Konferenz: Digitale Transformation in netzgestützten Industriesektoren Am 9. November hat die Bundesnetzagentur in Berlin eine Konferenz veranstaltet, die sich der Frage nach den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Netzsektoren und auf die Regulierung gewidmet hat. Mehr dazu… Transparenzverordnung Der Bundestag hat der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet. Mehr dazu… Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Unternehmen aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt, das mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs" geworben hat Mehr dazu... Monitoringbericht 2016 Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben am 30.11.2016 den gemeinsamen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht. Mehr dazu... Erste Ausschreibung nach EEG 2017 Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW nach dem EEG 2017 bekannt gegeben. Mehr dazu... Pressestelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Druckversion Konferenz Digitale Transformation in netzgestützten Industriesektoren Die Digitalisierung ist ein Trend, der unser Leben und unsere Welt grundlegend verändert. Diese Entwicklung macht auch vor den von der Bundesnetzagentur regulierten Wirtschaftsbereichen nicht halt. Im Postmarkt werden Produkte und Dienstleistungen durch elektronische Angebote ersetzt, während der Boom im E-Commerce den Paketversand antreibt. Im Energiesektor steigt die Bedeutung von Digitalisierungs- und Vernetzungsprozessen, um immer mehr volatil einspeisende Photovoltaik- und Windenergieanlagen ins Stromnetz zu integrieren. Und auch für den Eisenbahnsektor bedeutet Digitalisierung, dass auf allen Wertschöpfungsstufen intelligente ITAnwendungen eingesetzt werden. Die Telekommunikation ist bei all dem in der Enabler-Rolle. Das war Anlass genug für die Bundesnetzagentur, am 9. November in Berlin eine Konferenz zu veranstalten, die sich der Frage gewidmet hat, welche Auswirkungen der digitale Wandel auf die Netzsektoren und auch auf die Regulierung hat. An den erforderlichen Investitionen in eine leistungsfähige und flächendeckende Telekommunikationsinfrastruktur bestand auf der Konferenz kein Zweifel. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann betonte, dass Regulierung geeignete Investitionsanreize setzen muss, um den Übergang zur Gigabitgesellschaft zu ermöglichen. Vor allem gehe es um „Anreize zum Ausbau von Glasfasernetzen“. Unternehmen, die investieren wollen, müssen hierzu angemessene Freiheitsgrade gewährt werden. In diesem Zusammenhang wäre es falsch, „allein auf eine Technologie zu setzen.“ Er unterstrich, dass die Regulierung die Anreize so setzen muss, dass nicht nur Vorteile in der „alten Welt“ geschaffen, sondern auch Schritte in die „neue Welt“ unterstützt werden. „Wenn Märkte und Marktgrenzen sich verschieben – und das haben wir jetzt aus allen Bereichen gehört –, dann muss natürlich der Regulierer darüber nachdenken, in welchem Markt er eigentlich reguliert.“ Dabei betonte er aber, dass „einem nationalen Regulierer durch europäisches wie auch nationales Recht enge Vorgaben gemacht werden.“ Homann hat daraufhin angekündigt, dass er in einem „Regulierungsforum Telekommunikation“ grundsätzliche Fragen der zukünftigen Marktentwicklung unabhängig von konkreten Regulierungsentscheidungen mit der Telekommunikationsbranche diskutieren will. Bundestag stimmt TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur zu Der Bundestag hat der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet. Informationen über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Verbraucher daher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen. Bereits seit September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. "Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen." Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor. Transparente Produktinformationen vor und während des Vertrages Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den Verbraucher vor: Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind. Aber auch während des laufenden Vertrags müssen Kunden nun transparent informiert werden: In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Die TK-Transparenzverordnung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/tktransparenzverordnung veröffentlicht. Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs" geworben. Einige der Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Diese Verbraucherbeschwerden waren die Basis für die erfolgreichen Ermittlungen der Bundesnetzagentur. Diese haben ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes hatte auch die die Art und Weise der Gesprächsführung während der Anrufe. Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher trugen vor, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet. "Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen." Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden. Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Gemeinsamer Monitoringbericht 2016: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht. Erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern "Konventionelle Stromerzeugung geht weiterhin zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien zurück. Einige konventionelle Kraftwerke wurden zwar in Betrieb genommen, so dass es trotz Kraftwerksstilllegungen zu einem Zuwachs in diesem Bereich kam. Zukünftig werden aber Überkapazitäten konventioneller Kraftwerke weiter abgebaut", führt Homann mit Blick auf die Entwicklung der Energiewende aus. Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist gegenüber dem Jahr 2014 um 26 TWh gestiegen. Über 80 Prozent dieses Zuwachses kommen aus Windenergie an Land (15 TWh) und Windenergie auf See (6,7 TWh). Die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern nahm gegenüber dem Vorjahr um 15 TWh ab. Insgesamt sind die Erzeugungskapazitäten im Jahr 2015 auf 204,6 GW angestiegen (2014: 196,3 GW), davon 106,7 GW konventionell und 97,9 GW erneuerbar. Wechsel des Stromanbieters und Strompreise "Deutsche Stromverbraucher profitieren weiterhin von der großen Angebotsvielfalt. Etwa vier Millionen Haushaltskunden haben 2015 ihren Stromlieferanten gewechselt. Das sind rund 231.000 mehr als im Vorjahr", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Vorstellung des Berichts. Bei den Gewerbe- und Industriekunden wechselten im Jahr 2015 knapp 13 Prozent ihren Stromversorger. Dies ist der höchste Wert seit Beginn des Monitorings im Jahr 2006. Nach einem leichten Rückgang der Strompreise für Haushaltskunden im vergangenen Jahr sind diese zum 1. April 2016 geringfügig angestiegen. Der durchschnittliche Preis für Haushaltskunden in der Grundversorgung liegt bei 30,63 ct/kWh. Dagegen sind die Strompreise für Industrie- und Gewerbekunden eher zurückgegangen. Entwicklung der Gaspreise Im Gasmarkt setzt sich der Trend zu spürbar sinkenden Letztverbraucherpreisen auch zum 1. April 2016 fort. Der durchschnittliche Preis für Haushaltskunden über alle Vertragsarten ist um ca. 2,1 Prozent gesunken und liegt bei 6,54 ct/kWh. Der aktuelle Bericht sowie weitere Informationen sind unter http://www.bundesnetzagentur.de/monitoring2016 veröffentlicht. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibungen nach dem EEG 2017 Die Bundesnetzagentur hat am 12.12.2016 die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW nach dem EEG 2017 bekannt gegeben "Mit dem ersten Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 wird die wettbewerbliche Bestimmung der Höhe der Zahlungen weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Pilotphase der bisherigen Freiflächenausschreibungen ist erfolgreich verlaufen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG 2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt." Zahlungen nach dem EEG 2017 Die Zahlungshöhe für erneuerbaren Strom wird nach dem EEG 2017 für größere Anlagen grundsätzlich nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern wettbewerblich ermittelt. Ziel dieses bei PVFreiflächenanlagen erprobten Mechanismus ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Die heute bekanntgegebene Ausschreibungsrunde bezieht sich auf alle Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 750 kW. Nach den neuen Regeln können sich an den Ausschreibungen im nächsten Jahr neben Projekten für PV-Freiflächenanlagen auch Projekte auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bewerben, sofern sie eine installierte Leistung von mehr als 750 kW haben. Anwendung des Gebotspreisverfahrens Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 1. Februar 2017 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Leichte Änderungen hat es bezüglich der zu hinterlegenden Sicherheiten gegeben. Bieter sollten sich daher mit den neuen Regularien befassen. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen17-1 veröffentlicht. Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind an [email protected] zu richten.
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