Accounting News - Ausgabe Dezember 2016

Accounting News
Aktuelles zur Rechnungslegung
nach HGB und IFRS
Dezember 2016
Für die Dezember-Ausgabe haben wir zwei Schwerpunkte für Sie vor­
bereitet: Zum einen stellen wir die soeben veröffentlichte Kapitalkostenstudie 2016 vor. Zum anderen berichten wir über die gemeinsamen
Prüfungsschwerpunkte der DPR und der ESMA.
Des Weiteren möchten wir Sie über die Neufassung des IDW RS HFA 17
zur Abkehr von der Going Concern-Prämisse informieren. Und schließlich beschäftigen wir uns mit dem Entwurf einer IDW-Stellungnahme zu
ausgewählten Aspekten der Pensionsbilanzierung vor dem Hintergrund
der Niedrigzinsphase, die für die anstehende Abschlusssaison hochrelevant sind.
Das Ende des Jahres ist die Zeit, Bilanz zu ziehen – wer wüsste das
besser als Sie, liebe Leserin, lieber Leser! Ihr zahlreiches positives Feed­
back im vergangenen Jahr möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen ganz
herzlich für Ihre Treue zu danken. Wir hoffen, Ihnen auch im kommenden
Jahr spannende und interessante Neuigkeiten präsentieren zu dürfen.
Heute wünsche ich Ihnen nicht nur eine anregende Lektüre, sondern
zum Jahresende auch eine besinnliche Weihnachtszeit, einen zufriedenen Blick auf Ihr Jahr 2016 sowie einen guten Start in ein gesundes
und erfolgreiches Jahr 2017!
Ihre Hanne Böckem
Partnerin, Department of Professional Practice
Inhalt
1 Topthema Kapitalkostenstudie 2016:
Wertmessung – quo vadis? Die DPR-Prüfungs­
schwerpunkte 2017 2
2
6
2 HGB-Rechnungslegung IDW veröffentlicht Neufas­
sung von IDW RS HFA 17 11
3 HGB-Rechnungslegung Pensionsbilanzierung
in der Niedrigzinsphase 12
11
12
EU-Kommission entscheidet
sich für die Übernahme von
IFRS 9 in EU-Recht 12
4 Veranstaltungen 13
5 Veröffentlichungen 14
6 Ansprechpartner 17
1Topthema
Kapitalkostenstudie 2016: Wertmessung – quo vadis?
Anfang November 2016 wurde die 11. Ausgabe der Kapitalkostenstudie von KPMG veröffentlicht. Die Studie
stellt aktuelle Entwicklungen bei der Erstellung von Planungsrechnungen, der Ableitung von Kapitalkosten und
der Relevanz von Unternehmenswerten und deren Entwicklung dar. Im Fokus der diesjährigen Ausgabe steht –
neben dem wertorientierten Entscheidungsprozess selbst – insbesondere seine Darstellung im Rahmen einer
transparenten Kapitalmarktkommunikation. Die deutlich angestiegene Teilnehmeranzahl hat die hohe Relevanz
dieser Studie für die Praxis bestätigt: Mit insgesamt 196 Teilnehmern aus dem deutschsprachigen Raum, davon
77 Prozent der DAX-30-Unternehmen und 46 Prozent der MDAX-Unternehmen hat die Teilnehmerzahl einen
neuen Höchststand erreicht.
In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir, wie sich das unverändert
dynamische Wirtschaftsumfeld und
die hohen Marktvolatilitäten auf
unter­nehmerische Entscheidungsprozesse – zum Beispiel im Rahmen
von Investitions-, Transaktions- oder
Transformationsentscheidungen –
auswirken und damit Planungs­rech­
nungen und Kapitalkosten beein­
flussen. Die Wahl der richtigen
Ent­schei­dung oder Handlungsoption
orientiert sich zunehmend an den
hiermit verbundenen Performanceund Risikoveränderungen, die
gleichermaßen Ursache für resul­
tierende Veränderungen des Unter­
nehmenswertes sind. Basis zur
Beurteilung unternehmerischer
Entscheidungen sind demzufolge
Bewertungskalküle, deren Kern
die sachgerechte Ableitung der
Plan-Cashflows sowie der hierzu
äquivalenten Kapitalkosten ist.
In einem dynamischen und volatilen
Umfeld sind die beteiligten Stake­
holder zunehmend interessiert an
einer transparenten Kommunikation
über die zukünftigen Auswirkungen
unternehmerischer Entscheidungen
auf die Performance und das Risiko
des Unternehmens sowie den Ent­
scheidungsprozess selbst.
Vor diesem Hintergrund haben wir
für die diesjährige Kapitalkosten­stu­
die das Motto „Wertmessung – quo
vadis?“ gewählt. Diesem Motto fol­
gen auch die Schwerpunktthemen:
2 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
–– Neue Methoden zur
­Wert­bestimmung?!
–– Big Data und Business
­A nalytics Tools
–– Risikotransparenz und
­Risiko­steuerung
–– Wertorientierte Steuerungs­
systeme 2.0
Da sich die finanziellen Auswirkungen von Entscheidungen auch sach­
gerecht in der Rechnungslegung
widerspiegeln müssen, hat sich die
Erhebung der empirischen Informationen weiterhin am IFRS Impairment
Test orientiert, da der Impairment
Test und die mit ihm verbundene
Bewertung für alle IFRS-Anwender
obligatorisch sind.
Die Studie umfasst unverändert
umfangreiche Analysen, strukturiert
nach Branchen und Sektoren. Die
wesentlichen Ergebnisse der Studie
stellen wir im Folgenden kurz vor.
Weitergehende Ausführungen und
Analysen zu Fragestellungen rund
um Kapitalkosten, Planungsrechnung
und Wertorientierung finden Sie in
der vollständigen Kapitalkostenstudie 2016, die Sie hier herunterladen
können. Ergänzend dazu können Sie
die Studie auf unserer Website auch
interaktiv auswerten.
Wesentliche Ergebnisse der
aktuellen Studie im Überblick
–– Planungsunsicherheit: Hohe
Volatilität und Unsicherheit der
Zukunftsaussichten gehören zum
Alltag von Planern und Bewertern.
Stefan Schöniger
befasst sich ins­
besondere mit
Unter­nehmens­
bewertungen im
Rahmen gesetzlicher,
transaktions­be­zo­
gener und steuer­
licher Bewertungsanlässe, Fairness
Opinions, Purchase Price Allocations
und Impairment Tests nach IFRS und
HGB.
Marc Castedello
befasst sich ins­be­
sondere mit trans­
aktions­bezo­genen
Bewertungs­anlässen
sowie der wert­orien­
tier ­ten Ent­schei­
dungs­unter­stützung.
Der Umgang damit bleibt unverändert eine große Herausforderung
im Rahmen von Entscheidungs­
prozessen und Unternehmens­
bewertungen.
–– Wachstumserwartungen: Das
langfristige Umsatzwachstum
erwarten die Studienteilnehmer im
Vergleich zum Vorjahr in Summe
unverändert. Die Erwartungen
hinsichtlich des künftigen EBITWachstums sind dagegen deutlich
verhaltener.
