GdP und DGB setzen sich für bessere Trennungsgeldregeln ein Berlin, 05.12.2016. Die GdP und der Deutsche Gewerkschaftsbund setzen sich für eine Verbesserung der Regeln zum Bezug von Trennungsgeld ein. Gerade in der Bundespolizei mit tausenden Fernpendlern und häufigen Versetzungsfällen führt die gegenwärtige Rechtslage des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) dazu, dass die Kosten der bundesweiten Verwendbarkeit bereits nach relativ kurzer Zeit an den Beamtinnen und Beamten hängen bleiben, weil sie aus vielen Gründen nicht umziehen können und die Trennungsgeldzahlung eingestellt wird. Nunmehr soll auf Initiative der Regierungsfraktionen des Bundestages im Rahmen des „Entwurf eines Gesetzes zur. Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 18/9532) als Artikel 7 der § 3 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) geändert werden. Durch die Änderung soll zum einen die Möglichkeit geschaffen werden, für einen Zeitraum von drei Jahren vom Zeitpunkt der Personalmaßnahme an die Zusage der Umzugskostenvergütung nicht wirksam werden zu lassen und damit in dieser Zeit Trennungsgeld zu beziehen, zum anderen soll die antragsabhängige Verlängerung des Trennungsgeldbezuges um weitere fünf Jahre ergänzt werden, so dass insgesamt acht Jahre lang Trennungsgeld bezogen werden könnte. Voraussetzung soll sein, dass die oberste Dienstbehörde wegen „besonderer Versetzungshäufigkeit“ die Möglichkeit eines vom Regelfall abweichenden Verzichts auf Wirksamwerden der Umzugskostenvergütung entweder für den gesamten Geschäftsbereich als auch nur für Teile desselben ausspricht. Die GdP und der DGB mahnten in ihrer Stellungnahme an, das Verfahren auch und vor allem für die Bundespolizei gangbar und praktikabel zu halten. Es dürfe keine BUKG-Änderung geben, die nur als „lex Bundeswehr“ wirken würde, vielmehr muss vor allem der Belastung der Bundespolizeibeschäftigten Rechnung getragen werden. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière versicherte in diesem Zusammenhang dem stellv. GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber in einem persönlichen Gespräch am 25.11.2016, dass die Bundespolizei von den Verbesserungen beim Trennungsgeldbezug mit umfasst sein werde.
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