Richtlinien - Stämpfli AG

STÄMPFLI PRODUKTION
LIEFERANTEN­
RICHTLINIEN
1. Recht und Compliance
Unsere Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit allen massgeblichen
Umwelt-, Arbeits- und Korruptionsbekämpfungsgesetzen und -regelungen
handeln, die in den Ländern gelten, in denen sie tätig sind.
2. Umwelt
Wenn ihre Tätigkeiten sich erheblich auf die Umwelt auswirken, sollen
unsere Lieferanten eine effektive Umweltpolitik und/oder ein Umweltmanagementsystem haben. Sie sollen zum Schutz der Umwelt beitragen, die
Verschmutzung der Umwelt verhindern und den schonenden Umgang mit
natürlichen Ressourcen sicherstellen.
3. Freie Arbeitswahl
Unsere Lieferanten dürfen keinerlei Zwangs-, Gefangenen-, Sklaven- oder
Pflichtarbeit beziehungsweise unfreiwillige Arbeit verrichten lassen.
4. Vermeidung von Kinderarbeit
Unsere Lieferanten dürfen keine Kinder beschäftigen, die das von der Internationalen Arbeitsorganisation oder von nationalen Gesetzen festgelegte Mindest­alter noch nicht erreicht haben. Es gilt das höchste festgelegte
Mindestalter.
5. Verbot der Diskriminierung
Unsere Lieferanten sollen sich bei Personalentscheiden zur Chancengleichheit verpflichten. Niemand darf aufgrund der Herkunft, des ethnischen Hintergrunds, des Geschlechts, der Nationalität, des Alters, der körperlichen
Fähigkeiten, der geschlechtlichen Neigung oder der Religion benachteiligt
werden.
2
6. Entlöhnung und Zusatzleistungen
Unsere Lieferanten sollen Löhne zahlen und Zusatzleistungen erbringen,
die alle massgeblichen Gesetze erfüllen und den geltenden lokalen Praktiken entsprechen.
7. Arbeitszeit
Unsere Lieferanten sollen gewährleisten, dass die A
­ rbeitszeiten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die lokalen gesetzlichen Höchstbegrenzungen für die Regelarbeitszeit und Überstunden nicht überschreiten.
8. Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten sollen innerhalb des anwend­baren gesetzlichen Rahmens das Recht ihrer Arbeit­nehmenden auf Vereinigungsfreiheit und auf
das Führen von Kollektivverhandlungen anerkennen und respektieren.
9. Menschenwürdige Behandlung
Unsere Lieferanten sollen ihre Arbeitnehmenden mit Respekt und Würde
behandeln sowie ein Arbeits­umfeld ohne Belästigungen, Schikanen, Einschüchterungen und Mobbing sicherstellen.
10. Gesundheit und Sicherheit
Unsere Lieferanten sollen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Das Gleiche gilt auch für Wohnräume, die sie ihren Arbeitnehmenden bereitstellen.
11. Korruptionsbekämpfung
Unsere Lieferanten dürfen keine Bestechung, Preis­absprachen oder andere
Formen der Korruption einsetzen, um Aufträge zu akquirieren oder zu behalten. Lieferanten, die direkt oder indirekt versuchen, von der Stämpfli AG
Bestechungsleistungen zu erzwingen, werden ausgeschlossen.
3
Stämpfli AG
Wölflistrasse 1
Postfach
3001 Bern
Tel. + 41 31 300 66 66
Husacherstrasse 3
8304 Wallisellen-Zürich
Tel. +41 44 309 90 90
[email protected]
www.staempfli.com
Kommunikation
Mensch zu Mensch
12/2016
Zertifikate
Qualitätsmanagement: ISO 9001 seit 1995
Umweltmanagement: ISO 14001 seit 2013
Risikomanagement: ONR 49001 seit 2004
Nachhaltige Holznutzung (Papier): FSC COC seit 2004
Ugra PSO-Zertifizierung: ISO 12647-2 seit 2014