LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 13.12.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5354 vom 16. November 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/13489 Abschiebungen 2016: Werden auch afghanische Geflüchtete aus NRW abgeschoben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesinnenminister Thomas de Mazière will afghanische Flüchtlinge im Asylverfahren vermehrt ablehnen und möglichst abschieben. Zu diesem Zweck hat er am 2. Oktober 2016 eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“ Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans sollte klar sein, dass Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher ist. Die Piratenfraktion fragt regelmäßig nach Abschiebungen und Rückführungen in NRW. Im Jahr 2016 wurde laut Drucksache 16/12324 bisher eine Person aus NRW nach Afghanistan abgeschoben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5354 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Personen wurden seit Juni 2016 bis heute aus NRW abgeschoben? (Bitte nach Monat, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und sog. Dublin-VO-Fällen aufschlüsseln sowie die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) Lt. Statistik der Bundespolizei wurden aus NRW in der Zeit vom 01. Juni 2016 bis zum 31. Oktober 2016 insgesamt 2.120 Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen). Eine gesonderte Darstellung der Dublin-Fälle enthält die Statistik der Bundespolizei nicht. Datum des Originals: 09.12.2016/Ausgegeben: 16.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Die monatliche Verteilung der Abschiebungszahlen wird für das Jahr 2016 laut Auskunft der statistikführenden Stelle, der Bundespolizei, laufend überprüft und entsprechend korrigiert. Für das laufende Jahr 2016 kann daher aktuell lediglich die Gesamtzahl der Abschiebungen im Zeitraum vom 01. Juni 2016 bis zum 31. Oktober 2016 genannt werden. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs. 16/12324. Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Albanien Kosovo Serbien Mazedonien Georgien Bosnien-Herzegowina Kosovo Rumänien Marokko Algerien Russische Föderation Pakistan Syrien Türkei Nigeria Aserbaidschan Marokko Armenien Bangladesch Guinea Ghana Bangladesch China Polen Russische Föderation Ukraine Ghana Indien Eritrea Guinea Mongolei Niederlande Nigeria Irak Montenegro Tadschikistan Afghanistan Algerien 2 Art der Grenze Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Land Luft Luft Zielland Gesamt Albanien Kosovo Serbien Mazedonien Georgien Bosnien-Herzegowina Albanien Rumänien Marokko Algerien Polen Pakistan Spanien Türkei Italien Aserbaidschan Italien Armenien Bangladesch Italien Italien Italien China Polen Russische Föderation Ukraine Ghana Indien Italien Spanien Frankreich Niederlande Nigeria Italien Montenegro Polen Ungarn Frankreich Gesamt 2.120 522 210 318 239 100 60 35 27 31 32 35 28 23 15 14 16 11 13 15 8 11 5 7 4 11 12 10 4 5 7 4 4 7 6 5 11 3 4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Somalia Syrien Syrien Guinea Guinea Mali Irak Litauen Afghanistan Albanien Algerien Algerien Irak Syrien Ägypten Algerien Bulgarien Irak Nigeria Polen Syrien Syrien Kamerun Marokko Pakistan Syrien Syrien Tunesien ungeklärt ungeklärt Algerien Angola Libyen Mali Tadschikistan Tadschikistan ungeklärt Afghanistan Algerien Algerien Armenien Georgien Guinea Irak Italien Art der Grenze Luft Land Luft Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Land Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Zielland Italien Belgien Norwegen Belgien Guinea Italien Schweden Litauen Bulgarien Dänemark Schweiz Spanien Bulgarien Bulgarien Ägypten Ungarn Bulgarien Österreich Spanien Polen Dänemark Schweden Kamerun Schweiz Ungarn Niederlande Polen Tunesien Dänemark Spanien Belgien Portugal Frankreich Spanien Litauen Polen Italien Afghanistan Bulgarien Italien Belgien Polen Frankreich Dänemark Italien Gesamt 4 9 10 3 4 4 8 5 3 6 1 3 4 4 3 1 3 1 4 6 3 6 3 2 1 4 5 1 5 3 3 4 4 3 2 3 3 2 1 2 2 2 1 3 3 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Marokko Marokko Syrien Türkei Weißrussland Afghanistan Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Algerien Bangladesch Bangladesch Belgien Frankreich Georgien Georgien Griechenland Guinea-Bissau Irak Marokko Marokko