TU Berlin IV H 3 - Vergabestelle Strasse des 17. Juni 135 10623 Berlin Tel.: +49 30 314-22146 Fax: +49 30 314-79549 E-Mail: [email protected] Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) Angebot für die Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Materialprüfeinrichtungen Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: Technische Universität Berlin - Der Präsident IV, Gebäude- und Dienstemanagement, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Raum: E-Mail: 2. Tel.: Fax: Ausschreibende Stelle: TU Berlin IV H 3 - Vergabestelle -, Strasse des 17. Juni 135, 10623 Berlin Raum: 1074 Tel.: +49 30 314-22146 E-Mail: [email protected] Fax: +49 30 314-79549 3. Verfahrensart: Offenes Verfahren (VOL) 4. Art der Leistung: Liefer- und Dienstleistung - Modernisierung und Neubeschaffung 5. Ort der Leistung: Technische Universität Berlin, Marchstraße 12-14, 10587 Berlin Annahmezeit: 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponentenaus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklischuntersuchen zu können. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 7. Aufteilung in Lose: Ja Angebote sind möglich für: ein Los _____________ Lose alle Lose Sonstiges: 8. Ausführungszeit: 01.03.2017 bis 31.07.2017 Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht 9. Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): 13.12.2016 10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 19.01.2017 Uhr: 14:00 b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist: möglich nicht möglich d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: TU-Berlin Abt. IV IV H 3, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin 1074 Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit: ✘ OV-117-16 Ausschreibungsnummer: Bezeichnung der Ausschreibung: Modernisierung/Erweiterung servohydraulischer Prüfeinrichtungen 14:00 19.01.2017 Ablauf der Angebotsfrist: ✘ dem mitgelieferten Aufkleber Sonstiges: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) - Erklärung gemäß Frauenförderverordnung FFV (Wirt 359) - Eigenerklärung zu ggf. bestehenden Bietergemeinschaft - Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Überholung, Lieferung, Montage & Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- & Entwicklungsbereich hervorgehen (Es sollen mindestens 2 Referenzen für die Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinenund deren Regelungstechnik angegeben werden.) - Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Lieferung von Reglern & Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische & zyklische Strukturversuche hervorgehen Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. 12. Sonstige Erfordernisse: 13. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 14. Nebenangebote: sind zugelassen Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen (nur EU-weite Verfahren). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: TU-Berlin Abt.IV IV H 3, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Etage: Raum: 1074 Tel.: +49 30 314-22146 Fax: +49 30 314-79549 E-Mail: [email protected] Erreichbarkeit: 16. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 17. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien ✘ der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: 1. Angebotspreis 2. Erfüllung techn. Spezifikation & techn. Installation 3. Erfüllung wünschenswerter Anforderungen 4. Service & Garantie 5. 6. Gewichtung in %: 40 40 5 15 Sonstiges: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.02.2017 19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 11 a) zu erbringen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 20. Zusatz für Untervergabe: Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden. Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die Nachunternehmer gefordert werden. 21. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 22. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber, bzw. Bieter. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. (jeweils ohne 23. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Nur bei EU-weiten Verfahren: ✘ Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen. Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen. Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Tel: (030) 90 13 83 16 Fax: (030) 90 13 76 13 E-Mail:[email protected] Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Inga Kiep Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig Anlagen: Leistungsverzeichnis/se ✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) ✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) ✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) ✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) ✘ Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359) ✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) ✘ Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) ✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320) ✘ Leistungsverzeichnis - LV-Preis (GAEB-Datei) ✘ Lastenheft Prüfmaschine ✘ Anlage 1 zum Lastenheft ✘ Anlage 2 zum Lastenheft ✘ Anlage 3 zum Lastenheft Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) !"#$ !%! !"#$ &''( ! )"#! TU-Berlin Abt. IV IV H 3 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin * OV-117-16 <!"#'! % $! * 22.02.2017 !$!* - 19.01.2017 :#) 14:00 $QJHERWIU die Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Materialprüfeinrichtungen 'HP$QJHERWVLQGDOV$QODJHQEHLJHIJW* !!!"# +!'', -'',) ./',). ./',)0$(1 !'# &)'2!"#!, ./',,34$5 2 ./',6 "#7!6 8"#9 !$6# '!"#!) 29! +! /''2!! ' !! #'"#"#97!!) '$ % $! -"#!# :!"#$'$6''0' ! ! -! 7 )"#2*;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ( Datum / Stempel und Unterschrift) Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Summe Angebot Technische Nebenangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Nebenangebote/Änderungsvorschläge zum Hauptangebot Preisnachlass ohne Bedingung Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010) Technische Nebenangebote/ Änderungsvorschläge Anzahl: Andere Nebenangebote Anzahl: % OV-117-16 die Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Materialprüfeinrichtungen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen. 6. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber. 7. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung: 8. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: Ausführungsbeginn: 01.03.2017 Ausführungsende: 31.07.2017 Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05) -2- 9. Vertragsstrafen Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen aus Nr. 8 beträgt für jede vollendete Woche 0,5 % des Wertes der nicht nutzbaren Leistung. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme begrenzt. Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig: Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung Frist: 10. Güteprüfung: Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart: 11. Annahmestelle: 12. Abnahme 13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Jahr(e) nach der Abnahme. 14. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: keine Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: (2) Abschlagszahlungen werden geleistet nicht geleistet. 15. Rechnungen 2 Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher Ausfertigung einzureichen. Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. 16. Skontoabzüge Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: Das Skonto beträgt v.H. Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) -3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt. 17. Sicherheitsleistung Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten: 18. Sonstige Bedingungen: Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012) Auftrag/Ausschreibung Nr.: OV-117-16 Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: 1) über 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen (Datum, Unterschrift, Stempel) 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Wirt 359 FFV (22.06.2016) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 359 FFV (22.06.2016) Eigenerklärung zur Eignung Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ (Ort, Datum) ______________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind. sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 1 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre/Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1), meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ ______________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 2 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Ich erkläre/Wir erklären, dass die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ (Ort, Datum) __________________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Wirt 326 – Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen (24.08.2010) OV-117-16 Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise Eigenerklärungen Freiberufler max. Alter Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG über die Eignung (Wirt 321) aktuell X X X X X X zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) aktuell X X X X X X zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) aktuell X X X X X X über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) aktuell X X X X X X Schutzerklärung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern aktuell X X X X X Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand aktuell X X X X X X Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen aktuell X X X X X X letztes Jahr X X X X X X Angaben über technische Leitung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Mitarbeiter aktuell Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und Forschungsmölglichkeiten aktuell X X X X X X berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung aktuell X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG X X X Umsatz X Nachweise In Fotokopie: max. Alter Freiberufler Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) (GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für: das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung 1 Jahr den Inhaber 1 Jahr die Gesellschafter 1 Jahr X X X die Mitglieder des Geschäftsführung 1 Jahr X X X die Mitglieder des Vorstandes 1 Jahr Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) 1 Jahr Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) X X X Seite 1 von 2 Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich X X X X X X X X max. Alter Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr Gesellschafterliste 1 Jahr Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X Freiberufler X X X X X X X X Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw. berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung) X X X X X X Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X X Steueranmeldung Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 3 Monate X X X X X X Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr. X X X X X X Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit) X X X X X X X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung X X X X X X Bietergemeinschaft X X X X X X Nachunternehmererklärung X X X X X X BVB/ZVB (Wirt 311 A) X X X X X X BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) X X X X X X BVB zur Frauenförderung (Wirt 325) X X X X X X Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bonitätsauskunft Bilanz, Bilanzauszug aktuell Sonstiges max. Alter Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) Freiberufler Seite 2 von 2 Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben: Bitte nicht öffnen Angebot für: IV H 3 Vergabeverfahren: OV-117-16 Raum: 1074 Abgabetermin: 19.01.2017 , 14:00 Uhr Bitte nicht öffnen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erläuterungen für den Auftraggeber: Die Angaben sind vom Auftraggeber (oder der Vergabestelle) vorzugeben. 1. 2. 3. 4. Angebot: Anzugeben ist die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind. Vergabeverfahren: Bezeichnung oder Nummer des Vergabegegenstands Raum: Raum, in dem die Angebote abgegeben werden können Abgabetermin: Datum und Uhrzeit des Abgabetermins Wirt 340 (eVergabe) – Aufkleber (28.10.2008) LV: LV-Preis Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01 Modernisierung Prüfeinrichtung 01.010 Modernisierung 160 kN Prüfmaschine Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen 160 kN Prüfmaschine entsprechend den Anforderungen 1.1 und 1.2 gemäß dem Lastenheft (160 kN Prüfmaschine bei 280 bar Druck). Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 01.020 Einheit Einheitspreis in EUR 1 16.12.2016 16.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Stk Modernisierung 40 kN Einzelzylinder Überholung und Modernisierung des beim Auftraggeber vohandenen 40 kN Einzelzylinders entsprechend den Anforderungen 1.1 und 1.2 gemäß dem Lastenheft (40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck). Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 Stk Gesamtsumme: LV: LV-Preis Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02 Neubeschaffung einer servohydraulischen Materialprüfmaschine 02.010 Neubeschaffung einer servohydraulischen 100 kN-Materialprüfmaschine Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar Druck für statische und dynamische Materialund Bauteilversuche entsprechend den Anforderungen 2.1 bis 2.12 gemäß dem Lastenheft. Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR 2 16.12.2016 16.12.2016 Stk Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: LV-Preis Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 03 Anschlusseinheit und Leckölrückführung 03.010 Anschlusseinheit und Leckölrückführung Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) entsprechend den Anforderungen 3.1 bis 3.3 gemäß dem Lastenheft zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Titel 1 (Modernisierung vorhandener Prüfeinrichtungen) und Titel 2 (Neubeschaffung einer servohydraulischen Materialprüfmaschine) an die Hydraulikverteilung. Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 Einheit Einheitspreis in EUR 3 16.12.2016 16.12.2016 psch Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: LV-Preis Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 04 Hard- und Software 04.010 Hard- und Software - Modernisierung vorhandener Prüfeinrichtung Erforderliche Hard- und Software entsprechend den Anforderungen 4.1 bis 4.8 gemäß dem Lastenheft, um alle hydraulischen Zylinder aus Titel 1 (Modernisierung vorhandener Prüfeinrichtungen) für statische und zyklische Versuche nutzen zu können. Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 04.020 Einheit Einheitspreis in EUR 4 16.12.2016 16.12.2016 Gesamtbetrag in EUR psch Hard- und Software - Neubeschaffung einer servohydraulischen Materialprüfmaschine Erforderliche Hard- und Software entsprechend den Anforderungen 4.1 bis 4.8 gemäß dem Lastenheft, um den hydraulischen Zylinder aus Titel 2 (Neubeschaffung einer servohydraulischen Materialprüfmaschine) für statische und zyklische Versuche nutzen zu können. Das Lastenheft befindet sich als Datei bei den übrigen Vergabeunterlagen. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: LV-Preis Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Modernisierung Prüfeinrichtung 02 Neubeschaffung einer servohydraulischen Materialprüfmaschine 03 Anschlusseinheit und Leckölrückführung 04 Hard- und Software Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 5 16.12.2016 16.12.2016 Gesamtbetrag in EUR Lastenheft Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen > Seite 1/18 Einleitung An der TU Berlin werden grundlegende Untersuchungen zum Material- und Bauteilverhalten von metallischen Strukturen und Faserverbundstrukturen in der Luft- und Raumfahrt durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Materialforschung sowie in der Untersuchung des Betriebsfestigkeitsverhaltens bereits vorgeschädigter und reparierter Strukturen. Hierzu sind eine servohydraulische Prüfmaschine mit einem 160 kN Zylinder sowie ein „mobiler“ Zylinder mit 40 kN in einem Prüffeld verfügbar. Im Rahmen der Ertüchtigung, Erneuerung und Erweiterung dieser Versuchseinrichtungen sollen auch zukünftig Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersucht werden. Dazu sollen die vorhandenen Prüfeinrichtungen insbesondere regelungstechnisch modernisiert werden. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Versuchseinrichtungen um eine servohydraulische Prüfmaschine mit einem 100 kN Zylinder für statische und zyklische Versuche geplant. In diesem Lastenheft werden die Anforderungen und Leistungen zur Modernisierung/Ertüchtigung der vorhandenen Prüfeinrichtungen und die Erweiterung der Versuchseinrichtungen um eine servohydraulische 100 kN-Prüfmaschine beschrieben. > Seite 2/18 Ansprechpartner Ausschreibende Stelle Technische Universität Berlin, Der Präsident Abt. IV, Gebäude- und Dienstemanagement Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Auskunft gebende Stelle, Technische Universität Berlin, Der Präsident Unterlagen einzureichen bei: Abt. IV, Gebäude- und Dienstemanagement - Submissionsstelle Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Anlagen: Anlage 1: Unterlagen zur servohydraulischen Prüfmaschine 160 kN, zum 40 kN Servozylinder, zu den hydraulischen Anschlussstationen und Leckölpumpen Anlage 2: Skizzen/Pläne/Fotos zur Positionierung und Installation der Versuchsanlagen Anlage 3: Liste mit den Anforderungen zur Validierung/Verifizierung durch den Bieter. > Seite 3/18 RECHTLICHES Die Ausschreibung umfasst: 1. die Überholung und Modernisierung entsprechend den Anforderungen 1.1. und 1.2 der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck) 2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und dynamische Material- und Bauteilversuche entsprechend den Anforderungen 2.1. bis 2.12, 3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) entsprechend den Anforderungen 3.1. bis 3.3 zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung, 4. die erforderliche Hard- und Software entsprechend den Anforderungen 4.1. bis 4.8, um die hydraulischen Zylinder in Punkt 1 und Punkt 2 getrennt und als eigenständig funktionsfähige Geräte für statische und zyklische Versuche nutzen zu können. Die wünschenswerten Anforderungen 5.1.1 bis 5.4.12 sind den oben genannten Punkten 1 bis 4 zugeordnet und sollen je Punkt erkennbar getrennt angeboten werden. Die Anforderungen für die Technische Installation sowie Service und Gewährleistung sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Eine Angebotsabgabe ist nur für alle Teile möglich. Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter ihm für den angebotenen Preis die Anlagen liefert und voll funktionsfähige Anlage gemäß Anlagenverordnung übergibt. ZEITPLAN Die entsprechenden Fristen für Angebotsabgabe, Auftragserteilung usw. entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. Die Auftragsfertigstellung sollte spätestens Ende Juli 2017 erfolgen. > Seite 4/18 ANFORDERUNGEN Um die beim Auftraggeber vorhandenen servohydraulischen Prüfmaschinen und Prüfzylinder des strukturmechanischen Prüffeldes zu modernisieren, sind die servohydraulischen Komponenten (Zylinder) zu überholen, die Servoventile und Messgeber (Wegmesser und Kraftmessdose) zu prüfen und/oder zu ersetzen, so dass sie mit der weiter unten beschriebenen und vom Bieter zu liefernden Regelungstechnik betrieben werden können. Dabei sollen Regelungen und zugehörige Software der Prüfmaschinen und Zylinder für statische und zyklische Versuche ausgelegt sein. Die hierfür erforderliche Hardware ist zusammen mit der Steuerungs-/Regelungssoftware zu liefern und in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus soll die Versuchstechnik um eine servohydraulische Prüfmaschine für Materialund kleinere Bauteilversuche erweitert werden, die eine statische Kraft von 100 kN bei einem Druck von 280 bar erzeugt. Diese Prüfmaschine soll über die gleichartige Hard-/Software geregelt und gesteuert werden, wie sie auch zur Modernisierung der vorhandenen Prüftechnik zum Einsatz kommt. Bestandteil des Lastenheftes ist außerdem die Lieferung einer hydraulischen Verteilstation und die Absicherung der Leckölrückführung. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine möglichst einheitliche und flexible Ausstattung in Hard- und Software für die Regelung und Steuerung aller Anlagen sowie einen minimalem Aufwand an Peripheriegeräten (wie z.B. Leckölpumpen), um effizient und flexibel arbeiten zu können. Ausgehend von den eben aufgeführten Randbedingungen ergeben sich weitere Anforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten detailliert beschrieben werden. Technische Spezifikation Die Technische Spezifikation enthält alle technischen Anforderungen, die erfüllt werden sollen. Die maßgeblichen wesentlichen Anforderungen müssen wie spezifiziert erfüllt oder übertroffen werden, um den Einsatzzweck zu gewährleisten. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungskategorien ist die Technische Spezifikation in vier Teile gegliedert. Die im fünften Teil zusätzlich aufgeführten wünschenswerten Kriterien sollen nach Möglichkeit erfüllt werden, sind aber nicht zwingend zur Gewährleistung der technischen Funktion erforderlich. > Seite 5/18 1. Teil: Ertüchtigung/Modernisierung der vorhandenen Prüfeinric htungen Es sind folgende hydraulische Komponenten vorhanden, die teilweise weiterverwendet werden sollen/können: I Prüfzylinder Schenk 40 kN Typ POPK für 280 bar mit 40 kN Kraft bei einer Amplitude +/-50 mm von 0 bis 2 Hz, linear abfallend auf eine Amplitude von +/-8,5 mm bei 10 Hz. zweistufigem DOWTY Servo-Ventil Typ: 4552-146-93 (Seriennummer: 28831.71, vermutlich 93 l/min); integriertem induktiver Wegaufnehmer HBM Typ W50; Kraftmessdose HBM Typ U1 (Nennkraft: 10 kN, DMS, Seriennummer: B13315); II Schenk Prüfrahmen PEZ mit Zylinder 160 kN Typ POSD für 280 bar mit: 160 kN Kraft bei einer Amplitude +/-10 mm von 0 bis 3,5 Hz danach linear abfallend auf eine Amplitude von +/-3 mm bei 10 Hz. Zweistufigem MOOG Durchfluß-Servoventil Baureihe 76 (D076-318), Seriennummer: D830 SCHENCK-Kraftmessdose der Serie PM-R (DMS, Ringtorsionsprinzip) PM250R (Nennkraft: 250 kN, Nennwiderstand: 4000 Ohm, Speisespannung: 150 V) LVDT-Wegaufnehmer HBM Typ W10 III 2 hydraulische Anschlusseinheiten Schenck PNK mit Druckspeicher auf Ständer Schenck PXD für den Anschluss von hydraulischen Zylindern mittels Schläuchen an eine feste Verrohrung 2 Leckölpumpen Schenck PNB IV Weitere Details und Fotos können den Unterlagen in Anlage 1 entnommen werden. Es liegt im Ermessen des Bieters, welche Komponenten er austauscht oder überholt. Es ist der komplette oder teilweise Austausch sowie die Überholung der hydraulischen Zylinder (160 kN im Prüfrahmen, 40 kN im Prüffeld) inkl. der zugehörigen Servoventile und fest installierten Meßaufnehmer (Weg und Kraft) vorzunehmen. Nr. Anforderung 1.1 Ersetzen und/oder Überholen der Servoventile an beiden Zylindern [I] und [II] unter Beibehaltung der in [I] und [II] angegebenen Leistungsdaten der Zylinder bei 280 bar. Die Servoventile sollen zum Regelsystem des Bieters kompatibel sein. Überholung der Hydraulikzylinder und aller Anbauteile sowie Vermessung/Kennlinien-aufnahme der Kraftmessdosen und Wegaufnehmer aus [I] bis [IV], die der Bieter weiter verwenden und in die von ihm zu liefernde Regelung integrieren will. 1.2 > Seite 6/18 2. Teil: Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen 100 kN-Materialprüfmaschine Der Auftraggeber will die vorhandenen Versuchseinrichtungen durch die Neuanschaffung einer servohydraulischen Prüfmaschine mit 100 kN Kraft (statisch bei 280 bar Druck) inkl. zugehöriger Regelung und Software für zyklische und statische Versuche ergänzen, welche für Materialproben und Versuche an kleineren Strukturkomponenten genutzt werden soll. Die einachsige 100 kN Materialprüfmaschine soll an eine Zentralhydraulik mit 280 bar Druck angeschlossen werden und folgende wesentliche Anforderungen erfüllen oder übertreffen, um den Einsatzzweck zu gewährleisten: Nr. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 > Seite 7/18 Anforderung Max. Kraft: Weg/Hub: (a) statisch 100 kN; (b) zyklisch 80 kN bei 280 bar (a) statisch bei 100 kN +/- 50 mm (b) zyklisch bei 80 kN: +/- 40 mm bei 1 Hz abfallend auf +/- 4 mm bei 10 Hz Prüffrequenz: min. 10 Hz für zyklische Versuche Arbeitsraum: 1000 mm Höhe (bei Einsatz von Spannzeug) Arbeitsraum: 530 mm Breite Spannzeug: (a) hydraulisch, (b) selbst zentrierend (c) seitlich offen, (d) um 90 Grad drehbar, (e) geeignet für zyklische Versuche mit Wechsellast, (f) gegen Verdrehen der Probe während des Versuch gesichert Proben: flach; (a) Dicke: 3 – 10 mm; (b) Breite: 40 mm Antrieb (Zylinder) auf Traverse montiert Kraftmessdose und Wegaufnehmer am Antrieb (Zylinder) montiert Traverse: (a) hydraulisch oder elektrisch verstellbar; (b) mechanische Klemmung Bodenplatte: (a) mit Nuten für Aufnahme von Versuchsvorrichtungen statt Spannzeug; U N D (b) mit selbstzentrierender Aufnahme für Spannzeug Hydraulik: Anschluss an externe Hydraulikversorgung mit 280 bar 3. Teil: Komponenten zum Anschluss von Hydraulikzylindern und Prüfmaschinen an die Hydraulikverteilung Nr. 3.1 Anforderung an die Komponenten Anschlusseinheit: Zum Anschluss eines Zylinders auf dem Prüffeld sowie zum Anschluss der 160 kN Prüfmaschine und der 100 kN Prüfmaschine (siehe Teil 2) gemäß Anlage 2 ist die hierfür erforderliche hydraulische Anschlusseinheit inkl. des bemaßten Anschlussplans zu liefern. Die Anschlusseinheit soll folgende Ausstattungsmerkmale besitzen: min. 5 Liter Speicher zur Druckglättung min. Durchfluss der gesamten Einheit von min. 250 l/min min. Durchfluss je Anschluss min. 63 l/min (ideal: 80 l/min) manuelles Ventil zum Öffnen/Schließen des Zuflusses je Hydraulikzylinder O D E R elektronisch gesteuertes Ventil zum Öffnen/Schließen des Zuflusses je Hydraulikzylinder mit digitaler Überwachung per Software am Bedien-PC (siehe 4.1; 4.4 und 4.7) Die Anschlusseinheit soll erlauben, dass beim Einrichten und Anfahren eines Verbrauchers (Zylinders) die Prüfgeschwindigkeit, Kräfte/Momente zur Sicherheit des Bedieners und des Prüfkörpers reduziert werden können. Die Steuerung und Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten soll per Software am Bedien-PC (siehe 4.1; 4.4 und 4.7) einstellbar sein. 3.2 Die hydraulische Anschlusseinheit soll den Anschluss mindestens eines weiteren zusätzlichen Zylinders zulassen. Sicherstellung der Leckölrückführung (ggf. durch Leckölpumpe/n) für bis zu max. 4 Zylinder (auf dem Prüffeld sowie für 160 kN Prüfmaschine und 100 kN Prüfmaschine). 3.3 4. Teil: Hard- und Software Nr. 4.1 Anforderung Digitaler Mehrkanal-Regler: Lieferung von digitalen Regelsystemen (Hardware) für die Servoventile an den hydraulischen Zylindern für 1 Zylinder auf dem Prüffeld sowie zum Anschluss der 160 kN Prüfmaschine (siehe Teil 1) und der 100 kN Prüfmaschine (siehe Teil 2). Jeder Regelkanal (i.d.R. für einen Zylinder) soll folgenden Eigenschaften besitzen: 1. digitale Mess- und Regelelektronik mit mindestens 4 kHz Regeltakt 2. elektrischer Adaptierung an die verwendeten Prüfzylinder und deren Servoventile, Kraftmessdosen und Wegaufnehmer aus Teil 1 und Teil 2 3. Abtastrate mindestens 4 kHz für alle Messkanäle, unabhängig von der Anzahl der erfassten Kanäle (keine Summenabtastung) und ohne Regeltaktbeeinflussung 4. Auflösung mindestens 16 bit 5. Messverstärker für Signale Kraft und Kolbenweg 6. Mindestens ein zusätzlicher freier Messverstärker zum Anschluss externer Aufnehmer (z.Bsp. Dehnungsaufnehmer) 7. Min. 4 Kanal-Datenerfassung (Weg, Kraft, 2 freie Kanäle, Erfassung der ungefilterten und unkorrigierten Daten) mit gleichbleibend hoher Erfassungsrate unabhängig von der Anzahl der Kanäle 8. Analoge ( 10 V) und digitale Ausgänge für jeden Messkanal 9. Regelgrößen: Kraft, Weg, zusätzlich angeschlossene Aufnehmer (z.B. Dehnung), „synthetische Regelgröße“ > Seite 8/18 10. Berechnung „synthetische Regelgrößen“ in Echtzeit aus den digitalen Signalen der min. 3 internen Messverstärker 11. Regelarten: a. Einrichtregler/Probenschutzfunktion (Wegregelung mit einstellbarer Kraftbegrenzung) mit Fernbedienung zur Kolbenpositionierung b. Folgeregelung mit Regelgrößen-Umschaltung (stoßfreie Umschaltung von Kraft, Weg und Dehnung) auch während des Versuchs c. Spitzenwertregler / Amplitudenregler d. PID (Standard-Nachfahrbetrieb) e. „Trimodalregelung“ oder alternative Reglung: Es muss möglich sein, den Versuch in einer Regelart (zum Beispiel Wegregelung) durchzuführen, dieser Regelart jedoch einen äußeren, zweiten Regelkreis (zum Beispiel Kraft) zu überlagern, sodass der Versuch zwischen zwei definierten Grenzen abläuft. 