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a­ ngeschlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
–– WACC: Die durchschnittlich ange­
setz­ten, gewichteten Kapitalkosten (WACC, Weighted Average
Cost of Capital) liegen nach jahre­
langem Abwärtstrend in diesem
Jahr mit 7,1 Prozent auf dem
Niveau des Vorjahres. Der höchste
WACC wurde im Bereich Technology mit 7,9 Prozent angesetzt, der
niedrigste im Bereich Energy &
Natural Resources mit 6,3 Prozent.
–– Basiszinssatz: Der durchschnittlich angesetzte Basiszinssatz hat
mit 1,5 Prozent in Deutschland und
Österreich und 1,3 Prozent in der
Schweiz erneut einen historischen
Tiefststand erreicht.
–– Marktrisikoprämie: Mit durchschnittlich 6,4 Prozent in Deutschland und Österreich und 5,7 Prozent in der Schweiz ist die von
den Studienteilnehmern angesetzte Marktrisikoprämie weiter
gestiegen, in Deutschland und
Österreich aber weniger stark, als
die jeweiligen Basiszinssätze
gesunken sind.
–– Betafaktoren: Der höchste un­
verschuldete Betafaktor wurde
im Bereich Automotive mit 1,01
angesetzt, der niedrigste im
Bereich Real Estate mit 0,42.
Die Teilnehmer aus dem Bereich
Energy & Natural Resources ha­
ben in diesem Jahr einen deutlich
geringeren unverschuldeten Beta­
faktor verwendet. Der höchste
Anstieg des unverschuldeten Betafaktors war im Bereich Transport
& Leisure zu beobachten.
–– Fremdkapitalkosten: Trotz des
gesunkenen Basiszinssatzes
be­tragen die durchschnittlich ver­
wendeten Fremdkapitalkosten
aufgrund höherer Risikoaufschläge
(Spreads) unverändert zum Vorjahr
3,4 Prozent.
–– Wertminderung: Der Anteil der
Unternehmen, die eine Wertminderung von Goodwill oder Assets
durchgeführt haben, liegt leicht
unter dem Niveau des Vorjahres.
3 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
Abb. 1 – Durchschnittlich verwendeter WACC (nach Unternehmens­
steuern) nach Branchen (Angaben in Prozent)
7,6
7,9
7,3
Automotive
Chemicals & Pharmaceuticals
6,8
7,2
Consumer Markets
6,7
6,3
6,1
Energy & Natural Resources
n/m
n/m
Financial Services
Health Care
5,7
7,6
7,4
7,2
8,0
Industrial Manufacturing
Media & Telecommunications
n/a
n/a
Real Estate
Technology
6,8
6,9
6,7
7,1
7,1
Transport & Leisure
2015/2016
2014/2015
6,9
Gesamt
0
2
4
6
7,9
8
10
Quelle: KPMG, 2016.
–– Investitionsentscheidung:
Investitionsentscheidungen wer­
den von der Mehrzahl der Teil­
nehmer sowohl an strategischen
als auch an wertorientierten Ziel­
setzungen ausgerichtet.
–– Monitoring: Wichtigster Orien­
tierungspunkt beim Monitoring
der Wertentwicklung war für die
Teilnehmer die Veränderung der
Performance im letzten Geschäftsjahr. Knapp die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen betrachtete
für Steuerungs- und Controllingzwecke sowohl die Entwicklung
der Performance als auch die des
Risikos.
–– Kapitalmarktkommunikation:
Wie bereits im Vorjahr verwendete
der Großteil der Unternehmen die
ermittelten Unternehmenswerte
und ihre Veränderung im Zeitablauf
nicht in ihrer Kapitalmarktkommunikation.
Im Folgenden möchten wir auf die
Themengebiete „WACC nach Branchen“, „Betafaktoren“ und „Die
Rolle der Kapitalkosten in der Kapi­tal­
marktkommunikation“ detaillierter
eingehen.
WACC nach Branchen
Nach dem seit 2009/2010 beobachtbaren stetigen Abwärtstrend der
gewichteten Kapitalkosten (WACC)
blieb der durchschnittlich angesetzte WACC mit 7,1 Prozent auf
dem Niveau des Vorjahres. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung
des WACC in der Vergangenheit war
der Rückgang des risikolosen Basiszinssatzes, der durch den korrespondierenden Anstieg der Marktrisikoprämie nicht vollständig kompensiert
wurde, was insgesamt zu einem
Rückgang der Eigen- und Gesamt­
kapitalkosten führte.
Im Gegensatz zum nahezu unveränderten Gesamtniveau der Kapitalkosten über alle teilnehmenden Unternehmen zeigt sich in den einzelnen
Branchen eine sehr unterschiedliche
Entwicklung im Vergleich zum Vor­
jahr. Während die Kapitalkosten im
Bereich Media & Telecommuni­c a­
tions um 0,8 Prozentpunkte auf
7,2 Prozent gesunken sind, sind sie
in den Bereichen Technology und
Health Care jeweils um 1,1 bzw.
1,2 Prozentpunkte gestiegen.
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a­ ngeschlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Betafaktoren
Bei der Bestimmung des künftigen
Betafaktors ergeben sich insbe­
sondere zwei Schwierigkeiten: So
stellen in der Praxis in der Regel
historische Renditen den Ausgangspunkt zur Ermittlung des zukunfts­
orientierten Betafaktors für Bewertungszwecke dar. Weiterhin gibt es
bereits bei der Erhebung der histo­
rischen Betafaktoren verschiedene
Hürden – zum Beispiel dadurch,
dass zahlungsmittelgenerierende
Einheiten (Cash Generating Units,
CGUs) als zu bewertende Einheiten
im Rah­men des Impairment Tests
grundsätzlich nicht börsennotiert
sind. Da demnach in der Regel für
CGUs keine Betafaktoren direkt
ables­bar sind, wird in der Praxis
regelmäßig eine Peer Group aus
vergleichbaren börsennotierten
Unter­nehmen herangezogen. Hier­
durch soll das unternehmensspezi­
fische Risiko der CGUs bestmöglich
abgebildet werden. Dabei erschweren jedoch zunehmend verschmelzende Branchen die Ableitung einer
geeigneten Peer Group, die das
gesuchte operative Risiko der
Bewertungseinheit reflektiert.
Der durchschnittlich verwendete
unverschuldete Betafaktor ist mit
0,85 nahezu unverändert zu den
letz­ten beiden Jahren geblieben.
Trotz der insgesamt durchschnittlich
konstanten Entwicklung zeigten sich
innerhalb der einzelnen Branchen
einige wesentliche Veränderungen
im Vergleich zum Vorjahr. Innerhalb
des Bereichs Energy & Natural
Resources ist der durchschnittlich
angesetzte unverschuldete Beta­
faktor um 0,18 auf 0,76 gesunken
und liegt damit wieder auf seinem
langfristigen historischen Durchschnitt. Das könnte ein Zeichen dafür
sein, dass die Studienteilnehmer die
Unsicherheiten und herausfordernden Marktbedingungen in dieser
Branche geringer als in früheren
Jah­ren einschätzen. Der stärkste
Anstieg war dagegen im Bereich
4 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
Abb. 2 – Durchschnittlich verwendete unverschuldete Betafaktoren
nach Branchen
Automotive
1,01
Chemicals & Pharmaceuticals
0,83
Consumer Markets
0,83
0,76
Energy & Natural Resources
Financial Services
n/m
Health Care
0,79
Industrial Manufacturing
0,91
Media & Telecommunications
0,84
Real Estate
0,42
Technology
0,96
Transport & Leisure
0,78
Gesamt
0,85
0,0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
Quelle: KPMG, 2016.
