Update-Handbuch Lexware anlagenverwaltung pro - Lern-Ware

Update-Handbuch
Lexware anlagenverwaltung pro
Die professionelle Lösung zur Verwaltung aller betrieblichen Anlagegüter
Impressum
Impressum
© 2012 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Postanschrift: Postfach 100121, 79120 Freiburg i. Br.
Hausanschrift: Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 898-0
Internet: http://www.lexware.de
Alle Rechte vorbehalten.
Die Software und das Handbuch wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es
kann jedoch keinerlei Gewähr für die Fehlerfreiheit der Software, der mitgelieferten Daten sowie des Handbuchs übernommen werden. Da nach
Drucklegung des Handbuchs noch Änderungen an der Software vorgenommen wurden, können die im Handbuch beschriebenen Sachverhalte
bzw. Vorgehensweisen u. U. von der Software abweichen.
Kein Teil des Handbuchs darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in einem anderen Verfahren) ohne unsere vorherige schriftliche
Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die im Handbuch verwendeten Bezeichnungen
und Markennamen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen warenzeichen-,
marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.
Autor: Dietmar Jakob
Konzeption, Layout, Satz: docom, Freiburg
Druck: Rhiem Druck GmbH, Voerde
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Über diese Dokumentation.................................. 4
Konventionen der Schreibweise .................................. 4
Symbole ....................................................................... 6
Installation ............................................................ 7
Neuerungen durch BilMoG .................................. 8
Gesetzliche Änderung im Bilanzrecht ................................. 8
Umsetzung in Lexware anlagenverwaltung ........................ 8
Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen ........ 11
Vorüberlegungen treffen ................................................... 11
Datenübernahme bei Einnahmen-Überschussrechnung
(EÜR) ................................................................................ 12
Datenübernahme bei Betriebsvermögensvergleich .......... 13
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten ............... 22
Anlagebaum aktualisieren................................................. 22
Neue Firma anlegen ......................................................... 25
Anlagegüter verwalten ...................................................... 26
Daten zwischen Rechnungskreisen abgleichen ............... 32
Berichte erstellen .............................................................. 38
Daten mit anderen Programmen austauschen .......... 39
Buchungsliste exportieren, übertragen und drucken ........ 39
Inventur durchführen mit Anlagen Scan............................ 40
Anlagegüter exportieren und importieren.......................... 40
Jahresabschluss durchführen .................................... 41
Die Service-Leistungen zum Update ................ 42
3
Über diese Dokumentation
Über diese Dokumentation
Dieses Handbuch ist speziell für Updatekunden erstellt. Sie erhalten einen
schnellen Überblick über die Änderungen und Neuerungen von Lexware
anlagenverwaltung pro.
Die nachfolgenden Inhalte helfen Ihnen, das Update direkt für Ihre Arbeit
nutzen zu können:
• Die Update-Installation
• Detaillierte Informationen zu Verbesserungen und neuen Leistungsmerkmalen
• Die Service-Leistungen zum Update
Die vollständige Dokumentation zu Lexware anlagenverwaltung pro finden
Sie in den weiteren, mitgelieferten Handbüchern.
Konventionen der Schreibweise
Tastatureingaben werden wie folgt dargestellt:
Diese Bezeichnung in ... sollte so von Ihnen ausgeführt werden.
unserer Dokumentation
4
Return
Einfaches Betätigen der Eingabe-, Return- oder
Enter-Taste
Strg + R
Drücken und Halten der Taste Strg
(= Steuerung, evtl. auch Ctrl) und gleichzeitiges
Drücken des Buchstabens R
Alt + D
Drücken und Halten der Taste Alt
(= Alternativ) und gleichzeitiges Drücken des
Buchstabens D.
D:\setup
Eingabe von d:\setup
Konventionen der Schreibweise
Die Maus wird wie folgt benutzt:
Diese Bezeichnung in ... sollte so von Ihnen ausgeführt werden.
unserer Dokumentation
Klicken
Die linke Maustaste einmal kurz drücken und
wieder loslassen.
Doppelklicken
Die linke Maustaste zweimal schnell hintereinander drücken und wieder loslassen.
Rechts klicken
Die rechte Maustaste einmal kurz drücken und
Menüpunkt auswählen.
Bedienelemente werden fett hervorgehoben:
Diese Bedienelement
... wird so dargestellt
Dialogfenster
Das Dialogfenster Drucken
Befehle
Der Befehl Bearbeiten -> Szenario
Menüs
Das Menü Datei
5
Über diese Dokumentation
Symbole
In diesem Handbuch werden folgende Symbole verwendet, um Sie auf
wichtige Dinge hinzuweisen:
gibt wertvolle Tipps aus der Praxis von Steuerberatern und Anwendern.
weist auf lesenswerte Besonderheiten hin.
zeigt Ihnen, wo Sie besonders aufmerksam sein sollten.
informiert über Gesetzesangaben und andere Fundstellen.
erläutert den beschriebenen Sachverhalt an einem Beispiel.
rät, hier die Vorteile der rechten Maustaste zu nutzen.
6
Symbole
Installation
Um das Update automatisch ausführen zu lassen, öffnen Sie den Lexware
Info Service (LISA) und starten Sie dort die Installation. Folgen Sie dem
Assistenten.
Automatisches
Update
Für eine manuelle Ausführung der Updateinstallation rufen Sie im Programm das Servicecenter auf, wechseln Sie dort in den Supportbereich und
führen Sie Download und Installation laut Anleitung durch.
Manuelles
Update
Bei einer Client-/Serverinstallation müssen nach dem Serverupdate die Clients aktualisiert werden. Dies passiert beim ersten Programmstart automatisch. Lexware professional stellt fest, dass die Serverinstallation aktueller ist
als die Clients und startet das Clientsetup. Sollte dies nicht passieren, beenden Sie Lexware professional auf dem Client bitte sofort und starten das
Clientsetup manuell aus dem Netsetupverzeichnis des Servers.
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Neuerungen durch BilMoG
Neuerungen durch BilMoG
Gesetzliche Änderung im Bilanzrecht
Abschaffung der umgekehrten
(§ 5 Abs. 1 Satz 3 n. F. EStG)
Maßgeblichkeit
durch
das
BilMoG
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde ab dem
1.1.2010 die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz abgeschafft. Steuerliche Wahlrechte wie Sofortabschreibungen, Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder steuerfreie Rücklagen sind jetzt
ohne den entsprechenden Ansatz in der Handelsbilanz möglich. Voraussetzung für sämtliche steuerlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechte ist eine
Nachweisbuchführung. Führt ein steuerliches Wahlrecht zu einer Abweichung von der Handelsbilanz, ist das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 Satz 3
EStG die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Wahlrechte.
Das bedeutet:
 Der Ansatz von rein steuerlichen AfA-Wahlrechten fällt in der Handelsbilanz weg.
 Dagegen sind bestimmte andere Abschreibungsmöglichkeiten nur nach
Handelsrecht, nicht aber nach Steuerrecht zulässig.
Umsetzung in Lexware anlagenverwaltung
Bislang konnten die unterschiedlichen Bilanzierungen in Lexware anlagenverwaltung nur abgebildet werden, wenn die Daten in zwei Firmen verwaltet
wurden: eine Firma für die Steuerbilanz, eine für die Handelsbilanz. Diese
doppelte Datenhaltung stellte natürlich einen vergleichsweise hohen Arbeitsaufwand dar, weil für die Datenpflege immer zwischen zwei Firmen gewechselt werden musste.
Um den immer größer werdenden Unterschieden zwischen Steuer- und
Handelsbilanz auch programmtechnisch zu begegnen, wurden in Lexware
anlagenverwaltung 2012 zwei unterschiedliche Rechnungskreise eingeführt,
die jeweils steuer- und handelsrechtliche Abschreibungen abbilden können.
8
Symbole
Das heißt für Sie:
Falls es für die Bilanzierung notwendig ist, zwischen steuerrechtlichen und
handelsrechtlichen Abschreibungen zu unterscheiden, können die unterschiedlichen AfA-Angaben im Programm in separaten Rechnungskreisen geführt werden.
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Neuerungen durch BilMoG
Grundsätzlich empfiehlt sich beim Arbeiten mit zwei Rechnungskreisen folgende Arbeitsweise:
1. Die Daten werden wie gewohnt in einem Rechnungskreis Ihrer Wahl erfasst (bspw. Steuerrecht). Die Stammdaten Ihrer Anlagegüter gelten dabei
für beide Rechnungskreise.
2. In einem zweiten Schritt wird dann ein Datenabgleich zwischen den beiden Rechnungskreisen durchgeführt. Dabei werden die erfassten Daten
in den zweiten Rechnungskreis (bspw. Handelsrecht) übertragen.
3. Die unterschiedlichen Auswertungen der Anlagegüter können dann für
jeden Rechnungskreis separat erfolgen.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
Vorüberlegungen treffen
Welche Rechnungskreise Sie nach dem Update verwenden werden, hängt
zum einen von der Gewinnermittlungsart ab, und zum anderen von den
verwendeten Abschreibungs- und Bilanzierungsmethoden. Bevor Sie die Datenübernahme starten, sollten Sie also kurz prüfen, welche der folgenden
Ausgangssituationen auf Sie zutrifft.
 Die Gewinnermittlungsart Ihrer Firma ist Einnahmen-Überschussrechnung.
 Die Gewinnermittlungsart Ihrer Firma ist Betriebsvermögensvergleich
und
 Sie erstellen eine Einheitsbilanz und arbeiten mit einem Mandanten.
 Sie erstellen sowohl eine Steuer- als auch eine Handelsbilanz und
verwalten die unterschiedlichen Daten in Lexware anlagenverwaltung
bisher mit zwei Mandanten.
Die Datenübernahme erfolgt mit Hilfe eines Assistenten. Abhängig von der
Gewinnermittlungsart führt er Sie durch die notwendigen Schritte, die unten in den entsprechenden Kapiteln beschrieben sind.
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Neuerungen durch BilMoG
Datenübernahme bei EinnahmenÜberschussrechnung (EÜR)
Wir gehen davon aus, dass Sie für Ihre Firma eine EinnahmenÜberschussrechnung erstellen. Bei der Datenübernahme werden all Ihre Daten automatisch in den Rechnungskreis Steuerrecht übernommen.
1. Sie haben die Update-Installation wie oben beschrieben durchgeführt.
Starten Sie nun Lexware anlagenverwaltung und öffnen Ihren Mandanten.
2. Die Datenübernahme wird automatisch gestartet. Dabei wird eine Neuberechnung Ihrer Daten durchgeführt.
3. Nach dem Abschluss der Neuberechnung sind die Daten in den Rechnungskreis Steuerrecht überführt. Sobald Sie die Meldung bestätigen
wird die Startseite Anlagenverwaltung pro angezeigt. Hier können Sie die
Ansicht Anlagegüter aufrufen.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
Die Datenübernahme ist damit abgeschlossen. Die weitere Verwaltung Ihrer
Anlagegüter erfolgt nun ausschließlich über den Rechnungskreis Steuerrecht. Ein Zugriff auf den Rechnungskreis Handelsrecht ist bei der Gewinnermittlungsart EÜR nicht möglich.
Datenübernahme bei Betriebsvermögensvergleich
Ausgangssituation
Wir gehen für die folgende Beschreibung davon aus, dass Ihre Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich ist, und dass Sie eine Steuer- und
eine Handelsbilanz erstellen. Bisher haben Sie die Anlagegüter und entsprechenden AfA-Angaben dafür immer in zwei Firmen verwaltet.
Nach dem Update auf die neue Version können diese Daten in zwei Rechnungskreisen (Handels- und Steuerrecht) ein und desselben Mandanten
verwaltet werden. Die Übernahme Ihrer alten Daten durch den Assistenten
erfolgt aber nur aus einem der beiden Mandanten.
Erst nach der Datenübernahme durch den Assistenten werden in einem weiteren Schritt im neuen Mandanten durch einen Datenabgleich die Anlagegüter in den zweiten Rechnungskreis übertragen.
Falls Sie eine Einheitsbilanz erstellen, entfällt dieser Schritt für Sie, denn Sie
werden nach der Datenübernahme den zweiten Rechnungskreis nicht nutzen.