12. Regelkreisoptimierung vor Versuchsstart a. manuell einstellbar und auch während der Prüfung veränderbar b. automatische Optimierung: Das Regelsystem ermittelt anhand der Streckenantwort auf einen kurzen Testlauf die PID-Startwerte zur Übernahme oder weiteren manuellen bzw. automatischen Optimierung 13. Grenzwertüberwachung a. Überwachung jedes Mess- und Regelkanals auf Über- oder Unterschreitung vorgegebener Schwellenwerte sowie des Vorwahlzählers mit folgenden Reaktionsmöglichkeiten (optional auch in Kombination) b. dynamische Sollwertvorgabe wird ausgeblendet c. voreingestellter statischer Mittelwert wird angefahren d. Druck aus (Abschalten der Ölversorgung am Anschlussblock, verknüpft mit der vorhandenen Auslastungsautomatik) e. Die Grenzwertüberwachung muss auch im Extremfall der zeitgleichen Aktivierung aller Grenzwerte zuverlässig ansprechen und die gewählten Aktionen einleiten. 14. Digitale Steuereingänge und Ausgänge a. Min. 4 programmierbare digitale Ein-/Ausgänge zur Steuerung von Logik-Ketten 15. Analoger Eingang für externe Sollwertvorgabe ( 10 V) 16. Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheit in Teil 3 (Versuchs-/Einrichtungsumschaltung) je Regelkanal inkl. Steuerung Einrichten/Anfahren mit reduziertem Druck/Durchfluss mit Schnittstellen zum Anschluss von a. 2 Servoventilausgängen pro Regelkanal b. Not-Halt Taster c. Druckabfrage Zentralhydraulik 17. Steuerung des Hydraulikaggregats und Reaktion auf Rückmeldungen (Störungen) des Hydraulikaggregats: a. Steuermöglichkeiten: i. Hydraulikaggregat digital an/ausschalten. ii. Notaus (digital aus) b. Kontrolliertes Anhalten des Versuchs ohne Probenbeschädigung bei Eingang der Digitalen Störmeldungen (0/1) vom Hydraulikaggregat für die Störungen: i. Temperatur (Max. Temp. überschritten) ii. Druck (Max. Druck überschritten) iii. Druck (Min. Druck unterschritten) iv. Spannung (Ausfall Versorgungsspannung Hydraulik) v. Notaus (Notaus wurde betätigt) > Seite 9/18 c. Der vom Bieter angebotene Regler soll die vom Hydraulikaggregat vorgegebenen physischen von logischen Schnittstellenparameter verarbeiten können bzw. soll vom Bieter entsprechend angepasst werden. 18. Fähigkeit zur Einbindung in Netzwerke 19. Mehrkanal-Fernbedienung mit Not-Aus Funktion 20. aller Komponenten zur Verbindung des Reglers mit den Prüfzylindern, dem Hydraulikaggregat und einem externen PC sowie mit 230 V Netzstrom 4.2 4.3 4.4 Die Regelsysteme/das Regelsystem nach 4.1 soll(en) insgesamt über 4 Regelkanäle verfügen, d.h. 4 Zylinder regeln können. Die Regelsysteme/das Regelsystem nach 4.1 und 4.2 soll(en) Versuche, bei denen 2 Zylinder/Regelkanäle gleichzeitig bzw. in Kombination erforderlich sind, regeln können. Dabei bleibt die Gesamtanzahl von max. 4 Regelkanälen nach 4.2 erhalten. Dabei bleiben die Anforderungen an die Versuchsregelung in 4.1. auch bei Regelung von 2 Zylindern erhalten. Lieferung von Steuerungssoftware für zyklische Versuche, die auf den Regelsystemen/dem Regelsystem nach 4.1., 4.2 und 4.3. je Regelkanal (in der Regel jeweils ein Zylinder/eine Prüfmaschine) lauffähig ist. 1. Die Software verfügt je Regelkanal über die Fähigkeit zur/zum 1. komplette Bedienung der Elektronik 4.1 - 4.3 per Software über einen PC unter Windows 7 und höher 2. Kommunikation über eine Hochgeschwindigkeits-Schnittstelle 3. Setzen der Systemparameter 4. Sollwertgenerierung 5. Grenzwerte setzen 6. Programmierung dynamischer Versuchsabläufe der in Einzelschritten mit Parameteranpassung (z.B. Vorlastaufbringung mit einstellbarem Anstieg und Betrag je Zylinder) inkl. Erzeugung von rampenförmigen, zyklischen, Sweep- und RandomSignalen 7. Programmierung von Schleifen bzw. Möglichkeit der Blockprogrammierung mit Schleifenbildung 8. Verwendung von absoluten und relativen Rampen, Haltezeiten, harmonischen Schwingungen (Sinus, Rechteck, Dreieck), Trapezfunktionen, Wendepunktfolgen und Datenfolgen 9. seriellen und parallelen PID-Regelung sowie automatischen PID-Optimierung des Regelkreises vor Versuchsbeginn 10. Möglichkeit der trimodalen Regelung (überlagerter zweiter Regelkreis) 11. Möglichkeit zur Einbindung und Vorgabe beliebig langer, variabler zeitlicher Verläufe von Kraft bzw. Weg (Lastkollektive, „Drives“, Punktdatenfolgen) 12. Durchführung stufenloser Frequenzsweeps mit Vorgabe linearer oder logarithmischer Frequenzsteigerung 13. Adaptive Regelung für zyklische Wellenformen und Punktdatenfolgen mit Überlagerung eines zweiten Regelkreises und der Möglichkeit der Vorgabe von Spitzenwerten und/oder Mittelwerten 14. Verwendung berechneter Trend- oder Folgekanäle („synthetische Regelgröße“) als überlagerter Regelkreis (zum Beispiel Regelung nach konstanter Zyklusenergie) > Seite 10/18 15. Verarbeitung/Abfrage von Eingangstriggern und Ausgabe von Triggersignalen zu definierten Zeitpunkten (z.B. Auslösesignal für Foto nach definierter Lastspielzahl) bzw. Einbindung der Ansteuerung digitaler Ein-/Ausgänge in den Versuchsablauf 16. Möglichkeit der Ansteuerung einer Temperierkammer und vollständige Einbindung in den Prüfablauf inkl. Möglichkeit der Datenübernahme 17. Ereignissteuerung des Prüfablaufes auch über digitale Eingänge oder Benutzereingaben 18. Ein-/Ausblenden dynamischer Signale 19. Probenschutz 20. Spitzenwerterkennung 21. Erkennung von Ereignissen und Grenzwertverletzungen sowie Reaktion hierauf 22. Datenerfassung und Darstellung der Soll/Ist-Verlauf der Mess-/Regelgrößen über der Zeit („Oszilloskop“) mit min. 4 Kanälen 23. Darstellung der internen Signale (Soll/Ist), externen Signale und im Regler in Echtzeit errechneter „synthetischen Regelgrößen“ oder Signale über der Zeit oder in beliebiger Kombination für alle Zylinder eines Versuchs (i.d.R. 1 Zylinder, max. 2 Zylinder) 24. Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheiten inkl. Steuerung und Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten 25. Definition des gesamten Prüfablaufes inkl. Datenerfassung und Layout in abspeicherbaren und wiederaufrufbaren Prüfmethoden 26. Installation und zum Betrieb der Software unter Windows 7 oder höher 27. einfachen Bedienbarkeit der Software 28. Installation der Software in Deutsch 29. Ähnlichkeit der Software in Handhabung und Aufbau zur Steuerungssoftware für statische Versuche (siehe 4.6) 2. Grundfunktionalitäten der Steuersoftware: Das Grundmodul der Steuersoftware für Ermüdungsversuche enthält die wichtigsten Funktionen, um Versuche anzulegen, durchzuführen und zu überwachen. Ein integrierter Projektmanager führt durch alle Aufgaben und die integrierte Datenbank sammelt und verwaltet Messwerte. Die Ergebnisse werden zentral verwaltet und stehen für die Nachbereitung allgemein zur Verfügung. Möglich sein sollen: 1. Einstufenversuche 2. Nachfahrversuche 3. Blockprogramme für ein- und mehrkanalige Versuche für folgende Signalformen: (Sinus, Dreieck, Rechteck, Halbsinus, Halbdreieck, Halbrechteck, Sägezahn) mit o Amplitude o Frequenz o Schwingspielzahl o Phasenverschiebung zwischen den Kanälen 4. Aktivierung von überlagerten Reglern (trimodale Regelung) 5. lineare oder logarithmische Frequenz-Sweeps, sowohl auf- als auch absteigende Sweepfunktionen (Trapez) sind möglich 6. Absolute Rampe mit gegebener Zeit auf einem definierten Pegel oder relative Rampe um eine gegebene Steigung 7. Verweilzeit > Seite 11/18 4.5 4.6 > Seite 12/18 8. Umschalten in einen gewünschten Regelmode 9. Zurückfahren zur Startposition 10. Nachfahren eines Sollwert-Zeitsignals 3. Darstellungsmöglichkeiten (Monitoring): Es dient zur Überwachung des Verhaltens des Prüflings während der Prüfung. Die Überwachung der Prüfung erlaubt die Analyse von Messdaten sowie die Überwachung des Prüfablaufs auf der Basis dieser Messdaten. Die laufende Analyse und Darstellung charakteristischer Parameter zeitgleich zur Prüfung, gewährleistet maximale Transparenz und ermöglicht dem Anwender zudem ein schnelles Eingreifen, sollte dies erforderlich werden. Je nach Art des ausgegebenen Drivesignals dienen darauf abgestimmte Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Veränderungen am Prüfling. 1. Definition von mehreren Diagrammen (Wahl der Darstellung als Schreiber, Trend, X-Y- oder Doppel-Y-Grafik) 2. freie Definition der Datenerfassung basierend auf Zyklenzahlen oder Veränderung der angeschlossenen Messkanäle 3. Erfassung von Spitzenwerten und Trends sowie Hysterese-Daten und Ausgabe in getrennten, Excel-lesbaren Dateien 4. automatische Erfassung mindestens der letzten 10 Zyklen vor Abbruch/Beendigung eines Versuches 5. Anwendungssoftware zur Echtzeit-Berechnung und Darstellung von Ergebnisparametern 6. Speicherung der berechneten Werte in einer lesbaren Ergebnisdatei (z.B. ExcelFormat) 7. Darstellung der berechneten Werte in den Echtzeitgrafiken 8. das Berechnungsprogramm soll die Echtzeit-Bestimmung mindestens folgender Parameter enthalten bzw. deren Programmierung ermöglichen: 8.1. Beschleunigung 8.2. Parameter der Dynamisch Mechanischen Analyse (DMA) bei einem Ermüdungs- oder Lebensdauertest: Dynamische Steifigkeit (K*), komplexer Modul (E*), Speichermodul (E'), Verlustmodul (E''), Verlustwinkel (tan delta), Phasenwinkel 8.3. Elastische Steifigkeiten 8.4. Energieberechnungen (Gesamtenergie, Energie/Zyklus, Bereich Energie/Zyklus, maximale Energie/Zyklus, minimale Energie/Zyklus, Restenergie/Zyklus, Gesamtenergie/Zyklus) 8.5. Rahmen-Nachgiebigkeitskorrektur 8.6. Geschwindigkeit 8.7. Elastizitätsmodul 9. Nutzung der berechneten Werte als Trigger zur Datenerfassung oder Blocksteuerung des Reglers Die Steuerungssoftware für die Regelsysteme/das Regelsystem gemäß 4.4 soll Versuche mit max. 2 Zylindern/Regelkanälen, die in einem Versuchsaufbau gleichzeitig in Kombination arbeiten, regeln können. Die Anzahl der zu regelnden Kanäle (d.h. Zylinder) von max. 4 Regelkanälen nach 4.2 erhalten Lieferung von Steuerungssoftware für die unabhängige Durchführung statischer Versuche je Regelkanal (in der Regel jeweils ein Zylinder/eine Prüfmaschine), die auf den Regelsystemen/dem Regelsystem nach 4.1. und 4.2. betrieben werden soll. Die Software für die Durchführung statischer Versuche soll je Regelkanal: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. eine komfortabel bedienbare Windows-Software in deutscher Sprache sein unter Windows 7 und höher lauffähig sein über umfangreiche Hilfefunktionen als Bestandteil der Software (Onlinehilfe) verfügen ein vorbereitetes Paket verschiedener Prüfarten wie Zug-, Druck-, Biege-, zyklische Versuche sowie Weiterreiß-, Trenn- und Schälversuche etc. beinhalten eine freie, einfache und flexible Erstellung von verschiedensten Prüfmethoden durch den geschulten Anwender erlauben. über eine Benutzerverwaltung mit Zuweisung von Rechten verfügen die Erstellung von automatisierten Prüfabfrage unterstützen alle Ergebnisse sowie Rohdaten in einem Excel-optimierten Format exportieren können eine Kraft- Weg- und Dehnungsregelung der Prüfmaschine erlauben einen Formeleditor zur Onlineverrechnung von Ergebnissen besitzen (Ergebnis als „synthetische Regelgröße“ nutzbar). möglichst ähnliche(r) Aufbau/Bedienung/Menüführung/User-Interface haben wie dynamische Regel-/Steuersoftware in 4.4 die Programmierung der Versuchsabläufe in Einzelschritten mit Parameteranpassung (z.B. Vorlastaufbringung mit einstellbarem Anstieg und Betrag) erlauben die Versuchssteuerung über interne Kraft-/Wegsignale oder ein externes Signal (z.B. Dehnung) ermöglichen die Verarbeitung/Abfrage von Eingangstriggern und Ausgabe von Triggersignalen zu definierten Zeitpunkten (z.B. Auslösesignal für Foto nach definiertem Zeit/Weg) erlauben die Darstellung der Soll/Ist-Verlauf der Mess-/Regelgrößen über der Zeit ermöglichen die Darstellung der internen Signale (Soll/Ist), externen Eingangssignale und errechneten Signale über der Zeit oder in beliebiger Kombination zulassen die Ansteuerung der hydraulischen Anschlusseinheit beinhalten inkl. Steuerung und Einstellung der Durchflussmenge und des Drucks beim Anfahren/Einrichten in Deutsch installiert werden 4.7 Lieferung von PCs inkl. Betriebssystem als Plattform der Steuerungssoftware gemäß 4.4 und 4.6 und zur Verbindung mit dem Regler/den Reglern gemäß 4.1. und 4.2. Für jeden Regelkanal (beide Prüfmaschinen und den 40 kN Zylinder im Prüffeld) soll ein eigener PC verfügbar sein. 4.8 Lieferung und Installation/Anschluss einer Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) für die Regler und die PCs (sofern erforderlich), die (a) Netzschwankungen bis 10s Dauer kompensiert, (b) Bei längerem Netzausfall (>6s) automatisch Regler und PCs triggert, in eine vorgegebene Abschaltposition zu fahren (Fail Safe Modus), und mindestens genügend Energie bis zum Ende des Abschaltvorgangs von Regler und PCs zur Verfügung stellt. 