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VERSION:
SENDER:
DE
ORIG
F02
R2.0.9.S01
ENOTICES
CUSTOMER:
NO_DOC_EXT:
SOFTWARE VERSION:
ORGANISATION:
COUNTRY:
PHONE:
E-mail:
NOTIFICATION TECHNICAL:
NOTIFICATION PUBLICATION:
IngaKiep
2016-160196
9.3.0
ENOTICES
EU
/
[email protected]
YES
YES
1/7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV - Gebäude- und Dienstemanagement
Straße des 17. Juni 135
Berlin
10623
Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
Telefon: +49 30314-22146
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 30314-79549
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-berlin.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung und Erweiterung servohydraulischer Material-/Strukturprüfeinrichtungen
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: OV-117-16
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
38542000
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten
aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch
untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
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1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN
Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck)
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft
von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche,
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der
Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung,
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und
zyklische Versuche nutzen zu können.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Technische Universität Berlin, Marchstraße 12-14, 10587 Berlin
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die am Fachgebiet vorhandene servohydraulische Prüfmaschine Typ „Schenk Prüfrahmen PEZ“ mit Zylinder
160 kN Typ „POSD“ für 280 bar und der vorhandene Prüfzylinder Typ „Schenk 40 kN Typ POPK“ für 280 bar
des strukturmechanischen Prüffeldes sind zu modernisieren, wobei die servohydraulischen Komponenten
(Zylinder) zu überholen, die Servoventile und Messgeber (Wegmesser und Kraftmessdose) zu prüfen und/
oder zu ersetzen sind. Diese überholten Komponenten und ihre Ventile und Geber sollen mit der vom Bieter zu
liefernden Regelungstechnik und Software betrieben werden.
.
Der Bieter soll eine neue servohydraulische Prüfmaschine für statische und zyklische Material- und
kleinere Bauteilversuche liefern, die eine statische Kraft von 100 kN bei einem Druck von 280 bar erzeugt.
Hydraulikzylinder und Kraftmessdose sollen auf der Traverse montiert sein. Der Prüfrahmen soll eine TNutenplatte besitzen. Der freie Raum zwischen dem hydraulischen Spannzeug soll mindestens 1000 mm hoch
und 530 mm breit sein. Diese Prüfmaschine soll über die gleichartige Hard-/Software geregelt und gesteuert
werden, wie sie auch zur Modernisierung der vorhandenen Prüftechnik zum Einsatz kommt.
.
Außerdem soll eine hydraulische Verteilstation mit vier Anschlüssen geliefert werden, die von der Hard-/
Software zur Regelung der Prüfmaschinen gesteuert werden soll. Die Leckölrückführung der hydrostatischen
Zylinder ggf. über geeignete Leckölpumpen ist sicherzustellen.
.
Die vom Bieter zu liefernde und installierende Regelungstechnik und zugehörige Software der Prüfmaschinen
und Zylinder soll statische und zyklische Versuche regeln und auswerten können. Die Regelungstechnik soll
über insgesamt vier Regelkanäle (d.h. für bis zu vier Zylinder) verfügen und statische und zyklische Versuche
mit zwei gleichzeitig aktiven, getrennt geregelten Zylindern ermöglichen. Neben der Vorgabe statischer und
zyklischer Versuchsabläufe mit verschiedenen Sollkurven (Rampen, Sinuskurven, etc.) sollen auch extern
errechnete Sollkurven („Drives“) für Betriebsfestigkeitsversuche vorgegeben werden können. Die Regelung
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soll neben der Kraft- Wegregelung weitere externe Messsignale erfassen können. Neben den erfassten
Messsignalen sollen intern errechnete, synthetische Werte als Regelgrößen verwendet werden können.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine möglichst einheitliche und flexible Ausstattung in Hard- und
Software für die Regelung und Steuerung aller Anlagen sowie einen minimalem Aufwand an Peripheriegeräten
(wie z.B. Leckölpumpen), um effizient und flexibel arbeiten zu können. Die hierfür erforderliche Hardware
ist zusammen mit der Steuerungs-/Regelungssoftware zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen. Die
Mitarbeiter des Auftraggebers sind in der Bedienung von Hard- und Software zu schulen.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Vollständigkeit und Einhaltung der Anforderungen gemäß technischer Spezifikation
und technischer Installation / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Erfüllung der wünschenswerten Anforderungen / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Erwarteter Service und Gewährleistung / Gewichtung: 15 %
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2017
Ende: 31/07/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres
Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem
Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
3. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
4. Eigenerklärung gemäß Frauenförderverordnung FFV
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
.
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5. Eigenerklärung zu ggf. bestehenden Bietergemeinschaft
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen
.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus
dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch
Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen
nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen
Sozialversicherungsträger.
.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§
150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum
Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
7. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Überholung,
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- und
Entwicklungsbereich hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung,
- Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Angaben zum Leistungszeitraum
.
8. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Lieferung von
Reglern und Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische und zyklische Strukturversuche
hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung,
- Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Angaben zum Leistungszeitraum
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Punkt 7):
Es sollen mindestens zwei Referenzen für die Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinen
und deren Regelungstechnik angegeben werden.
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
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Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/01/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/02/2017
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2017
Ortszeit: 14:00
Ort:
Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische
Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden
ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe
keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer
oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom
Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt.)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten
Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2. in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe
der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement,
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Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen
mit der Vergabenummer (OV-117-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Modernisierung/ Erweiterung
Prüfeinrichtungen) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per Email
übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten
Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei
ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter
deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle
Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht
diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache
zu verfassen und einzureichen.
.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle
rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische
Signatur die händische Unterschrift.
.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder
alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-117-16 zu erfolgen. Andere,
insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form
allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
7/7
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalbvon 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Berlin
Deutschland
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2016