151216-1 Vereinfachung Vergabe öffentlicher Aufträge

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit
Vergabe öffentlicher Aufträge wird vereinfacht
Glawe: Bedürfnis der Unternehmen nach flexiblen Verfahren noch besser Rechnung tragen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wird die
Wertgrenzenregelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge
für weitere zwei Jahre beibehalten. „Wir haben die bestehenden Regelungen weiter vereinfacht. Mit dem neuen Wertgrenzenerlass wird dem Bedürfnis der Unternehmen wie der öffentlichen Auftraggeber nach flexiblen Verfahren noch besser
Rechnung getragen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit
und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Die Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) tritt im Januar 2017 in
Kraft. Er gilt dann bis Ende 2018.
Schwerin, 15.12.2016
Nummer: 522/16
Verwaltungsvorschrift ist „entschlackt“ worden
Die Verwaltungsvorschrift ist der veränderten „VergaberechtsUmgebung“ angepasst und „entschlackt“ worden: Bestehen
bleibt die Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen (ein
eingegrenzter Kreis von Bietern wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert) bei Liefer- und Dienstleistungen (100.000
Euro) sowie Bauleistungen (eine Million Euro). Die Freihändige
Vergabe (ohne Ausschreibung) ist weiterhin erlaubt, wenn die
Auftragswertgrenze bei Liefer- und Dienstleistungen 100.000
Euro und bei Bauleistungen 200.000 Euro nicht überschreitet.
Zubenennung potentieller Bieter entfällt
Auf das bislang vorgeschriebene Verfahren der Zubenennung
potentieller Bieter durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird künftig verzichtet. Der bisher geltende Zubenennungserlass läuft am 31. Dezember 2016 aus.
„Mittlerweile ermöglicht es die elektronische Kommunikation
den Vergabestellen, sich selbst vor der Vergabe von Aufträgen
einen ausreichenden Marktüberblick zu verschaffen“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter. Weiterhin entfallen die bisherigen Regelungen im Wertgrenzenerlass zur Bekanntmachung
beabsichtigter Auftragsvergaben im Internet. Andere anzuwendende Vergaberegeln (Vergabe- und Vertragsordnungen) enthalten bereits hinreichende Bestimmungen.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 588-5065
Telefax: 0385 / 588-5067
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wm.mv-regierung.de
V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer