Informationsblatt Outgoings

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Akademisches Jahr 2016/17 (HS16 und FS17)
Informationen
SEMP (Erasmus) Outgoing
Liebe Studierende
Sie sind für einen SEMP (Erasmus)-Studienplatz im akademischen Jahr 2016/17 nominiert worden. Herzliche
Gratulation! Damit Sie im Formalitäten-Dschungel den Überblick nicht verlieren, beachten Sie bitte dieses
Informationsblatt und die separate zweiseitige Checkliste.
Viel Spass und Erfolg wünscht Ihnen das Team des Internationalen Büros!
ANMELDUNG (BEWERBUNG) GASTUNIVERSITÄT
Falls Sie von Ihrer Gastuniversität noch keine Anleitung zur Anmeldung erhalten haben, sollten Sie sich selbstständig
anmelden. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Gastuniversität und/oder auf der Webseite der Fakultät / des
Departements Ihrer Gastuniversität. In den meisten Fällen müssen Sie sich als „Erasmus Incoming“ anmelden. In
wenigen Fällen müssen Sie sich als SEMP (Swiss-European Mobility Programm) Incoming anmelden. Falls nötig
schreiben Sie das International Office oder die gleichwertige Abteilung der Gastuniversität an. Sie können sich z.B. an
den Kontakt bzw. an die E-Mail Adresse wenden, an welche die Nominierungs-E-Mail gesendet wurde, welche Sie in
Kopie erhalten haben.
SWISS-EUROPEAN MOBILITY PROGRAMME (SEMP)
Das SEMP ist das durch die Schweizerische Eidgenossenschaft finanzierte Ersatzprogramm für Erasmus+, nach dem
die Schweiz als Programmland von Erasmus+ ausgeschlossen wurde. Die Formalitäten und Bedingungen im SEMP
sind mit denen des Erasmus+ Programms fast deckungsgleich. Falls Sie Erasmus spezifische Zusatzangebote Ihrer
Gastuniversität besuchen möchten (z.B. Sprachkurs), sollten Sie sich jedoch vorgängig bei Ihrer Gastuniversität
erkundigen, ob Sie als SEMP Incoming auch teilnehmen dürfen.
ERASMUS FACHKOORDINATION (DEPARTMENTAL COORDINATOR)
Ihr Fachkoordinator oder Ihre Fachkoordinatorin (Departmental Coordinator) ist die primäre Ansprechperson für
fachspezifische Fragen während Ihrem Auslandaufenthalt. Sie finden die Kontaktinformationen der zuständigen
Erasmus Fachkoordination der Universität Bern auf unserer Webseite: www.outgoing.unibe.ch –> Internationale
Mobilität –> SEMP (Erasmus) Studium –> Erasmus Fachkoordination (Departmental Coordinator) –> wählen Sie das
Fach über welches Sie Ihren Auslandstudienaufenthalt durchführen aus. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie möglichst früh
die Kontaktinformationen der entsprechenden Fachkoordination an der Gastuniversität kennen. Diese Information ist in
den meisten Fällen auf der Webseite oder den Unterlagen der Gastuniversität angegeben.
LEARNING AGREEMENT (LA)
Besprechen Sie mit Ihrer Erasmus Fachkoordination alle Lehrveranstaltungen, welche Sie an der Gastuniversität
besuchen möchten. Besprechen Sie, ob und mit wie vielen ECTS Kreditpunkten Sie die Lehrveranstaltungen an Ihr
Studium anrechnen. Besprechen Sie auch wie Noten umgerechnet werden. Das Resultat halten Sie auf dem Learning
Agreement fest (zusätzliche Abmachungen können Sie auch auf einem Zusatzblatt festhalten). Das LA wird von der
Fachkoordination unterzeichnet und muss auch von der Gastuniversität unterzeichnet oder schriftlich bestätigt werden
(damit Sie wissen, dass Sie die gewählten Lehrveranstaltungen auch besuchen können). Wenn Sie zu einem späteren
Zeitpunkt Änderungen am LA vornehmen möchten, tragen Sie diese auf der Rückseite des LAs unter „Changes to
original proposed learning agreement“ oder auf einem neuen LA Formular ein und lassen Sie diese Änderung erneut
von beiden zuständigen Stellen unterzeichnen/schriftlich bestätigen.
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International Office
Hochschulstrasse 4
3012 Bern
Switzerland
www.outgoing.unibe.ch
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Beachten Sie jedoch, dass Sie Änderungen des Learning Agreements immer vorgängig mit der Erasmus
Fachkoordination an der Universität Bern absprechen müssen, um sicherzustellen, dass die Änderungen auch
akzeptiert werden. Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie eine Kopie des vollständig unterzeichneten Learning Agreements
(inkl. Changes und allfälliger schriftlicher Bestätigungen) beim Internationalen Büro einreichen.
EINREISE GASTLAND
Schweizer Bürger und Bürgerinnen benötigen für einen Aufenthalt in einem EU/EFTA-Land kein Visum. Je nach Land
müssen Sie trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung (Residence Permit) beantragen. Die entsprechenden Informationen
und die genauen Einreisebestimmungen, erfahren Sie von Ihrer Gastuniversität bzw. bei der betreffenden
ausländischen Botschaft in der Schweiz.
Wenn Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, erkundigen Sie sich bitte bei der betreffenden ausländischen
Botschaft in der Schweiz, ob Sie ein Visum benötigen.
TRANSCRIPT OF RECORDS (NOTENBLATT) DER UNIVERSITÄT BERN
Einige Gastuniversitäten verlangen bei der Anmeldung ein sog. Transcript of Records Ihrer bisherigen
Studienleistungen. Ein solches Notenblatt können Sie im KSL ausdrucken. Falls Sie eine in Englisch übersetzte Version
benötigen, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Dekanat. Meistens muss eine Übersetzung selbst
vorgenommen und danach vom Dekanat beglaubigt werden. Einige Dekanate stellen eine Übersetzungshilfe zur
Verfügung.
TRANSCRIPT OF RECORDS (NOTENBLATT) DER GASTUNIVERSITÄT
Dieses benötigen Sie zur Anrechnung der auswärtigen Leistungen an der Universität Bern. Vor Ihrer Rückkehr nach
Bern sollten Sie sich bei Ihrer Gastuniversität erkundigen, an welche Adresse das Transcript of Records mit Ihren an
der Gastuniversität erbrachten Leistungen gesendet wird. Am besten ist es, wenn das Transcript of Records direkt an
Ihre Erasmus Fachkoordination oder an Ihre Heimadresse in der Schweiz gesendet wird. Wenn das Transcript of
Records nur an das Internationale Büro gesendet wird, werden wir es Ihnen weiterleiten. Reichen Sie das Transcript of
Records bei Ihrer Erasmus Fachkoordination ein oder reichen Sie es gemäss Anleitung Ihrer Erasmus
Fachkoordination ein.
SPRACHKENNTNISSE / BESTÄTIGUNGEN
Falls Ihre Gastuniversität dies verlangt, kann Ihnen das Internationale Büro nach einem kurzen Gespräch/Interview eine
Bestätigung für ausreichende Englischkenntnisse (Testimony of English Proficiency) geben. Bitte melden Sie sich dafür
bei uns an. Falls Ihre Gastuniversität ein Sprachtest/Zertifikat verlangt, müssen Sie sich an eine Sprachschule wenden,
um den von der Gastuniversität anerkannten Sprachtest (TOEFL / IELTS / Cambridge etc.) durchzuführen. Sie können
auch bei Ihrem Gymnasium anfragen, ob Sie eine Bestätigung für Ihre Sprachkenntnisse (Englisch / Französisch) zum
Zeitpunkt Ihres Abschlusses erhalten. Eine genügende Maturanote entspricht normalerweise Niveau B2 (CEFR).
SPRACHKURSE
Wenn Sie zur Vorbereitung Ihres Auslandstudienaufenthalts einen Sprachkurs für eine Sprache besuchen, welche nicht
zum Standardangebot an Gymnasien gehört, können Sie einen Zuschuss in der Höhe von ca. CHF 250-300.- beim
Internationalen Büro beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnung zuerst selber bezahlen müssen. Danach
reichen Sie beim Internationalen Büro die Rechnung (inkl. Bestätigung der Bezahlung der Rechnung; z.B.
Transaktionsbeleg) ein (auch per E-Mail möglich). Das Internationale Büro kann Ihnen den Erhalt des Zuschusses nicht
garantieren (abhängig von Anzahl und Eingang der Gesuche).
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International Office
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UNTERKUNFT
Meistens informieren die Gastuniversitäten wie und wo Sie sich für eine Unterkunft bewerben können. Für das
Organisieren einer Unterkunft sind Sie selbst verantwortlich. Hilfreiche Informationen finden Sie allenfalls auch in den
Erfahrungsberichten der ehemaligen Outgoing Studierenden (unter www.outgoing.unibe.ch –> Internationale Mobilität
–> SEMP (Erasmus) Studium – Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte. Weil es in einigen Fällen sehr schwierig
sein kann eine passende Unterkunft zu finden, sollten Sie sich so früh wie möglich mit diesem Thema befassen.