Transport & Leisure zu beo­bachten:
Hier hat sich der unverschuldete
Betafaktor um 0,11 auf nunmehr 0,99
erhöht (Vorjahr: 0,88).
Der durchschnittlich höchste unverschuldete Betafaktor fand sich bei
Unternehmen im Bereich Auto­
motive (1,01), der durchschnittlich
niedrigste im Bereich Real Estate
(0,42). Der Grund für den geringen
Faktor im Immobilienbereich liegt
insbesondere in den weniger konjunkturanfälligen Erlösen, zum Bei­
spiel durch langfristige Mietverträge
oder den grundsätzlichen Bedarf an
Wohnraum.
Die Rolle der Kapitalkosten in der
Kapitalmarktkommunikation
Für den weit überwiegenden Teil
der Studienteilnehmer spielten
Kapi­tal­kosten und Unternehmenswerte bzw. deren Entwicklung in
der Kapi­tal­marktkommunikation
keine Rolle. So wurden zum Beispiel
die im Rah­men des Impairment
Tests ermittelten Werte ausschließlich zu Rechnungslegungszwecken
und der zugehörigen Berichterstat-
tung verwendet. Ein kleiner Teil der
befragten Unternehmen nutzt da­ge­
gen die im Rahmen des Impairment
Tests ermittelten Kapitalkosten als
interne Benchmark- und Steuerungsgröße und diskutiert sie regel­mäßig
mit Investoren und Analysten
(2015/2016: acht Prozent; Vorjahr:
zehn Pro­zent). Dadurch erhöhen
diese Unternehmen die Transparenz
ge­gen­­über ihren Investoren und
erhalten durch die regelmäßige Dis­
kussion der Parameter einen Einblick
in Divergenzen zwischen Management- und Marktperspektiven. Das
ist zum einen förderlich, um die in
den IFRS teilweise geforderte Markt­
sicht zu erfüllen und trägt zum ande­
ren gleichzeitig dazu bei, Investoren­
erwartungen von Beginn an in die
Betrachtungen einzubeziehen.
Ähnlich wie im Vorjahr gaben zehn
Prozent der Studienteilnehmer an,
Kapi­tal­kosten und Unternehmenswerte aus wertorientierten Steuerungskonzepten (zum Beispiel EVA)
im Rahmen der Kapitalmarktkom­
munikation zu nutzen (Vorjahr:
elf Prozent).
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Abb. 3 – Kommunikation und Nutzung der Kapitalkosten (Gesamt – Angaben in Prozent)
8
Kapitalkosten spielen eine große Rolle. Sie sind interne Benchmark
und Steuerungsgröße und werden regelmäßig mit Investoren und
Analysten diskutiert
10
4
Wir nutzen Kapitalkosten und Unternehmenswerte aus Steuerungskonzepten wie zum Beispiel EVA zur Kapitalmarktkommunikation
Sonstiges
Kapitalkosten spielen keine Rolle. Sie werden allein zu Rechnungslegungszwecken und für die damit verbundene Berichterstattung
verwendet
78
Quelle: KPMG, 2016.
5 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a­ ngeschlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die DPR-Prüfungsschwerpunkte 2017
Pünktlich zur anstehenden Jahresabschlusssaison hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)
die Prüfungsschwerpunkte 2017 veröffentlicht – wie gewohnt in direktem Nachgang zu den European Common
Enforce­ment Priorities (ECEP) der European Securities and Markets Authority (ESMA). Bereits am 28. Oktober
2016 gab die ESMA die ECEPs bekannt. Am 3. November 2016 folgte die DPR und stellte die zusätzlich zu den
ECEPs angesetzten Prüfungsschwerpunkte auf der 8. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung
„Enforcement, Bilanzierung und Prüfung in Recht und Praxis“ des Deutschen Aktieninstituts e. V. (DAI) vor. Im
Rahmen des Enforcements durch die DPR sind die ECEPs neben den eigenständig formulierten Prüfungs­schwer­
punkten der DPR relevant.
Mit der Veröffentlichung der Prü­
fungs­schwerpunkte vor Ablauf eines
jeden Kalenderjahres möchten die
ESMA und die DPR den Unternehmen die Möglichkeit geben, den auf­
ge­zeigten Themengebieten bei der
Erstellung ihrer Jahres- bzw. Kon­
zern­abschlüsse besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Prüfungsschwerpunkte konzentrieren sich
dabei regelmäßig auf Rechnungs­le­
gungsbereiche, die sich durch hohe
Komplexität oder große Ermessensspielräume auszeichnen und daher
mit einem erhöhten Fehlerrisiko
behaftet sind.
So gingen beispielsweise der Prüfungsschwerpunkt 2015 zu den
Rechts­risiken ebenso wie der Prüfungsschwerpunkt 2016 zu Umsatz­
erlösen mit veröffentlichten Fehlerfeststellungen einher. Dagegen
finden sich relativ selten Fehler zu
den Prüfungs­schwer­punkten in den
entsprechenden Geschäftsjahren.
So ist bislang noch kein Fehler zu
Rechtsrisiken im Geschäftsjahr 2014
oder zu Umsatz­erlösen im Geschäftsjahr 2015 ver­öffentlicht worden. Offenbar erfüllen die Prüfungsschwerpunkte ihre prä­ven­tive Funktion.
Häufig werden mit den Schwer­
punktthemen auch neu anzuwen-
dende oder geänderte Rechnungs­
legungsstandards aufgegriffen, da
diese regelmäßig von besonderer
Bedeutung sind.
Auffällig ist in diesem Jahr, dass die
ECEPs der ESMA in engem Zusammenhang mit anderen einschlägigen
Richtlinien der ESMA stehen. So
wird unter dem Prüfungsschwerpunkt „Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)“ die ESMA-Leitlinie zu
Alternativen Leistungskennzahlen1
aufgegriffen. Bezüglich den Anhang­
angaben zu den Auswirkungen neuer
Standards auf den IFRS-Konzern­
abschluss hat die ESMA ihre Erwartungen mit dem Schreiben zu IFRS 9 2
und zu IFRS 15 3 kommuniziert.
Im Gegensatz hierzu verweist die
ESMA in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten lediglich auf eine Historie an
Beobachtungen und Entscheidungen
der Durchsetzungsinstanzen in den
europäischen Nationalstaaten. In
kritischen Fällen kann es daher sinn­
voll sein zu überprüfen, ob in der
Vergangenheit bereits eine Entscheidung zu einem vergleichbaren Sach­
verhalt von der ESMA veröffentlicht
worden ist.4
Olaf Haegler
betreut im Accounting
Centre of Excellence
seit zwei Jahren
Man­d an­ten, die dem
deutschen Enforce­
ment-­Ver ­fahren
unter­liegen. Zuvor
war er neun Jahre Mitglied der
Deutschen Prüfstelle für Rech­nungs­
legung. Ehe er zur DPR wechselte,
befasste sich Olaf Haegler zehn Jahre
im Bereich Audit einer Big FourGesell­schaft mit internationalen
Mandanten und insbesondere inter­
natio­naler Rechnungslegung.
