- Breitband

Markterkundung
im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“
1. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner:
Gemeinde Reinsberg
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Ansprechpartner:
PlanerNetzwerk PLA.NET
Frau Anett Dobritz
Telefon: 034362/31650
E-Mail: [email protected]
2. Hintergrund der Markterkundung
Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist ein entscheidender Standortfaktor für die
Bevölkerung und die Wirtschaft in der Gemeinde Reinsberg. Die Gemeinde beabsichtigt daher,
den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation, sogenannten
NGA-Netzen (Next Generation Access), zu beschleunigen.
Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld einer möglichen Durchführung von
Fördermaßnahmen, um den Aufbau schneller Breitbandinfrastrukturen in der Gemeinde
Reinsberg zu beschleunigen. Ziel dieses nichtförmlichen Markterkundungsverfahren der
Gemeinde Reinsberg ist es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und –betreiber,
einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen
Bandbreiten. Müssen Unterversorgung und Marktversagen festgestellt werden, sollen
Maßnahmen ergriffen werden, ein NGA-Breitbandnetz verfügbar zu machen.
3. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom
15.06.2015 („NGA-RR“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 22.10.2015, ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau,
Mitteilung der Kommission vom 26.01.2013, 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der
Kommission vom 27.06.2014, 2014 C 198/30 („EU-Breitbandleitlinien“).
Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren
vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. § 4 NGA-RR).
4. Gebiet der Markterkundung
4.1.
Lage der Gemeinde Reinsberg
Die Gemeinde Reinsberg liegt im Landkreis Mittelsachsen, welcher der Landesdirektion
Chemnitz zugeordnet ist. Benachbarte Kommunen sind Nosen, Klipphausen im Landkreis
Meißen, Wilsdruff im Landkreis Sächsisches Schweiz-Osterzgebirge sowie Halsbrücke
und Großschirma im Landkreis Mittelsachsen.
Zum Stichtag 31.12.2014 lebten in Reinsberg insgesamt 2.963 Menschen. Das
Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 49,68 km².
Zur Gemeinde hören folgende Ortsteile:
 Bieberstein
 Burkersdorf
 Drehfeld
 Gotthelffriedrichsgrund
 Neukirchen
 Reinsberg



Dittmannsdorf
Hirschfeld
Steinbach
4.2.
Bisherige NGA-Breitbandversorgung der Gemeinde Reinsberg
Entsprechend § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR sind Gebiete unterversorgt, die über
weniger als 30 Mbit/s im Download verfügen. Diese Gebiete wurden auf Basis des
Breitbandatlasses dargestellt (siehe Darstellung Anhang).
5. Einzureichende Unterlagen
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens werden die Telekommunikationsunternehmen
aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den
innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
5.1. Für den Fall vorhandener NGA-Netze:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, UpgradeFähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der
technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
b) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf
Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als
Übersichtskarte im PDF-Format als auch im GIS-Format
c) Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie
Angaben zum Prozentsatz der mit NGA Breitbandanschlüssen erreichbaren und bereits
versorgten Endkunden. Ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den
genauen Versorgungsdaten gewünscht.
d) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche
Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden (z.B. mit VDSL
überbaute Kabelverzweiger und Schaltverteiler). Es wird um die Angabe der Adressen
sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten.
5.2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre:
a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen für
die Errichtung eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren inklusive
Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung
b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes
in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer
Infrastrukturen im Sinne von § 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme
vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. §
4 Abs. 2 NGA-RR),
c) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, UpgradeFähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten
Lösung.
d) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und
Hausnummernebene in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im PDF-Format, als
auch im GIS-Format unter Angabe, welche Gebäude grundsätzlich versorgt sind (unter
Angabe der Mindestbandbreite im Up- und Download bei den Kunden) Ergänzend ist
auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten bzw. ggf.
Dämpfungswerten gewünscht.
e) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche
Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden (z.B. mit VDSL
überbaute Kabelverzweiger und Schaltverteiler). Es wird um die Angabe der Adressen
sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt c gebeten.
Die vertrauliche Behandlung der Daten kann schriftlich durch die Gemeinde Reinsberg
zugesichert werden.
6. Aufnahme in den Breitbandatlas
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht
erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas
mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal
www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im
Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im [evtl. folgenden] Auswahlverfahren freizugeben und
stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
7. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren
Ein Aufwandsersatz kann in diesem Markterkundungsverfahren nicht gewährt werden.
8. Veröffentlichung der Markterkundung
Veröffentlichung der Markterkundung:
Fristende der Markterkundung:
09.12.2016
13.01.2017
Anlagen:
1. Übersicht Ortsteile: statistische Angaben zum Ausbaugebiet
2. Übersicht Breitbandverfügbarkeit mit 30 Mbit/s in der Gemeinde Reinsberg – Auszug aus dem
Breitbandatlas
Anlage 1:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Übersicht Ortsteile: statistische Angaben zum Ausbaugebiet
Ortsteile der
Gemeinde Reinsberg
Bieberstein
Burkersdorf
Dittmannsdorf
Drehfeld
Gotthelffriedrichsgrund
Hirschfeld
Neukirchen
Reinsberg
Steinbach
Summe
Quellen:
Vorwahl
Einwohner
Haushalte
037324
037324
037324
037324
037324
035242
037324
037324
035209
222
193
637
42
67
566
597
608
108
97
80
290
19
29
279
276
267
45
Unternehmen
19
12
48
5
2
35
51
46
6
3.040
1.382
224
Einwohner- und Haushaltsstatistik der Gemeinde Reinsberg (Stand: 01.12.2016);
Gewerbemeldungen der Gemeinde Reinsberg (Stand 01.12.2016)
Anlage 2:
Übersicht Breitbandverfügbarkeit mit 30 Mbit/s in der Gemeinde Reinsberg – Auszug aus dem Breitbandatlas
Quelle:
http://www.digitale.offensive.sachsen.de/10661.html - Abruf 05.12.2016