Schönbornschule Karlsdorf-Neuthard Zweitbeste

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www.karlsdorf-neuthard.de
Amtsblatt der Gemeinde
Freitag, 16. Dezember 2016
35 Jahre Caritasgruppe
Seite 4
Treffen der Lesepaten
in der Bibliothek
Seite 13
Vorweihnachtliche
Geschenke
Seite 14
Änderung des
Redaktionsschlusses
Aufgrund der bevorstehenden Feiertage wird der Redaktionsschluss für die
letzte Ausgabe der „Karlsdorf-Neutharder Nachrichten“ in diesem Jahr
(KW 51) auf Montag, 19. Dezember,
12.00 Uhr vorverlegt.
Schönbornschule Karlsdorf-Neuthard
Zweitbeste Schülerzeitung in Baden-Württemberg
2 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50
Zum Titelthema
„GUCK NEI“ ist die zweitbeste Schülerzeitung in
Baden-Württemberg
Wiederum ein toller Erfolg für die Schönbornschule KarlsdorfNeuthard und das Redaktionsteam der Schülerzeitung „Guck
nei”.
Nachdem die Schülerzeitung im letzten Jahr bereits den dritten
Platz beim Schülerzeitschriften-Wettbewerb des Landes BadenWürttemberg erzielen konnte, wurde in diesem Jahr noch eine
Schippe draufgelegt. Über einen sensationellen 2. Platz freuen
sich alle beteiligten Schönbornschüler und –lehrer.
Damit wurde die hervorragende Arbeit des Redaktionsteams
und der beteiligten Vertreter der Schule eindrucksvoll bestätigt.
Unter starker Konkurrenz von 48 teilnehmenden Schulen, darunter Gymnasien, Privatschulen und Berufsschulen, erreichte die
Schönbornschule diese hervorragende Platzierung, auf die alle
Beteiligten mit Recht stolz sein dürfen.
Das Foto entstand bei der Preisverleihung im Kultusministerium in
Stuttgart. Neben Annette Loewen-Hellriegel war die Schönbornschule durch (von links) unsere Schülersprecher Francesco Messineo,
Alisha Huber (Redaktion) und Diana Hubert vertreten
Außer einen Geldpreis darf sich die Redaktion von GUCK NEI
im Frühjahr auf eine Einladung zum SWR freuen, um dort den
Machern von Radio- und TV-Sendungen über die Schultern zu
schauen.
Alles in allem also eine tolle Erfolgsgeschichte für eine vom Start
weg rundum sehr ansprechende und stets professionell und
interessant gestaltete Schülerzeitung, die den Bildungs- und
Lebensraum Schule anschaulich und erlebbar macht und zur
Stärkung der Schulgemeinschaft beiträgt.
„Ein großer Dank soll hier auch an die Gewerbetreibenden der
Gemeinde gehen, die uns mit ihrer finanziellen Unterstützung
für Werbeanzeigen tatkräftig unterstützen und zum Gelingen
der Schülerzeitung einen großen Beitrag leisten”, heißt es von
der Schule.
Das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ehrte die Schülerzeitung im Wortlaut wie folgt:
„2. Preis: Guck Nei (Schönbornschule Karlsdorf–Neuthard)
Vielfältig gestaltete Schülerzeitschrift, die mit tollen Berichten,
interaktiven Seiten und wiederkehrenden Elementen, wie „Lehrer
zum Sammeln“, zum Lesen anregt. Klassenprojekte ab Klasse 1
werden ansprechend vorgestellt und das Titelthema der fünften
Ausgabe „Was uns bewegt – Faith aus Kenia“ zeigt und wertschätzt das soziale Engagement der Schönbornschule.”
Für die Zukunft kann es für uns nur noch folgendes Motto geben:
Drei, zwei .... eins!!!!
(Text: Peter Frey, Schönbornschule)
Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 29.11.
