Bekanntmachung - Ministerium für Innovation, Wissenschaft und

Bekanntmachung
Digitaler Fortschritt.NRW
„Innovative Medizin in einer digitalen Gesellschaft“
Bewerbungsschluss: 24.02.2017
Vorbemerkung
Der digitale Wandel ist ein Strukturwandel, der alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche
beeinflusst. Er zeigt sich in neuen Wirtschaftsbranchen und Geschäftsmodellen, aber auch
in der Art, wie wir kommunizieren, lernen und arbeiten.
Die Landesregierung unterstützt dabei u.a. die Digitalisierung in der Wirtschaft, begleitet
den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und fördert Forschung zur Digitalisierung. Mit dem
Programm Digitaler Fortschritt.NRW adressiert das Wissenschaftsministerium
ausgewählte Schwerpunktbereiche. Die Förderung von Forschung in den Bereichen der
IT-Sicherheit, Digitalisierung in der Medizin und Digitalisierung der Gesellschaft soll dazu
beitragen, Lösungen für die zahlreichen Umbruchprozesse im alltäglichen Leben zu finden. Ziel ist es, den Wandel so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen nicht nur
ökonomisch davon profitieren, sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können.
Die Gesundheitsbranche und Gesundheitsforschung profitieren in besonderer Weise vom
digitalen Wandel. Die Nutzung von digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich hat
viele Facetten: Sie reicht von einfachen App-Anwendungen zum Fitness-Monitoring, der
Einführung der ePatientenakte, Hilfestellungen im pflegerischen Alltag, veränderten
Arbeitsabläufen in Praxen und Krankenhäusern bis hin zur komplexen Unterstützung im
OP.
Den Bürgerinnen und Bürgern bietet das Internet neue Möglichkeiten der individuellen
Nutzung des schnell wachsenden medizinischen Wissens. Dies führt zur Emanzipation
vieler Patientinnen und Patienten gegenüber dem medizinischen Fachpersonal. Zudem
produzieren die Bürger selbst immer mehr Gesundheitsdaten, etwa im Rahmen der
Selbstvermessung und -beobachtung („quantified self“).
Durch die gemeinsame ePatientenakte werden neue Wege der qualitätssichernden
Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der Medizin, sondern auch sektorübergreifend, z.B.
unter Einbeziehung der Pflege, eröffnet. Außerdem bietet sie der medizinischen
Forschung ganz neue Perspektiven. Dabei muss zugleich die drängende Frage nach dem
Schutz der Privatsphäre des Einzelnen berücksichtigt werden.
Diese Beispiele zeigen, dass der Gesundheits- und Versorgungsforschung grundsätzlich
kontinuierlich wachsende Datenmengen zur Verfügung stehen werden, die bisher in der
Praxis nur unzureichend genutzt werden. Mit Hilfe neuer Systeme und Verfahren der
Medizininformatik können künftig heterogene dezentral gespeicherte Datenmengen
strukturiert und einer übergreifenden Analyse zugänglich gemacht werden. Über die
Nutzung neuer Möglichkeiten der Datenverknüpfung und –auswertung können dann
Diagnose und Behandlung von Patienten präziser, individueller und effektiver gestaltet
werden. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden „Big Medical Data“
große Chancen für die Personalisierung in der Gesundheitsforschung und somit auch für
eine Individualisierung in der Gesundheitsversorgung eröffnen.
1. Zuwendungszweck
Medizinische Innovationen in einer digitalen Gesellschaft können sowohl Versorgungsinnovationen als auch technische Innovationen umfassen. Technisch ist bereits sehr viel
machbar und die Digitalisierung verspricht große Fortschritte in der Medizin. Gleichzeitig
wirft sie aber in diesem hochsensiblen Bereich rechtliche und ethische Fragen auf. Die ITbzw. Daten-Sicherheit hat auf die Akzeptanz dieser neuen Möglichkeiten bei den
Bürgerinnen und Bürgern enormen Einfluss. Patienten und Patienten ebenso wie
Mediziner und Medizinerinnen sowie Gesundheitsfachkräfte müssen vom Nutzen
überzeugt sein. Daher ist entscheidend, auch die gesellschaftliche Dimension der
Digitalisierung im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
Damit digitale Innovationen auch zu einer verbesserten Patientenversorgung führen und in
der klinischen Anwendung genutzt werden können, müssen daher medizinische und
digitale gemeinsam mit rechtlichen, ethischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten in
transdisziplinären Verbünden gemeinsam erforscht werden.
