Fragen und Antworten

Stand: 15.12.2016
Fragen & Antworten
SBH VOB OV 112-16 IE
Leuschnerstr. 13
Los 1 - Metallbauarbeiten
Frage 1:
BT 250 ist als Vollpanik D gem. DIN EN 1125 ausgewiesen. In der Beschreibung des
Beschlages sind jedoch Türdrücker beschrieben, also nach DIN EN 179.
Soll hier nach DIN EN 179 angeboten werden, da ja der Beschlag BT 250 A schon nach DIN
EN 1125 beschrieben ist?
Antwort:
Lediglich die Türen der Aula im 3. Obergeschoss (Türnummern 3.16 und 3.19) erhalten
einen Panikverschluss gem. DIN EN 1125. Alle weiteren Türen erhalten einen Notausgangsverschluss gem. DIN EN 179.
In den Zeichnungen 05.51-05.58 sind in der Legende Bezeichnungen zur Differenzierung
zwischen einem Panikverschluss (P2) und einem Notausgangsverschluss (P1) erläutert und
entsprechend in den Zeichnungen dargestellt worden.
Frage 2:
In den Positionsbeschreibungen und den Beschlagtypen-Überschriften BT 250 und BT 250A
(LV S. 21 /22) wird die EN 1125 gefordert, welche durchgehende Panikgriffstangen über die
gesamte Türbreite verlangt.
Im Text der Beschlagtypen BT 250 und BT 250 A (LV S21/22) und auf den Türplänen 05.51
– 05.58 werden jedoch Türdrücker (mit ca. 143 mm), die nur der EN 179 genügen, gefordert.
Was soll kalkuliert werden:
A)
gemäß EN 1125 mit durchgehenden Panikgriffstangen
oder
B)
gemäß EN 179 mit Türgriffen (Klinken)?
Antwort:
Die 2. Bieterfrage ist durch die Antwort auf die 1. Bieterfrage beantwortet.
Frage 3:
Betrifft: Pos. 01.01.02.20, 01.01.02.50, 01.01.03.20, 01.01.03.40 und 01.01.04.20 nicht
ausführbare Glasabmessungen:
In den o.g. Positionen sind Oberlichter in den Abmessungen von 3850 mm x 850 mm bis
4450 mm x 880 mm beschrieben. Diese Abmessungen sind nicht zulassungskonform.
In den dazugehörigen Plänen 05.54 bis 05.57 (Tür-Nr. 1.36, 2.06, 2.26 & 3.06) sind die
beschriebenen Oberlichter jeweils 3-teilig dargestellt. Nur in Plan-Nr. 05.52 (Tür-Nr. 1.06) ist
ein durchgehendes Oberlicht, wie im LV-Text beschrieben, dargestellt.
Wir gehen davon aus, dass die Oberlichter der o.g. Positionen zulassungskonform, d.h. mit
3-tlg Oberlichtern angeboten werden sollen. Ist diese Annahme richtig?
Antwort:
Ja, die Annahme, dass alle Oberlichter konform der Zulassungen ausgeführt werden sollen,
ist richtig. Auch die (Tür-Nr. 1.06) Plan-Nr. 05.52 soll dreiteilig ausgeführt werden.
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Stand: 15.12.2016
Frage 4:
Betrifft: Pos. 01.01.02.50 nicht definiertes Brandschutzpaneel
In der o.g. Position ist eine Paneelfüllung für das Oberlicht beschrieben. Es ist keine
Definition zum Paneel (Aufbau usw.) vorhanden.
Wir bitten unter Berücksichtigung der VOB/ A, Abschnitt 1, § 7, Absatz (1) Pkt. 1 bis 3 um
eine genaue Beschreibung zum Paneel, welches angeboten werden soll.
Antwort:
Die Beschreibung der Position 01.01.02.50 mit einem Paneelfeld als Oberlichtfüllung ist
falsch. Bitte kalkulieren Sie eine Füllung aus Glas.
Frage 5:
Im Leistungsverzeichnis (Aufgliederung Einheitspreise EFB – Preis 2) sind falsche
Positionen angegeben. Was soll gemacht werden? Um kurzfristige Antwort wird gebeten.
Antwort:
Bitte verwenden Sie das korrigierte Formblatt EFB Preis 2 bei der Erstellung Ihres
Angebotes, das zusammen mit den Fragen & Antworten Stand 08.12.2016 auf der
Vergabeplattform bekanntgemacht wird.
Frage 6:
Leider stimmt die EFB-Preis 2-Datei nicht, da die Positionen und Maße nicht im LV
vorhanden sind. Darum bitte ich Sie uns eine korrigierte Datei zu schicken.
Antwort:
Das korrigierte Formblatt EFB Preis 2 ist auf der Veröffentlichungsplattform eingestellt.
Es gab einen IT-Übermittlungsfehler, der seit dem 12.12.16 behoben ist. Das Formblatt steht
somit seit dem 12.12.16 unter dem bekannten Link zum Download bereit. Wir bitten dies zu
entschuldigen.
Frage 7:
Nachfrage zu der Antwort zu Frage 5: Das korrigierte Formblatt EFB Preis 2 befindet sich
nicht auf der Vergabeplattform! Wo kann ich es herunterladen?
Antwort:
Siehe Beantwortung der Frage 6.
Frage 8:
In der Anlage erhalten sie die Anlage EFB Preis 2 [das fehlerhafte Formblatt ist beigefügt],
die dort aufgeführten LV Positionen gibt es nicht. Bitte um Zusendung der richtigen Anlage
EFB Preis 2.
Antwort:
Das korrigierte Formblatt EFB Preis 2 stand seit dem 12.12.16 unter dem bekannten Link
zum Download auf der Veröffentlichungsplattform bereit. Lediglich war die fehlerhafte Fassung noch nicht entfernt. Dadurch konnte es zu Verwechslungen kommen. Das fehlerhafte
Formblatt EFB Preis 2 wurde daher am 15.12.16 entfernt.
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