Drucksache 16/13753

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13753
13.12.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5354 vom 16. November 2016
der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN
Drucksache 16/13489
Abschiebungen 2016: Werden auch afghanische Geflüchtete aus NRW abgeschoben?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Bundesinnenminister Thomas de Mazière will afghanische Flüchtlinge im Asylverfahren vermehrt ablehnen und möglichst abschieben. Zu diesem Zweck hat er am 2. Oktober 2016 eine
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit
besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der
jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“ Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf
das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans sollte klar sein, dass
Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher ist. Die Piratenfraktion fragt regelmäßig nach Abschiebungen und Rückführungen in NRW. Im Jahr 2016 wurde laut Drucksache 16/12324 bisher
eine Person aus NRW nach Afghanistan abgeschoben.
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5354 mit Schreiben vom
9. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
1.
Wie viele Personen wurden seit Juni 2016 bis heute aus NRW abgeschoben? (Bitte
nach Monat, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und sog. Dublin-VO-Fällen aufschlüsseln sowie die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben)
Lt. Statistik der Bundespolizei wurden aus NRW in der Zeit vom 01. Juni 2016 bis zum 31.
Oktober 2016 insgesamt 2.120 Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen). Eine gesonderte Darstellung der Dublin-Fälle enthält die Statistik der Bundespolizei
nicht.
Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13753
Die monatliche Verteilung der Abschiebungszahlen wird für das Jahr 2016 laut Auskunft der
statistikführenden Stelle, der Bundespolizei, laufend überprüft und entsprechend korrigiert. Für
das laufende Jahr 2016 kann daher aktuell lediglich die Gesamtzahl der Abschiebungen im
Zeitraum vom 01. Juni 2016 bis zum 31. Oktober 2016 genannt werden. Im Übrigen verweise
ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs. 16/12324.
Abschiebungen aus NRW
(einschließlich Dublin-Überstellungen)
01. Juni bis 31. Oktober 2016
Staatsangehörigkeit
Albanien
Kosovo
Serbien
Mazedonien
Georgien
Bosnien-Herzegowina
Kosovo
Rumänien
Marokko
Algerien
Russische Föderation
Pakistan
Syrien
Türkei
Nigeria
Aserbaidschan
Marokko
Armenien
Bangladesch
Guinea
Ghana
Bangladesch
China
Polen
Russische Föderation
Ukraine
Ghana
Indien
Eritrea
Guinea
Mongolei
Niederlande
Nigeria
Irak
Montenegro
Tadschikistan
Afghanistan
Algerien
2
Art der
Grenze
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Zielland
Gesamt
Albanien
Kosovo
Serbien
Mazedonien
Georgien
Bosnien-Herzegowina
Albanien
Rumänien
Marokko
Algerien
Polen
Pakistan
Spanien
Türkei
Italien
Aserbaidschan
Italien
Armenien
Bangladesch
Italien
Italien
Italien
China
Polen
Russische Föderation
Ukraine
Ghana
Indien
Italien
Spanien
Frankreich
Niederlande
Nigeria
Italien
Montenegro
Polen
Ungarn
Frankreich
Gesamt
2.120
522
210
318
239
100
60
35
27
31
32
35
28
23
15
14
16
11
13
15
8
11
5
7
4
11
12
10
4
5
7
4
4
7
6
5
11
3
4
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Drucksache 16/13753
Abschiebungen aus NRW
(einschließlich Dublin-Überstellungen)
01. Juni bis 31. Oktober 2016
Staatsangehörigkeit
Somalia
Syrien
Syrien
Guinea
Guinea
Mali
Irak
Litauen
Afghanistan
Albanien
Algerien
Algerien
Irak
Syrien
Ägypten
Algerien
Bulgarien
Irak
Nigeria
Polen
Syrien
Syrien
Kamerun
Marokko
Pakistan
Syrien
Syrien
