LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13489 17.11.2016 Kleine Anfrage 5354 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Abschiebungen 2016: Werden auch afghanische Geflüchtete aus NRW abgeschoben? Bundesinnenminister Thomas de Mazière will afghanische Flüchtlinge im Asylverfahren vermehrt ablehnen und möglichst abschieben. Zu diesem Zweck hat er am 2. Oktober 2016 eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“ Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans sollte klar sein, dass Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher ist. Die Piratenfraktion fragt regelmäßig nach Abschiebungen und Rückführungen in NRW. Im Jahr 2016 wurde laut Drucksache 16/12324 bisher eine Person aus NRW nach Afghanistan abgeschoben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Personen wurden seit Juni 2016 bis heute aus NRW abgeschoben? (Bitte nach Monat, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und sog. Dublin-VO-Fällen aufschlüsseln sowie die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) 2. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es seit Juni 2016 gegeben? (Bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln und die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 angeben) 3. Wie hat sich die Situation rund um die Sammelabschiebungen entwickelt? (Bitte die Tabelle in der Drucksache 16/12390 aktualisieren) 4. Wie viele afghanische Geflüchtete (im Asylverfahren / Anerkennung / Duldung) leben derzeit in NRW? Datum des Originals: 16.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode 5. Welche Konsequenzen hat das o.g. Rücknahmeabkommen für den Umgang mit Geflüchteten aus Afghanistan, die in NRW leben? Simone Brand 2 Drucksache 16/13489
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