50 www.karlsdorf-neuthard.de Amtsblatt der Gemeinde Freitag, 16. Dezember 2016 35 Jahre Caritasgruppe Seite 4 Treffen der Lesepaten in der Bibliothek Seite 13 Vorweihnachtliche Geschenke Seite 14 Änderung des Redaktionsschlusses Aufgrund der bevorstehenden Feiertage wird der Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe der „Karlsdorf-Neutharder Nachrichten“ in diesem Jahr (KW 51) auf Montag, 19. Dezember, 12.00 Uhr vorverlegt. Schönbornschule Karlsdorf-Neuthard Zweitbeste Schülerzeitung in Baden-Württemberg 2 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50 Zum Titelthema „GUCK NEI“ ist die zweitbeste Schülerzeitung in Baden-Württemberg Wiederum ein toller Erfolg für die Schönbornschule KarlsdorfNeuthard und das Redaktionsteam der Schülerzeitung „Guck nei”. Nachdem die Schülerzeitung im letzten Jahr bereits den dritten Platz beim Schülerzeitschriften-Wettbewerb des Landes BadenWürttemberg erzielen konnte, wurde in diesem Jahr noch eine Schippe draufgelegt. Über einen sensationellen 2. Platz freuen sich alle beteiligten Schönbornschüler und –lehrer. Damit wurde die hervorragende Arbeit des Redaktionsteams und der beteiligten Vertreter der Schule eindrucksvoll bestätigt. Unter starker Konkurrenz von 48 teilnehmenden Schulen, darunter Gymnasien, Privatschulen und Berufsschulen, erreichte die Schönbornschule diese hervorragende Platzierung, auf die alle Beteiligten mit Recht stolz sein dürfen. Das Foto entstand bei der Preisverleihung im Kultusministerium in Stuttgart. Neben Annette Loewen-Hellriegel war die Schönbornschule durch (von links) unsere Schülersprecher Francesco Messineo, Alisha Huber (Redaktion) und Diana Hubert vertreten Außer einen Geldpreis darf sich die Redaktion von GUCK NEI im Frühjahr auf eine Einladung zum SWR freuen, um dort den Machern von Radio- und TV-Sendungen über die Schultern zu schauen. Alles in allem also eine tolle Erfolgsgeschichte für eine vom Start weg rundum sehr ansprechende und stets professionell und interessant gestaltete Schülerzeitung, die den Bildungs- und Lebensraum Schule anschaulich und erlebbar macht und zur Stärkung der Schulgemeinschaft beiträgt. „Ein großer Dank soll hier auch an die Gewerbetreibenden der Gemeinde gehen, die uns mit ihrer finanziellen Unterstützung für Werbeanzeigen tatkräftig unterstützen und zum Gelingen der Schülerzeitung einen großen Beitrag leisten”, heißt es von der Schule. Das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ehrte die Schülerzeitung im Wortlaut wie folgt: „2. Preis: Guck Nei (Schönbornschule Karlsdorf–Neuthard) Vielfältig gestaltete Schülerzeitschrift, die mit tollen Berichten, interaktiven Seiten und wiederkehrenden Elementen, wie „Lehrer zum Sammeln“, zum Lesen anregt. Klassenprojekte ab Klasse 1 werden ansprechend vorgestellt und das Titelthema der fünften Ausgabe „Was uns bewegt – Faith aus Kenia“ zeigt und wertschätzt das soziale Engagement der Schönbornschule.” Für die Zukunft kann es für uns nur noch folgendes Motto geben: Drei, zwei .... eins!!!! (Text: Peter Frey, Schönbornschule) Aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung am 29.11. Fortsetzung Holzlagerplätze in Karlsdorf-Neuthard - Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung eingehend mit dem Thema Holzlagerplätze in Karlsdorf-Neuthard beschäftigt. Nicht zufriedenstellend ist nach Meinung des Gemeinderates, dass zahlreiche Lagerplätze zwar vermietet, aber ungenutzt sind. Vor einer Ausweisung neuer Holzlagerplätze wurde deshalb die Verwaltung gebeten, zunächst die ungenutzten Holzlagerplätze im Ortsgebiet zu erfassen und ggf. zu aktivieren. Dazu wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, zunächst eine Bilanzierung der vorhandenen Lagerplätze vorzunehmen und die aktuelle Nutzung zu klären. Außerdem soll die Verwaltung nach dem Willen des Gemeinderates Festlegungen zur Gestaltung der Holzlagerplätze treffen. Grundsätzlich sollten Holzlagerplätze nach dem Wunsch des Gemeinderates für die Holzlagerung und nicht zur Lagerung von sonstigen Gütern oder gar Fahrzeugen genutzt werden. Als weiteren Schritt, wenn alle ausgewiesenen Holzlagerplätze wieder als solche genutzt werden, soll die Verwaltung in Abstimmung mit den Nutzern eine Konzeption auf einer freien Fläche für neue Holzlagerplätze erstellen. Dabei legt der Gemeinderat Wert darauf, dass die Parzellengröße den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst wird. Im Amtsblatt wird über den Fortgang bei der Entwicklung der Holzlagerplätze weiter berichtet werden. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB „Bahnhofstraße/Friedenstraße” a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung des Entwurfs c) Öffentlichkeitsbeteiligung Nachdem vom Gemeinderat bereits in der Sitzung am 15.11.2016 eine geringfügige Änderung des Abgrenzungsgebietes gewünscht war und auch der Wunsch geäußert wurde, die Höhenbegrenzung des Bebauungsplanes nicht allein nach der absoluten Gebäudehöhe, sondern auch nach der Zahl der möglichen Vollgeschosse zu begrenzen, hat die Gemeindeverwaltung dies in einen aktuellen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Diesem aktuellen Bebauungsplanentwurf ist der Gemeinderat dann auch einstimmig gefolgt. Es wurde neben dem Aufstellungsbeschluss in der Sitzung auch der Entwurf gebilligt. Dieser Entwurf liegt nun auf die Dauer von einem Monat zur Einsichtnahme aus. Hierzu ist bereits eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung erfolgt. Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße/Friedenstraße” - Veränderungssperre Zur Sicherung der Planungsüberlegungen im Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße/Friedenstraße“ hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre mit den gleichen Abgrenzungen, wie der Bebauungsplan sie hat, beschlossen. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nunmehr keine Bauvorhaben durchgeführt werden. Befreiungen kann allerdings der Gemeinderat jederzeit zulassen, wenn diese den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen. Stellungnahme zu Bausachen Bauantrag zur Errichtung von 3 Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1445, Moltkestraße Diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat das Einvernehmen erteilt. Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst. Nr. 685/12, Stadtwald Für diese Bauvoranfrage hat der Gemeinderat sein Einvernehmen nicht erteilt. Nach Ansicht des Gemeinderates und der Verwaltung befindet sich das geplante Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich und ist daher dort planungsrechtlich nicht zulässig. Bericht aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 In seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2016 hat sich der Gemeinderat ausschließlich mit finanziellen Themen und der Finanzausstattung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard für das Jahr 2017 beschäftigt. In seiner Haushaltsrede hat der Bürgermeister zu Beginn der Sitzung den Gemeinderäten die vorgelegten Haushaltszahlen für den Gesamthaushalt sowie die Haushalte der beiden Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Kommunaler Wohnungsbau“ erläutert. Nach wie vor kann die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Überschüsse aus dem Verwaltungshaushalt für investive Maßnahmen im Vermögenshaushalt in einer Größenordnung von deutlich mehr als 1,5 Mio. € verwenden. Die Zielmarke von 1,5 Mio. € Haushaltsüberschuss pro Jahr hat der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss vor mehreren Jahren als Zielgröße festgelegt, um die in der Gemeinde KarlsdorfNeuthard anstehenden Zukunftsinvestitionen sicher schultern zu können. Diesem Ziel werden man, so Bürgermeister Sven Weigt auch im Jahr 2017 mit einer prognostizierten Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt mit über 1,8 Mio. € wiederum nachkommen. In seinen Ausführungen ging der Bürgermeister auch auf die bevorstehenden Erhöhungen der Benutzungsgebühren ein. Wie schon im Gemeinderat in den Vorberatungen dargelegt sind diese moderaten Erhöhungen 2017 notwendig, um die in der Vergangenheit getätigten und in Zukunft noch notwendigen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung bewältigen zu können. Bei den Friedhofsgebühren sei die Gemeinde ebenfalls gezwungen, diese moderat anzuheben, nachdem die Friedhofsgebühren in Karlsdorf-Neuthard zum Teil deutlich unter denen vergleichbarer Kommunen liegen und dieser Umstand in der Vergangenheit bereits mehrfach von der Gemeindeprüfungsanstalt – der Prüfungsbehörde der Kommunen in Baden-Württemberg – kritisiert worden war. Kritisch äußerte sich der Bürgermeister allerdings über die vom Land vorgenommenen Abzüge bei der Finanzausstattung der Gemeinde. Einzelheiten hierzu und die Haushaltsrede des Bürgermeisters sowie die Haushaltsreden aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden im nächsten Amtsblatt in voller Länge veröffentlicht, damit sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild der Haushaltssituation der Gemeinde KarlsdorfNeuthard und der Einschätzung des Gemeinderats machen können. Die anstehenden Beschlüsse der Gemeinderatssitzung wurden nach zahlreichen und intensiven Vorberatungen im Rahmen vorangegangener Sitzungen allesamt vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. - Fortsetzung folgt - Aktuell Bundesverkehrswegeplan Bundesministerium antwortet auf Unterschriftenliste Im Sommer dieses Jahres wurde im Auftrag der Gemeinde vom Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises, Olav