Marokko Mauretanien Moldau Pakistan Somalia Spanien Sri Lanka Syrien Türkei ungeklärt Afghanistan Afghanistan Afghanistan Afghanistan Afghanistan Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Algerien Aserbaidschan Bangladesch Cote d'Ivoire 4 Art der Grenze Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Land Land Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Land Land Luft Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Luft Zielland Niederlande Spanien Italien Italien Weißrussland Italien Österreich Italien Belgien Dänemark Schweden Dänemark Frankreich Belgien Frankreich Polen Litauen Griechenland Italien Ungarn Kroatien Schweden Ungarn Italien Moldau Österreich Dänemark Spanien Sri Lanka Österreich Belgien Ungarn Belgien Finnland Großbritannien Norwegen Rumänien Schweden Norwegen Italien Frankreich Kroatien Tschechische Republik Österreich Italien Gesamt 3 1 1 2 2 1 1 1 2 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) 01. Juni bis 31. Oktober 2016 Staatsangehörigkeit Dominikanische Rep. Georgien Georgien Ghana Guinea Guinea Irak Irak Irak Irland Jordanien Kenia Kolumbien Kongo, Dem. Republik Kosovo Libanon Litauen Mali Marokko Nigeria Pakistan Syrien Syrien Syrien Syrien Syrien Tadschikistan Togo Tschechische Republik Tunesien Turkmenistan ungeklärt ungeklärt ungeklärt ungeklärt Art der Grenze Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Land Luft Land Land Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Luft Land Luft Luft Luft Zielland Spanien Portugal Schweiz Frankreich Finnland Schweiz Niederlande Tschechische Republik Frankreich Irland Jordanien Ungarn Kolumbien Portugal Belgien Polen Polen Niederlande Österreich Ungarn Bulgarien Großbritannien Katar Kroatien Polen Ungarn Tadschikistan Togo Tschechische Republik Schweiz Niederlande Polen Bulgarien Norwegen Weißrussland Gesamt 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Soweit die Abschiebungskosten nicht von dem Ausländer oder einem Dritten eingezogen werden können, gilt § 45 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können die Ausländerbehörden vom Land die Erstattung der ihnen entstandenen Abschiebungskosten verlangen (siehe auch RdErl. d. Innenministeriums - 15-39.22.01-5 - v. 5.12.2008 „Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger“ - SMBl 26). Der Umfang der Kostenhaftung ergibt sich aus § 67 Aufenthaltsgesetz. 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Nach Mitteilungen der Bezirksregierungen wurden für die Jahre 2015 und 2016 (Stand 29.11.2016) folgende Mittel verausgabt: 2015: 4.677.682,48 € 2016: 4.687.254,14 €. Eine nach einzelnen Kostenpositionen differenzierte Darstellung ist mangels detaillierter Erfassung nicht leistbar. 2. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es seit Juni 2016 gegeben? (Bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln und die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Ausreise beendet. Maßnahmen zur Vorbereitung einer Ausreise sind individuell unterschiedlich und werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage 4808, LT-Drs. 16/12324. Zu den statistischen Daten zu Rückführungen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Die statistischen Daten zu den freiwilligen Ausreisen aus NRW im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. Oktober 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei gilt, dass für das laufende Jahr 2016 bewilligte Ausreisen, d.h. ohne etwaige Stornierungen, dargestellt werden. Zeitraum Anzahl Art der aufenthaltsbeenden Maßnahme 01. Juni 16 - 31. Okt 16 7.248 freiwillige Ausreise mit REAG/GARP 01. Juni 16 - 30. Sep 16 1.791 freiwillige Ausreise ohne REAG/GARP Gesamt 9.039 Die Kosten der freiwilligen Ausreisen für das Jahr 2015 betrugen in NRW insgesamt 2.075.486,42 €. Im Jahr 2016 wurden bis zum 31. Oktober Mittel in Höhe ca. 4,3 Millionen € an IOM (Internationale Organisation für Migration) verausgabt. Die genaue Höhe der Kosten wird endgültig erst im Verlauf des Jahres 2017 nach Abrechnung durch IOM feststehen. 3. Wie hat sich die Situation rund um die Sammelabschiebungen entwickelt? (Bitte die Tabelle in der Drucksache 16/12390 aktualisieren) Anknüpfend an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4817 der Fragestellerin vom 30. Mai 2016 in der LT-Drucksache 16/12390 ist die Weiterentwicklung der vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Sammelcharter der nachstehend fortgeschriebenen Tabelle zu entnehmen (Stand 24.11.2016). 