bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Gemeinde Etzelwang
Vollzug der Wassergesetze;
Abgabenummer: 196 371 140 046
Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Etzelwang in den Etzelbach und von
Mischwasser und Niederschlagswasser aus den Entlastungsbauwerken und
den Regenwasserkanal in den Reinbach, den Etzelbach und in einen
Trockengraben
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§
15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.
Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom
15.12.2016 bis zum 30.12.2016 im Rathaus in Neukirchen, Zimmer-Nr. 30, während
der Dienststunden zur Einsicht aus.
Es ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der
Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Neukirchen, den 13.12.2016
W. Franz, VG-Vorsitzender
Angeschlagen am: 14.12.2016
Abgenommen am: 31.12.2016