Gutting MdB, an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Unterschriftenliste von Bürgerinnen und Bürgern aus Karlsdorf-Neuthard, nebst einer Stellungnahme der Gemeinde, übergeben. „Das Ministerium wird den Wünschen der Bevölkerung selbstverständlich Rechnung tragen”, so der Bundesverkehrsminister seinerzeit bei der Übergabe der Unterlagen (wir berichteten ausführlich). Jetzt hat das Ministerium schriftlich an die Gemeinde geantwortet und Stellung bezogen. Darin heißt es unter anderem: | 3 „Bundesminister Alexander Dobrindt MdB dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 04.07.2016 zum Bundesverkehrswegplan (BVWP) 2030, das ihm inklusive der Unterschriftenliste der Bürgerinnen und Bürger Ihrer Gemeinde am 05.09.2016 persönlich von Herrn Olav Gutting MdB übergegeben wurde. Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 den BVWP 2030 und die Regierungsentwürfe für die Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schienen, Straße, Wasserstraße beschlossen. Grundlage für die Bewertung und Einstufung der in den BVWP 2030 aufgenommenen Projekteinstufungen wurden mit den Bewerbungsergebnissen im Projektinformationssystem (PRINS) veröffentlicht und können auf der Internetseite www.bvwp-projekte.de abgerufen werden. Darüber hinaus wurden bei der Entscheidungsfindung zum Beschluss des BVWP 2030 auch die ca. 39.000 Stellungnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer gemäß § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030 und zum Umweltbericht fristgerecht bis zum 02.05.2016 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingingen. Die Stellungnahmen wurden in einem mehrstufigen Prozess fachlich-inhaltlich im Hinblick auf sich daraus ergebenen Anpassungsbedarf am Entwurf des BVWP 2030 geprüft. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen zu in Ihrem Schreiben thematisierten Projekt Folgendes mitteilen: Die so genannte Mittelrheinstudie hat gezeigt, dass rechtsrheinisch weitere Kapazitäten für das prognostizierte Verkehrsaufkommen erforderlich sind. Für den Abschnitt zwischen Mannheim und Karlsruhe schlagen die Gutachter den viergleisigen Ausbau zwischen Molzau und Karlsruhe vor. Damit ist aber noch keine endgültige Entscheidung verbunden. Wir stehen erst am Anfang des Planungsprozesses. In den nachfolgenden Prozessschritten wird auch zu untersuchen sein, ob durch Nutzung anderer Strecken im rechtsrheinischen Raum Mannheim – Karlsruhe entsprechende Kapazitäten geschaffen werden können. Die konkrete Trassierung sowie die bei einem Ausbau zur Lärmvorsorge erforderlichen Maßnahmen werden im folgenden Plangenehmigungsverfahren festgelegt. Entsprechend offen ist auch die Projektbeschreibung in Neubaustrecke/Ausbaustrecke Mannheim – Karlsruhe gefasst. Es liegt nunmehr in der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages, in den parlamentarischen Beratungen zu den Ausbaugesetzen für Schienen, Straßen und erstmals auch für die Wasserstraße die notwendigen Entscheidungen zur Aufnahme und Dringlichkeitseinstufung eines Projekts in die jeweiligen Bedarfspläne zu treffen. Alle Informationen zum BVWP 2030 können Sie auf der Internetseite des BMVI unter www.bvwp2030.de aufrufen.” Hintergrund: Bundesverkehrswegeplan Wie berichtet, wurde zur Überraschung der Gemeinde KarlsdorfNeuthard und weiterer betroffenen Gemeinden in der Region im Bundesverkehrswegeplan 2030 eine Korridorstudie für eine vierspurige Güterverkehrsstrecke zwischen Karlsdorf und Neuthard vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem Regionalverband hat der Gemeinderat von Karlsdorf-Neuthard daraufhin eine Stellungnahme verabschiedet, die von mehr als 1.500 Einwohnern aus Karlsdorf-Neuthard unterschrieben wurde. In dieser Stellungnahme wird klar und deutlich gegen eine solche Korridorstudie argumentiert. Zudem wird in der Stellungnahme verdeutlich, wie sich die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard gegen eine solche Trassenvariante notfalls wehren würde. Die Karlsdorf-Neutharder Unterschriftenliste wurde im vergangenen Sommer von Gemeinderat Uwe Zweigner und Bürgermeister Sven Weigt stellvertretend im Beisein der Gemeinderatsfraktionen dem für die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard zuständigen Bundestagsabgeordneten Olav Gutting überreicht, der diese dem Bundesverkehrsminister in Berlin dann persönlich übergeben hat. Damit konnte umgehend nach Bekanntwerden der Pläne von der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern ein deutliches Zeichen gegen diese möglichen Planvarianten gesetzt werden. (hut) 4 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50 Aus dem Gemeindeleben Neuer Service auf www.karlsdorf-neuthard.de Als neuer Online-Service steht