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Neuerungen durch BilMoG
Daten in ersten Rechnungskreis übernehmen
Bei der Datenübernahme müssen Sie entscheiden, in welchen Rechnungskreis Ihre Anlagegüter zunächst übernommen werden. Wählen Sie dazu den
Rechnungskreis/die Bilanzierungsart, der Ihrer bisherigen hauptsächlichen
Nutzung entspricht. Im Normalfall sollte das der Mandant für Steuerrecht
sein, den wir auch in unserem Beispiel wählen.
1. Öffnen Sie den Mandanten, den Sie bisher für die Steuerbilanz verwendet haben.
2. Der Assistent für die Datenübernahme wird automatisch gestartet.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
3. Lesen Sie sich die Informationen auf den Seiten genau durch und folgen
Sie dem Assistenten bis zur Seite Rechnungskreis.
4. Wählen Sie dort den Rechnungskreis aus, in den Ihre Daten übernommen werden sollen. Er sollte der Bilanzierungsart des geöffneten Mandanten entsprechen. Wir wählen im Beispiel also den Steuerrechtlichen
Rechnungskreis.
5. Klicken Sie auf Fertig stellen, um die Neuberechnung und Übernahme
der Daten zu starten. Im Verlauf der Neuberechnung werden alle Anlagegüter geprüft. Sollten dabei Korrekturen nötig sein, wird das in einem
entsprechenden Protokoll angezeigt.
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Neuerungen durch BilMoG
Nur bei der Übernahme in den Rechnungskreis Handelsrecht
Haben Sie als Ziel für die erste Übernahme den Rechnungskreis Handelsrecht gewählt, kann es vorkommen, dass durch die Prüfung Daten mit unzulässigen AfA-Arten ermittelt werden. Für diese Daten ist eine manuelle Korrektur notwendig.
1. Klicken Sie auf Korrekturen anzeigen, um das Protokoll mit den unzulässigen Anlagegütern aufzurufen. Drucken Sie das Protokoll aus, um es
später wieder griffbereit zu haben.
2. Wählen Sie dann aus, ob Sie
 die Daten doch lieber in den Rechnungskreis Steuerrecht überführen
möchten, wo keine Korrekturen notwendig sind, oder
 die Daten in den Rechnungskreis Handelsrecht übernehmen möchten. Dabei werden die unzulässigen Daten gelöscht und müssen später von Hand nacherfasst werden.
3. Klicken Sie auf Speichern, um Ihre Auswahl zu übernehmen.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
Ihre Daten wurden nun in den ersten Rechnungskreis übernommen. Um
Ihre Anlagegüter auch in den zweiten Rechnungskreis zu übernehmen, führen Sie wie im folgenden Kapitel beschrieben einen Datenabgleich durch.
Datenübernahme
abgeschlossen
Datenabgleich in zweitem Rechnungskreis durchführen
Mit der Datenübernahme wurden der erste Rechnungskreis befüllt und die
Stammdaten Ihre Anlagegüter übernommen. Nun können Sie Ihre Anlagegüter in den zweiten Rechnungskreis übertragen.
Dieser Schritt ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Anlagegüter tatsächlich in zwei Rechnungskreisen unterschiedlich bewerten möchten, um neben der Steuerbilanz eine separate Handelsbilanz zu erstellen.
1. Erstellen Sie zunächst eine Liste mit all jenen Anlagegütern, die für Steuer- und Handelsbilanz in den beiden Mandanten unterschiedlich bewertet wurden (samt Inventarnummern).
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Neuerungen durch BilMoG
2. Wechseln Sie in den zweiten Rechnungskreis, indem Sie auf der Startseite der Anlagenverwaltung in der Auswahlleiste den entsprechenden
Rechnungskreis auswählen.
3. Rufen Sie dann den Befehl im Menü Extras  Datenabgleich Rechnungskreise  Alle Anlagegüter auf.
4. Wählen Sie den Monat aus, bis zu dem die Anlagegüter aus dem ersten
Rechnungskreis übernommen werden sollen.
5. Sollen bestimmte Anlagegüter im zweiten Rechnungskreis unterschiedlich bewertet werden, setzen Sie Option Für den Zeitraum diese Inventarnummern nicht übernehmen.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
6. Tragen Sie nun alle Inventarnummern der Anlagegüter ein, die abweichend bewertet werden.
7. Klicken Sie dann auf Fertig stellen, um die Anlagegüter vom ersten in
den zweiten Rechnungskreis zu kopieren.
Alle Anlagegüter mit Ausnahme der angegebenen Inventarnummern wurden
nun in den zweiten Rechnungskreis kopiert.
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Neuerungen durch BilMoG
Abweichende Anlagegüter nacherfassen
Anlagegüter, die im zweiten Rechnungskreis unterschiedlich bewertet werden, müssen Sie in einem abschließenden Schritt von Hand nacherfassen.
1. Nehmen Sie zu diesem Zweck die Liste mit den entsprechenden Anlagegütern und den passenden Bewertungen zur Hand.
2. Sie befinden sich im zweiten Rechnungskreis. Rufen Sie im Menü Extras
 Datenabgleich Rechnungskreise den Befehl Einzelnes Anlagegut auf.
3. Tragen Sie nun die erste Inventarnummer aus Ihrer Liste ein und klicken
Sie auf OK. Für dieses Anlagegut wird nun der gewohnte Anlageassistent
gestartet.
4. Geben Sie im Anlageassistenten alle Daten (Stammdaten und AfAAngaben) des Anlageguts ein, wie sie für den zweiten Rechnungskreis
gültig sind, und schließen Sie den Assistenten ab.
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Daten in neue Anlagenverwaltung übernehmen
Der AfA-Plan wird für den zweiten Rechnungskreis neu berechnet. Das
Anlagegut liegt nun in beiden Rechnungskreisen mit unterschiedlichen
Bewertungen vor.
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Neuerungen durch BilMoG
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Anlagebaum aktualisieren
Das vorliegende Update erfordert die Umstrukturierung des Anlagebaums.
Dabei müssen einige Anlagegruppen neu erstellt und der Anlagebaum neu
sortiert werden. Die automatische Aktualisierung kann Sie dabei unterstützen.