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Georgien Bosnien und Serbien Kosovo und Mazedonien Albanien Serbien Albanien und Kosovo Mazedonien Datum 07.06.2016 08.06.2016 09.06.2016 15.06.2016 21.06.2016 22.06.2016 28.06.2016 Frontex ja/nein ja nein nein ja ja nein ja Albanien und Kosovo Serbien und Mazedonien Albanien Kosovo Serbien Armenien Mazedonien 04.07.2016 06.07.2016 12.07.2016 13.07.2016 21.07.2016 26.07.2016 27.07.2016 nein nein ja ja ja ja ja Albanien und Kosovo Serbien und Mazedonien Georgien Albanien Bosnien und Mazedonien Serbien Kosovo 02.08.2016 03.08.2016 16.08.2016 24.08.2016 26.08.2016 30.08.2016 31.08.2016 nein nein nein ja ja ja ja Kosovo Albanien Serbien Albanien Mazedonien Georgien Albanien Serbien 14.09.2016 14.09.2016 20.09.2016 20.09.2016 22.09.2016 27.09.2016 28.09.2016 29.09.2016 nein nein nein nein ja ja ja ja Serbien Mazedonien Kosovo Albanien Kosovo Albanien Mazedonien Serbien 05.10.2016 05.10.2016 06.10.2016 06.10.2016 11.10.2016 12.10.2016 25.10.2016 26.10.2016 nein nein nein nein ja ja ja ja Zielland Drucksache 16/13753 über DUS rückgeführte Personen aus NRW 23 31 und 37 28 und 23 18 39 56 und 45 32 334 30 und 18 34 und 24 29 18 12 7 10 183 90 und 42 33 und 41 31 25 22 und 7 18 22 331 35 67 64 22 40 23 18 13 289 37 40 21 92 5 29 22 21 274 Bisher abgerechnete Kosten -€ 37.964,40 € 27.652,20 € -€ -€ 44.972,17 € -€ 46.519,60 € 64.739,99 € -€ -€ -€ -€ -€ 76.774,70 € 61.871,91 € 1) -€ -€ -€ -€ 1) 1) 1) 1) -€ -€ -€ -€ 1) 1) 1) 1) -€ -€ -€ -€ 7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Zielland Albanien Serbien Mazedonien Albanien Bosnien Sri Lanka/ Indien Serbien Armenien Datum 02.11.2016 03.11.2016 03.11.2016 08.11.2016 09.11.2016 Frontex ja/nein nein nein nein ja ja 15.11.2016 16.11.2016 24.11.2016 ja ja ja Drucksache 16/13753 über DUS rückgeführte Personen aus NRW 93 34 24 51 11 2 24 Bisher abgerechnete Kosten 1) 1) 1) -€ -€ -€ -€ -€ 264 1) Rechnung lieg noch nicht vor 4. Wie viele afghanische Geflüchtete (im Asylverfahren / Anerkennung Duldung) leben derzeit in NRW? Lt. Ausländerzentralregister hielten sich in NRW zum Stichtag 31.10.2016 insgesamt 39.780 afghanische Staatsangehörige auf. Die Zahl der „Geflüchteten“ wird statistisch nicht gesondert erfasst. 1.377 Personen aus Afghanistan waren ausreisepflichtig, davon wurden 1.262 Personen geduldet. Nach der aktuellen Verfahrensstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für NRW wurden im Berichtszeitraum 01.01.2016 - 31.10.2016 für 20 afghanische Staatsangehörige Anerkennungen als Asylberechtigte nach Art. 16a GG und Familienasyl ausgesprochen. 832 afghanische Staatsangehörige wurden als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt. 266 afghanischen Staatsangehörigen wurde subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt. Zum 31.10.2016 gab es in NRW 20.922 anhängige Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger. 5. Welche Konsequenzen hat das o.g. Rücknahmeabkommen für den Umgang mit Geflüchteten aus Afghanistan, die in NRW leben? Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Rückübernahmeabkommen handelt, sondern um eine durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung. Sie ist politische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung (vgl. hierzu auch Antwort der Bundesregierung vom 16.11.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - BTDrs. 18/10336). Im Rahmen des Asylverfahrens stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin bei allen Geflüchteten fest, ob das individuelle Verfolgungsschicksal oder die Verhältnisse im Heimatland zu einem Schutzanspruch führen. Die Ausländerbehörden sind an die (zielstaatsbezogenen) Entscheidungen des BAMF und ggf. der Verwaltungsgerichte gebunden. Bei grundsätzlich ausreisepflichtigen Personen prüfen sie im Einzelfall, ob besondere 8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13753 Schutzbedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der Abschiebung begleitende Maßnahmen erforderlich machen oder sogar zu einem (inlandsbezogenen) Vollstreckungshindernis führen. 9
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