Stellungnahme Primarschule Götighofen

3. BOTSCHAFT ZUR BILDUNG EINER VOLKSSCHULGEMEINDE
Sehr geehrte Schulbürgerinnen und Schulbürger
An der Schulgemeindeversammlung 2015 haben Sie der Schulbehörde den Auftrag gegeben, Einsitz
in einer Projektgruppe zu nehmen, welche den Auftrag hat, eine Abstimmungsbotschaft zur Bildung
einer Volksschulgemeinde auszuarbeiten.
Die „Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde“ zeigt auf, wie eine Volksschulgemeinde
aussehen könnte. Die Projektgruppe wollte der Schulbehörde einer Volksschulgemeinde keine
verbindlichen Vorgaben machen und so dieser Behörde den nötigen Spielraum für zukünftige
Entwicklungen geben. Inhaltlich wurde vor allem auf Erfahrungen von anderen Volksschulgemeinden
abgestützt, welche jedoch nicht unbedingt auf die individuellen Verhältnisse aller in unserem Sekkreis
beteiligten Schulgemeinden zutreffen. Um die standortspezifischen Auswirkungen aufzeigen zu
können, wurde jeder der beteiligten Primarschulgemeinden die Möglichkeit gegeben, eine eigene
Botschaft zur Gründung einer Volksschulgemeinde zu verfassen. Nachfolgende Ausführungen
beziehen sich ausschliesslich auf den Schulstandort Götighofen.
Verwaltung wird zentralisiert
Mit dem Beitritt zur VSG wird die Verwaltung der PS Götighofen aufgelöst. Die VSG plant, die
Verwaltung zentral in Sulgen (voraussichtlich in der Sekundarschule) zu installieren.
Die Projektgruppe sieht es als Vorteil, dass die einzelnen Primarschulgemeinden keine eigene
Schulbehörde mehr stellen müssen. Es könnte jedoch auch ein Privileg sein, dass wir in Götighofen
über eine eigene Schulbehörde verfügen, welche nah am Puls des Geschehens ist und sich
ausschliesslich dem Schulstandort Götighofen verpflichtet. Voraussetzung dafür ist aber, dass es auch
in Zukunft Persönlichkeiten gibt, die bereit sind, sich als Schulbehördenmitglied aktiv für das Wohl
unserer Kinder zu engagieren.
Unsere bestehende Schulbehörde wurde in dieser Amtsperiode erneuert und für das Präsidium der
PS Götighofen stellt sich anlässlich der Gesamterneuerungswahlen Herr Kurt Bühler zur Wahl. Für
den frei werdenden Sitz von Herrn T. Müller hat sich bereits ein Kandidat gemeldet. Die Schulbehörde
Götighofen kann folglich auch die nächste Legislatur vollzählig antreten.
Unsere langjährige Schulpflegerin Frau Cornelia Schneider hat auf Ende des Rechnungsjahres 2017
ihren Rücktritt erklärt. Die Schulbehörde plant eine Nachfolge, welche zusätzlich zur Schulpflege auch
Aufgaben im Bereich Sekretariat übernehmen kann. Für diese Stelle würde ein Büroraum im
Schulhaus zur Verfügung gestellt. Die Stelle ist mit ca. 15 Stellenprozenten dotiert. Erfreulicherweise
liegt der Schulbehörde für diese Stelle eine sehr qualifizierte Stellenbewerbung vor.
Keine Standortsicherung durch eine VSG
Es ist nicht absehbar, dass Götighofen als selbständige Schulgemeinde in Zukunft nicht bestehen
kann. Der Schulstandort steht und fällt jedoch mit den Schülerzahlen. Auch in einer VSG gibt es keine
Garantien für den Schulstandort Götighofen. In Kradolf besteht noch freier Schulraum und in Sulgen
wird ein neuer Kindergarten gebaut. Es ist nicht zu erwarten, dass bei einem Rückgang der
Schülerzahlen, Kinder nach Götighofen gefahren würden. Es gibt in den umliegenden
Volksschulgemeinden Beispiele, wo Aussenstandorte, welche im Alleingang geschlossen worden
wären, erhalten wurden. Das ist aber grösstenteils dem Umstand zu verdanken, dass durch eine
erhebliche Steigerung der Schülerzahl ein Ausbau der Infrastruktur umgangen werden konnte. Es gibt
auch Beispiele, bei welchen trotz VSG Schulstandorte geschlossen wurden.