Wie auch im vergangenen Jahr weist
die ESMA auf die Notwendigkeit
„rele­vanter“ Anhangangaben hin.
Hierzu hatte sie bereits am 27. Okto­
ber 2015 ein Schreiben5 veröffentlicht.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer DPRPrüfung auch die Prüfungsschwerpunkte der Vergangenheit, ins­be­son­
dere des unmittelbaren Vorjahres,
von besonderer Relevanz sind.
Schließ­lich haben sich die Prüfer im
vergangenen Jahr ausgiebig mit die­
sen Themen beschäftigt und kennen
die kritischen Stellschrauben.
1 ESMA/2015/1057 ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures.
2 2016/ESMA/1563 Public Statement vom 10. November 2016: Issues for consideration in implementing IFRS 9: Financial Instruments.
3 ESMA/2016/1148 Public Statement vom 20. Juli 2016: Issues for consideration in implementing IFRS 15: Revenue from Contracts with
Customers.
4 DPP Portal: Enforcement, ESMA-Entscheidungen.
5 2015/ESMA/1609 Public Statement vom 27. Oktober 2015: Improving the quality of disclosures in the financial statements.
6 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
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sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die Prüfungsschwerpunkte
im Einzelnen
Nachfolgend werden die Prüfungsschwerpunkte in der Reihenfolge
dargestellt, wie sie die DPR in ihrer
Pressemitteilung vom 3. November
2016 bekannt gemacht hat. Dabei
wird jeweils vermerkt, ob es sich
um einen nationalen, durch die
DPR festgelegten Schwerpunkt
handelt oder aber um die Vorgabe
einer ECEP durch die ESMA.
1. Präsentation der finanziellen
Messgrößen
Die Vergleichbarkeit und Aussagekraft finanzieller Leistungsindikatoren steht schon seit Längerem auf
der Agenda der ESMA. Im Juli 2016
wurden diesbezüglich die ESMA
Guidelines on Alternative Performance Measures (ESMA Guidelines
on APMs) veröffentlicht, die sich
erstmals explizit und allgemeingültig mit der Darstellung finanzieller
Leistungsindikatoren beschäftigen.
Parallel hierzu hat das IASB deutlich
gemacht, dass es in den nächsten
Jahren die Effizienz der Finanzmarktkommunikation durch Anpassungen
der entsprechenden IFRS erhöhen
will. In diesem Stimmungsumfeld
erscheint es nur konsequent, dass
die ESMA die Darstellung finanzieller
Messgrößen zu einem Prüfungsschwerpunkt erhoben hat und die
DPR diesen Schwerpunkt in ihr
Arbeitsprogramm übernimmt.
Die Darstellung finanzieller Mess­
größen im Abschluss ist grundsätzlich ein „weites Feld“ und bedarf
weiterer Konkretisierung. Die ESMA
nennt in diesem Kontext sechs
Aspekte, auf die sich die Enforcement-Prüfung fokussieren wird:
–– Die Darstellung sogenannter
„Non-GAAP“-Messgrößen im
Konzernabschluss
–– Die Klarheit der Postenbezeichnungen, Überschriften und
­Zwischensummen
–– Die Aufbereitung der Segment­
informationen
–– Bewegungen im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income)
–– Das Ergebnis je Aktie
–– Beachtung der ESMA Guidelines
on APMs 6
Mit Blick auf die Darstellung zusätz­
licher, über die von den IFRS geforderten hinausgehender Angaben im
Abschluss (non-GAAP measures)
weist die ESMA darauf hin, dass
diese den Grundprinzipien des IAS 1
genügen müssen. Entsprechende
Größen sind daher vor allem unverzerrt zu ermitteln. Eine Überbewertung positiver Aspekte oder ein
Außerachtlassen negativer Entwicklungen würde dem entgegenstehen.
Hinsichtlich der Darstellung und
Bezeichnung von Bilanzposten, der
Glie­derung durch Überschriften so­
wie der Verwendung von Zwischensummen verweist die ESMA auf die
Ergänzungen des IAS 1, die seit dem
1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden sind. Bilanzposten, Überschriften und Zwischensummen
müssen danach im Einklang mit den
IFRS stehen, nachvollziehbar verwendet und so präsentiert werden,
dass diese sich nicht gegenüber den
von den IFRS geforderten Angaben
abheben. Als Beispiel wird das ope­
ra­tive Ergebnis angeführt. Hierbei
handelt es sich nicht um eine durch
die IFRS vorgeschriebene Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Abschlussersteller
hat diese daher klar zu definieren.
Bei Zusammensetzung der Kennzahl
eventuell ausgeübte Ermessensentscheidungen sind zu erläutern.
Überdies weist die ESMA darauf hin,
dass die IFRS keine außerordent­
lichen Aufwendungen und Erträge
kennen. So dürfen beispielsweise
Posten wie außerplanmäßige Ab­
schreibungen oder Restrukturierungsaufwendungen nicht als
„außerordentlich“ bezeichnet werden. Ein weiteres Augenmerk liegt
auf der Lesbarkeit des Abschlusses,
unter anderem unterstützt durch
eine klare Referenzierung.
IFRS 8 fordert vom Bilanzierenden,
Segmentinformationen entsprechend der Sichtweise des Managements darzustellen (management
approach). Vor diesem Hintergrund
entspricht es der Erwartungshaltung
der ESMA, dass im Rahmen des
Abschlusses dargestellte Segmentinformationen grundsätzlich in Übereinstimmung mit anderweitigen
verfügbaren Informationen (Pressemeldungen, Management-Auswertungen oder Analystenpräsentationen) sind. Das Management hat
seine Überlegungen in Hinblick auf
eine aggregierte Darstellung opera­
tiver Segmente (IFRS 8.22(aa)) dar­
zu­legen und eine Überleitung auf
die Konzerngrößen vorzunehmen
(IFRS 8.21c) bzw. 8.28).
Das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) umfasst sowohl
Posten, die zukünftig ergebniswirksam recycelt werden (zum Beispiel
Effekte aus der Währungsumrechnung), als auch Posten, die im
Eigenkapital verbleiben und daher
niemals ergeb­nis­wirksam werden
(beispielsweise Neubewertungen
der Pensionsverpflichtungen). Diese
Posten sind klar voneinander zu
trennen. Darüber hinaus ist der Bi­
lanzersteller verpflichtet, die einzelnen Bestandteile des sonstigen
Ergebnisses entweder im Eigenkapitalspiegel oder im Anhang aufzugliedern. Wesentliche Posten sind zu
erläutern. Zudem ver­weist die ESMA
auf die aktuellen Diskussionen des
IFRS IC hinsichtlich der Darstellung
von Steuerzahlungen auf Finanzinstrumente, die als Eigenkapitalinstrumente klassifiziert sind. Das IASB
plant diesbezüglich eine Klarstellung
der Regelungen des IAS 12.52B. Die
ESMA rät daher zu einem separaten
6 Vgl. hierzu Topthema Accounting News Juli/August 2016.
7 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a­ ngeschlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Ausweis von Steuerzahlungen, die
auf derartige Eigenkapitalinstrumente entfallen.
