Inklusion - Grüne Landtagsfraktion NRW

Kontakt
Zuständig in der Fraktion
Die GRÜNEN im Landtag NRW
Telefon 0211 / 884 2281
[email protected]
www.gruene-fraktion-nrw.de
Manuela Grochowiak-Schmieding
Sprecherin für Sozialpolitik
manuela.grochowiak-schmieding@
landtag.nrw.de
Diese Publikation der GRÜNEN Landtagsfraktion dient ausschließlich der Information. Sie darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
www.manuela-grochowiak-schmieding.de
Stand: November 2016
MANUEL A GROCHOWIAK-SCHMIEDING
AKZEPTANZ
Gemeinsam lernen, leben, wohnen und Arbeiten
»Teilhabe ist Menschenrecht. Und Inklusion tut allen gut! «
INKLUSION – EIN PLUS FÜR ALLE
• UN-Behindertenrechtskonvention:
https://www.behindertenrechtskonvention.info/
• Inklusionsstärkungsgesetz: http://gruene.fr/inklusionsg
• Hintergrund zum ISG: http://gruene.fr/isghintergrund
• Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben: http://ksl-nrw.de
• Leidmedien: www.leidmedien.de
• Handbuch des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
www.inklusion-als-menschenrecht.de
• Agentur Barrierefrei: www.ab-nrw.de
• Netzwerk Sozialhelden: www.sozialhelden.de
• Frauennotruf Bielefeld in Gebärdensprache: www.frauennotrufbielefeld.de/informationen-in-gebaerdensprache.html
Teilhabe
Wenn ein Mensch in seiner Wahrnehmung, also beim Sehen, Hören oder dem kognitiven Verstehen, beeinträchtigt ist, erschwert
dies den zwischenmenschlichen Austausch.
Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) haben wir in NRW die
barrierefreie Kommunikation gesetzlich gestärkt und wollen dadurch Isolation, Bildungsferne und Abhängigkeit entgegenwirken.
Behörden müssen komplizierte Inhalte zukünftig in »Leichter
Sprache« erklären. Zudem wird die Deutsche Gebärdensprache
(DGS) als eigenständige Sprache anerkannt. Dadurch erhalten hörbeeinträchtigte Menschen das Recht auf Kommunikationsunterstützung bei Verwaltungsfragen. Künftig haben gehörlose Eltern
bei Elternabenden und -sprechtagen das Recht auf eine*n Gebärdendolmetscher*in.
Auch an demokratischen Prozessen müssen sich alle Menschen
mit Behinderung in einer inklusiven Gesellschaft beteiligen können.
Deswegen können Menschen, die unter Betreuung stehen, künftig in NRW als erstem Bundesland an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten
einen Rechtsanspruch, mit Wahlschablonen selbstständig wählen
zu können.
Die Verbände und die Behindertenselbsthilfe müssen zukünftig
verbindlich bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und Konzepten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen
beteiligt werden.
Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz haben wir außerdem das
selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderung außerhalb
von Heimen gestärkt und gesetzlich verankert.
Zusammen
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© Ingo Otto / FUNKE Foto Service
selbstbestimmt
ZUSAMMEN SEIN - DABEI SEIN
BESSER ZUSAMMEN
Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, auf
freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes. Für Menschen mit
Behinderung galt das lange nicht. Sie wurden in Heime abgeschoben. Aber auch sie haben ein Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte wahrnehmen
können, haben wir mit den »Kompetenzzentren Selbstbestimmt
Leben (KSL)« die unabhängige Beratung ausgebaut. Denn im alltäglichen Leben stoßen Menschen mit Behinderung immer noch
auf unüberwindbare Barrieren. Wir arbeiten daran, diese Barrieren abzubauen: Über 80 Prozent der Kinder mit Behinderung unter
sechs Jahren besuchen Regel-Kitas. Seit 2015 haben außerdem alle
Kinder das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Und immer mehr
Integrationsunternehmen bieten Menschen mit Behinderung eine
Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt. Von Inklusion profitieren alle:
Rücksichtnahme, Anteilnahme und Akzeptanz nehmen zu, Sozialkompetenz und emotionale Intelligenz werden gestärkt.
ZUSAMMEN ARBEITEN
Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe
und Stärkung des Selbstbewusstseins. Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen bleiben allerdings die Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) der vorgegebene Weg in den Arbeitsmarkt. Wir
wollen daher das Recht behinderter Menschen auf selbstbestimmte
Teilhabe am Arbeitsleben stärken, indem wir Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt schaffen, sowohl in Integrationsunternehmen
als auch in den Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mittlerweile
bieten Integrationsunternehmen in NRW rund 6.000 Arbeitsplätze
für Menschen mit Behinderung. Die steigende Anzahl von Integrationsfirmen und Arbeitsverträgen im ersten Arbeitsmarkt zeigt, dass
Unternehmen zunehmend die fachliche und soziale Kompetenz von
Menschen mit Beeinträchtigung entdecken.
ZUSAMMEN WOHNEN
Behinderte Menschen können selbst über Wohn- und Lebensform entscheiden und dürfen nicht gegen ihren Willen in ein
Heim geschickt werden (Art. 19 UN-BRK). Wir fördern deshalb
in NRW das selbstständige Wohnen, alleine oder in der WG. Das
unterstützen wir durch Assistenz, ambulante Unterstützung,
Nachbarschaftszentren, Stadtteiltreffpunkte, Beratungs-Cafés oder Quartiersstützpunkte. Mittlerweile leben rund 60 Prozent der Menschen mit Behinderung selbstständig und mit
Unterstützung. So viel wie in keinem anderen Bundesland. Allerdings verhindert vielerorts der sogenannte Kostenvorbehalt
(SGB XII) das selbstständige Wohnen, um Kosten zu sparen. Die
zuständigen Behörden fordern Menschen mit Behinderung oftmals auf, die eigene Wohnung zu verlassen und in ein Heim zu
ziehen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen den Kostenvorbehalt abschaffen.