Kommission begrüßt politische Einigung – sie ebnet den

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission begrüßt politische Einigung – sie ebnet den Weg für die
Mobilfunk-Internetanbindung mit hochwertigen Funkfrequenzen
Brüssel, 14. Dezember 2016
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich darauf geeinigt, wie die
Nutzung des 700-MHz-Bands koordiniert werden soll, damit alle Europäerinnen und
Europäer vom mobilen Internetzugang profitieren, neue grenzüberschreitende
Anwendungen realisiert werden können und die für 2020 geplante Einführung des 5GKommunikationsnetzes erleichtert wird.
Die Nachfrage nach drahtloser Netzanbindung mit Smartphones steigt ständig und wird mit den
künftigen 5G-Geräten noch zunehmen. Bis 2020 wird fast achtmal so viel Internetverkehr über
Mobilfunknetze laufen wie heute. Das funktioniert nur mit den entsprechenden Funkfrequenzen – der
wichtigsten und zugleich nur begrenzt vorhandenen Ressource der drahtlosen Kommunikation. Da
Funkfrequenzen keine Grenzen kennen, muss ihre Freigabe auf EU-Ebene zeitlich besser abgestimmt
werden, damit funktechnische Störungen vermieden werden. Dies kommt auch innovativen Diensten –
beispielsweise für vernetzte Fahrzeuge, Telegesundheitsangebote, intelligente Städte oder mobiles
Video-Streaming – zugute, die nur so europaweit funktionieren können.
Heute Nacht haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rats und der
Kommission eine politische Einigung über ein unionsweites Konzept für die Nutzung des
Ultrahochfrequenzbands (UHF-Band) (470-790 MHz) und damit auch für das 700 MHz-Band (694-790
MHz) erzielt. Grundlage der Einigung war der Vorschlag, den die Kommission im Februar 2016
vorgelegt hatte. Am 26. Mai legte der Rat seinen gemeinsamen Standpunkt fest, am 10. November
folgte der ITRE-Ausschuss des Parlaments. Beide Organe werden die Einigung voraussichtlich in den
kommenden Wochen förmlich verabschieden.
Die heutige Einigung stellt zudem den ersten Schritt im Rahmen der von der Kommission im Mai 2015
vorgelegten Strategie für den digitalen Binnenmarkt dar.
Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident, begrüßte die heutige
Einigung: „Nur mit einer besseren Koordinierung der Funkfrequenzen kann allen Europäerinnen und
Europäern ein hochwertiges Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie ebnet den Weg für das 5GKommunikationsnetz der nächsten Generation und das Internet der Dinge. Wir haben einen ersten
Schritt getan, um zu einem gemeinsamen Konzept für die Nutzung des 700 MHz-Bands in der EU zu
gelangen. Dabei sollte es aber nicht bleiben. Mit unserem neuen Kodex für die elektronische
Kommunikation und dem 5G-Aktionsplan, die wir Anfang des Jahres vorgelegt hatten, verfolgen wir
weitere wichtige Ziele. Bei diesen Initiativen sollten wir möglichst zügig vorankommen, denn sie sind
für eine erstklassige Netzanbindung im digitalen Binnenmarkt unerlässlich. Heute konnten wir einen
ersten wichtigen Erfolg verbuchen – weitere sollten so bald wie möglich folgen.“ (neuester Blog-Eintrag
zu: Connectivity, radio spectrum and the Digital Single Market: preparing for the future).
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: „Eine
koordinierte Strategie für das gesamte UHF-Band verschafft unserer Vorstellung von Europa Geltung.