Das Ergebnis je Aktie (EPS) ist die
einzige finanzielle Messgröße, die
unmittelbar durch den entsprechenden IAS 33 definiert wird. Unverwässertes und verwässertes EPS sind
mit gleicher Prominenz im Abschluss
darzustellen. Darüber hinaus sind die
Details der EPS-Ermittlung (etwa die
Anzahl der Aktien und eventueller
verwässernder Instrumente, wie
Aktienoptionen oder Wandelanleihen) anzugeben. Adjustierte EPSKennzahlen dürfen ausschließlich im
Anhang angegeben werden. Sie sind
entsprechend zu kennzeichnen und
zu erläutern.
Schließlich weist die ESMA zur wei­
te­ren Konkretisierung des Prüfungsschwerpunktes noch einmal ausdrücklich auf ihre Anforderungen in
den ESMA Guidelines on Alternative
Performance Measures hin. Die
ESMA-­Leitlinien besitzen keine Gül­
tig­keit für die Jahres-, Konzern- und
Zwischenabschlüsse kapitalmarkt­
orientierter Unternehmen. Sie sind
daher für deutsche Unternehmen vor
allem für die Lageberichterstattung
bedeutsam und als solche inhaltlich
weitgehend durch die Vorschriften
des DRS 20 Konzernlagebericht
abge­deckt. Die DPR wird im Rahmen
ihrer Prüfung entsprechend darauf
achten, dass alternative Messgrößen
im Lagebericht in Einklang mit den
ESMA-Leitlinien bzw. DRS 20 ermittelt und berichtet werden und als
solche nicht im Widerspruch zu den
Informationen im Abschluss stehen.
2. Finanzinstrumente: Unter­
scheidung zwischen Eigen­
kapitalinstrumenten und
finanziellen Verbindlichkeiten
In der Vergangenheit hat sich gezeigt,
dass die Unterscheidung zwischen
Eigenkapital und Fremdkapital oft
ermessensbehaftet ist und die IFRS
teilweise keine klaren Regelungen
dazu enthalten. Die ESMA weist
daher auf das Grundprinzip der
Unter­scheidung von Eigen- und
Fremd­kapital hin: Für den Ausweis
eines Finanzinstruments als Eigen­
kapital muss eine Übertragung flüssiger Mittel durch das bilanzierende
Unternehmen an einen Dritten unbe­
dingt vermeidbar sein. Wenn diese
Bedingung nicht erfüllt ist, ist der
(zumindest teilweise) Ausweis einer
Verbindlichkeit stets geboten.
Weiterhin bestehen erhebliche
Ermessensspielräume bei der Beur­
teilung von Transaktionen, bei denen
Verpflichtungen durch eigene Eigen­
kapitalinstrumente beglichen werden. Je nachdem, ob das „fixed for
fixed“-Kriterium des IAS 32.22 erfüllt
ist, kann Eigenkapital, ein finanzieller
Vermögenswert oder eine finanzielle
Verbindlichkeit resultieren.
Die ESMA hebt hervor, dass ein
wirtschaftlicher Zwang zur Leistung
von Zahlungen (zum Beispiel Dividenden, Zinsen, Rückzahlung des
Nominalbetrags) für sich allein nicht
zum Ausweis von Fremdkapital führt.
Ferner werden die Anforderungen
des IAS 8 im Hinblick auf eine im
Zeitablauf konsistente Vorgehensweise bei der Unterscheidung
betont; insbesondere in Fällen, in
denen das IFRS IC von einer Interpretation aufgrund fehlender Regelungen und/oder fehlender Klarheit
des Standards Abstand genommen
hat. Die Unternehmen müssen
hier­zu eigene Rechnungslegungsgrundsätze entwickeln und die
stetige Anwendung sicherstellen.
Den folgenden Anhangangaben
und Ausweisfragen wird diesbe­züg­
lich besondere Bedeutung zugeschrieben:
–– Angaben zu den angewandten
Rechnungslegungsgrundsätzen
(IAS 1.117(b)) und Ermessens­ent­
scheidungen (IAS 1.122) sowie
wesentlichen Eigenschaften
abge­bildeter Finanzinstrumente,
falls für das Verständnis des
Abschlusses relevant.
–– Angaben zu Finanzinstrumenten,
die eine Fremd- und eine Eigenkapitalkomponente enthalten sowie
mehrere eingebettete Derivate,
deren Werte sich wechselseitig
bedingen (IFRS 7.17).
–– Gegebenenfalls Aufnahme zusätzlicher Posten in Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, falls diese
wesentlich sind.
Darüber hinaus weist die DPR auf
die speziellen Anwendungsfragen zu
kündbaren Anteilen an Personen­
gesellschaften sowie Vorzugsaktien,
bei denen unter bestimmten Bedingungen Ausschüttungen zu leisten
sind, hin.
3. Anhangangaben zu Auswir­
kungen neuer Standards auf
den IFRS-Konzernabschluss
Einen weiteren Prüfungsschwerpunkt setzt die ESMA bezüglich der
Anhangangaben zu den erwarteten
Auswirkungen neuer Standards.
Nach IAS 8.30 ist über bereits ver­
abschiedete Standards oder Inter­
pretationen des IASB7 zu berichten,
sofern diese in dem Berichtszeitraum noch nicht verpflichtend anzu­
wenden sind und auch nicht vorzeitig
angewandt werden.
Folgende Angaben im Anhang sind
beispielsweise in Bezug auf einen
neuen Standard erforderlich:
–– Titel des neuen Standards
–– Art der bevorstehenden Änderung
der Rechnungslegungsmethode
7 Vergleiche: Decision ref EECS/0213-12 „Disclosure of new standards that have been issued but are not yet effective” in: 14th Extract from
the EECS´ Database of Enforcement, Seite 19.
8 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
© 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, a­ ngeschlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
–– Zeitpunkt, ab dem die Anwendung
des neuen Standards verpflichtend
ist
–– Zeitpunkt, ab dem das Unter­
nehmen plant, den Standard
anzu­wenden
–– Erwartete Auswirkungen auf den
Abschluss im Erstanwendungsjahr.
Die ESMA möchte mit diesem Prü­
fungs­schwerpunkt die Aufmerksamkeit der Bilanzierenden insbeson­dere
auf die vom IASB veröffentlichten,
aber noch nicht verpflichtend an­
zuwendenden Standards IFRS 9,
IFRS 15 und IFRS 16 lenken. Die
erst- und zweitgenannten Standards sind ab dem 1. Januar 2018
anzuwenden, während IFRS 16 für
Geschäfts­jahre gilt, die am oder
nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
Die ESMA hebt hervor, dass einige
Aspekte der neuen Standards einen
signifikanten Wechsel verglichen zu
den bisherigen Regelungen darstellen und daher zu wesentlichen Veränderungen bei Ansatz, Bewertung
und Ausweis von Vermögenswerten
und Schulden, Aufwendungen und
Erträgen sowie Cashflows führen
können. Daher möchte die ESMA die
IFRS-Anwender dazu anhalten, die
neuen Standards so früh wie möglich
zu implementieren und erwartet die
Angaben zu deren Auswirkungen auf
den IFRS-Konzernabschluss gemäß
IAS 8.30, sobald diese bekannt oder
verlässlich geschätzt werden können.