Fortsetzung
Holzlagerplätze in Karlsdorf-Neuthard
- Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung eingehend mit dem
Thema Holzlagerplätze in Karlsdorf-Neuthard beschäftigt. Nicht
zufriedenstellend ist nach Meinung des Gemeinderates, dass
zahlreiche Lagerplätze zwar vermietet, aber ungenutzt sind. Vor
einer Ausweisung neuer Holzlagerplätze wurde deshalb die Verwaltung gebeten, zunächst die ungenutzten Holzlagerplätze im
Ortsgebiet zu erfassen und ggf. zu aktivieren. Dazu wurde die
Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, zunächst eine Bilanzierung der vorhandenen Lagerplätze vorzunehmen und die
aktuelle Nutzung zu klären. Außerdem soll die Verwaltung nach
dem Willen des Gemeinderates Festlegungen zur Gestaltung
der Holzlagerplätze treffen. Grundsätzlich sollten Holzlagerplätze
nach dem Wunsch des Gemeinderates für die Holzlagerung und
nicht zur Lagerung von sonstigen Gütern oder gar Fahrzeugen
genutzt werden. Als weiteren Schritt, wenn alle ausgewiesenen
Holzlagerplätze wieder als solche genutzt werden, soll die Verwaltung in Abstimmung mit den Nutzern eine Konzeption auf
einer freien Fläche für neue Holzlagerplätze erstellen. Dabei legt
der Gemeinderat Wert darauf, dass die Parzellengröße den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst wird. Im Amtsblatt wird über
den Fortgang bei der Entwicklung der Holzlagerplätze weiter
berichtet werden.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
„Bahnhofstraße/Friedenstraße”
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Entwurfs
c) Öffentlichkeitsbeteiligung
Nachdem vom Gemeinderat bereits in der Sitzung am
15.11.2016 eine geringfügige Änderung des Abgrenzungsgebietes gewünscht war und auch der Wunsch geäußert wurde, die
Höhenbegrenzung des Bebauungsplanes nicht allein nach der
absoluten Gebäudehöhe, sondern auch nach der Zahl der möglichen Vollgeschosse zu begrenzen, hat die Gemeindeverwaltung
dies in einen aktuellen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Diesem aktuellen Bebauungsplanentwurf ist der Gemeinderat
dann auch einstimmig gefolgt. Es wurde neben dem Aufstellungsbeschluss in der Sitzung auch der Entwurf gebilligt. Dieser
Entwurf liegt nun auf die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme aus. Hierzu ist bereits eine gesonderte öffentliche
Bekanntmachung erfolgt.
Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße/Friedenstraße”
- Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planungsüberlegungen im Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße/Friedenstraße“ hat der Gemeinderat
eine Veränderungssperre mit den gleichen Abgrenzungen, wie
der Bebauungsplan sie hat, beschlossen. Im Geltungsbereich der
Veränderungssperre dürfen nunmehr keine Bauvorhaben durchgeführt werden. Befreiungen kann allerdings der Gemeinderat
jederzeit zulassen, wenn diese den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen.
Stellungnahme zu Bausachen
Bauantrag zur Errichtung von 3 Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1445, Moltkestraße
Diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das Einvernehmen
erteilt.
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst. Nr.
685/12, Stadtwald
Für diese Bauvoranfrage hat der Gemeinderat sein Einvernehmen
nicht erteilt. Nach Ansicht des Gemeinderates und der Verwaltung
befindet sich das geplante Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich und ist daher dort planungsrechtlich nicht zulässig.
Bericht aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016
In seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2016 hat sich der Gemeinderat ausschließlich mit finanziellen Themen und der Finanzausstattung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard für das Jahr 2017
beschäftigt. In seiner Haushaltsrede hat der Bürgermeister zu
Beginn der Sitzung den Gemeinderäten die vorgelegten Haushaltszahlen für den Gesamthaushalt sowie die Haushalte der
beiden Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Kommunaler Wohnungsbau“ erläutert. Nach wie vor kann die Gemeinde
Karlsdorf-Neuthard Überschüsse aus dem Verwaltungshaushalt
für investive Maßnahmen im Vermögenshaushalt in einer Größenordnung von deutlich mehr als 1,5 Mio. € verwenden. Die
Zielmarke von 1,5 Mio. € Haushaltsüberschuss pro Jahr hat der
Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss vor mehreren Jahren als Zielgröße festgelegt, um die in der Gemeinde KarlsdorfNeuthard anstehenden Zukunftsinvestitionen sicher schultern zu
können. Diesem Ziel werden man, so Bürgermeister Sven Weigt
auch im Jahr 2017 mit einer prognostizierten Zuführungsrate zum
Vermögenshaushalt mit über 1,8 Mio. € wiederum nachkommen.
In seinen Ausführungen ging der Bürgermeister auch auf die
bevorstehenden Erhöhungen der Benutzungsgebühren ein. Wie
schon im Gemeinderat in den Vorberatungen dargelegt sind
diese moderaten Erhöhungen 2017 notwendig, um die in der
Vergangenheit getätigten und in Zukunft noch notwendigen
Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung bewältigen zu können. Bei den Friedhofsgebühren sei die Gemeinde ebenfalls gezwungen, diese moderat anzuheben, nachdem die Friedhofsgebühren in Karlsdorf-Neuthard
zum Teil deutlich unter denen vergleichbarer Kommunen liegen
und dieser Umstand in der Vergangenheit bereits mehrfach von
der Gemeindeprüfungsanstalt – der Prüfungsbehörde der Kommunen in Baden-Württemberg – kritisiert worden war.
