Newsletter 12/16 (pdf / 185 KB)

Konferenz: Digitale Transformation in netzgestützten
Industriesektoren
Am 9. November hat die Bundesnetzagentur in Berlin eine
Konferenz veranstaltet, die sich der Frage nach den
Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Netzsektoren
und auf die Regulierung gewidmet hat.
Mehr dazu…
Transparenzverordnung
Der Bundestag hat der Transparenzverordnung der
Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich
zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu
mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer
Breitbandanschlüsse verpflichtet. Mehr dazu…
Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt
Bußgeld
Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Unternehmen aus
Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt,
das mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für
Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for
Dogs" geworben hat
Mehr dazu...
Monitoringbericht 2016
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben am
30.11.2016 den gemeinsamen Monitoringbericht über die
Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und
Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht.
Mehr dazu...
Erste Ausschreibung nach EEG 2017
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für
Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW nach
dem EEG 2017 bekannt gegeben.
Mehr dazu...
Pressestelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Druckversion
Konferenz Digitale Transformation in netzgestützten Industriesektoren
Die Digitalisierung ist ein Trend, der unser Leben und unsere Welt grundlegend verändert. Diese
Entwicklung macht auch vor den von der Bundesnetzagentur regulierten Wirtschaftsbereichen nicht
halt. Im Postmarkt werden Produkte und Dienstleistungen durch elektronische Angebote ersetzt,
während der Boom im E-Commerce den Paketversand antreibt. Im Energiesektor steigt die
Bedeutung von Digitalisierungs- und Vernetzungsprozessen, um immer mehr volatil einspeisende
Photovoltaik- und Windenergieanlagen ins Stromnetz zu integrieren. Und auch für den
Eisenbahnsektor bedeutet Digitalisierung, dass auf allen Wertschöpfungsstufen intelligente ITAnwendungen eingesetzt werden. Die Telekommunikation ist bei all dem in der Enabler-Rolle. Das
war Anlass genug für die Bundesnetzagentur, am 9. November in Berlin eine Konferenz zu
veranstalten, die sich der Frage gewidmet hat, welche Auswirkungen der digitale Wandel auf die
Netzsektoren und auch auf die Regulierung hat.
An den erforderlichen Investitionen in eine leistungsfähige und flächendeckende
Telekommunikationsinfrastruktur bestand auf der Konferenz kein Zweifel. Der Präsident der
Bundesnetzagentur, Jochen Homann betonte, dass Regulierung geeignete Investitionsanreize setzen
muss, um den Übergang zur Gigabitgesellschaft zu ermöglichen. Vor allem gehe es um „Anreize zum
Ausbau von Glasfasernetzen“. Unternehmen, die investieren wollen, müssen hierzu angemessene
Freiheitsgrade gewährt werden. In diesem Zusammenhang wäre es falsch, „allein auf eine
Technologie zu setzen.“
Er unterstrich, dass die Regulierung die Anreize so setzen muss, dass nicht nur Vorteile in der „alten
Welt“ geschaffen, sondern auch Schritte in die „neue Welt“ unterstützt werden. „Wenn Märkte und
Marktgrenzen sich verschieben – und das haben wir jetzt aus allen Bereichen gehört –, dann muss
natürlich der Regulierer darüber nachdenken, in welchem Markt er eigentlich reguliert.“ Dabei betonte
er aber, dass „einem nationalen Regulierer durch europäisches wie auch nationales Recht enge
Vorgaben gemacht werden.“ Homann hat daraufhin angekündigt, dass er in einem
„Regulierungsforum Telekommunikation“ grundsätzliche Fragen der zukünftigen Marktentwicklung
unabhängig von konkreten Regulierungsentscheidungen mit der Telekommunikationsbranche
diskutieren will.
Bundestag stimmt TK-Transparenzverordnung
der Bundesnetzagentur zu
Der Bundestag hat der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den
Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr
Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet.
Informationen über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses
Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über belastbare
Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich
realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Verbraucher daher auf Möglichkeiten
zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter
www.breitbandmessung.de, hinweisen. Bereits seit September 2015 können Verbraucher mit der
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses
überprüfen.
"Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter“ sagt
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche
Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur
können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter
unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur
wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis
Position beziehen."
Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und
etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate
belastbar belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art und Weise
der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.
Transparente Produktinformationen vor und während des Vertrages
Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den Verbraucher vor: Anbieter
müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss
einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt
enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten,
die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen
Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich
vereinbarten Datenvolumens sind.
Aber auch während des laufenden Vertrags müssen Kunden nun transparent informiert werden: In der
monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die
Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss,
um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
Die TK-Transparenzverordnung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/tktransparenzverordnung veröffentlicht.
Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld
Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von
150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen
für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs" geworben.
Einige der Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Diese
Verbraucherbeschwerden waren die Basis für die erfolgreichen Ermittlungen der Bundesnetzagentur.
Diese haben ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung
der Verbraucher erfolgten. Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes hatte auch die die Art und Weise der
Gesprächsführung während der Anrufe. Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu
bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher trugen vor, die Anrufe seien in
einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.
"Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte
Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen", erläutert Jochen Homann, Präsident
der Bundesnetzagentur. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen,
die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den
Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."
Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur
unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.
Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 €
wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße
ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Gemeinsamer Monitoringbericht 2016: Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen Monitoringbericht über
die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht.
Erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern
"Konventionelle Stromerzeugung geht weiterhin zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien
zurück. Einige konventionelle Kraftwerke wurden zwar in Betrieb genommen, so dass es trotz
Kraftwerksstilllegungen zu einem Zuwachs in diesem Bereich kam. Zukünftig werden aber
Überkapazitäten konventioneller Kraftwerke weiter abgebaut", führt Homann mit Blick auf die
Entwicklung der Energiewende aus.
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist gegenüber dem Jahr 2014 um 26 TWh
gestiegen. Über 80 Prozent dieses Zuwachses kommen aus Windenergie an Land (15 TWh) und
Windenergie auf See (6,7 TWh). Die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern nahm
gegenüber dem Vorjahr um 15 TWh ab.
Insgesamt sind die Erzeugungskapazitäten im Jahr 2015 auf 204,6 GW angestiegen (2014: 196,3
GW), davon 106,7 GW konventionell und 97,9 GW erneuerbar.
Wechsel des Stromanbieters und Strompreise
"Deutsche Stromverbraucher profitieren weiterhin von der großen Angebotsvielfalt. Etwa vier Millionen
Haushaltskunden haben 2015 ihren Stromlieferanten gewechselt. Das sind rund 231.000 mehr als im
Vorjahr", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Vorstellung des
Berichts. Bei den Gewerbe- und Industriekunden wechselten im Jahr 2015 knapp 13 Prozent ihren
Stromversorger. Dies ist der höchste Wert seit Beginn des Monitorings im Jahr 2006.
Nach einem leichten Rückgang der Strompreise für Haushaltskunden im vergangenen Jahr sind diese
zum 1. April 2016 geringfügig angestiegen. Der durchschnittliche Preis für Haushaltskunden in der
Grundversorgung liegt bei 30,63 ct/kWh. Dagegen sind die Strompreise für Industrie- und
Gewerbekunden eher zurückgegangen.
Entwicklung der Gaspreise
Im Gasmarkt setzt sich der Trend zu spürbar sinkenden Letztverbraucherpreisen auch zum 1. April
2016 fort. Der durchschnittliche Preis für Haushaltskunden über alle Vertragsarten ist um ca. 2,1
Prozent gesunken und liegt bei 6,54 ct/kWh.
Der aktuelle Bericht sowie weitere Informationen sind unter
http://www.bundesnetzagentur.de/monitoring2016 veröffentlicht.
Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibungen nach dem EEG 2017
Die Bundesnetzagentur hat am 12.12.2016 die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab einer
installierten Leistung von 750 kW nach dem EEG 2017 bekannt gegeben
"Mit dem ersten Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 wird die wettbewerbliche Bestimmung
der Höhe der Zahlungen weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Pilotphase der bisherigen
Freiflächenausschreibungen ist erfolgreich verlaufen", sagt Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG
2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt."
Zahlungen nach dem EEG 2017
Die Zahlungshöhe für erneuerbaren Strom wird nach dem EEG 2017 für größere Anlagen
grundsätzlich nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern wettbewerblich ermittelt. Ziel dieses bei PVFreiflächenanlagen erprobten Mechanismus ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der
erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen
die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden.
Die heute bekanntgegebene Ausschreibungsrunde bezieht sich auf alle Solaranlagen mit einer
installierten Leistung über 750 kW. Nach den neuen Regeln können sich an den Ausschreibungen im
nächsten Jahr neben Projekten für PV-Freiflächenanlagen auch Projekte auf Gebäuden und sonstigen
baulichen Anlagen bewerben, sofern sie eine installierte Leistung von mehr als 750 kW haben.
Anwendung des Gebotspreisverfahrens
Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 1. Februar 2017 abgeben. Für
diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste
Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen
Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem
jeweils angebotenen Preis entspricht.
Leichte Änderungen hat es bezüglich der zu hinterlegenden Sicherheiten gegeben. Bieter sollten sich
daher mit den neuen Regularien befassen.
Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen17-1 veröffentlicht.
Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind an [email protected] zu
richten.