Da der Anlagebaum aber firmenspezifisch angepasst sein kann, ist eine vollautomatische Aktualisierung allerdings oft nicht möglich. Das Programm
kann bspw. neue Anlagegruppen nur in den Anlagebaum einfügen, wenn
die Bezeichnungen der Sammelgruppen exakt den Bezeichnungen der Vorlage entsprechen.
Anlagebaum
prüfen
Um die neuen Anlagegruppen automatisiert in den Anlagebaum einzufügen, müssen Sie also sicherstellen, dass die korrekten Sammelgruppen vorhanden sind und den programminternen Blaupausen der aktuellen Anlagebäume entsprechen. Zunächst empfiehlt es sich daher einen Prüflauf
durchzuführen, um die Unterschiede des firmenspezifischen Anlagebaums
zu den Vorgaben zu ermitteln.
1. Klicken Sie dazu auf Bearbeiten  Anlagebaum aktualisieren und führen
Sie einen Prüflauf durch.
2. Ist der Prüflauf beendet klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken. Die
Datei mit den Prüfergebnissen wird geöffnet.
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Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
3. Prüfen Sie anhand der Liste, welche Abweichungen festgestellt wurden.
Gehen Sie dazu ans untere Ende der Liste; dort sind die Bezeichnungen
der Sammelgruppen aufgeführt.
Der Prüflauf kann die Abweichung nicht bewerten und weiß nicht, ob diese
in einer bestimmten Konstellation sinnvoll sind. Deshalb müssen Sie die
Prüfergebnisse kontrollieren.
Falls das Fehlen von Sammelgruppen beanstandet wurde, können Sie diese
Gruppen einfügen, um eine automatische Aktualisierung der Anlagegruppen
zu ermöglichen. Wir zeigen das am Beispiel der neuen Anlagegruppe für
selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter.
Fehlende
Anlagegruppe
einfügen
1. Schließen Sie den Assistent für die Aktualisierung des Anlagebaums. Lassen Sie aber das Prüfprotokoll geöffnet.
2. Erstellen Sie im Anlagebaum unterhalb der Sammelgruppe I. Immaterielle Vermögensgegenstände eine neue Anlagegruppe mit der Eigenschaft
übergeordnete Sammelgruppe.
3. Benennen Sie diese Gruppe entsprechend der Vorgabe aus dem Protokoll
(bspw. 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte) und speichern Sie die neue Gruppe.
4. Verschieben Sie die neue Anlagegruppe im Anlagebaum über das Kontextmenü an die richtige Position.
5. Verfahren Sie ebenso für weitere fehlende Anlagegruppen und benennen
Sie ggf. falsch benannte Anlagegruppen um. Führen Sie danach noch
einmal einen Prüflauf durch.
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Neuerungen durch BilMoG
Anlagegruppen
automatisiert
einfügen
Sind die Sammelgruppen alle vorhanden und stimmen exakt mit der Blaupause überein, können Sie die neuen Anlagegruppen automatisch einfügen
lassen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
1. Rufen Sie den Befehl Bearbeiten  Anlagebaum aktualisieren auf und
führen Sie einen abschließenden Prüflauf durch.
2. Sind die Bezeichnungen aller Sammelgruppen aktuell, klicken Sie auf die
Schaltfläche Aktualisieren.
Jetzt werden die Anlagegruppen für die selbst geschaffenen immateriellen
Wirtschaftsgüter und für die E-Bilanz im Anlagebaum an den richtigen Stellen eingefügt.
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Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Neue Firma anlegen
Beim Anlegen einer neuen Firma ist darauf zu achten, dass die Angabe der
Gewinnermittlungsart im Firmenassistent über die zur Verfügung stehenden
Rechnungskreise entscheidet.
 Einnahmen-Überschussrechnung
Wenn Sie beim Anlegen einer neuen Firma auf der Seite Gewinnermittlungsart die Option Einnahmen-Überschussrechnung wählen, wird die
Firma mit dem Rechnungskreis Steuerrecht gestartet. Der Aufruf des
Rechnungskreises Handelsrecht ist nicht möglich.
 Betriebsvermögensvergleich
Wählen Sie als Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich, stehen
Ihnen für die Arbeit die beiden Rechnungskreise Steuerrecht und Handelsrecht zur Verfügung. Die Firma wird ebenfalls mit dem Rechnungskreis Steuerrecht gestartet, der Wechsel zum Rechnungskreis Handelsrecht ist allerdings möglich.
Der Anlagebaum hat nach der Firmenneuanlage immer den aktuellsten
Stand. Eine Aktualisierung ist nicht notwendig.
Ob Sie beide Rechnungskreise tatsächlich nutzen, hängt von Ihrer Bilanzierungsmethode ab: Wenn Sie für den Abschluss eine Einheitsbilanz erstellen,
benötigen Sie nur den Rechnungskreis Steuerrecht. Nur wenn Sie eine von
der Steuerbilanz abweichende Handelsbilanz erstellen, benötigen Sie den
Rechnungskreis Handelsrecht, um dort die abweichenden Bewertungen zu
erfassen.
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Neuerungen durch BilMoG
Anlagegüter verwalten
In der neuen Version von Lexware anlagenverwaltung pro entscheidet die
Gewinnermittlungsart einer Firma darüber, welche Rechnungskreise zur Verfügung stehen. Bei Einnahmen-Überschussrechnung steht nur der Rechnungskreis Steuerrecht zur Verfügung, bei Betriebsvermögensvergleich können Sie Ihre Anlagegüter in zwei Rechnungskreisen verwalten:
 Im Rechnungskreis Steuerrecht werden die steuerrechtlichen Abschreibungsvorschriften verwaltet
 Im Rechnungskreis Handelsrecht werden die handelsrechtlichen Abschreibungsvorschriften verwaltet
Grundsätzlich ist die Vorgehensweise mit zwei Rechnungskreisen in Lexware
anlagenverwaltung wie folgt strukturiert:
 Während der Arbeit in Ihren Anlagegütern ist immer nur einer der beiden Rechnungskreise ausgewählt. Sie entscheiden sich also für einen
Rechnungskreis, in dem Sie die täglichen Arbeiten durchführen. Wählen
Sie den Rechnungskreis, der für die meisten Anlagegüter gültig ist.
