Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und

TU Berlin
IV H 3 - Vergabestelle Strasse des 17. Juni 135
10623
Berlin
Tel.: +49 30 314-22146
Fax: +49 30 314-79549
E-Mail: [email protected]
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen)
Angebot für die Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Materialprüfeinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden
Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
1.
Auftraggebende Stelle: Technische Universität Berlin - Der Präsident IV, Gebäude- und Dienstemanagement, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
Raum:
E-Mail:
2.
Tel.:
Fax:
Ausschreibende Stelle: TU Berlin
IV H 3 - Vergabestelle -, Strasse des 17. Juni 135, 10623 Berlin
Raum: 1074
Tel.: +49 30 314-22146
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 30 314-79549
3.
Verfahrensart: Offenes Verfahren (VOL)
4.
Art der Leistung: Liefer- und Dienstleistung - Modernisierung und Neubeschaffung
5.
Ort der Leistung: Technische Universität Berlin, Marchstraße 12-14, 10587 Berlin
Annahmezeit:
6.
Wesentlicher Leistungsumfang:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und
Komponentenaus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen
statisch und zyklischuntersuchen zu können.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
7.
Aufteilung in Lose:
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
_____________ Lose
alle Lose
Sonstiges:
8.
Ausführungszeit: 01.03.2017
bis 31.07.2017
Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht
9.
Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): 13.12.2016
10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 19.01.2017
Uhr: 14:00
b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist:
möglich
nicht möglich
d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind:
TU-Berlin Abt. IV
IV H 3, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
1074
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit:
✘
OV-117-16
Ausschreibungsnummer:
Bezeichnung der Ausschreibung: Modernisierung/Erweiterung servohydraulischer Prüfeinrichtungen
14:00
19.01.2017
Ablauf der Angebotsfrist:
✘
dem mitgelieferten Aufkleber
Sonstiges:
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321)
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
- Erklärung gemäß Frauenförderverordnung FFV (Wirt 359)
- Eigenerklärung zu ggf. bestehenden Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen
b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung,
Überholung, Lieferung, Montage & Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- &
Entwicklungsbereich hervorgehen (Es sollen mindestens 2 Referenzen für die
Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinenund deren Regelungstechnik angegeben
werden.)
- Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Lieferung
von Reglern & Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische & zyklische
Strukturversuche hervorgehen
Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen.
12. Sonstige Erfordernisse:
13. Inhalt der Angebote:
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen.
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie
gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein.
Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben.
Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch
maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift.
Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten
Angaben zu machen.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
14. Nebenangebote:
sind zugelassen
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu
entnehmen (nur EU-weite Verfahren).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: TU-Berlin Abt.IV
IV H 3, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
Etage:
Raum: 1074
Tel.: +49 30 314-22146
Fax: +49 30 314-79549
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit:
16. Prüfung der Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich
umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
17. Auftragserteilung:
Zuschlagskriterien
✘
der niedrigste Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Kriterium:
1. Angebotspreis
2. Erfüllung techn. Spezifikation & techn. Installation
3. Erfüllung wünschenswerter Anforderungen
4. Service & Garantie
5.
6.
Gewichtung in %:
40
40
5
15
Sonstiges:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber
aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.02.2017
19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im
Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der
Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass
die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr.
11 a) zu erbringen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
20. Zusatz für Untervergabe:
Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des
Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden.
Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die
Nachunternehmer gefordert werden.
21. Zusatz für ausländische Bieter:
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache:
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer
aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine
Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise
als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers
erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
hingewiesen.
22. Nicht berücksichtigte Angebote:
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt
wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies
schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an
die Bewerber, bzw. Bieter.
Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen
Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht.
(jeweils
ohne
23. Hinweis:
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Nur bei EU-weiten Verfahren:
✘
Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der
Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem
Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort
entsprechende Angaben zu machen.
Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB
(fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur
Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen.
Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel: (030) 90 13 83 16
Fax: (030) 90 13 76 13
E-Mail:[email protected]
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird
um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger
Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Inga Kiep
Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlagen:
Leistungsverzeichnis/se
✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313)
✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A)
✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
✘ Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359)
✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321)
✘ Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320)
✘ Leistungsverzeichnis - LV-Preis (GAEB-Datei)
✘ Lastenheft Prüfmaschine
✘ Anlage 1 zum Lastenheft
✘ Anlage 2 zum Lastenheft
✘ Anlage 3 zum Lastenheft
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
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( Datum / Stempel und Unterschrift)
Hinweis:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen
den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Keine Vergabe nach Losen
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Summe Angebot
Technische Nebenangebote
(ohne Abgabe eines Hauptangebotes)
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Nebenangebote/Änderungsvorschläge
zum Hauptangebot
Preisnachlass ohne Bedingung
Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010)
Technische Nebenangebote/
Änderungsvorschläge
Anzahl:
Andere Nebenangebote
Anzahl:
%
OV-117-16
die Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Materialprüfeinrichtungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die
"Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Lieferung
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an
die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.
4. Verpackung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder
von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen.
5. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto
von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-,
Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
6. Schriftform
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des
Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe
sind.
Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das
Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.
7. Preisgleitklausel
Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:
8. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und
Einzelfristen:
Ausführungsbeginn: 01.03.2017
Ausführungsende:
31.07.2017
Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05)
-2-
9. Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen aus Nr. 8 beträgt für jede vollendete Woche
0,5 % des Wertes der nicht nutzbaren Leistung.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme begrenzt.
Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig:
Vertragsstrafe:
%/Tag der Überschreitung
Frist:
Vertragsstrafe:
%/Woche der Überschreitung
Frist:
10. Güteprüfung:
Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:
11. Annahmestelle:
12. Abnahme
13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Jahr(e) nach der Abnahme.
14. Zahlungen
(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
keine
Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:
(2) Abschlagszahlungen werden
geleistet
nicht geleistet.
15. Rechnungen
2
Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher
Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für
Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher
Ausfertigung einzureichen.
Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer
Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten,
Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung
benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
16. Skontoabzüge
Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:
Das Skonto beträgt
v.H.
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
-3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB
für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,
für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die
vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.
Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe,
dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich
abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.
17. Sicherheitsleistung
Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:
18. Sonstige Bedingungen:
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus

dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),

dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),

dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),

dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und

dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012)
Auftrag/Ausschreibung Nr.: OV-117-16
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
17.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
( keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:




1)
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie auszuwählen)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des
Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung
anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV
zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit
erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
(Datum, Unterschrift, Stempel)
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.

abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine
oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder
der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen
zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist
zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen
von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in
die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die
Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des
Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Eigenerklärung zur Eignung
Ich erkläre/Wir erklären, dass












mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw.
entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,
bzw. qualifiziert sind.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen
den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n).
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die
das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von
vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
 die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
 die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
 die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter,
sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf
Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine
wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
(Ort, Datum)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren
ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,





seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die
für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
über Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 1
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären,

mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
______________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 2
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Ich erkläre/Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware
gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der
in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind, nicht möglich ist.
Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen
bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden
kann.
___________________
(Ort, Datum)
__________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 326 – Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen (24.08.2010)
OV-117-16
Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärungen
Freiberufler
max. Alter
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
über die Eignung (Wirt 321)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
aktuell
X
X
X
X
X
X
über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von
Beruf und Familie (Wirt 359)
aktuell
X
X
X
X
X
X
Schutzerklärung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach
kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern
aktuell
X
X
X
X
X
Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand
aktuell
X
X
X
X
X
X
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
letztes Jahr
X
X
X
X
X
X
Angaben über technische Leitung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Mitarbeiter
aktuell
Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und
Forschungsmölglichkeiten
aktuell
X
X
X
X
X
X
berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche
Befähigung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
X
X
X
Umsatz
X
Nachweise
In Fotokopie:
max. Alter
Freiberufler
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung)
(GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für:
das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung
1 Jahr
den Inhaber
1 Jahr
die Gesellschafter
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Geschäftsführung
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Vorstandes
1 Jahr
Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis)
1 Jahr
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
X
X
X
Seite 1 von 2
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich
X
X
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
Gesellschafterliste
1 Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
Freiberufler
X
X
X
X
X
X
X
X
Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw.
berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Steueranmeldung
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von
Steuern (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
3 Monate
X
X
X
X
X
X
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten,
Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
X
X
X
X
X
X
Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung
X
X
X
X
X
X
Bietergemeinschaft
X
X
X
X
X
X
Nachunternehmererklärung
X
X
X
X
X
X
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Frauenförderung (Wirt 325)
X
X
X
X
X
X
Bescheinigungen der Krankenkassen über die
rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bonitätsauskunft
Bilanz, Bilanzauszug
aktuell
Sonstiges
max. Alter
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Freiberufler
Seite 2 von 2
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben:
Bitte nicht öffnen
Angebot für: IV H 3
Vergabeverfahren: OV-117-16
Raum: 1074
Abgabetermin: 19.01.2017 , 14:00 Uhr
Bitte nicht öffnen
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erläuterungen für den Auftraggeber:
Die Angaben sind vom Auftraggeber (oder der Vergabestelle) vorzugeben.
1.
2.
3.
4.
Angebot: Anzugeben ist die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
Vergabeverfahren: Bezeichnung oder Nummer des Vergabegegenstands
Raum: Raum, in dem die Angebote abgegeben werden können
Abgabetermin: Datum und Uhrzeit des Abgabetermins
Wirt 340 (eVergabe) – Aufkleber (28.10.2008)
LV: LV-Preis
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
Modernisierung Prüfeinrichtung
01.010
Modernisierung 160 kN Prüfmaschine
Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber
vorhandenen 160 kN Prüfmaschine entsprechend den
Anforderungen 1.1 und 1.2 gemäß dem Lastenheft
(160 kN Prüfmaschine bei 280 bar Druck).
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
01.020
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
16.12.2016
16.12.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Stk
Modernisierung 40 kN Einzelzylinder
Überholung und Modernisierung des beim Auftraggeber
vohandenen 40 kN Einzelzylinders entsprechend den
Anforderungen 1.1 und 1.2 gemäß dem Lastenheft
(40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck).
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
Stk
Gesamtsumme:
LV: LV-Preis
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02
Neubeschaffung einer servohydraulischen
Materialprüfmaschine
02.010
Neubeschaffung einer servohydraulischen 100
kN-Materialprüfmaschine
Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen
Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN
bei 280 bar Druck für statische und dynamische Materialund Bauteilversuche entsprechend den Anforderungen 2.1 bis
2.12 gemäß dem Lastenheft.
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
16.12.2016
16.12.2016
Stk
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV-Preis
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03
Anschlusseinheit und Leckölrückführung
03.010
Anschlusseinheit und Leckölrückführung
Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit
speziellen Leckölpumpen) entsprechend den Anforderungen
3.1 bis 3.3 gemäß dem Lastenheft zum Anschluss der
Hydraulikzylinder aus Titel 1 (Modernisierung vorhandener
Prüfeinrichtungen) und Titel 2 (Neubeschaffung einer
servohydraulischen Materialprüfmaschine) an die
Hydraulikverteilung.
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
16.12.2016
16.12.2016
psch
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV-Preis
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
04
Hard- und Software
04.010
Hard- und Software - Modernisierung vorhandener
Prüfeinrichtung
Erforderliche Hard- und Software entsprechend den
Anforderungen 4.1 bis 4.8 gemäß dem Lastenheft, um alle
hydraulischen Zylinder aus Titel 1 (Modernisierung
vorhandener Prüfeinrichtungen) für statische und zyklische
Versuche nutzen zu können.
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
04.020
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
16.12.2016
