Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS Dezember 2016 Für die Dezember-Ausgabe haben wir zwei Schwerpunkte für Sie vor bereitet: Zum einen stellen wir die soeben veröffentlichte Kapitalkostenstudie 2016 vor. Zum anderen berichten wir über die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte der DPR und der ESMA. Des Weiteren möchten wir Sie über die Neufassung des IDW RS HFA 17 zur Abkehr von der Going Concern-Prämisse informieren. Und schließlich beschäftigen wir uns mit dem Entwurf einer IDW-Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der Pensionsbilanzierung vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase, die für die anstehende Abschlusssaison hochrelevant sind. Das Ende des Jahres ist die Zeit, Bilanz zu ziehen – wer wüsste das besser als Sie, liebe Leserin, lieber Leser! Ihr zahlreiches positives Feed back im vergangenen Jahr möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen ganz herzlich für Ihre Treue zu danken. Wir hoffen, Ihnen auch im kommenden Jahr spannende und interessante Neuigkeiten präsentieren zu dürfen. Heute wünsche ich Ihnen nicht nur eine anregende Lektüre, sondern zum Jahresende auch eine besinnliche Weihnachtszeit, einen zufriedenen Blick auf Ihr Jahr 2016 sowie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017! Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice Inhalt 1 Topthema Kapitalkostenstudie 2016: Wertmessung – quo vadis? Die DPR-Prüfungs schwerpunkte 2017 2 2 6 2 HGB-Rechnungslegung IDW veröffentlicht Neufas sung von IDW RS HFA 17 11 3 HGB-Rechnungslegung Pensionsbilanzierung in der Niedrigzinsphase 12 11 12 EU-Kommission entscheidet sich für die Übernahme von IFRS 9 in EU-Recht 12 4 Veranstaltungen 13 5 Veröffentlichungen 14 6 Ansprechpartner 17 1Topthema Kapitalkostenstudie 2016: Wertmessung – quo vadis? Anfang November 2016 wurde die 11. Ausgabe der Kapitalkostenstudie von KPMG veröffentlicht. Die Studie stellt aktuelle Entwicklungen bei der Erstellung von Planungsrechnungen, der Ableitung von Kapitalkosten und der Relevanz von Unternehmenswerten und deren Entwicklung dar. Im Fokus der diesjährigen Ausgabe steht – neben dem wertorientierten Entscheidungsprozess selbst – insbesondere seine Darstellung im Rahmen einer transparenten Kapitalmarktkommunikation. Die deutlich angestiegene Teilnehmeranzahl hat die hohe Relevanz dieser Studie für die Praxis bestätigt: Mit insgesamt 196 Teilnehmern aus dem deutschsprachigen Raum, davon 77 Prozent der DAX-30-Unternehmen und 46 Prozent der MDAX-Unternehmen hat die Teilnehmerzahl einen neuen Höchststand erreicht. In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir, wie sich das unverändert dynamische Wirtschaftsumfeld und die hohen Marktvolatilitäten auf unternehmerische Entscheidungsprozesse – zum Beispiel im Rahmen von Investitions-, Transaktions- oder Transformationsentscheidungen – auswirken und damit Planungsrech nungen und Kapitalkosten beein flussen. Die Wahl der richtigen Entscheidung oder Handlungsoption orientiert sich zunehmend an den hiermit verbundenen Performanceund Risikoveränderungen, die gleichermaßen Ursache für resul tierende Veränderungen des Unter nehmenswertes sind. Basis zur Beurteilung unternehmerischer Entscheidungen sind demzufolge Bewertungskalküle, deren Kern die sachgerechte Ableitung der Plan-Cashflows sowie der hierzu äquivalenten Kapitalkosten ist. In einem dynamischen und volatilen Umfeld sind die beteiligten Stake holder zunehmend interessiert an einer transparenten Kommunikation über die zukünftigen Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die Performance und das Risiko des Unternehmens sowie den Ent scheidungsprozess selbst. Vor diesem Hintergrund haben wir für die diesjährige Kapitalkostenstu die das Motto „Wertmessung – quo vadis?“ gewählt. Diesem Motto fol gen auch die Schwerpunktthemen: 2 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 –– Neue Methoden zur Wertbestimmung?! –– Big Data und Business A nalytics Tools –– Risikotransparenz und Risikosteuerung –– Wertorientierte Steuerungs systeme 2.0 Da sich die finanziellen Auswirkungen von Entscheidungen auch sach gerecht in der Rechnungslegung widerspiegeln müssen, hat sich die Erhebung der empirischen Informationen weiterhin am IFRS Impairment Test orientiert, da der Impairment Test und die mit ihm verbundene Bewertung für alle IFRS-Anwender obligatorisch sind. Die Studie umfasst unverändert umfangreiche Analysen, strukturiert nach Branchen und Sektoren. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie stellen wir im Folgenden kurz vor. Weitergehende Ausführungen und Analysen zu Fragestellungen rund um Kapitalkosten, Planungsrechnung und Wertorientierung finden Sie in der vollständigen Kapitalkostenstudie 2016, die Sie hier herunterladen können. Ergänzend dazu können Sie die Studie auf unserer Website auch interaktiv auswerten. Wesentliche Ergebnisse der aktuellen Studie im Überblick –– Planungsunsicherheit: Hohe Volatilität und Unsicherheit der Zukunftsaussichten gehören zum Alltag von Planern und Bewertern. Stefan Schöniger befasst sich ins besondere mit Unternehmens bewertungen im Rahmen gesetzlicher, transaktionsbezo gener und steuer licher Bewertungsanlässe, Fairness Opinions, Purchase Price Allocations und Impairment Tests nach IFRS und HGB. Marc Castedello befasst sich insbe sondere mit trans aktionsbezogenen Bewertungsanlässen sowie der wertorien tier ten Entschei dungsunterstützung. Der Umgang damit bleibt unverändert eine große Herausforderung im Rahmen von Entscheidungs prozessen und Unternehmens bewertungen. –– Wachstumserwartungen: Das langfristige Umsatzwachstum erwarten die Studienteilnehmer im Vergleich zum Vorjahr in Summe unverändert. Die Erwartungen hinsichtlich des künftigen EBITWachstums sind dagegen deutlich verhaltener. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. –– WACC: Die durchschnittlich ange setzten, gewichteten Kapitalkosten (WACC, Weighted Average Cost of Capital) liegen nach jahre langem Abwärtstrend in diesem Jahr mit 7,1 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Der höchste WACC wurde im Bereich Technology mit 7,9 Prozent angesetzt, der niedrigste im Bereich Energy & Natural Resources mit 6,3 Prozent. –– Basiszinssatz: Der durchschnittlich angesetzte Basiszinssatz hat mit 1,5 Prozent in Deutschland und Österreich und 1,3 Prozent in der Schweiz erneut einen historischen Tiefststand erreicht. –– Marktrisikoprämie: Mit durchschnittlich 6,4 Prozent in Deutschland und Österreich und 5,7 Prozent in der Schweiz ist die von den Studienteilnehmern angesetzte Marktrisikoprämie weiter gestiegen, in Deutschland und Österreich aber weniger stark, als die jeweiligen Basiszinssätze gesunken sind. –– Betafaktoren: Der höchste un verschuldete Betafaktor wurde im Bereich Automotive mit 1,01 angesetzt, der niedrigste im Bereich Real Estate mit 0,42. Die Teilnehmer aus dem Bereich Energy & Natural Resources ha ben in diesem Jahr einen deutlich geringeren unverschuldeten Beta faktor verwendet. Der höchste Anstieg des unverschuldeten Betafaktors war im Bereich Transport & Leisure zu beobachten. –– Fremdkapitalkosten: Trotz des gesunkenen Basiszinssatzes betragen die durchschnittlich ver wendeten Fremdkapitalkosten aufgrund höherer Risikoaufschläge (Spreads) unverändert zum Vorjahr 3,4 Prozent. –– Wertminderung: Der Anteil der Unternehmen, die eine Wertminderung von Goodwill oder Assets durchgeführt haben, liegt leicht unter dem Niveau des Vorjahres. 3 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 Abb. 1 – Durchschnittlich verwendeter WACC (nach Unternehmens steuern) nach Branchen (Angaben in Prozent) 7,6 7,9 7,3 Automotive Chemicals & Pharmaceuticals 6,8 7,2 Consumer Markets 6,7 6,3 6,1 Energy & Natural Resources n/m n/m Financial Services Health Care 5,7 7,6 7,4 7,2 8,0 Industrial Manufacturing Media & Telecommunications n/a n/a Real Estate Technology 6,8 6,9 6,7 7,1 7,1 Transport & Leisure 2015/2016 2014/2015 6,9 Gesamt 0 2 4 6 7,9 8 10 Quelle: KPMG, 2016. –– Investitionsentscheidung: Investitionsentscheidungen wer den von der Mehrzahl der Teil nehmer sowohl an strategischen als auch an wertorientierten Ziel setzungen ausgerichtet. –– Monitoring: Wichtigster Orien tierungspunkt beim Monitoring der Wertentwicklung war für die Teilnehmer die Veränderung der Performance im letzten Geschäftsjahr. Knapp die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen betrachtete für Steuerungs- und Controllingzwecke sowohl die Entwicklung der Performance als auch die des Risikos. –– Kapitalmarktkommunikation: Wie bereits im Vorjahr verwendete der Großteil der Unternehmen die ermittelten Unternehmenswerte und ihre Veränderung im Zeitablauf nicht in ihrer Kapitalmarktkommunikation. Im Folgenden möchten wir auf die Themengebiete „WACC nach Branchen“, „Betafaktoren“ und „Die Rolle der Kapitalkosten in der Kapital marktkommunikation“ detaillierter eingehen. WACC nach Branchen Nach dem seit 2009/2010 beobachtbaren stetigen Abwärtstrend der gewichteten Kapitalkosten (WACC) blieb der durchschnittlich angesetzte WACC mit 7,1 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung des WACC in der Vergangenheit war der Rückgang des risikolosen Basiszinssatzes, der durch den korrespondierenden Anstieg der Marktrisikoprämie nicht vollständig kompensiert wurde, was insgesamt zu einem Rückgang der Eigen- und Gesamt kapitalkosten führte. Im Gegensatz zum nahezu unveränderten Gesamtniveau der Kapitalkosten über alle teilnehmenden Unternehmen zeigt sich in den einzelnen Branchen eine sehr unterschiedliche Entwicklung im Vergleich zum Vor jahr. Während die Kapitalkosten im Bereich Media & Telecommunic a tions um 0,8 Prozentpunkte auf 7,2 Prozent gesunken sind, sind sie in den Bereichen Technology und Health Care jeweils um 1,1 bzw. 1,2 Prozentpunkte gestiegen. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Betafaktoren Bei der Bestimmung des künftigen Betafaktors ergeben sich insbe sondere zwei Schwierigkeiten: So stellen in der Praxis in der Regel historische Renditen den Ausgangspunkt zur Ermittlung des zukunfts orientierten Betafaktors für Bewertungszwecke dar. Weiterhin gibt es bereits bei der Erhebung der histo rischen Betafaktoren verschiedene Hürden – zum Beispiel dadurch, dass zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als zu bewertende Einheiten im Rahmen des Impairment Tests grundsätzlich nicht börsennotiert sind. Da demnach in der Regel für CGUs keine Betafaktoren direkt ablesbar sind, wird in der Praxis regelmäßig eine Peer Group aus vergleichbaren börsennotierten Unternehmen herangezogen. Hier durch soll das unternehmensspezi fische Risiko der CGUs bestmöglich abgebildet werden. Dabei erschweren jedoch zunehmend verschmelzende Branchen die Ableitung einer geeigneten Peer Group, die das gesuchte operative Risiko der Bewertungseinheit reflektiert. Der durchschnittlich verwendete unverschuldete Betafaktor ist mit 0,85 nahezu unverändert zu den letzten beiden Jahren geblieben. Trotz der insgesamt durchschnittlich konstanten Entwicklung zeigten sich innerhalb der einzelnen Branchen einige wesentliche Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Innerhalb des Bereichs Energy & Natural Resources ist der durchschnittlich angesetzte unverschuldete Beta faktor um 0,18 auf 0,76 gesunken und liegt damit wieder auf seinem langfristigen historischen Durchschnitt. Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Studienteilnehmer die Unsicherheiten und herausfordernden Marktbedingungen in dieser Branche geringer als in früheren Jahren einschätzen. Der stärkste Anstieg war dagegen im Bereich 4 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 Abb. 2 – Durchschnittlich verwendete unverschuldete Betafaktoren nach Branchen Automotive 1,01 Chemicals & Pharmaceuticals 0,83 Consumer Markets 0,83 0,76 Energy & Natural Resources Financial Services n/m Health Care 0,79 Industrial Manufacturing 0,91 Media & Telecommunications 0,84 Real Estate 0,42 Technology 0,96 Transport & Leisure 0,78 Gesamt 0,85 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 Quelle: KPMG, 2016. Transport & Leisure zu beobachten: Hier hat sich der unverschuldete Betafaktor um 0,11 auf nunmehr 0,99 erhöht (Vorjahr: 0,88). Der durchschnittlich höchste unverschuldete Betafaktor fand sich bei Unternehmen im Bereich Auto motive (1,01), der durchschnittlich niedrigste im