GdP und DGB setzen sich für bessere Trennungsgeldregeln ein

GdP und DGB setzen sich für bessere Trennungsgeldregeln ein
Berlin, 05.12.2016. Die GdP und der Deutsche Gewerkschaftsbund setzen sich für eine
Verbesserung der Regeln zum Bezug von Trennungsgeld ein. Gerade in der
Bundespolizei mit tausenden Fernpendlern und häufigen Versetzungsfällen führt die
gegenwärtige Rechtslage des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) dazu, dass die
Kosten der bundesweiten Verwendbarkeit bereits nach relativ kurzer Zeit an den
Beamtinnen und Beamten hängen bleiben, weil sie aus vielen Gründen nicht umziehen
können und die Trennungsgeldzahlung eingestellt wird.
Nunmehr soll auf Initiative der Regierungsfraktionen des Bundestages im Rahmen des
„Entwurf eines Gesetzes zur. Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 18/9532) als Artikel 7 der § 3 des
Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) geändert werden.
Durch die Änderung soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, für einen
Zeitraum von drei Jahren vom Zeitpunkt der Personalmaßnahme an die Zusage der
Umzugskostenvergütung nicht wirksam werden zu lassen und damit in dieser Zeit
Trennungsgeld zu beziehen, zum anderen soll die antragsabhängige Verlängerung des
Trennungsgeldbezuges um weitere fünf Jahre ergänzt werden, so dass insgesamt acht
Jahre lang Trennungsgeld bezogen werden könnte. Voraussetzung soll sein, dass die
oberste Dienstbehörde wegen „besonderer Versetzungshäufigkeit“ die Möglichkeit eines
vom Regelfall abweichenden Verzichts auf Wirksamwerden der
Umzugskostenvergütung entweder für den gesamten Geschäftsbereich als auch nur für
Teile desselben ausspricht.
Die GdP und der DGB mahnten in ihrer Stellungnahme an, das Verfahren auch und
vor allem für die Bundespolizei gangbar und praktikabel zu halten. Es dürfe keine
BUKG-Änderung geben, die nur als „lex Bundeswehr“ wirken würde, vielmehr muss vor
allem der Belastung der Bundespolizeibeschäftigten Rechnung getragen werden.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière versicherte in diesem Zusammenhang
dem stellv. GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber in einem persönlichen Gespräch am
25.11.2016, dass die Bundespolizei von den Verbesserungen beim
Trennungsgeldbezug mit umfasst sein werde.