ANMELDUNG Weiterbildung - beim IAPP Institut für Psychologie

Träger: IAPP Verwaltungs GmbH
IAPP-Geschäftsstelle
Oststraße 110
40210 Düsseldorf
Telefon
(0211)
4920314
Telefax
(0211)
4920324
Internet / E-Mail
www.iapp-institut de
[email protected]
Sitz der Gesellschaft
Düsseldorf, HRB 29045
Geschäftsführer: Günter Eckloff
IAPP - Institut für Angewandte
Psychologie und Psychosomatik
Oststraße 110
Weiterbildung
ANMELDUNG
40210 Düsseldorf
Zwischen dem IAPP-Institut für Angewandte Psychologie und
Psychosomatik, vertreten durch die Geschäftsführung, und
Herrn / Frau
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ:
Ort:
Tel.:
E-Mail:
wird folgender Vertrag über die Weiterbildung / Ausbildung
Thema:
Beginn:
Ende:
Förderung:
(z.B. Bildungsgutschein / Bildungsscheck)
geschlossen.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist in Anlage 1 (Ausschreibung/Flyer) ausgewiesen.
Sollten Sie 4 Wochen vor Beginn Ihre Teilnahme zurückziehen oder nicht erscheinen, verfällt die Anzahlung.
€
Die Kosten für die Ausbildung betragen
und sind wie folgt zu entrichten:
Barzahlung – zah bar bis zum Studienbeginn (5% Skonto)
Ratenzahlung – in
Sonstige Vereinbarungen:
aufeinanderfolgenden mtl. Raten à
€
Ort / Datum:
Unterschrift Teilnehmer:
Ort / Datum:
Unterschrift Geschäftsltg.:
Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf • Konto 101 442 44 • BLZ 300 501 10
Die auf S. 2 bzw. auf der Rückseite
abgedruckten Studienbedingungen
werden als Bestandteil dieses
Vertrages anerkannt. Mit seiner
Unterschrift bestätigt der Vertragspartner, die Zweitschrift dieses
Vertrages erhalten zu haben.
STUDIENBEDINGUNGEN
§1 – Das Institut verpflichtet sich, der Teilnehmerin/dem Teilnehmer eine qualifizierte Weiterbildung/Ausbildung zu ermöglichen; Form und Inhalt der Weiterbildung/Ausbildung sind geregelt durch die Seminar-Konzeption (vgl. Anlage 1). Ein
erfolgreicher Abschluss der Fortbildung wird durch ein Zertifikat vom IAPP-Institut bescheinigt.
§2 – Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich,
• an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen und Fehlzeiten zeitnah schriftlich mitzuteilen; insbesondere zur gültigen
Zertifizierung der Weiterbildung/Ausbildung bedarf jede Fehlzeit einer individuellen Kompensationsleistung.
• die Gebühren für die Weiterbildung/Ausbildung gemäß Anlage 1 (Ausschreibung) zu entrichten. Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Eine andere Regelung bedarf der gesonderten Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des IAPPInstitut für Angewandte Psychologie und Psychosomat k.
STUDIENDAUER
Der Vertrag tritt in Kraft mit der Unterzeichnung des Studienteilnehmers und endet gemäß Anlage 1.
UNTERRICHTSZEITEN
Die Unterrichte finden wie in Anlage 1 ausgewiesen statt. Sollte der Unterricht aus nicht vorhersehbaren Gründen ausfallen,
so wird ein neuer Termin angesetzt. Weitere Verpflichtungen bestehen für das IAPP nicht.
WEITERE LEISTUNGEN
Im Studienpreis enthalten sind die Kosten für Unterrichtsmaterial und ggf. Prüfungsgebühren.
ZAHLUNGEN
Die Studiengebühren sind zu den umseitig vereinbarten Terminen ohne weitere Aufforderungen zu zahlen. Raten sind
bis zum 3. eines Monats im voraus fällig. Eine Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur
Zahlung. Gerät ein Teilnehmer mit mehr als drei Monatsraten in Verzug, wird sofort der gesamte Restbetrag zur Zahlung
fällig. Das IAPP behält sich außerdem das Recht vor, bei Zahlungsverzug den Studienteilnehmer vom weiteren Unterrichtsbesuch auszuschließen.
KÜNDIGUNG
Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Partnern aus wichtigem Grund gekündigt werden; ein Kündigungsrecht nach
§ 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) steht dem Studienteilnehmer jedoch nicht zu. Auch erkennt der
Studienteilnehmer an, dass eine mögliche Änderung seines Berufsziels keinen wichtigen Grund zur Kündigung darstellt.
Im Falle der Kündigung hat der Studienteilnehmer lediglich die anteiligen Studiengebühren zu entrichten. Bei Aufhebung
der Kostenübernahme durch die BA ist eine sofortige Auflösung des Vertrages möglich.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch den Studienteilnehmer wirksam. Der Studienteilnehmer verpflichtet sich,
Wohnungswechsel oder Namensänderungen dem IAPP unverzüglich anzuzeigen. Jedes Veräußern, Verleihen, Vervielfältigen oder sonstiges Verbreiten des Lehrmaterials ist verboten. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das IAPP. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Wohnort des Teilnehmers.