Ausschreibungstitel Sekretariatskraft im Präsidium beim Amt des Landesschulrates für NÖ Einleitung Beim Landesschulrat für NÖ gelangt die Planstelle einer Sekretariatskraft (Bewertung A3/2, Entlohnungsgruppe v3/2) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung. Die befristete Einstellung erfolgt auf Vertretungsdauer (Karenz). Wertigkeit/Einstufung: A3/2 bzw v3/2 Dienststelle: LSR Niederösterreich Dienstort: St. Pölten Vertragsart: Befristet Befristung: 31.12.2018 Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich Ende der Bewerbungsfrist: 22.12.2016 Monatsentgelt/bezug mindestens: 1.677,50 Referenzcode: BMB-16-9318 Aufgaben und Tätigkeiten • Eigenständige Bearbeitung von Problemstellungen aus dem Schulbereich mit dazugehöriger Korrespondenz, Abklärung div. Inhalte mit den zuständigen Sachbearbeitern • Begleitung des Amtsführenden Präsidenten zu Sitzungen und Besprechungen, eigenverantwortliche Abfassung von Protokollen und Überwachung der Vereinbarungen • Redeunterlagenerstellung für den Amtsführenden Präsidenten, Konzeption anspruchsvoller und verantwortungsvoller Schreiben – Korrespondenz des Amtsführenden Präsidenten, Daten- und Zahlenerhebungen • Führung von verschiedensten Telefonaten, Beratung in verschiedensten Belangen • Kontakt zu verschiedensten Institutionen, Erteilung von Auskünften und Information an Journalisten nach Kontaktaufnahme mit dem Amtsführenden Präsidenten • Bundesschulbau – Teilnahme an Besprechungen, Unterlagenerstellung und Protokollführung Erfordernisse 1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw. EWRLandes 2. die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit 3. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind Der Monatsbezug beträgt mindestens 1.677,50 Euro. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. In den ersten zwei Dienstjahren befindet sich der Bedienstete in der Ausbildungsphase, in welcher die Grundausbildung zu absolvieren ist. Schließlich sind in der Bewerbung allfällige Angaben über soziale Bedürftigkeit oder über das Zutreffen einer im § 50 Abs. 2 und 3 des Ausschreibungsgesetzes angeführten begünstigenden Bestimmung (das sind unter bestimmten Voraussetzungen: Universitäts-Hochschulassistenten, Vertragsassistenten, Zeitsoldaten, zeitverpflichtete Soldaten, Personen, die in Offiziersfunktion verwendet werden und Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eine Opferausweises) zu machen. Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Kontaktinformation ADir Robert Sperl [email protected] Tel.. 02742 / 280 2171 DVR 0064394
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