Kritisch äußerte sich der Bürgermeister allerdings über die vom
Land vorgenommenen Abzüge bei der Finanzausstattung der
Gemeinde. Einzelheiten hierzu und die Haushaltsrede des Bürgermeisters sowie die Haushaltsreden aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden im nächsten Amtsblatt in voller
Länge veröffentlicht, damit sich die Bürgerinnen und Bürger
selbst ein Bild der Haushaltssituation der Gemeinde KarlsdorfNeuthard und der Einschätzung des Gemeinderats machen
können. Die anstehenden Beschlüsse der Gemeinderatssitzung
wurden nach zahlreichen und intensiven Vorberatungen im Rahmen vorangegangener Sitzungen allesamt vom Gemeinderat
einstimmig beschlossen. - Fortsetzung folgt -
Aktuell
Bundesverkehrswegeplan
Bundesministerium antwortet auf Unterschriftenliste
Im Sommer dieses Jahres wurde im Auftrag der Gemeinde vom
Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises, Olav Gutting MdB, an
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Unterschriftenliste von Bürgerinnen und Bürgern aus Karlsdorf-Neuthard,
nebst einer Stellungnahme der Gemeinde, übergeben.
„Das Ministerium wird den Wünschen der Bevölkerung selbstverständlich Rechnung tragen”, so der Bundesverkehrsminister seinerzeit bei der Übergabe der Unterlagen (wir berichteten ausführlich).
Jetzt hat das Ministerium schriftlich an die Gemeinde geantwortet und Stellung bezogen. Darin heißt es unter anderem:
| 3
„Bundesminister Alexander Dobrindt MdB dankt Ihnen für Ihr
Schreiben vom 04.07.2016 zum Bundesverkehrswegplan (BVWP)
2030, das ihm inklusive der Unterschriftenliste der Bürgerinnen
und Bürger Ihrer Gemeinde am 05.09.2016 persönlich von Herrn
Olav Gutting MdB übergegeben wurde.
Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 den BVWP 2030 und die
Regierungsentwürfe für die Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schienen, Straße, Wasserstraße beschlossen.
Grundlage für die Bewertung und Einstufung der in den BVWP
2030 aufgenommenen Projekteinstufungen wurden mit den
Bewerbungsergebnissen im Projektinformationssystem (PRINS)
veröffentlicht und können auf der Internetseite www.bvwp-projekte.de abgerufen werden.
Darüber hinaus wurden bei der Entscheidungsfindung zum
Beschluss des BVWP 2030 auch die ca. 39.000 Stellungnahmen
berücksichtigt, die im Rahmen einer gemäß § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf
des BVWP 2030 und zum Umweltbericht fristgerecht bis zum
02.05.2016 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingingen.
Die Stellungnahmen wurden in einem mehrstufigen Prozess
fachlich-inhaltlich im Hinblick auf sich daraus ergebenen Anpassungsbedarf am Entwurf des BVWP 2030 geprüft.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen zu in Ihrem Schreiben
thematisierten Projekt Folgendes mitteilen:
Die so genannte Mittelrheinstudie hat gezeigt, dass rechtsrheinisch weitere Kapazitäten für das prognostizierte Verkehrsaufkommen erforderlich sind. Für den Abschnitt zwischen Mannheim und Karlsruhe schlagen die Gutachter den viergleisigen
Ausbau zwischen Molzau und Karlsruhe vor. Damit ist aber noch
keine endgültige Entscheidung verbunden. Wir stehen erst am
Anfang des Planungsprozesses. In den nachfolgenden Prozessschritten wird auch zu untersuchen sein, ob durch Nutzung
anderer Strecken im rechtsrheinischen Raum Mannheim – Karlsruhe entsprechende Kapazitäten geschaffen werden können.
Die konkrete Trassierung sowie die bei einem Ausbau zur Lärmvorsorge erforderlichen Maßnahmen werden im folgenden
Plangenehmigungsverfahren festgelegt. Entsprechend offen ist
auch die Projektbeschreibung in Neubaustrecke/Ausbaustrecke
Mannheim – Karlsruhe gefasst.
Es liegt nunmehr in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages, in den parlamentarischen Beratungen zu den Ausbaugesetzen für Schienen, Straßen und erstmals auch für die Wasserstraße
die notwendigen Entscheidungen zur Aufnahme und Dringlichkeitseinstufung eines Projekts in die jeweiligen Bedarfspläne zu
treffen.
