Würdigung ehrenamtlicher Betreuer/innen -

Presse
Amtsgericht Osnabrück
15.12.2016
Internationaler Tag des Ehrenamtes
Staatssekretärin würdigt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Osnabrück/Hannover
Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes zeichnete die Staatssekretärin des
niedersächsischen Justizministeriums Stefanie Otte am 09.12.2016 gemeinsam mit dem
Präsidenten des Amtsgerichts Hannover Dr. Götz Wettich rund 30 ehrenamtlich tätige
rechtliche Betreuerinnen und Betreuer für ihr besonderes Engagement aus.
Unter ihnen befanden sich auch Frau Bärbel Schwirz, Osnabrück, sowie Herr KleinEndebrock, Osnabrück, die vom Amtsgericht Osnabrück, der Betreuungsbehörde der Stadt
Osnabrück sowie vom Betreuungsverein der Diakonie Osnabrück e.V. zur Ehrung
vorgeschlagen wurden. Frau Schwirz führte seit über 7 Jahren ehrenamtlich rechtliche
Betreuungen stets zum Wohl der Betreuten. Aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse
konnte sie besonders gut abwägen, welche Maßnahmen der Gesundheitssorge für die
Betreuten zu treffen sind. Gelegentliche Interessenkonflikte zwischen den Wünschen der
Betreuten, der Seniorenheime und den Bedürfnissen der Angehörigen wägte Frau Schwirz
konsequent zum Wohl der Betreuten ab. Herr Klein-Endebrock führte seit 2006 Betreuungen
mit unterschiedlicher Dauer und Anforderungsprofilen. Dabei hat er die ihm übertragenen
Betreuungen umfassend, engagiert und unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes
und der Wünsche der Betreuten geführt. Auch schwierige Lebensumstände und
Krankheitsphasen hat er empathisch begleitet.
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat 1992 der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer
grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt.
Damit sollten nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es sollte
ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden.
Nr. 14/16 / Dr. Ansgar Buß, RiAG
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Staatssekretärin Otte: „Es kann plötzlich oder auch schleichend passieren, dass jemand
seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es
Menschen gibt, die unterstützen, wo es nötig ist. Die ehrenamtlich tätigen rechtlichen
Betreuerinnen und Betreuer leisten oft weit mehr, als ihnen durch Beschluss vom Gericht
aufgetragen wurde. Sie schenken anderen Menschen ihre Freizeit, weil es ihnen nicht egal
ist, wie die Schwachen in unserer Gesellschaft klarkommen. Dieses Engagement verdient
höchste Anerkennung.“
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