16.12.2016
Gesamtbetrag
in EUR
psch
Hard- und Software - Neubeschaffung einer
servohydraulischen Materialprüfmaschine
Erforderliche Hard- und Software entsprechend den
Anforderungen 4.1 bis 4.8 gemäß dem Lastenheft, um den
hydraulischen Zylinder aus Titel 2 (Neubeschaffung einer
servohydraulischen Materialprüfmaschine) für statische und
zyklische Versuche nutzen zu können.
Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen
Vergabeunterlagen.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: LV-Preis
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Modernisierung Prüfeinrichtung
02
Neubeschaffung einer servohydraulischen
Materialprüfmaschine
03
Anschlusseinheit und Leckölrückführung
04
Hard- und Software
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
5
16.12.2016
16.12.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Lastenheft
Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer
Material-/Strukturprüfeinrichtungen
> Seite 1/18
Einleitung
An der TU Berlin werden grundlegende Untersuchungen zum Material- und Bauteilverhalten
von metallischen Strukturen und Faserverbundstrukturen in der Luft- und Raumfahrt durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Materialforschung sowie in der Untersuchung des
Betriebsfestigkeitsverhaltens bereits vorgeschädigter und reparierter Strukturen. Hierzu sind
eine servohydraulische Prüfmaschine mit einem 160 kN Zylinder sowie ein „mobiler“ Zylinder
mit 40 kN in einem Prüffeld verfügbar.
Im Rahmen der Ertüchtigung, Erneuerung und Erweiterung dieser Versuchseinrichtungen sollen auch zukünftig Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersucht werden. Dazu sollen die
vorhandenen Prüfeinrichtungen insbesondere regelungstechnisch modernisiert werden. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Versuchseinrichtungen um eine servohydraulische Prüfmaschine mit einem 100 kN Zylinder für statische und zyklische Versuche geplant.
In diesem Lastenheft werden die Anforderungen und Leistungen zur Modernisierung/Ertüchtigung der vorhandenen Prüfeinrichtungen und die Erweiterung der Versuchseinrichtungen um
eine servohydraulische 100 kN-Prüfmaschine beschrieben.
> Seite 2/18
Ansprechpartner
Ausschreibende Stelle
Technische Universität Berlin, Der Präsident
Abt. IV, Gebäude- und Dienstemanagement
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Auskunft gebende Stelle,
Technische Universität Berlin, Der Präsident
Unterlagen einzureichen bei:
Abt. IV, Gebäude- und Dienstemanagement
- Submissionsstelle Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Anlagen:
Anlage 1: Unterlagen zur servohydraulischen Prüfmaschine 160 kN, zum 40 kN Servozylinder,
zu den hydraulischen Anschlussstationen und Leckölpumpen
Anlage 2: Skizzen/Pläne/Fotos zur Positionierung und Installation der Versuchsanlagen
Anlage 3: Liste mit den Anforderungen zur Validierung/Verifizierung durch den Bieter.
> Seite 3/18
RECHTLICHES
Die Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung entsprechend den Anforderungen 1.1. und 1.2 der
beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck)
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer
statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und dynamische Material- und Bauteilversuche entsprechend den Anforderungen 2.1. bis 2.12,
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) entsprechend den Anforderungen 3.1. bis 3.3 zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1
und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung,
4. die erforderliche Hard- und Software entsprechend den Anforderungen 4.1. bis 4.8, um die
hydraulischen Zylinder in Punkt 1 und Punkt 2 getrennt und als eigenständig funktionsfähige Geräte für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Die wünschenswerten Anforderungen 5.1.1 bis 5.4.12 sind den oben genannten Punkten 1 bis
4 zugeordnet und sollen je Punkt erkennbar getrennt angeboten werden. Die Anforderungen für
die Technische Installation sowie Service und Gewährleistung sind in den Angebotspreisen zu
berücksichtigen. Eine Angebotsabgabe ist nur für alle Teile möglich. Der Auftraggeber erwartet,
dass der Bieter ihm für den angebotenen Preis die Anlagen liefert und voll funktionsfähige Anlage gemäß Anlagenverordnung übergibt.
ZEITPLAN
Die entsprechenden Fristen für Angebotsabgabe, Auftragserteilung usw. entnehmen Sie bitte
den Ausschreibungsunterlagen. Die Auftragsfertigstellung sollte spätestens Ende Juli 2017 erfolgen.
> Seite 4/18
ANFORDERUNGEN
Um die beim Auftraggeber vorhandenen servohydraulischen Prüfmaschinen und Prüfzylinder
des strukturmechanischen Prüffeldes zu modernisieren, sind die servohydraulischen Komponenten (Zylinder) zu überholen, die Servoventile und Messgeber (Wegmesser und Kraftmessdose) zu prüfen und/oder zu ersetzen, so dass sie mit der weiter unten beschriebenen und vom
Bieter zu liefernden Regelungstechnik betrieben werden können. Dabei sollen Regelungen und
zugehörige Software der Prüfmaschinen und Zylinder für statische und zyklische Versuche
ausgelegt sein. Die hierfür erforderliche Hardware ist zusammen mit der Steuerungs-/Regelungssoftware zu liefern und in Betrieb zu nehmen.
Darüber hinaus soll die Versuchstechnik um eine servohydraulische Prüfmaschine für Materialund kleinere Bauteilversuche erweitert werden, die eine statische Kraft von 100 kN bei einem
Druck von 280 bar erzeugt. Diese Prüfmaschine soll über die gleichartige Hard-/Software geregelt und gesteuert werden, wie sie auch zur Modernisierung der vorhandenen Prüftechnik zum
Einsatz kommt. Bestandteil des Lastenheftes ist außerdem die Lieferung einer hydraulischen
Verteilstation und die Absicherung der Leckölrückführung. Der Auftraggeber legt besonderen
Wert auf eine möglichst einheitliche und flexible Ausstattung in Hard- und Software für die Regelung und Steuerung aller Anlagen sowie einen minimalem Aufwand an Peripheriegeräten
(wie z.B. Leckölpumpen), um effizient und flexibel arbeiten zu können. Ausgehend von den
eben aufgeführten Randbedingungen ergeben sich weitere Anforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten detailliert beschrieben werden.
Technische Spezifikation
Die Technische Spezifikation enthält alle technischen Anforderungen, die erfüllt werden sollen.
Die maßgeblichen wesentlichen Anforderungen müssen wie spezifiziert erfüllt oder übertroffen
werden, um den Einsatzzweck zu gewährleisten. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungskategorien ist die Technische Spezifikation in vier Teile gegliedert. Die im fünften Teil zusätzlich aufgeführten wünschenswerten Kriterien sollen nach Möglichkeit erfüllt werden, sind
aber nicht zwingend zur Gewährleistung der technischen Funktion erforderlich.
> Seite 5/18
1. Teil: Ertüchtigung/Modernisierung der vorhandenen Prüfeinric htungen
Es sind folgende hydraulische Komponenten vorhanden, die teilweise weiterverwendet werden
sollen/können:
I
Prüfzylinder Schenk 40 kN Typ POPK für 280 bar mit
 40 kN Kraft bei einer Amplitude +/-50 mm von 0 bis 2 Hz, linear abfallend auf eine Amplitude von +/-8,5 mm
bei 10 Hz.
 zweistufigem DOWTY Servo-Ventil Typ: 4552-146-93 (Seriennummer: 28831.71, vermutlich 93 l/min);
 integriertem induktiver Wegaufnehmer HBM Typ W50;
 Kraftmessdose HBM Typ U1 (Nennkraft: 10 kN, DMS, Seriennummer: B13315);
II
Schenk Prüfrahmen PEZ mit Zylinder 160 kN Typ POSD für 280 bar mit:
 160 kN Kraft bei einer Amplitude +/-10 mm von 0 bis 3,5 Hz danach linear abfallend auf eine Amplitude von
+/-3 mm bei 10 Hz.
 Zweistufigem MOOG Durchfluß-Servoventil Baureihe 76 (D076-318), Seriennummer: D830
 SCHENCK-Kraftmessdose der Serie PM-R (DMS, Ringtorsionsprinzip) PM250R (Nennkraft: 250 kN, Nennwiderstand: 4000 Ohm, Speisespannung: 150 V)
 LVDT-Wegaufnehmer HBM Typ W10
III
2 hydraulische Anschlusseinheiten Schenck PNK mit Druckspeicher auf Ständer Schenck PXD für den Anschluss
von hydraulischen Zylindern mittels Schläuchen an eine feste Verrohrung
2 Leckölpumpen Schenck PNB
IV
Weitere Details und Fotos können den Unterlagen in Anlage 1 entnommen werden. Es liegt im
Ermessen des Bieters, welche Komponenten er austauscht oder überholt.
Es ist der komplette oder teilweise Austausch sowie die Überholung der hydraulischen Zylinder
(160 kN im Prüfrahmen, 40 kN im Prüffeld) inkl. der zugehörigen Servoventile und fest installierten Meßaufnehmer (Weg und Kraft) vorzunehmen.