Alle Informationen zum BVWP 2030 können Sie auf der Internetseite des BMVI unter www.bvwp2030.de aufrufen.”
Hintergrund: Bundesverkehrswegeplan
Wie berichtet, wurde zur Überraschung der Gemeinde KarlsdorfNeuthard und weiterer betroffenen Gemeinden in der Region im
Bundesverkehrswegeplan 2030 eine Korridorstudie für eine vierspurige Güterverkehrsstrecke zwischen Karlsdorf und Neuthard
vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem Regionalverband hat der
Gemeinderat von Karlsdorf-Neuthard daraufhin eine Stellungnahme verabschiedet, die von mehr als 1.500 Einwohnern aus
Karlsdorf-Neuthard unterschrieben wurde. In dieser Stellungnahme wird klar und deutlich gegen eine solche Korridorstudie
argumentiert. Zudem wird in der Stellungnahme verdeutlich,
wie sich die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard gegen eine solche
Trassenvariante notfalls wehren würde.
Die Karlsdorf-Neutharder Unterschriftenliste wurde im vergangenen Sommer von Gemeinderat Uwe Zweigner und Bürgermeister Sven Weigt stellvertretend im Beisein der Gemeinderatsfraktionen dem für die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard zuständigen
Bundestagsabgeordneten Olav Gutting überreicht, der diese
dem Bundesverkehrsminister in Berlin dann persönlich übergeben hat. Damit konnte umgehend nach Bekanntwerden der
Pläne von der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern ein
deutliches Zeichen gegen diese möglichen Planvarianten gesetzt
werden. (hut)
4 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50
Aus dem Gemeindeleben
Neuer Service auf www.karlsdorf-neuthard.de
Als neuer Online-Service steht auf unserer Homepage jetzt
ein sogenanntes Geo-InformationsSystem (GIS) für alle zur Verfügung.
Durch Klick auf das Icon gelangt man
zu der von der Firma Geo12 bereitgestellten Website, auf der es u.a. möglich
ist, nach Flurstücken zu suchen und
sich diese in einer Karte bzw. in einem
Luftbild anzeigen zu lassen.
Weiterhin können Interessierte sich
den jeweils gültigen Bebauungsplan inkl. der schriftlichen
Festsetzungen anzeigen lassen. (hps)
Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen für
das dritte Quartal 2016
Foto:JFsPic/iStock/Thinkstock
Anfang Dezember hat das Landratsamt
Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht (Bußgeldstelle) der
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard die Quartalstatistik der Messungen für den Zeitraum Juli bis September 2016 zur Verfügung gestellt.
In unserer Gemeinde werden durch den Messtrupp des Landratsamtes regelmäßig an neuralgischen Stellen die Geschwindigkeiten gemessen. Hierzu werden zu unterschiedlichen Zeiten
sowohl in Tempo-30- als auch in Tempo-50-Bereichen Messungen vorgenommen. Regelmäßige Messstellen im Ortsteil Karlsdorf bei den Tempo-30-Bereichen sind die Amalien-, Kohlfahrt-,
Rathaus- und Westliche Brühlstraße. Im Ortsteil Neuthard wird
der Tempo-30-Bereich in der Büchenauer Straße, Kirch- und
Pfinzstraße berücksichtigt.
Bei entsprechenden Überschreitungen der Geschwindigkeit werden die Verstöße durch die Bußgeldstelle mit Verwarnungsgeldern geahndet. Aus der nachstehenden Übersicht sind nähere
Ergebnisse zu den Messungen zu entnehmen. Im dritten Quartal
wurden in beiden Ortsteilen 7531 PKW gemessen (4010 PKW in
Karlsdorf und 3521 PKW in Neuthard). Im Vergleich der beiden
Ortsteile fällt dieses Mal auf, dass im es im Ortsteil Neuthard
mehr Beanstandungen gab, obwohl dort weniger Fahrzeuge als
im Ortsteil Karlsdorf gemessen wurden. Hauptgrund ist hier die
Baustelle in der Hauptstraße und damit verbunden die Umleitung über die Pfinzstraße. Im dortigen Tempo-30-Bereich wurden alleine 201 PKW für zu schnelles Fahren geahndet.
Insgesamt gab es 467 Beanstandungen, davon entfallen 440
auf den Tempo-30-Bereich und lediglich 27 PKW-Führer wurden
in einem Tempo-50-Bereich „geblitzt“. Die gesamte Anzahl der
Beanstandungen in den ersten drei Quartalen liegt in etwa im
gleichen Bereich (erstes Quartal 437 Beanstandungen, zweites
Quartal 439 Beanstandungen, drittes Quartal 467 Beanstandungen).