Bereich Real Estate (0,42). Der Grund für den geringen Faktor im Immobilienbereich liegt insbesondere in den weniger konjunkturanfälligen Erlösen, zum Bei spiel durch langfristige Mietverträge oder den grundsätzlichen Bedarf an Wohnraum. Die Rolle der Kapitalkosten in der Kapitalmarktkommunikation Für den weit überwiegenden Teil der Studienteilnehmer spielten Kapitalkosten und Unternehmenswerte bzw. deren Entwicklung in der Kapitalmarktkommunikation keine Rolle. So wurden zum Beispiel die im Rahmen des Impairment Tests ermittelten Werte ausschließlich zu Rechnungslegungszwecken und der zugehörigen Berichterstat- tung verwendet. Ein kleiner Teil der befragten Unternehmen nutzt dage gen die im Rahmen des Impairment Tests ermittelten Kapitalkosten als interne Benchmark- und Steuerungsgröße und diskutiert sie regelmäßig mit Investoren und Analysten (2015/2016: acht Prozent; Vorjahr: zehn Prozent). Dadurch erhöhen diese Unternehmen die Transparenz gegenüber ihren Investoren und erhalten durch die regelmäßige Dis kussion der Parameter einen Einblick in Divergenzen zwischen Management- und Marktperspektiven. Das ist zum einen förderlich, um die in den IFRS teilweise geforderte Markt sicht zu erfüllen und trägt zum ande ren gleichzeitig dazu bei, Investoren erwartungen von Beginn an in die Betrachtungen einzubeziehen. Ähnlich wie im Vorjahr gaben zehn Prozent der Studienteilnehmer an, Kapitalkosten und Unternehmenswerte aus wertorientierten Steuerungskonzepten (zum Beispiel EVA) im Rahmen der Kapitalmarktkom munikation zu nutzen (Vorjahr: elf Prozent). © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Abb. 3 – Kommunikation und Nutzung der Kapitalkosten (Gesamt – Angaben in Prozent) 8 Kapitalkosten spielen eine große Rolle. Sie sind interne Benchmark und Steuerungsgröße und werden regelmäßig mit Investoren und Analysten diskutiert 10 4 Wir nutzen Kapitalkosten und Unternehmenswerte aus Steuerungskonzepten wie zum Beispiel EVA zur Kapitalmarktkommunikation Sonstiges Kapitalkosten spielen keine Rolle. Sie werden allein zu Rechnungslegungszwecken und für die damit verbundene Berichterstattung verwendet 78 Quelle: KPMG, 2016. 5 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die DPR-Prüfungsschwerpunkte 2017 Pünktlich zur anstehenden Jahresabschlusssaison hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) die Prüfungsschwerpunkte 2017 veröffentlicht – wie gewohnt in direktem Nachgang zu den European Common Enforcement Priorities (ECEP) der European Securities and Markets Authority (ESMA). Bereits am 28. Oktober 2016 gab die ESMA die ECEPs bekannt. Am 3. November 2016 folgte die DPR und stellte die zusätzlich zu den ECEPs angesetzten Prüfungsschwerpunkte auf der 8. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung „Enforcement, Bilanzierung und Prüfung in Recht und Praxis“ des Deutschen Aktieninstituts e. V. (DAI) vor. Im Rahmen des Enforcements durch die DPR sind die ECEPs neben den eigenständig formulierten Prüfungsschwer punkten der DPR relevant. Mit der Veröffentlichung der Prü fungsschwerpunkte vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres möchten die ESMA und die DPR den Unternehmen die Möglichkeit geben, den auf gezeigten Themengebieten bei der Erstellung ihrer Jahres- bzw. Kon zernabschlüsse besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Prüfungsschwerpunkte konzentrieren sich dabei regelmäßig auf Rechnungsle gungsbereiche, die sich durch hohe Komplexität oder große Ermessensspielräume auszeichnen und daher mit einem erhöhten Fehlerrisiko behaftet sind. So gingen beispielsweise der Prüfungsschwerpunkt 2015 zu den Rechtsrisiken ebenso wie der Prüfungsschwerpunkt 2016 zu Umsatz erlösen mit veröffentlichten Fehlerfeststellungen einher. Dagegen finden sich relativ selten Fehler zu den Prüfungsschwerpunkten in den entsprechenden Geschäftsjahren. So ist bislang noch kein Fehler zu Rechtsrisiken im Geschäftsjahr 2014 oder zu Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht worden. Offenbar erfüllen die Prüfungsschwerpunkte ihre präventive Funktion. Häufig werden mit den Schwer punktthemen auch neu anzuwen- dende oder geänderte Rechnungs legungsstandards aufgegriffen, da diese regelmäßig von besonderer Bedeutung sind. Auffällig ist in diesem Jahr, dass die ECEPs der ESMA in engem Zusammenhang mit anderen einschlägigen Richtlinien der ESMA stehen. So wird unter dem Prüfungsschwerpunkt „Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)“ die ESMA-Leitlinie zu Alternativen Leistungskennzahlen1 aufgegriffen. Bezüglich den Anhang angaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzern abschluss hat die ESMA ihre Erwartungen mit dem Schreiben zu IFRS 9 2 und zu IFRS 15 3 kommuniziert. Im Gegensatz hierzu verweist die ESMA in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten lediglich auf eine Historie an Beobachtungen und Entscheidungen der Durchsetzungsinstanzen in den europäischen Nationalstaaten. In kritischen Fällen kann es daher sinn voll sein zu überprüfen, ob in der Vergangenheit bereits eine Entscheidung zu einem vergleichbaren Sach verhalt von der ESMA veröffentlicht worden ist.4 Olaf Haegler betreut im Accounting Centre of Excellence seit zwei Jahren Mand anten, die dem deutschen Enforce ment-Ver fahren unterliegen. Zuvor war er neun Jahre Mitglied der Deutschen Prüfstelle für Rechnungs legung. Ehe er zur DPR wechselte, befasste sich Olaf Haegler zehn Jahre im Bereich Audit einer Big FourGesellschaft mit internationalen Mandanten und insbesondere inter nationaler Rechnungslegung. Wie auch im vergangenen Jahr weist die ESMA auf die Notwendigkeit „relevanter“ Anhangangaben hin. Hierzu hatte sie bereits am 27. Okto ber 2015 ein Schreiben5 veröffentlicht. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer DPRPrüfung auch die Prüfungsschwerpunkte der Vergangenheit, insbeson dere des unmittelbaren Vorjahres, von besonderer Relevanz sind. Schließlich haben sich die Prüfer im vergangenen Jahr ausgiebig mit die sen Themen beschäftigt und kennen die kritischen Stellschrauben. 1 ESMA/2015/1057 ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures. 2 2016/ESMA/1563 Public Statement vom 10. November 2016: Issues for consideration in implementing IFRS 9: Financial Instruments. 