Tagesbefehl des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung und Sport zum Tag der Menschenrechte 2016 Als direkte Reaktion auf die schrecklichen Ereignisse des Zweiten Weltkriegs wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet. Darin werden in dreißig Artikeln Freiheitsrechte und Sozialrechte festgeschrieben, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. Dieser Tag wird seit dem erstmaligen Bekenntnis der Vereinten Nationen zu diesem von allen Völkern und Nationen zu erreichenden gemeinsamen Ideal grundlegender Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ zustehen, alljährlich als „Internationaler Tag der Menschenrechte“ begangen. Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt sind nicht nur eine Forderung in der Präambel der Menschenrechtserklärung, sondern gehören auch zu den Hauptanliegen des Österreichischen Bundesheeres. Das Österreichische Bundesheer der Zweiten Republik ist u. a. dazu bestimmt, die Souveränität des Staates gegen jede Bedrohung von außen zu verteidigen und beim Schutz der Bevölkerung sowie staatlicher Einrichtungen mitzuwirken, um so zur Durchsetzung des Rechts auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person beizutragen. Die Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres stehen zu den Menschenrechten. Sie bewahren diese Rechte seit nunmehr sechs Jahrzehnten nicht nur in ihrer Heimat, sondern auch durch ihr internationales Engagement weit über die österreichischen Staatsgrenzen hinaus, wo neben der Friedenssicherung auch der Erhalt oder die Wiederherstellung von Rechtssystemen auf Basis der Menschenrechte betrieben werden. In ihrer militärischen Ausbildung lernen unsere Soldatinnen und Soldaten nicht nur den perfekten Umgang mit Waffen und Gerät. Es ist uns auch ein Anliegen, in der staats- und wehrpolitischen Bildung Ziele wie Hilfe für Schwächere, Verantwortung, Freiheit, Schutz der Demokratie, Eintreten für bedrohte Minderheiten usw. zu vermitteln – Prinzipien, wie sie in den fundamentalen Regelungen unserer Bundesverfassung zum Ausdruck kommen. Die Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbediensteten des Österreichischen Bundesheeres sind sowohl den demokratischen Grundwerten als auch den Erfordernissen des militärischen Dienstes verpflichtet und befähigt, ihre Rechte und Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Eine unmissverständliche Absage gegen jede Form extremen Gedankenguts versteht sich von selbst. Durch Ihr Engagement bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben bestätigen Sie auch im Bereich der Menschenrechte den Leitgedanken unseres Bundesheeres – Schutz und Hilfe – eindrucksvoll. Für Ihren Beitrag zur Förderung und Achtung der Menschenrechte möchte ich Ihnen allen – Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbediensteten – meinen aufrichtigen Dank aussprechen! Es lebe das Österreichische Bundesheer! Es lebe die Republik Österreich! Mag. Hans Peter DOSKOZIL Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
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