Markterkundung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 1. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner: Gemeinde Reinsberg Kirchgasse 2 09629 Reinsberg Ansprechpartner: PlanerNetzwerk PLA.NET Frau Anett Dobritz Telefon: 034362/31650 E-Mail: [email protected] 2. Hintergrund der Markterkundung Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist ein entscheidender Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Gemeinde Reinsberg. Die Gemeinde beabsichtigt daher, den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation, sogenannten NGA-Netzen (Next Generation Access), zu beschleunigen. Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld einer möglichen Durchführung von Fördermaßnahmen, um den Aufbau schneller Breitbandinfrastrukturen in der Gemeinde Reinsberg zu beschleunigen. Ziel dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahren der Gemeinde Reinsberg ist es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und –betreiber, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten. Müssen Unterversorgung und Marktversagen festgestellt werden, sollen Maßnahmen ergriffen werden, ein NGA-Breitbandnetz verfügbar zu machen. 3. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.06.2015 („NGA-RR“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom 26.01.2013, 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014, 2014 C 198/30 („EU-Breitbandleitlinien“). Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. § 4 NGA-RR). 4. Gebiet der Markterkundung 4.1. Lage der Gemeinde Reinsberg Die Gemeinde Reinsberg liegt im Landkreis Mittelsachsen, welcher der Landesdirektion Chemnitz zugeordnet ist. Benachbarte Kommunen sind Nosen, Klipphausen im Landkreis Meißen, Wilsdruff im Landkreis Sächsisches Schweiz-Osterzgebirge sowie Halsbrücke und Großschirma im Landkreis Mittelsachsen. Zum Stichtag 31.12.2014 lebten in Reinsberg insgesamt 2.963 Menschen. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 49,68 km². Zur Gemeinde hören folgende Ortsteile: Bieberstein Burkersdorf Drehfeld Gotthelffriedrichsgrund Neukirchen Reinsberg Dittmannsdorf Hirschfeld Steinbach 4.2. Bisherige NGA-Breitbandversorgung der Gemeinde Reinsberg Entsprechend § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR sind Gebiete unterversorgt, die über weniger als 30 Mbit/s im Download verfügen. Diese Gebiete wurden auf Basis des Breitbandatlasses dargestellt (siehe Darstellung Anhang). 5. Einzureichende Unterlagen Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens werden die Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: 5.1. Für den Fall vorhandener NGA-Netze: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, UpgradeFähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit). b) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im PDF-Format als auch im GIS-Format c) Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGA Breitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden. Ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten gewünscht. d) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden (z.B. mit VDSL überbaute Kabelverzweiger und Schaltverteiler). Es wird um die Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten. 5.2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre: a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen für die Errichtung eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren inklusive Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen im Sinne von § 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. § 4 Abs. 2 NGA-RR), c) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, UpgradeFähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung. d) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im PDF-Format, als auch im GIS-Format unter Angabe, welche Gebäude grundsätzlich versorgt sind (unter Angabe der Mindestbandbreite im Up- und Download bei den Kunden) Ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten bzw. ggf. Dämpfungswerten gewünscht. e) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden (z.B. mit VDSL überbaute Kabelverzweiger und Schaltverteiler). Es wird um die Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt c gebeten. Die vertrauliche Behandlung der Daten kann schriftlich durch die Gemeinde Reinsberg zugesichert werden. 6. Aufnahme in den Breitbandatlas Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im [evtl. folgenden] Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. 7. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren Ein Aufwandsersatz kann in diesem Markterkundungsverfahren nicht gewährt werden. 8. Veröffentlichung der Markterkundung Veröffentlichung der Markterkundung: Fristende der Markterkundung: 09.12.2016 13.01.2017 Anlagen: 1. Übersicht Ortsteile: statistische Angaben zum Ausbaugebiet 2. Übersicht Breitbandverfügbarkeit mit 30 Mbit/s in der Gemeinde Reinsberg – Auszug aus dem Breitbandatlas Anlage 1: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Übersicht Ortsteile: statistische Angaben zum Ausbaugebiet Ortsteile der Gemeinde Reinsberg Bieberstein Burkersdorf Dittmannsdorf Drehfeld Gotthelffriedrichsgrund Hirschfeld Neukirchen Reinsberg Steinbach Summe Quellen: Vorwahl Einwohner Haushalte 037324 037324 037324 037324 037324 035242 037324 037324 035209 222 193 637 42 67 566 597 608 108 97 80 290 19 29 279 276 267 45 Unternehmen 19 12 48 5 2 35 51 46 6 3.040 1.382 224 Einwohner- und Haushaltsstatistik der Gemeinde Reinsberg (Stand: 01.12.2016); Gewerbemeldungen der Gemeinde Reinsberg (Stand 01.12.2016) Anlage 2: Übersicht Breitbandverfügbarkeit mit 30 Mbit/s in der Gemeinde Reinsberg – Auszug aus dem Breitbandatlas Quelle: http://www.digitale.offensive.sachsen.de/10661.html - Abruf 05.12.2016
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