Nr.
Anforderung
1.1
Ersetzen und/oder Überholen der Servoventile an beiden Zylindern [I] und [II] unter Beibehaltung der in [I] und [II] angegebenen Leistungsdaten der Zylinder bei 280 bar. Die Servoventile sollen zum Regelsystem des Bieters kompatibel sein.
Überholung der Hydraulikzylinder und aller Anbauteile sowie Vermessung/Kennlinien-aufnahme der Kraftmessdosen und Wegaufnehmer aus [I] bis [IV], die der Bieter weiter verwenden und in die von ihm zu liefernde Regelung integrieren will.
1.2
> Seite 6/18
2. Teil: Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen 100 kN-Materialprüfmaschine
Der Auftraggeber will die vorhandenen Versuchseinrichtungen durch die Neuanschaffung einer
servohydraulischen Prüfmaschine mit 100 kN Kraft (statisch bei 280 bar Druck) inkl. zugehöriger Regelung und Software für zyklische und statische Versuche ergänzen, welche für Materialproben und Versuche an kleineren Strukturkomponenten genutzt werden soll.
Die einachsige 100 kN Materialprüfmaschine soll an eine Zentralhydraulik mit 280 bar Druck
angeschlossen werden und folgende wesentliche Anforderungen erfüllen oder übertreffen, um
den Einsatzzweck zu gewährleisten:
Nr.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
> Seite 7/18
Anforderung
Max. Kraft:
Weg/Hub:
(a) statisch 100 kN; (b) zyklisch 80 kN bei 280 bar
(a) statisch bei 100 kN +/- 50 mm
(b) zyklisch bei 80 kN: +/- 40 mm bei 1 Hz abfallend auf +/- 4 mm bei
10 Hz
Prüffrequenz: min. 10 Hz für zyklische Versuche
Arbeitsraum: 1000 mm Höhe (bei Einsatz von Spannzeug)
Arbeitsraum:
530 mm Breite
Spannzeug:
(a) hydraulisch, (b) selbst zentrierend (c) seitlich offen, (d) um 90 Grad
drehbar, (e) geeignet für zyklische Versuche mit Wechsellast, (f) gegen
Verdrehen der Probe während des Versuch gesichert
Proben:
flach; (a) Dicke: 3 – 10 mm; (b) Breite: 40 mm
Antrieb (Zylinder) auf Traverse montiert
Kraftmessdose und Wegaufnehmer am Antrieb (Zylinder) montiert
Traverse:
(a) hydraulisch oder elektrisch verstellbar; (b) mechanische Klemmung
Bodenplatte: (a) mit Nuten für Aufnahme von Versuchsvorrichtungen statt Spannzeug;
U N D (b) mit selbstzentrierender Aufnahme für Spannzeug
Hydraulik:
Anschluss an externe Hydraulikversorgung mit 280 bar
3. Teil: Komponenten zum Anschluss von Hydraulikzylindern und Prüfmaschinen an die
Hydraulikverteilung
Nr.
3.1
Anforderung an die Komponenten
Anschlusseinheit:
Zum Anschluss eines Zylinders auf dem Prüffeld sowie zum Anschluss der 160 kN Prüfmaschine und der 100 kN Prüfmaschine (siehe Teil 2) gemäß Anlage 2 ist die hierfür erforderliche hydraulische Anschlusseinheit inkl. des bemaßten Anschlussplans zu liefern.
Die Anschlusseinheit soll folgende Ausstattungsmerkmale besitzen:
 min. 5 Liter Speicher zur Druckglättung
 min. Durchfluss der gesamten Einheit von min. 250 l/min
 min. Durchfluss je Anschluss min. 63 l/min (ideal: 80 l/min)
 manuelles Ventil zum Öffnen/Schließen des Zuflusses je Hydraulikzylinder O D E R
elektronisch gesteuertes Ventil zum Öffnen/Schließen des Zuflusses je Hydraulikzylinder mit digitaler Überwachung per Software am Bedien-PC (siehe 4.1; 4.4 und 4.7)
 Die Anschlusseinheit soll erlauben, dass beim Einrichten und Anfahren eines Verbrauchers (Zylinders) die Prüfgeschwindigkeit, Kräfte/Momente zur Sicherheit des Bedieners und des Prüfkörpers reduziert werden können.
 Die Steuerung und Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten soll per Software am Bedien-PC (siehe 4.1; 4.4 und 4.7) einstellbar
sein.
3.2
Die hydraulische Anschlusseinheit soll den Anschluss mindestens eines weiteren zusätzlichen Zylinders zulassen.
Sicherstellung der Leckölrückführung (ggf. durch Leckölpumpe/n) für bis zu max. 4 Zylinder (auf dem Prüffeld sowie für 160 kN Prüfmaschine und 100 kN Prüfmaschine).
3.3
4. Teil: Hard- und Software
Nr.
4.1
Anforderung
Digitaler Mehrkanal-Regler:
Lieferung von digitalen Regelsystemen (Hardware) für die Servoventile an den hydraulischen Zylindern für 1 Zylinder auf dem Prüffeld sowie zum Anschluss der 160 kN Prüfmaschine (siehe Teil 1) und der 100 kN Prüfmaschine (siehe Teil 2).
Jeder Regelkanal (i.d.R. für einen Zylinder) soll folgenden Eigenschaften besitzen:
1. digitale Mess- und Regelelektronik mit mindestens 4 kHz Regeltakt
2. elektrischer Adaptierung an die verwendeten Prüfzylinder und deren Servoventile,
Kraftmessdosen und Wegaufnehmer aus Teil 1 und Teil 2
3. Abtastrate mindestens 4 kHz für alle Messkanäle, unabhängig von der Anzahl der erfassten Kanäle (keine Summenabtastung) und ohne Regeltaktbeeinflussung
4. Auflösung mindestens 16 bit
5. Messverstärker für Signale Kraft und Kolbenweg
6. Mindestens ein zusätzlicher freier Messverstärker zum Anschluss externer Aufnehmer
(z.Bsp. Dehnungsaufnehmer)
7. Min. 4 Kanal-Datenerfassung (Weg, Kraft, 2 freie Kanäle, Erfassung der ungefilterten
und unkorrigierten Daten) mit gleichbleibend hoher Erfassungsrate unabhängig von
der Anzahl der Kanäle
8. Analoge ( 10 V) und digitale Ausgänge für jeden Messkanal
9. Regelgrößen: Kraft, Weg, zusätzlich angeschlossene Aufnehmer (z.B. Dehnung),
„synthetische Regelgröße“
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10. Berechnung „synthetische Regelgrößen“ in Echtzeit aus den digitalen Signalen der
min. 3 internen Messverstärker
11. Regelarten:
a. Einrichtregler/Probenschutzfunktion (Wegregelung mit einstellbarer Kraftbegrenzung) mit Fernbedienung zur Kolbenpositionierung
b. Folgeregelung mit Regelgrößen-Umschaltung (stoßfreie Umschaltung von
Kraft, Weg und Dehnung) auch während des Versuchs
c. Spitzenwertregler / Amplitudenregler
d. PID (Standard-Nachfahrbetrieb)
e. „Trimodalregelung“ oder alternative Reglung: Es muss möglich sein, den Versuch in einer Regelart (zum Beispiel Wegregelung) durchzuführen, dieser Regelart jedoch einen äußeren, zweiten Regelkreis (zum Beispiel Kraft) zu überlagern, sodass der Versuch zwischen zwei definierten Grenzen abläuft.
12. Regelkreisoptimierung vor Versuchsstart
a. manuell einstellbar und auch während der Prüfung veränderbar
b. automatische Optimierung: Das Regelsystem ermittelt anhand der Streckenantwort auf einen kurzen Testlauf die PID-Startwerte zur Übernahme oder
weiteren manuellen bzw. automatischen Optimierung
13. Grenzwertüberwachung
a. Überwachung jedes Mess- und Regelkanals auf Über- oder Unterschreitung
vorgegebener Schwellenwerte sowie des Vorwahlzählers mit folgenden Reaktionsmöglichkeiten (optional auch in Kombination)
b. dynamische Sollwertvorgabe wird ausgeblendet
c. voreingestellter statischer Mittelwert wird angefahren
d. Druck aus (Abschalten der Ölversorgung am Anschlussblock, verknüpft mit
der vorhandenen Auslastungsautomatik)
e. Die Grenzwertüberwachung muss auch im Extremfall der zeitgleichen Aktivierung aller Grenzwerte zuverlässig ansprechen und die gewählten Aktionen
einleiten.
14. Digitale Steuereingänge und Ausgänge
a. Min. 4 programmierbare digitale Ein-/Ausgänge zur Steuerung von Logik-Ketten
15. Analoger Eingang für externe Sollwertvorgabe ( 10 V)
16. Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheit in Teil 3 (Versuchs-/Einrichtungsumschaltung) je Regelkanal inkl. Steuerung Einrichten/Anfahren mit reduziertem
Druck/Durchfluss mit Schnittstellen zum Anschluss von
a. 2 Servoventilausgängen pro Regelkanal
b. Not-Halt Taster
c. Druckabfrage Zentralhydraulik
17. Steuerung des Hydraulikaggregats und Reaktion auf Rückmeldungen (Störungen) des
Hydraulikaggregats:
a. Steuermöglichkeiten:
i. Hydraulikaggregat digital an/ausschalten.
ii. Notaus (digital aus)
b. Kontrolliertes Anhalten des Versuchs ohne Probenbeschädigung bei Eingang
der Digitalen Störmeldungen (0/1) vom Hydraulikaggregat für die Störungen:
i. Temperatur (Max. Temp. überschritten)
ii. Druck (Max. Druck überschritten)
iii. Druck (Min. Druck unterschritten)
iv. Spannung (Ausfall Versorgungsspannung Hydraulik)
v. Notaus (Notaus wurde betätigt)
> Seite 9/18
c. Der vom Bieter angebotene Regler soll die vom Hydraulikaggregat vorgegebenen physischen von logischen Schnittstellenparameter verarbeiten können
bzw. soll vom Bieter entsprechend angepasst werden.
18. Fähigkeit zur Einbindung in Netzwerke
19. Mehrkanal-Fernbedienung mit Not-Aus Funktion
20. aller Komponenten zur Verbindung des Reglers mit den Prüfzylindern, dem Hydraulikaggregat und einem externen PC sowie mit 230 V Netzstrom