auf unserer Homepage jetzt ein sogenanntes Geo-InformationsSystem (GIS) für alle zur Verfügung. Durch Klick auf das Icon gelangt man zu der von der Firma Geo12 bereitgestellten Website, auf der es u.a. möglich ist, nach Flurstücken zu suchen und sich diese in einer Karte bzw. in einem Luftbild anzeigen zu lassen. Weiterhin können Interessierte sich den jeweils gültigen Bebauungsplan inkl. der schriftlichen Festsetzungen anzeigen lassen. (hps) Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen für das dritte Quartal 2016 Foto:JFsPic/iStock/Thinkstock Anfang Dezember hat das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht (Bußgeldstelle) der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard die Quartalstatistik der Messungen für den Zeitraum Juli bis September 2016 zur Verfügung gestellt. In unserer Gemeinde werden durch den Messtrupp des Landratsamtes regelmäßig an neuralgischen Stellen die Geschwindigkeiten gemessen. Hierzu werden zu unterschiedlichen Zeiten sowohl in Tempo-30- als auch in Tempo-50-Bereichen Messungen vorgenommen. Regelmäßige Messstellen im Ortsteil Karlsdorf bei den Tempo-30-Bereichen sind die Amalien-, Kohlfahrt-, Rathaus- und Westliche Brühlstraße. Im Ortsteil Neuthard wird der Tempo-30-Bereich in der Büchenauer Straße, Kirch- und Pfinzstraße berücksichtigt. Bei entsprechenden Überschreitungen der Geschwindigkeit werden die Verstöße durch die Bußgeldstelle mit Verwarnungsgeldern geahndet. Aus der nachstehenden Übersicht sind nähere Ergebnisse zu den Messungen zu entnehmen. Im dritten Quartal wurden in beiden Ortsteilen 7531 PKW gemessen (4010 PKW in Karlsdorf und 3521 PKW in Neuthard). Im Vergleich der beiden Ortsteile fällt dieses Mal auf, dass im es im Ortsteil Neuthard mehr Beanstandungen gab, obwohl dort weniger Fahrzeuge als im Ortsteil Karlsdorf gemessen wurden. Hauptgrund ist hier die Baustelle in der Hauptstraße und damit verbunden die Umleitung über die Pfinzstraße. Im dortigen Tempo-30-Bereich wurden alleine 201 PKW für zu schnelles Fahren geahndet. Insgesamt gab es 467 Beanstandungen, davon entfallen 440 auf den Tempo-30-Bereich und lediglich 27 PKW-Führer wurden in einem Tempo-50-Bereich „geblitzt“. Die gesamte Anzahl der Beanstandungen in den ersten drei Quartalen liegt in etwa im gleichen Bereich (erstes Quartal 437 Beanstandungen, zweites Quartal 439 Beanstandungen, drittes Quartal 467 Beanstandungen). Detaillierte Auswertungen mit den einzelnen Standorten sowie zur Messdauer und Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie auf unserer Homepage: www.karlsdorf-neuthard.de. (fj) Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen für das 3. Quartal 2016 Zusammenfassung Karlsdorf Messdauer 42,05 h Autos 4010 beanstandet 215 Überschreitung bis 10 km/h 11 – 15 km/h 16 – 20 km/h über 20 km/h 179 33 2 1 Neuthard 25,48 h 3521 252 150 60 27 15 gesamt 67,53 h 7531 467 329 93 28 17 Karlsdorf Tempo 30 beanstandet bis 10 km/h 11 – 15 km/h 16 – 20 km/h über 20 km/h 119 29 1 161 0 Neuthard Tempo 30 249 148 59 27 15 Karlsdorf Tempo 50 24 18 4 1 1 Neuthard Tempo 50 3 2 1 0 0 gesamt beanstandet bis 10 km/h 11 – 15 km/h 16 – 20 km/h über 20 km/h Tempo 30 440 309 88 27 16 Tempo 50 27 20 5 1 1 35 Jahre Caritas-Arbeit in der Pfarrei St. Sebastian Neuthard „Einem Menschen sagen, du gehörst dazu, einem Menschen sagen, ich besuche dich und höre dir zu.“ Dies sind Worte der Barmherzigkeit, die die ehrenamtlichen Mitstreiter der CaritasGruppe St. Sebastian Neuthard schon im 35. Jahr ihres Bestehens mit Leben erfüllen. In der Begegnungsstätte Drei Kronen in Neuthard feierte die Gruppe mit ihrer Vorsitzenden Melitta Holzer im Beisein von Schwester Lima aus Indien ihr kleines Jubiläum. Lange hat Schwester Lima in Neuthard als Erzieherin gearbeitet. Der Kontakt und die Freundschaft und die Unterstützung für die Mitschwester sind geblieben. Früher waren es Ordensschwestern, die in der Gemeinde für alte, kranke und behinderte Menschen sorgten. Als die Schwesternstation aufgelöst wurde, entstand der Wunsch, die Arbeit in irgendeiner Form weiterzuführen. Auf Anregung von Pfarrer Herbert Froelich wurde die örtliche Caritas-Gruppe gegründet. „Heute“, wusste die Vorsitzende, „sind wir 21 Frauen unterschiedlichen Alters. Sie leisten die verschiedensten Arbeiten und verpflichten sich zur Verschwiegenheit über Personen und ihre Lebenslagen. Vor Jahren war ihr Wirken noch spontan bis eine Regelung gefunden wurde. Heute machen sie Besuchsdienste bei allen GemeindeMitgliedern ab achtzig Jahren sowie, wenn gewünscht bei kranken und behinderten Menschen. Die Hilfe leisten sie kostenlos. Zur Kontaktpflege geboten werden monatliche Spielnachmitta- Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50 ge und zweimal im Jahr Begegnungsnachmittage für Menschen mit Handicap. Am Festtag der Schutzpatronin, der Heiligen Elisabeth von Thüringen am 19. November, verteilen die Mitglieder im Gottesdienst eine Rose. Die Termine stehen im Amtsblatt und im Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit. Wer Lust hat, sich der Gruppe anzuschließen, ist herzlich willkommen (Text/Foto: hüb) zeozweifrei in den Quartieren Karlsdorf-Neuthard startet! Weniger Energiekosten, weniger Schadstoffe – mehr Leben! Die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard hat sich entschlossen, das integrierte Quartierskonzept der Umwelt- und EnergieAgentur Kries Karlsruhe „zeozweifrei im Quartier“ jeweils in den Ortskernen von Karlsdorf und Neuthard zu starten. Was ist „zeozweifrei im Quartier“? Es handelt sich hierbei um ein integriertes Quartierskonzept zur Darstellung von Energie-Einsparpotenzialen, gefördert durch die KfW-Bank. Ziel ist es, den Energieverbrauch in diesem Gebiet deutlich zu senken und ein Konzept für eine nachhaltige Energieversorgung zu entwickeln. Warum „zeozweifrei im Quartier“? Sie als Immobilienbesitzer/-in haben die Möglichkeit sich kostenfrei und neutral über sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen zu informieren. Wir als Gemeinde erhalten von diesem Projekt verlässliche Informationen über die Gebäudezustände und Sanierungserfordernisse sowie eine übergreifende Strategie für eine mögliche zukünftige umweltfreundlichere Energieversorgung in Ihrem Quartier. Wie ist der Ablauf von „zeozweifrei im Quartier“? In der ersten Phase erfassen die Fachleute der Umwelt- und EnergieAgentur die aktuellen Daten Ihres Hauses. Eine erste Erhebung bei Ihnen vor Ort soll uns folgende Fragen beantworten: - Alter des Gebäudes und Erfassung des Gebäudetyps, - Art und Alter der Heizanlage, - Anzahl der Personen im Haushalt, - tatsächlicher Energieverbrauch und - ob in der Vergangenheit schon Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Ergänzend zu den Befragungen wird die Gemeinde thermografische Aufnahmen auch von Ihrem Gebäude erstellen lassen. Diese helfen Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihrer Immobilie beurteilen zu können. Nutzen Sie das Angebot zu Ihrer persönlichen, kostenfreien Energieberatung. Neutrale Energieberater werten mit Ihnen die thermografischen Aufnahmen aus, drüber hinaus erfahren Sie in einem einstündigen Gespräch durch welche sinnvollen Maßnahmen Sie künftig eine Menge an Energiekosten einsparen können. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, die Termine werden rechtzeitig vorab im Amtsblatt veröffentlicht. Bürgermeister Weigt: „Die Gemeinde möchte Ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Dazu haben wir ein kommunales Klima- | 5 schutzkonzept für Karldorf-Neuthard entwickelt, welches speziell auf unsere Gemeinde eingeht, Bürger mit einbindet, strategisch aufgebaut ist und nachhaltig Wirkung zeigen wird. Ich freue mich, dass sich auch Karlsdorf-Neuthard in die Riege der umweltfreundlichen Kommunen einreiht.“ Tragen Sie Ihren Anteil zu dem großen Projekt der Energiewende bei und beteiligen Sie sich am Quartierskonzept KarlsdorfNeuthard. Fragen zum Projekt beantwortet Ihnen: Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe Hermann-Beuttenmüller-Str. 6 75015 Bretten [email protected] Tel. 0721/93699690 oder Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard Technisches Bauamt Herr Ziefuß Amalienstraße 1 76689 Karlsdorf-Neuthard Tel. 07251/443247 [email protected] Veranstaltungskalender 2017 Der Veranstaltungskalender der Gemeinde KarlsdorfNeuthard ist fertiggestellt. Er liegt in beiden Rathäusern zur Abholung aus und ist auf der Homepage der Gemeinde online gestellt (www.karlsdorf-neuthard.de). Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage Der Wertstoffhof mit Kompostieranlage ist über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sowie am Freitag, 6. Januar wegen des Feiertages (Hl. Drei Könige) geschlossen. Geöffnet ist am: Mittwoch, 28. Dezember Freitag, 30. Dezember Mittwoch, 4. Januar Samstag, 7. Januar jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten. Wir bitten um Beachtung. Städtebauliche Erneuerung „Ortsmitte Neuthard II“ Sanierungsberatung Zur Erläuterung der Fördermodalitäten bei der Durchführung von privaten Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte Neuthard II” wenden sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bitte direkt an den Projektleiter, Herrn Hildebrand von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Tel. 0721/35454-244, E-Mail: klaus-peter.hildebrand@ lbbw-im.de. Herr Hildebrand wird dann einen persönlichen Vor-Ort-Termin vereinbaren. TIPP DES VERLAGS für effizientes Einstellen von Texten und Plakaten Text aus Plakat rausnehmen Können Sie das Plakat nicht abändern, ist es besser den Text des Plakates und das Bild separat in unser Redaktionssystem Artikelstar4 einzustellen. 