Detaillierte Auswertungen mit den einzelnen Standorten sowie
zur Messdauer und Geschwindigkeitsüberschreitungen finden
Sie auf unserer Homepage: www.karlsdorf-neuthard.de. (fj)
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen für das 3. Quartal 2016
Zusammenfassung
Karlsdorf
Messdauer
42,05 h
Autos
4010
beanstandet
215
Überschreitung
bis 10 km/h
11 – 15 km/h 16 – 20 km/h
über 20 km/h
179
33
2
1
Neuthard
25,48 h
3521
252
150
60
27
15
gesamt
67,53 h
7531
467
329
93
28
17
Karlsdorf
Tempo 30
beanstandet bis 10 km/h
11 – 15 km/h 16 – 20 km/h
über 20 km/h
119
29
1
161
0
Neuthard
Tempo 30
249
148
59
27
15
Karlsdorf
Tempo 50
24
18
4
1
1
Neuthard
Tempo 50
3
2
1
0
0
gesamt
beanstandet
bis 10 km/h
11 – 15 km/h 16 – 20 km/h
über 20 km/h
Tempo 30
440
309
88
27
16
Tempo 50
27
20
5
1
1
35 Jahre Caritas-Arbeit in der Pfarrei St. Sebastian Neuthard
„Einem Menschen sagen, du gehörst dazu, einem Menschen
sagen, ich besuche dich und höre dir zu.“ Dies sind Worte der
Barmherzigkeit, die die ehrenamtlichen Mitstreiter der CaritasGruppe St. Sebastian Neuthard schon im 35. Jahr ihres Bestehens mit Leben erfüllen. In der Begegnungsstätte Drei Kronen
in Neuthard feierte die Gruppe mit ihrer Vorsitzenden Melitta
Holzer im Beisein von Schwester Lima aus Indien ihr kleines
Jubiläum. Lange hat Schwester Lima in Neuthard als Erzieherin
gearbeitet. Der Kontakt und die Freundschaft und die Unterstützung für die Mitschwester sind geblieben. Früher waren es
Ordensschwestern, die in der Gemeinde für alte, kranke und
behinderte Menschen sorgten. Als die Schwesternstation aufgelöst wurde, entstand der Wunsch, die Arbeit in irgendeiner
Form weiterzuführen. Auf Anregung von Pfarrer Herbert Froelich
wurde die örtliche Caritas-Gruppe gegründet. „Heute“, wusste
die Vorsitzende, „sind wir 21 Frauen unterschiedlichen Alters.
Sie leisten die verschiedensten Arbeiten und verpflichten sich
zur Verschwiegenheit über Personen und ihre Lebenslagen. Vor
Jahren war ihr Wirken noch spontan bis eine Regelung gefunden
wurde. Heute machen sie Besuchsdienste bei allen GemeindeMitgliedern ab achtzig Jahren sowie, wenn gewünscht bei kranken und behinderten Menschen. Die Hilfe leisten sie kostenlos.
Zur Kontaktpflege geboten werden monatliche Spielnachmitta-
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50
ge und zweimal im Jahr Begegnungsnachmittage für Menschen
mit Handicap. Am Festtag der Schutzpatronin, der Heiligen Elisabeth von Thüringen am 19. November, verteilen die Mitglieder
im Gottesdienst eine Rose.
Die Termine stehen im Amtsblatt und im Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit. Wer Lust hat, sich der Gruppe anzuschließen, ist herzlich
willkommen (Text/Foto: hüb)
zeozweifrei in den Quartieren
Karlsdorf-Neuthard startet!
Weniger Energiekosten, weniger Schadstoffe – mehr Leben!
Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat sich entschlossen, das
integrierte Quartierskonzept der Umwelt- und EnergieAgentur
Kries Karlsruhe „zeozweifrei im Quartier“ jeweils in den Ortskernen von Karlsdorf und Neuthard zu starten.
Was ist „zeozweifrei im Quartier“?
Es handelt sich hierbei um ein integriertes Quartierskonzept zur
Darstellung von Energie-Einsparpotenzialen, gefördert durch die
KfW-Bank. Ziel ist es, den Energieverbrauch in diesem Gebiet
deutlich zu senken und ein Konzept für eine nachhaltige Energieversorgung zu entwickeln.
Warum „zeozweifrei im Quartier“?