Sie stellt sicher, dass Europäerinnen und Europäer mit ihren Tablets und Smartphones unterwegs
sowie mit ihren internetfähigen Fernsehgeräten zu Hause Zugang zu innovativen Diensten und
kreativen Inhalten haben. Die koordinierte Freigabe des 700-MHz-Bands ist ein enormer Fortschritt für
die Union auf ihrem Weg zu 5G.“
Das Ultrahochfrequenzband (UHF-Band) umfasst den Frequenzbereich 470–790 MHz und wird
gegenwärtig für das digitale terrestrische Fernsehen und für drahtlose Mikrofone bei der
Programmproduktion und bei Sonderveranstaltungen genutzt. Die Ergebnisse der heutigen Einigung
zusammengefasst:
- Das 700-MHz-Band sollte in allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 30. Juni 2020 den
Mobilfunkbetreibern zugeteilt und für drahtlose Breitbandverbindungen zur Verfügung gestellt
werden. Die Frist kann in hinreichend begründeten Ausnahmefällen (entsprechend den
Bestimmungen des Beschlusses) bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.
Bis zum 30. Juni 2018 verabschieden und veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne
für die Freigabe. Außerdem werden sie bis Ende 2017 grenzüberschreitende
Koordinierungsvereinbarungen schließen müssen.
- Das MHz-Band unter 700 MHz (470-694 MHz) wird bis 2030 auch weiterhin vorrangig für den
Rundfunk zur Verfügung stehen. Dieser Ansatz ermöglicht es jedem Mitgliedstaat, die Frequenzen
für alternative Anwendungen (etwa für moderne mobile Multimediadienste) flexibel zu nutzen,
abhängig davon, in welchem Umfang sie für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) benötigt
werden. Die Kommission wird mit Blick auf eine effiziente Frequenznutzung auch die Nutzung
dieses Bands überprüfen.
Der in diesem Beschluss festgelegte Koordinierungsansatz steht mit weiteren Vorschlägen der
Kommission im Zusammenhang, die darauf abzielen, unterschiedliche Regelungen anzugleichen und
die Frequenzzuteilung besser zu koordinieren, wie im Entwurf des Kodex für die elektronische
Kommunikation vom September 2016 dargelegt (Pressemitteilung, MEMO). Der Kodex sieht lange
Lizenzlaufzeiten vor, verbunden mit strengeren Auflagen für die tatsächliche und effiziente Nutzung der
Frequenzen. Zudem wird eine Koordinierung grundlegender Parameter vorgeschlagen – wie
Zuteilungsfristen für eine zügige Freigabe von Frequenzen für den EU-Markt sowie eine bessere
Abstimmung der Frequenzpolitik in der EU mit dem Ziel einer flächendeckenden DrahtlosNetzanbindung in der EU.
Hintergrund
Das Ultrahochfrequenzband (UHF-Band) umfasst den Frequenzbereich 470–790 MHz und wird
gegenwärtig für das digitale terrestrische Fernsehen und für drahtlose Mikrofone bei der
Programmproduktion und bei Sonderveranstaltungen genutzt.
Mit der heutigen Einigung sollen noch mehr wertvolle Frequenzen im 700-MHz-Band für die drahtlose
Breitbandkommunikation bis zum 30. Juni 2020 verfügbar gemacht werden. Dieses Band eignet sich
hervorragend, um den Nutzern, unabhängig davon, ob sie sich in einer Großstadt, in einem kleinen
entlegenen Dorf oder auf der Autobahn befinden, eine hochwertige Internetanbindung bereitzustellen.
Um das europäische Modell für den audiovisuellen Bereich, das einen frei zugänglichen öffentlichrechtlichen Rundfunk bietet, zu bewahren, werden die Frequenzen im UHF-Band unter 700 MHz auch
weiterhin vorrangig für dessen Ausstrahlung zur Verfügung stehen. Dieses Band könnte jedoch flexibel
auch für andere Techniken oder Dienste entsprechend dem nationalen Bedarf genutzt werden, die
Innovationen auf dem Gebiet des 5G-Netzes unterstützen.
Weitere Informationen
Funkfrequenzen in der EU
Digitaler Binnenmarkt (#DigitalSingleMarket)
IP/16/4405
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