Kontakt Zuständig in der Fraktion Die GRÜNEN im Landtag NRW Telefon 0211 / 884 2281 [email protected] www.gruene-fraktion-nrw.de Manuela Grochowiak-Schmieding Sprecherin für Sozialpolitik manuela.grochowiak-schmieding@ landtag.nrw.de Diese Publikation der GRÜNEN Landtagsfraktion dient ausschließlich der Information. Sie darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. www.manuela-grochowiak-schmieding.de Stand: November 2016 MANUEL A GROCHOWIAK-SCHMIEDING AKZEPTANZ Gemeinsam lernen, leben, wohnen und Arbeiten »Teilhabe ist Menschenrecht. Und Inklusion tut allen gut! « INKLUSION – EIN PLUS FÜR ALLE • UN-Behindertenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/ • Inklusionsstärkungsgesetz: http://gruene.fr/inklusionsg • Hintergrund zum ISG: http://gruene.fr/isghintergrund • Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben: http://ksl-nrw.de • Leidmedien: www.leidmedien.de • Handbuch des Deutschen Instituts für Menschenrechte: www.inklusion-als-menschenrecht.de • Agentur Barrierefrei: www.ab-nrw.de • Netzwerk Sozialhelden: www.sozialhelden.de • Frauennotruf Bielefeld in Gebärdensprache: www.frauennotrufbielefeld.de/informationen-in-gebaerdensprache.html Teilhabe Wenn ein Mensch in seiner Wahrnehmung, also beim Sehen, Hören oder dem kognitiven Verstehen, beeinträchtigt ist, erschwert dies den zwischenmenschlichen Austausch. Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) haben wir in NRW die barrierefreie Kommunikation gesetzlich gestärkt und wollen dadurch Isolation, Bildungsferne und Abhängigkeit entgegenwirken. Behörden müssen komplizierte Inhalte zukünftig in »Leichter Sprache« erklären. Zudem wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als eigenständige Sprache anerkannt. Dadurch erhalten hörbeeinträchtigte Menschen das Recht auf Kommunikationsunterstützung bei Verwaltungsfragen. Künftig haben gehörlose Eltern bei Elternabenden und -sprechtagen das Recht auf eine*n Gebärdendolmetscher*in. Auch an demokratischen Prozessen müssen sich alle Menschen mit Behinderung in einer inklusiven Gesellschaft beteiligen können. Deswegen können Menschen, die unter Betreuung stehen, künftig in NRW als erstem Bundesland an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten einen Rechtsanspruch, mit Wahlschablonen selbstständig wählen zu können. Die Verbände und die Behindertenselbsthilfe müssen zukünftig verbindlich bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und Konzepten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen beteiligt werden. Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz haben wir außerdem das selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderung außerhalb von Heimen gestärkt und gesetzlich verankert. Zusammen WEITERLESEN © Ingo Otto / FUNKE Foto Service selbstbestimmt ZUSAMMEN SEIN - DABEI SEIN BESSER ZUSAMMEN Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes. Für Menschen mit Behinderung galt das lange nicht. Sie wurden in Heime abgeschoben. Aber auch sie haben ein Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen können, haben wir mit den »Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL)« die unabhängige Beratung ausgebaut. Denn im alltäglichen Leben stoßen Menschen mit Behinderung immer noch auf unüberwindbare Barrieren. Wir arbeiten daran, diese Barrieren abzubauen: Über 80 Prozent der Kinder mit Behinderung unter sechs Jahren besuchen Regel-Kitas. Seit 2015 haben außerdem alle Kinder das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Und immer mehr Integrationsunternehmen bieten Menschen mit Behinderung eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt. Von Inklusion profitieren alle: Rücksichtnahme, Anteilnahme und Akzeptanz nehmen zu, Sozialkompetenz und emotionale Intelligenz werden gestärkt. ZUSAMMEN ARBEITEN Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Stärkung des Selbstbewusstseins. Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen bleiben allerdings die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) der vorgegebene Weg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen daher das Recht behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben stärken, indem wir Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt schaffen, sowohl in Integrationsunternehmen als auch in den Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mittlerweile bieten Integrationsunternehmen in NRW rund 6.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Die steigende Anzahl von Integrationsfirmen und Arbeitsverträgen im ersten Arbeitsmarkt zeigt, dass Unternehmen zunehmend die fachliche und soziale Kompetenz von Menschen mit Beeinträchtigung entdecken. ZUSAMMEN WOHNEN Behinderte Menschen können selbst über Wohn- und Lebensform entscheiden und dürfen nicht gegen ihren Willen in ein Heim geschickt werden (Art. 19 UN-BRK). Wir fördern deshalb in NRW das selbstständige Wohnen, alleine oder in der WG. Das unterstützen wir durch Assistenz, ambulante Unterstützung, Nachbarschaftszentren, Stadtteiltreffpunkte, Beratungs-Cafés oder Quartiersstützpunkte. Mittlerweile leben rund 60 Prozent der Menschen mit Behinderung selbstständig und mit Unterstützung. So viel wie in keinem anderen Bundesland. Allerdings verhindert vielerorts der sogenannte Kostenvorbehalt (SGB XII) das selbstständige Wohnen, um Kosten zu sparen. Die zuständigen Behörden fordern Menschen mit Behinderung oftmals auf, die eigene Wohnung zu verlassen und in ein Heim zu ziehen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen den Kostenvorbehalt abschaffen.
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