Einladung zur a.o. Schulgemeindeversammlung Traktanden

Primarschulgemeinde Götighofen
Einladung zur a.o. Schulgemeindeversammlung
Dienstag, 7. Februar 2017
20.00 Uhr
Turnhalle Schulhaus Götighofen
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Entscheid über die Bildung einer Volksschulgemeinde
4. Allgemeine Informationen und Umfrage
Im Anschluss an die Versammlung sind
alle Anwesenden zum Apéro eingeladen.
Eingeladen sind:
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
der Primarschulgemeinde Götighofen
Gäste sind herzlich willkommen,
haben aber kein Stimmrecht
www.schule-goetighofen.ch
Primarschulgemeinde Götighofen
3. Botschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde
Sehr geehrte Schulbürgerinnen und Schulbürger
An der Schulgemeindeversammlung 2015 haben Sie der Schulbehörde den Auftrag
gegeben, Einsitz in einer Projektgruppe zu nehmen, welche den Auftrag hat, eine
­Abstimmungsbotschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde auszuarbeiten.
Die «Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde» zeigt auf, wie eine Volksschulgemeinde aussehen könnte. Die Projektgruppe wollte der Schulbehörde einer
Volksschulgemeinde keine verbindlichen Vorgaben machen und so dieser Behörde
den nötigen Spielraum für zukünftige Entwicklungen geben. Inhaltlich wurde vor allem auf Erfahrungen von anderen Volksschulgemeinden abgestützt, welche jedoch
nicht unbedingt auf die individuellen Verhältnisse aller in unserem Sekkreis beteiligten Schulgemeinden zutreffen. Um die standortspezifischen Auswirkungen aufzeigen
zu können, wurde jeder der beteiligten Primarschulgemeinden die Möglichkeit gegeben, eine eigene Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde zu verfassen.
Nachfolgende Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf den Schulstandort
­Götighofen.
Mit dem Beitritt zur VSG wird die Verwaltung der PS Götighofen aufgelöst. Die VSG
plant, die Verwaltung zentral in Sulgen (voraussichtlich in der Sekundarschule) zu
­installieren.
Verwaltung wird zentralisiert
Die Projektgruppe sieht es als Vorteil, dass die einzelnen Primarschulgemeinden keine eigene Schulbehörde mehr stellen müssen. Es könnte jedoch auch ein Privileg
sein, dass wir in Götighofen über eine eigene Schulbehörde verfügen, welche nah
am Puls des Geschehens ist und sich ausschliesslich dem Schulstandort Götighofen
verpflichtet. Voraussetzung dafür ist aber, dass es auch in Zukunft Persönlichkeiten
gibt, die bereit sind, sich als Schulbehördenmitglied aktiv für das Wohl unserer Kinder
zu ­engagieren.
Unsere bestehende Schulbehörde wurde in dieser Amtsperiode erneuert und für das
Präsidium der PS Götighofen stellt sich anlässlich der Gesamterneuerungswahlen
Herr Kurt Bühler zur Wahl. Für den frei werdenden Sitz von Herrn T. Müller hat sich
bereits ein Kandidat gemeldet. Die Schulbehörde Götighofen kann folglich auch die
nächste Legislatur vollzählig antreten.
Unsere langjährige Schulpflegerin Frau Cornelia Schneider hat auf Ende des Rechnungsjahres 2017 ihren Rücktritt erklärt. Die Schulbehörde plant eine Nachfolge,
welche zusätzlich zur Schulpflege auch Aufgaben im Bereich Sekretariat übernehmen
kann. Für diese Stelle würde ein Büroraum im Schulhaus zur Verfügung gestellt. Die
Stelle ist mit ca. 15 Stellenprozenten dotiert. Erfreulicherweise liegt der Schulbehörde
für diese Stelle eine sehr qualifizierte Stellenbewerbung vor.
Es ist nicht absehbar, dass Götighofen als selbständige Schulgemeinde in Zukunft
nicht bestehen kann. Der Schulstandort steht und fällt jedoch mit den Schülerzahlen. Auch in einer VSG gibt es keine Garantien für den Schulstandort Götighofen. In
Kradolf besteht noch freier Schulraum und in Sulgen wird ein neuer Kindergarten gebaut. Es ist nicht zu erwarten, dass bei einem Rückgang der Schülerzahlen, Kinder
Keine Standortsicherung
durch eine VSG
3
Primarschulgemeinde Götighofen
nach Götighofen gefahren würden. Es gibt in den umliegenden Volksschulgemeinden
Beispiele, wo Aussenstandorte, welche im Alleingang geschlossen worden wären, erhalten wurden. Das ist aber grösstenteils dem Umstand zu verdanken, dass durch eine
erhebliche Steigerung der Schülerzahl ein Ausbau der Infrastruktur umgangen werden konnte. Es gibt auch Beispiele, bei welchen trotz VSG Schulstandorte geschlossen
wurden.
