Presse Amtsgericht Osnabrück 15.12.2016 Internationaler Tag des Ehrenamtes Staatssekretärin würdigt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Osnabrück/Hannover Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes zeichnete die Staatssekretärin des niedersächsischen Justizministeriums Stefanie Otte am 09.12.2016 gemeinsam mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover Dr. Götz Wettich rund 30 ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer für ihr besonderes Engagement aus. Unter ihnen befanden sich auch Frau Bärbel Schwirz, Osnabrück, sowie Herr KleinEndebrock, Osnabrück, die vom Amtsgericht Osnabrück, der Betreuungsbehörde der Stadt Osnabrück sowie vom Betreuungsverein der Diakonie Osnabrück e.V. zur Ehrung vorgeschlagen wurden. Frau Schwirz führte seit über 7 Jahren ehrenamtlich rechtliche Betreuungen stets zum Wohl der Betreuten. Aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse konnte sie besonders gut abwägen, welche Maßnahmen der Gesundheitssorge für die Betreuten zu treffen sind. Gelegentliche Interessenkonflikte zwischen den Wünschen der Betreuten, der Seniorenheime und den Bedürfnissen der Angehörigen wägte Frau Schwirz konsequent zum Wohl der Betreuten ab. Herr Klein-Endebrock führte seit 2006 Betreuungen mit unterschiedlicher Dauer und Anforderungsprofilen. Dabei hat er die ihm übertragenen Betreuungen umfassend, engagiert und unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes und der Wünsche der Betreuten geführt. Auch schwierige Lebensumstände und Krankheitsphasen hat er empathisch begleitet. Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat 1992 der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt. Damit sollten nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es sollte ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden. Nr. 14/16 / Dr. Ansgar Buß, RiAG Pressestelle Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück Tel.: (0541) 315-2248 Fax: (0541) 315-6622 www.amtsgericht-osnabrueck. niedersachsen.de [email protected] Staatssekretärin Otte: „Es kann plötzlich oder auch schleichend passieren, dass jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es Menschen gibt, die unterstützen, wo es nötig ist. Die ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten oft weit mehr, als ihnen durch Beschluss vom Gericht aufgetragen wurde. Sie schenken anderen Menschen ihre Freizeit, weil es ihnen nicht egal ist, wie die Schwachen in unserer Gesellschaft klarkommen. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung.“ -2-
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