 Sie erfassen Ihre Anlagegüter grundsätzlich nur in einem Rechnungskreis.
Dort tragen Sie die Stammdaten, die Abschreibungen und auch die Bewegungen für den entsprechenden Rechnungskreis ein.
26
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
 In regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf übertragen Sie die neu erfassten Daten mit Hilfe des Datenabgleichs in den anderen Rechnungskreis.
Dabei können Anlagegüter, die in beiden Rechnungskreisen gleich bewertet werden, einfach mit dem Assistenten automatisch übernommen
werden.
Anlagegüter mit einer abweichenden Bewertung im zweiten Rechnungskreis werden manuell nacherfasst.
Den Datenabgleich in den zweiten Rechnungskreis können Sie jederzeit oder nach Bedarf durchführen.
Und in welchem Rechnungskreis Sie auch arbeiten: Sie können nichts
"falsch" machen, denn in jedem Rechnungskreis stehen im Anlageassistenten nur die jeweils rechtlich gültigen Abschreibungsmethoden und AfAAngaben als Auswahl zur Verfügung.
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Neuerungen durch BilMoG
Neue Anlagegüter erfassen
Das Erfassen von Anlagegütern erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie in
bisherigen Versionen von Lexware anlagenverwaltung. Allerdings sollten Anlagegüter prinzipiell nur in einem Rechnungskreis erfasst werden; in den
meisten Fällen im Rechnungskreis Steuerrecht, der auch standardmäßig als
erstes gestartet wird. Nur hier sind die für die Steuererklärung gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungsmethoden abgebildet.
1. Wechseln Sie in den gewünschten Rechnungskreis.
2. Wählen Sie die Funktion Anlagegut neu oder Anlagegut duplizieren. Der
Anlageassistent wird gestartet, und Sie können wie gewohnt die entsprechenden Angaben zu Ihrem Anlagegut machen.
Achten Sie beim Vergeben der Inventar-Nr. darauf, dass im Anlageassistent jede Inventar-Nr. nur einmal vergeben werden kann. Um für ein Anlagegut in beiden Rechnungskreisen die identische Inventar-Nr. zu verwenden, müssen Sie die Funktion Datenabgleich nutzen.
3. Speichern Sie Ihr Anlagegut wie gehabt.
Bewegungen der Anlagegüter erfassen
Auch das Erfassen von Bewegungen bzw. das Bearbeiten von Anlagegütern
erfolgt wie bisher auch im Anlageassistenten.
1. Wechseln Sie zu dem Rechnungskreis, in dem Sie auch Ihre Anlagegüter
erfassen.
2. Öffnen Sie das entsprechende Anlagegut.
3. Erfassen Sie alle Bewegungen und veränderte AfA-Angaben für das gewählte Anlagegut im aktuellen Rechnungskreis.
Durch einen Datenabgleich können nicht nur neu erfasste Anlagegüter,
sondern auch die Bewegungen in den zweiten Rechnungskreis übernommen werden.
Bewegungen
nach dem
Datenabgleich
erfassen
28
Möchten Sie Bewegungen Ihrer Anlagegüter in einem Zeitraum erfassen, für
den Sie bereits einen Datenabgleich zwischen den beiden Rechnungskreisen
durchgeführt haben, müssen Sie die Anlagegüter für jeden Rechnungskreis
separat bearbeiten.
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Die Seiten Stammdaten und § 5 Abs. 1 EStG sind dabei Rechnungskreis
übergreifend, während die weiteren Assistentenseiten Rechnungskreis spezifisch sind. In jedem Rechnungskreis stehen die rechtlich zulässigen Abschreibungen und Bewegungen zur Auswahl.
Anlagegut löschen
Das Löschen von Anlagegütern ist entweder für einen oder für beide Rechnungskreise möglich.
1. Markieren Sie das zu löschende Anlagegut in der Anlageliste mit den Inventarnummern und wählen Sie im Menü Bearbeiten den Befehl Anlagegut löschen.
2. Wählen Sie nun zwischen aktueller Rechnungskreis und alle Rechnungskreise. Das Anlagegut wird entsprechend entweder im aktuellen oder in
beiden Rechnungskreisen gelöscht.
Neuerungen bei den AfA-Angaben
Folgende Neuerungen im Programm können sich auf das Erfassen von AfAAngaben auswirken.
Wahlrecht GWG für den Rechnungskreis Steuerrecht
Durch das BMF-Schreiben vom 30.09.2010 haben sich Änderungen ergeben, die in der neuen Version von Lexware anlagenverwaltung pro umgesetzt wurden. Die Wahlrechte für GWG wurden daher im Rechnungskreis
Steuerrecht entsprechend den geltenden Vorschriften angepasst.
Aus dem BMF-Schreiben ergeben sich zwei Unterschiede gegenüber dem
bisherigen Leistungsumfang der Anlagenverwaltung.
 AHK bis 150 Euro: Im Wahlrecht GWG und Sammelposten besteht das
Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug und der Normalabschreibung.
 AHK größer 150 Euro und bis 410 Euro im Wahlrecht GWG: Es besteht
das Wahlrecht zwischen dem Sofortabzug GWG 410 Euro und der
Normalabschreibung.
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Neuerungen durch BilMoG
Spezielle Abschreibungsmethoden im Handelsrecht
Durch die Trennung in zwei Rechnungskreise sind bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten, die in einer Steuerbilanz nicht zulässig sind, nur im
Rechnungskreis Handelsrecht gegeben.
 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern ist im Handelsrecht die degressive AfA möglich.
 Bei den abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern ist im Handelsrecht die degressive AfA immer möglich. Der maximale degressive AfASatz wird in Abhängigkeit von der umgekehrten Maßgeblichkeit vorgeschlagen. Diesen können Sie für jedes Anlagegut bearbeiten.
 Im Handelsrecht ist ab dem 01.01.2008 der Sofortabzug 1.000 EUR möglich.
 Im Handelsrecht sind im Sammelposten im 1. bis zum 5. Jahr Abgänge
möglich.
 Die Normal-AfA, der Sofortabzug und der Sammelposten sind im Handelsrecht ein wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht.