Pädagogische Vielfalt könnte
eingeschränkt werden
In der Botschaft VSG wird die Absicht deklariert, die pädagogische Vielfalt zu erhalten.
Die Ausarbeitung der pädagogischen Modelle soll Sache der neuen Behörde sein. Die
Überarbeitung und «Optimierung» der pädagogischen Strukturen wird aber bereits
angedacht: Die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Modelle und Angebote
sei in die Entwicklungsarbeit der neuen VSG aufzunehmen. Vom Kindergarten bis zur
Sekundarstufe könne ein einheitliches pädagogisches Profil über alle Schulstufen hinweg entwickelt werden. Die Stufenübergänge könnten so für das Kind harmonischer
gestaltet werden.
Ein einheitliches pädagogisches Konzept für Schulen, deren Voraussetzungen unterschiedlicher nicht sein könnten, würde in Götighofen alle pädagogischen Entwicklungen der letzten Jahre in Frage stellen.
– Götighofen mit seinem Schulmodell hat andere Bedürfnisse bezüglich Lehrmittel,
der Pädagogik und der Weiterbildung seiner Lehrpersonen.
– Die heute praktizierte Zusammenarbeit mit gleichgelagerten Schulen und in kantonalen Netzwerken kommt unserer Entwicklungsarbeit besser entgegen und ist
mindestens so kostengünstig.
– Die Einführung des neuen Lehrplans wurde mit der PSG Sulgen und der PSG Schönenberg-Kradolf gemeinsam angegangen, die finanzielle und personelle Zusammenarbeit konnte auch ohne VSG problemlos geregelt werden. Entwicklungsarbeit- und Weiterbildung laufen harmonisiert, aber unterschiedlich in den Details.
– Der Übergang in die Sekundarstufe ist, was Sulgen betrifft, bereits harmonisiert. Der
Übertritt der Schüler aus Buchackern in die Sekundarschule Erlen läuft problemlos.
Gemeinsame Personal­
entwicklung ist kein Gewinn
Die Aussage, eine grössere Organisation wie die VSG könne eine koordinierte und
gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung betreiben und Synergien
nutzen, ist unter den geschilderten Gegebenheiten für Götighofen nicht zutreffend.
Da wir als Basisstufenstandort andere Bedürfnisse haben, ist eine gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung kein Gewinn.
Angebot wird nicht erweitert
Dass grössere Schulorganisationen eher in der Lage sind, ein breites, attraktives und
innovatives schulisches Angebot zu organisieren und zu finanzieren, ist theoretisch
möglich. Praktisch sieht es aber so aus, dass die Gemeinden im Einzugsgebiet der Sek
Sulgen wenig anbieten, was Götighofen nicht auch anbietet. Mit Ausnahme vielleicht
des Angebots von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und der Schulsozialarbeit. Für diese Angebote besteht heute aber keinen Bedarf, ansonsten würde es angeboten. Es ist
gemäss der Botschaft auch in einer VSG nicht vorgesehen, das Angebot in Götighofen
zu erweitern.
4
Primarschulgemeinde Götighofen
Dank der gebündelten Innovationen bezüglich Finanzen, Organisation und Pädagogik, gepaart mit hoher Motivation bei Behörde und Schulteam, hat unsere Schule in
den letzten Jahren viel geleistet und grosse Schritte nach vorn gemacht. Die Schule
Götighofen ist sehr beweglich.
In einer VSG soll, durch die gewachsene Schüler- und Klassenzahl, eine höhere Flexibilität bei der Klassenbildung, der Pensenplanung und -zuteilung sowie bei der Organisation der schulischen Angebote entstehen. Dies führe auch zu einer höheren
Stellensicherheit für Angestellte in der VSG.
Fakt heute und morgen ist, dass Kinder und Lehrpersonen fürs Lernen respektive Lehren, die Schulstandorte wechseln müssten, um dieses Potenzial nutzen zu können.
Zumindest in den unteren Schulstufen würde dies Bustransporte und entsprechende
Kosten mit sich bringen.
Als Folge des Projekts «Schule für unsere Kinder – Kinder für unsere Schule» sind wir in
der glücklichen Lage, ausserordentliche Einnahmen zu generieren. Die Schulgemeinde Götighofen verfügt heute über einen attraktiven Steuerfuss, ohne dass bei den
Mitteln für den Schulbetrieb und die Infrastruktur Abstriche gemacht werden müssen.