4.2
4.3
4.4
Die Regelsysteme/das Regelsystem nach 4.1 soll(en) insgesamt über 4 Regelkanäle verfügen, d.h. 4 Zylinder regeln können.
Die Regelsysteme/das Regelsystem nach 4.1 und 4.2 soll(en) Versuche, bei denen 2 Zylinder/Regelkanäle gleichzeitig bzw. in Kombination erforderlich sind, regeln können.
 Dabei bleibt die Gesamtanzahl von max. 4 Regelkanälen nach 4.2 erhalten.
 Dabei bleiben die Anforderungen an die Versuchsregelung in 4.1. auch bei Regelung von 2 Zylindern erhalten.
Lieferung von Steuerungssoftware für zyklische Versuche, die auf den Regelsystemen/dem Regelsystem nach 4.1., 4.2 und 4.3. je Regelkanal (in der Regel jeweils ein Zylinder/eine Prüfmaschine) lauffähig ist.
1. Die Software verfügt je Regelkanal über die Fähigkeit zur/zum
1. komplette Bedienung der Elektronik 4.1 - 4.3 per Software über einen PC unter
Windows 7 und höher
2. Kommunikation über eine Hochgeschwindigkeits-Schnittstelle
3. Setzen der Systemparameter
4. Sollwertgenerierung
5. Grenzwerte setzen
6. Programmierung dynamischer Versuchsabläufe der in Einzelschritten mit Parameteranpassung (z.B. Vorlastaufbringung mit einstellbarem Anstieg und Betrag je
Zylinder) inkl. Erzeugung von rampenförmigen, zyklischen, Sweep- und RandomSignalen
7. Programmierung von Schleifen bzw. Möglichkeit der Blockprogrammierung mit
Schleifenbildung
8. Verwendung von absoluten und relativen Rampen, Haltezeiten, harmonischen
Schwingungen (Sinus, Rechteck, Dreieck), Trapezfunktionen, Wendepunktfolgen
und Datenfolgen
9. seriellen und parallelen PID-Regelung sowie automatischen PID-Optimierung des
Regelkreises vor Versuchsbeginn
10. Möglichkeit der trimodalen Regelung (überlagerter zweiter Regelkreis)
11. Möglichkeit zur Einbindung und Vorgabe beliebig langer, variabler zeitlicher Verläufe von Kraft bzw. Weg (Lastkollektive, „Drives“, Punktdatenfolgen)
12. Durchführung stufenloser Frequenzsweeps mit Vorgabe linearer oder logarithmischer Frequenzsteigerung
13. Adaptive Regelung für zyklische Wellenformen und Punktdatenfolgen mit Überlagerung eines zweiten Regelkreises und der Möglichkeit der Vorgabe von Spitzenwerten und/oder Mittelwerten
14. Verwendung berechneter Trend- oder Folgekanäle („synthetische Regelgröße“)
als überlagerter Regelkreis (zum Beispiel Regelung nach konstanter Zyklusenergie)
> Seite 10/18
15. Verarbeitung/Abfrage von Eingangstriggern und Ausgabe von Triggersignalen zu
definierten Zeitpunkten (z.B. Auslösesignal für Foto nach definierter Lastspielzahl)
bzw. Einbindung der Ansteuerung digitaler Ein-/Ausgänge in den Versuchsablauf
16. Möglichkeit der Ansteuerung einer Temperierkammer und vollständige Einbindung in den Prüfablauf inkl. Möglichkeit der Datenübernahme
17. Ereignissteuerung des Prüfablaufes auch über digitale Eingänge oder Benutzereingaben
18. Ein-/Ausblenden dynamischer Signale
19. Probenschutz
20. Spitzenwerterkennung
21. Erkennung von Ereignissen und Grenzwertverletzungen sowie Reaktion hierauf
22. Datenerfassung und Darstellung der Soll/Ist-Verlauf der Mess-/Regelgrößen über
der Zeit („Oszilloskop“) mit min. 4 Kanälen
23. Darstellung der internen Signale (Soll/Ist), externen Signale und im Regler in
Echtzeit errechneter „synthetischen Regelgrößen“ oder Signale über der Zeit oder
in beliebiger Kombination für alle Zylinder eines Versuchs (i.d.R. 1 Zylinder, max.
2 Zylinder)
24. Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheiten inkl. Steuerung und Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten
25. Definition des gesamten Prüfablaufes inkl. Datenerfassung und Layout in abspeicherbaren und wiederaufrufbaren Prüfmethoden
26. Installation und zum Betrieb der Software unter Windows 7 oder höher
27. einfachen Bedienbarkeit der Software
28. Installation der Software in Deutsch
29. Ähnlichkeit der Software in Handhabung und Aufbau zur Steuerungssoftware für
statische Versuche (siehe 4.6)
2. Grundfunktionalitäten der Steuersoftware:
Das Grundmodul der Steuersoftware für Ermüdungsversuche enthält die wichtigsten
Funktionen, um Versuche anzulegen, durchzuführen und zu überwachen. Ein integrierter Projektmanager führt durch alle Aufgaben und die integrierte Datenbank sammelt und verwaltet Messwerte. Die Ergebnisse werden zentral verwaltet und stehen
für die Nachbereitung allgemein zur Verfügung.
Möglich sein sollen:
1. Einstufenversuche
2. Nachfahrversuche
3. Blockprogramme für ein- und mehrkanalige Versuche für folgende Signalformen:
(Sinus, Dreieck, Rechteck, Halbsinus, Halbdreieck, Halbrechteck, Sägezahn) mit
o Amplitude
o Frequenz
o Schwingspielzahl
o Phasenverschiebung zwischen den Kanälen
4. Aktivierung von überlagerten Reglern (trimodale Regelung)
5. lineare oder logarithmische Frequenz-Sweeps, sowohl auf- als auch absteigende
Sweepfunktionen (Trapez) sind möglich
6. Absolute Rampe mit gegebener Zeit auf einem definierten Pegel oder relative
Rampe um eine gegebene Steigung
7. Verweilzeit
> Seite 11/18
4.5
4.6
> Seite 12/18
8. Umschalten in einen gewünschten Regelmode
9. Zurückfahren zur Startposition
10. Nachfahren eines Sollwert-Zeitsignals
3. Darstellungsmöglichkeiten (Monitoring):
Es dient zur Überwachung des Verhaltens des Prüflings während der Prüfung. Die
Überwachung der Prüfung erlaubt die Analyse von Messdaten sowie die Überwachung des Prüfablaufs auf der Basis dieser Messdaten. Die laufende Analyse und
Darstellung charakteristischer Parameter zeitgleich zur Prüfung, gewährleistet maximale Transparenz und ermöglicht dem Anwender zudem ein schnelles Eingreifen,
sollte dies erforderlich werden. Je nach Art des ausgegebenen Drivesignals dienen
darauf abgestimmte Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen am
Prüfling.
1. Definition von mehreren Diagrammen (Wahl der Darstellung als Schreiber, Trend,
X-Y- oder Doppel-Y-Grafik)
2. freie Definition der Datenerfassung basierend auf Zyklenzahlen oder Veränderung
der angeschlossenen Messkanäle
3. Erfassung von Spitzenwerten und Trends sowie Hysterese-Daten und Ausgabe in
getrennten, Excel-lesbaren Dateien
4. automatische Erfassung mindestens der letzten 10 Zyklen vor Abbruch/Beendigung eines Versuches
5. Anwendungssoftware zur Echtzeit-Berechnung und Darstellung von Ergebnisparametern
6. Speicherung der berechneten Werte in einer lesbaren Ergebnisdatei (z.B. ExcelFormat)
7. Darstellung der berechneten Werte in den Echtzeitgrafiken
8. das Berechnungsprogramm soll die Echtzeit-Bestimmung mindestens folgender
Parameter enthalten bzw. deren Programmierung ermöglichen:
8.1. Beschleunigung
8.2. Parameter der Dynamisch Mechanischen Analyse (DMA) bei einem Ermüdungs- oder Lebensdauertest: Dynamische Steifigkeit (K*), komplexer Modul
(E*), Speichermodul (E'), Verlustmodul (E''), Verlustwinkel (tan delta), Phasenwinkel
8.3. Elastische Steifigkeiten
8.4. Energieberechnungen (Gesamtenergie, Energie/Zyklus, Bereich Energie/Zyklus, maximale Energie/Zyklus, minimale Energie/Zyklus, Restenergie/Zyklus, Gesamtenergie/Zyklus)
8.5. Rahmen-Nachgiebigkeitskorrektur
8.6. Geschwindigkeit
8.7. Elastizitätsmodul
9. Nutzung der berechneten Werte als Trigger zur Datenerfassung oder Blocksteuerung des Reglers
Die Steuerungssoftware für die Regelsysteme/das Regelsystem gemäß 4.4 soll Versuche
mit max. 2 Zylindern/Regelkanälen, die in einem Versuchsaufbau gleichzeitig in Kombination arbeiten, regeln können.
Die Anzahl der zu regelnden Kanäle (d.h. Zylinder) von max. 4 Regelkanälen nach 4.2 erhalten
Lieferung von Steuerungssoftware für die unabhängige Durchführung statischer Versuche
je Regelkanal (in der Regel jeweils ein Zylinder/eine Prüfmaschine), die auf den Regelsystemen/dem Regelsystem nach 4.1. und 4.2. betrieben werden soll. Die Software für die
Durchführung statischer Versuche soll je Regelkanal:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
eine komfortabel bedienbare Windows-Software in deutscher Sprache sein
unter Windows 7 und höher lauffähig sein
über umfangreiche Hilfefunktionen als Bestandteil der Software (Onlinehilfe) verfügen
ein vorbereitetes Paket verschiedener Prüfarten wie Zug-, Druck-, Biege-, zyklische
Versuche sowie Weiterreiß-, Trenn- und Schälversuche etc. beinhalten
eine freie, einfache und flexible Erstellung von verschiedensten Prüfmethoden durch
den geschulten Anwender erlauben.
über eine Benutzerverwaltung mit Zuweisung von Rechten verfügen