Die ESMA hat sowohl zu IFRS 15 als
auch IFRS 9 separate Stellungnahmen mit detaillierteren Vorgaben
zur Implementierung der Standards
veröffentlicht. Diese Stellungnahmen
unterstreichen die Erwartung der
ESMA, dass im Zeitablauf zunehmend mehr unternehmensspezifische qualitative und quantitative
Informationen über die Anwendung
der neuen Standards angegeben
werden. Sofern die quantitativen
9 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
Auswirkungen bei der Erstellung
des Konzernabschlusses 2016 nicht
bekannt oder verlässlich schätzbar
sein sollten, müssen zusätzliche
qualitative Angaben getätigt werden.
Für die meisten betroffenen Unternehmen sollten spätestens bei der
Erstellung der Zwischenabschlüsse
2017 die quantitativen Auswirkungen
der Implementierung von IFRS 15
und IFRS 9 bekannt oder verlässlich
schätzbar sein.
der Equity-Methode abweichend von
den Anhaltspunkten in IAS 28.5 und
IAS 28.6 getroffen wird. Die DPR
wird sich in diesem Zusammenhang auf die Beurteilung der ent­
sprechenden Ermessensentscheidungen auf Übereinstimmung mit
IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 sowie
die Vollständigkeit der zugehörigen
Anhangangaben nach IFRS 12 und
IAS 24 konzentrieren.
da diese Angaben hinsichtlich der
Beurteilung des Ausmaßes der Aus­
wirkungen von IFRS 16 an Bedeutung gewonnen haben.
Die Komplexität in der Beurteilung
der Beherrschungsverhältnisse wirkt
sich auch auf die Bestimmung des
Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20) aus, der mitunter nur ermessenbehaftet bestimmt
werden kann. Zudem sind vor der
Erlangung der Beherrschung gehaltene bzw. bei Verlust der Beherrschung zurückbehaltene Anteile an
dem anderen Unternehmen zum Fair
Value neu zu bewerten (IFRS 3.42,
IFRS 10.25(b)). Nach Erfahrung der
DPR sind die Konsistenz und Tech­nik
bei der Bestimmung des Bewer­
tungs­erfolgs anspruchsvoll und
haben häufig wesentliche Auswirkungen.
4. Anteile an anderen
­Unternehmen
Die Beurteilung, ob und in welcher
Form andere Unternehmen in einen
IFRS-Konzernabschluss einbezogen
werden müssen, kann nach Auf­
fassung der DPR insbesondere in
„atypischen“ Fallgestaltungen, in
denen die Beherrschungsverhältnisse nicht durch die Anteilsquote
bestimmt werden, stark ermessensbehaftet sein. Der Grund hierfür liegt
in der Notwendigkeit einer Würdigung aller Fakten und Umstände des
Einzelfalls, da eine Beurteilung auf
Basis der gesellschaftsrechtlichen
Grundlagen alleine vielfach nicht
ausreicht. Konkret bezieht die DPR
dies auf Fälle, in denen die Konsolidierungsentscheidung abweichend
von den Stimmrechtsanteilen bzw.
die Entscheidung zur Anwendung
Die DPR betont, dass eine Nicht­
konsolidierung trotz vorliegenden
Beherrschungsverhältnisses nur
bei Nachweis der qualitativen und
quantitativen Unwesentlichkeit
zulässig ist. Für Bilanzierende ist
diese Beurteilung auch deshalb
schwierig, weil es seitens des IASB
kaum Guidance dazu gibt, wie das
Konzept der Wesentlichkeit umzusetzen ist. Orientierung bietet das
Draft Practice Statement „Application of Materiality to Financial State­
ments“, das das IASB im Rah­men
seiner Disclosure Initiative veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang
merkt die DPR außerdem an, dass
die Konsolidierung bei einer späteren Einbeziehung eines bislang als
unwesentlich behandelten Unter­
nehmens der bisherigen Konzernzugehörigkeit Rechnung tragen muss.
Schließlich erinnert die ESMA an die
Relevanz qualitativ hochwertiger
Angaben bezüglich
–– der zukünftigen Mindestleasingzahlungen unter unkündbarem
Operating Lease
–– der Beschreibung der Leasing­
verhältnisse sowie
–– der Leasingzahlungen, die gemäß
IAS 17.35 als Periodenaufwand
erfasst werden,
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sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
5. Werthaltigkeit von
­Sachanlagevermögen
In der Prüfungssaison 2017 sieht die
DPR zudem einen Schwerpunkt ihrer
Arbeit bei dem Werthaltigkeitstest
von Sachanlagevermögen. Zunächst
weist die DPR darauf hin, dass bei
Vorliegen entsprechender An­halts­
punkte für eine Wert­min­derung des
Sachanlagevermögens ein Werthaltigkeitstest zwingend durch­zu­führen
ist (IAS 36.12–14). Wei­ter­hin ist auf
die korrekte Bestimmung der Testebene (IAS 36.66) zu achten.
10 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
Bei der Durchführung eines Wertminderungstests ist zum einen die
Plausibilität der wesentlichen An­
nahmen zur Ermittlung des erziel­
baren Betrags auf Ebene einer
CGU (IAS 36.33 ff.) zu hinterfragen.
Zum anderen ist zu überprüfen, ob
Schul­den bei der Ermittlung des
Nut­zungs­werts und des Buchwerts
der zah­lungs­mittelgenerierenden
Einheit einbezogen werden müssen
(IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC
Agenda-Entscheidung Mai 2016).
Wird die rechnerische Wertminderung einer wesentlichen CGU nach
IAS 36.105 nicht vollständig erfasst,
muss die Wertuntergrenze „beizu­
legender Zeitwert abzüglich Kosten
der Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte nachgewiesen werden. Ferner muss geprüft
werden, ob zusätzliche Anhang­
angaben zum Vorgehen bei der Ermittlung der Bewertungsgrundlagen
(IAS 1.117 ff.) und zu den zugrunde
liegenden Annahmen und andere
Quellen von Schätzungsunsicher­
heiten bei der Ermessensausübung
(IAS 1.125 ff.) erforderlich sind.
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2HGB-Rechnungslegung
IDW veröffentlicht Neufassung von IDW RS HFA 17
Das IDW hat am 28. November 2016
bekannt gemacht, dass die IDWStellungnahme zu den Auswirkungen einer Abkehr von der Going
Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW
RS HFA 17) überarbeitet wurde.
11 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
An der ursprünglichen Stellungnahme aus dem Jahr 2011 wurden
Änderungen aufgrund der Verabschiedung von IDW RH HFA 1.012
zur externen handelsrechtlichen
Rechnungslegung im Insolvenz­
verfahren sowie rein redaktionelle
Änderungen vorgenommen.
