BEKANNTMACHUNG Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg Gemeinde Etzelwang Vollzug der Wassergesetze; Abgabenummer: 196 371 140 046 Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze; Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Etzelwang in den Etzelbach und von Mischwasser und Niederschlagswasser aus den Entlastungsbauwerken und den Regenwasserkanal in den Reinbach, den Etzelbach und in einen Trockengraben Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt. Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der Pläne liegt in der Zeit vom 15.12.2016 bis zum 30.12.2016 im Rathaus in Neukirchen, Zimmer-Nr. 30, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Es ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. Neukirchen, den 13.12.2016 W. Franz, VG-Vorsitzender Angeschlagen am: 14.12.2016 Abgenommen am: 31.12.2016
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