehr beweglich. In einer VSG soll, durch die gewachsene Schüler- und Klassenzahl, eine höhere Flexibilität bei der Klassenbildung, der Pensenplanung und -zuteilung sowie bei der Organisation der schulischen Angebote entstehen. Dies führe auch zu einer höheren Stellensicherheit für Angestellte in der VSG. Fakt heute und morgen ist, dass Kinder und Lehrpersonen fürs Lernen respektive Lehren, die Schulstandorte wechseln müssten, um dieses Potenzial nutzen zu können. Zumindest in den unteren Schulstufen würde dies Bustransporte und entsprechende Kosten mit sich bringen. Als Folge des Projekts «Schule für unsere Kinder – Kinder für unsere Schule» sind wir in der glücklichen Lage, ausserordentliche Einnahmen zu generieren. Die Schulgemeinde Götighofen verfügt heute über einen attraktiven Steuerfuss, ohne dass bei den Mitteln für den Schulbetrieb und die Infrastruktur Abstriche gemacht werden müssen. Höhere Steuerbelastung Wie im Finanzplan der Botschaft der Schulgemeindeversammlung 2016 bereits ausgeführt wurde, plant die Schulbehörde Götighofen, den Steuerfuss ab dem Jahr 2017 auf 54 Steuerprozente zu senken, was einem Gesamtsteuerfuss (inkl. Sekundarschule) von 90 % entspricht. Dieser Steuerfuss sollte über die nächsten Jahre unverändert gehalten werden können. Gleichzeitig könnte mit den absehbaren Überschüssen ein finanzielles Polster für die Zukunft angelegt werden. Die beiden anderen Primarschulgemeinden haben dann einen um 8 Steuerprozente höheren Steuerfuss und bauen gemäss Finanzplan Eigenkapital ab. In einer VSG würde der Steuerfuss ca. 96 % betragen, wobei ebenfalls ein Abbau von Eigenkapital erfolgen wird. Die Steuerzahler der Primarschule Götighofen müssten in einer VSG einen um 6 Steuerprozent höheren Steuerfuss leisten. Noch grösser ist die Differenz, wenn die notwendigen Steuerfüsse, welche den Aufoder Abbau von Eigenkapital mitberücksichtigen, verglichen werden. Im Jahr 2018 würde die Differenz zwischen dem notwendigen Steuersatz der PS Götighofen und einer VSG 12 Steuerprozente betragen. Ab 2019 würde sich die Differenz gemäss Prognose bei ca. 3 bis 8 Steuerprozenten einpendeln, wobei eine Prognose über mehrere Jahre mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Unter www.schule-goetighofen.ch können der Finanzplan, die Investitionsplanung und die Prognose der Schülerzahlen der PS Götighofen eingesehen werden. Die PS Götighofen nimmt durch Mieteinnahmen aus dem alten Schulhaus netto ca. Fr. 60 000.–/p. a. ein. Durch eine Vereinbarung beim Baulandverkauf stehen der S chule Götighofen während der nächsten sieben Jahre zudem je Fr. 20 000.– an ausserordentlicher Schulgeldentschädigung zur Verfügung. Sondereinnahmen stehen nicht mehr dem Schulstandort Götighofen zur Verfügung 5 Primarschulgemeinde Götighofen In einer VSG ist eine Besitzstandwahrung einzelner Gemeinden (auch für eine Übergangszeit) nicht möglich. Bei der Gründung einer VSG werden sämtliche Rechte und Pflichten, das gesamte Vermögen wie auch alle Schulden, alle Liegenschaften, Erträge und Lasten der bisherigen Schulgemeinden in die zu bildende VSG übertragen und sollen allen Beteiligten gleichermassen zugutekommen bzw. von ihnen getragen werden. Die Schulgemeinde Götighofen müsste somit bei einem wesentlich höheren Steuerfuss auf jährliche Einnahmen von ca. Fr. 80 000.– verzichten. Ein Steuerprozent entspricht in unserer Schulgemeinde rund Fr. 7600.–. Es kann argumentiert werden, dass durch das grössere Gebilde einer VSG die finanzielle Sicherheit der Primarschule Götighofen zunimmt. Ein Schüler mehr oder weniger bedeutet ca. 2 Steuerprozente mehr oder weniger Einnahmen für unsere kleine Schulgemeinde. Wenn man jedoch die Steuerdifferenz im Vergleich zur VSG betrachtet, kann Götighofen auch mit 3 Schülern weniger als gerechnet noch existieren (ca. 46 Schüler), ohne wesentlich höhere Steuern als in einer VSG zu bezahlen. Mit seiner heute hohen Finanz- und Innovationskraft kann Götighofen auch mit einigen Schülern weniger als heute bestehen. Informationsveranstaltung Am 18. Januar 2017 wird um 20.00 Uhr in der Turnhalle der Schule Götighofen eine Informationsveranstaltung zur Bildung einer Volksschulgemeinde durchgeführt werden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Abstimmungsempfehlung Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile empfiehlt die Schulbehörde der Primarschule Götighofen einstimmig, den Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen zu einer Volksschulgemeinde, abzulehnen. Schulbehörde PSG Götighofen Abstimmungsfrage: Wollen Sie dem Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen zustimmen und somit die Gründung einer gleichnamigen Volksschulgemeinde einleiten? 6 Stimmrechtsausweis Primarschulgemeinde Götighofen Schulgemeindeversammlung vom Dienstag, 7. Februar 2017, 20.00 Uhr in der Turnhalle der Schule Götighofen Schulstrasse 20, 8583 Götighofen Bitte zur Versammlung mitbringen! Schule Götighofen Schulstrasse 20 8583 Götighofen
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