Tunesien
ungeklärt
ungeklärt
Algerien
Angola
Libyen
Mali
Tadschikistan
Tadschikistan
ungeklärt
Afghanistan
Algerien
Algerien
Armenien
Georgien
Guinea
Irak
Italien
Art der
Grenze
Luft
Land
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Land
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Zielland
Italien
Belgien
Norwegen
Belgien
Guinea
Italien
Schweden
Litauen
Bulgarien
Dänemark
Schweiz
Spanien
Bulgarien
Bulgarien
Ägypten
Ungarn
Bulgarien
Österreich
Spanien
Polen
Dänemark
Schweden
Kamerun
Schweiz
Ungarn
Niederlande
Polen
Tunesien
Dänemark
Spanien
Belgien
Portugal
Frankreich
Spanien
Litauen
Polen
Italien
Afghanistan
Bulgarien
Italien
Belgien
Polen
Frankreich
Dänemark
Italien
Gesamt
4
9
10
3
4
4
8
5
3
6
1
3
4
4
3
1
3
1
4
6
3
6
3
2
1
4
5
1
5
3
3
4
4
3
2
3
3
2
1
2
2
2
1
3
3
3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13753
Abschiebungen aus NRW
(einschließlich Dublin-Überstellungen)
01. Juni bis 31. Oktober 2016
Staatsangehörigkeit
Marokko
Marokko
Syrien
Türkei
Weißrussland
Afghanistan
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Algerien
Bangladesch
Bangladesch
Belgien
Frankreich
Georgien
Georgien
Griechenland
Guinea-Bissau
Irak
Marokko
Marokko
Marokko
Mauretanien
Moldau
Pakistan
Somalia
Spanien
Sri Lanka
Syrien
Türkei
ungeklärt
Afghanistan
Afghanistan
Afghanistan
Afghanistan
Afghanistan
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Algerien
Aserbaidschan
Bangladesch
Cote d'Ivoire
4
Art der
Grenze
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Land
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Land
Land
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Zielland
Niederlande
Spanien
Italien
Italien
Weißrussland
Italien
Österreich
Italien
Belgien
Dänemark
Schweden
Dänemark
Frankreich
Belgien
Frankreich
Polen
Litauen
Griechenland
Italien
Ungarn
Kroatien
Schweden
Ungarn
Italien
Moldau
Österreich
Dänemark
Spanien
Sri Lanka
Österreich
Belgien
Ungarn
Belgien
Finnland
Großbritannien
Norwegen
Rumänien
Schweden
Norwegen
Italien
Frankreich
Kroatien
Tschechische Republik
Österreich
Italien
Gesamt
3
1
1
2
2
1
1
1
2
2
1
1
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13753
Abschiebungen aus NRW
(einschließlich Dublin-Überstellungen)
01. Juni bis 31. Oktober 2016
Staatsangehörigkeit
Dominikanische Rep.
Georgien
Georgien
Ghana
Guinea
Guinea
Irak
Irak
Irak
Irland
Jordanien
Kenia
Kolumbien
Kongo, Dem. Republik
Kosovo
Libanon
Litauen
Mali
Marokko
Nigeria
Pakistan
Syrien
Syrien
Syrien
Syrien
Syrien
Tadschikistan
Togo
Tschechische Republik
Tunesien
Turkmenistan
ungeklärt
ungeklärt
ungeklärt
ungeklärt
Art der
Grenze
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Land
Luft
Land
Land
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Luft
Land
Luft
Luft
Luft
Zielland
Spanien
Portugal
Schweiz
Frankreich
Finnland
Schweiz
Niederlande
Tschechische Republik
Frankreich
Irland
Jordanien
Ungarn
Kolumbien
Portugal
Belgien
Polen
Polen
Niederlande
Österreich
Ungarn
Bulgarien
Großbritannien
Katar
Kroatien
Polen
Ungarn
Tadschikistan
Togo
Tschechische Republik
Schweiz
Niederlande
Polen
Bulgarien
Norwegen
Weißrussland
Gesamt
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Soweit die Abschiebungskosten nicht von dem Ausländer oder einem Dritten eingezogen werden können, gilt § 45 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können
die Ausländerbehörden vom Land die Erstattung der ihnen entstandenen Abschiebungskosten
verlangen (siehe auch RdErl. d. Innenministeriums - 15-39.22.01-5 - v. 5.12.2008 „Grundsätze
der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer
Staatsangehöriger“ - SMBl 26). Der Umfang der Kostenhaftung ergibt sich aus § 67 Aufenthaltsgesetz.