Sie als Immobilienbesitzer/-in haben die Möglichkeit sich kostenfrei und neutral über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen zu informieren.
Wir als Gemeinde erhalten von diesem Projekt verlässliche Informationen über die Gebäudezustände und Sanierungserfordernisse sowie eine übergreifende Strategie für eine mögliche
zukünftige umweltfreundlichere Energieversorgung in Ihrem
Quartier.
Wie ist der Ablauf von „zeozweifrei im Quartier“?
In der ersten Phase erfassen die Fachleute der Umwelt- und EnergieAgentur die aktuellen Daten Ihres Hauses. Eine erste Erhebung bei Ihnen vor Ort soll uns folgende Fragen beantworten:
- Alter des Gebäudes und Erfassung des Gebäudetyps,
- Art und Alter der Heizanlage,
- Anzahl der Personen im Haushalt,
- tatsächlicher Energieverbrauch und
- ob in der Vergangenheit schon Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Ergänzend zu den Befragungen wird die Gemeinde thermografische Aufnahmen auch von Ihrem Gebäude erstellen lassen. Diese helfen Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihrer
Immobilie beurteilen zu können.
Nutzen Sie das Angebot zu Ihrer persönlichen, kostenfreien
Energieberatung. Neutrale Energieberater werten mit Ihnen die
thermografischen Aufnahmen aus, drüber hinaus erfahren Sie
in einem einstündigen Gespräch durch welche sinnvollen Maßnahmen Sie künftig eine Menge an Energiekosten einsparen
können. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger der Gemeinde
Karlsdorf-Neuthard, die Termine werden rechtzeitig vorab im
Amtsblatt veröffentlicht.
Bürgermeister Weigt: „Die Gemeinde möchte Ihren Beitrag zur
Energiewende leisten. Dazu haben wir ein kommunales Klima-
| 5
schutzkonzept für Karldorf-Neuthard entwickelt, welches speziell
auf unsere Gemeinde eingeht, Bürger mit einbindet, strategisch
aufgebaut ist und nachhaltig Wirkung zeigen wird. Ich freue
mich, dass sich auch Karlsdorf-Neuthard in die Riege der umweltfreundlichen Kommunen einreiht.“
Tragen Sie Ihren Anteil zu dem großen Projekt der Energiewende bei und beteiligen Sie sich am Quartierskonzept KarlsdorfNeuthard.
Fragen zum Projekt beantwortet Ihnen:
Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe
Hermann-Beuttenmüller-Str. 6
75015 Bretten
[email protected]
Tel. 0721/93699690
oder
Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard
Technisches Bauamt
Herr Ziefuß
Amalienstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Tel. 07251/443247
[email protected]
Veranstaltungskalender 2017
Der Veranstaltungskalender der Gemeinde KarlsdorfNeuthard ist fertiggestellt.
Er liegt in beiden Rathäusern zur Abholung aus und ist auf
der Homepage der Gemeinde online gestellt (www.karlsdorf-neuthard.de).
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der
Kompostieranlage
Der Wertstoffhof mit Kompostieranlage ist über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sowie am Freitag, 6.
Januar wegen des Feiertages (Hl. Drei Könige) geschlossen.
Geöffnet ist am:
Mittwoch, 28. Dezember
Freitag, 30. Dezember
Mittwoch, 4. Januar
Samstag, 7. Januar
jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten.
Wir bitten um Beachtung.
Städtebauliche Erneuerung
„Ortsmitte Neuthard II“
Sanierungsberatung
Zur Erläuterung der Fördermodalitäten bei der Durchführung
von privaten Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte Neuthard II” wenden sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bitte direkt an den Projektleiter, Herrn
Hildebrand von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH, Tel. 0721/35454-244, E-Mail: klaus-peter.hildebrand@
lbbw-im.de. Herr Hildebrand wird dann einen persönlichen
Vor-Ort-Termin vereinbaren.
TIPP DES VERLAGS
für effizientes Einstellen
von Texten und Plakaten
Text aus Plakat rausnehmen
Können Sie das Plakat nicht abändern, ist es besser
den Text des Plakates und das Bild separat in unser
Redaktionssystem Artikelstar4 einzustellen.
6 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50
Öffentliche ­
Bekanntmachungen
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Landkreis Karlsruhe
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) der Gemeinde KarlsdorfNeuthard vom 21. April 2009
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§1
§ 7 Absatz 1 Steuersatz erhält folgende Fassung:
(1) Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1)
1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten
18 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung
von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche
Geldwert zugrunde zu legen.
2. ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 120,00 €
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 30,00 €
3. für Spieleinrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Buchst. b je
Spieleinrichtung: 50,00 €
Bei Geräten mit mehr als einer Spielmöglichkeit – das sind Geräte, die mehrere Spieleinsätze gleichzeitig zulassen – gilt jede
Spielmöglichkeit als steuerpflichtiges Gerät.
§2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016
Sven Weigt
Bürgermeister
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt
die Satzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund
der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande
gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016
Sven Weigt,
Bürgermeister
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Landkreis Karlsruhe
Satzung
zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde KarlsdorfNeuthard vom 13.12.2011.
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2, 11 und 13 des Kom-
munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§1
Der § 43 (Höhe der Einleitungsgebühr) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41)
beträgt je m³ Abwasser
2,45 €
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41 a) beträgt je m² versiegelte Fläche
0,40 €
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 4) beträgt je m³
Abwasser oder Wasser
2,45 €
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den
Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für
jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein
Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft.
Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016
Sven Weigt,
Bürgermeister
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt
die Satzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund
der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande
gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016
Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard
Sven Weigt,
Bürgermeister
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Landkreis Karlsruhe
Satzung
zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung von
Grundstücken mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard vom 16.12.1997.
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016
folgende Satzungsänderung beschlossen:
§1
§ 41 (Grundgebühr) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer
Nenngröße von:
Dauerdurchfluss (Nenndurchfluss Qn)
Q3 – 4 m³/h (2,5) 10 m³/h (6) 16 m³/h (10) 15/25 m³/h
€/Monat 3,20 €
4,26 €
5,33 €
7,46 €
Wasserzähler mit einer Nennweite von:
Nennweite (NW) 80
100 mm
8,53 € 10,45 €
Verbundzähler mit einer Nennweite von:
Nennweite (NW) 50
80
100 mm
20,30 €
24,59 € 29,85 €
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Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen
16. Dezember 2016 · Nr. 50
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Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Festliche Rezepte und Genuss
am Heiligen Abend
Foto: Polka Dot/Thinkstock
(djd/red). In Deutschland wird
am ersten Weihnachtsfeiertag
vielerorts traditionell Gans gegessen. Diese Tradition stammt
jedoch überraschenderweise
aus England, genauer gesagt
aus dem Jahre 1588, als die damalige Königin Elisabeth I. am
Heiligabend während des Gänsebratenessens die Nachricht
erreichte, dass die englischen
Truppen die spanische Armada
besiegt hatten. In Deutschland
gilt aber auch der Karpfen als
„vegetarisches“ Festessen – da-
mit wird die christliche Fastenzeit bis zum Heiligabend
eingehalten. Manche Menschen
legen die Gräten am nächsten
Tag unter ihre Obstbäume, die
– so sagt man – dann besonders viele Früchte tragen sollen.
Viele Familien verzehren in
Erinnerung an die Armut von
Maria und Josef in der Nacht
von Christi Geburt auch einfach nur Kartoffelsalat mit
Würstchen. Weniger traditionell, doch nicht weniger beliebt
sind auch Raclette und Fondue.
Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen
16. Dezember 2016 · Nr. 50
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Statt Sachgeschenken kann
man den Liebsten Zeit schenken, etwa mit einem Gutschein für eine gemeinsame
Unternehmung.
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Mikronährstoffen
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Täglich für eine Ruhephase
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lesen.
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Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen
16. Dezember 2016 · Nr. 50
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Heizkörperaustausch – einfach und effizient
(spp-o/red) Alte Heizkörper
oder die noch millionenfach
im Einsatz befindlichen DINRadiatoren sind nicht nur
optisch unattraktiv, ihr hoher
Wasserinhalt treibt die Energiekosten unnötig in die Höhe
und macht das Heizungssystem
träge. Moderne, energiesparende Niedertemperatursysteme wie z. B. Wärmepumpen
oder Brennwertkessel können
ihre Stärken aber nur dann voll
ausspielen, wenn die Wassermenge und Systemtemperatur
darauf abgestimmt sind. Doch
selbst ohne Erneuerung der
Heizungsanlage lässt sich alleine durch den Austausch alter Heizkörper enorm Energie
einsparen und der CO2-Ausstoß verringern.
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Stromerzeugung aus Klärgas
auf neuem Höchststand
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(stla/red). Im Jahr 2015 wurden in Baden-Württemberg
rund 118,2 Millionen (Mill.)