die Erstellung von automatisierten Prüfabfrage unterstützen
alle Ergebnisse sowie Rohdaten in einem Excel-optimierten Format exportieren können
eine Kraft- Weg- und Dehnungsregelung der Prüfmaschine erlauben
einen Formeleditor zur Onlineverrechnung von Ergebnissen besitzen (Ergebnis als
„synthetische Regelgröße“ nutzbar).
möglichst ähnliche(r) Aufbau/Bedienung/Menüführung/User-Interface haben wie dynamische Regel-/Steuersoftware in 4.4
die Programmierung der Versuchsabläufe in Einzelschritten mit Parameteranpassung
(z.B. Vorlastaufbringung mit einstellbarem Anstieg und Betrag) erlauben
die Versuchssteuerung über interne Kraft-/Wegsignale oder ein externes Signal (z.B.
Dehnung) ermöglichen
die Verarbeitung/Abfrage von Eingangstriggern und Ausgabe von Triggersignalen zu
definierten Zeitpunkten (z.B. Auslösesignal für Foto nach definiertem Zeit/Weg) erlauben
die Darstellung der Soll/Ist-Verlauf der Mess-/Regelgrößen über der Zeit ermöglichen
die Darstellung der internen Signale (Soll/Ist), externen Eingangssignale und errechneten Signale über der Zeit oder in beliebiger Kombination zulassen
die Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheit beinhalten inkl. Steuerung und
Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten
in Deutsch installiert werden
4.7
 Lieferung von PCs inkl. Betriebssystem als Plattform der Steuerungssoftware gemäß
4.4 und 4.6 und zur Verbindung mit dem Regler/den Reglern gemäß 4.1. und 4.2.
 Für jeden Regelkanal (beide Prüfmaschinen und den 40 kN Zylinder im Prüffeld) soll
ein eigener PC verfügbar sein.
4.8
Lieferung und Installation/Anschluss einer Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)
für die Regler und die PCs (sofern erforderlich), die
(a) Netzschwankungen bis 10s Dauer kompensiert,
(b) Bei längerem Netzausfall (>6s) automatisch Regler und PCs triggert, in eine vorgegebene Abschaltposition zu fahren (Fail Safe Modus), und mindestens genügend Energie bis zum Ende des Abschaltvorgangs von Regler und PCs zur Verfügung stellt.
5. Teil: Wünschenswerte Anforderungen der Technischen Spezifikation
Die unten aufgeführten wünschenswerten Kriterien bezogen auf Teile 1 - 4 sollen möglichst erfüllt werden. Sie sind für die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht zwingend erforderlich. Der
Erfüllungsgrad der Kriterien geht positiv in die technische Bewertung der Angebote ein:
> Seite 13/18
Nr.
5.1.1
5.2.1
5.3.1
5.3.2
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4
5.4.5
5.4.6
5.4.7
5.4.8
5.4.9
5.4.10
5.4.11
5.4.12
Anforderung
Zu Anforderungen in Teil 1, 2 und 3: Alle hydraulischen Komponenten sollten möglichst für
einen Betriebsdruck von 280 bar ausgelegt sein.
Zu Anforderung 2.9: Die Kraftmessdose der 100 kN-Prüfmaschine sollte eine Beschleunigungskompensation besitzen.
Zu Anforderung 3.1 und Anforderungen 4.1, 4.4 und 4.6: Der Hydraulikdruck (Öffnen/Schließen) für den Prüfzylinder an der hydraulischen Anschlusseinheit sollte über die
Regler 4.1 – 4.3 und deren Software 4.4, 4.6 der Teststände gesteuert werden können.
Zu Anforderung 3.1 und Anforderungen 4.1, 4.4 und 4.6: Der Hydraulikdruck für Versuch
oder Versuchseinrichtung (Druckregelung Hoch-/Niederdruck) an der hydraulischen Anschlusseinheit sollte über die Regler und deren Software der Teststände gesteuert werden
können.
Zu Anforderung 4.1: Die Regelsysteme/das Regelsystem sollten möglichst modular und
erweiterbar aufgebaut sein.
Zu Anforderung 4.1: Das Regelsystem sollte im Fehlerfall bei laufenden Versuchen eine
Fehlermeldung per SMS/Email an einen definierbaren Personenkreis senden können. Dabei kann die vorhandene GSM-Sendeanlage des Auftraggebers ggf. verwendet werden.
Zu Anforderung 4.1.: Die Messverstärker für Kraft/Weg sollten in 6-Leitertechnik zur Erkennung von Kabelbrüchen, Erfassung von Spannungsabfällen ausgeführt sein.
Zu Anforderung 4.1.: Die Anzahl der Messverstärker sollte je Regelkanal auf 8 frei konfigurierbare Messverstärker erweitert werden können.
Zu Anforderung 4.6: Mit der Steuerungssoftware für statische Versuche sollten möglichst
Versuche mit 2 Zylindern (gekoppelten Regelkanälen) durchgeführt werden können.
Zu Anforderung 4.6: Die Steuerungssoftware für statische Versuche sollte über eine Echtzeit - Korrektur der Maschinenverformung (Korrekturkurve) verfügen.
Zu Anforderung 4.6: Die Steuerungssoftware für statische Versuche sollte eine zeitsynchrone Video-Aufzeichnung und Speicherung ermöglichen.
Zu Anforderung 2.9. und Anforderung 4.1: Die Kraftmessdose der 100 kN Prüfmaschine
sollte über eine Beschleunigungskompensation verfügen.
Zu Anforderung 4.1: Der Regler sollte über adaptive Regelung verfügen, bei der das System Steifigkeitsveränderungen des Prüflings und verändert automatisch die PID-Parameter der Regelstrecke
Zu Anforderung 4.1: Die Anzahl der Messkanäle sollte den Regelkanälen frei zugeordnet
werden können, z.B. wenn nur drei Regelkanäle benötigt werden, sollen die 4 Messkanäle
des vierten Regelkanals den anderen Regelkanälen als zusätzliche Messkanäle zur Verfügung stehen.
Zu Anforderung 4.4 und 4.6 : Die Software für die Regelung/Steuerung der statischen und
dynamischen Versuche sollte eine englischsprachige Benutzeroberfläche besitzen und
zwischen verschiedenen Oberflächensprache umschaltbar sein (deutsch/englisch)
Zu Anforderung 4.4: Eine online-Digitalanzeige im Mehr-Stationen-Betrieb sollte möglich
sein.
Technische Installation
Die technische Installation beinhaltet Anlieferung, Aufstellen und Montage aller vom Bieter gelieferten, neuen oder überholten Komponenten sowie Demontage, Abtransport und Entsorgung
nicht mehr verwendeten Komponenten, die zur Erfüllung der Technischen Spezifikation erforderlich sind. Des Weiteren gehören zur Technischen Installation die Inbetriebnahme aller Hard-
> Seite 14/18
/Softwarekomponenten, der praktische Nachweis der geforderten Eigenschaften der hydraulischen Prüfsysteme (überholte 160 kN Prüfmaschine, 100 kN Prüfmaschine und überholter
40 kN Zylinder im Prüffeld) sowie die Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers.
Die Aufstellungsorte der zu modernisierenden hydraulischen Prüfmaschine, des Zylinders des
Prüffeldes und der neuen 100 kN-Prüfmaschine befinden sich in einer Halle der TU Berlin in
der Marchstraße 12, 10587 Berlin (siehe Anlage 2). Der Bieter ist verantwortlich, dass bei
Transport und Demontage/Montage die geltenden Richtlinien für Transport, Handhabung und
fachgerechte Demontage/Montage eingehalten werden.
Nr.
Anforderung
6.1
Demontage, Abholung, Anlieferung, Montage und Anschluss der zu überholenden hydraulischen Komponenten der 160 kN Prüfmaschine und des 40 kN-Zylinders sowie aller
Komponenten, die der Bieter weiter verwenden will.
Demontage, Abtransport und Entsorgung nicht weiter verwendeter hydraulischer Komponenten der 160 kN Prüfmaschine und des 40 kN-Zylinders
Anlieferung, Aufbau und Anschluss der 100 kN-Prüfmaschine sowie aller zugehörigen
Komponenten.
Anlieferung, Aufbau und Anschluss der Reglerhardware und der zugehörigen BedienPCs zum Betrieb der 160 kN/100 kN-Prüfmaschinen und des 40 kN-Zylinders
Lieferung der hydraulischen Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. inkl. Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder der Prüfmaschinen und des 40 kN-Zylinders.
Definition (als Vorgabe für einen externen Lieferanten) der Hydraulikschläuche (Anschlüsse, Durchmesser, Längen) zwischen Zylinder/Prüfmaschinen und Anschlusseinheiten
Einrichtung der Steuerungssoftware auf der Reglerhardware und den Bedien-PCs
Schulung für das Bedienen der Prüfmaschinen (Regler) und der Software für bis zu 5
vom Auftraggeber benannte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Einbau und Anschluss der Regel-/Steuerungs-Hardware an/mit alle(n) Medien/Komponenten (elektrisch, hydraulisch, Servoventile und Regelung).
Vollständige Inbetriebnahme der Versuchsstation(en) (Hydraulische Komponenten und
Regelungstechnik) und erfolgreicher Nachweis der Erfüllung der Bedingungen zur ABNAHME DER LEISTUNG (s.u.)
Übergabe der funktionsfähigen Anlage (inkl. aller Geräte, Komponenten und Software)
entsprechend den geltenden Verordnungen (z.B.: Maschinenverordnung)
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
6.11
Folgende Arbeiten erfolgen getrennt durch den Auftraggeber:




das Ablassen und die Entsorgung des alten Hydrauliköls,
die Montage der hydraulischen Anschlusseinheit und deren Anbindung an das hydraulische
Rohrsystem,
die Lieferung der Hydraulikschläuche gemäß Anforderungen aus 6.6
die Befüllung mit Hydrauliköl gemäß Vorgabe des Bieters sowie
> Seite 15/18

die erforderliche Druckprüfung
Der Auftraggeber stellt für den Betrieb der elektrischen Komponenten 230 V Netzanschlüsse
und Datenanbindungen zur Verfügung.
Service und Gewährleistung
Für die in den Abschnitten „Technische Spezifikation“ und „Technische Installation“ spezifizierten
Leistungen sollen folgende Anforderungen bezüglich Service und Gewährleistung gelten:
Nr.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
Anforderung
Nach Übergabe der inkl. Regelung funktionsfähigen neuen (100 kN) und modernisierten
(160 kN) hydraulischen Prüfmaschinen sowie des 40 kN-Prüfzylinders an den Auftraggeber soll der Bieter eine Garantie von mindestens 24 Monaten für alle Neuteile übernehmen.
Nach Übergabe der inkl. Regelung funktionsfähigen neuen (100 kN) und modernisierten
(160 kN) hydraulischen Prüfmaschinen sowie des 40 kN-Prüfzylinders an den Auftraggeber soll der Bieter für alle weiter-/wiederverwendeten Komponenten der Versuchsanlage
inkl. deren Montage die einwandfreie Funktion für mindestens 12 Monate garantieren.
Zur Abwicklung von Problemen inkl. Fehlern im Bereich der Hard- und Software werden
konkrete Ansprechpartner und eine Telefon-Hotline, die bereits im First-Level-Support mit
technisch versiertem Fachpersonal besetzt ist, erwartet.
Die Nutzung der technischen Unterstützung, bereitgestellt durch den Bieter, ist in den ersten 24 Monaten nach Übergabe der Anlagen für den Auftraggeber kostenlos.
Die vom Bieter verwendete Hardware (u.a. Regler) soll 10 Jahre nach Übergabe der Anlage vom Bieter nachgeliefert und repariert werden können
Während der Garantiezeit und ein Jahr darüber hinaus sind Software Updates kostenlos
zur Verfügung zu stellen und vom Bieter zu installieren.
ORGANISATORISCHES
1. Dem Angebot ist ein Zeitplan mit den wesentlichen Arbeitsschritten vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber beizufügen.
2. Das Angebot soll die einzelnen Komponenten und Arbeitspakete 1 – 4 detailliert aufführen.
Die wesentlichen Komponenten und Arbeitspakete sind preislich aufzuschlüsseln und die
Bruttobeträge auszuweisen.
3. Es wird die Abgabe eines Gesamtpreises unter Ausweisung der USt. für die angebotenen Geräte, Komponenten und Software (inkl. der Leistungen aus Technischer Installation sowie Service und Gewährleistung) im Angebot gefordert. Zusätzlich ist der
der Preis inkl. USt. für die vier Hauptgruppen, wie sie im Abschnitt RECHTLICHES definiert sind, und Wünschenswerten Anforderungen anzugeben.
> Seite 16/18
4. Der kalkulierte Gesamtpreis ist gesondert in das Leistungsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen als GAEB-Datei beigefügt ist, einzutragen (siehe Datei „LV-Preis.d83“).
5. Dem Angebot ist die ausgefüllte Anlage 3 beizufügen, in der der Anbieter für jede Anforderung des Lastenhefts deren Erfüllung/Nichterfüllung dokumentiert.
6. Die ausführliche Dokumentation Inbetriebnahme der servohydraulischen Prüfmaschinen/Anlagen und die Betriebsanleitungen der eingesetzten Hard- und Software sollen dem Auftraggeber spätestens bei der Schulung seiner Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Projektierung diese Spezifikationen und Abnahmekriterien in Absprache mit dem Bieter und zum Zweck der Sicherstellung funktionstüchtiger Anlagen weiter zu detaillieren oder weitere Abnahmebedingungen zu definieren.
8. Die Inbetriebnahme soll mit dem Auftraggeber gemeinsam durchgeführt werden.
9. Es sollen regelmäßig Projektbesprechungen stattfinden.
10. Alle notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten sollen vom Bieter vollständig im Angebot berücksichtigt werden.
ANFORDERUNG AN DIE EIGNUNG DER BIETER
Der Bieter hat seine Eignung für die Übernahme der spezifizierten Leistungen durch die Erfüllung
folgender Anforderungen nachzuweisen:
1. Erfahrung in der Auslegung, Herstellung, Überholung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- und Entwicklungsbereich.
2. Erfahrung in der Auslegung, Herstellung und Lieferung von Reglern und Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische und zyklische Strukturversuche
Der Bieter hat zur Beurteilung seiner Eignung eine aussagekräftige Referenzliste zu übergeben.
In dieser Referenzliste sind jeweils für die Punkte 1. und 2. mindestens fünf Referenzen anzugeben. Es sollen unter Punkt 1.) mindestens zwei Referenzen für die Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinen und deren Regelungstechnik angegeben werden. Für
jede Referenz ist der Auftraggeber zu nennen, die erbrachte technische Leistung zu beschreiben
so wie das Jahr der Übergabe an den Auftraggeber.
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes werden folgende Kriterien mit der
zugehörigen Gewichtung in Betracht gezogen:
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Kriterium
Gewichtung
Angebotspreis
40%
Vollständigkeit und Einhaltung der Anforderungen gemäß Technischer 40%
Spezifikation und Technischer Installation
Erfüllung der Wünschenswerten Anforderungen
5%
Erwarteter Service und Gewährleistung
15%
ABNAHME DER LEISTUNG
Überprüfung der Vollständigkeit der Leistung bezüglich:

Funktionsprüfung/Drucktest (Die genauen Versuchsdefinitionen werden mit dem Bieter erarbeitet. Sie werden sich – soweit anwendbar - an bekannte Prüfnormen anlehnen und möglichst viele der geforderten Hard- und Softwareanforderungen beinhalten):
160 kN Prüfmaschine:
 Programmierung und Durchführung eines zyklischen Lebensdauerversuchs an einer Metallflachprobe
 40 kN Zylinder im Prüffeld
 Programmierung und Durchführung eines weggeregelten, statischen Versuchs an
einem CFK Biegebalken
 Programmierung und Durchführung eines dehnungsgeregelten, zyklischen Versuchs an einem CFK Biegebalken
 100 kN Prüfmaschine
 Programmierung und Durchführung eines weggeregelten, statischen Versuchs an
einer CFK-Flachprobe
 Programmierung und Durchführung eines dehnungsgeregelten, zyklischen Versuchs an einer CFK-Flachprobe
Vollständigkeit der Lieferung/Ausführung gemäß Technischer Spezifikation und Technischer


Installation

Durchführung der Schulung

Erhalt der Dokumentation (Betriebsanleitungen, usw.)
> Seite 18/18
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
Bereich
Unter- Erfüllung der Anforderung durch
Anforderung punkt den Bieter? (ja/nein)
Ertüchtigung/Modernisierung der 1.1
vorhandenen Prüfeinrichtungen
1.2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Neubeschaffung einer universellen
2.6
servohydraulischen 100 kNMaterialprüfmaschine
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
Komponenten zum Anschluss von 3.1
Hydraulikzylindern und
3.2
Prüfmaschinen an die
Hydraulikverteilung
3.3
1 von 7
4.1
1
4.1
2
4.1
3
Kommentar des Bieters zur Erfüllung der Anforderung (Einschränkungen,
Übererfüllungen, Prämissen für die Erfüllung)
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
4.1
4
4.1
5
4.1
6
4.1
7
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8
4.1
9
4.1
10
4.1
11
4.1
12
4.1
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4.1
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4.1
15
4.1
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4.1
17
4.1
18
4.1
19
4.1
20
4.2
4.3
2 von 7
4.4.1
1
4.4.1
2
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
3 von 7
4.4.1
3
4.4.1
4
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5
4.4.1
6
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7
4.4.1
8
4.4.1
9
4.4.1
10
4.4.1
11
4.4.1
12
4.4.1
13
4.4.1
14
4.4.1
15
4.4.1
16
4.4.1
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4.4.1
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4.4.1
23
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
Hard- und Software
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4.4.1
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28
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29
4.4.2
1
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3
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4
4.4.2
5
4.4.2
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8
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9
4.4.2
10
4.4.3
1
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3
4.4.3
4
4.4.3
5
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
4.4.3
6
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9
4.5
5 von 7
4.6
1
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5
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8
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4.6
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4.6
16
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
4.6
17
4.6
18
4.7
4.8
5.1.1
5.2.1
5.3.1
5.3.2
5.4.1
5.4.2
5.4.3
Wünschenswerte Anforderungen
der Technischen Spezifikation
5.4.4
5.4.5
5.4.6
5.4.7
5.4.8
5.4.9
5.4.10
5.4.11
5.4.12
6.1
6 von 7
Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
6.2
6.3
6.4
6.5
Technische Installation
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
6.11
7.1
7.2
Service und Gewährleistung
7.3
7.4
7.5
7.6
7 von 7