5
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13753
Nach Mitteilungen der Bezirksregierungen wurden für die Jahre 2015 und 2016 (Stand
29.11.2016) folgende Mittel verausgabt:
2015:
4.677.682,48 €
2016:
4.687.254,14 €.
Eine nach einzelnen Kostenpositionen differenzierte Darstellung ist mangels detaillierter Erfassung nicht leistbar.
2.
Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es seit Juni 2016 gegeben? (Bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln und die Kosten für die Jahre
2015 und 2016 angeben)
Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Ausreise beendet. Maßnahmen zur Vorbereitung einer Ausreise sind individuell unterschiedlich und werden statistisch
nicht erfasst. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs.
16/12324.
Zu den statistischen Daten zu Rückführungen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Die statistischen Daten zu den freiwilligen Ausreisen aus NRW im Zeitraum vom 01. Juni
bis zum 31. Oktober 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei gilt,
dass für das laufende Jahr 2016 bewilligte Ausreisen, d.h. ohne etwaige Stornierungen, dargestellt werden.
Zeitraum
Anzahl
Art der aufenthaltsbeenden Maßnahme
01. Juni 16 - 31. Okt 16
7.248 freiwillige Ausreise mit REAG/GARP
01. Juni 16 - 30. Sep 16
1.791 freiwillige Ausreise ohne REAG/GARP
Gesamt
9.039
Die Kosten der freiwilligen Ausreisen für das Jahr 2015 betrugen in NRW insgesamt
2.075.486,42 €. Im Jahr 2016 wurden bis zum 31. Oktober Mittel in Höhe ca. 4,3 Millionen €
an IOM (Internationale Organisation für Migration) verausgabt. Die genaue Höhe der Kosten
wird endgültig erst im Verlauf des Jahres 2017 nach Abrechnung durch IOM feststehen.
3.
Wie hat sich die Situation rund um die Sammelabschiebungen entwickelt? (Bitte
die Tabelle in der Drucksache 16/12390 aktualisieren)
Anknüpfend an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4817 der Fragestellerin vom 30. Mai 2016 in der LT-Drucksache 16/12390 ist die Weiterentwicklung der vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Sammelcharter der nachstehend fortgeschriebenen Tabelle
zu entnehmen (Stand 24.11.2016).