Ziel der Förderlinie ist daher, die wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der
medizinischen IT mit rechts-, ethik- und sozialwissenschaftlichen Aspekten
zusammenzubringen und damit die Translation von der Grundlagenforschung hin zur
klinischen Weiterentwicklung und Anwendung zu verbessern. Diese Zusammenführung
soll dazu führen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung zu einer besseren Prävention
und patientenbezogenen Diagnostik und Therapie von Erkrankungen führen.
2. Rechtsgrundlage:
Zur Förderung von Projekten im Rahmen der Förderlinie „Innovative Medizin in einer
digitalen Gesellschaft“ gewährt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung (MIWF) Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung und der
haushaltsrechtlichen Regelungen zu §§ 23, 44 LHO NRW mit zugehörigen
Verwaltungsvorschriften, der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-,
Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie – FEI RL) sowie der Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis
und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten
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insbesondere die Regelungen zu §§ 23, 44 LHO NRW mit zugehörigen
Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur
Prüfung berechtigt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die
Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung und Förderzeitraum
Gegenstand der Förderung sind inter- und transdisziplinäre Forschungs- und
Entwicklungsprojekte, die den o.g. Zuwendungszweck (siehe 1.) erfüllen. Die Förderung
der Vorhaben beträgt max. 36 Monate. Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die
nachweislich nicht bereits durch andere Förderinstrumente initiiert und finanziert werden.
Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte (mind. 2 Projektpartner als
Antragsteller). Sollte es sich bei den Projektpartnern um zwei verschiedene rechtlich nicht
selbständige Institute oder Bereiche ein und derselben juristischen Person handeln, so
können diese auch einen gemeinsamen Antrag einreichen.
4. Antragsberechtigung, Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger können in Nordrhein-Westfalen
ansässige Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige
Einrichtungen sein.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur unter den Voraussetzungen gemäß Nummer
1.3.1 der VV zu § 44 LHO möglich. Hierüber entscheiden die bewilligenden Stellen nach
pflichtgemäßem Ermessen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare
Zuschüsse gewährt. Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung, die im
nichtwirtschaftlichen Bereich maximal 90% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
kann.
Für Projekte im wirtschaftlichen Bereich kommen die Obergrenzen der Förderquoten
gemäß FEI-Richtlinie zur Anwendung.
Förderfähig sind Personal-, Investitions- sowie Sach- und Reiseausgaben.
Die Antragstellenden werden schriftlich über die Auswahlentscheidung informiert und zur
Antragstellung aufgefordert.
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6. Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Skizzen einzureichen, die
durch unabhängige Gutachter bewertet werden. Die Gutachter sprechen eine Empfehlung
aus, auf dessen Basis das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung seine
Auswahlentscheidung trifft. Die ausgewählten Skizzeneinreicher werden zur formalen
Antragstellung in der zweiten Stufe des Verfahrens aufgefordert. Der beliehene
Projektträger Jülich entscheidet auf dieser Basis und nach förderrechtlicher,
administrativer Prüfung der Projektanträge sowie auf Basis der verfügbaren
Haushaltsmittel abschließend über die Bewilligung der Anträge.
Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten
Projektanträge und Projektskizzen.
a) Skizzen
Die Skizzen sind in 3-facher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien; ausgenommen
Finanzierungsunterlagen), ungebunden, ungeheftet und einseitig auf DIN A4 bedruckt
sowie gelocht einzureichen. Zusätzlich sind die Dokumente auf einer CD-ROM im pdfFormat mitzuliefern.