3 ESMA/2016/1148 Public Statement vom 20. Juli 2016: Issues for consideration in implementing IFRS 15: Revenue from Contracts with Customers. 4 DPP Portal: Enforcement, ESMA-Entscheidungen. 5 2015/ESMA/1609 Public Statement vom 27. Oktober 2015: Improving the quality of disclosures in the financial statements. 6 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Prüfungsschwerpunkte im Einzelnen Nachfolgend werden die Prüfungsschwerpunkte in der Reihenfolge dargestellt, wie sie die DPR in ihrer Pressemitteilung vom 3. November 2016 bekannt gemacht hat. Dabei wird jeweils vermerkt, ob es sich um einen nationalen, durch die DPR festgelegten Schwerpunkt handelt oder aber um die Vorgabe einer ECEP durch die ESMA. 1. Präsentation der finanziellen Messgrößen Die Vergleichbarkeit und Aussagekraft finanzieller Leistungsindikatoren steht schon seit Längerem auf der Agenda der ESMA. Im Juli 2016 wurden diesbezüglich die ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures (ESMA Guidelines on APMs) veröffentlicht, die sich erstmals explizit und allgemeingültig mit der Darstellung finanzieller Leistungsindikatoren beschäftigen. Parallel hierzu hat das IASB deutlich gemacht, dass es in den nächsten Jahren die Effizienz der Finanzmarktkommunikation durch Anpassungen der entsprechenden IFRS erhöhen will. In diesem Stimmungsumfeld erscheint es nur konsequent, dass die ESMA die Darstellung finanzieller Messgrößen zu einem Prüfungsschwerpunkt erhoben hat und die DPR diesen Schwerpunkt in ihr Arbeitsprogramm übernimmt. Die Darstellung finanzieller Mess größen im Abschluss ist grundsätzlich ein „weites Feld“ und bedarf weiterer Konkretisierung. Die ESMA nennt in diesem Kontext sechs Aspekte, auf die sich die Enforcement-Prüfung fokussieren wird: –– Die Darstellung sogenannter „Non-GAAP“-Messgrößen im Konzernabschluss –– Die Klarheit der Postenbezeichnungen, Überschriften und Zwischensummen –– Die Aufbereitung der Segment informationen –– Bewegungen im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) –– Das Ergebnis je Aktie –– Beachtung der ESMA Guidelines on APMs 6 Mit Blick auf die Darstellung zusätz licher, über die von den IFRS geforderten hinausgehender Angaben im Abschluss (non-GAAP measures) weist die ESMA darauf hin, dass diese den Grundprinzipien des IAS 1 genügen müssen. Entsprechende Größen sind daher vor allem unverzerrt zu ermitteln. Eine Überbewertung positiver Aspekte oder ein Außerachtlassen negativer Entwicklungen würde dem entgegenstehen. Hinsichtlich der Darstellung und Bezeichnung von Bilanzposten, der Gliederung durch Überschriften so wie der Verwendung von Zwischensummen verweist die ESMA auf die Ergänzungen des IAS 1, die seit dem 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden sind. Bilanzposten, Überschriften und Zwischensummen müssen danach im Einklang mit den IFRS stehen, nachvollziehbar verwendet und so präsentiert werden, dass diese sich nicht gegenüber den von den IFRS geforderten Angaben abheben. Als Beispiel wird das ope rative Ergebnis angeführt. Hierbei handelt es sich nicht um eine durch die IFRS vorgeschriebene Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Abschlussersteller hat diese daher klar zu definieren. Bei Zusammensetzung der Kennzahl eventuell ausgeübte Ermessensentscheidungen sind zu erläutern. Überdies weist die ESMA darauf hin, dass die IFRS keine außerordent lichen Aufwendungen und Erträge kennen. So dürfen beispielsweise Posten wie außerplanmäßige Ab schreibungen oder Restrukturierungsaufwendungen nicht als „außerordentlich“ bezeichnet werden. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Lesbarkeit des Abschlusses, unter anderem unterstützt durch eine klare Referenzierung. IFRS 8 fordert vom Bilanzierenden, Segmentinformationen entsprechend der Sichtweise des Managements darzustellen (management approach). Vor diesem Hintergrund entspricht es der Erwartungshaltung der ESMA, dass im Rahmen des Abschlusses dargestellte Segmentinformationen grundsätzlich in Übereinstimmung mit anderweitigen verfügbaren Informationen (Pressemeldungen, Management-Auswertungen oder Analystenpräsentationen) sind. Das Management hat seine Überlegungen in Hinblick auf eine aggregierte Darstellung opera tiver Segmente (IFRS 8.22(aa)) dar zulegen und eine Überleitung auf die Konzerngrößen vorzunehmen (IFRS 8.21c) bzw. 8.28). Das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) umfasst sowohl Posten, die zukünftig ergebniswirksam recycelt werden (zum Beispiel Effekte aus der Währungsumrechnung), als auch Posten, die im Eigenkapital verbleiben und daher niemals ergebniswirksam werden (beispielsweise Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen). Diese Posten sind klar voneinander zu trennen. Darüber hinaus ist der Bi lanzersteller verpflichtet, die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entweder im Eigenkapitalspiegel oder im Anhang aufzugliedern. Wesentliche Posten sind zu erläutern. Zudem verweist die ESMA auf die aktuellen Diskussionen des IFRS IC hinsichtlich der Darstellung von Steuerzahlungen auf Finanzinstrumente, die als Eigenkapitalinstrumente klassifiziert sind. Das IASB plant diesbezüglich eine Klarstellung der Regelungen des IAS 12.52B. Die ESMA rät daher zu einem separaten 6 Vgl. hierzu Topthema Accounting News Juli/August 2016. 7 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Ausweis von Steuerzahlungen, die auf derartige Eigenkapitalinstrumente entfallen. Das Ergebnis je Aktie (EPS) ist die einzige finanzielle Messgröße, die unmittelbar durch den entsprechenden IAS 33 definiert wird. Unverwässertes und verwässertes EPS sind mit gleicher Prominenz im Abschluss darzustellen. Darüber hinaus sind die Details der EPS-Ermittlung (etwa die Anzahl der Aktien und eventueller verwässernder Instrumente, wie Aktienoptionen oder Wandelanleihen) anzugeben. Adjustierte EPSKennzahlen dürfen ausschließlich im Anhang angegeben werden. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen und zu erläutern. Schließlich weist die ESMA zur wei teren Konkretisierung des Prüfungsschwerpunktes noch einmal ausdrücklich auf ihre Anforderungen in den ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures hin. Die ESMA-Leitlinien besitzen keine Gül tigkeit für die Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse kapitalmarkt orientierter Unternehmen. Sie sind daher für deutsche Unternehmen vor allem für die Lageberichterstattung bedeutsam und als solche inhaltlich weitgehend durch die Vorschriften des DRS 20 Konzernlagebericht abgedeckt. Die DPR wird im Rahmen ihrer Prüfung entsprechend darauf achten, dass alternative Messgrößen im Lagebericht in Einklang mit den ESMA-Leitlinien bzw. DRS 20 ermittelt und berichtet werden und als solche nicht im Widerspruch zu den Informationen im Abschluss stehen. 2. Finanzinstrumente: Unter scheidung zwischen Eigen kapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital oft ermessensbehaftet ist und die IFRS teilweise keine klaren Regelungen dazu enthalten. Die ESMA weist daher auf das Grundprinzip der Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital hin: Für den Ausweis eines Finanzinstruments als Eigen kapital muss eine Übertragung flüssiger Mittel durch das bilanzierende Unternehmen an einen Dritten unbe dingt vermeidbar sein. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist der (zumindest teilweise) Ausweis einer Verbindlichkeit stets geboten. Weiterhin bestehen erhebliche Ermessensspielräume bei der Beur teilung von Transaktionen, bei denen Verpflichtungen durch eigene Eigen kapitalinstrumente beglichen werden. Je nachdem, ob das „fixed for fixed“-Kriterium des IAS 32.22 erfüllt ist, kann Eigenkapital, ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit resultieren. Die ESMA hebt hervor, dass ein wirtschaftlicher Zwang zur Leistung von Zahlungen (zum Beispiel Dividenden, Zinsen, Rückzahlung des Nominalbetrags) für sich allein nicht zum Ausweis von Fremdkapital führt. Ferner werden die Anforderungen des IAS 8 im Hinblick auf eine im Zeitablauf konsistente Vorgehensweise bei der Unterscheidung betont; insbesondere in Fällen, in denen das IFRS IC von einer Interpretation aufgrund fehlender Regelungen und/oder fehlender Klarheit des Standards Abstand genommen hat. Die Unternehmen müssen hierzu eigene Rechnungslegungsgrundsätze entwickeln und die stetige Anwendung sicherstellen. Den folgenden Anhangangaben und Ausweisfragen wird diesbezüg lich besondere Bedeutung zugeschrieben: –– Angaben zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS 1.117(b)) und Ermessensent scheidungen (IAS 1.122) sowie wesentlichen Eigenschaften abgebildeter Finanzinstrumente, falls für das Verständnis des Abschlusses relevant. –– Angaben zu Finanzinstrumenten, die eine Fremd- und eine Eigenkapitalkomponente enthalten sowie mehrere eingebettete Derivate, deren Werte sich wechselseitig bedingen (IFRS 7.17). –– Gegebenenfalls Aufnahme zusätzlicher Posten in Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, falls diese wesentlich sind. Darüber hinaus weist die DPR auf die speziellen Anwendungsfragen zu kündbaren Anteilen an Personen gesellschaften sowie Vorzugsaktien, bei denen unter bestimmten Bedingungen Ausschüttungen zu leisten sind, hin. 3. Anhangangaben zu Auswir kungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss Einen weiteren Prüfungsschwerpunkt setzt die ESMA bezüglich der Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen neuer Standards. Nach IAS 8.30 ist über bereits ver abschiedete Standards oder Inter pretationen des IASB7 zu berichten, sofern diese in dem Berichtszeitraum noch nicht verpflichtend anzu wenden sind und auch nicht vorzeitig angewandt werden. Folgende Angaben im Anhang sind beispielsweise in Bezug auf einen neuen Standard erforderlich: –– Titel des neuen Standards –– Art der bevorstehenden Änderung der Rechnungslegungsmethode 7 Vergleiche: Decision ref EECS/0213-12 „Disclosure of new standards that have been issued but are not yet effective” in: 14th Extract from the EECS´ Database of Enforcement, Seite 19. 8 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. –– Zeitpunkt, ab dem die Anwendung des neuen Standards verpflichtend ist –– Zeitpunkt, ab dem das Unter nehmen plant, den Standard anzuwenden –– Erwartete Auswirkungen auf den Abschluss im Erstanwendungsjahr. Die ESMA möchte mit diesem Prü fungsschwerpunkt die Aufmerksamkeit der Bilanzierenden insbesondere auf die vom IASB veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend an zuwendenden Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 lenken. Die erst- und zweitgenannten Standards sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden, während IFRS 16 für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die ESMA hebt hervor, dass einige Aspekte der neuen Standards einen signifikanten Wechsel verglichen zu den bisherigen Regelungen darstellen und daher zu wesentlichen Veränderungen bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, Aufwendungen und Erträgen sowie Cashflows führen können. Daher möchte die ESMA die IFRS-Anwender dazu anhalten, die neuen Standards so früh wie möglich zu implementieren und erwartet die Angaben zu deren Auswirkungen auf den IFRS-Konzernabschluss gemäß IAS 8.30, sobald diese bekannt oder verlässlich geschätzt werden können. Die ESMA hat sowohl zu IFRS 15 als auch IFRS 9 separate Stellungnahmen mit detaillierteren Vorgaben zur Implementierung der Standards veröffentlicht. Diese Stellungnahmen unterstreichen die Erwartung der ESMA, dass im Zeitablauf zunehmend mehr unternehmensspezifische qualitative und quantitative Informationen über die Anwendung der neuen Standards angegeben werden. Sofern die quantitativen 9 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 Auswirkungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses 2016 nicht bekannt oder verlässlich schätzbar sein sollten, müssen zusätzliche qualitative Angaben getätigt werden. Für die meisten betroffenen Unternehmen sollten spätestens bei der Erstellung der Zwischenabschlüsse 2017 die quantitativen Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 und IFRS 9 bekannt oder verlässlich schätzbar sein. der Equity-Methode abweichend von den Anhaltspunkten in IAS 28.5 und IAS 28.6 getroffen wird. Die DPR wird sich in diesem Zusammenhang auf die Beurteilung der ent sprechenden Ermessensentscheidungen auf Übereinstimmung mit IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 sowie die Vollständigkeit der zugehörigen Anhangangaben nach IFRS 12 und IAS 24 konzentrieren. da diese Angaben hinsichtlich der Beurteilung des Ausmaßes der Aus wirkungen von IFRS 16 an Bedeutung gewonnen haben. Die Komplexität in der Beurteilung der Beherrschungsverhältnisse wirkt sich auch auf die Bestimmung des Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20) aus, der mitunter nur ermessenbehaftet bestimmt werden kann. Zudem sind vor der Erlangung der Beherrschung gehaltene bzw. bei Verlust der Beherrschung zurückbehaltene Anteile an dem anderen Unternehmen zum Fair Value neu zu bewerten (IFRS 3.42, IFRS 10.25(b)). Nach Erfahrung der DPR sind die Konsistenz und Technik bei der Bestimmung des Bewer tungserfolgs anspruchsvoll und haben häufig wesentliche Auswirkungen. 