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
Mit Inkrafttreten des BilMoG ist es in den nach dem 31.12.2009 beginnenden Wirtschaftsjahren möglich selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz zu aktivieren. Zu den selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern zählen bspw. auf das Unternehmen ausgestellte
Patente oder selbst entwickelte Softwareprogramme.
Sie müssen als Anwender selbst entscheiden, ob es sich bei einem Wirtschaftsgut um ein selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut handelt.
Dabei ist es u.a. ausschlaggebend, ob Ihre Firma die Herstellungs-Risiken
trägt, ob ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist und ob die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelt werden können.
30
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen in einer entsprechenden Anlagegruppe im Rechnungskreis Handelsrecht erfasst werden (nur
hier ist das Aktivieren zulässig). Wenn Sie nach dem Update oder Installieren der neuen Version von Lexware anlagenverwaltung pro eine Firma neu
anlegen, sind alle entsprechenden Anlagegruppen bereits vorhanden. Für
bereits bestehende Firmen müssen Sie die entsprechende Gruppe aber ggf.
zunächst erstellen. Siehe dazu das Kapitel Anlagebaum aktualisieren auf
Seite 22.
Haben Sie bereits die Aktualisierung vom März 2012 eingespielt, kann es
sein, dass die entsprechenden Anlagegruppen zwar vorhanden sind, aber
möglicherweise noch nicht mit den richtigen Eigenschaften versehen wurden. Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:
Aktualisierung
vom März 2012
bereits
eingespielt
1. Wechseln Sie in den Rechnungskreis Handelsrecht, markieren Sie die
entsprechende Anlagegruppe und wählen Sie den Befehl Anlagegruppe
bearbeiten.
2. Setzen Sie die Eigenschaften Abnutzbare und Immaterielle Anlagegüter
und aktivieren Sie zum Schluss die Option Selbst geschaffen.
3. Nehmen Sie alle anderen Eintragungen vor und klicken Sie auf OK. Die
neue Anlagegruppe wird in beiden Rechnungskreisen angelegt. Es können aber nur im Rechnungskreis Handelsrecht neue Anlagegüter darin
erfasst werden.
31
Neuerungen durch BilMoG
Daten zwischen Rechnungskreisen abgleichen
Um die Anlagegüter in zwei Rechnungskreisen auszuwerten, müssen die Daten in beiden Rechnungskreisen auf denselben Stand gebracht werden. Das
Erfassen von Anlagegütern und Bewegungen sollte prinzipiell nur in einem
der beiden Rechnungskreise erfolgen.
Wie oft?
Es ist nicht notwendig, nach jedem Erfassen von Anlagegütern oder Bewegungen die Daten in den zweiten Rechnungskreis zu übernehmen; der Datenabgleich zwischen den Rechnungskreisen ist ein fortlaufender Prozess,
der immer wieder in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte.
Ob das monatlich, halbjährlich oder sogar nur jährlich geschieht, bleibt allerdings Ihnen überlassen.
Spätestens, wenn Sie ein Anlagegut im zweiten Rechnungskreis mit abweichenden Werten erfassen möchten, ist es notwendig, dieses Anlagegut zu
übernehmen.
32
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Grundsätzlich haben Sie beim Datenabgleich folgende Möglichkeiten:
 Sie können alle Anlagegüter für einen bestimmten Zeitraum übernehmen. Dabei ist es möglich bestimmte Inventarnummern vom Abgleich
auszunehmen.
 Sie können einzelne Anlagegüter übernehmen, indem Sie die entsprechende Inventarnummer eingeben. Dabei wird für den zweiten Rechnungskreis der Anlageassistent gestartet.
Um einen Datenabgleich durchzuführen gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Wechseln Sie zunächst in den Rechnungskreis, in den die Anlagegüter
übernommen werden sollen, also den "Zielrechnungskreis".
2. Machen Sie sich bewusst, welche Anlagegüter übernommen werden sollen. Erstellen Sie ggf. eine Liste mit den Inventarnummern für Anlagegüter, die nicht abgeglichen werden sollen.
Haben Sie Lexware anlagenverwaltung in einer Server-Client-Umgebung installiert, sollten Sie auf Folgendes achten:
Der aktive Rechnungskreis ist bei einer Firma auf allen Clientrechnern derselbe. Das bedeutet, ein Wechsel des Rechnungskreises gilt automatisch
auch für alle anderen Clients. Das hat zur Folge, dass nur ein Client angemeldet sein darf, wenn Sie den Rechnungskreis wechseln möchten. Andernfalls wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Alle Anlagegüter abgleichen
Wir möchten die Vorgehensweise an einem Beispiel verdeutlichen: In unserer Firma sollen alle Anlagegüter bis zum Monat März aus dem Rechnungskreis Steuerrecht in den Rechnungskreis Handelsrecht übernommen werden.
Ausgenommen davon ist ein PKW mit der Inventarnummer 0320-001, der
in der Handelsbilanz anders bewertet wird.
1. Wechseln Sie in den Rechnungskreis, in den die Anlagegüter übernommen werden sollen.
Und so wird's
gemacht
2. Rufen Sie dann über das Menü Extras  Datenabgleich Rechnungskreise
 Alle Anlagegüter auf.
33
Neuerungen durch BilMoG
3. Legen Sie fest, bis zu welchem Monat der Datenabgleich durchgeführt
werden soll. Der Abgleichszeitraum beginnt immer ab dem zuletzt
durchgeführten Abgleich.
4. Entscheiden Sie nun, ob alle Daten übernommen werden sollen, oder ob
einige Anlagegüter ausgeschlossen werden sollen.
In unserem Beispiel wählen wir die Option Für den Zeitraum diese Inventarnummern nicht übernehmen, um unseren PKW nicht zu übernehmen.
5. Geben Sie die entsprechende Inventarnummer in der Liste ein.
34
Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
6. Klicken Sie auf Fertig stellen, um den Datenabgleich durchzuführen.
Lexware anlagenverwaltung kontrolliert im Hintergrund, ob alle zu übernehmenden Daten für den gewählten Rechnungskreis auch zulässig sind.
Falls nicht, werden die Daten nicht übernommen, und in einem Protokoll vermerkt.
