Beschluss der Kultusministerkonferenz zum Akkreditierungssystem Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der KMK der Stimme enthalten Schwerin, 12. Dezember 2016 Nummer: 190-16 Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Abstimmung zum Staatsvertrag über das Akkreditierungssystem an deutschen Hochschulen in der Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Stimme enthalten. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich im Vorfeld intensiv dafür eingesetzt, das Akkreditierungssystem in Deutschland, das vielfach u. a. wegen seiner Bürokratie kritisiert wird, insgesamt zu überprüfen. Diesem Anliegen sind die anderen Länder jedoch nicht gefolgt. Nach Auffassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die KMK die Chance verpasst, das Akkreditierungswesen in Deutschland grundlegend zu reformieren. Mecklenburg-Vorpommern möchte aber den Bemühungen der anderen Länder nicht im Wege stehen nunmehr zumindest verfassungsmäßige Zustände herzustellen. Die Enthaltung ermöglicht den weiteren Fortgang des Verfahrens. Die bis zuletzt in den Verhandlungen strittige optionale Vergabe der Abschlussbezeichnung „Diplom“ von BolognaStudiengängen, wie sie das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern vorsieht, soll nun in einer Musterrechtsverordnung geklärt werden. Hintergrund für den Staatsvertrag ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2016. Darin hatte das Gericht das deutsche Akkreditierungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die anderen Länder nun einen Staatsvertrag zur Akkreditierung vorgelegt, der nur die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts absolut notwendigen Änderungen vornimmt. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski
© Copyright 2025 ExpyDoc