Höhere Steuerbelastung
Wie im Finanzplan der Botschaft der Schulgemeindeversammlung 2016 bereits ausgeführt wurde, plant die Schulbehörde Götighofen, den Steuerfuss ab dem Jahr 2017
auf 54 Steuerprozente zu senken, was einem Gesamtsteuerfuss (inkl. Sekundarschule)
von 90 % entspricht.
Dieser Steuerfuss sollte über die nächsten Jahre unverändert gehalten werden können. Gleichzeitig könnte mit den absehbaren Überschüssen ein finanzielles Polster für
die Zukunft angelegt werden.
Die beiden anderen Primarschulgemeinden haben dann einen um 8 Steuerprozente höheren Steuerfuss und bauen gemäss Finanzplan Eigenkapital ab. In einer VSG
würde der Steuerfuss ca. 96 % betragen, wobei ebenfalls ein Abbau von Eigenkapital
erfolgen wird. Die Steuerzahler der Primarschule Götighofen müssten in einer VSG
einen um 6 Steuerprozent höheren Steuerfuss leisten.
Noch grösser ist die Differenz, wenn die notwendigen Steuerfüsse, welche den Aufoder Abbau von Eigenkapital mitberücksichtigen, verglichen werden.
Im Jahr 2018 würde die Differenz zwischen dem notwendigen Steuersatz der PS Götighofen und einer VSG 12 Steuerprozente betragen. Ab 2019 würde sich die Differenz
gemäss Prognose bei ca. 3 bis 8 Steuerprozenten einpendeln, wobei eine Prognose
über mehrere Jahre mit vielen Unsicherheiten behaftet ist.
Unter www.schule-goetighofen.ch können der Finanzplan, die Investitionsplanung
und die Prognose der Schülerzahlen der PS Götighofen eingesehen werden.
Die PS Götighofen nimmt durch Mieteinnahmen aus dem alten Schulhaus netto ca.
Fr. 60 000.–/p. a. ein. Durch eine Vereinbarung beim Baulandverkauf stehen der S­ chule
Götighofen während der nächsten sieben Jahre zudem je Fr. 20 000.– an ausserordentlicher Schulgeldentschädigung zur Verfügung.
Sondereinnahmen stehen
nicht mehr dem Schulstandort
Götighofen zur Verfügung
5
Primarschulgemeinde Götighofen
In einer VSG ist eine Besitzstandwahrung einzelner Gemeinden (auch für eine Übergangszeit) nicht möglich. Bei der Gründung einer VSG werden sämtliche Rechte und
Pflichten, das gesamte Vermögen wie auch alle Schulden, alle Liegenschaften, Erträge und Lasten der bisherigen Schulgemeinden in die zu bildende VSG übertragen
und sollen allen Beteiligten gleichermassen zugutekommen bzw. von ihnen getragen
werden.
Die Schulgemeinde Götighofen müsste somit bei einem wesentlich höheren Steuerfuss auf jährliche Einnahmen von ca. Fr. 80 000.– verzichten. Ein Steuerprozent entspricht in unserer Schulgemeinde rund Fr. 7600.–.
Es kann argumentiert werden, dass durch das grössere Gebilde einer VSG die finanzielle Sicherheit der Primarschule Götighofen zunimmt. Ein Schüler mehr oder weniger bedeutet ca. 2 Steuerprozente mehr oder weniger Einnahmen für unsere kleine
Schulgemeinde. Wenn man jedoch die Steuerdifferenz im Vergleich zur VSG betrachtet, kann Götighofen auch mit 3 Schülern weniger als gerechnet noch existieren (ca.
46 Schüler), ohne wesentlich höhere Steuern als in einer VSG zu bezahlen. Mit seiner
heute hohen Finanz- und Innovationskraft kann Götighofen auch mit einigen Schülern weniger als heute bestehen.
Informationsveranstaltung
Am 18. Januar 2017 wird um 20.00 Uhr in der Turnhalle der Schule Götighofen eine
Informationsveranstaltung zur Bildung einer Volksschulgemeinde durchgeführt werden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Abstimmungsempfehlung
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile empfiehlt die Schulbehörde der Primarschule Götighofen einstimmig, den Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden
Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen zu einer Volksschulgemeinde, abzulehnen.
Schulbehörde PSG Götighofen
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie dem Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen zustimmen und somit die Gründung einer gleichnamigen Volksschulgemeinde einleiten?
6
Stimmrechtsausweis
Primarschulgemeinde Götighofen
Schulgemeindeversammlung
vom Dienstag, 7. Februar 2017, 20.00 Uhr
in der Turnhalle der Schule Götighofen
Schulstrasse 20, 8583 Götighofen
Bitte zur Versammlung mitbringen!
Schule Götighofen
Schulstrasse 20
8583 Götighofen