Wir haben nun alle Anlagegüter des gewählten Zeitraums in den Rechnungskreis Handelsrecht übernommen mit Ausnahme der angegebenen Inventarnummer.
Einzelnes Anlagegut abgleichen
Wir möchten nun den zuvor vom Abgleich ausgenommenen PKW mit der
Inventarnummer 0320-001 in den Rechnungskreis Handelsrecht übernehmen und dabei die für die Handelsbilanz gültigen AfA-Angaben eintragen.
1. Wechseln Sie zum Rechnungskreis, in den das Anlagegut übernommen
werden soll. Rufen Sie den Befehl Extras  Datenabgleich Rechnungskreise  Einzelnes Anlagegut auf.
Und so wird's
gemacht
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Neuerungen durch BilMoG
2. Geben Sie direkt die Inventarnummer des Anlageguts ein, das übernommen werden soll. Der Anlageassistent für das Anlegen eines neuen
Anlageguts wird gestartet.
Dabei werden die Angaben auf der Seite Stammdaten (wie Inventar-Nr.,
Bezeichnung, Kostenstelle, Standort, Anlagegruppe, Zusatzangaben) aus
dem ersten Rechnungskreis übernommen.
3. Folgen Sie dem Anlageassistent und machen Sie die notwendigen AfAAngaben. Dabei stehen nur die für den gewählten Rechnungskreis zulässigen AfA-Arten zur Verfügung.
Auf der letzten Seite wird ein neuer AfA-Plan erstellt, der für dieses Anlagegut in diesem Rechnungskreis gilt.
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Mit der neuen Anlagenverwaltung arbeiten
Datenabgleich zurücksetzen
Haben Sie beim Datenabgleich versehentlich eine falsche Angabe gemacht,
können Sie direkt im Anlageassistenten korrigieren. Sollten Sie beim Datenabgleich aber einmal eine Vielzahl von Anlagegütern falsch übernommen
haben, könnte eine manuelle Korrektur sehr arbeitsaufwändig sein. In diesem Fall ist es möglicherweise einfacher, den gesamten Abgleich für einen
Zeitraum rückgängig zu machen und mit der richtigen Option zu wiederholen.
1. Um einen Abgleich rückgängig zu machen, rufen Sie den Befehl Extras
 Datenabgleich Rechnungskreise  Abgleich zurücksetzen auf. Im Dialog werden alle bereits durchgeführten Datenabgleiche angezeigt.
2. Wählen Sie den letzten Abgleich aus und klicken Sie auf Zurücksetzen.
Da das Zurücksetzen chronologisch erfolgen muss, können Sie immer
nur den letzten Abgleich auswählen.
3. Bestätigen Sie die Meldung, die Sie ggf. über weitere Korrekturen hinweist, die von Ihnen selbst durchgeführt werden müssen.
Besätigen Sie diese Meldung, werden für den gewählten Rechnungskreis alle
Inventar-Nr. sowie alle Bewegungen im entsprechenden Zeitraum gelöscht.
Auch die für die Inventar-Nr. exportierten Buchungsdaten werden für diesen
Zeitraum in der Datenbank gelöscht.
Das Zurücksetzen des Datenabgleichs ist in bereits abgeschlossenen Wirtschaftsjahren nicht möglich. Hier müssen Sie ggf. das Jahr wieder öffnen.
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Neuerungen durch BilMoG
Berichte erstellen
Das Erstellen von Berichten erfolgt auf demselben Weg wie bisher auch. Allerdings werden in der neuen Version von Lexware anlagenverwaltung die
Berichte für jeden Rechnungskreis separat erstellt. Daher sind die Auswahl
der Berichte und die Formulare auf den jeweiligen Rechnungskreis zugeschnitten.
Wenn Sie also über das Menü Berichte einen Bericht erstellen und drucken
lassen, gilt dieser immer für den aktuell gewählten Rechnungskreis. Der entsprechende Rechnungskreis ist in der Kopfzeile des Berichts mit steuerrechtlich bzw. handelsrechtlich vermerkt.
Da sich die Berichte nach dem gewählten Rechnungskreis richten, stehen
dementsprechend auch verschiedene Berichte und Formulare zur Verfügung:
Im Rechnungskreis Steuerrecht stehen bspw. der Bericht Sonder AfA und
die Formulare zum Sofortabzug über 150 Euro zur Verfügung, während im
Rechnungskreis Handelsrecht das Formular zum Sofortabzug über 1000 Euro gewählt werden kann.
Auch beim Export der Anlageliste nach PDF oder Excel über das Menü Berichte werden die Werte nur für den entsprechenden Rechnungskreis exportiert.
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Daten mit anderen Programmen austauschen
Daten mit anderen Programmen austauschen
Buchungsliste exportieren, übertragen und drucken
Möchten Sie Ihre Anlagedaten an Lexware buchhalter pro/premium oder an
eine andere Buchhaltungssoftware übergeben, haben Sie wie bisher auch die
Möglichkeit, die Buchungsliste zu exportieren, zu übertragen oder zu drucken.
 Mit der Funktion Datei  Export können Sie eine ASCII-Datei oder eine Datei im DATEV-Format erzeugen. Diese muss dann im anderen
Buchhaltungsprogramm importiert werden.
 Über den Befehl Extras  Buchungsliste  Buchungsliste übertragen
werden die Buchungen direkt in den Buchungsstapel des Buchhalters
übergeben. Das ist nur möglich, sofern Lexware buchhalter installiert ist.
 Mit Berichte  Buchungsliste können Sie die Buchungsliste auf dem
Rechner ausdrucken.
Arbeiten Sie mit zwei Rechnungskreisen, müssen Sie im Normalfall auch
zwei Buchungslisten erstellen, da die Buchungslisten der beiden Rechnungskreise voneinander abweichen.
Haben Sie neben der Anlagenverwaltung auch Lexware buchhalter pro installiert und möchten Ihre Buchungsliste dort nutzen, müssen Sie auf folgende Besonderheiten achten:
Austausch mit
Lexware
buchhalter pro
Sie können die monatliche Buchungsliste nur aus einem der beiden Rechnungskreise übertragen. In dem anderen Rechnungskreis können Sie Buchungsliste lediglich ausdrucken. Einen evtl. Differenzbetrag müssen Sie
selbst ermitteln und in der Buchhaltung verbuchen.
