CHECKLISTE für den Antrag auf das Mobilitätsstipendium

Dezernat III - Internationale
Angelegenheiten - Studium und
Studierendenaustausch ERASMUS
Maricela Kurz/ Sonja Mayer
Wilhelmstraße 9, 72074 Tübingen
Tel. 07071 29-76450/ 29-77496
CHECKLISTE für den Antrag auf das Mobilitätsstipendium ERASMUS+
Was muss ich nach der Nominierung durch den/die ERASMUS-Fachkoordinator/in tun?
Unten stehende Unterlagen sind Voraussetzung für die Auszahlung des Mobilitäts-Stipendiums und
müssen daher fristgerecht eingereicht bzw. im Mobility-Online-Portal hochgeladen werden. Den Link
dazu finden Sie auf unserer ERASMUS-Homepage. Bitte unbedingt beachten, dass Sie selbst für
die vollständige und fristgerechte Abgabe dieser Unterlagen verantwortlich sind.
Vor Beginn des Auslandsstudienaufenthalts
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Erledigungshinweise
Online-Registrierung für den
Antrag auf Mobilitätsstipendium
WiSe (Aufenthalt Aug.-Jan):
30.06.20xx
Mobility-ONLINE
SoSe (Aufenthalt Jan.-Juni):
30.11.20xx
Im Mobility-Online-Portal finden Sie die
benötigten Formulare.
Ebenso können Sie hier den Bearbeitungsstand
des Antrags nachvollziehen.
Online-Antragsformular für
das Mobilitätsstipendium
WiSe (Aufenthalt Aug.-Jan):
30.06.20xx
Original oder Kopie
SoSe (Aufenthalt Jan.-Juni):
30.11.20xx
Grant Agreement
(Stipendiumsvereinbarung)
WiSe (Aufenthalt Aug.-Jan):
30.06.20xx
2 Exemplare im Original!
SoSe (Aufenthalt Jan.-Juni):
30.11.20xx
Immatrikulationsbescheinigung der
Universität Tübingen
Vorläufiges Learning
Agreement
Lernvereinbarung
Sobald diese vorliegt
Vor Beginn des
Auslandsaufenthalts
ONLINE-Linguistic Support
(OLS) Sprachtest-Tool der EU
Für folgende Unterrichtssprachen: EN, FR, E, I, NL,
DK, G, P, PL, CZ, S
Obligatorisch für alle, außer
Muttersprachler/innen
Gleich nach Erhalt des
Sprachlinks
Personenstammdaten im Portal eintragen,
Online-Antragsformular drucken, unterschreiben; dann von Fachkoordinator/in unterzeichnen und stempeln lassen. Wenn alles
vollständig ausgefüllt ist, bitte im ERASMUSBüro (Frau Kurz/Frau Mayer) abgeben oder per
Post zusenden.
Zutreffendes ankreuzen und unterschreiben.
Die beiden Original-Exemplare zusammen mit
dem unterschriebenen Antragsformular im
ERASMUS-Büro (Frau Kurz/Frau Mayer)
abgeben oder per Post zusenden.
Bei ganzjährigem Aufenthalt: pro Semester eine
Bescheinigung hochladen (zuerst WS, danach
WiSe UND SoSe als zusammengefügte Datei).
Es sind neben der eigenen Unterschrift auch
noch die Unterschriften der beiden Fachkoordinator/innen (Uni Tübingen und Gast-Uni)
erforderlich. Wenn alles vollständig ausgefüllt
ist: im Portal hochladen.
Sie erhalten eine automatische Testeinladung
durch das Erasmus+ Notification System.
Teilnahme im Portal bestätigen
(Haken setzen).