6 | Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · 16. Dezember 2016 · Nr. 50 Öffentliche Bekanntmachungen Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Landkreis Karlsruhe Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) der Gemeinde KarlsdorfNeuthard vom 21. April 2009 Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 § 7 Absatz 1 Steuersatz erhält folgende Fassung: (1) Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1) 1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 18 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen. 2. ohne Gewinnmöglichkeit und - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung: 120,00 € - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 30,00 € 3. für Spieleinrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Buchst. b je Spieleinrichtung: 50,00 € Bei Geräten mit mehr als einer Spielmöglichkeit – das sind Geräte, die mehrere Spieleinsätze gleichzeitig zulassen – gilt jede Spielmöglichkeit als steuerpflichtiges Gerät. §2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016 Sven Weigt Bürgermeister Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016 Sven Weigt, Bürgermeister Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Landkreis Karlsruhe Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde KarlsdorfNeuthard vom 13.12.2011. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2, 11 und 13 des Kom- munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Der § 43 (Höhe der Einleitungsgebühr) erhält folgende Neufassung: (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser 2,45 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,40 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 4) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 2,45 € (4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016 Sven Weigt, Bürgermeister Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Karlsdorf-Neuthard, den 13. Dezember 2016 Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard Sven Weigt, Bürgermeister Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Landkreis Karlsruhe Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung von Grundstücken mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard vom 16.12.1997. Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) sowie der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard am 13. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 § 41 (Grundgebühr) erhält folgende Neufassung: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: Dauerdurchfluss (Nenndurchfluss Qn) Q3 – 4 m³/h (2,5) 10 m³/h (6) 16 m³/h (10) 15/25 m³/h €/Monat 3,20 € 4,26 € 5,33 € 7,46 € Wasserzähler mit einer Nennweite von: Nennweite (NW) 80 100 mm 8,53 € 10,45 € Verbundzähler mit einer Nennweite von: Nennweite (NW) 50 80 100 mm 20,30 € 24,59 € 29,85 € Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie jede Woche alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Testen Sie Ihr Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos und unverbindlich! 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Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL EVENTS Foto: Hemera/Thinkstock Kammer Stadt Philippsburg KONZERT PRÄSENTIEREN: mit verschiedenen Ensembles des Heeresmusikkorps Ulm unter der Leitung von Oberstleutnant Matthias Prock. am 10. Mai 2017 Beginn: 19:30 Uhr, Einlass: 18:30 Uhr, Jugendstil-Festhalle Philippsburg Schirmherrschaft Bürgermeister Stefan Martus und Brigadegeneral a. D. Manfred Hofmeyer Die Einnahmen aus dem Konzert gehen an die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des Bundeswehr Sozialwerks“ und zugunsten „Philippsburger Kindergärten“. Karten sind im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, 76661 Philippsburg, Tel. 07256 87-0 erhältlich. Preise: Vorverkauf: 15,- €, Abendkasse: 17,- €, Stehplatz Empore: 10,- €, Ermäßigung: 2,- € für Menschen mit Behinderung Mit freundlicher Unterstützung von: Festliche Rezepte und Genuss am Heiligen Abend Foto: Polka Dot/Thinkstock (djd/red). In Deutschland wird am ersten Weihnachtsfeiertag vielerorts traditionell Gans gegessen. Diese Tradition stammt jedoch überraschenderweise aus England, genauer gesagt aus dem Jahre 1588, als die damalige Königin Elisabeth I. am Heiligabend während des Gänsebratenessens die Nachricht erreichte, dass die englischen Truppen die spanische Armada besiegt hatten. In Deutschland gilt aber auch der Karpfen als „vegetarisches“ Festessen – da- mit wird die christliche Fastenzeit bis zum Heiligabend eingehalten. Manche Menschen legen die Gräten am nächsten Tag unter ihre Obstbäume, die – so sagt man – dann besonders viele Früchte tragen sollen. Viele Familien verzehren in Erinnerung an die Armut von Maria und Josef in der Nacht von Christi Geburt auch einfach nur Kartoffelsalat mit Würstchen. Weniger traditionell, doch nicht weniger beliebt sind auch Raclette und Fondue. Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen 16. Dezember 2016 · Nr. 50 WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL 2017 Nussbaum Stiftung Neujahrskonzert mit der Philharmonie Baden-Baden unter der Leitung von Pavel Baleff Sonntag ¦ 8. Januar 2017 Einlass 17.30 Uhr ¦ Beginn 18.00 Uhr Kurhaus Bad Rappenau Vorverkauf bei allen bekannten ReservixVorverkaufsstellen sowie der Gästeinformation Bad Rappenau Foto: yaruta/iStock/Thinkstock (Salinenstraße 37, 74906 Bad Rappenau) Kategorie 1: Kategorie 2: 32,- € 27,- € DIES & DAS Ihr NUSSBAUMCARD-Vorteil: 2,50 € Ermäßigung pro Karte Nähere Informationen finden Sie unter www.lokalmatador.de WebCode: neujahrskonzert1066 Opelstraße 29 ∙ 68789 St. Leon-Rot In Kooperation mit der Stadt Bad Rappenau und der BTB Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH D ie G eschenk idee z u Weihnachten Aus der Region für die Region Der „ArtBW“ Kunstkalender 2017 ist mit 12 Motiven von Künstlerinnen und Künstlern aus Baden-Württemberg gestaltet. Mit dem Kalender setzen sich Nussbaum Medien und die Nussbaum Stiftung für die Kulturförderung in der Region ein. Foto: djd/Orthomol Tipps für entspannte Feiertage - Geschenke so früh wie möglich besorgen. - Statt Sachgeschenken kann man den Liebsten Zeit schenken, etwa mit einem Gutschein für eine gemeinsame Unternehmung. - Weihnachtsmenü rechtzeitig planen, Einkaufsliste möglichst früh schreiben. - Den Körper mit wichtigen Mikronährstoffen unterstützen. - Täglich für eine Ruhephase oder Auszeit sorgen, Spaziergänge machen, ein Schaumbad genießen oder ein Buch lesen. - Auch mal eine Feier absagen, wenn es zu viel wird. (djd) Je Kalender wird 5 € an die Nussbaum Stiftung gespendet. 29,00 € 27,00 € regulärer Preis mit NussbaumCard Die Kalendermotive sowie die Verkaufsstellen finden Sie online unter www.nussbaum-slr.de/kunstkalender. Anzeigen Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL WOHNEN Foto: sofiaworld/iStick/Thinkstock Ab dem 17.12.2016: 25% auf alle Lichterketten und Kerzen Abverkauf Weihnachtsmarkt 50% auf alle Weihnachtsmarktartikel Heinrich-Hertz-Straße 2 · 76297 Stutensee-Friedrichstal S 2 Haltestelle Friedrichstal Nord Telefon 07249 78-244 · Fax 07249 78-245 [email protected] · Montag bis Samstag 8 – 20 Uhr auch auf bereits reduziert ausgezeichnete Ware! www.hornung-baustoffe.de UHREN & SCHMUCK w w w. h e w i s c h m u c k . d e Hauptstraße 9 · Ubstadt-Weiher · Telefon 07251 6581 oder 61103 Foto: Zoonar RF/Zoonar/Thinkstock Öffnungszeiten: Mo.- Fr., 9 -13 und 14 -18 Uhr, Sa., 9 -13 Uhr Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen 16. Dezember 2016 · Nr. 50 +++ Exklusiv für Abonnenten und Leser +++ Foto: FamVeld/iStock/Thinkstock Schlemmerblock schenken 50 % VERSCHIEDENES sparen! Schlemmerblock – Der original 2:1 Restaurant- und Freizeitführer für Ihre Region! 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Dezember 2016 · Nr. 50 ENERGIERATGEBER Foto: Kermi GmbH/spp-o Heizkörperaustausch – einfach und effizient (spp-o/red) Alte Heizkörper oder die noch millionenfach im Einsatz befindlichen DINRadiatoren sind nicht nur optisch unattraktiv, ihr hoher Wasserinhalt treibt die Energiekosten unnötig in die Höhe und macht das Heizungssystem träge. Moderne, energiesparende Niedertemperatursysteme wie z. B. Wärmepumpen oder Brennwertkessel können ihre Stärken aber nur dann voll ausspielen, wenn die Wassermenge und Systemtemperatur darauf abgestimmt sind. Doch selbst ohne Erneuerung der Heizungsanlage lässt sich alleine durch den Austausch alter Heizkörper enorm Energie einsparen und der CO2-Ausstoß verringern. Foto: AlexRaths/iStock/Thinkstock Stromerzeugung aus Klärgas auf neuem Höchststand Benzin. Super. Diesel. Heizöl. Draisstraße 6 76646 Bruchsal Tel. 07251 9728-0 www.rossnagel-mineraloele.de (stla/red). Im Jahr 2015 wurden in Baden-Württemberg rund 118,2 Millionen (Mill.) Kubikmeter Klärgas (Rohgas) gewonnen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind dies 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Gut drei Viertel des gewonnenen Klärgases wurden von den Anlagenbetreibern zur Stromerzeugung genutzt. Weitere 12,7 Prozent setzten sie zu reinen Heizund/oder Antriebszwecken ein. Insgesamt wurde in 267 Klärwerken das Klärgas für die eigene Energieerzeugung genutzt. Dabei nimmt die Zahl der Kläranlagen, die das gewonnene Klärgas verstromen, weiter zu. Gegenüber dem Vorjahr ist