Bekanntmachung Digitaler Fortschritt.NRW „Innovative Medizin in einer digitalen Gesellschaft“ Bewerbungsschluss: 24.02.2017 Vorbemerkung Der digitale Wandel ist ein Strukturwandel, der alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche beeinflusst. Er zeigt sich in neuen Wirtschaftsbranchen und Geschäftsmodellen, aber auch in der Art, wie wir kommunizieren, lernen und arbeiten. Die Landesregierung unterstützt dabei u.a. die Digitalisierung in der Wirtschaft, begleitet den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und fördert Forschung zur Digitalisierung. Mit dem Programm Digitaler Fortschritt.NRW adressiert das Wissenschaftsministerium ausgewählte Schwerpunktbereiche. Die Förderung von Forschung in den Bereichen der IT-Sicherheit, Digitalisierung in der Medizin und Digitalisierung der Gesellschaft soll dazu beitragen, Lösungen für die zahlreichen Umbruchprozesse im alltäglichen Leben zu finden. Ziel ist es, den Wandel so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen nicht nur ökonomisch davon profitieren, sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können. Die Gesundheitsbranche und Gesundheitsforschung profitieren in besonderer Weise vom digitalen Wandel. Die Nutzung von digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich hat viele Facetten: Sie reicht von einfachen App-Anwendungen zum Fitness-Monitoring, der Einführung der ePatientenakte, Hilfestellungen im pflegerischen Alltag, veränderten Arbeitsabläufen in Praxen und Krankenhäusern bis hin zur komplexen Unterstützung im OP. Den Bürgerinnen und Bürgern bietet das Internet neue Möglichkeiten der individuellen Nutzung des schnell wachsenden medizinischen Wissens. Dies führt zur Emanzipation vieler Patientinnen und Patienten gegenüber dem medizinischen Fachpersonal. Zudem produzieren die Bürger selbst immer mehr Gesundheitsdaten, etwa im Rahmen der Selbstvermessung und -beobachtung („quantified self“). Durch die gemeinsame ePatientenakte werden neue Wege der qualitätssichernden Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der Medizin, sondern auch sektorübergreifend, z.B. unter Einbeziehung der Pflege, eröffnet. Außerdem bietet sie der medizinischen Forschung ganz neue Perspektiven. Dabei muss zugleich die drängende Frage nach dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen berücksichtigt werden. Diese Beispiele zeigen, dass der Gesundheits- und Versorgungsforschung grundsätzlich kontinuierlich wachsende Datenmengen zur Verfügung stehen werden, die bisher in der Praxis nur unzureichend genutzt werden. Mit Hilfe neuer Systeme und Verfahren der Medizininformatik können künftig heterogene dezentral gespeicherte Datenmengen strukturiert und einer übergreifenden Analyse zugänglich gemacht werden. Über die Nutzung neuer Möglichkeiten der Datenverknüpfung und –auswertung können dann Diagnose und Behandlung von Patienten präziser, individueller und effektiver gestaltet werden. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden „Big Medical Data“ große Chancen für die Personalisierung in der Gesundheitsforschung und somit auch für eine Individualisierung in der Gesundheitsversorgung eröffnen. 1. Zuwendungszweck Medizinische Innovationen in einer digitalen Gesellschaft können sowohl Versorgungsinnovationen als auch technische Innovationen umfassen. Technisch ist bereits sehr viel machbar und die Digitalisierung verspricht große Fortschritte in der Medizin. Gleichzeitig wirft sie aber in diesem hochsensiblen Bereich rechtliche und ethische Fragen auf. Die ITbzw. Daten-Sicherheit hat auf die Akzeptanz dieser neuen Möglichkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern enormen Einfluss. Patienten und Patienten ebenso wie Mediziner und Medizinerinnen sowie Gesundheitsfachkräfte müssen vom Nutzen überzeugt sein. Daher ist entscheidend, auch die gesellschaftliche Dimension der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Damit digitale Innovationen auch zu einer verbesserten Patientenversorgung führen und in der klinischen Anwendung genutzt werden können, müssen daher medizinische und digitale gemeinsam mit rechtlichen, ethischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten in transdisziplinären Verbünden gemeinsam erforscht werden. Ziel der Förderlinie ist daher, die wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der medizinischen IT mit rechts-, ethik- und sozialwissenschaftlichen Aspekten zusammenzubringen und damit die Translation von der Grundlagenforschung hin zur klinischen Weiterentwicklung und Anwendung zu verbessern. Diese Zusammenführung soll dazu führen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung zu einer besseren Prävention und patientenbezogenen Diagnostik und Therapie von Erkrankungen führen. 2. Rechtsgrundlage: Zur Förderung von Projekten im Rahmen der Förderlinie „Innovative Medizin in einer digitalen Gesellschaft“ gewährt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und der haushaltsrechtlichen Regelungen zu §§ 23, 44 LHO NRW mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften, der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie – FEI RL) sowie der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten 2/6 insbesondere die Regelungen zu §§ 23, 44 LHO NRW mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3. Gegenstand der Förderung und Förderzeitraum Gegenstand der Förderung sind inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den o.g. Zuwendungszweck (siehe 1.) erfüllen. Die Förderung der Vorhaben beträgt max. 36 Monate. Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die nachweislich nicht bereits durch andere Förderinstrumente initiiert und finanziert werden. Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte (mind. 2 Projektpartner als Antragsteller). Sollte es sich bei den Projektpartnern um zwei verschiedene rechtlich nicht selbständige Institute oder Bereiche ein und derselben juristischen Person handeln, so können diese auch einen gemeinsamen Antrag einreichen. 4. Antragsberechtigung, Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger können in Nordrhein-Westfalen ansässige Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen sein. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur unter den Voraussetzungen gemäß Nummer 1.3.1 der VV zu § 44 LHO möglich. Hierüber entscheiden die bewilligenden Stellen nach pflichtgemäßem Ermessen. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung, die im nichtwirtschaftlichen Bereich maximal 90% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Für Projekte im wirtschaftlichen Bereich kommen die Obergrenzen der Förderquoten gemäß FEI-Richtlinie zur Anwendung. Förderfähig sind Personal-, Investitions- sowie Sach- und Reiseausgaben. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Auswahlentscheidung informiert und zur Antragstellung aufgefordert. 3/6 6. Verfahren Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Skizzen einzureichen, die durch unabhängige Gutachter bewertet werden. Die Gutachter sprechen eine Empfehlung aus, auf dessen Basis das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung seine Auswahlentscheidung trifft. Die ausgewählten Skizzeneinreicher werden zur formalen Antragstellung in der zweiten Stufe des Verfahrens aufgefordert. Der beliehene Projektträger Jülich entscheidet auf dieser Basis und nach förderrechtlicher, administrativer Prüfung der Projektanträge sowie auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel abschließend über die Bewilligung der Anträge. Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektanträge und Projektskizzen. a) Skizzen Die Skizzen sind in 3-facher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien; ausgenommen Finanzierungsunterlagen), ungebunden, ungeheftet und einseitig auf DIN A4 bedruckt sowie gelocht einzureichen. Zusätzlich sind die Dokumente auf einer CD-ROM im pdfFormat mitzuliefern. Die Skizze besteht aus einer Projektbeschreibung (pro Verbund reicht eine Projektbeschreibung) inkl. Gantt-Diagramm und Projektkostenkalkulation (getrennt nach Projektpartnern und kumuliert). Die Projektbeschreibungen (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) sollten 20 Seiten nicht überschreiten und folgende Aspekte beinhalten: 1. Stand der Forschung (wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der medizinischen IT und rechtlich-, ethisch- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse) in dem Bereich, dem das Projekt zuzuordnen ist 2. Vorarbeiten der Projektpartner (und ggf. Dritter) 3. Ziele und Arbeitsprogramm des Projekts 4. Stellungnahme zur Erfüllung der unter 4b angegebenen Bewertungs- und Auswahlkriterien Es können aussagekräftige Anhänge ergänzt werden (z.B. Lebensläufe der Projektleiter, themenrelevante Publikationen). Vor Einreichung der Skizze wird die Kontaktaufnahme und Beratung durch den Projektträger Jülich empfohlen (Kontakt: Rene Dieck 02461-61 85122, [email protected]). Die Skizzen sind wie oben beschrieben schriftlich einzureichen bis zum 24.02.2017, bei 4/6 Post-Adresse: Adresse für persönliche Lieferung per Kurier Projektträger Jülich: Abgabe oder (auch DHL) Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Forschungszentrum Jülich GmbH Kennwort: „Innovative Medizin in einer digitalen Gesellschaft“ 52425 Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Technologiezentrum Jülich Kennwort: „Innovative Medizin in einer digitalen Gesellschaft" Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich Raum 14.218 (Sekretariat PtJ-TRI, 2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14) Hinweise zu den formalen Vorgaben für die Skizzeneinreichung finden Sie in den FAQ. Die Bewerbungsunterlagen sowie die FAQ stehen unter https://www.ptj.de/InnoMedizindigitale-Gesellschaft-NRW zum Download bereit. b) Auswahlverfahren Die eingegangenen Skizzen werden durch Fachgutachter nach folgenden Kriterien bewertet: 1. Bezug zu Fortschritt NRW, inter- und transdisziplinärer Ansatz des Vorhabens (30 % Gewichtung), 2. Wissenschaftliche Exzellenz (20 % Gewichtung), 3. Gesellschaftliche Problemlösungsrelevanz, Nutzen für Patientinnen und Patienten und Gesellschaft (20 % Gewichtung) 4. Neuheitsgrad (10 % Gewichtung) und 5. Erreichbarkeit der Projektziele inkl. Risiko des Vorhabens (20 % Gewichtung). Das Begutachtungsergebnis wird dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auswahlentscheidung vorgelegt. c) Antragstellung Der Projektträger Jülich teilt den zur Förderung ausgewählten Skizzeneinreichern die Entscheidung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit und fordert sie zur Antragstellung auf. Die Antragstellung erfolgt für jeden Projektpartner separat. Die als Skizze eingereichten Unterlagen sind als Basis zu verwenden. Pro Verbund sind die Antragsformulare 5/6 gebündelt einzureichen (eine Projektbeschreibung pro Verbund ist ausreichend). Der Antrag ist sowohl elektronisch per E-Mail als auch in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers einzureichen. Die Frist für die elektronische und schriftliche Einreichung der Anträge wird im Schreiben des Projektträgers Jülich vorgegeben. Der Antrag soll nach dem Grundmuster des Antragsformulars auf Gewährung einer Zuwendung erstellt werden. Der Link zum Download der Antragsunterlagen wird mit oben genannten Schreiben mitgeteilt. 7. Geltungs-Zeitraum Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Internet-Auftritt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW und des Projektträgers Jülich in Kraft und ist bis zum 24.02.2017 gültig. 6/6
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