4. Anteile an anderen Unternehmen Die Beurteilung, ob und in welcher Form andere Unternehmen in einen IFRS-Konzernabschluss einbezogen werden müssen, kann nach Auf fassung der DPR insbesondere in „atypischen“ Fallgestaltungen, in denen die Beherrschungsverhältnisse nicht durch die Anteilsquote bestimmt werden, stark ermessensbehaftet sein. Der Grund hierfür liegt in der Notwendigkeit einer Würdigung aller Fakten und Umstände des Einzelfalls, da eine Beurteilung auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen alleine vielfach nicht ausreicht. Konkret bezieht die DPR dies auf Fälle, in denen die Konsolidierungsentscheidung abweichend von den Stimmrechtsanteilen bzw. die Entscheidung zur Anwendung Die DPR betont, dass eine Nicht konsolidierung trotz vorliegenden Beherrschungsverhältnisses nur bei Nachweis der qualitativen und quantitativen Unwesentlichkeit zulässig ist. Für Bilanzierende ist diese Beurteilung auch deshalb schwierig, weil es seitens des IASB kaum Guidance dazu gibt, wie das Konzept der Wesentlichkeit umzusetzen ist. Orientierung bietet das Draft Practice Statement „Application of Materiality to Financial State ments“, das das IASB im Rahmen seiner Disclosure Initiative veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang merkt die DPR außerdem an, dass die Konsolidierung bei einer späteren Einbeziehung eines bislang als unwesentlich behandelten Unter nehmens der bisherigen Konzernzugehörigkeit Rechnung tragen muss. Schließlich erinnert die ESMA an die Relevanz qualitativ hochwertiger Angaben bezüglich –– der zukünftigen Mindestleasingzahlungen unter unkündbarem Operating Lease –– der Beschreibung der Leasing verhältnisse sowie –– der Leasingzahlungen, die gemäß IAS 17.35 als Periodenaufwand erfasst werden, © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5. Werthaltigkeit von Sachanlagevermögen In der Prüfungssaison 2017 sieht die DPR zudem einen Schwerpunkt ihrer Arbeit bei dem Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen. Zunächst weist die DPR darauf hin, dass bei Vorliegen entsprechender Anhalts punkte für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens ein Werthaltigkeitstest zwingend durchzuführen ist (IAS 36.12–14). Weiterhin ist auf die korrekte Bestimmung der Testebene (IAS 36.66) zu achten. 10 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 Bei der Durchführung eines Wertminderungstests ist zum einen die Plausibilität der wesentlichen An nahmen zur Ermittlung des erziel baren Betrags auf Ebene einer CGU (IAS 36.33 ff.) zu hinterfragen. Zum anderen ist zu überprüfen, ob Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogen werden müssen (IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC Agenda-Entscheidung Mai 2016). Wird die rechnerische Wertminderung einer wesentlichen CGU nach IAS 36.105 nicht vollständig erfasst, muss die Wertuntergrenze „beizu legender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte nachgewiesen werden. Ferner muss geprüft werden, ob zusätzliche Anhang angaben zum Vorgehen bei der Ermittlung der Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) und zu den zugrunde liegenden Annahmen und andere Quellen von Schätzungsunsicher heiten bei der Ermessensausübung (IAS 1.125 ff.) erforderlich sind. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2HGB-Rechnungslegung IDW veröffentlicht Neufassung von IDW RS HFA 17 Das IDW hat am 28. November 2016 bekannt gemacht, dass die IDWStellungnahme zu den Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17) überarbeitet wurde. 11 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 An der ursprünglichen Stellungnahme aus dem Jahr 2011 wurden Änderungen aufgrund der Verabschiedung von IDW RH HFA 1.012 zur externen handelsrechtlichen Rechnungslegung im Insolvenz verfahren sowie rein redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die überarbeitete Fassung des IDW RS HFA 17 wird in Heft 12/2016 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3HGB-Rechnungslegung Pensionsbilanzierung in der Niedrigzinsphase Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 24. November 2016 den Ent wurf eines ersten Moduls zur IDWStellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarungen (IDW RS HFA 50) verabschiedet. Das Modul stellt den Auftakt zum neuen Verlautbarungskonzept des IDW dar: Künftig werden abgegrenzte Fragen der IFRS-Rechnungslegung in einer einheitlichen und modularen Form behandelt. Jedes Modul ist eigenständig und wird gesondert vom Hauptfachausschuss verabschiedet. Die einzelnen Module werden in einer IDW-Stellungnahme zur Rech nungslegung („IFRS-Modulverlautbarung“ – IDW RS HFA 50) zusammengefasst und in der Reihenfolge der IASB-Standards sortiert. Die stärkere Fokussierung und Strukturierung soll die Übersichtlichkeit gegenüber dem bisherigen Format verbessern. Im Mittelpunkt des ersten Moduls IAS 19 – M1 steht eine in Deutschland etablierte Bilanzierungspraxis bei der Abbildung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19: Trotz der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach dem BetrAVG werden vielfach bestimmte Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen als beitragsorientierte Pläne bilanziert, solange eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers zum Abschlussstichtag sehr unwahrscheinlich (remote) ist. Wird nun aber zum Abschlussstichtag vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase die Inanspruchnahme nicht mehr als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt, stellt sich die Frage, wie der Übergang auf ein defined benefit accounting im Abschluss abzubilden ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die nicht garantierte Überschussbeteiligung nicht mehr eine beim Arbeitgeber verbliebene Rentenanpassungspflicht abdeckt. Nach Auffassung des IDW ist die sachgerechte Vorgehensweise abhängig von der bisherigen Klassi fizierung der Versorgungszusagen: Sofern das Unternehmen bislang von einem leistungsorientierten Plan ausging, der in Übereinstimmung mit IAS 19.46 als beitragsorientierter Plan behandelt wurde, stellt der Übergang eine Neueinschätzung bei unveränderter Klassifizierung dar: Etwaige Anpassungsbeträge werden dann über das kumulierte übrige Eigenkapital (other comprehensive income, OCI) erfasst. Wurde der Plan demgegenüber in der Ver gangenheit als beitragsorientiert klassifiziert, ist er aufgrund neuer Erkenntnisse umzuklassifizieren: Anpassungsbeträge sind dann im Jahresergebnis zu erfassen. Der Entwurf ist auf der Homepage des IDW abrufbar. Die Kommentierungsfrist endet am 24. Januar 2017. EU-Kommission entscheidet sich für die Übernahme von IFRS 9 in EU-Recht Auf der Internetseite der EU-Kommission wurde am 25. November 2016 bekannt gegeben, dass sich die EU-Kommission für eine Übernahme von IFRS 9 in EU-Recht entschieden hat. Die Verkündung im Amtsblatt steht noch aus. 12 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 IFRS 9 enthält eine umfassende Neuregelung von Ansatz, Ausweis, Bewertung von Finanzinstrumenten sowie der zugehörigen Anhangangaben und soll den derzeit geltenden IAS 39 ersetzen. Der neue Standard tritt laut Pressemeldung am 1. Januar 2018 in Kraft. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Für die Versicherungsbranche befür wortet die Kommission eine optionale befristete Verschiebung des Geltungsbeginns von IFRS 9, um eine gleichzeitige Anwendung mit IFRS 17 sicherzustellen. Bezüglich des entsprechend geänderten IFRS 4 hat die EU-Kommission die EFRAG um eine Empfehlung zur Übernahme ersucht. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4Veranstaltungen TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE 9.30–17.30 Uhr Dienstag, 20. Dezember 2016 Stuttgart, in den Geschäfts räumen von KPMG IFRS Aktuell Veranstaltungsinhalt Mit der Verabschiedung des neuen Standards zur Leasingbilanzierung im Januar 2016 hat das IASB einen weiteren Meilenstein in der Änderung der IFRS abgeschlossen. Dieser Standard und die vom IASB im Mai 2014 bzw. Juli 2014 veröffentlichten IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers und IFRS 9 Financial Instruments werden ab 2018 bzw. 2019 signifikante Auswirkungen auf die bisherige Bilanzierung haben und zu erheblichen Anpassungen in den Prozessen und Systemen der Unternehmen führen. Daher ist es notwendig, die bereits verabschiedeten Regelungen sowie die zu erwartenden Änderungen frühzeitig zu verstehen und sich über mögliche Auswirkungen zu informieren. Das Seminar bietet eine Übersicht der erfolgten und geplanten Änderungen der IFRS, aktuelle Trends in der Berichterstattung sowie Erfahrungen aus der Praxis. Ein rechtzei tiger Einstieg in diese komplexen Themen ermöglicht Ihnen, erforder liche Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu ergreifen. Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen und Investor Relations, die sich über die Neurege lungen und Änderungen der IFRS und deren Auswirkungen informieren wollen. Ihre Ansprechpartnerin Yvonne Ziemer-Popp T 030 2068-2684 [email protected] Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 150 Euro zzgl. USt. Anmeldung Gern können Sie sich für die einzelnen Veranstaltungen hier online registrieren. Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier. Auch Anmeldungen sind dort online möglich – schnell und unkompliziert. 13 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5Veröffentlichungen An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handels rechtlichen und internationalen Rechnungslegung. Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen: Veröffentlichungen zu HGB und IFRS Abschluss prüfung Der Wirtschaftsprüfer ist nicht der verlängerte Arm der Strafverfolgung Börsen-Zeitung 24.8.2016, S. 8 Wienand Schruff Abschluss prüfung Wechsel des Abschlussprüfers WP Praxis 11/2016, aufgrund eines abweichenden S. 283–286 Beschlusses der Hauptversammlung. Umsetzung der EU-Abschlussprüfer reform in Deutschland Georg Lanfermann ComplianceManagementSystem Neue Anti-Korruptionsvorschriften in der Pharma- und Medizinbranche. Die Auswirkungen auf das Compli ance- Management-System durch neue Regularien WP Praxis 11/2016, S. 294–298 Dirk Krieger Corporate Governance Neue Prüfungsstandards sollen Governance stärken Börsen-Zeitung 20.9.2016, S. 11 Jens C. Laue Corporate Governance Prüfung von Corporate-GovernanceSystemen. IDW EPS 982: Grund sätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems der Unternehmensberichterstattung WPg 22/2016, S. 1208–1216 Jens C. Laue Dietmar Glage Guido Havers HGB Praxisprobleme der Anwendung des § 264 Abs. 3 HGB BB 46/2016, S. 2795–2798 Sebastian Hargarten Holger Seidler Leasing Bilanzierung und Bilanzpolitik. Bilanz politische Spielräume für Leasing nehmer in IFRS 16. Möglichkeiten und Grenzen für Abschlussverant wortliche in Unternehmen IRZ 11/2016, S. 453–459 Oliver Beyhs Helfried Labrenz Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen: Bilanzierung für die Praxis Umsatz realisierung Accounting Insights: IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden IASB und FASB haben im Mai 2014 mit dem IFRS 15 einen neuen Standard zu Umsatzerlösen veröffentlicht. Sein Ziel ist es, die Vorschriften zur Umsatzrealisierung in einem einzigen Standard umfassend und einheitlich zu regeln. Diese Accounting Insights fokussieren sich auf die vom IASB 2016 angepasste Version des IFRS 15. HGB/IFRS Corporate Treasury News – Ausgabe 61 November 2016 Diese Ausgabe der Corporate Treasury News beschäftigt sich unter anderem mit synthetischen Wandelanleihen und ihrer Darstellung im IFRS-Abschluss sowie der bilanziellen Erfassung von Energie- und Rohstoffbezugs verträgen. 