Kubikmeter Klärgas (Rohgas)
gewonnen. Nach Angaben
des Statistischen Landesamtes
sind dies 2,9 Prozent mehr als
im Vorjahr. Gut drei Viertel
des gewonnenen Klärgases
wurden von den Anlagenbetreibern zur Stromerzeugung
genutzt. Weitere 12,7 Prozent
setzten sie zu reinen Heizund/oder
Antriebszwecken
ein. Insgesamt wurde in 267
Klärwerken das Klärgas für
die eigene Energieerzeugung
genutzt. Dabei nimmt die Zahl
der Kläranlagen, die das gewonnene Klärgas verstromen,
weiter zu. Gegenüber dem
Vorjahr ist ihre Zahl von 227
auf 230 Anlagen im Jahr 2015
gestiegen. In den Stromerzeugungsanlagen der badenwürttembergischen Klärwerke
wurden 2015 insgesamt 171,1
Mill. Kilowattstunden (Mill.
kWh) erzeugt. Dies waren 4,5
Prozent mehr als im Vorjahr.
Da Kläranlagen einen hohen
Strombedarf haben, wurden
allerdings rund 95 Prozent
(entspricht 162,3 Mill. kWh)
in den Kläranlagen selbst verbraucht. Der Rest wurde in das
Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist
oder an sonstige Abnehmer
abgegeben.
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Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Foto: (c) ULTRA F/Photodisc/Thinkstock
Wichtige Informationen des Verlags
Betriebsurlaub
vom 27.12.2016 bis 04.01.2017
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
geschätzte Anzeigenkunden,
die letzte Ausgabe Ihres Amts- bzw. privaten Mitteilungsblattes im Jahr 2016 erscheint als Doppelausgabe für die
Kalenderwochen 51 und 52 und wird in der Kalenderwoche
51 verteilt.
Von Montag, 27.12.2016 bis einschließlich Mittwoch,
04.01.2017 haben wir Betriebsurlaub. Ab Donnerstag,
05.01.2017 sind wir ab 8.00 Uhr gerne wieder für Sie da.
In den Kalenderwochen 52/2016 und 01/2017 wird kein
Amts- bzw. Mitteilungsblatt verteilt. Die erste Ausgabe
im neuen Jahr erscheint in Kalenderwoche 2/2017.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein
gesundes neues Jahr.
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG ∙ www.nussbaum-medien.de
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16. Dezember 2016 · Nr. 50
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Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten
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Kia Sportage 1.6
Kia Sorento 2.2
GDI Edition 7 Emotion
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147 kW (200 PS)
• Klimaanlage inkl. Pollenfilter
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Kraftstoffverbrauch in l/ 100km: innerorts von 8,7 bis 3,8; außerorts 5,6 bis 3,9; kombiniert 6,8 bis 3,8. CO2-Emissionen
kombiniert 156 bis 88 g/ km (Messverfahren gem. EU-Norm). Effizienzklassen D – A+. *Max. 150.000 km bei zugelassenen Fahrzeugen ab
Garantiebeginndatum. Gemäß den gültigen Garantiebedingungen. Einzelheiten erfahren Sie bei uns, Ihrem Kia Vertragshändler. 2) Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen
Preisempfehlung des Herstellers eines entsprechenden Neufahrzeuges inkl. Überführungskosten. Angebote gelten nur solange Vorrat reicht. Abbildungen zeigen kostenpflichtige
Sonderausstattungen und kostenpflichtiges Zubehör. Änderungen, Irrtümer und Zwischenkauf vorbehalten. Alle Angaben inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1)
Leasinginformationen: Für den Kia Soul 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 14.980€; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 145,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten:
60; Kalkulierter Restwert: 9.034,56 €; Gesamtbetrag: 17.377,56 €; Effektiver Jahreszins: 4,06 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,99 %. Für den Kia Niro 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 21.970,00 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 199,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 60; Kalkulierter Restwert: 13.973,93 €; Gesamtbetrag:
25.556,93 €; Effektiver Jahreszins: 4,06 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,99 %. Für den Kia Sportage 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 19.790,00 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00
€; Monatliche Leasingrate: 175,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 48; Kalkulierter Restwert: 13.406,68 €; Gesamtbetrag: 21.521,08 €; Effektiver Jahreszins: 3,95 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,49 %. Für den Kia Sorento 2.2: Nettodarlehensbetrag**: 29.950 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 280,00 €; Vertragslaufzeit in
Monaten: 48; Kalkulierter Restwert: 20.294,31 €; Gesamtbetrag: 33.448,71 €; Effektiver Jahreszins: 3,55 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,49 %.
Ein Privat-Leasing-Angebot der Santander Consumer Leasing GmbH, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Bonität vorausgesetzt.
Sudoku Nr. 50 | 2016 | mittel
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2
1
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
9
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
7
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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6
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