Während des Auslandsstudienaufenthalts (Nach der Immatrikulation an der Gasthochschule)
Erforderliche Unterlagen
Certificate of Registration
(oder: Certificate of Arrival)
Ankunftsbescheinigung
Nicht zu verwechseln mit dem
Acceptance Letter (= Zusage
der Gastuni für das Auslandsstudium)
Learning Agreement
DURING THE MOBILITY –
Changes to the original LA
Fristen
Unmittelbar nach Ankunft
im Gastland
Spätestens 4 Wochen nach
Ankunft im Gastland
Nur auszufüllen, wenn sich
Änderungen zum vorläufigen
LA ergeben haben
Mitteilung bei Änderungen
von IBAN, Email-Adresse,
Zeitraum oder bei Abbruch,
Rücktritt sowie
Verlängerung oder
Praktikum
Optional: Bescheinigung des
vorbereitenden Sprachkurses
(Landessprache der Gast-Uni)
Erledigungshinweise
Die Gastuniversität bestätigt den Tag
der „physischen“ Ankunft vor Ort.
-> im Portal hochladen.
Bitte unbedingt darauf achten, dass die
zuständige Kontaktperson vor Ort auch
wirklich das Ankunftsdatum einträgt!
Änderungen eintragen UND diese Änderungen
per Mail von beiden Fachkoordinator/inn/en
(Heimat- und Gastuniversität) genehmigen
lassen.
Diese Mail-Genehmigungen und das
geänderte Learning Agreement an das
ERASMUS-Büro (Frau Kurz/Frau Mayer)
weiterleiten
Änderungen per E-Mail an
sofort
[email protected]
[email protected]
Spätestens 4 Wochen nach
Ankunft im Gastland
NUR Studierende, die einen vorbereitenden
Sprachkurs an der Gastuniversität besuchen,
sollen eine Bescheinigung (mit Angabe der
genauen Daten des Kurses) hochladen.
Eine Ausweitung des Stipendiums auf den
Zeitraum des Sprachkurses ist nur möglich,
wenn er unmittelbar vor Beginn des
Vorlesungszeitraumes stattfindet und wenn
genügend finanzielle Mittel zur Verfügung
stehen.
Ende des Auslandsstudienaufenthalts (vor Ihrer Abreise)
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Erledigungshinweise
WiSe (Aufenthalt Aug.-Jan):
31.03.20xx
Wichtig: Das Datum der Unterschrift (Gast-Uni)
darf nicht mehr als 7 Tage vor dem
Abreisedatum liegen.
Letter of Confirmation
Persönlicher
Erfahrungsbericht
SoSe (Aufenthalt Jan- Juni):
31.07.20xx
Das Dokument fristgerecht hochladen UND
das Original per Post dem ERASMUS-Büro
(Frau Kurz/Frau Mayer) zusenden.
WiSe (Aufenthalt Aug.-Jan):
31.03.20xx
Bericht in deutscher Sprache hochladen.
Dürfen wir diesen Bericht veröffentlichen?
Bitte die Genehmigung im Portal erteilen
(ja/nein).
SoSe (Aufenthalt Jan- Juni):
31.07.20xx
Sobald der Link versandt ist
EU-Survey-Onlineumfrage
Transcript of Records
ONLINE-Linguistic Support
(OLS) Sprachtest-Tool der EU
Für folgende Unterrichtssprachen: EN, FR, E, I, NL,
DK, G, P, PL, CZ, S
Obligatorisch für alle, außer
Muttersprachler
Der Link zur Onlineumfrage wird von der EUKommission automatisch per Email an Sie
verschickt. Diese Email wird innerhalb von ca.
drei Monaten nach Ende des Auslandsstudienaufenthalts bei Ihnen eintreffen.
Teilnahme im Portal bestätigen (Haken
setzen).
Wird von der Gastuni ausgestellt.
Bitte im Portal hochladen.
Sie erhalten eine erneute automatische Testeinladung durch das Erasmus+ Notification
System.
Teilnahme im Portal bestätigen
(Haken setzen).
Wichtige Hinweise:
Da es erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, bis alle erforderlichen Dokumente
beschafft und auch hochgeladen werden können und wir wegen der Vielzahl der
eingehenden Anträge eine entsprechende Bearbeitungszeit benötigen, bitten wir Sie,
unbedingt eine Vorfinanzierung einzukalkulieren!
Auch wir unterliegen den jeweiligen Änderungen der EU-Vorschriften und bitten Sie daher, in
regelmäßigen Abständen auf unsere Homepage zu schauen: http://www.unituebingen.de/international/studieren-im-ausland/erasmus.html
Stand: 06.12.2016