Die überarbeitete Fassung des IDW
RS HFA 17 wird in Heft 12/2016 der
Zeitschrift IDW Life veröffentlicht.
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3HGB-Rechnungslegung
Pensionsbilanzierung in der Niedrigzinsphase
Der Hauptfachausschuss des IDW
hat am 24. November 2016 den Ent­
wurf eines ersten Moduls zur IDWStellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarungen
(IDW RS HFA 50) verabschiedet. Das
Modul stellt den Auftakt zum neuen
Verlautbarungskonzept des IDW dar:
Künftig werden abgegrenzte Fragen
der IFRS-Rechnungslegung in einer
einheitlichen und modularen Form
behandelt. Jedes Modul ist eigenständig und wird gesondert vom
Haupt­fachausschuss verabschiedet.
Die einzelnen Module werden in
einer IDW-Stellungnahme zur Rech­
nungslegung („IFRS-Modulverlautbarung“ – IDW RS HFA 50) zusammengefasst und in der Reihenfolge
der IASB-Standards sortiert. Die
stärkere Fokussierung und Strukturierung soll die Übersichtlichkeit
gegenüber dem bisherigen Format
verbessern.
Im Mittelpunkt des ersten Moduls
IAS 19 – M1 steht eine in Deutschland etablierte Bilanzierungspraxis
bei der Abbildung von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19: Trotz der
Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
nach dem BetrAVG werden vielfach
bestimmte Versorgungszusagen
mit versicherungsförmigen Durchführungswegen als beitragsorientierte Pläne bilanziert, solange eine
Inanspruchnahme des Arbeitgebers
zum Abschlussstichtag sehr unwahrscheinlich (remote) ist. Wird nun
aber zum Abschlussstichtag vor
dem Hintergrund der andauernden
Niedrig­zins­phase die Inanspruchnahme nicht mehr als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt, stellt sich
die Frage, wie der Übergang auf
ein defined benefit accounting im
Abschluss abzubilden ist. Das kann
etwa dann der Fall sein, wenn die
nicht garantierte Überschussbeteiligung nicht mehr eine beim Arbeitgeber verbliebene Rentenanpassungspflicht abdeckt.
Nach Auffassung des IDW ist die
sachgerechte Vorgehensweise
ab­hängig von der bisherigen Klassi­
fizierung der Versorgungszusagen:
Sofern das Unternehmen bislang
von einem leistungsorientierten Plan
aus­ging, der in Übereinstimmung
mit IAS 19.46 als beitragsorientierter Plan behandelt wurde, stellt der
Über­gang eine Neueinschätzung bei
unveränderter Klassifizierung dar:
Etwaige Anpassungsbeträge werden dann über das kumulierte übrige
Eigenkapital (other comprehensive
income, OCI) erfasst. Wurde der
Plan demgegenüber in der Ver­
gangenheit als beitragsorientiert
klassi­fiziert, ist er aufgrund neuer
Erkenntnisse umzuklassifizieren:
Anpassungsbeträge sind dann im
Jahresergebnis zu erfassen.
Der Entwurf ist auf der Homepage
des IDW abrufbar. Die Kommentierungsfrist endet am 24. Januar 2017.
EU-Kommission entscheidet sich für die Übernahme von
IFRS 9 in EU-Recht
Auf der Internetseite der EU-Kommission wurde am 25. November
2016 bekannt gegeben, dass sich die
EU-Kommission für eine Übernahme
von IFRS 9 in EU-Recht entschieden
hat. Die Verkündung im Amtsblatt
steht noch aus.
12 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
IFRS 9 enthält eine umfassende
Neu­regelung von Ansatz, Ausweis,
Bewertung von Finanzinstrumenten
sowie der zugehörigen Anhangangaben und soll den derzeit geltenden
IAS 39 ersetzen.
Der neue Standard tritt laut Pressemeldung am 1. Januar 2018 in Kraft.
Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Für die Versicherungsbranche befür­
wortet die Kommission eine optionale befristete Verschiebung des
Geltungsbeginns von IFRS 9, um
eine gleichzeitige Anwendung mit
IFRS 17 sicherzustellen. Bezüglich
des entsprechend geänderten
IFRS 4 hat die EU-Kommission die
EFRAG um eine Empfehlung zur
Übernahme ersucht.
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4Veranstaltungen
TERMINE /
VERANSTALTUNGSORTE
9.30–17.30 Uhr Dienstag,
20. Dezember 2016
Stuttgart, in den Geschäfts­
räumen von KPMG
IFRS Aktuell
Veranstaltungsinhalt
Mit der Verabschiedung des neuen
Standards zur Leasingbilanzierung
im Januar 2016 hat das IASB einen
weiteren Meilenstein in der Änderung der IFRS abgeschlossen. Dieser
Standard und die vom IASB im Mai
2014 bzw. Juli 2014 veröffentlichten
IFRS 15 Revenue from Contracts
with Customers und IFRS 9 Financial
Instruments werden ab 2018 bzw.
2019 signifikante Auswirkungen auf
die bisherige Bilanzierung haben und
zu erheblichen Anpassungen in den
Prozessen und Systemen der Unternehmen führen. Daher ist es notwendig, die bereits verabschiedeten
Regelungen sowie die zu erwartenden Änderungen frühzeitig zu verstehen und sich über mögliche Auswirkungen zu informieren.
Das Seminar bietet eine Übersicht
der erfolgten und geplanten Änderungen der IFRS, aktuelle Trends in
der Berichterstattung sowie Erfahrungen aus der Praxis. Ein rechtzei­
tiger Einstieg in diese komplexen
Themen ermöglicht Ihnen, erforder­
liche Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu ergreifen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände sowie
an Führungskräfte und Mitarbeiter
aus den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen und Investor
Relations, die sich über die Neure­ge­
lungen und Änderungen der IFRS
und deren Auswirkungen informieren wollen.
Ihre Ansprechpartnerin
Yvonne Ziemer-Popp
T 030 2068-2684
[email protected]
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt pro
Person 150 Euro zzgl. USt.
Anmeldung
Gern können Sie sich für die einzelnen Veranstaltungen hier online
registrieren.
Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
Auch Anmeldungen sind dort online möglich – schnell und unkompliziert.
13 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
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5Veröffentlichungen
An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-­Publi­kationen auf dem Gebiet der handels­
rechtlichen und internationalen Rech­nungslegung.
Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
Veröffentlichungen zu HGB und IFRS
Abschluss­
prüfung
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht der
verlängerte Arm der Strafverfolgung
Börsen-Zeitung
24.8.2016, S. 8
Wienand Schruff
Abschluss­
prüfung
Wechsel des Abschlussprüfers
WP Praxis 11/2016,
aufgrund eines abweichenden
S. 283–286
Beschlusses der Hauptversammlung.
Umsetzung der EU-Abschluss­prüfer­
reform in Deutschland
Georg Lanfermann
ComplianceManagementSystem
Neue Anti-Korruptionsvorschriften
in der Pharma- und Medizinbranche.