Genauso wie Sie im Ausland ein Zimmer benötigen, suchen auch viele ausländische Austauschstudierende ein Zimmer
in Bern. Möchten Sie also Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung während Ihres Auslandaufenthalts untervermieten, können
Sie ihr Angebot auf Housing Anywhere (http://www.housinganywhere.com) gezielt für andere Studierende kostenlos
ausschreiben.
SEMP STIPENDIUM / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG UND IMMATRIKULATIONSBESTÄTIGUNG
Ihren Stipendienbetrag finden Sie auf der Verpflichtungserklärung (Aufenthaltsdauer ein Semester = CHF 1500.Aufenthaltsdauer zwei Semester = CHF 3000.-). Das SEMP Stipendium wird zu Beginn Ihres Aufenthalts
(Herbstsemester: frühestens ab Oktober / Frühlingssemester: frühestens ab Februar), nachdem Sie die
Verpflichtungserklärung und die Immatrikulationsbestätigung im Internationalen Büro eingereicht (Upload in MobilityOnline) haben, ausgezahlt.
Immatrikulationsbestätigung: Wir möchten Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass Sie während Ihres
Auslandaufenthalts innerhalb des SEMP-Programms an der Universität Bern immatrikuliert bleiben müssen. Kreuzen
Sie auf der Semestereinschreibung 'ein Semester an einer anderen Universität verbringen' an. An der Gastuniversität
bezahlen Sie keine Studiengebühren. Bitte beachten Sie, dass es auch nach Abgabe der Dokumente einige Wochen
dauern kann, bis Sie Ihr Stipendium erhalten. Damit Sie das Stipendium behalten dürfen, müssen Sie sich an die
Bedingungen der Verpflichtungserklärung halten.
KRANKENVERSICHERUNG
In allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gilt die Europäische Krankenversicherungskarte
(European Health Insurance Card), die Sie bei Ihrer Krankenversicherung erhalten. Ob Sie bereits im Besitz einer EHIC
sind, erkennen Sie am EU-Zeichen auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.kvg.org.
ERASMUS STUDENT NETWORK
Wollen Sie sich nach Ihrer Rückkehr für internationale Studierende an der Universität Bern engagieren? Werden Sie
Mitglied beim Erasmus Student Network! ESN bietet im Auftrag des Internationalen Büros ein Buddy System sowie ein
umfangreiches Kultur- und Sozialprogramm für die Austauschstudierenden an. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bern.esn.ch
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS
Klären Sie bei Ihrer Erasmus Fachkoordination der Universität Bern ab, ob er/sie einer Verlängerung zustimmt. Senden
Sie uns eine schriftliche Bestätigung der Fachkoordination der Universität Bern (E-Mail genügt). Klären Sie direkt vor
Ort bei der zuständigen Stelle (International Office) der Gastuniversität ab, ob eine Verlängerung für das gewünschte
Semester möglich ist. Senden Sie uns eine entsprechende schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle der
Gastuniversität (E-Mail genügt). Passen Sie Ihr Learning Agreement für das Verlängerungssemester in Absprache mit
der Fachkoordination der Universität Bern und der Fachkoordination der Gastuniversität an und lassen Sie die
Änderungen von beiden Stellen unterzeichnen/schriftlich bestätigen. Stipendium: Sie kommen für das
Verlängerungssemester auf eine Warteliste (in fast allen Fällen erhalten Sie danach ebenfalls ein Stipendium für das
Verlängerungssemester, def. Antwort erhalten Sie nach dem Sie uns alle Bestätigungen gesendet haben).
International Office
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3012 Bern
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MUTATIONEN / ANNULLIERUNGEN
Melden Sie uns Änderungen (E-Mail Adresse, grössere Änderungen des Abreise-/Rückreisedatum, Wohnadresse in der
Schweiz, Bankverbindung usw.). Im Falle einer Annullierung Ihrer Anmeldung brauchen wir eine schriftliche Erklärung per EMail. Zusätzlich müssen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in an der Universität Bern und bei allen beteiligten
Kontaktpersonen der Gastuniversität abmelden (E-Mail jeweils in Kopie an [email protected]).
KONTAKTE
Erasmus Fachkoordination: www.outgoing.unibe.ch –> Internationale Mobilität –> SEMP (Erasmus) Studium –>
„Erasmus Fachkoordination (Departmental Coordinator)“ –> wählen Sie das Fach, über welches Sie Ihren
Auslandstudienaufenthalt durchführen, aus.
Internationales Büro: Flavio Caluori, Exchange Coordinator, [email protected], Tel. 0041 31 631 37 49,
Hauptgebäude, Ost-Flügel, 3. OG (grosse Glastüre), Raum 303, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Schweiz
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