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Pädagogische Vielfalt könnte eingeschränkt werden
In der Botschaft VSG wird die Absicht deklariert, die pädagogische Vielfalt zu erhalten. Die
Ausarbeitung der pädagogischen Modelle soll Sache der neuen Behörde sein. Die Überarbeitung und
''Optimierung'' der pädagogischen Strukturen wird aber bereits angedacht: Die inhaltliche
Ausgestaltung der pädagogischen Modelle und Angebote sei in die Entwicklungsarbeit der neuen
VSG aufzunehmen. Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe könne ein einheitliches pädagogisches
Profil über alle Schulstufen hinweg entwickelt werden. Die Stufenübergänge könnten so für das Kind
harmonischer gestaltet werden.
Ein einheitliches pädagogisches Konzept für Schulen, deren Voraussetzungen unterschiedlicher nicht
sein könnten, würde in Götighofen alle pädagogischen Entwicklungen der letzten Jahre in Frage
stellen.
•
Götighofen mit seinem Schulmodell hat andere Bedürfnisse bezüglich Lehrmittel, der
Pädagogik und der Weiterbildung seiner Lehrpersonen.
•
Die heute praktizierte Zusammenarbeit mit gleichgelagerten Schulen und in kantonalen
Netzwerken kommt unserer Entwicklungsarbeit besser entgegen und ist mindestens so
kostengünstig.
•
Die Einführung des neuen Lehrplans wurde mit der PSG Sulgen und der PSG SchönenbergKradolf gemeinsam angegangen, die finanzielle und personelle Zusammenarbeit konnte auch
ohne VSG problemlos geregelt werden. Entwicklungsarbeit- und Weiterbildung laufen
harmonisiert, aber unterschiedlich in den Details.
•
Der Übergang in die Sekundarstufe ist, was Sulgen betrifft, bereits harmonisiert. Der Übertritt
der Schüler aus Buchackern in die Sekundarschule Erlen läuft problemlos.
Gemeinsame Personalentwicklung ist kein Gewinn
Die Aussage, eine grössere Organisation wie die VSG könne eine koordinierte und gebündelte
Personalentwicklung und Personalförderung betreiben und Synergien nutzen, ist unter den
geschilderten Gegebenheiten für Götighofen nicht zutreffend. Da wir als Basisstufenstandort andere
Bedürfnisse haben, ist eine gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung kein Gewinn.
Angebot wird nicht erweitert
Dass grössere Schulorganisationen eher in der Lage sind, ein breites, attraktives und innovatives
schulisches Angebot zu organisieren und zu finanzieren, ist theoretisch möglich. Praktisch sieht es
aber so aus, dass die Gemeinden im Einzugsgebiet der Sek Sulgen wenig anbieten, was Götighofen
nicht auch anbietet. Mit Ausnahme vielleicht des Angebots von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und
der Schulsozialarbeit. Für diese Angebote besteht heute aber keinen Bedarf, ansonsten würde es
angeboten. Es ist gemäss der Botschaft auch in einer VSG nicht vorgesehen, das Angebot in
Götighofen zu erweitern.
Dank der gebündelten Innovationen bezüglich Finanzen, Organisation und Pädagogik, gepaart mit
hoher Motivation bei Behörde und Schulteam, hat unsere Schule in den letzten Jahren viel geleistet
und grosse Schritte nach vorn gemacht. Die Schule Götighofen ist sehr beweglich.
In einer VSG soll, durch die gewachsene Schüler- und Klassenzahl, eine höhere Flexibilität bei der
Klassenbildung, der Pensenplanung und -zuteilung sowie bei der Organisation der schulischen
Angebote entstehen. Dies führe auch zu einer höheren Stellensicherheit für Angestellte in der VSG.
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Fakt heute und morgen ist, dass Kinder und Lehrpersonen fürs Lernen respektive Lehren, die
Schulstandorte wechseln müssten, um dieses Potenzial nutzen zu können. Zumindest in den unteren
Schulstufen würde dies Bustransporte und entsprechende Kosten mit sich bringen.
Höhere Steuerbelastung
Als Folge des Projekts „Schule für unsere Kinder – Kinder für unsere Schule“ sind wir in der
glücklichen Lage, ausserordentliche Einnahmen zu generieren. Die Schulgemeinde Götighofen
verfügt heute über einen attraktiven Steuerfuss, ohne dass bei den Mitteln für den Schulbetrieb und
die Infrastruktur Abstriche gemacht werden müssen.
Wie im Finanzplan der Botschaft der Schulgemeindeversammlung 2016 bereits ausgeführt wurde,
plant die Schulbehörde Götighofen, den Steuerfuss ab dem Jahr 2017 auf 54 Steuerprozente zu
senken, was einem Gesamtsteuerfuss (inkl. Sekundarschule) von 90% entspricht.
Dieser Steuerfuss sollte über die nächsten Jahre unverändert gehalten werden können. Gleichzeitig
könnte mit den absehbaren Überschüssen ein finanzielles Polster für die Zukunft angelegt werden.
Die beiden anderen Primarschulgemeinden haben dann einen um 8 Steuerprozente höheren
Steuerfuss und bauen gemäss Finanzplan Eigenkapital ab. In einer VSG würde der Steuerfuss ca. 96
% betragen, wobei ebenfalls ein Abbau von Eigenkapital erfolgen wird. Die Steuerzahler der
Primarschule Götighofen müssten in einer VSG einen um 6 Steuerprozent höheren Steuerfuss leisten.
Noch grösser ist die Differenz, wenn die notwendigen Steuerfüsse, welche den Auf- oder Abbau von
Eigenkapital mitberücksichtigen, verglichen werden.
Im Jahr 2018 würde die Differenz zwischen dem notwendigen Steuersatz der PS Götighofen und einer
VSG 12 Steuerprozente betragen. Ab 2019 würde sich die Differenz gemäss Prognose bei ca. 3 bis 8
Steuerprozenten einpendeln, wobei eine Prognose über mehrere Jahre mit vielen Unsicherheiten
behaftet ist.
Unter www.schule-goetighofen.ch können der Finanzplan, die Investitionsplanung und die Prognose
der Schülerzahlen der PS Götighofen eingesehen werden.
Sondereinnahmen stehen nicht mehr dem Schulstandort Götighofen zur Verfügung
Die PS Götighofen nimmt durch Mieteinnahmen aus dem alten Schulhaus netto ca. Fr. 60'000.--/p.a.
ein. Durch eine Vereinbarung beim Baulandverkauf stehen der Schule Götighofen während der
nächsten sieben Jahre zudem je Fr. 20'000.-- an ausserordentlicher Schulgeldentschädigung zur
Verfügung.
In einer VSG ist eine Besitzstandwahrung einzelner Gemeinden (auch für eine Übergangszeit) nicht
möglich. Bei der Gründung einer VSG werden sämtliche Rechte und Pflichten, das gesamte
Vermögen wie auch alle Schulden, alle Liegenschaften, Erträge und Lasten der bisherigen
Schulgemeinden in die zu bildende VSG übertragen und sollen allen Beteiligten gleichermassen
zugutekommen bzw. von ihnen getragen werden.
Die Schulgemeinde Götighofen müsste somit bei einem wesentlich höheren Steuerfuss auf jährliche
Einnahmen von ca. Fr. 80‘000.- verzichten. Ein Steuerprozent entspricht in unserer Schulgemeinde
rund Fr. 7‘600.--.
Es kann argumentiert werden, dass durch das grössere Gebilde einer VSG die finanzielle Sicherheit
der Primarschule Götighofen zunimmt. Ein Schüler mehr oder weniger bedeutet ca. 2 Steuerprozente
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mehr oder weniger Einnahmen für unsere kleine Schulgemeinde. Wenn man jedoch die
Steuerdifferenz im Vergleich zur VSG betrachtet, kann Götighofen auch mit 3 Schülern weniger als
gerechnet noch existieren (ca. 46 Schüler), ohne wesentlich höhere Steuern als in einer VSG zu
bezahlen. Mit seiner heute hohen Finanz- und Innovationskraft kann Götighofen auch mit einigen
Schülern weniger als heute bestehen.
Informationsveranstaltung
Am 18. Januar 2017 wird um 20.00 Uhr in der Turnhalle der Schule Götighofen eine
Informationsveranstaltung zur Bildung einer Volksschulgemeinde durchgeführt werden. Alle
Interessierten sind herzlich eingeladen.
Abstimmungsempfehlung
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile empfiehlt die Schulbehörde der Primarschule Götighofen
einstimmig, den Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf
und Sulgen zu einer Volksschulgemeinde, abzulehnen.
Schulbehörde PSG Götighofen
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie dem Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen,
Schönenberg-Kradolf und Sulgen zustimmen und somit die Gründung einer
gleichnamigen Volksschulgemeinde einleiten?
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