Die Auswirkungen auf das Com­pli­
ance- ­Management-System durch
neue Regularien
WP Praxis 11/2016,
S. 294–298
Dirk Krieger
Corporate
Governance
Neue Prüfungsstandards sollen
Governance stärken
Börsen-Zeitung
20.9.2016, S. 11
Jens C. Laue
Corporate
Governance
Prüfung von Corporate-GovernanceSystemen. IDW EPS 982: Grund­
sätze ordnungsmäßiger Prüfung
des inter­nen Kontrollsystems der
Unter­neh­mens­berichterstattung
WPg 22/2016,
S. 1208–1216
Jens C. Laue
Dietmar Glage
Guido Havers
HGB
Praxisprobleme der Anwendung
des § 264 Abs. 3 HGB
BB 46/2016,
S. 2795–2798
Sebastian Hargarten
Holger Seidler
Leasing
Bilanzierung und Bilanzpolitik. Bilanz­
politische Spielräume für Leasing­
nehmer in IFRS 16. Möglichkeiten
und Grenzen für Abschluss­verant­
wortliche in Unternehmen
IRZ 11/2016,
S. 453–459
Oliver Beyhs
Helfried Labrenz
Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen:
Bilanzierung für die Praxis
Umsatz­
realisierung
Accounting Insights: IFRS 15 –
Umsatzerlöse aus Verträgen mit
Kunden
IASB und FASB haben im Mai 2014 mit dem IFRS 15
einen neuen Standard zu Umsatzerlösen veröffentlicht.
Sein Ziel ist es, die Vorschriften zur Umsatzrealisierung
in einem einzigen Standard umfassend und einheitlich
zu regeln. Diese Accounting Insights fokussieren sich
auf die vom IASB 2016 angepasste Version des IFRS 15.
HGB/IFRS
Corporate Treasury News –
Ausgabe 61 November 2016
Diese Ausgabe der Corporate Treasury News beschäftigt sich unter anderem mit synthetischen Wandelanleihen und ihrer Darstellung im IFRS-Abschluss sowie der
bilanziellen Erfassung von Energie- und Rohstoffbezugs­
verträgen.
14 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
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Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
IFRS Newsletter
Financial
­Instruments
Financial instruments –
IFRS Newsletter
Diese Ausgabe des IFRS Newsletters für Finanzinstrumente konzentriert sich auf die Diskussion des IASB
im November 2016 über Finanzinstrumente mit Eigen­
kapitalcharakter („FICE project“).
Insurance
Insurance –
IFRS Newsletter
Im Fokus dieser Ausgabe des IFRS Newsletters für
­Versicherungen steht die Diskussion des IASB über
die Ergebnisse eines externen Tests des Entwurfs des
Standards für Versicherungsverträge (draft IFRS 17).
Integrated
­Reporting
Integrated Reporting –
Closing the reporting gap
In vielen Fällen genügen die in den Unternehmens­
abschlüssen dargestellten Informationen den Investoren
nicht. Der vorliegende Bericht zeigt Möglichkeiten der
integrierten Berichterstattung auf, um diese sogenannte
„reporting gap“ zu schließen.
Agendapunkte
des IASB
IFRS – What’s next on
the agenda?
Nachdem das International Accounting Standards Board
(IASB) mit der Veröffentlichung mehrerer neuer Standards wichtige Projekte abgeschlossen hat, ver­öffent­
lichte es vor Kurzem seinen Fünf-Jahres-Plan für die
­weitere Entwicklung der IFRS.
Insights into IFRS
Der vorliegende Artikel benennt und erläutert die Hauptziele des Fünf-Jahres-Plans, zu denen vor allem eine bessere Kommunikation in den Finanzberichten und eine
klare Prioritätensetzung der Projekte des IASB zählen.
Leases
Leases Transition Options –
What is the best option for your
business?
Der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ist zum
1. Januar 2019 anzuwenden. Bereits jetzt sollten sich
Unter­nehmen Gedanken machen, wie sie den Übergang
zum neuen Standard gestalten wollen. Der vorliegende
Beitrag gibt wertvolle Tipps, wie für verschiedene Unternehmen ein individueller Übergang vollzogen werden kann.
Leases
Leases – 10 key questions to help
you prepare for IFRS 16
Der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse ist zum
1. Januar 2019 anzuwenden. Bereits jetzt sollten sie die
Gestaltung des Übergangs auf den neuen Standard angehen. Der vorliegende Artikel zeigt Ihnen mithilfe von
zehn Fragen auf, wie gut Sie bereits auf die Umstellung
vorbereitet sind und gibt Hilfestellungen.
15 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
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Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
IFRS – Banking
Banks – Rising to the challenges
of IFRS 9
Der neue IFRS 9 Finanzinstrumente wird ab dem 1. Januar
2018 erstmals verpflichtend anzuwenden sein. Der vor­
liegende Artikel gibt 10 Fragen vor, die von Prüfungsausschüssen genutzt werden können, um den Fokus der
Diskussionen auf den IFRS 9 legen zu können.
Accounting for revenue is
changing – What's the impact
for investment managers?
Der neue IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit
­Kunden, der ab 2018 anzuwenden ist, bringt grundlegende Änderungen mit sich. Im vorliegenden Bericht wird
­ausführlich auf die möglichen Auswirkungen des neuen
­Standards auf Investmentmanager eingegangen.
IFRS-Abschluss
IFRS: New standards –
Are you ready?
Welche IFRS-Standards in 2016 aktiv wurden oder noch
aktiv werden, ist auf dieser Webseite dargestellt. Es wird
erläutert, wann und wie die Standards anzuwenden sind
und inwiefern eine vorzeitige Anwendung sowie Wahlrechte möglich sind.
IFRS-Abschluss
New standards – Taking investors
by the hand
In circa einem Jahr werden mit dem IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
zwei neue Standards aktiv. Der Autor des vorliegenden
Artikels betont, dass zwar viele Unternehmen die ­nötigen
Anpassungen dafür bereits vorbereiten, aber dabei nicht
vergessen dürfen, die nötigen Angaben für das aktuelle
Jahr zu verfassen.
IFRS-Abschluss
International comment letters
Überblick und Zugriff auf die Stellungnahmen von
KPMG zu Entwurfsvorlagen des IASB und ähnlichen
­Organisationen.
ESMA enforcement priorities
for 2016
Nach Vorgabe der europäischen Wertpapier- und Markt­
aufsichtsbehörde (ESMA) sollen sich die nationalen Regulierungsbehörden bei der Prüfung der IFRS-Abschlüsse
aus 2016 auf die folgenden Punkte konzentrieren: die
neuen Standards, den Brexit und wiederkehrende
­Probleme.
Financial
­Instruments
IFRS – Revenue
Revenue
IFRS Toolkit
Sonstiges
ESMA
Der Artikel erläutert die genannten Fokuspunkte genauer
und zeigt auf, worauf sich die Unternehmen einstellen
sollten.
16 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
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T +49 30 2068-4373
[email protected]
Wolfgang Laubach
T +49 30 2068-4663
[email protected]
17 | Accounting News | Ausgabe Dezember 2016
Dr. Hanne Böckem
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Dr. Anne Schurbohm-Ebneth
Ingo Rahe
T +49 30 2068-4929
T +49 30 2068-4892
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