ihre Zahl von 227 auf 230 Anlagen im Jahr 2015 gestiegen. In den Stromerzeugungsanlagen der badenwürttembergischen Klärwerke wurden 2015 insgesamt 171,1 Mill. Kilowattstunden (Mill. kWh) erzeugt. Dies waren 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Da Kläranlagen einen hohen Strombedarf haben, wurden allerdings rund 95 Prozent (entspricht 162,3 Mill. kWh) in den Kläranlagen selbst verbraucht. Der Rest wurde in das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist oder an sonstige Abnehmer abgegeben. Anzeigen Nr. 50 · 16. Dezember 2016 · Karlsdorf-Neutharder Nachrichten HAUS & GARTEN Bauwerkserhaltung Wasserschäden durch energetische Sanierung Schimmelbildung und Wasserschäden/Schimmelbildung Bautrocknungen Kompetenzzentrum HOLZ- UND BAUTENSCHUTZ SANIERUNGEN … überall wasserdichte bauten Au sb ild g un sb et Stettiner Straße 18, 76356 Weingarten Telefon (0 72 44) 70 36-0 Fax 70 36-18 Mobil 01 72 / 7 21 10 67 und 01 71 - 7 77 20 40 rie b www.arheit.de E-Mail: [email protected] Zaunanlagen (Alu/Stahl) Sichtschutz & Gabionen Im Kammerforst 7 76676 Graben-Neudorf Telefon 07255.766846-0 Fax 07255.766846-99 [email protected] www.mai-bs-kg.de 2016/2017 Foto: (c) ULTRA F/Photodisc/Thinkstock Wichtige Informationen des Verlags Betriebsurlaub vom 27.12.2016 bis 04.01.2017 Liebe Leserinnen, liebe Leser, geschätzte Anzeigenkunden, die letzte Ausgabe Ihres Amts- bzw. privaten Mitteilungsblattes im Jahr 2016 erscheint als Doppelausgabe für die Kalenderwochen 51 und 52 und wird in der Kalenderwoche 51 verteilt. Von Montag, 27.12.2016 bis einschließlich Mittwoch, 04.01.2017 haben wir Betriebsurlaub. Ab Donnerstag, 05.01.2017 sind wir ab 8.00 Uhr gerne wieder für Sie da. In den Kalenderwochen 52/2016 und 01/2017 wird kein Amts- bzw. Mitteilungsblatt verteilt. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint in Kalenderwoche 2/2017. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. St. Leon-Rot GmbH & Co. KG ∙ www.nussbaum-medien.de Karlsdorf-Neutharder Nachrichten · Anzeigen 16. 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CO2-Emissionen kombiniert 156 bis 88 g/ km (Messverfahren gem. EU-Norm). Effizienzklassen D – A+. *Max. 150.000 km bei zugelassenen Fahrzeugen ab Garantiebeginndatum. Gemäß den gültigen Garantiebedingungen. Einzelheiten erfahren Sie bei uns, Ihrem Kia Vertragshändler. 2) Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers eines entsprechenden Neufahrzeuges inkl. Überführungskosten. Angebote gelten nur solange Vorrat reicht. Abbildungen zeigen kostenpflichtige Sonderausstattungen und kostenpflichtiges Zubehör. Änderungen, Irrtümer und Zwischenkauf vorbehalten. Alle Angaben inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1) Leasinginformationen: Für den Kia Soul 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 14.980€; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 145,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 60; Kalkulierter Restwert: 9.034,56 €; Gesamtbetrag: 17.377,56 €; Effektiver Jahreszins: 4,06 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,99 %. Für den Kia Niro 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 21.970,00 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 199,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 60; Kalkulierter Restwert: 13.973,93 €; Gesamtbetrag: 25.556,93 €; Effektiver Jahreszins: 4,06 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,99 %. Für den Kia Sportage 1.6: Nettodarlehensbetrag**: 19.790,00 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 175,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 48; Kalkulierter Restwert: 13.406,68 €; Gesamtbetrag: 21.521,08 €; Effektiver Jahreszins: 3,95 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,49 %. Für den Kia Sorento 2.2: Nettodarlehensbetrag**: 29.950 €; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 €; Monatliche Leasingrate: 280,00 €; Vertragslaufzeit in Monaten: 48; Kalkulierter Restwert: 20.294,31 €; Gesamtbetrag: 33.448,71 €; Effektiver Jahreszins: 3,55 %; Gebundener Sollzinssatz p.a.: 3,49 %. Ein Privat-Leasing-Angebot der Santander Consumer Leasing GmbH, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Bonität vorausgesetzt. Sudoku Nr. 50 | 2016 | mittel 8 1 2 4 7 9 6 5 8 8 3 7 5 4 2 7 5 4 2 6 6 3 9 3 1 2 4 9 4 8 1 3 4 5 5 1 6 2 8 9 2 6 3 4 7 8 6 8 2 4 3 7 5 1 9 3 5 8 2 9 6 4 7 1 1 9 6 7 4 3 8 2 5 4 2 7 8 5 1 9 6 3 2 7 9 6 1 5 3 8 4 5 6 1 3 8 4 7 9 2 8 4 3 9 7 2 1 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 9 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 7 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 5 6 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
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