Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission begrüßt politische Einigung – sie ebnet den Weg für die Mobilfunk-Internetanbindung mit hochwertigen Funkfrequenzen Brüssel, 14. Dezember 2016 Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich darauf geeinigt, wie die Nutzung des 700-MHz-Bands koordiniert werden soll, damit alle Europäerinnen und Europäer vom mobilen Internetzugang profitieren, neue grenzüberschreitende Anwendungen realisiert werden können und die für 2020 geplante Einführung des 5GKommunikationsnetzes erleichtert wird. Die Nachfrage nach drahtloser Netzanbindung mit Smartphones steigt ständig und wird mit den künftigen 5G-Geräten noch zunehmen. Bis 2020 wird fast achtmal so viel Internetverkehr über Mobilfunknetze laufen wie heute. Das funktioniert nur mit den entsprechenden Funkfrequenzen – der wichtigsten und zugleich nur begrenzt vorhandenen Ressource der drahtlosen Kommunikation. Da Funkfrequenzen keine Grenzen kennen, muss ihre Freigabe auf EU-Ebene zeitlich besser abgestimmt werden, damit funktechnische Störungen vermieden werden. Dies kommt auch innovativen Diensten – beispielsweise für vernetzte Fahrzeuge, Telegesundheitsangebote, intelligente Städte oder mobiles Video-Streaming – zugute, die nur so europaweit funktionieren können. Heute Nacht haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission eine politische Einigung über ein unionsweites Konzept für die Nutzung des Ultrahochfrequenzbands (UHF-Band) (470-790 MHz) und damit auch für das 700 MHz-Band (694-790 MHz) erzielt. Grundlage der Einigung war der Vorschlag, den die Kommission im Februar 2016 vorgelegt hatte. Am 26. Mai legte der Rat seinen gemeinsamen Standpunkt fest, am 10. November folgte der ITRE-Ausschuss des Parlaments. Beide Organe werden die Einigung voraussichtlich in den kommenden Wochen förmlich verabschieden. Die heutige Einigung stellt zudem den ersten Schritt im Rahmen der von der Kommission im Mai 2015 vorgelegten Strategie für den digitalen Binnenmarkt dar. Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident, begrüßte die heutige Einigung: „Nur mit einer besseren Koordinierung der Funkfrequenzen kann allen Europäerinnen und Europäern ein hochwertiges Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie ebnet den Weg für das 5GKommunikationsnetz der nächsten Generation und das Internet der Dinge. Wir haben einen ersten Schritt getan, um zu einem gemeinsamen Konzept für die Nutzung des 700 MHz-Bands in der EU zu gelangen. Dabei sollte es aber nicht bleiben. Mit unserem neuen Kodex für die elektronische Kommunikation und dem 5G-Aktionsplan, die wir Anfang des Jahres vorgelegt hatten, verfolgen wir weitere wichtige Ziele. Bei diesen Initiativen sollten wir möglichst zügig vorankommen, denn sie sind für eine erstklassige Netzanbindung im digitalen Binnenmarkt unerlässlich. Heute konnten wir einen ersten wichtigen Erfolg verbuchen – weitere sollten so bald wie möglich folgen.“ (neuester Blog-Eintrag zu: Connectivity, radio spectrum and the Digital Single Market: preparing for the future). Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: „Eine koordinierte Strategie für das gesamte UHF-Band verschafft unserer Vorstellung von Europa Geltung. Sie stellt sicher, dass Europäerinnen und Europäer mit ihren Tablets und Smartphones unterwegs sowie mit ihren internetfähigen Fernsehgeräten zu Hause Zugang zu innovativen Diensten und kreativen Inhalten haben. Die koordinierte Freigabe des 700-MHz-Bands ist ein enormer Fortschritt für die Union auf ihrem Weg zu 5G.“ Das Ultrahochfrequenzband (UHF-Band) umfasst den Frequenzbereich 470–790 MHz und wird gegenwärtig für das digitale terrestrische Fernsehen und für drahtlose Mikrofone bei der Programmproduktion und bei Sonderveranstaltungen genutzt. Die Ergebnisse der heutigen Einigung zusammengefasst: - Das 700-MHz-Band sollte in allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 30. Juni 2020 den Mobilfunkbetreibern zugeteilt und für drahtlose Breitbandverbindungen zur Verfügung gestellt werden. Die Frist kann in hinreichend begründeten Ausnahmefällen (entsprechend den Bestimmungen des Beschlusses) bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Bis zum 30. Juni 2018 verabschieden und veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne für die Freigabe. Außerdem werden sie bis Ende 2017 grenzüberschreitende Koordinierungsvereinbarungen schließen müssen. - Das MHz-Band unter 700 MHz (470-694 MHz) wird bis 2030 auch weiterhin vorrangig für den Rundfunk zur Verfügung stehen. Dieser Ansatz ermöglicht es jedem Mitgliedstaat, die Frequenzen für alternative Anwendungen (etwa für moderne mobile Multimediadienste) flexibel zu nutzen, abhängig davon, in welchem Umfang sie für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) benötigt werden. Die Kommission wird mit Blick auf eine effiziente Frequenznutzung auch die Nutzung dieses Bands überprüfen. Der in diesem Beschluss festgelegte Koordinierungsansatz steht mit weiteren Vorschlägen der Kommission im Zusammenhang, die darauf abzielen, unterschiedliche Regelungen anzugleichen und die Frequenzzuteilung besser zu koordinieren, wie im Entwurf des Kodex für die elektronische Kommunikation vom September 2016 dargelegt (Pressemitteilung, MEMO). Der Kodex sieht lange Lizenzlaufzeiten vor, verbunden mit strengeren Auflagen für die tatsächliche und effiziente Nutzung der Frequenzen. Zudem wird eine Koordinierung grundlegender Parameter vorgeschlagen – wie Zuteilungsfristen für eine zügige Freigabe von Frequenzen für den EU-Markt sowie eine bessere Abstimmung der Frequenzpolitik in der EU mit dem Ziel einer flächendeckenden DrahtlosNetzanbindung in der EU. Hintergrund Das Ultrahochfrequenzband (UHF-Band) umfasst den Frequenzbereich 470–790 MHz und wird gegenwärtig für das digitale terrestrische Fernsehen und für drahtlose Mikrofone bei der Programmproduktion und bei Sonderveranstaltungen genutzt. Mit der heutigen Einigung sollen noch mehr wertvolle Frequenzen im 700-MHz-Band für die drahtlose Breitbandkommunikation bis zum 30. Juni 2020 verfügbar gemacht werden. Dieses Band eignet sich hervorragend, um den Nutzern, unabhängig davon, ob sie sich in einer Großstadt, in einem kleinen entlegenen Dorf oder auf der Autobahn befinden, eine hochwertige Internetanbindung bereitzustellen. Um das europäische Modell für den audiovisuellen Bereich, das einen frei zugänglichen öffentlichrechtlichen Rundfunk bietet, zu bewahren, werden die Frequenzen im UHF-Band unter 700 MHz auch weiterhin vorrangig für dessen Ausstrahlung zur Verfügung stehen. Dieses Band könnte jedoch flexibel auch für andere Techniken oder Dienste entsprechend dem nationalen Bedarf genutzt werden, die Innovationen auf dem Gebiet des 5G-Netzes unterstützen. Weitere Informationen Funkfrequenzen in der EU Digitaler Binnenmarkt (#DigitalSingleMarket) IP/16/4405 Kontakt für die Medien: Nathalie VANDYSTADT (+32 2 296 70 83) Inga HOGLUND (+32 2 295 06 98) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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