Die Skizze besteht aus einer Projektbeschreibung (pro Verbund reicht eine
Projektbeschreibung) inkl. Gantt-Diagramm und Projektkostenkalkulation (getrennt nach
Projektpartnern und kumuliert). Die Projektbeschreibungen (Schriftart Arial, Schriftgröße
11, einfacher Zeilenabstand) sollten 20 Seiten nicht überschreiten und folgende Aspekte
beinhalten:
1.
Stand der Forschung (wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der
medizinischen IT und rechtlich-, ethisch- und sozialwissenschaftliche
Erkenntnisse) in dem Bereich, dem das Projekt zuzuordnen ist
2.
Vorarbeiten der Projektpartner (und ggf. Dritter)
3.
Ziele und Arbeitsprogramm des Projekts
4.
Stellungnahme zur Erfüllung der unter 4b angegebenen Bewertungs- und
Auswahlkriterien
Es können aussagekräftige Anhänge ergänzt werden (z.B. Lebensläufe der Projektleiter,
themenrelevante Publikationen). Vor Einreichung der Skizze wird die Kontaktaufnahme
und Beratung durch den Projektträger Jülich empfohlen (Kontakt: Rene Dieck 02461-61
85122, [email protected]).
Die Skizzen sind wie oben beschrieben schriftlich einzureichen bis zum 24.02.2017, bei
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Post-Adresse:
Adresse für persönliche
Lieferung
per
Kurier
Projektträger Jülich:
Abgabe oder
(auch
DHL)
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Technologische
und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Kennwort: „Innovative Medizin in
einer digitalen Gesellschaft“
52425 Jülich
Geschäftsbereich Technologische
und regionale Innovationen (TRI)
Technologiezentrum Jülich
Kennwort: „Innovative Medizin in einer
digitalen Gesellschaft"
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Raum 14.218 (Sekretariat PtJ-TRI,
2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14)
Hinweise zu den formalen Vorgaben für die Skizzeneinreichung finden Sie in den FAQ.
Die Bewerbungsunterlagen sowie die FAQ stehen unter https://www.ptj.de/InnoMedizindigitale-Gesellschaft-NRW zum Download bereit.
b) Auswahlverfahren
Die eingegangenen Skizzen werden durch Fachgutachter nach folgenden Kriterien
bewertet:
1.
Bezug zu Fortschritt NRW, inter- und transdisziplinärer Ansatz des Vorhabens
(30 % Gewichtung),
2.
Wissenschaftliche Exzellenz (20 % Gewichtung),
3.
Gesellschaftliche Problemlösungsrelevanz, Nutzen für Patientinnen und
Patienten und Gesellschaft (20 % Gewichtung)
4.
Neuheitsgrad (10 % Gewichtung) und
5.
Erreichbarkeit der Projektziele inkl. Risiko des Vorhabens (20 % Gewichtung).
Das Begutachtungsergebnis wird dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auswahlentscheidung vorgelegt.
c) Antragstellung
Der Projektträger Jülich teilt den zur Förderung ausgewählten Skizzeneinreichern die
Entscheidung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit und
fordert sie zur Antragstellung auf.
Die Antragstellung erfolgt für jeden Projektpartner separat. Die als Skizze eingereichten
Unterlagen sind als Basis zu verwenden. Pro Verbund sind die Antragsformulare
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gebündelt einzureichen (eine Projektbeschreibung pro Verbund ist ausreichend). Der
Antrag ist sowohl elektronisch per E-Mail als auch in Papierform mit rechtsverbindlicher
Unterschrift des Antragstellers einzureichen.
Die Frist für die elektronische und schriftliche Einreichung der Anträge wird im Schreiben
des Projektträgers Jülich vorgegeben.
Der Antrag soll nach dem Grundmuster des Antragsformulars auf Gewährung einer
Zuwendung erstellt werden. Der Link zum Download der Antragsunterlagen wird mit oben
genannten Schreiben mitgeteilt.
7. Geltungs-Zeitraum
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Internet-Auftritt des
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW und des Projektträgers
Jülich in Kraft und ist bis zum 24.02.2017 gültig.
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