Ergänzender Nachweis für Angestellte

Bitte bis zum 31. Januar 2017 (Poststempel) per
Post oder per Fax (29 33 07 16) an:
Absender/Bürostempel:
Anmeldenummer (Onlineverfahren):
Architektenkammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
ERGÄNZENDER NACHWEIS FÜR ANGESTELLTE ODER BEAMTETE
KAMMERMITGLIEDER ZUM „TAG DER ARCHITEKTUR“ 2017:
Angestellte und beamtete Kammermitglieder sind teilnahmeberechtigte Personen, wenn das
beworbene Projekt in selbständiger Nebentätigkeit erarbeitet wurde. Weisen Sie in diesem Fall bitte
durch eine Kopie der ersten und letzten Seite Ihres Architektenvertrages diese selbständige
Nebentätigkeit nach und lassen Sie diese Erklärung von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in unterzeichnen.
Der/die u. g. Verfasser/in war zum Zeitpunkt der in selbständiger Nebentätigkeit erbrachten
Projektbearbeitung gleichzeitig (Bitte Variante wählen)
 in unserem Büro/in unserer Gesellschaft
angestellt und mit dem Projekt im Rahmen
des Anstellungsverhältnisses nicht befasst
Verfasser/in: Vor- und Nachname, Mitgliedsnummer Architektenkammer (Bundesland)
Arbeitgeber/in: Name und Anschrift
Datum/Stempel/Unterschrift des Büros/der Gesellschaft
oder
 in einem Beamtenverhältnis bei uns tätig und mit dem Projekt im Rahmen des
Beamtenverhältnisses nicht befasst
Verfasser/in: Vor- und Nachname, Mitgliedsnummer Architektenkammer (Bundesland)
Behörde bzw. Arbeitgeber/in: Name und Anschrift
Datum/Stempel/Unterschrift der Behörde bzw. des/der Arbeitgebers/in