Sie müssen also von vorneherein entscheiden, für welchen der beiden
Rechnungskreise die Buchungsliste übertragen werden soll. Eine entsprechende Meldung wird ausgegeben, sobald Sie den Export oder die Übertragung der Buchungsliste aufrufen.
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Neuerungen durch BilMoG
Inventur durchführen mit Anlagen Scan
Sie haben wie bisher auch die Möglichkeit, mit Hilfe von Anlagen Scan eine
Inventur durchzuführen. Allerdings erfolgt der Export der Inventurdaten
rechnungskreisspezifisch.
Bedingt durch die Möglichkeit, im Rechnungskreis Handelsrecht selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter anzulegen ist der Export dieser Inventurdaten nur im Rechnungskreis Handelsrecht möglich.
Der Menüpunkt für das Durchführen der Inventur ist in beiden Rechnungskreisen vorhanden. Beim jedem Aufruf werden die Inventurdaten des aktuell
gewählten Rechnungskreises gesammelt und exportiert.
Sie bearbeiten die Inventurdaten wie gewohnt im Program Lexware anlagen
scan. Nach dem Durchführen der Inventur wird dort ein kumuliertes Protokoll erzeugt, das in Lexware anlagenverwaltung importiert werden muss.
Die in Lexware anlagenverwaltung importierten Inventurergebnisse sind im
Gegensatz zu den exportierten Inventurdaten rechnungskreisübergreifend.
Sie sollten allerdings die Inventurergebnisse selbst mit den Inventurdaten
zusammenführen und das Ergebnis kontrollieren.
Anlagegüter exportieren und importieren
Der Export und Import von Anlagegütern erfolgt ebenfalls rechnungskreisspezifisch. Zu diesem Zweck wurde ein neues Feld Rechnungskreis eingeführt, das beim Export mit dem aktuell gewählten Rechnungskreis gefüllt
wird.
Die exportierten Daten enthalten u.U. AfA-Angaben, die nur für einen bestimmten Rechnungskreis zulässig sind. In jedem Fall ist die Struktur der
Exportdatei auf den Rechnungskreis zugeschnitten.
Achten Sie daher beim Import von Anlagegütern darauf, dass der Rechnungskreis der zu importierenden Anlagegüter mit dem aktuell gewählten
Rechnungskreis in der Firma übereinstimmt.
Prüfen Sie beim Zuordnen der Felder, ob die beiden Rechnungskreise identisch sind. Andernfalls kann es zu Inkonsistenzen in Ihrem Datenbestand
kommen.
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Jahresabschluss durchführen
Jahresabschluss durchführen
Beim Arbeiten in Lexware anlagenverwaltung ist das ausgewählte Buchungsjahr immer für beide Rechnungskreise gültig.
Auch der Jahresabschluss wird immer für beide Rechnungskreise durchgeführt.
Sobald Sie im Programm einen Jahresabschluss durchführen möchten, werden die entsprechenden Prüfungen für alle Anlagegüter beider Rechnungskreise durchgeführt - unabhängig davon, welcher Rechnungskreis aktuell
gewählt ist. Wird der Jahresabschluss also im Rechnungskreis Handelsrecht
durchgeführt, sollten zuvor im Rechnungskreis Steuerrecht alle Entscheidungen über das Wahlrecht zwischen GWG und Sammelposten bereits getroffen sein.
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Die Service-Leistungen zum Update
Die Service-Leistungen zum Update
Hotline
Sollten einmal Probleme oder Fragen im Umgang mit dem Programm auftauchen, erhalten Sie kompetente Hilfestellung über die Hotline. Je nachdem, welche Fragen Sie haben, stehen Ihnen von Montag bis Freitag von
08:00 bis 18:00 Uhr unterschiedliche Ansprechpartner über verschiedene
Rufnummern zur Verfügung.
Für Fragen rund um die Installation wenden Sie sich an die Installationshotline.
Für Fragen zum Programminhalt, zu Vorgehensweisen und der Umsetzung
von rechtlichen Vorschriften innerhalb eines Programms gibt es die inhaltliche Hotline.
Ist Ihr aktuelles Problem technischer Natur, dann wenden Sie sich an die
technische Hotline.
Installationshotline 01 80 / 5 33 31 57
Sie haben gerade eines unserer Programme gekauft und wollen es installieren. Nur Fragen zur Installation werden Ihnen durch unsere InstallationsHotline beantwortet. Die Gebühreneinheit beträgt aus dem deutschen Festnetz (Stand Okt 2010) EUR 0,14 pro Minute.
Inhaltliche Hotline für Lexware anlagenverwaltung pro 0900 1900 056
Bei inhaltlichen Fragen stehen Ihnen für jedes Programm Spezialisten zur
Verfügung.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fragen zu
• Bedienung und Funktionen des Programms
• Inhaltliche Grundlagen
• Berechnungen und Auswertungen
• Daten Im- und Export
Diese Fragen beantwortet Ihnen ausschließlich das Hotline-Team. Um zu
gewährleisten, dass Sie den für Sie richtigen Ansprechpartner erreichen, stellen wir für jedes Programm eigene Rufnummern bereit. Der Preis beträgt aus
dem deutschen Festnetz EUR 1,99 pro Minute (Stand Okt 2010).
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Jahresabschluss durchführen
Technische Hotline 01 80 - 5 33 31 58
Auch für technische Fragen stehen Ihnen Fachleute am Telefon zur Seite.
Haben Sie Fragen zu
• Datensicherung und -pflege,
• Programmabbrüche und Rechnerabstürze
• nicht verfügbare Programmfunktionen
• technische Fehlermeldungen des Programms oder der Datenbank
• fehlerhafter oder unterbleibender Ausdruck,
dann hilft Ihnen unsere Technische Hotline weiter. Der Preis beträgt aus
dem deutschen Festnetz EUR 0,14 pro Minute (Stand Okt 2010).
Weitere Hilfe über Internet
In der Anlagenverwaltung finden Sie über das Servicecenter Unterstützung
und Lösungsvorschläge zu allen Fragen und Problemen bei der Arbeit mit
Lexware Produkten.
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