6
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Georgien
Bosnien und Serbien
Kosovo und Mazedonien
Albanien
Serbien
Albanien und Kosovo
Mazedonien
Datum
07.06.2016
08.06.2016
09.06.2016
15.06.2016
21.06.2016
22.06.2016
28.06.2016
Frontex
ja/nein
ja
nein
nein
ja
ja
nein
ja
Albanien und Kosovo
Serbien und Mazedonien
Albanien
Kosovo
Serbien
Armenien
Mazedonien
04.07.2016
06.07.2016
12.07.2016
13.07.2016
21.07.2016
26.07.2016
27.07.2016
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
Albanien und Kosovo
Serbien und Mazedonien
Georgien
Albanien
Bosnien und Mazedonien
Serbien
Kosovo
02.08.2016
03.08.2016
16.08.2016
24.08.2016
26.08.2016
30.08.2016
31.08.2016
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Kosovo
Albanien
Serbien
Albanien
Mazedonien
Georgien
Albanien
Serbien
14.09.2016
14.09.2016
20.09.2016
20.09.2016
22.09.2016
27.09.2016
28.09.2016
29.09.2016
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Serbien
Mazedonien
Kosovo
Albanien
Kosovo
Albanien
Mazedonien
Serbien
05.10.2016
05.10.2016
06.10.2016
06.10.2016
11.10.2016
12.10.2016
25.10.2016
26.10.2016
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
Zielland
Drucksache 16/13753
über DUS
rückgeführte
Personen
aus NRW
23
31 und 37
28 und 23
18
39
56 und 45
32
334
30 und 18
34 und 24
29
18
12
7
10
183
90 und 42
33 und 41
31
25
22 und 7
18
22
331
35
67
64
22
40
23
18
13
289
37
40
21
92
5
29
22
21
274
Bisher
abgerechnete
Kosten
-€
37.964,40 €
27.652,20 €
-€
-€
44.972,17 €
-€
46.519,60 €
64.739,99 €
-€
-€
-€
-€
-€
76.774,70 €
61.871,91 €
1)
-€
-€
-€
-€
1)
1)
1)
1)
-€
-€
-€
-€
1)
1)
1)
1)
-€
-€
-€
-€
7
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Zielland
Albanien
Serbien
Mazedonien
Albanien
Bosnien
Sri Lanka/
Indien
Serbien
Armenien
Datum
02.11.2016
03.11.2016
03.11.2016
08.11.2016
09.11.2016
Frontex
ja/nein
nein
nein
nein
ja
ja
15.11.2016
16.11.2016
24.11.2016
ja
ja
ja
Drucksache 16/13753
über DUS
rückgeführte
Personen
aus NRW
93
34
24
51
11
2
24
Bisher
abgerechnete
Kosten
1)
1)
1)
-€
-€
-€
-€
-€
264
1) Rechnung lieg noch nicht vor
4.
Wie viele afghanische Geflüchtete (im Asylverfahren / Anerkennung Duldung) leben derzeit in NRW?
Lt. Ausländerzentralregister hielten sich in NRW zum Stichtag 31.10.2016 insgesamt 39.780
afghanische Staatsangehörige auf. Die Zahl der „Geflüchteten“ wird statistisch nicht gesondert
erfasst. 1.377 Personen aus Afghanistan waren ausreisepflichtig, davon wurden 1.262 Personen geduldet.
Nach der aktuellen Verfahrensstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für
NRW wurden im Berichtszeitraum 01.01.2016 - 31.10.2016 für 20 afghanische Staatsangehörige Anerkennungen als Asylberechtigte nach Art. 16a GG und Familienasyl ausgesprochen.
832 afghanische Staatsangehörige wurden als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt.
266 afghanischen Staatsangehörigen wurde subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt. Zum 31.10.2016 gab es in NRW 20.922 anhängige Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger.
5.
Welche Konsequenzen hat das o.g. Rücknahmeabkommen für den Umgang mit
Geflüchteten aus Afghanistan, die in NRW leben?
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Rückübernahmeabkommen
handelt, sondern um eine durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung.
Sie ist politische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan
insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung (vgl. hierzu auch Antwort
der Bundesregierung vom 16.11.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - BTDrs. 18/10336).
Im Rahmen des Asylverfahrens stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
weiterhin bei allen Geflüchteten fest, ob das individuelle Verfolgungsschicksal oder die Verhältnisse im Heimatland zu einem Schutzanspruch führen. Die Ausländerbehörden sind an die
(zielstaatsbezogenen) Entscheidungen des BAMF und ggf. der Verwaltungsgerichte gebunden. Bei grundsätzlich ausreisepflichtigen Personen prüfen sie im Einzelfall, ob besondere
8
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13753
Schutzbedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der Abschiebung begleitende Maßnahmen erforderlich machen oder sogar zu einem (inlandsbezogenen) Vollstreckungshindernis führen.
9