14 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Newsletter Financial Instruments Financial instruments – IFRS Newsletter Diese Ausgabe des IFRS Newsletters für Finanzinstrumente konzentriert sich auf die Diskussion des IASB im November 2016 über Finanzinstrumente mit Eigen kapitalcharakter („FICE project“). Insurance Insurance – IFRS Newsletter Im Fokus dieser Ausgabe des IFRS Newsletters für Versicherungen steht die Diskussion des IASB über die Ergebnisse eines externen Tests des Entwurfs des Standards für Versicherungsverträge (draft IFRS 17). Integrated Reporting Integrated Reporting – Closing the reporting gap In vielen Fällen genügen die in den Unternehmens abschlüssen dargestellten Informationen den Investoren nicht. Der vorliegende Bericht zeigt Möglichkeiten der integrierten Berichterstattung auf, um diese sogenannte „reporting gap“ zu schließen. Agendapunkte des IASB IFRS – What’s next on the agenda? Nachdem das International Accounting Standards Board (IASB) mit der Veröffentlichung mehrerer neuer Standards wichtige Projekte abgeschlossen hat, veröffent lichte es vor Kurzem seinen Fünf-Jahres-Plan für die weitere Entwicklung der IFRS. Insights into IFRS Der vorliegende Artikel benennt und erläutert die Hauptziele des Fünf-Jahres-Plans, zu denen vor allem eine bessere Kommunikation in den Finanzberichten und eine klare Prioritätensetzung der Projekte des IASB zählen. Leases Leases Transition Options – What is the best option for your business? Der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ist zum 1. Januar 2019 anzuwenden. Bereits jetzt sollten sich Unternehmen Gedanken machen, wie sie den Übergang zum neuen Standard gestalten wollen. Der vorliegende Beitrag gibt wertvolle Tipps, wie für verschiedene Unternehmen ein individueller Übergang vollzogen werden kann. Leases Leases – 10 key questions to help you prepare for IFRS 16 Der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ist zum 1. Januar 2019 anzuwenden. Bereits jetzt sollten sie die Gestaltung des Übergangs auf den neuen Standard angehen. Der vorliegende Artikel zeigt Ihnen mithilfe von zehn Fragen auf, wie gut Sie bereits auf die Umstellung vorbereitet sind und gibt Hilfestellungen. 15 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS – Banking Banks – Rising to the challenges of IFRS 9 Der neue IFRS 9 Finanzinstrumente wird ab dem 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwenden sein. Der vor liegende Artikel gibt 10 Fragen vor, die von Prüfungsausschüssen genutzt werden können, um den Fokus der Diskussionen auf den IFRS 9 legen zu können. Accounting for revenue is changing – What's the impact for investment managers? Der neue IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden, der ab 2018 anzuwenden ist, bringt grundlegende Änderungen mit sich. Im vorliegenden Bericht wird ausführlich auf die möglichen Auswirkungen des neuen Standards auf Investmentmanager eingegangen. IFRS-Abschluss IFRS: New standards – Are you ready? Welche IFRS-Standards in 2016 aktiv wurden oder noch aktiv werden, ist auf dieser Webseite dargestellt. Es wird erläutert, wann und wie die Standards anzuwenden sind und inwiefern eine vorzeitige Anwendung sowie Wahlrechte möglich sind. IFRS-Abschluss New standards – Taking investors by the hand In circa einem Jahr werden mit dem IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zwei neue Standards aktiv. Der Autor des vorliegenden Artikels betont, dass zwar viele Unternehmen die nötigen Anpassungen dafür bereits vorbereiten, aber dabei nicht vergessen dürfen, die nötigen Angaben für das aktuelle Jahr zu verfassen. IFRS-Abschluss International comment letters Überblick und Zugriff auf die Stellungnahmen von KPMG zu Entwurfsvorlagen des IASB und ähnlichen Organisationen. ESMA enforcement priorities for 2016 Nach Vorgabe der europäischen Wertpapier- und Markt aufsichtsbehörde (ESMA) sollen sich die nationalen Regulierungsbehörden bei der Prüfung der IFRS-Abschlüsse aus 2016 auf die folgenden Punkte konzentrieren: die neuen Standards, den Brexit und wiederkehrende Probleme. Financial Instruments IFRS – Revenue Revenue IFRS Toolkit Sonstiges ESMA Der Artikel erläutert die genannten Fokuspunkte genauer und zeigt auf, worauf sich die Unternehmen einstellen sollten. 16 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6Ansprechpartner Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. ACCOUNTING CENTRE OF EXCELLENCE REGION NORD Kiel Haiko Schmidt T +49 40 32015-5688 [email protected] Dr. Oliver Beyhs T +49 30 2068-4485 [email protected] Hamburg Bremen REGION WEST Berlin Hannover REGION MITTE Bielefeld Dortmund Essen Düsseldorf Leipzig Köln Dresden Jena Ralf Pfennig T +49 221 2073-5189 [email protected] Frankfurt Manuel Rothenburger T +49 69 9587-4789 [email protected] Mainz Saarbrücken Nürnberg Mannheim Regensburg Karlsruhe REGION SÜDWEST Stuttgart REGION SÜD Augsburg Ulm Freiburg München Johann Schnabel T +49 89 9282-4634 [email protected] Dr. Markus Kreher T +49 89 9282-4310 [email protected] DEPARTMENT OF PROFESSIONAL PRACTICE Dr. Erhard Kühne T +49 30 2068-4373 [email protected] Wolfgang Laubach T +49 30 2068-4663 [email protected] 17 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016 Dr. Hanne Böckem T +49 30 2068-4829 [email protected] Dr. Anne Schurbohm-Ebneth Ingo Rahe T +49 30 2068-4929 T +49 30 2068-4892 [email protected] [email protected] © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a ngeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Impressum Herausgeber KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin Redaktion Dr. Hanne Böckem (V. i. S. d. P.) Department of Professional Practice T +49 30 2068-4829 Abonnement Den Newsletter „Accounting News“ von KPMG können Sie unter www.kpmg.de/accountingnews herunterladen oder abonnieren. Beide Bezugsmöglichkeiten sind für Sie kostenlos. www.kpmg.de www.kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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