190-16 Akkreditierung

Beschluss der Kultusministerkonferenz
zum Akkreditierungssystem
Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der KMK
der Stimme enthalten
Schwerin, 12. Dezember 2016
Nummer: 190-16
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der
Abstimmung
zum
Staatsvertrag
über
das
Akkreditierungssystem an deutschen Hochschulen in der
Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Stimme
enthalten. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich im Vorfeld
intensiv dafür eingesetzt, das Akkreditierungssystem in
Deutschland, das vielfach u. a. wegen seiner Bürokratie
kritisiert wird, insgesamt zu überprüfen. Diesem Anliegen
sind die anderen Länder jedoch nicht gefolgt.
Nach Auffassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
hat
die
KMK
die
Chance
verpasst,
das
Akkreditierungswesen in Deutschland grundlegend zu
reformieren. Mecklenburg-Vorpommern möchte aber den
Bemühungen der anderen Länder nicht im Wege stehen
nunmehr
zumindest
verfassungsmäßige
Zustände
herzustellen. Die Enthaltung ermöglicht den weiteren
Fortgang des Verfahrens.
Die bis zuletzt in den Verhandlungen strittige optionale
Vergabe der Abschlussbezeichnung „Diplom“ von BolognaStudiengängen, wie sie das Landeshochschulgesetz von
Mecklenburg-Vorpommern vorsieht, soll nun in einer
Musterrechtsverordnung geklärt werden.
Hintergrund für den Staatsvertrag ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2016. Darin hatte
das Gericht das deutsche Akkreditierungsverfahren für
verfassungswidrig erklärt. Aus Sicht des Landes
Mecklenburg-Vorpommern haben die anderen Länder nun
einen Staatsvertrag zur Akkreditierung vorgelegt, der nur
die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
absolut notwendigen Änderungen vornimmt.
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