5. Teil: Wünschenswerte Anforderungen der Technischen Spezifikation Die unten aufgeführten wünschenswerten Kriterien bezogen auf Teile 1 - 4 sollen möglichst erfüllt werden. Sie sind für die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht zwingend erforderlich. Der Erfüllungsgrad der Kriterien geht positiv in die technische Bewertung der Angebote ein: > Seite 13/18 Nr. 5.1.1 5.2.1 5.3.1 5.3.2 5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.4.4 5.4.5 5.4.6 5.4.7 5.4.8 5.4.9 5.4.10 5.4.11 5.4.12 Anforderung Zu Anforderungen in Teil 1, 2 und 3: Alle hydraulischen Komponenten sollten möglichst für einen Betriebsdruck von 280 bar ausgelegt sein. Zu Anforderung 2.9: Die Kraftmessdose der 100 kN-Prüfmaschine sollte eine Beschleunigungskompensation besitzen. Zu Anforderung 3.1 und Anforderungen 4.1, 4.4 und 4.6: Der Hydraulikdruck (Öffnen/Schließen) für den Prüfzylinder an der hydraulischen Anschlusseinheit sollte über die Regler 4.1 – 4.3 und deren Software 4.4, 4.6 der Teststände gesteuert werden können. Zu Anforderung 3.1 und Anforderungen 4.1, 4.4 und 4.6: Der Hydraulikdruck für Versuch oder Versuchseinrichtung (Druckregelung Hoch-/Niederdruck) an der hydraulischen Anschlusseinheit sollte über die Regler und deren Software der Teststände gesteuert werden können. Zu Anforderung 4.1: Die Regelsysteme/das Regelsystem sollten möglichst modular und erweiterbar aufgebaut sein. Zu Anforderung 4.1: Das Regelsystem sollte im Fehlerfall bei laufenden Versuchen eine Fehlermeldung per SMS/Email an einen definierbaren Personenkreis senden können. Dabei kann die vorhandene GSM-Sendeanlage des Auftraggebers ggf. verwendet werden. Zu Anforderung 4.1.: Die Messverstärker für Kraft/Weg sollten in 6-Leitertechnik zur Erkennung von Kabelbrüchen, Erfassung von Spannungsabfällen ausgeführt sein. Zu Anforderung 4.1.: Die Anzahl der Messverstärker sollte je Regelkanal auf 8 frei konfigurierbare Messverstärker erweitert werden können. Zu Anforderung 4.6: Mit der Steuerungssoftware für statische Versuche sollten möglichst Versuche mit 2 Zylindern (gekoppelten Regelkanälen) durchgeführt werden können. Zu Anforderung 4.6: Die Steuerungssoftware für statische Versuche sollte über eine Echtzeit - Korrektur der Maschinenverformung (Korrekturkurve) verfügen. Zu Anforderung 4.6: Die Steuerungssoftware für statische Versuche sollte eine zeitsynchrone Video-Aufzeichnung und Speicherung ermöglichen. Zu Anforderung 2.9. und Anforderung 4.1: Die Kraftmessdose der 100 kN Prüfmaschine sollte über eine Beschleunigungskompensation verfügen. Zu Anforderung 4.1: Der Regler sollte über adaptive Regelung verfügen, bei der das System Steifigkeitsveränderungen des Prüflings und verändert automatisch die PID-Parameter der Regelstrecke Zu Anforderung 4.1: Die Anzahl der Messkanäle sollte den Regelkanälen frei zugeordnet werden können, z.B. wenn nur drei Regelkanäle benötigt werden, sollen die 4 Messkanäle des vierten Regelkanals den anderen Regelkanälen als zusätzliche Messkanäle zur Verfügung stehen. Zu Anforderung 4.4 und 4.6 : Die Software für die Regelung/Steuerung der statischen und dynamischen Versuche sollte eine englischsprachige Benutzeroberfläche besitzen und zwischen verschiedenen Oberflächensprache umschaltbar sein (deutsch/englisch) Zu Anforderung 4.4: Eine online-Digitalanzeige im Mehr-Stationen-Betrieb sollte möglich sein. Technische Installation Die technische Installation beinhaltet Anlieferung, Aufstellen und Montage aller vom Bieter gelieferten, neuen oder überholten Komponenten sowie Demontage, Abtransport und Entsorgung nicht mehr verwendeten Komponenten, die zur Erfüllung der Technischen Spezifikation erforderlich sind. Des Weiteren gehören zur Technischen Installation die Inbetriebnahme aller Hard- > Seite 14/18 /Softwarekomponenten, der praktische Nachweis der geforderten Eigenschaften der hydraulischen Prüfsysteme (überholte 160 kN Prüfmaschine, 100 kN Prüfmaschine und überholter 40 kN Zylinder im Prüffeld) sowie die Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Aufstellungsorte der zu modernisierenden hydraulischen Prüfmaschine, des Zylinders des Prüffeldes und der neuen 100 kN-Prüfmaschine befinden sich in einer Halle der TU Berlin in der Marchstraße 12, 10587 Berlin (siehe Anlage 2). Der Bieter ist verantwortlich, dass bei Transport und Demontage/Montage die geltenden Richtlinien für Transport, Handhabung und fachgerechte Demontage/Montage eingehalten werden. Nr. Anforderung 6.1 Demontage, Abholung, Anlieferung, Montage und Anschluss der zu überholenden hydraulischen Komponenten der 160 kN Prüfmaschine und des 40 kN-Zylinders sowie aller Komponenten, die der Bieter weiter verwenden will. Demontage, Abtransport und Entsorgung nicht weiter verwendeter hydraulischer Komponenten der 160 kN Prüfmaschine und des 40 kN-Zylinders Anlieferung, Aufbau und Anschluss der 100 kN-Prüfmaschine sowie aller zugehörigen Komponenten. Anlieferung, Aufbau und Anschluss der Reglerhardware und der zugehörigen BedienPCs zum Betrieb der 160 kN/100 kN-Prüfmaschinen und des 40 kN-Zylinders Lieferung der hydraulischen Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. inkl. Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder der Prüfmaschinen und des 40 kN-Zylinders. Definition (als Vorgabe für einen externen Lieferanten) der Hydraulikschläuche (Anschlüsse, Durchmesser, Längen) zwischen Zylinder/Prüfmaschinen und Anschlusseinheiten Einrichtung der Steuerungssoftware auf der Reglerhardware und den Bedien-PCs Schulung für das Bedienen der Prüfmaschinen (Regler) und der Software für bis zu 5 vom Auftraggeber benannte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Einbau und Anschluss der Regel-/Steuerungs-Hardware an/mit alle(n) Medien/Komponenten (elektrisch, hydraulisch, Servoventile und Regelung). Vollständige Inbetriebnahme der Versuchsstation(en) (Hydraulische Komponenten und Regelungstechnik) und erfolgreicher Nachweis der Erfüllung der Bedingungen zur ABNAHME DER LEISTUNG (s.u.) Übergabe der funktionsfähigen Anlage (inkl. aller Geräte, Komponenten und Software) entsprechend den geltenden Verordnungen (z.B.: Maschinenverordnung) 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 Folgende Arbeiten erfolgen getrennt durch den Auftraggeber: das Ablassen und die Entsorgung des alten Hydrauliköls, die Montage der hydraulischen Anschlusseinheit und deren Anbindung an das hydraulische Rohrsystem, die Lieferung der Hydraulikschläuche gemäß Anforderungen aus 6.6 die Befüllung mit Hydrauliköl gemäß Vorgabe des Bieters sowie > Seite 15/18 die erforderliche Druckprüfung Der Auftraggeber stellt für den Betrieb der elektrischen Komponenten 230 V Netzanschlüsse und Datenanbindungen zur Verfügung. Service und Gewährleistung Für die in den Abschnitten „Technische Spezifikation“ und „Technische Installation“ spezifizierten Leistungen sollen folgende Anforderungen bezüglich Service und Gewährleistung gelten: Nr. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 Anforderung Nach Übergabe der inkl. Regelung funktionsfähigen neuen (100 kN) und modernisierten (160 kN) hydraulischen Prüfmaschinen sowie des 40 kN-Prüfzylinders an den Auftraggeber soll der Bieter eine Garantie von mindestens 24 Monaten für alle Neuteile übernehmen. Nach Übergabe der inkl. Regelung funktionsfähigen neuen (100 kN) und modernisierten (160 kN) hydraulischen Prüfmaschinen sowie des 40 kN-Prüfzylinders an den Auftraggeber soll der Bieter für alle weiter-/wiederverwendeten Komponenten der Versuchsanlage inkl. deren Montage die einwandfreie Funktion für mindestens 12 Monate garantieren. Zur Abwicklung von Problemen inkl. Fehlern im Bereich der Hard- und Software werden konkrete Ansprechpartner und eine Telefon-Hotline, die bereits im First-Level-Support mit technisch versiertem Fachpersonal besetzt ist, erwartet. Die Nutzung der technischen Unterstützung, bereitgestellt durch den Bieter, ist in den ersten 24 Monaten nach Übergabe der Anlagen für den Auftraggeber kostenlos. Die vom Bieter verwendete Hardware (u.a. Regler) soll 10 Jahre nach Übergabe der Anlage vom Bieter nachgeliefert und repariert werden können Während der Garantiezeit und ein Jahr darüber hinaus sind Software Updates kostenlos zur Verfügung zu stellen und vom Bieter zu installieren. ORGANISATORISCHES 1. Dem Angebot ist ein Zeitplan mit den wesentlichen Arbeitsschritten vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber beizufügen. 