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Name
GESCO
Aktiengesellschaft
Wuppertal
Bereich
Gesellschaftsbekanntmachungen
Information
Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals durch
Aktiensplit im Verhältnis 1:3 sowie über die Umstellung der
Börsennotierung
V.-Datum
15.12.2016
GESCO AG
Wuppertal
- WKN A1K020 –
- ISIN DE000A1K0201 –
Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals
durch Aktiensplit im Verhältnis 1:3 sowie über die Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der GESCO AG vom 25. August 2016 hat eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne
Ausgabe neuer Aktien und die anschließende Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im Verhältnis 1:3) sowie die
entsprechenden Satzungsänderungen beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug vor Wirksamwerden dieser Beschlüsse
EUR 8.645.000,00 und war eingeteilt in 3.325.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Auf eine Stückaktie entfiel damit ein
anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 2,60 je Stückaktie. Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde das
Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.330.000,00 auf EUR 9.975.000,00 ohne Ausgabe neuer Aktien durch Umwandlung eines
Teilbetrags in Höhe von EUR 1.330.000,00 der in der festgestellten Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. März 2016 ausgewiesenen
Kapitalrücklage in Grundkapital erhöht. Dadurch erhöhte sich der anteilige Betrag jeder Stückaktie des Grundkapitals von zuvor EUR
2,60 auf zunächst EUR 3,00 je Stückaktie. Darüber hinaus wurde beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital im Wege
eines Aktiensplits im Verhältnis 1:3 in 9.975.000 auf den Namen lautende Stückaktien neu einzuteilen, auf die jeweils ein anteiliger
Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 entfällt. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 11. November 2016 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal eingetragen.
Durch die gefassten Beschlüsse sind an die Stelle jeweils einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der
Gesellschaft von bisher EUR 2,60 nunmehr 3 Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 1,00 getreten.
Die Depotbanken werden die Depotbestände nach dem Bestand am 21. Dezember 2016, abends, im Verhältnis 1:3 umbuchen und für
jeweils eine bisherige Stückaktie drei Stückaktien in die Depots der Aktionäre einbuchen. Von den Aktionären unserer Gesellschaft ist
wegen der Neueinteilung des Grundkapitals durch den Aktiensplit nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der
Umbuchung mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden. Der Anspruch
der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Mit der Neueinteilung des Grundkapitals durch den Aktiensplit im Verhältnis 1:3 ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der
Stückaktien verbunden. Die Notierungen der Stückaktien (WKN A1K020 / ISIN DE000A1K0201) der Gesellschaft im regulierten Markt
an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart werden am
22. Dezember 2016
umgestellt. Von diesem Tag an sind die Stückaktien der Gesellschaft ausschließlich als Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 lieferbar. Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 21. Dezember 2016.
Wuppertal, im Dezember 2016
GESCO AG
Der Vorstand
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