2. Das Angebot soll die einzelnen Komponenten und Arbeitspakete 1 – 4 detailliert aufführen. Die wesentlichen Komponenten und Arbeitspakete sind preislich aufzuschlüsseln und die Bruttobeträge auszuweisen. 3. Es wird die Abgabe eines Gesamtpreises unter Ausweisung der USt. für die angebotenen Geräte, Komponenten und Software (inkl. der Leistungen aus Technischer Installation sowie Service und Gewährleistung) im Angebot gefordert. Zusätzlich ist der der Preis inkl. USt. für die vier Hauptgruppen, wie sie im Abschnitt RECHTLICHES definiert sind, und Wünschenswerten Anforderungen anzugeben. > Seite 16/18 4. Der kalkulierte Gesamtpreis ist gesondert in das Leistungsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen als GAEB-Datei beigefügt ist, einzutragen (siehe Datei „LV-Preis.d83“). 5. Dem Angebot ist die ausgefüllte Anlage 3 beizufügen, in der der Anbieter für jede Anforderung des Lastenhefts deren Erfüllung/Nichterfüllung dokumentiert. 6. Die ausführliche Dokumentation Inbetriebnahme der servohydraulischen Prüfmaschinen/Anlagen und die Betriebsanleitungen der eingesetzten Hard- und Software sollen dem Auftraggeber spätestens bei der Schulung seiner Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Projektierung diese Spezifikationen und Abnahmekriterien in Absprache mit dem Bieter und zum Zweck der Sicherstellung funktionstüchtiger Anlagen weiter zu detaillieren oder weitere Abnahmebedingungen zu definieren. 8. Die Inbetriebnahme soll mit dem Auftraggeber gemeinsam durchgeführt werden. 9. Es sollen regelmäßig Projektbesprechungen stattfinden. 10. Alle notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten sollen vom Bieter vollständig im Angebot berücksichtigt werden. ANFORDERUNG AN DIE EIGNUNG DER BIETER Der Bieter hat seine Eignung für die Übernahme der spezifizierten Leistungen durch die Erfüllung folgender Anforderungen nachzuweisen: 1. Erfahrung in der Auslegung, Herstellung, Überholung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- und Entwicklungsbereich. 2. Erfahrung in der Auslegung, Herstellung und Lieferung von Reglern und Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische und zyklische Strukturversuche Der Bieter hat zur Beurteilung seiner Eignung eine aussagekräftige Referenzliste zu übergeben. In dieser Referenzliste sind jeweils für die Punkte 1. und 2. mindestens fünf Referenzen anzugeben. Es sollen unter Punkt 1.) mindestens zwei Referenzen für die Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinen und deren Regelungstechnik angegeben werden. Für jede Referenz ist der Auftraggeber zu nennen, die erbrachte technische Leistung zu beschreiben so wie das Jahr der Übergabe an den Auftraggeber. ZUSCHLAGSKRITERIEN Für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes werden folgende Kriterien mit der zugehörigen Gewichtung in Betracht gezogen: > Seite 17/18 Kriterium Gewichtung Angebotspreis 40% Vollständigkeit und Einhaltung der Anforderungen gemäß Technischer 40% Spezifikation und Technischer Installation Erfüllung der Wünschenswerten Anforderungen 5% Erwarteter Service und Gewährleistung 15% ABNAHME DER LEISTUNG Überprüfung der Vollständigkeit der Leistung bezüglich: Funktionsprüfung/Drucktest (Die genauen Versuchsdefinitionen werden mit dem Bieter erarbeitet. Sie werden sich – soweit anwendbar - an bekannte Prüfnormen anlehnen und möglichst viele der geforderten Hard- und Softwareanforderungen beinhalten): 160 kN Prüfmaschine: Programmierung und Durchführung eines zyklischen Lebensdauerversuchs an einer Metallflachprobe 40 kN Zylinder im Prüffeld Programmierung und Durchführung eines weggeregelten, statischen Versuchs an einem CFK Biegebalken Programmierung und Durchführung eines dehnungsgeregelten, zyklischen Versuchs an einem CFK Biegebalken 100 kN Prüfmaschine Programmierung und Durchführung eines weggeregelten, statischen Versuchs an einer CFK-Flachprobe Programmierung und Durchführung eines dehnungsgeregelten, zyklischen Versuchs an einer CFK-Flachprobe Vollständigkeit der Lieferung/Ausführung gemäß Technischer Spezifikation und Technischer Installation Durchführung der Schulung Erhalt der Dokumentation (Betriebsanleitungen, usw.) > Seite 18/18 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen Bereich Unter- Erfüllung der Anforderung durch Anforderung punkt den Bieter? (ja/nein) Ertüchtigung/Modernisierung der 1.1 vorhandenen Prüfeinrichtungen 1.2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Neubeschaffung einer universellen 2.6 servohydraulischen 100 kNMaterialprüfmaschine 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 Komponenten zum Anschluss von 3.1 Hydraulikzylindern und 3.2 Prüfmaschinen an die Hydraulikverteilung 3.3 1 von 7 4.1 1 4.1 2 4.1 3 Kommentar des Bieters zur Erfüllung der Anforderung (Einschränkungen, Übererfüllungen, Prämissen für die Erfüllung) Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen 4.1 4 4.1 5 4.1 6 4.1 7 4.1 8 4.1 9 4.1 10 4.1 11 4.1 12 4.1 13 4.1 14 4.1 15 4.1 16 4.1 17 4.1 18 4.1 19 4.1 20 4.2 4.3 2 von 7 4.4.1 1 4.4.1 2 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen 3 von 7 4.4.1 3 4.4.1 4 4.4.1 5 4.4.1 6 4.4.1 7 4.4.1 8 4.4.1 9 4.4.1 10 4.4.1 11 4.4.1 12 4.4.1 13 4.4.1 14 4.4.1 15 4.4.1 16 4.4.1 17 4.4.1 18 4.4.1 19 4.4.1 20 4.4.1 21 4.4.1 22 4.4.1 23 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen Hard- und Software 4 von 7 4.4.1 24 4.4.1 25 4.4.1 26 4.4.1 27 4.4.1 28 4.4.1 29 4.4.2 1 4.4.2 2 4.4.2 3 4.4.2 4 4.4.2 5 4.4.2 6 4.4.2 7 4.4.2 8 4.4.2 9 4.4.2 10 4.4.3 1 4.4.3 2 4.4.3 3 4.4.3 4 4.4.3 5 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen 4.4.3 6 4.4.3 7 4.4.3 8 4.4.3 9 4.5 5 von 7 4.6 1 4.6 2 4.6 3 4.6 4 4.6 5 4.6 6 4.6 7 4.6 8 4.6 9 4.6 10 4.6 11 4.6 12 4.6 13 4.6 14 4.6 15 4.6 16 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen 4.6 17 4.6 18 4.7 4.8 5.1.1 5.2.1 5.3.1 5.3.2 5.4.1 5.4.2 5.4.3 Wünschenswerte Anforderungen der Technischen Spezifikation 5.4.4 5.4.5 5.4.6 5.4.7 5.4.8 5.4.9 5.4.10 5.4.11 5.4.12 6.1 6 von 7 Anlage 3 zum Lastenheft "Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen 6.2 6.3 6.4 6.5 Technische Installation 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 7.1 7.2 Service und Gewährleistung 7.3 7.4 7.5 7.6 7 von 7
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